Dross
Wohnkultur GmbH
Grevenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.509,00 |
67.478,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.508,00 |
67.477,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
660.133,67 |
635.005,10 |
| I.
Vorräte |
254.241,29 |
260.639,48 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
361,35 |
1.002,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.499,67 |
56.060,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.044,03 |
4.044,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
347.392,71 |
318.304,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.785,27 |
1.709,69 |
| Aktiva |
713.427,94 |
704.192,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
552.903,21 |
521.090,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.150,00 |
25.150,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
527.753,21 |
495.940,10 |
| davon
Gewinnvortrag |
482.052,15 |
452.393,84 |
| B.
Rückstellungen |
91.493,24 |
88.521,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.031,49 |
94.581,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
59.472,45 |
83.393,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.559,04 |
11.187,92 |
| Passiva |
713.427,94 |
704.192,79 |
Anhang zum
31.12.2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Dross Wohnkultur GmbHfür das Geschäftsjahr
2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Kalenderjahr
2023 durchschnittlich 13 Arbeitnehmer.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Entwicklung des Anlagevermögens kann dem nachstehenden
Anlagenspiegel entnommen werden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt
und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR
61.101,33 ( Vorjahr EUR 73.700,78 ).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von größer einem Jahr beträgt
EUR 6.515,52 ( Vorjahr EUR 9.559,04 ).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer fünf Jahren
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von größer fünf Jahren
beträgt EUR 1.414,64 ( Vorjahr EUR 3.043,52 ).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Markus Mirbach, Kaufmann, Am Kiespley 7, 41836
Hückelhoven
Hückelhoven, den
24.10.2024
gez.
Markus Mirbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2024
festgestellt.
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