Stadtwerke Merseburg Gasnetz GmbH
Selbe AdresseSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Blütgen seit 22.1.2024 | Prokura |
Guido Langer seit 5.9.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Merseburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merseburger Wasser und Service GmbHMerseburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen 1. Geschäftsmodell Der Konzern Merseburger Wasser und Service GmbH leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge der Stadt Merseburg. Dabei bilden die Bereiche Energieversorgung und Parkraumbewirtschaftung die Schwerpunkte der Unternehmenstätigkeit des Konzerns. Durch die wirtschaftliche und steuerliche Optimierung (Organschaft) wird die Leistungsfähigkeit der kommunalwirtschaftlichen Betätigungen erreicht. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft überarbeitet und in diesem Zuge auch eine Umbenennung der Muttergesellschaft von Merseburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH in Merseburger Wasser und Service GmbH vollzogen. Der Gegenstand des Unternehmens wurde um die Wahrnehmung von Aufgaben und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung in der Stadt Merseburg und deren Umland erweitert. Hintergrund dafür ist der abgeschlossene Konzessionsvertrag über die Wasserversorgung in der Stadt Merseburg zwischen der MWS und der Stadt Merseburg, der am 16./17.09.2021 geschlossen wurde und zum 01.01.2023 in Kraft treten sollte. 2. Ziele und Strategie Ein wesentliches Ziel der Unternehmensentwicklung ist die Gestaltung einer klimafreundlichen und kostengünstigen Energieversorgung für die Bürger der Stadt Merseburg. Dabei kommt der Fernwärmeversorgung eine zentrale Bedeutung zu, da mit kaum einer anderen Art der Energieversorgung derart kosteneffizient CO 2 -Einsparungen erzielt werden können. Im Rahmen der Fernwärmeversorgung setzt der Konzern nach wie vor auf die bewährte Kraft-WärmeKopplung. Um Fernwärme künftig noch effizienter und klimafreundlicher bereitstellen zu können, hat der Konzern in 2018 nach mehrjähriger Planung und Vorbereitung mit der MVV Umwelt GmbH einen Vertrag über die Wärmeauskopplung aus der Thermischen Restabfallbehandlungs- und Energieerzeugungsanlage TREA Leuna abgeschlossen. Die Bauarbeiten zur Realisierung der Fernwärmeanbindung wurden 2019 begonnen und in 2020 abgeschlossen. Seit Juni 2020 wird die erste Wärme aus der TREA Leuna in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Merseburg eingespeist und an die Kunden der Stadtwerke geliefert. Die vor allem im Geschäftsjahr 2022 aufgetretenen Entwicklungen am Energiemarkt in Form von stark steigenden und zunehmend volatileren Preisen zeigen auf, wie essenziell eine Optimierung der Energieerzeugung sowie eine langfristige und risikoarme Beschaffung am Energiemarkt für die Energieversorgung ist. Der Konzern hat das Ziel, die gesetzlich verankerten klimapolitischen Ziele schnellstmöglich umzusetzen. Bereits jetzt ist die Wärmeversorgung der Stadt Merseburg rund 50 % CO 2 -neutral. Zur vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung werden aktuell weitere Projekte vorangetrieben. Der Auf- und Ausbau der Telekommunikationssparte stellt einen wesentlichen Baustein der strategischen Unternehmensentwicklung dar. Im Gegensatz zum Energiemarkt, der aufgrund der weiter wachsenden Zahl von Eigenerzeugungsanlagen der Kunden und deren gleichzeitiger Einsparbemühungen eher von einem Absatzrückgang geprägt ist, stellt die Telekommunikation einen Markt mit nach wie vor hohen Wachstumsraten dar. Der Konzern will sein modernes Glasfasernetz in der Region weiter ausbauen und an dem hohen Wachstum im Bereich schneller Internetanschlüsse teilhaben. Sowohl der Ausbau des Glasfasernetzes als auch die Produktentwicklung und Vertriebsaktivitäten sollen hier weiter forciert werden. Mit dem Betrieb der Erdgastankstelle bietet das Unternehmen seinen Kunden die Möglichkeit, die günstige und ökologische Alternative erdgasbetriebener Kraftfahrzeuge zu nutzen. Auch im Bereich der Elektromobilität engagieren sich die Stadtwerke. Zwischenzeitlich betreibt das Unternehmen Ladesäulen an 10 Standorten. 3. Steuerungssysteme Im Konzern haben wir durch die Fortführung des Berichtswesens, das regelmäßig umfangreiche Analysen und Prognosen zur wirtschaftlichen Situation und der Qualität der Dienstleistungen bereitstellt, den gesetzlichen Erfordernissen Rechnung getragen. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2020 begonnen, ein Tax-Compliance-Management-System im Konzern zu implementieren. Dabei werden verschiedene Risikomanagementmethoden genutzt. Schwerpunkte stellen dabei die Ergebnis- und Liquiditätsüberwachung sowie das Forderungsmanagement dar. Ziel ist es u.a. Ausfall- und Liquiditätsrisiken zu erkennen, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, um die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens nachhaltig zu sichern. Mit Hilfe einer Beschaffungsrichtlinie für den Strom- und Gasbezug und deren Einbindung in die IT-Umgebung erfolgt die tägliche Kontrolle über mögliche Beschaffungsrisiken. Abweichungen werden an die Geschäftsführung berichtet. Das Risikokomitee analysiert regelmäßig die aktuelle Marktlage und leitet hieraus notwendige Maßnahmen für die Beschaffung ab. Auf Basis der aktuellen Risikoinventur wurde der Risikobericht für das Jahr 2023 erstellt. Die Risikoberichterstattung des Konzerns bezieht sich auf das Management der wesentlichen Risiken. Der Risikobericht wird regelmäßig hinsichtlich Ergebnis- und Liquiditätsrisiken aktualisiert und überwacht. Für Risiken aus den Aktivitäten im Beschaffungs- und Absatzbereich wurden eigene Bewertungs- und Berichtssysteme implementiert. Wesentliche Einzelrisiken werden wie folgt überwacht: - Dem