PAKS
GmbH
Rimbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.425,00 |
810,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.425,00 |
810,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.559,33 |
33.754,65 |
| I.
Vorräte |
49.400,00 |
20.448,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.098,01 |
4.986,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61,32 |
8.319,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
226,70 |
347,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.211,03 |
34.912,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.469,91 |
4.297,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.702,72 |
14.862,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.172,63 |
-5.839,98 |
| B.
Rückstellungen |
8.261,00 |
1.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.480,12 |
29.014,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.211,03 |
34.912,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PAKS GmbH, Rimbach, für
das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der durch
das BilMoG zum 1. Januar 2010 geänderten
Rechnungslegungsvorschriften (Art. 66 Abs. 3 EGHGB)
erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von
größenabhängigen Erleichterungen ist im
Hinblick auf das Wahlrecht zur Nichtaufstellung des
Lageberichtes gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB, gem. §
274a Nr. 5 HGB (größenabhängige
Erleichterung über die Abgrenzung latenter Steuern)
und gem. § 288 Abs. 1 HGB (Verzicht
verschiedener Anhangsangaben) Gebrauch gemacht worden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertungsmethoden sowie die
Darstellung des Jahresabschlusses sind
grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten worden. Die ab 1. Januar 2010
geltenden neuen Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG
wurden zum 1. Januar angewandt. Von dem Wahlrecht gem. Art.
67 Abs. 8 S. 2 EGHGB, die Anpassung der Vorjahreszahlen bei
erstmaliger Anwendung der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG zu
unterlassen, wurde Gebrauch gemacht.
Die
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ggf. abzüglich
planmäßiger Abschreibung bilanziert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolge
nach der linearen Methode.
Der in den Vorjahren gem. § 6 Abs. 2a EstG
gebildete Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen
151,00 Euro und 1.000,00 Euro liegen, wird im
Berichtsjahr fortgeführt und weiterhin mit 20%
p.a. abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zum Bilanzstichtag mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung
angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem
Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen sind für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt
gewordenen Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen. Der Ansatz der
Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischen Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem.
§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB n.F. mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche in der Bilanz zum 31. Dezember 2010
ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter und
Geschäftsführer in Höhe von
16.965,84 Euro
aus.
Die Verbindlichkeiten werden teilweise mit 1 % p. a.
verzinst. An Zinsen wurden im Berichtsjahr
141,23 Euro
verrechnet.
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
2010
Herr Steffen Petrausch, Rimbach.
Rimbach, 26. April 2011
gez. Steffen Petrausch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2011 festgestellt.
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