PGE Trading
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
853,00 |
433,67 |
| I.
Sachanlagen |
853,00 |
433,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.234.404,96 |
4.753.852,63 |
| I.
Vorräte |
446.609,60 |
443.707,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.682.632,30 |
1.760.289,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
130.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.105.163,06 |
2.549.855,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.265,78 |
35.446,07 |
| D.
Aktive latente Steuern |
180.000,00 |
180.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.439.523,74 |
4.969.732,37 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.066.071,34 |
1.240.942,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
5.350.000,00 |
5.350.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.977.762,54 |
1.977.762,54 |
| III.
Verlustvortrag |
5.873.025,34 |
6.063.394,55 |
| IV.
Jahresüberschuss |
611.334,14 |
-23.425,28 |
| B.
Rückstellungen |
381.810,14 |
61.200,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.981.883,12 |
3.663.756,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.981.878,71 |
3.527.540,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4,41 |
136.215,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.759,14 |
3.832,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.439.523,74 |
4.969.732,37 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31.
Dezember 2018
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246 - 251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a,
276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB
erstellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert ausgeübt.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt. Langfristige
Verträge sind mit dem Börsenpreis am
Bilanzstichtag bewertet.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
werden ausschließlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert von EUR 250,00 bis 800,00 EUR werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang im
Anlagenspiegel gezeigt.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen in
ausländischer Währung wurden mit dem jeweiligen
Kurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare und latente
Risiken sind mit Einzelwertberichtigungen erfasst.
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind zu Anschaffungskosten, bezogen auf den
jeweiligen Gesamtbetrag unter Abzug planmäßiger,
linearer Abschreibungen bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
und sonstige Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind zum verrechenbaren Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Fremdwährungsposten werden zum Devisenkurs
(Geld- bzw. Briefkurs) des Buchungstages, bei Deckung durch
Termingeschäfte mit dem Terminkurs bewertet.
Buchverluste aus Kursänderungen werden zum
Bilanzstichtag berücksichtigt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle
Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen im
Geschäftsjahr ist im nachfolgenden Anlagenspiegel
dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Restlaufzeiten
Die Forderungen haben in voller Höhe eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Unter den Guthaben bei Kreditinstituten wird ein
Betrag in Höhe von TEUR 98 (Vj.: TEUR 98)
ausgewiesen, der zu Sicherungszwecken verpfändet
worden ist.
3. Aktive latente Steuern
Es besteht eine Ausschüttungssperre aufgrund der
Aktivierung latenter Steuern in Höhe von TEUR 180
(Vj.: TEUR 180).
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse, die gemäß
§ 251 HGB anzugeben sind, bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen aus Miet- und
Leasingverträgen sonstige finanzielle Verpflichtungen
in Höhe von EUR 184.442.
3. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2018 waren im Durchschnitt 2
(Vj.: 2) Mitarbeiter, darunter ein
Geschäftsführer, beschäftigt.
4. Gesellschaftsorgane
4.1 Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Krzysztof Borowiec, Polen .
4.2 Beirat
Mitglieder des Beirats sind bzw. waren im
Berichtsjahr:
Adam Szczęsny, Warschau/Polen
Mariusz Buracyński, Warschau/Polen
Adrian Marcin Charzyński, Warschau/Polen
4.3. Gesamtbezüge der aktiven und
früheren Organmitglieder
Bezüglich der Angaben der
Geschäftsführerbezüge hat die Gesellschaft
vom § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die
Vergütungen für den Beirat betrugen TEUR 22
(Vj.: TEUR 24).
5. Konzernzugehörigkeit
Der Abschluss der PGE Trading GmbH wird in den
Konzernabschluss der PGE Polska Grupa
Energetyczna S.A., Warschau/Polen, einbezogen,
welcher in Warschau offengelegt wird.
Krzysztof Borowiec
Geschäftsführer
Anlagespiegel
Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2018 - Handelsrecht
PGE Trading GmbH
Berlin
|
Anschaffungs-
|
Zugänge
|
kumulierte
|
Abschreibungen
|
Buchwert
|
Buchwert
|
|
Herstellungs-
|
Abgänge-
|
Abschreibungen
|
Zuschreibungen-
|
|
|
kosten
|
|
|
vom
01.01.2018
|
|
|
01.01.2018
|
|
31.12.2018
|
bis 31.12.2018
|
31.12.2018
|
31.12.2017
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
8.424,96
|
1.041,97
|
8.610,93
|
220,97
|
856,00
|
35,00
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
|
8.424,96
|
1.041,97
|
8.610,93
|
220,97
|
856,00
|
35,00
|
Bericht des Aufsichtsrats
Uchwata rtr 3/2019
Organu Doradczego
PGE Trading GmbH
z dnia 4 kwietnia 2019 roku
Dziatejqc na podstawie § 12 ust. (1) Statutu PGE
Trading GmbH, Organ Doradczy PGE Trading GmbH po
przeanalizowaniu nast^pujqcych dokumentow:
| • |
wyniki finansowe w roku
obrotowym 2018,
|
| • |
bilans na dzien 31.12.2018,
ktöry po stronie aktywöw i pasywow wykazuje
kwot? 7.439.523,74 Eur,
|
| • |
rachunek zysköw i strat za
rok 2018, wykazujgcy zysk w kwocie 611.334,14
Eur,
|
pozytywnie opiniuje Sprawozdanie Finansowe Spofki za
2018 rok i rekomenduje Walnemu Zgromadzeniu Wspölnikow
PGE Trading GmbH zatwierdzenie dokumentu.
Uchwata wchodzi w zycie z dniem podfecia.
Resolution no. 3/2019
of the Advisory Board
of PGE Trading GmbH
on 4 th of April, 2019
Acting on the basis of § 12, point (1) of the
Statute of PGE Trading GmbH, the Advisory Board after
having studied the following documents:
| • |
Financial resultsfor 2018,
|
| • |
Balance sheet as of 31
54
of December, 2018, that shows on both assets and
liabilities the quote of 7.439.523,74 Eur
|
| • |
Profit and loss Statement that
shows the profit for 2018 in the amount of 611.334,14
Eur,
|
positively evaluates the Company's Financial Report for
2018 and recommends to the Shareholders Meeting of PGE
Trading GmbH to accept the document.
The resolution comes into force on the day of
collection.
Uchwat? podj^to jednogtosnie w gtosowaniu The
resolution has been adopted unanimously jawnym. in the open
voting.
1. Mr. Adam zcz^snv
1. Pan Adafn Szcz^sny
/\/vCa/V'
2. Pan Mariusz Buraczyhsh
2. Mr. Mariusz Buracgyriski
3/5
4/5
i Qzjsci'
7
^
tu,J7
A
5/5
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 28. Februar 2019
PGE Trading GmbH
Krzystof Borowiec
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2019
festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die PGETradlng GmbH, Berlin
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresschluss der PGE Trading GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2018 und dem Anhang,
einschließlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, für das Geschäftsjahr 2018 -
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2018.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in.
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
^
bakertill
y
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
® bakerti
ll
y
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss, planen und führen
Prüfungshandiungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
|
.
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der
|
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
^ bakertilly
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Berlin, den 28. Februar 2019
Dirk Luther
Detlef Schröder
- Wirtschaftsprüfer -
- Wirtschaftsprüfer -
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