Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 20491
Eingetragen
6.3.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Entwicklung, Ankauf und Vertrieb von Technologien zur effizienten und ökologischen Energieerzeugung und Energienutzung; Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Verwaltung von Vermögen.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Lietzmann
seit 19.1.2009
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

eab technology GmbH

Freiberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 19.608,04 18.427,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5,25 3,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.602,79 18.424,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.608,04 18.427,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 18.708,04 17.377,57
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.250,00 -6.250,00
2. eingefordertes Kapital 18.750,00 18.750,00
II. Bilanzverlust 41,96 1.372,43
B. Rückstellungen 900,00 1.050,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.608,04 18.427,57

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der eab technology GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes mit beschränkter Haftung (GmbHG) zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde erstmalig unter Anwendung des BilMoG erstellt, die Vorjahreszahlen werden angegeben, eine Anpassung wurde nicht vorgenommen und war nicht gegeben.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen des Handelsgesetzbuches (§ 274a HGB) Gebrauch gemacht.

Zahlenangaben in Klammern stellen Vergleichsangaben über das Vorjahr da.


2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei Ansatz, Bewertung sowie Ausweis der Jahresabschlussposten und der Anhangsangaben wird vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse) ausgegangen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Das Wahlrecht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu €  410,00 nach § 6 Absatz 2 EStG wurde 2010 nicht angewendet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert von € 151,00 bis 1.000,00 € sind nach § 6 Absatz 2a EStG in einen Jahresbezogenen Sammelposten einzustellen, 2010 wurde kein jahresbezogener Sammelposten eingestellt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Gegenstände des Umlaufvermögens sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Das latent im Forderungsbestand enthaltene Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Bei der erstmaligen Anwendung der im Rahmen des BilMoG geänderten Vorschriften finden nach Art. 67 VIII EGHGB folgende Vorschriften keine Anwendung: Bewertungsstetigkeit (§ 252 I Nr. 6 HGB), Darstellungsstetigkeit für Bilanz und GuV und diesbezügliche Angaben im Anhang (§ 265 I HGB) sowie Durchbrechung der Stetigkeit (§ 284 II Nr. 3 HGB).

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Es bestanden zum 31.12.2010 keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre.

3.2 Verbindlichkeiten die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen

Unter dem Posten Verbindlichkeiten sind keine Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

3.3 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Die Erläuterungen zu "Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen" entfallen für die kleine Kapitalgesellschaft.

Nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von Herrn
Dr. Rainer Sack, Geschäftsführer und Herrn Andreas Lietzmann, Geschäftsführer.

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Rechte und Pflichten.

4.3 Größenabhängige Erleichterungen

Die Gesellschaft nimmt bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses größenabhängige Erleichterungen in Anspruch.

4.4 Beurteilung nach § 285 Nr. 27 HGB

Eine Beurteilung nach § 285 Nr. 27 HGB entfällt, da keine Haftungsverhältnisse nach § 251 oder § 268 VII HGB bestanden.

4.5 Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Abstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


Freiberg, den 22. Mai 2011

Dr. Rainer Sack, Geschäftsführer    Andreas Lietzmann, Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2011 festgestellt.

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