Hugo Meis GmbHLiquidiert

Elfser Weg 23, 59494 Soest, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 5490
Eingetragen
25.1.1982
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Gegenstand
Handel mit festen Brennstoffen, Futter und Düngemitteln

Historie

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Management

NameRolle
Udo Kipp
seit 16.10.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hugo Meis GmbH

Soest

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 47.058,28 50.574,28
I. Sachanlagen 47.058,28 50.574,28
B. Umlaufvermögen 24.662,26 24.147,27
I. Vorräte 22.038,07 21.695,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.971,14 1.798,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 653,05 652,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 549,47 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.270,01 74.721,55

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 35.404,53 34.130,74
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 9.839,94 8.566,15
B. Rückstellungen 1.700,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 34.885,58 38.593,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 279,90 297,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.270,01 74.721,55

Anhang

Allgemeine Angaben

Allgemeines

Das Unternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Änderung des BilMoG aufgestellt.

Im Rahmen seiner Veröffentlichungspflicht nimmt das Unternehmen die größenabhängigen Erleichterungen in vollem Umfang in Anspruch.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung zum Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren werden in Höhe von € 9.372,71 ausgewiesen.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Kipp Udo    

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Gewinnrücklagen werden in Höhe von € 8.566,15 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 285 Nr. 3 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag keine.

Nachrichtlich

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 02. November 2012 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.11.2012.

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