Risiko von Forderungsausfällen (Adressausfallrisiko) wird durch das Einholen von Bonitätsauskünften vor Vertragsabschluss begegnet. Grundlage für die Einholung bildet ein bestimmtes Auftragsvolumen. Im Bereich Energiebeschaffung erfolgt eine regelmäßige Überwachung und Klassifizierung der Handelspartner. - Preisrisiken bestehen in den Bereichen Energiebeschaffung beziehungsweise Energievertrieb. Das Risiko offener Positionen in der Energiebeschaffung wird täglich überwacht und gesteuert. Negative Veränderungen der der Kalkulation zu Grunde liegenden Preisbestandteile und erhöhter Wettbewerbsdruck sind die ebenfalls regelmäßig analysierten und der Risikoberichterstattung unterliegenden Risiken im Bereich Energievertrieb. - Die stete Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft vor allem mit der Folge sinkender Erlösobergrenzen ist ein grundlegendes Risiko, dem durch laufende Überwachung der Tätigkeitsbereiche Strom- und Gasnetz begegnet wird. - Aus dem Betrieb und der Unterhaltung von technischen Anlagen ergeben sich operationelle Risiken. Diesen wird bspw. durch den Abschluss von Versicherungen begegnet. Regelmäßige Wartung, Instandhaltungen und Investitionen mindern die Eintrittswahrscheinlichkeiten der technischen Risiken. - Mengenrisiken aufgrund von Abweichungen des Absatzverhaltens durch konjunkturelle, wetter- oder wechselbedingte Schwankungen gegenüber der Prognose wird durch regelmäßige Aktualisierungen der Prognose begegnet. - Umfangreiche Personalentwicklungsmaßnahmen wie zum Beispiel das Traineeprogramm des Konzerns sollen den bestehenden personellen Risiken aus dem Fachkräftemangel entgegenwirken. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war vor allem von außergewöhnlich dynamischen politischen Rahmenbedingungen geprägt. Infolge des in 2022 ausgebrochenen Russland-Ukraine-Konfliktes hatte sich die Situation am Energiemarkt verschärft und der Anstieg der Lebensmittelpreise sowie die Materialknappheit und Lieferengpässe führten zu einer steigenden Inflationsrate. Als Reaktion auf den außergewöhnlichen Anstieg der Energiepreise im Jahr 2022 beschloss die Bundesregierung Ende des Jahres Energiepreisbremsen für das kommende Jahr. Diese Maßnahmen sollten dazu dienen, Strom-, Gas- und Wärmekunden, sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen, von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Privatkunden profitierten von einem gedeckelten Arbeitspreis für 80 % ihres historischen Verbrauchs. Für mittlere und große Unternehmen sowie Industriekunden wurde ein deutlich niedrigerer Arbeitspreis für 70 % des voraussichtlichen Verbrauchs festgelegt. Darüber hinaus galt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis des jeweiligen Energielieferanten. Da die Arbeitspreise im Konzern größ- tenteils über der gesetzlich vorgeschriebenen Preisgrenze lagen, war das Unternehmen von den regulatorischen Rahmenbedingungen der Preisbremsengesetze betroffen. Um die zusätzliche Belastung für Verbraucher zu reduzieren, wurde zudem eine temporäre Mehrwertsteuersenkung auf den Gas- und Fernwärmeverbrauch von 19 % auf 7 % beschlossen. Trotz des fortwährenden Ukrainekrieges hat sich die Lage am Energiemarkt im Vergleich zum Krisenjahr 2022 wieder deutlich entspannt, obwohl die Preise weiterhin signifikant höher sind als vor der Corona-Pandemie. Einerseits haben sowohl private als auch gewerbliche Verbraucher auf die gestiegenen Energiekosten reagiert, indem sie ihren Verbrauch reduzierten. Auch energieintensive Industrien haben aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der hohen Preise ihre Verbrauchsmengen verringert. Andererseits setzen sowohl private als auch gewerbliche Verbraucher zunehmend auf Eigenverbrauch aus eigenen Erzeugungsanlagen. Erstmals wurde mehr als die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Dies geht einher mit einem Rekordausbau von Photovoltaik-Anlagen. Um der zunehmenden Teuerungsrate entgegenzuwirken, hat die Europäische Zentralbank den im vergangenen Jahr schrittweise erhöhten Leitzins weiter angehoben, so dass er gegen Ende des Geschäftsjahres seinen Höhepunkt bei 4,5 % erreichte. Gleichermaßen stiegen auch die Zinsen für Kreditaufnahmen. Da sich die Inflationsrate gegen Ende des Jahres im Vergleich zu den vorherigen Monaten deutlich entspannte, konnte der Leitzins fortan konstant gehalten werden. Nach den Hamas-Attacken in Israel stiegen die Ölpreise zunächst deutlich an, sind jedoch seitdem wieder leicht gesunken. 2023 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens wurde vereinbart, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Allerdings näherte sich die Erderwärmung in diesem Jahr gefährlich dieser Grenze. Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Form extremer Hitze zu spüren, wie beispielsweise den 50 Grad Celsius im Juli auf Sardinien, den verheerenden Waldbränden im August in Griechenland sowie extremen Regenfällen und Stürmen, wie sie in Libyen auftraten, wo eine schreckliche Starkregenkatastrophe tausenden Menschen das Leben kostete. Die Eindämmung des Klimawandels ist umso stärker in den Fokus gerückt. Infolge des Klimaschutzgesetzes, die Gesamtemissionen bis zum Jahr 2030 um 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken, ergibt sich die Notwendigkeit die Treibhausgasemissionen im Gebäudeenergiesektor innerhalb von sieben Jahren nahezu zu halbieren. Darüber hinaus hat sich Deutschland verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Demzufolge sollen alle Gebäude bis 2045 klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2021 70 % der neu eingebauten Heizungen Gasheizungen waren, wurde im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneuert, wie es die Regierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte. Die