Pfister
& Fischer GmbH i. L.
Marktheidenfeld
Jahresabschluss zum 30.06.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
540,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
540,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.708,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.249,20 |
Passiva
|
|
30.6.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
28.296,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.411,88 |
| B.
Rückstellungen |
890,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.359,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.249,20 |
Anhang
Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Pfister & Fischer
GmbH i. L. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften
des Handelsgestzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach § 267 Abs. 2 HGB ist die Gesellschaft den
kleinen Kapitalgesellschaften
zuzuordnen. Von den größenabhängigen
Erleichterungen wird zum Teil
Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB)
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden massgebend.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen.
Bei den
Vorräten wurden bei den Waren die
Anschaffungskosten bzw. die
niedrigeren Tageswerte angesetzt.
Bei den
Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch
eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Sofern
Steuerrückstellungen gebildet wurden,
beinhalten diese das Geschäftsjahr
betreffende noch nicht veranlagte Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz und GuV- Posten
entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften (§§ 265-266 und
275 HGB). Einzelheiten sind dem
beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Zwischenabschlusses
zu entnehmen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 Satz 1 und 2
HGB)
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlagepositionen und
ihre Entwicklung im Wirtschaftsjahr 01.07.06 bis
30.06.07 ist auf den Seiten
19 bis 20 dargestellt.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1a HGB)
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten:
| Art der
Verbindlichkeiten: |
|
Restlaufzeit: |
|
|
unter |
1 - 5 |
über |
|
1 Jahr: |
Jahre: |
5 Jahre: |
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten |
288,60 |
0,00 |
0,00 |
| Erhaltene
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
2.070,60 |
0,00 |
0,00 |
| Verbindlichkeiten aus
Lohn und Gehalt |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten im
Rahmen
der sozialen Sicherheit |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Verbindlichkeiten aus
Steuern |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
2.359,20 |
0,00 |
0,00 |
Rückstellungen (§ 249 Abs. 1 HGB)
Im Jahr 2006/2007 wurden folgende Rückstellungen
gebildet bzw. angepasst:
|
IHK-Rückstellung |
90,00 € |
| Rückstellung
Jahresabschluss |
800,00 € |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuern vom Einkommen und Ertrag (§ 285 Nr. 6
HGB)
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich
ausschließlich aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
(§§ 268 Abs. 1, 325 Abs. 1
und 326 HGB)
lt. Gesellschafterbeschluss vom 14. Oktober 2008 wird
der für den Ermittlungszeitraum
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von
Euro -14.411,88 in den Verlustvortrag
eingestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 285 Nr. 9 HGB)
Es besteht eine Forderung i. H. v. 0,00 €
gegenüber Herrn Fischer.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch
folgende Personen wahrgenommen:
Herr Stefan Pfister
Herr Thorsten Fischer
Marktheidenfeld, den 17.10.2008
Pfister & Fischer GmbH i. L.
gez. Stefan Pfister
gez. Thorsten Fischer
Geschäftsführer
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