Collecto GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Loges seit 27.1.2025 | Geschäftsführer |
Jörg Oliver Bachmaier seit 7.12.2024 | Geschäftsführer |
Iris Oetter seit 19.7.2024 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Central Scope Production GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht der Gesellschaft zum 31.12.2017A. Darstellung des Geschäftsverlaufs Die Gesellschaft wurde im Jahre 2006 zur Erbringung von Dienstleistungen für Film- und Fernsehproduzenten, insbesondere für die Vorbereitungs- und Herstellungsarbeiten, gegründet. Diese Serviceleistungen werden in der Regel für zum Unternehmensverbund der Studio Babelsberg Gruppe gehörende Produktionsgesellschaften erbracht. Wesentlicher finanzieller Leistungsindikator der Gesellschaft ist der Umsatz für den handelsrechtlichen Abschluss. Im Jahr 2017 wurden die Produktionsdienstleistungen im Wesentlichen für die Filme Counterpart und The girl in the spider´s web, die Fernsehserie Berlin Station 2 sowie einige weitere Produktionen erbracht. Da die Gesellschaft bis November 2017 bis auf einen befristeten Mitarbeiter alle weiteren jeweils nur filmproduktionsbezogen beschäftigt, kann die Gesellschaft sehr flexibel auf Schwankungen im Produktionsvolumen reagieren. B. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen hauptsächlich gegen die Film Service Babelsberg GmbH in Höhe von TEUR 348 und gegen die 38. Babelsberg Film GmbH in Höhe von TEUR 116. Die Central Scope Production GmbH erhält jeweils Vorauszahlungen auf die von ihr erbrachten Leistungen. Zum 31.12.2017 verfügte sie über liquide Mittel von TEUR 314. Die Gesellschaft finanziert sich durch ihr operatives Geschäft und besitzt folglich keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2017 jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. In den sonstigen Rückstellungen sind hauptsächlich Aufwendungen für Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenabgabe in Höhe von TEUR 162 sowie Gagenzahlungen in Höhe von TEUR 127, hauptsächlich für den noch nicht abgegoltenen Urlaub im Projekt The girl in the spider´s web, berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verpflichtung aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 177. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt aus Lohnsteuern in Höhe von TEUR 108. Der leichte Anstieg der Umsatzerlöse, welche aus der Personalgestellung resultieren, von TEUR 13.461 auf TEUR 13.795 spiegelt die gute Auslastung durch das Projekt Berlin Station 2 wider. Korrespondierend dazu erhöhten sich geringfügig die Personalaufwendungen um TEUR 227. Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 177 wird aufgrund des seit dem 01. Januar 2008 mit der Studio Babelsberg AG, Potsdam, bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an diese abgeführt. Der Geschäftsverlauf des Jahres 2017 hat sich entsprechend unserer Prognose entwickelt. C. Chancen- und Risikobericht Da die CSP im Wesentlichen Dienstleistungen im Rahmen von der Studio Babelsberg Gruppe produzierten Film- und Fernsehprojekten erbringt, hängt der Umfang der Beschäftigung und damit vor allem die Umsatzerlöse und der Personalaufwand von der Auftragslage der Studio Babelsberg AG, Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften, ab. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. D. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. E. Prognosebericht Unsere im Vorjahr getroffene Prognose bezüglich des Geschäftsjahres 2017 hinsichtlich des Jahresergebnisses war zutreffend. Hinsichtlich der Auftragslage im Jahr 2018 rechnet die Gesellschaft auf Basis der aktuell gesicherten Projekte der Studio Babelsberg Gruppe mit einem im Verhältnis zum Jahr 2017 eher geringerem Auftragsvolumen. Aufgrund der sehr geringen Fixkostenbelastung wird aber trotzdem ein positives Ergebnis im Jahre 2018 erzielbar sein. Indirekt hängt die Auslastung direkt von den für internationale Großproduktionen in Deutschland verfügbaren Fördermitteln ab. Da diese im Verlauf des Jahres 2018 und den zukünftigen Jahren erheblich erhöht werden sollen, ist mit einer Verstetigung der Ergebnisentwicklung auf einem erhöhten Niveau in den zukünftigen Jahren zu rechnen.
