Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 33890
Vorher
KATI-Hairstyle GmbH
Eingetragen
30.4.2010
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Unternehmensberatung mit Ausnahme in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

KATI-Hairstyle GmbH

Ettlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00
davon eingefordert 12.500,00
B. Anlagevermögen 10.378,61
I. Sachanlagen 7.478,99
II. Finanzanlagen 2.899,62
C. Umlaufvermögen 1.565,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.508,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 57,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.444,23

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 23.844,23
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 1.155,77
B. Rückstellungen 600,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.444,23

Anhang


I.  Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der Firma KATI Hairstyle GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft gilt nach den Kriterien des § 267 Abs. 1 HGB als "kleine" Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Bestimmungen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Auf die lineare Abschreibungsmethode wurde übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen geführt hat. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Zugangsjahr nicht voll abgeschrieben, die Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2a EStG wurde nicht in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag kein Anlagevermögen.

Die Forderungen sind zum Nominalwert angesetzt. Ein Ausfallrisiko ist in dem Forderungsbestand nicht enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.

III. Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen sind zu Währungskursen bei Rechnungseinbuchung (Einstandskurse) bzw. niedrigeren Geldkursen zum Bilanzstichtag bewertet, Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Einstandskurs bzw. höheren Briefkurs am Bilanzstichtag.

IV. Bilanzerläuterungen

1. Anlagevermögen

Anlagevermögen ist nicht vorhanden.

2. Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind dem Jahresabschluss zu entnehmen.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


V. Sonstige Angaben

1. Mitglieder der Geschäftsführung


Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit der Gesellschaft ist:

Frau Katja Becker, Haydnstraße 11, 76275 Ettlingen
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2012 festgestellt.

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