Fliesenhandel Merzig GmbHLiquidiert
Rieffstraße 11, 66663 Merzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Scherer seit 14.2.2018 | Geschäftsführer |
Jürgen Schulze seit 14.2.2018 | Geschäftsführer |
Michael Niederer seit 13.6.2017 | Geschäftsführer |
Horst Peter Pink seit 13.6.2017 | Prokura |
Jürgen Lichtmeß seit 22.9.2004 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesenhandel Merzig GmbHMerzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016
Anhang für das Geschäftsjahr 20161. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Fliesenhandel Merzig GmbH, Merzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Fliesenhandel Merzig GmbH mit Sitz in Merzig ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HRB 64107 eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Geschäftsführung macht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB Gebrauch. Durch die Erstanwendung der Vorschriften des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Ausweismethoden in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Einzelnen werden durch BilRUG die in den Gliederungsschemata zur Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sowie dementsprechend die Zwischenergebnisse "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und "außerordentliches Ergebnis" gestrichen. Eine weitere Änderung der GuV-Gliederungsschemata ist die Einfügung eines Zwischenergebnisses "Ergebnis nach Steuern" zwischen dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und dem Posten "sonstige Steuern". Diesbezüglich wurde eine entsprechende Anpassung der Vorjahresbeträge gemäß Art. 75 Abs. 2 EGHGB vorgenommen. Darüber hinaus ergeben sich durch die Erstanwendung des BilRUG im Geschäftsjahr 2016 Ausweisänderungen durch die Neudefinition der Umsatzerlöse. Diese betreffen insbesondere die Umsatzerlöse und die sonstigen betrieblichen Erträge sowie die korrespondierenden Aufwandsposten des Materialaufwandes bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Insofern sind die entsprechenden Vorjahresbeträge nicht vergleichbar. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr unverändert fortgeführt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für die Abschreibungen des Sachanlagevermögens wurde überwiegend eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde gelegt. Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Auf veraltete Vorräte wurden Abwertungen nach der Gängigkeit auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennbetrag bilanziert. Den Risiken aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung der anderen Gegenstände des Umlaufvermögens erfolgt zum Nennwert unter Beachtung der kaufmännischen Vorsicht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe des jeweils nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit ihre Laufzeit die Jahresfrist übersteigt, werden sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nicht. Aufwendungen und Erträge wurden auf das Jahr abgegrenzt. 3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungAnlagevermögen Das Anlagevermögen besteht aus immateriellen Vermögensgegenständen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung (einschließlich geringwertigen Wirtschaftsgütern). Die handelsrechtliche Bilanzierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgt seit dem 1. Januar 2008 nach der steuerrechtlichen Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG. Demnach werden Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 nicht übersteigen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 199) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Fliesenhandel an der Cristallerie GmbH, Wadgassen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten mit TEUR 20 debitorische Kreditoren und mit TEUR 270 Bonusforderungen gegenüber Lieferanten. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten bilanziert. Eigenkapital Die Kapitalanteile werden vollständig von der alleinigen Gesellschafterin, der V & B Fliesen GmbH, Merzig, gehalten. Der Ausweis zum 31. Dezember 2016 von Stammkapital (TEUR 360), Kapitalrücklage (TEUR 181) und Ergebnisvortrag (TEUR 538) ist gegenüber dem Abschlussstichtag des Vorjahres unverändert. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend Personalrückstellungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der Muttergesellschaft V&B Fliesen GmbH, Merzig, und stellen einen laufenden Saldo aus Verbindlichkeiten aus aufgelaufener Ergebnisabführung (-1.491 TEUR), Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsforderungen (-420 TEUR) sowie aus hingegebenen Forderungen aus Ausleihungen (1.617 TEUR) dar. