DOBRA
GmbH
Verden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.119,00 |
30.112,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.118,00 |
30.111,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
140.385,87 |
704.029,01 |
| I.
Vorräte |
|
13.789,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.355,23 |
361.600,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
107.030,64 |
328.639,38 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
26.317,63 |
|
| Summe
Aktiva |
192.822,50 |
734.141,01 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.308,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
105.000,00 |
105.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
101.691,59 |
107.069,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.626,04 |
-5.377,89 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-26.317,63 |
|
| B.
Rückstellungen |
181.975,00 |
244.875,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.847,50 |
485.957,60 |
| Summe
Passiva |
192.822,50 |
734.141,01 |
Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma DOBRA GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
1.1.1 Gliederung und
Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte
wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Der Anlagenspiegel wurde in die Bilanz
integriert.
1.2
Erläuterungen zur Bilanz
1.2.1 Erläuterungen zur
Bilanz
Anlagevermögen
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber
von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in
den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- € 4.570,79
bei Sachanlagen
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 10.847,50 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 0,00.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
1.3 Sonstige
Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Norbert Brauer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 25.10.2018.
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