JSL
Spedition GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.269,51 |
440.368,47 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
50.269,01 |
100.373,01 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
339.994,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.046.077,80 |
1.006.651,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
279.075,79 |
318.090,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
767.002,01 |
688.561,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
550,00 |
2.142,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.096.897,31 |
1.449.162,98 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8,39 |
371.285,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
345.720,71 |
351.991,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
371.276,91 |
6.271,26 |
| B.
Rückstellungen |
146.401,50 |
55.864,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
950.487,42 |
1.022.013,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
950.487,42 |
1.022.013,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.096.897,31 |
1.449.162,98 |
Anhang
Die Gesellschaft ergänzt ihren
Jahresabschluss (§ 242 HGB) zum
31.12.2015 gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um
einen
Anhang.
Der Anhang als pflichtmäßiger Bestandteil
des Jahresabschlusses wird wie folgt
strukturiert:
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.2 Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.2.1 Erläuterungen zur Bilanz
1.3 Sonstige Angaben
1.3.1 Zu Leitungsorganen
1.3.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.4 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.5 Sonstige Berichtsbestandteile
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1.1 Der vorliegende
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist nach
geltenden deutschen handels- und gesellschaftsrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der
Sonderbestimmungen für Kapitalgesellschaften (GmbH)
aufgestellt worden.
Die folgenden
Erläuterungen umfassen die Angaben, die in den
neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
aufzustellenden Anhang aufzunehmen sind.
Die
Wertansätze des Jahresabschlusses auf den 31.
Dezember 2014 wurden unverändert in den vorliegenden
Jahresabschluss übernommen. Die Gliederung der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung wurde beibehalten. Die
formelle Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist sowohl in der
Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung gegeben.
Die
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten und die
Schulden zu Rückzahlungsbeträgen
angesetzt. Die für Kapitalgesellschaften geltenden
deutschen handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden
unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet.
Beim vorliegenden Jahresabschluss konnte im
Wesentlichen eine einheitliche Bilanzierung nach Steuer-
und Handelsrecht erfolgen, da das Betriebsvermögen
keine Werte mit zwingend abweichender Bewertung
enthält (vgl. § 252 ff. HGB).
Für steuerliche Zwecke war für das
Wirtschaftsjahr 2015 eine E-Bilanz an die Finanzverwaltung
einzureichen.
1.1.2 Die Zugänge zum
Sachanlagenvermögen wurden zu
Anschaffungskosten bilanziert. Das Sachanlagevermögen
wurde linear - entsprechend der nach steuerlichen
Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer -
planmäßig abgeschrieben; sonstige Wertverluste
wurden berücksichtigt.
Die
Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde
handelsrechtlicher Übung folgend für diejenigen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in
Anspruch genommen, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Netto-Anschaffungskosten EUR
410,00 nicht übersteigen.
Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Auf Textziffer 1.2.1.3 -
Haftungsverhältnisse - wird verwiesen.
1.1.3 Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu
Nominalbeträgen angesetzt; § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
wurde berücksichtigt. Die Geschäftsleitung des
Unternehmens bestätigte ausdrücklich Bestand und
Werthaltigkeit des Forderungsbestandes. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde gebildet.
1.1.4
Sonstige Vermögensgegenstände sind zu
Nominalbeträgen angesetzt.
1.1.5 Körperschaftsteuerguthaben
Das
KSt-Anrechnungsguthaben nach § 37 KStG wurde
letztmalig festgestellt auf den 31.12.2006 und an die
Gesellschaft in 2009 ausgezahlt.
1.1.6 Die
flüssigen Mittel (Bar- und Bankguthaben) stehen
dem laufenden Geschäftsverkehr zur Verfügung. Auf
Textziffer 1.2.1.3 - Haftungsverhältnisse - wird
verwiesen.
1.1.7
Rückstellungen sind pflichtgemäß
für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden. Rückstellungen wurden - soweit
erforderlich - nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinst
und die Abzinsungsbeträge unter den
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen (indirekte Methode).
1.1.8 Die
Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. § 6 Abs. 1
Nr. 3 EStG wurde berücksichtigt.
1.1.9
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit
dem Geldkurs am Tage des Geschäftsvorfalles bewertet
worden.
1.1.10 Bei den entsprechenden Verbindlichkeiten wurde
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
(Abzinsung) - soweit erforderlich - beachtet.
1.2 Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.2.1
Erläuterungen zur Bilanz
1.2.1.1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zu Nominalbeträgen angesetzt; § 6 Abs. 1 Nr. 2
EStG wurde berücksichtigt. Die Geschäftsleitung
des Unternehmens bestätigte ausdrücklich Bestand
und Werthaltigkeit des Forderungsbestandes. Eine
Pauschalwertberichtigung wurde gebildet.
1.2.1.2
Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und
Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind zu Nominalbeträgen (=>
Rückzahlungsbeträge) angesetzt; § 6 Abs. 1
Nr. 3 EStG wurde berücksichtigt. Die
Geschäftsleitung des Unternehmens bestätigte
ausdrücklich Bestand und Werthaltigkeit des
Verbindlichkeitenbestandes.
1.2.1.3
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften, Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten) bestehen nach Auskunft
der Geschäftsleitung nicht.
Gegenüber dem Hauptzollamt Hamburg - Stadt
wurden dessen Abgabenansprüche mit
Avalbürgschaften der Hamburger Sparkasse und der
Deutschen Bank gesichert (Zollbürgschaften). Die
gewährten Bank-Avale lauten über folgende
Beträge:
Zollbürgschaft I
EUR 80.000,00
Zollbürgschaft II EUR 500.000,00
Zollbürgschaft III EUR
8.000,00
Zur Sicherung dieser Bank-Avale wurden Bankguthaben
(Deutsche Bank EUR 508.441,25) hinterlegt bzw.
Direkteinzahlungen (Deutsche Bank an HZA Hamburg-Stadt -
EUR 80.000,00) geleistet.
Zur Sicherung eines Mietkaution-Avals wurde das Konto
Hamburger Sparkasse à EUR 61.525,00 hinterlegt.
1.3 Sonstige Angaben
1.3.1 Zu Leitungsorganen
Die Geschäftsführung wurde während
des Wirtschaftsjahres 2015 durch
Herrn Alexander Wagner, Hamburg ( - 19.02.2015)
Herrn Vyacheslav Mironenko, Hamburg
wahrgenommen.
1.3.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
Im Berichtsjahr ist gegenüber dem Vorjahr ein
erheblicher Umsatzrückgang zu verzeichnen.
Ursache dafür sind die Sanktionen der EU im
Handelsverkehr mit Russland (EU-Embargo-Politik).
1.4 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
01.01.2015 - 31.12.2015
Der Betrag der
Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrug am
31.12.2015 EUR 2.054,40 (Vorjahr EUR 0,00).
Der Betrag der
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beträgt EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00).
1.5 Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss für 2013 wurde am 30.03.2015
festgestellt.
Der Jahresabschluss für 2014 wurde am 03.02.2016
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 31.01.2017, gez. Vyacheslav Mironenko
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2017 festgestellt.
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