eab
technology GmbH
Freiberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
19.608,04 |
18.427,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5,25 |
3,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.602,79 |
18.424,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.608,04 |
18.427,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.708,04 |
17.377,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
-6.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.750,00 |
18.750,00 |
| II.
Bilanzverlust |
41,96 |
1.372,43 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
1.050,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.608,04 |
18.427,57 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eab technology GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes mit beschränkter Haftung
(GmbHG) zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde erstmalig unter Anwendung
des BilMoG erstellt, die Vorjahreszahlen werden angegeben,
eine Anpassung wurde nicht vorgenommen und war nicht
gegeben.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a
Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der Erstellung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen des
Handelsgesetzbuches (§ 274a HGB) Gebrauch gemacht.
Zahlenangaben in Klammern stellen Vergleichsangaben
über das Vorjahr da.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Ansatz, Bewertung sowie Ausweis der
Jahresabschlussposten und der Anhangsangaben wird vom
Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse)
ausgegangen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Das Wahlrecht für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Wert bis zu € 410,00 nach § 6 Absatz 2 EStG
wurde 2010 nicht angewendet.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von € 151,00
bis 1.000,00 € sind nach § 6 Absatz 2a EStG
in einen Jahresbezogenen Sammelposten einzustellen, 2010
wurde kein jahresbezogener Sammelposten eingestellt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Die Gegenstände des
Umlaufvermögens sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert bilanziert. Das latent im
Forderungsbestand enthaltene Ausfallrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung abgedeckt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Bei der erstmaligen Anwendung der im Rahmen des
BilMoG geänderten Vorschriften finden nach Art. 67
VIII EGHGB folgende Vorschriften keine Anwendung:
Bewertungsstetigkeit (§ 252 I Nr. 6 HGB),
Darstellungsstetigkeit für Bilanz und GuV und
diesbezügliche Angaben im Anhang (§ 265 I HGB)
sowie Durchbrechung der Stetigkeit (§ 284 II Nr. 3
HGB).
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Es bestanden zum 31.12.2010 keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre.
3.2 Verbindlichkeiten die erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen
Unter dem Posten Verbindlichkeiten sind keine
Beträge ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
3.3 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Die Erläuterungen zu "Verbindlichkeiten, die
erst nach dem Bilanzstichtag entstehen" entfallen für
die kleine Kapitalgesellschaft.
Nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse liegen
nicht vor.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt von
Herrn
Dr. Rainer Sack, Geschäftsführer und Herrn
Andreas Lietzmann, Geschäftsführer.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Rechte und Pflichten.
4.3 Größenabhängige Erleichterungen
Die Gesellschaft nimmt bei Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses
größenabhängige Erleichterungen in
Anspruch.
4.4 Beurteilung nach § 285 Nr. 27 HGB
Eine Beurteilung nach § 285 Nr. 27 HGB
entfällt, da keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 oder § 268 VII HGB bestanden.
4.5 Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Abstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Jahresergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
Freiberg, den 22. Mai 2011
Dr. Rainer Sack,
Geschäftsführer Andreas
Lietzmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2011 festgestellt.
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