SFC Solutions Climate Germany GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Wolfgang Wertek seit 8.12.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SDI Service Design Innovation GmbHBacknangJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20201. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die SDI Service Design Innovation GmbH hat ihren Sitz in Backnang und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg. Nr. HRB 741537). Die Gesellschaft gilt im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 a HGB sowie der §§ 264 bis 288 HGB in Anwendung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde - mit Ausnahme des Anlagegitters - im Anhang Gebrauch gemacht. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Aufwendungen für Altersversorgung (TEUR 4), welche auf Gehaltsempfänger entfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Nr. 6b) "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter dem Posten Nr. 6a) "Löhne und Gehälter". Die Vorjahreszahlen (TEUR 3) wurden angepasst. Darüber hinaus sind die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet worden. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen sind in die Herstellungskosten nicht einbezogen worden. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer stellen wir auf die betrieblichen Erfahrungen ab. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen bei den immateriellen Vermögensgegenstände zwischen 3 und 5 Jahren und bei den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zwischen drei und 14 Jahren. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, ist im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet worden. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren erfolgt - soweit vorhanden - zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Unfertige und fertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden - soweit vorhanden - zu handelsrechtlich aktivierungsfähigen Herstellungskosten bewertet und enthalten Materialeinzel- und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Soweit uns bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei der Bilanzaufstellung bereits Risiken bekannt wurden, haben wir diese durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Da es sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nur um wenige Kunden handelt, wurde auf eine Pauschalwertberichtigung verzichtet. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Soweit vorhanden, werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. 3. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Berichtsjahr ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen SMA SA in Höhe von TEUR 3 (i. V. TEUR 0). Zum Stichtag bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 38. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entfallen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 221) bzw. TEUR 1 (i. V. TEUR 196) auf den Liefer- und Leistungsverkehr. Sämtliche in der Bilanz ausgewiesene Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalverpflichtungen (TEUR 42), Jahresabschlusskosten (TEUR 8) sowie ausstehende Rechnungen (TEUR 7). Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an gelieferten Gegenständen. Sämtliche in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse bestehen nicht. 4. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres 2020 waren durchschnittlich 16 Angestellte beschäftigt. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit. Mit einem verbundenen Unternehmen besteht ein Dienstleistungsvertrag mit jährlich rd. TEUR 280. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der INDUS Holding Aktiengesellschaft, Bergisch Gladbach, einbezogen, die als Mutterunternehmen i.S. der §§ 285 Nr. 14, 14a HGB den Konzernabschluss aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und ist dort erhältlich.
Backnang, 25. Februar 2021 SDI Service Design Innovation GmbH Geschäftsführung Klaus Heil Angabe gemäß § 328 HGBDer Jahresabschluss der SDI Service Design Innovation GmbH, Backnang, für das Geschäftsjahr 2020 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. März 2021 festgestellt worden. Angabe gemäß § 325 Abs. 1b S. 2 HGBDie Gesellschafter beschließen mit Beschluss vom 12. März 2021 den Vortrag des Bilanzgewinns in Höhe von EUR 312.727,57 auf neue Rechnung |
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