langwierige Debatte über das GEG, das sogenannte Heizungsgesetz, endete schließlich in einem Kompromiss der Ampelkoalition. Im Vergleich zu früheren Versionen berücksichtigt das neue Gebäudeenergiegesetz nun die Wärmeplanung der Kommunen. Ab Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Verpflichtung gilt zunächst für Neubaugebiete, während für Bestandsgebäude längere Übergangsfristen gelten. Eine ähnlich kontroverse Debatte in der Bundesregierung drehte sich um den Bundeshaushalt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig, mit dem die Bundesregierung Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen wollte. Ursprünglich waren diese 60 Milliarden Euro als Kreditermächtigung im Nachtragshaushalt 2021 vorgesehen, um der Pandemiebekämpfung zu dienen. Jedoch wurden die vorgesehenen Kredite nicht abgerufen, sondern von der Ampelkoalition im Februar 2022 rückwirkend auf den sogenannten Energie- und Klimafonds (EKF), heute bekannt als Klima- und Transformationsfonds (KTF), übertragen. Mit diesem Geld sollten unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt und das Schienennetz ausgebaut werden. Zum Ende des Geschäftsjahres wurde eine Einigung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Bundeshaushalt 2024 erzielt. Zentrale Programme zur Modernisierung der Industrie werden fortgesetzt, darunter die Förderung des Ausbaus einer Wasserstoffwirtschaft, der Elektromobilität und der Mikroelektronik. Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher von Energiekosten bleiben bestehen, wodurch die EEG-Umlage weiterhin ausgesetzt bleibt. Auch die bedeutenden Programme im Bereich der Wärmewende werden beibehalten, darunter die zugesagte Förderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Transformation der Wärmenetze. Aufgrund der Haushaltskrise wurde der CO 2 -Preis für fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel, die nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckt sind, deutlich angehoben, um die Finanzierungslücke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu schlie- ßen. Folglich stieg der CO 2 -Preis für das Jahr 2024 um 50 % auf 45 Euro pro Tonne. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 55 Euro pro Tonne geplant. Ebenfalls als Reaktion auf die Haushaltskrise hat die Bundesregierung im Dezember einen geplanten Milliardenzuschuss zu den Netzentgelten zurückgenommen. Infolgedessen haben die Betreiber der Stromübertragungsnetze die Kosten für die Netznutzung verdoppelt. Üblicherweise werden die Netzentgelte umgehend auf die Verbraucherpreise umgelegt. Auf der Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 unterstützte die Bundesregierung die Forderung, den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu beschleunigen. Um die Abhängigkeit von Erdgas zu verringern, hat die Bundesregierung eine ehrgeizige Wasserstoffstrategie beschlossen, von der bereits die ersten Projekte umgesetzt werden. In diesem Kontext sollen auch die jährlich steigenden CO 2 -Preise dazu beitragen, fossile Energieträger langfristig weniger attraktiv zu machen. 2. Geschäftsverlauf Im Sondervertragskundenbereich Strom sank die Absatzmenge um insgesamt 34,6 %. Auch im Segment Standardlastprofilkunden (SLP) sank der Absatz um 5,5 %. Insgesamt war ein Rückgang von 15,9 % der gelieferten Energiemenge gegenüber dem Vorjahr im Stromvertrieb zu verzeichnen. Die Strombedarfsdeckung erfolgt durch den Strombezug von fünf Lieferanten sowie durch Eigenerzeugung in unseren BHKWs. Im Netzbereich verringerte sich die gesamte Netzausspeisung um 6,4 %. Der Fernwärmeabsatz an Sondervertragskunden, der den Hauptanteil der Wärmeversorgung ausmacht, blieb trotz Neuanschluss von Kunden im Geschäftsjahr 2023 durch die milde Witterung und die Energieeinsparbemühungen nahezu konstant (71,3 GWh; Vorjahr 71,7 GWh). Der Nahwärmeabsatz blieb auf einem ähnlichen Niveau von 3,6 GWh (Vorjahr 3,7 GWh). Der Absatz im Rahmen des Contractings verringerte sich ebenfalls witterungsbedingt (4,6 GWh; Vorjahr 5,1 GWh). Der Wärmebedarf wird durch den Wärmebezug aus der TREA Leuna und durch die Eigenerzeugung in unseren BHKWs gedeckt. In der Sparte Gas wurden im Geschäftsjahr rd. 93,7 GWh Erdgas für den Betrieb der eigenen Blockheizkraftwerke, Nahwärme- und Contractinganlagen bezogen. Der Gesamtbedarf des Unternehmens von rd. 172 GWh (Vorjahr 180 GWh) wurde durch Gasbezug von sechs Groß- händlern gedeckt. Der Absatz an Heizgaskunden, welche den größten Anteil der Standardlastprofilkunden bilden, sank sowohl witterungsbedingt als auch durch Energieeinsparbemühungen und Kundenwechsel um 16,8 %. Der Tarifkundenabsatz erhöhte sich dagegen durch temporäre Belieferungen um rd. 27,6 %. Im Sondervertragskundenbereich Gas bewegte sich der Absatz auf Vorjahresniveau. Der Eigenbedarf der eigenen Erzeugungsanlagen sank gegenüber dem Vorjahr um 1,9 %. Insgesamt wurden 238 GWh (Vorjahr 275 GWh) im Erdgasnetz verteilt. Davon entfallen 135 GWh (Plan: 188 GWh) auf RLM-Abnahmestellen und 103 GWh (Plan: 121 GWh) auf SLP-Abnahmestellen. Die Sparte Telekommunikation ist auch weiterhin durch einen deutlichen Kundenzuwachs geprägt. Zum Bilanzstichtag wurden rd. 5.900 FTTC-Verträge, rd. 1.800 FTTB-Verträge, rd. 1.200 FTTH-Verträge und rd. 3.830 TV-Verträge abgerechnet. Aus der Parkhausnutzung der Klia-Tiefgarage wurden Umsatzerlöse durch Kurzparker von T€ 27 (Vorjahr T€ 28), durch Dauerparker von T€ 48 (Vorjahr T€ 45) sowie durch sonstige Nebenerträge von T€ 13 (Vorjahr T€ 11) erzielt. Die erzielbaren Umsatzerlöse aus der Parkhausnutzung können nicht die bestehenden Miet-, Pacht- und sonstigen Aufwendungen abdecken. Damit wird ein defizitäres Ergebnis in der Sparte Verkehr erreicht, welches sich auf dem Vorjahresniveau bewegt. Durch die positiven Spartenergebnisse des Energieversorgungsbereiches wird das defizitäre Ergebnis der Sparte Verkehr ausgeglichen. