thrum & michalowski GmbH
Wesselinger Straße 17, 50321 Brühl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kristina Flock seit 21.1.2025 | Prokura |
Regine Schmitt seit 21.1.2025 | Geschäftsführer |
Bernd Thrum seit 8.1.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 57.00% | |
| 43.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
thrum & michalowski GmbHBrühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023nach §§ 325 ff. HGBAmtsgericht KölnHRB 43350Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passivseite
Brühl, den 20. Februar 2025 gez. Peter Fuchs gez. Bernd Thrum Geschäftsführer ANHANGAKTIVSEITE 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter teilweiser Gewinnverwendung. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen und das Finanzanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Dieser Bewertungsansatz wurde in der Handelsbilanz übernommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Vorräte wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB i. V. mit den steuerrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten i. S. § 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen haben insgesamt € 1.267.921,88 (VJ € 1.466.527,99) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 0,00 (VJ € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. PASSIVSEITE 1. Rückstellungen Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden. 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt € 2.066.143,93 (VJ € 1.778.324,58) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 0,00 (VJ € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 3. Haftungsverhältnisse - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB
Mit deren Eintritt wird aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB 1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9 c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG
2. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt: Herrn Peter Fuchs, Geschäftsführer, Brühl, und Herrn Bernd Thrum, Geschäftsführer, Nettersheim. 3. Sonstiges Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung am 20. Februar 2025 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. |
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