1 & 1 De-Mail GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha D ́Avis seit 28.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Ralph Dommermuth seit 7.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Alessandro Stefano Nava seit 7.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
1&1 AGMontabaurJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022DividendenbekanntmachungBeschluss über die Verwendung des BilanzgewinnsDie ordentliche Hauptversammlung der l&l AG vom 16. Mai 2023 hat beschlossen, vom im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2022 in Höhe von EUR 234.090.564,52 eine Dividende von EUR 0,05 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 176.299.649 dividendenberechtigte Stückaktien), insgesamt EUR 8.814.982,45, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 225.275.582,07 als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 22. Mai 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main. Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben. Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.
Montabaur, im Mai 2023 1&1 AG Der Vorstand |
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