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Anteil des Eigenkapitals ist durch die gesunkene Bilanzsumme (T€ 112.195; Vorjahr T€ 115.201) und die Bildung von Gewinnrücklagen von 30,7 % auf 32,5 % gestiegen. Daneben wird das langfristige Sachanlagevermögen fristenkongruent finanziert. Der Rückgang der Bilanzsumme ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch den Rückgang des Anlagevermögens und die Verringerung der liquiden Mittel gekennzeichnet. Die Passivseite ist im Wesentlichen geprägt durch den Rückgang von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nach den bereits in den Vorjahren getätigten Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2023 weitere finanzielle Mittel in den weiteren Ausbau und die Erneuerung der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze, der Erzeugungsanlagen sowie den weiteren Ausbau der Glasfaserinfrastruktur investiert (gesamt T€ 4.371). Insgesamt betrug der Cashflow aus der Investitionstätigkeit T€ - 2.985. Die Investitionen konnten vollständig aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (T€ 7.949) getätigt werden. Auch in den Folgejahren sind weitere Investitionen im Netzbereich aller Sparten geplant. Die Liquidität des Konzerns war ganzjährig sichergestellt. Der Konzernjahresüberschuss, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, beträgt T€ 1.027 und liegt damit über den Erwartungen (T€ 203) für das Geschäftsjahr 2023. Die Umsatzerlöse sind durch das massiv gestiegene Energiepreisniveau in den Sparten Strom, Gas und Fernwärme sowie durch die stetigen Kundenzuwächse in der Sparte Telekommunikation von € 45.528 auf T€ 60.495 angestiegen. Der Wiederanstieg der Ausgleichszahlungen aus dem EEG-Umlagemechanismus auf das Niveau von 2021 hat ebenso zu höheren Umsatzerlösen beigetragen. Auch der Materialaufwand erhöhte sich korrespondierend zu den Umsatzerlösen deutlich (T€ 46.890, Vorjahr T€ 31.725). Der Materialaufwand a) war durch die steigenden Energiebezugskosten im Zuge der Turbulenzen am Energiemarkt sowie dem Wiederanstieg der Auszahlungen im Rahmen des EEG-Umlagemechanismus gekennzeichnet. Auch der Materialaufwand b) erhöhte sich durch den Anstieg von Netz- sowie Betriebsführungsentgelten. Das verringerte Rohergebnis ist im Wesentlichen auf Mindererlöse in den regulierten Sparten zurückzuführen. Das Betriebsergebnis sank gegenüber dem Vorjahr durch steigende Personal- und sonstige Aufwendungen sowie höhere Abschreibungen. Dem gegenüber stehen ein verbessertes Finanz- sowie neutrales Ergebnis. 4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung innerhalb des Konzerns werden die Leistungsindikatoren Investitionsvolumen, der dem Mutterunternehmen zuzurechnende Konzernjahresüberschuss und Kundenanzahl für Standardlastprofilkunden angewendet. Das genehmigte Investitionsvolumen laut Wirtschaftsplan 2023 der Konzerntochter SWM (T€ 10.560) wurde zu rd. 41,4 % umgesetzt. Einige Projekte konnten nicht wie geplant in Angriff genommen oder mussten verschoben werden, so dass das im Geschäftsjahr geplante Investitionsbudget nicht vollständig ausgeschöpft wurde und zum Teil auf das Folgejahr verschoben wurde. Vor allem die neu ab 2023 im Vorfeld einer Fernwärmebaumaßnahme notwendige Antragstellung nach BEW und die temporär eingeschränkten Mitarbeiterkapazitäten in der Telekommunikation waren für die Verschiebungen im Wesentlichen verantwortlich. Aktuell gehen wir davon aus, dass das genehmigte Investitionsbudget für 2024 in Höhe von rd. 19,1 Mio. € ausgeschöpft werden kann. Der Konzernjahresüberschuss 2023, der dem Mutterunternehmen zuzurechnen ist, lag rd. das 5-fache über dem Planansatz. Zu dieser Ergebnisänderung hat im Wesentlichen der Abschluss langwieriger gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten beigetragen. Für das Folgejahr wird wieder mit einem Ergebnis in Höhe des Planansatzes gerechnet. Die Kundenanzahl der Standardlastprofilkunden wich in den Sparten Strom und Gas nur geringfügig von den Planansätzen ab. Im Strombereich wurde der Planansatz um 2,0% übertroffen; im Gasbereich betrug die Planunterschreitung 2,9 % zum Bilanzstichtag. In beiden Sparten wird für das Jahr 2024 von einem etwas sinkenden Niveau ausgegangen. 5. Gesamtaussage Aus Sicht der Geschäftsführung ist das Geschäftsjahr trotz der Bewegungen am Energiemarkt und den Herausforderungen zur kurzfristigen Umsetzung staatlicher Regularien positiv zu beurteilen. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Der Auf- und Ausbau einer wirtschaftlichen sowie zugleich sicheren und umweltschonenden Energieversorgung erfordert auch in den nächsten Jahren Investitionen in allen Bereichen des Unternehmens. Auch für das Geschäftsjahr 2024 sind umfangreiche Investitionen (rd. 19,1 Mio. €) insbesondere in Bezugs- und Verteilungsanlagen geplant. Die Finanzierung der geplanten Investitionen soll durch einen angemessenen Anteil Eigenmittel sowie die Neuaufnahme von Fremdkapital erfolgen. Für die 4. Regulierungsperiode wurde die Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV sowohl für das Gas- als auch für das Stromnetz genehmigt. Die Anträge auf Kostenprüfung wurden für die Aktivitäten Gasverteilung in 2021 und Elektrizitätsverteilung in 2022 fristgerecht bei der Landesregulierungsbehörde eingereicht. Mit der Stadt Merseburg wurden im Jahr 2011 neue Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze der Stadt Merseburg sowie deren Eingemeindungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen und bilden die grundlegende Basis für das Netzgeschäft des Unternehmens im Bereich Strom und Gas der nächsten Jahre. Die extreme