KATI-Hairstyle GmbH
Ettlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
10.378,61 |
| I.
Sachanlagen |
7.478,99 |
| II.
Finanzanlagen |
2.899,62 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.565,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.508,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.444,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.844,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.155,77 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.444,23 |
Anhang
I.
Rechnungslegung
Der Jahresabschluss der Firma KATI Hairstyle GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 ist nach
handelsrechtlichen Vorschriften über die
Rechnungslegung von Gesellschaften mit beschränkter
Haftung aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt und gemäß §
275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die Gesellschaft gilt nach den Kriterien des §
267 Abs. 1 HGB als "kleine" Kapitalgesellschaft.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen
Bestimmungen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften sowohl degressiv
als auch linear vorgenommen. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wurde übergegangen, sobald diese
zu höheren Abschreibungen geführt hat. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr nicht voll
abgeschrieben, die Vereinfachungsregelung des § 6 Abs.
2a EStG wurde nicht in Anspruch genommen. Die Gesellschaft
hatte am Bilanzstichtag kein Anlagevermögen.
Die Forderungen sind zum Nominalwert angesetzt. Ein
Ausfallrisiko ist in dem Forderungsbestand nicht enthalten.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Betrag
ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
III.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen sind zu
Währungskursen bei Rechnungseinbuchung
(Einstandskurse) bzw. niedrigeren Geldkursen zum
Bilanzstichtag bewertet,
Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Einstandskurs bzw.
höheren Briefkurs am Bilanzstichtag.
IV.
Bilanzerläuterungen
1.
Anlagevermögen
Anlagevermögen ist nicht vorhanden.
2.
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind dem Jahresabschluss zu entnehmen.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
V.
Sonstige Angaben
1.
Mitglieder der Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit der Gesellschaft ist:
Frau Katja Becker, Haydnstraße 11, 76275
Ettlingen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2012 festgestellt.
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