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten. Umsatzerlöse Aufgrund der Erstanwendung des BilRUG im Geschäftsjahr 2016 sind die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die gemäß BilRUG nunmehr in den Umsatzerlösen berücksichtigten Erträge aus dem Verkauf von Paletten in Höhe von TEUR 7 (i. V. TEUR 9) sowie aus Frachten von TEUR 32 (i. V. TEUR 32) waren im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Somit hätten sich bei Anwendung des BilRUG im Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.690 ergeben. Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Fliesen im Inland. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 199 enthalten. Aufgrund der Ausweisänderungen durch BilRUG werden im Geschäftsjahr 2016 TEUR 39 (i.V. TEUR 41) Erträge für Ausgangsfrachten und Verkauf von Paletten aus dem sonstigen betrieblichen Ertrag nun in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Somit hätten sich bei Anwendung des BilRUG im Vorjahr sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 40 ergeben. Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit TEUR 3.572 (i.V. TEUR 3.494) sowie Aufwendungen für bezogene Aufwendungen in Höhe von TEUR 9 (i.V. TEUR 6). Aufgrund der Ausweisänderungen durch BilRUG wurden im Geschäftsjahr 2016 TEUR 169 (LV. TEUR 157) Aufwendungen für Ausgangsfrachten aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand im Materialaufwand ausgewiesen. Somit hätten sich bei Anwendung des BilRUG im Vorjahr Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 3.656 ergeben. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 179 (i.V. TEUR 0), die im Wesentlichen auf Korrekturen bei den Kreditoren und Wertberichtigungen bei den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen. Aufgrund der Ausweisänderungen durch BilRUG wurden im Geschäftsjahr 2016 TEUR 169 (i.V. TEUR 157) Aufwendungen für Ausgangsfrachten aus dem sonstigen betrieblichen Aufwand im Materialaufwand ausgewiesen. Somit hätten sich bei Anwendung des BilRUG im Vorjahr sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 298 ergeben. Gemäß § 288 HGB unterbleiben weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Der Gewinn in Höhe von TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 218) wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die V&B Fliesen GmbH, Merzig abgeführt. 4. Sonstige PflichtangabenHaftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen zum 31. Dezember 2016 nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen mit TEUR 103 p.a. aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen. Mitarbeiterzahl Im Geschäftsjahr 2016 waren im Jahresdurchschnitt 12 Mitarbeiter (i.V. 13 Mitarbeiter) beschäftigt. Geschäftsführer
Die Geschäftsführertätigkeit entspricht jeweils dem nach § 285 Nr. 10 HGB ausgeübten Beruf. Angaben zum Mutterunternehmen Sämtliche Anteile werden zum 31.12.2016 von der alleinigen Gesellschafterin, der V & B Fliesen GmbH, Merzig, gehalten. Das Mutterunternehmen ist gemäß § 290 Abs. 5 i.V.m. § 296 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Eczacibaşi Holding A.S., Istanbul, einbezogen. Der Konzernabschluss der Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.S. bzw. der Eczacibaşi Holding A.S. wird nicht veröffentlicht und ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Gewinnverwendung Mit der V & B Fliesen GmbH, Merzig, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, demgemäß die Fliesenhandel an der Cristallerie GmbH verpflichtet ist, ihren gesamten im Geschäftsjahr 2016 erzielten Gewinn an die Mutterunternehmung abzuführen. Nachtragsbericht ● Geschäftsanteilskaufvertrag Die V&B Fliesen GmbH, Merzig hat ihre Geschäftsanteile an der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2017 an die Albert Niederer GmbH, Völklingen verkauft. ● Kündigung des Ergebnisabführungsvertrag Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der V & B Fliesen GmbH und der Fliesenhandel Merzig GmbH wurde zum 23. Juni 2017 aufgehoben. In dem Geschäftsanteilskaufvertrag haben die Gesellschaften vereinbart sich so zu stellen, als wenn der Ergebnisabführungsvertrag bereits zum 1. Januar 2017 beendet worden wäre.
Völklingen, 25. Juni 2018 Michael Niederer, Geschäftsführer ab 6. Juni 2017 Tom Waltasaari, Geschäftsführer bis 6. Juni 2017 |
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