Volatilität der Energiepreise seit dem 4. Quartal 2021 hatte dazu geführt, dass sich einige Energiehändler zeitweise vom Markt zurückgezogen haben. Betroffenen Kunden in unserem Netzgebiet konnten wir im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung eine Sicherstellung der Belieferung anbieten. Durch die inzwischen deutlich zurückgekommenen Börsenpreise für Energie gerade am Spotmarkt, bieten nun wieder vermehrt Energiehändler Lieferverträge in unserem Versorgungsgebiet an. Lieferanten, die auf eine kurzfristige Eindeckung setzen, können damit aktuell niedrige Endkundenpreise anbieten. Auch mit Auslaufen der staatlichen Preisbremsen zieht damit der Wettbewerb wieder merklich an. Diesem steigenden Wettbewerbsdruck innerhalb der Energiemärkte werden wir mit kontinuierlicher Verbesserung unserer Prozesse begegnen und zugleich daran arbeiten, die in den letzten Jahren erlangte Markenstärke zu erhalten bzw. noch weiter auszubauen. Daneben wird der Ausbau der Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation weiter konsequent vorangetrieben. Zur weiteren wirtschaftlichen Stärkung des Unternehmens und Diversifizierung wurde und wird intensiv in den Bereich der Telekommunikation investiert. Damit ist das technische Potenzial vorhanden, um die Kunden kontinuierlich ans Netz anzuschließen und schnelles Internet anzubieten. Auch in umliegenden Gemeinden können inzwischen Kunden mit Telekommunikationsdienstleistungen versorgt werden. Dieses Angebot wird auch im Geschäftsjahr 2024 noch weiter ausgebaut. Durch die Konzentration auf unsere Stärken und die Analyse der Bedürfnisse unserer Kunden wollen wir versuchen, unsere Produkte noch bedarfsorientierter zu gestalten und dem Kunden so Vorteile zu bieten. Gleichzeitig werden wir aber unser Portfolio so weit wie möglich verschlanken und überholte Produkte vom Markt nehmen, um so die Effizienz zu verbessern und die Kosten niedrig zu halten. Seit der Verschärfung des Russland-Ukraine-Konfliktes laufen in Deutschland und Europa Bemühungen, sich unabhängiger von russischen Gas- und Öllieferungen zu machen. Darüber hinaus wird in Deutschland der Umbau der Energiewirtschaft hin zu einer treibhausgasneutralen Energieversorgung und damit zum Ausbau erneuerbarer Energien massiv vorangetrieben. U.a. sieht das neue Gebäudeenergiegesetz ab Januar 2024 vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies wird in den kommenden Jahren über die witterungsbedingten Einbußen hinaus zu deutlichen Absatzrückgängen führen. Dass die leitungsgebundene Erdgasversorgung davon in hohem Maße betroffen ist, hat der Gesetzgeber erkannt und beabsichtigt den sich abzeichnenden Konflikt langer Nutzungsdauern versus endliche tatsächliche Nutzung durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen (u.a. KANU bzw. KANU 2.0) abzufedern. Letztlich führt dies aber zu noch stärkeren Belastungen aller Gaskunden durch steigende Netzentgelte in der nä- heren Zukunft und hat entsprechende Rückwirkung auf die Erlöse der Gesellschaft. Die Entwicklung wird von uns laufend beobachtet, um frühzeitig die Unternehmensstrategie anpassen zu können. Der Umbau der Wärmeversorgung soll weiterhin konsequent vorangetrieben und der Neuanschluss von Kunden an das Fernwärmenetz forciert werden. Bereits heute erfolgt die Wärmelieferung in Merseburg zu rd. 50% CO 2 -neutral. Auch das neue Geschäftsjahr ist durch die Umsetzung staatlicher Maßnahmen gekennzeichnet. Aktuell wird die finale Abrechnung der inzwischen ausgelaufenen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme gegenüber den auszahlenden Stellen vorbereitet sowie durch die Rücknahme der temporären Umsatzsteuersenkung für die Gas- und Fernwärmelieferung umgesetzt. Der kurzfristig im Dezember verkündete Wegfall der staatlichen Zuschüsse an die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2024 führt zu steigenden Netzentgelten und damit Endkundenpreisen im Strom zum 01.04.2024. Gleichzeitig steigen die Endkundenpreise für Gas und Fernwärme durch die Rückkehr des Umsatzsteuersatzes von 7% auf 19%. Damit kommt neben der Kundenkommunikation der Liquiditätsüberwachung und -steuerung auch weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Durch die deutlichen Preissteigerungen bei den Energiekosten und weiteren inflationsbedingten Preisanstiegen für Verbraucher gehen wir auch durch das Auslaufen der staatlich eingeleiteten Gegenmaßnahmen von höheren Zahlungsausfällen als in der Vergangenheit aus. Für die Parkraumbewirtschaftung in der Klia-Tiefgarage gehen wir im Geschäftsjahr 2024 von einem ähnlichen Nutzungsverhalten unserer Kunden wie im Vorjahr aus. Auch der Materialaufwand wird auf Vorjahresniveau erwartet, sodass ein ähnlicher Verlust der Sparte Verkehr erwartet wird. Mittelfristig sowie für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Konzern MWS einen positiven Geschäftsverlauf mit Überschüssen aus den Sparten der Energieversorgung, die die voraussichtlichen Verluste aus der Parkraumbewirtschaftung decken werden. Die Übernahme der Wasserkonzession zum 01.01.2023 konnte bisher noch nicht erfolgen, da mit dem Altkonzessionär noch keine Einigung zum Kaufpreis für das Anlagevermögen erzielt werden konnte. Daher wurde Klage zur Herausgabe des örtlichen Wassernetzes beim Landgericht eingereicht. Die Dauer des Gerichtsverfahrens ist derzeit nicht absehbar. Damit ist der genaue Zeitpunkt zur Übernahme des Wassergeschäftes aktuell nicht absehbar. Mittel- und langfristig soll das Wassergeschäft die Ertragslage des Unternehmens verbessern. Somit ist auch für 2024 und mittel- und langfristig mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Konzernjahresergebnis in Höhe von T€ 503 gerechnet. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht bekannt.
