Ortmann GmbHLiquidiert
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Ortmann GmbHLeonbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Aktivseite
AnhangAllgemeine AngabenGrundlagen der Rechungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Ortmann GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichketten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlagenbuchhaltung (Weitere Anlagen) Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Ortmann. Weitere Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Vollständigkeitserklärung Hiermit erkläre ich, dass in dem von Herrn Dipl.-Kfm. Peter Hageböke, Steuerberater, gefertigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 alle Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse enthalten sind. In den vorgelegten Buchhaltungsunterlagen sind alle Geschäftsvorfälle, die das Geschäftsjahr 2006 betreffen, ordnungsgemäß verbucht. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden vollständig zur Verfügung gestellt.
Leonberg, den 29.06.2007 Thomas Ortmann, Geschäftsführer |
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