core
business development GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.853,00 |
25.883,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.453,00 |
24.843,00 |
| II.
Finanzanlagen |
9.400,00 |
1.040,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
126.055,73 |
64.905,70 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
32.780,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30,63 |
28.467,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
126.025,10 |
3.657,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.319,04 |
1.814,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
159.227,77 |
92.602,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.822,95 |
19.240,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.759,96 |
578,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.582,91 |
-5.181,38 |
| B.
Rückstellungen |
32.835,03 |
18.583,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.569,79 |
54.779,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
159.227,77 |
92.602,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Core Business Development
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Im Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurden
die Anzahlungen auf laufende Projekte
mit dem Ausweis der zu aktivierenden Wertansätze
Projekte in progress saldiert ausgewiesen.
Projekte in
progress
EUR 1.102.365,--
erhaltene
Anzahlungen
EUR 1.176.904,52 Ausweis Passiva
EUR 74.539,52
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind Abschreibungen
für das Anlagevermögen und für das
Umlaufvermögen nach den steuerlichen
Vorschriften enthalten.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung wurde der
Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Alleingesellschafter und Geschäftsführer:
Prof. Dr. Dipl. Phys. Rudolf M. Lorenz
und
Frau Prof. Dr. sc. Brigitte Stieler-Lorenz
Geschäftsführende Direktorin d. Instituts
Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss auf den 31.
Dezember 2010
mit einer Bilanzsumme von EUR 159.227,77 unnd
einem Jahresüberschuss von
EUR 5.582,91 genehmigt und
beschlossen.
Dortmund, den 7. Februar 2011
Dipl. Phys. Rudolf M. Lorenz
geschäftsführender Gesellschafter
Bestätigungsvermerk
Wir fassen das Ergebnis unserer Tätigkeit wie
folgt zusammen, wobei wir uns auf die einzelnen
Ausführungen in unserem Bericht beziehen.
- Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit und
Beweiskraft der Buchführung haben sich durch unsere
Arbeit
nicht ergeben
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind
folgerichtig aus der Buchführung und der vorgelegten
Bilanz
entwickelt. Sie sind nach den Vorschriften der
§§ 266, 275 HGB gegliedert.
- die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
ist im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen
Vorschriften vorgenommen worden
- der Anhang ist in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften erstellt worden.
Bescheinigung
Wir wurden von dem geschäftsführenden
Gesellschafter Herrn Prof. Dr. Dipl. Phys. Rudolf M. Lorenz
und damit von der Gesellschafterversammlung der
Core Business Development GmbH
Mahlsdorfer Str. 39-40 - 12555
Berlin-Köpenick
beauftragt, den Jahresabschluss nach der von der
Gesellschaft und uns gefertigten Buchführung und dem
vorgelegten vereinfachten Jahresabschluss auf den
31.12.2010 zu erstellen.
Dabei wurden im wesentlichen steuerrechtliche
Bewertungsgrundsätze angewendet.
Damit entspricht der vorgelegte Jahresabschluss
gleichfalls Handels- und auch Steuerrecht.
Der Jahresabschluss wird im Sinne der Bestimmungen
des HGB freiwillig erstellt, eine Verpflichtung zur
Prüfung im Sinne § 317 HGB besteht nicht.
Wir haben den Jahresabschluss so aufgestellt und die
Unterlagen derart stichprobenhaft geprüft, dass wir
mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, dass
die Finanzbuchhaltung und der Jahresabschluss frei von
wesentlichen Mängeln ist.
Unsere Arbeit hat zu keinen Einwendungen im Bezug auf
die Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss geführt,
über die an die Gesellschafterversammlung zu berichten
oder in diesem Bericht hinzuweisen wäre.
Gesetzliche Bestimmungen, Vorgaben des
Gesellschaftsvertrages und Beschlüsse der
Gesellschafterver-
sammlung wurden soweit erkennbar eingehalten.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Dortmund, den 7. Februar 2011
Klaus-Erich Seggelke
Steuerberater
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