Betz
Technologies GmbH
Marktheidenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
874.221,00 |
921.897,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.630,00 |
20.953,00 |
| II.
Sachanlagen |
855.591,00 |
900.944,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.214.092,99 |
1.103.319,46 |
| I.
Vorräte |
872.439,70 |
906.488,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
327.008,45 |
189.709,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
411,30 |
822,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.644,84 |
7.122,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.591,40 |
13.947,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
35.684,26 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.135.589,65 |
2.039.163,52 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
55.172,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
55.000,00 |
55.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
172,19 |
-693.729,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
90.856,45 |
-693.901,38 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
35.684,26 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
681.993,41 |
675.710,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.453.596,24 |
1.308.280,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
972.385,87 |
953.985,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
481.210,37 |
354.294,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.135.589,65 |
2.039.163,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der
Firma Betz Technologies GmbH, Marktheidenfeld ist unter
Beachtung des Gesellschaftsvertrages nach den für die
Erstellung von Jahresabschlüssen geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Offenlegung werden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in vollem Umfang in
Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz ist in der gemäß § 266
HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung in der
gemäß § 275 HGB vorgeschriebenen Form
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt
gewordenen Risiken und Verluste werden unter Anwendung des
§ 252 Nr. 4 HGB berücksichtigt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen
werden planmäßig entsprechend der betrieblichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode mit Beginn des
Monats des Zuganges vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne
des § 6 Abs. 2a EStG von 150,- Euro bis 1.000,00 Euro
wird auch handelsrechtlich in einem jahrgangsbezogenen
Sammelposten die steuerliche sogen. Pool-Abschreibung auf
der Basis einer pauschalierten Nutzungsdauer von 5 Jahren
angesetzt.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen die Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, die
Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie einen
Zuschlag für Allgemeinkosten ohne Kosten für
Vertrieb und ohne Zinsen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sind Einzelrisiken angemessen
berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag als
ungewisse Verbindlichkeit anzusetzen ist und entsprechen
den zu erwartenden Ausgaben für die bei
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken.
Rückstellungen für Pensionszusagen werden
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die
Ermittlung erfolgt nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von
Dr. Klaus Heubeck sowie Berücksichtigung der
Rückstellungsabzinsungsverordung (RückAbzinsVO)
in der geänderten Fassung vom 17. März 2016.
Danach sind die Verpflichtungen anstelle des
7-Jahres-Zinssatzes künftig auf der Grundlage eines
10-Jahres-Zinssatzes abzuzinsen; der Unterschiedsbetrag ist
anzugeben.
Die zum Ende des Geschäftsjahres unter
Berücksichtigung der geleisteten Rentenzahlungen
ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bestehen
gegenüber der Gesellschafterin. Auf Grund der
zum 01.01.2010 gemäß dem Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) geänderten
Bewertungsmethode ergab sich ein handelsrechtlicher
Fehlbetrag, der gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB
bis spätestens 31.12.2024 angesammelt wird.
Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen, erhaltene Anzahlungen mit
den Nennwerten angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Rückstellungen
Der Verpflichtungsumfang der
Pensionsrückstellungen nach Handelsrecht (574 T€)
wurde zum 10-Jahres-Durchschnittszinssatz (4,01 %) unter
Berücksichtigung der geleisteten Rentenzahlungen
für die Gesellschafterin fortgeführt.
Die Soll-Pensionsrückstellungen zum
7-Jahres-Durchschnittszinssatz (3,24 %) betragen 643
T€. Hieraus resultiert gemäß § 253
Abs. 6 S. 2 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe
68 T€.
Die Steuerrückstellungen betreffen die sich bei
der Veranlagung des Vorjahres voraussichtlich ergebenden
Ertragsteuern.
Die sonstigen Rückstellungen (103 T€)
umfassen ausstehende Waren- und Kostenrechnungen und
Leistungsrückstände (62 T€), Kosten für
die Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen (12 T€), Kosten für
die Archivierung der Geschäftsunterlagen (7 T€),
Resturlaubsverpflichtungen (8 T€) sowie
Gewährleistungsrisiken (14 T€).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten ( 1.453 T€ ) enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (286
T€ ), davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr in
Höhe von 27 T€ , mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre von 84 T€.
Eigenkapital
Mit dem Jahresfehlbetrag im Geschäftsjaht ( 91
T€ ) ergibt sich eine bilanzielle handelsrechtliche
Überschuldung Überschuldung ( 36 T€).
Mit Vereinbarung vom 17.07.2017 hat
die Gesellschafterin den Rangrücktritt mit einer
ihr zustehenden Darlehensforderung zum 31.12.2016
i.H.v.52.018,45 € erklärt.
4. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse für fremde
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer sind die Gesellschafter
Ludwig E. Betz und Thomas Kittner. Herr Betz und Herr
Kittner vertreten die Gesellschaft stets allein. Herr Betz
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Vergütungen der
Geschäftsführer wird von § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden durchschnittlich 31
Mitarbeiter beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Marktheidenfeld, 18.07.2017
Ludwig E. Betz, Geschäftsführer
Thomas Kittner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2017 festgestellt.
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