Affentaler Winzer eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian Ihle seit 3.9.2024 | Vorstandsmitglied |
Simon Josef Glaser seit 19.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Tobias Moll seit 19.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Martin Himmel seit 22.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Stefan Meier seit 25.5.2010 | Vorsitzender des Vorstands |
Marcus Graf seit 25.5.2010 | Vorstandsmitglied |
Ralf Berthold Dr. Schäfer seit 26.7.2006 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 8.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Affentaler Winzer eGBühlJahresabschluss zum 30. Juni 2024BILANZ ZUM 30. JUNI 2024A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023/24
A. Allgemeine Angaben Die Affentaler Winzer eG mit Sitz in Bühl ist registriert beim Amtsgericht in Mannheim und eingetragen unter der Registernummer GnR 210017. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. Von dem mit Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB eingeräumten Wahlrecht zur Fortführung von niedrigen Wertansätzen wurde Gebrauch gemacht: Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bestehenden Wertberichtigungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 gültigen Fassung (a.F.) betragen unverändert 1.296,0 TEUR. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Bauten und bewegliche Anlagegegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungspreis (vermindert um Vorsteuer) von 800 EUR sind voll abgeschrieben und als Abgang behandelt worden. Die im Bau befindlichen Anlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs oder Herstellungskosten bewertet. In einzelnen Fällen waren Abwertungen auf den niedrigeren Zeitwert erforderlich. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden retrograd von den voraussichtlich zu erzielenden Erlösen ermittelt. Zum Bilanzstichtag bestehen Wertabschläge auf das Vorratsvermögen gemäß § 253 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe von unverändert 1.250,0 TEUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie Zahlungsziel bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus wurde am Forderungsbestand ein Wertabschlag gemäß § 253 Abs. 4 HGB a.F. in Höhe von unverändert 46,0 TEUR abgesetzt. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen welche nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 HGB a.F. gebildet wurden und für die der Grund weiter besteht, wurden gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in Höhe von 14 TEUR beibehalten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses nach § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. BILANZ In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
In den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" wurde ein vorhandener Gewinnvortrag in Höhe von 136,35 EUR einbezogen. Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr bzw. über 1 Jahr:
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG - nicht veröffentlichungspflichtig - D. Sonstige Angaben Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Mitgliederbewegung
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an:
Mitglieder des Vorstands: Stefan Meier - Vorsitzender Dr. Ralf Schäfer - Geschäftsführer Marcus Graf - stellvertretender Vorsitzender Gerald Burgert bis 1. Februar 2024 Martin Himmel Bernhard Moser bis 1. Februar 2024 Simon Glaser Tobias Moll Fabian Ihle ab 1. Februar 2024 Mitglieder des Aufsichtsrats: Berthold Falk - Vorsitzender bis 1. Februar 2024 Jochen Huber - Vorsitzender Martin Meier - stellvertretender Vorsitzender Christian Baumann bis 1. Februar 2024 Michael Boos bis 1. Februar 2024 Martin Braun bis 1. Februar 2024 Reiner Fritz bis 1. Februar 2024 Fabian Ihle bis 1. Februar 2024 Frank Meier Daniel Seiter Stefan Vollmer Florian Boos
Bühl, 20. September 2024 Affentaler Winzer eG Der Vorstand: Stefan Meier Dr. Ralf Schäfer Marcus Graf Martin Himmel Simon Glaser Tobias Moll Fabian Ihle Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 12. Februar 2025 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. |
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