Merseburg, den 19. Juni 2024 gez. Guido Langer, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, die Merseburger Wasser und Service GmbH (MWS), mit Sitz in Merseburg wird beim Amtsgericht Stendal unter der Nummer HRB 215236 geführt. Der Konzernabschluss der MWS wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft wurden durch Erweiterung der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bzw. spezielle Postenbezeichnung berücksichtigt. Insbesondere wurde die Gliederung der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um den "Sonderposten für Investitionszuschüsse" sowie den "Sonderposten für Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge" erweitert, um einen besseren Einblick in die Vermögens- und Finanzlage zu geben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegen/gegenüber Gesellschafter werden im Anhang gemacht. Als Gesellschafter werden im Konzernabschluss die Gesellschafter der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. 2. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss zum 31.12.2023 werden folgende Gesellschaften einbezogen:
* mittelbare Beteiligung Die nach DRS 8 für wesentliche assoziierte Unternehmen anzugebenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und über den Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) abrufbar. 3. Konsolidierungsmethoden a) Stichtag Der Konzernabschluss sowie die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen werden zum 31. Dezember 2023 aufgestellt. b) Vollkonsolidierte Unternehmen Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der MWS einbezogenen Unternehmen werden einheitlich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 HGB. Die Erstkonsolidierung der SWM ist gemäß § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB zum 1. Januar 2016 erfolgt. Der aus der Erstkonsolidierung resultierende passive Unterschiedsbetrag von T€ 6.548 wurde in die Gewinnrücklagen des Konzerns eingestellt, da der Unterschiedsbetrag aus Gewinnthesaurierungen der Vorjahre resultiert. Die Erstkonsolidierung der in 2021 neu gegründeten SWMG ist zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Der gebildete Ausgleichsposten enthält die Anteile konzernfremder Gesellschafter am Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen und Konzernergebnis) der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften. Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Eine Zwischengewinneliminierung wurde nicht durchgeführt, da keine konzerninternen Verkäufe im Geschäftsjahr 2023 stattfanden. c) Assoziierte Unternehmen Die erstmalige Equity-Bewertung aller assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Buchwertmethode gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 HGB zu den Zeitpunkten, zu den die Unternehmen assoziierte Unternehmen geworden sind. Die sich aus der erstmaligen Bewertung ergebenden, auf das Mutterunternehmen entfallenden, passiven Unterschiedsbeträge von insgesamt T€ 787 wurden in die Gewinnrücklagen des Konzerns eingestellt, da die Unterschiedsbeträge aus Gewinnthesaurierungen der Vorjahre resultieren. Die Jahresabschlüsse der assoziierten Unternehmen werden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDVProgramme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes erfolgt entsprechend dem Zeitraum, über welchen wirtschaftliche Rückflüsse erwartet werden, über zehn Jahre. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die die Einzelkosten und angemessene aktivierungspflichtige Gemeinkostenzuschläge enthalten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und soweit abnutzbar vermindert um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Abschreibungssätze orientieren sich im Wesentlichen an den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu € 250,00 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen € 250,01 und € 1.000,00 liegen, wird entsprechend des § 6 Abs. 2a Satz 1 EStG ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den darauffolgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden mit dem Buchwert, welcher um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, fortgeschrieben. Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen envia-Aktien werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen der Konzerneröffnungsbilanz wurden zu diesem Zeitpunkt im Bestand befindlichen Wertpapiere mit dem Marktwert neu bewertet. Liegen Börsen- und Marktwerte oder ggf. die beizulegenden Werte zum Abschlussstichtag unter den Anschaffungskosten, werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen; bei den unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapieren, jedoch nur bei voraussichtlich andauernder Wertminderung. Die Vorräte werden nach der LIFO-Methode bewertet, sofern keine Abschreibungen auf niedrigere Markt- bzw. beizulegende Werte notwendig sind. Unter den Vorräten werden die unentgeltlich erhaltenen Emissionsberechtigungen mit einem Erinnerungswert bilanziert. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr entgeltlich C02-Zertifikate erworben. Diese sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Im Rahmen der Konzerneröffnungsbilanz wurden zu diesem Zeitpunkt im Bestand befindliche Emissionsberechtigungen mit dem Marktwert neu bewertet. Diese Emissionsberechtigungen wurden letztmalig im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 verbraucht und die entsprechenden Rückstellungen in Anspruch genommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände, die flüssigen Mittel sowie das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital des Mutterunternehmens werden zum Nennwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessen dotierten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die erhaltenen Zahlungen für die sog. Preisbremsen Strom, Gas und Fernwärme vom Übertragungsnetzbetreiber bzw. der KfW wurde jeweils zum Zeitpunkt des Zuflusses die Umsatzsteuer abgeführt. Mit Rechnungslegung an die Endkunden im November bzw. Dezember 2023 erfolgte die Verrechnung der unterjährigen Abschlagszahlungen. Da sich aus den Abrechnungen eine überwiegende Anzahl von Guthaben für die Endkunden ergeben hat, werden die Umsatzsteuererstattungsansprüche erst zum Auszahlungszeitpunkt im Folgejahr gegenüber der Finanzverwaltung angemeldet. Für den Ausbau des Fernwärmenetzes wurde eine Förderung gem. §7a KWKG beantragt. Diese wurde als Sonderposten eingestellt und ab 2012 abgeschrieben. Die Förderung umfasst die Kosten für Neu- und Ausbau von Wärmenetzen mit Baubeginn 1. Januar 2009 und Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2023. Die jeweils in einem Sonderposten erfassten Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der begünstigten Anlage, die empfangenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge über einen Zeitraum von 20 Jahren bzw. für Zugänge ab 1. Januar 2003 über die Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanlage ergebniswirksam aufgelöst. Die entsprechenden Erträge aus Auflösung der Sonderposten werden bei den Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskostenbeiträgen unter den Umsatzerlösen und bei den übrigen Sonderposten unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Tower Watson Deutschland GmbH, Wiesbaden, ermittelt. Die Berechnung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2023 erfolgte unter Anwendung eines modifizierten Teilwertverfahrens. Zur Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf dem Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Als Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung wurden € 90.600 angesetzt. