Flori-Bau
GmbH
Limburgerhof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.453,00 |
95.347,00 |
| I.
Sachanlagen |
92.453,00 |
95.347,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
366.418,98 |
224.383,60 |
| I.
Vorräte |
1.922,00 |
54.050,00 |
| 1.
Vorräte |
1.922,00 |
54.050,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
361.149,67 |
167.890,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
64.708,64 |
45.847,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
|
450,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.347,31 |
2.443,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.233,72 |
1.992,00 |
| Aktiva |
460.105,70 |
321.722,60 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
208.989,29 |
75.337,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
12.837,46 |
34.106,52 |
| V.
Jahresüberschuss |
183.651,83 |
28.730,94 |
| B.
Rückstellungen |
86.733,92 |
35.374,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164.382,49 |
211.010,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
121.913,88 |
148.603,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
42.468,61 |
62.406,59 |
| Passiva |
460.105,70 |
321.722,60 |
Anhang
I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum
31.12.2020 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
in der Fassung des vom Bundesrat verabschiedeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen.
Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des
Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 1 S. 3, § 266
Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und bei
der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem.
§ 267 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
§§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die
Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den
§§ 264-283 HGB vorgenommen.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den
immateriellen Vermögensgegenständen und
Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (AK bis 150
€) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter bis 1.000,00 € wurde ein
Sammelposten gebildet, welcher über 5 Jahre
aufgelöst wird.
Die
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw.
mit den niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages
bewertet.
Die
unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten
unter Berücksichtigung angemessener
Gemeinkostenzuschläge sowie Wertberichtigungen
bewertet. -Position nicht besetzt-
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten bilanziert, vermindert um einzeln und pauschal
ermittelte Wertberichtigungen bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Der
Kassenbestand und die
Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.
Das
Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und
dem Eintrag im Handelsregister, es ist zur Hälfte
einbezahlt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken sind
Rückstellungen in Höhe des
voraussichtlichen Kostenanfalles vorhanden, die
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
bzw. zum Nennwert angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr € 0.
Der Sonderposten mit Rücklagenanteil umfasst die
Rücklage, die aufgrund der steuerlichen Vorschrift des
§ 7 g Abs. 3 EStG gebildet worden ist. -Position nicht
besetzt-
IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.
Geschäftsführerin ist Frau Fitore Osmani.
Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit und diese Befreiung ist im Handelsregister
eingetragen. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
Limburgerhof, den 10.12.2021
gez. Fitore Osmani, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
A.
Angaben unter der Bilanz
1.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Flori-Bau GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Limburgerhof
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ludwigshafen a.Rhein
(Ludwigshafen)
Register-Nr.: 64633
2.
Unterschrift der Geschäftsführung
Limburgerhof, 10. Dezember 2021
gez. Fitore Osmani, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2021 festgestellt.
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