MTB
Sensor-Technik GmbH
Troisdorf-Spich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
665.893,35 |
624.932,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.734,00 |
5.534,00 |
| II.
Sachanlagen |
269.031,50 |
169.398,50 |
| III.
Finanzanlagen |
392.127,85 |
450.000,00 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
391.994,64 |
400.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.356.983,25 |
1.589.556,09 |
| I.
Vorräte |
299.041,06 |
263.233,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
588.584,18 |
580.421,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.871,39 |
14.838,50 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
60,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
469.358,01 |
745.901,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.280,99 |
15.233,07 |
| Aktiva |
2.040.157,59 |
2.229.721,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
527.661,31 |
709.042,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
683.477,78 |
458.292,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
181.381,06 |
-225.185,22 |
| B.
Rückstellungen |
1.394.489,00 |
1.425.060,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.007,28 |
95.619,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
118.007,28 |
95.619,29 |
| Summe
Passiva |
2.040.157,59 |
2.229.721,66 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
13.560,00 |
63.962,00 |
Anhang
der MTB Sensor-Technik GmbH, Troisdorf, für das
Geschäftsjahr 2023
A.
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der MTB Sensor-Technik GmbH,
Troisdorf-Spich (Registergericht Siegburg, HRB 4136), die
Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Soweit der nach nachstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert
liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem
durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem
späteren Geschäftsjahr heraus,
dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so
wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der
Werterhöhung unter Berücksichtigung der
Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen
gewesen wären, zugeschrieben.
1.1
Immaterielles Anlagevermögen
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bzw. 15
Jahren vorgenommen.
1.2
Sachanlagen
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 16 Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv)
abgeschrieben. Von der Möglichkeit des
Übergangs von der degressiven Methode auf die
lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern
dies zu einer höheren Abschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden
sofort abgeschrieben.
1.3
Finanzanlagen
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei
für Lager- und Verwertungsrisiken
Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Grundlage für die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu
Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen
Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen
Stückkosten, die auf der Basis der geplanten
Normalbeschäftigung ermittelt worden sind. Die
kalkulatorischen Stückkosten enthalten
Materialeinzel- und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und
-gemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung (z. B.
Werkzeugkosten). Die eliminierungspflichtigen
kalkulatorischen Kostenbestandteile wurden durch
pauschale Zu- und Abschläge bei den Material- und
Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt.
2.2
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei
der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr mit 1,0 % gebildet.
3.
Rückstellungen
3.1
Pensionsrückstellungen
Die
Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
(Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren
ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und
Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Dabei wird derzeit von jährlichen
Anpassungen von 2,0 % bei den Renten
ausgegangen. Die Bewertung
berücksichtigt eine
unternehmensspezifische
Fluktuationsrate von 0 %.
Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank
ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82 % (i. V. 1,78
%).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt
sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine
Verminderung der Rückstellungen
für Pensionen in Höhe von EUR 13.560
(Unterschiedsbetrag).
3.2
Sonstige Rückstellungen
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde,
abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 94) und
Jahresabschlusskosten (TEUR 6).
4.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
C.
Sonstige Angaben
1.
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 15,5.
2.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer ist bzw. war
Herr Harald
Thierfelder
ausgebübter Beruf: Elektromeister
3.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag von EUR 181.381,06 wird auf neue
Rechnung vorgetragen und mit bestehenden
Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von EUR
683.477,78 verrechnet, so dass sich ein Vortrag auf
neue Rechnung in Höhe von EUR 502.096,72 ergibt.
4.
Unterschrift der Geschäftsführung
Troisdorf, 6. Januar 2025
MTB Sensor-Technik GmbH
Temperaturmeßtechnik
Geschäftsführung
Harald Thierfelder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2025
festgestellt.
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