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wurde dem aktuellen Rentenbericht entnommen. Eine Anpassung der laufenden Renten in Höhe von 2,00 % wurde berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und sind gemäß § 253 Abs.1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen und andere Aufwandsrückstellungen wurden unter Inanspruchnahme des Wahlrechtes nach Artikel 67 Abs.1 Satz 2 EGHGB beibehalten. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Unter den aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben und Einnahmen vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit sie Aufwand und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich steuerlich wirksam abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steuern ergeben sich nach § 306 i. V. m. § 301 HGB aus der Neubewertungsmethode sowie aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz.. Der Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern liegt der maßgebliche Steuersatz der betroffenen Konzernunternehmen zugrunde. 5. Erläuterung zur Konzernbilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im Konzernanlagenspiegel gesondert dargestellt. Zum Bilanzstichtag lagen im Konzern nachfolgende Emissionsberechtigungen vor:
Aus der Tarifkundenabgrenzung (Hochrechnung) zum 31. Dezember 2023 ergeben sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 6.467, die anhand des gewichteten Verbrauches ermittelt und unter Berücksichtigung bereits gezahlter Abschlagszahlungen von T€ 2.409 ausgewiesen werden. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadt Merseburg aus Betriebskostenabrechnungen der Klia-Tiefgarage sowie aus Forderungen aus Nebengeschäften in Höhe von T€ 8 (31. Dezember 2022 T€ 29) enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit T€ 14 (31. Dezember 2022 T€ 73) die Gesellschafterin envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Des Weiteren bestehen Forderungen gegen die Beteiligungsgesellschaft Solarenergie Sachsen-Anhalt GmbH (SOLSA), Bernburg, von T€ 2 (31. Dezember 2022 T€ 233) aus einem Darlehen und von T€ 2 (31. Dezember 2022 T€ 10) aus Lieferungen und Leistungen. Liefer- und Leistungsforderungen gegen die Beteiligungsgesellschaft Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH, Weißenfels (SG SAS) bestehen im GJ 2023 nicht (31. Dezember 2022 T€ 149). Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände sind im Folgejahr abziehbare Vorsteuern von T€ 507 (31. Dezember 2022 T€ 789) sowie sonstige Forderungen gegen die Stadt Merseburg (Gesellschafterin) von T€ 601 (31. Dezember 2022 T€ 406) enthalten. Alle Forderungen haben - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen, welche aus handels- und steuerrechtlich abweichenden Wertansätzen der sonstigen Rückstellungen resultieren und zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestanden. Für die Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein unternehmensindividueller Steuersatz von 29,96 % zugrunde gelegt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 28. Die Rückstellungen beinhalten u. a. Rückbauverpflichtungen (T€ 6.367), ausstehende Rechnungen (T€ 407), Instandsetzung bzw. Instandhaltung (T€ 273), Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 202) und Prozesskosten (T€ 350). Rückstellungen für den Verbrauch von CO 2 -Zertifikaten wurden i. H. v. T€ 873 im Geschäftsjahr gebildet. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und sind gemäß § 253 Abs.1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Für verbleibende Rückzahlungen von erhaltenen Entlastungen zu Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme an die KfW und den ÜNB wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen von T€ 756 gebildet. Im Geschäftsjahr wurden die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen und andere Aufwandsrückstellungen unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB beibehalten. Die Verbindlichkeiten haben am Bilanzstichtag folgende Restlaufzeiten:
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt ausschließlich durch Negativerklärungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Lieferungen und Leistungen von den assoziierten Unternehmen SOLSA (T€ 0; 31. Dezember 2022 T€ 3) und SG SAS (T€ 129; 31. Dezember 2022 T€ 86). Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber (Minderheits-) Gesellschaftern aus Ausgleichszahlungen einschließlich hierauf entfallende Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von T€ 1.326 (31. Dezember 2022 T€ 1.384). Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Neubewertung von Wertpapieren. Für die Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein unternehmensindividueller Steuersatz von 29,96 % zugrunde gelegt. 6. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse ergeben sich mit T€ 34.319 (Vorjahr T€ 25.211) aus der Stromversorgung, mit T€ 10.989 (Vorjahr T€ 8.279) aus der Wärmeversorgung, mit T€ 12.349 (Vorjahr T€ 8.106) aus der Gasversorgung, mit T€ 90 (Vorjahr T€ 64) aus Erlösen Parkhaus und mit T€ 10 (Vorjahr T€ 10) aus Erlösen Versicherungsmanagement, mit T€ 3.971 (Vorjahr T€ 3.445) aus Telekommunikationsdienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen sowie mit T€ 1.825 (Vorjahr T€ 2.032) aus Erlösen Netznutzung und Mehr- und Mindermengenabrechnung Gas. Die von der Stadtwerke Merseburg GmbH abzuführende Stromsteuer von T€ 897 und Energiesteuer von T€ 1.393 aus Lieferung an Endkunden werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Die abzuführende Stromsteuer erhöht sich um Nachzahlungen aus dem Vorjahr i. H. v T€ 61. Die abzuführende Energiesteuer mindert sich um Nachzahlungen aus dem Vorjahr i. H. v T€ 9. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind T€ 970 (Vorjahr T€ 194) periodenfremd. Die periodenfremden Erträge umfassen im Wesentlichen Gutschriften für Abrechnungen von Deltazeitreihen T€ 80, Gutschriften für Abschluss von Gerichtsverfahren und Schadensersatzleistungen T€ 736, Gutschriften für die Biokraftstoffquote der Erdgastankstelle für das Vorjahr i. H. v. T€ 20 sowie Ausbuchungen von Verbindlichkeiten aus Vorjahren mit T€ 100. Des Weiteren bestehen Erträge von T€ 228 (Vorjahr T€ 200) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie aus Wertberichtigungen T€ 29 (Vorjahr T€ 70). Die Zusammensetzung der Abschreibungen nach Bilanzposten ist im beiliegenden Anlagenspiegel dokumentiert. Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 1.075 für die vorgehaltenen und nicht in Betrieb genommenen LNG-Anlagen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u. a. Wertberichtigungen T€ 205, Ausbuchungen von Guthaben T€ 15 sowie periodenfremde Aufwendungen T€ 255. Die periodenfremden Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Vorjahresabrechnungen von Deltazeitreihen T€ 98 und Netzumlagen T€ 38 sowie Rückforderungsansprüche von Kunden für gelegte Rechnungen im MSB T€ 41. Gem. § 314 Nr. 23 HGB wird darauf hingewiesen, dass in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von T€ 155 enthalten sind, die auf zu hoch erfasste Anschaffungskosten in Folge von dolosen Handlungen zurückzuführen sind. In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind neben der Gewerbe- und Körperschaftsteuer Erträge aus der Veränderung der latenten Steuern von im Saldo T€ 584 (Vorjahr T€ 0) enthalten. Übersicht zur Entwicklung der latenten Steuersalden:
