Oberle
Fliesen GmbH
Lützelbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.193,00 |
62.855,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.776,30 |
132.401,95 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
15.222,70 |
5.618,54 |
| Aktiva |
161.969,30 |
195.256,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.404,60 |
124.502,78 |
| B.
Rückstellungen |
19.144,87 |
32.216,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.419,83 |
38.538,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
28.419,83 |
38.538,12 |
| Passiva |
161.969,30 |
195.256,95 |
sonstige Berichtsbestandteile
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die
Größenklasse des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1. Angaben der angewandten Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss 2022 wurde auf der Grundlage der
Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
2.1.1. Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB,
modifiziert durch die Sondervorschriften für die
Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden
beachtet.
2.1.2. Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256
HGB aufgestellt.
Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert;
soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese
vorgenommen worden.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe der Beträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
die Erfüllung notwendig waren.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG)
3.1. Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB:
Erhaltene Anzahlungen:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €
Verbindlichkeiten L. und L.:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 6.782,93 €
Sonstige Verbindlichkeiten:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 21.636,90 €
3.2. Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10
HGB:
Geschäftsführer der Gesellschaft
Oberle Fliesen GmbH,
Karl-Brunnengräber-Straße 20, 64750
Lützelbach, ist Herrn Patrick Oberle, 64750
Lützelbach
3.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
| Sonstige Forderungen: |
15.222,70 € |
| Sonstige
Verbindlichkeiten: |
0,00 € |
4. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Inanspruchnahme von Schutzklauseln
Die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
wurde in Anspruch genommen.
Oberle Fliesen GmbH
gez. Patrick Oberle
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023
festgestellt. |