Beteiligungsgesellschaften
Peho GmbHLiquidiert
Lange Straße 26, 96047 Bamberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dipl.-Forstwirt Fleder seit 10.6.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Peter Fieder | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Peho GmbHBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
Anhang des Jahresabschlusses zum 31.12.2008der Firma Peho GmbHA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Rechtsgrundlagen für den Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde gemäß der §§ 242 ff, 264 ff HGB aufgestellt. Satzungsbedingte Regelungen, die sich auf die Rechnungslegung auswirken, liegen nicht vor. 2. Gliederungsvorschriften Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. Soweit erhaltene Anzahlungen auf bestellte Leistungen in der Bilanz auszuweisen sind, werden sie passiviert und nicht auf der Aktivseite offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Sonstige Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen werden, soweit erforderlich, im Anhang getätigt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB werden beachtet. Soweit erkennbare ungewisse Verbindlichkeiten bzw. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften i. S. d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt vorliegen, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen, unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Aufwendungen für Abraumbeseitigung i. S. d. § 249 Abs. 1, S. 2 HGB als Rückstellung passiviert. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. II. Bewertungsmethoden II.1. Allgemeine Angaben Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die Herstellungskosten werden mittels einer Zuschlagskalkulation ermittelt. Neben den direkten zurechenbaren Kosten werden auch angemessene Zuschläge für Material-, Fertigungs- und Verwaltungskosten zugerechnet. Anteilige Fremdkapitalzinsen und Vertriebskosten werden in die Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Anschaffungen in Fremdwährung werden mit dem Briefkurs im Zeitpunkt der Erstverbuchung aktiviert, soweit keine niedrigeren Bewertungen aufgrund Kursminderungen zum Stichtag oder anderer außerplanmäßiger Abschreibungsgründe erforderlich sind. Liquide Mittel werden mit dem Briefkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Geldkurs im Zeitpunkt der Erstverbuchung oder mit dem höheren Geldkurs zum Bilanzstichtag passiviert. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. II.2 Weitergehende Angaben zur Bewertung zu bestimmten Bilanzposten Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten abnutzbarer entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird, entsprechend der steuerlichen Handhabung, von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Vornahme der Abschreibung erfolgt überwiegend linear, ansonsten, teilweise beim Sachanlagevermögen, degressiv. Bewegliche Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden bis einschließlich dem Jahr 2007 im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Bei Anschaffungen und Abgängen im Berichtsjahr werden die Abschreibungen "pro rata temporis" berechnet. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 Abs. 4, § 256 S. 1 HGB werden nicht angewendet. Abgänge werden durch Verschrottungsprotokolle oder Verkaufsunterlagen nachgewiesen. Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wird ab Wirtschaftsjahr 2008, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto mehr als € 150,00 bis € 1.000 betragen, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet und fortgeführt. Dementsprechend wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren der Sammelposten mit je 20% aufgelöst. Ein Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes des Sammelpostens aus dem Betriebsvermögen vermindert den Sammelposten nicht. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Bildung eines Festwertes war nicht veranlasst. Soweit zum Stichtag niedrigere Tagespreise vorliegen, erfolgen Abschreibungen auf den niedrigeren Tagespreis. Wertminderungen für Beschädigungen und Sachmängel sind nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abschläge erfolgen bei erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 Abs. 4, § 256 S. 1 HGB werden nicht angewendet. Die unfertigen Leistungen sind, soweit veranlasst, entsprechend den oben genannten Angaben mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Soweit erforderlich, wird durch Abschläge den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 240 Abs. 4, § 256 S. 1 HGB werden nicht angewendet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit erkennbare Einzelrisiken vorliegen werden dem Risiko entsprechende Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Soweit erkennbare Einzelrisiken vorliegen werden dem Risiko entsprechende Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Bestände in ausländischer Währung werden, soweit veranlasst, zum Stichtagskurs umgerechnet. Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für Altersteilzeit und Dienstjubiläen werden, soweit veranlasst, in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen ohne Gegenleistung gebildet. Drohverlustrückstellungen werden, soweit veranlasst durch Gegenüberstellung zu erwartender Selbstkosten auf Vollkostenbasis und der Vertragspreisvereinbarungen ermittelt. Soweit die Selbstkosten die Preise der Vertragspreisvereinbarungen übersteigen wird der mit der Vertragsmenge multiplizierte Differenzbetrag als Drohverlustrückstellung zugeführt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gebotene Abzinsung einer unverzinslichen Darlehensverbindlichkeit ist in der Handelsbilanz unter Beachtung des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht veranlasst gewesen. C. gesonderte Angaben zu einzelnen Bilanzposten Forderungen/Verbindlichkeiten gegen/gegenüber Gesellschaftern: Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind mit 5% verzinst. Sie belaufen sich auf € 11.520,30 (VJ: € 25.074,67). Gegenüber dem Einzelunternehmen Peter Fleder belaufen sich die Forderungen auf € 169.190,21. D. sonstige Angaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Peter Fleder geführt.
Bamberg, den 23. Februar 2010 Peho GmbH Peter Fleder |
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