Potsdam, 30. März 2018 Central Scope Productions GmbH Dr. Carl L. Woebcken Henning Molfenter Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2017Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zum 31.12.2017
Anhang der Gesellschaft zum 31.12.2017Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter der Firma Central Scope Production GmbH mit Sitz in Potsdam im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 19204 P eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis unter Zugrundelegung der jeweiligen Nutzungsdauer. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit Nominalbeträgen angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet worden. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Central Scope Production GmbH ist in den ertragsteuerlichen Organkreis der Studio Babelsberg AG einbezogen. Latente Steuern auf temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden auf Ebene des Organträgers ermittelt und bei Passivüberhang - nach Saldierung - auch bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Der Rückgang des Sachanlagevermögens um TEUR 1 ist auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen solche aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 507) und bestehen hauptsächlich gegen die Film Service Babelsberg GmbH in Höhe von TEUR 348 und gegen die 38. Babelsberg Film GmbH in Höhe von TEUR 116. Eigenkapital Mit Verschmelzungsvertrag vom 9. August 2017 übertrug die Studio Babelsberg Team Services GmbH ihr Vermögen per 31. Dezember 2016 im Wege der Aufnahme an die Central Scope Production GmbH. Alleinige Gesellschafterin der Studio Babelsberg Team Services GmbH war die Studio Babelsberg AG. Das Eigenkapital der verschmolzenen Gesellschaft (TEUR 110) wurde in die Kapitalrücklage der Central Scope Production GmbH eingestellt. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen Aufwendungen für Gagen in Höhe von TEUR 127, für Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenabgabe in Höhe von TEUR 162 sowie sonstige Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 19 berücksichtigt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 177, Vj. TEUR 233) sind die Verbindlichkeiten aus der Erfüllung des Ergebnisabführungsvertrages mit der Studio Babelsberg AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt aus Lohn- und Kirchensteuern (TEUR 108). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten hauptsächlich Erträge aus der Arbeitnehmerüberlassung an die Art Department Studio Babelsberg GmbH in Höhe von TEUR 50. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Durchführung der Film- und Hauptbuchhaltung, Personalbuchhaltung und juristische Beratung in Höhe von TEUR 94, die Gewinnbeteiligung des Geschäftsführers in Höhe von TEUR 19 sowie TEUR 32 für die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen aus der Nachzahlung von Lohnsteuern im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung 2012 bis 2016 in Höhe von TEUR 42 enthalten. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1,2. Haftungsverhältnisse und außerbilanzielle Geschäfte bestehen zum Stichtag nicht. Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren: · Herr Dr. Carl L. Woebcken · Herr Henning Molfenter Herr Molfenter erhielt in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 eine erfolgsabhängige Provision in Höhe von TEUR 25. Abschlussprüferhonorar Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers der Central Scope Production GmbH, Potsdam, wurde im Konzernabschluss der Studio Babelsberg AG, Potsdam, angegeben. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte in 2017 neben 1 Mitarbeiter im Durchschnitt 283 filmbezogene befristete Mitarbeiter. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB wurden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Konzernzugehörigkeit Für die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2017 ein Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen von der Studio Babelsberg AG, Potsdam, erstellt. Die Offenlegung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis 2017 in Erfüllung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags an die Studio Babelsberg AG, Potsdam, abzuführen.
Potsdam, 30. März 2018 Central Scope Productions GmbH Dr. Carl L. Woebcken Henning Molfenter Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2017
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum 31.12.2017Wir haben den Jahresabschluss der Central Scope Production GmbH, Potsdam, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Central Scope Production GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 19. April 2018 Ernst
& Young GmbH
Seidel, Wirtschaftsprüfer Lennartz, Wirtschaftsprüfer |
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