In den sonstigen Steuern sind Energiesteuern auf Eigenverbräuche von T€ 130 enthalten. Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Anteile fremder Gesellschafter an Konzernunternehmen. 7. Kapitalflussrechnung Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt nach den Grundsätzen des DRS 21. Der Finanzmittelfonds umfasst Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. 8. Zusammensetzung und Entwicklung des Konzerneigenkapitals Die Aufstellung des Eigenkapitalspiegels (Anlage 5) für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt nach den Grundsätzen des DRS 22. 9. Ergänzende Angaben a) Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt netto T€ 100 und setzt sich folgendermaßen zusammen: • Abschlussprüfungsleistungen (T€ 52) • andere Beratungsleistungen (T€ 48) b) Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen Verpflichtungen Es bestehen diverse branchenübliche Gas- und Energiebezugsverträge, die im Wesentlichen einer stabilen Versorgung auf aktuellem Niveau dienen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für das Folgejahr aus Verträgen für Dienstleistungen (T€ 9.430), für Leasing und Miete (T€ 690), für beauftragte Investitionen (T€ 16). Von diesen Verpflichtungen bestehen T€ 9.311 gegenüber assoziierten Unternehmen. c) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Finanzinstrumente werden zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Gesellschaft setzt Finanzinstrumente ein, um Marktpreisrisiken aus dem Strom- und Gaseinkauf zu reduzieren. Die Bewertung (Ermittlung der Marktwerte) erfolgt für die Terminhandelsgeschäfte auf Basis der Veränderungen von Terminkursen. Für den Strom- und Gaseinkauf sind in Bewertungseinheiten ausschließlich erwartete und bereits kontrahierte Bezugsverträge und Handelsgeschäfte mit physischer Erfüllung zusammengefasst. Im Bereich der Stromhaushalts- und Gewerbekunden sowie der Erdgashaushalts- und Gewerbekunden sind Portfolio-Bewertungseinheiten aufgebaut. Diese sind nach Laufzeitbändern (Jahresscheiben) unterteilt, in welchen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme künftig voraussichtlich ausgleichen werden. Für Gewerbekunden, bei welchen eine eindeutige Zuordnung der Absatz- und Bezugsverträge (Back-to-Back Verträge) möglich ist, wurden Mikro-Bewertungseinheiten gebildet. Hierfür existieren keine offenen Positionen zum Bilanzstichtag. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 wurden bis zum Bilanzstichtag Strom- und Gasterminkontrakte mit einem Gesamtvolumen von T€ 25.999 abgeschlossen. d) Angaben zu den Organen Als Geschäftsführer des Mutterunternehmens war im Geschäftsjahr 2023 Herr Dipl.-Ing. (FH) Guido Langer, Leuna, bestellt. Auf die Angabe er Geschäftsführerbezüge wird analog § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat des Mutterunternehmens besteht aus folgenden Mitgliedern: Herr Sebastian Müller-Bahr,Aufsichtsratvorsitzender, Oberbürgermeister der Stadt Merseburg Frau Dr. Jutta Walther, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Stadträtin der Stadt Merseburg, nebenamtliches Vorstandsmitglied Herr Andree Weber, Stadtratsmitglied; Gymnasiallehrer Herr Rüdiger Abitzsch, Stadtratsmitglied; Unternehmer Frau Dr. Susanna Weber, Stadtratsmitglied; Rechtsanwältin Im Geschäftsjahr 2023 wurde an den Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung von € 10.500 gezahlt. e) Arbeitnehmerschaft Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 33 Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer) beschäftigt, davon 3 Lohn- und 30 Gehaltsempfänger. f) ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 des Mutterunternehmens einen Betrag von € 250.000,00 an die Gesellschafterin Stadt Merseburg auszuschütten und den Restbetrag von 195.828,08 der Gewinnrücklage zuzuführen.
Merseburg, den 19. Juni 2024 gez. Guido Langer, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Von den anderen Gewinnrücklagen und vom Konzernjahresüberschuss, der dem Mutterunternehmen zuzurechen ist,
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Berichtszeitraum wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens gemäß seinen gesetzlichen Pflichten beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat ist vom Geschäftsführer in seinen Sitzungen durch mündliche Berichte sowie anhand schriftlicher Berichte regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und über wichtige Einzelvorgänge unterrichtet worden. Im Geschäftsjahr 2023 ist der Aufsichtsrat zu 3 Sitzungen zusammengetreten. Insbesondere standen im Geschäftsjahr 2023 die Vorbereitung und die Einreichung der Klage zur Herausgabe des Anlagevermögens vom Altkonzessionär der Trinkwasserversorgung im Mittelpunkt der Berichterstattung der Geschäftsführung und Beschlüsse des Aufsichtsrates. Der Konzernjahresabschluss und der Konzernlagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Regierungsstraße 64, 99084 Erfurt geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat dem Konzernjahresabschluss den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und festgestellt, dass nach seiner Beurteilung der Konzernjahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns gibt und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung die Billigung des Konzernabschlusses empfohlen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Geschäftsführung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und die im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich geleistete Arbeit aus.
Merseburg, am 28.08.2024 Müller-Bahr, Aufsichtsratsvorsitzender Sonstiger BerichtsteilAngaben zur Feststellung: Der Konzernabschluss wurde am 28.08.2024 gebilligt. BestätigungsvermerkAn die Merseburger Wasser und Service GmbH, Merseburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Merseburger Wasser und Service GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), Merseburg, - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Merseburger Wasser und Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, 28. Juni 2024 BBH
AG
gez. Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer gez. Bianca Engel, Wirtschaftsprüferin |
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