AC SoftArt
GmbH
Herzberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.045,50 |
17.392,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.282,50 |
3.439,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.763,00 |
13.953,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
335.456,17 |
246.808,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
332.566,55 |
245.643,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.889,62 |
1.165,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
174,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.344,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
348.501,67 |
273.718,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.786,99 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,90 |
38.346,90 |
| II.
Verlustvortrag |
47.691,28 |
24.416,54 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.131,37 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-23.274,74 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.344,38 |
| B.
Rückstellungen |
26.844,78 |
4.412,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.869,90 |
269.306,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
278.869,90 |
269.306,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
348.501,67 |
273.718,86 |
Anhang
7.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der AC SoftArt GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht gebraucht gemacht, die
neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
7.2
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
7.2.1
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die in Zukunft weitgehend im Anhang
erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte sowie
- Platzprobleme in der Bilanz und GuV.
7.2.2
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
278.869,90 (Vorjahr: € 269.306,60).
7.3
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
7.3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
7.3.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen
geändert:
Der Methodenwechsel war mit Blick auf die
geänderten wirtschaftlichen und technischen
Gegebenheiten notwendig. Die neuen Gegebenheiten werden
voraussichtlich auch in den Folgejahren vorliegen. Ohne den
vorgenommenen Methodenwechsel würde der
Jahresabschluss zu falschen Aussagen über die Lage des
Unternehmens führen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
7.4
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtszeitraum beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich 5,00
Arbeitnehmer (§285 Nr. 7 HGB).
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10
HGB): Dr. Tilo Uhlig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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