VEDA HR
Informationssysteme GmbH
Alsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64,12 |
425,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
62,08 |
423,08 |
| II.
Sachanlagen |
2,04 |
2,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.380.843,52 |
1.412.685,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
251.661,67 |
237.041,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.129.181,85 |
1.175.643,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
158,66 |
1.272,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.381.066,30 |
1.414.383,21 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.025,13 |
64.025,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
6.242,11 |
6.242,11 |
| III.
Bilanzgewinn |
7.783,02 |
7.783,02 |
| B.
Rückstellungen |
105.950,00 |
101.917,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.184.945,02 |
1.218.863,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.184.945,02 |
1.218.863,96 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.146,15 |
29.577,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.381.066,30 |
1.414.383,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss 2020 der VEDA HR
Informationssysteme GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis des Geschäftsjahres.
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen
Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von
Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung für das
Geschäftsjahr soll der Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen werden, den Jahresüberschuss auf neue
Rechnung vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Dr. Ralf
Gräßler
Sonstige Angaben gem. § 285 HGB:
Hinsichtlich der Aufgliederung und der Entwicklung
der sonstigen Rückstellungen wird auf den Berichtsteil
des Jahresabschlusses verwiesen.
Von der Regelung gem. § 286 III Nr. 2 HGB wurde
kein Gebrauch gemacht.
Alsdorf den,
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dr. R.Gräßler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2021 festgestellt.
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