VESER
Verpflegungs - Service GmbH
Erftstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.221,00 |
53.788,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.221,00 |
53.788,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.227,34 |
109.547,77 |
| I.
Vorräte |
10.302,60 |
8.581,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85,59 |
44.486,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.839,15 |
56.480,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
359,07 |
359,07 |
| Aktiva |
186.807,41 |
163.694,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.490,13 |
85.423,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
90.925,54 |
59.858,74 |
| davon
Gewinnvortrag |
59.858,74 |
27.987,83 |
| B.
Rückstellungen |
20.635,91 |
14.684,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.681,37 |
63.587,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
20.716,89 |
21.079,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.964,48 |
42.508,07 |
| Summe
Passiva |
186.807,41 |
163.694,84 |
Anhang
zum
31. Dezember 2023
der
"VESER" Verpflegungs-Service GmbH
Erftstadt
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Dieser Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften
des HGB und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum
Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die sich weitgehend an den
ertragssteuerlichen Vorschriften orientieren:
1. Die Bewertung wurde, unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die
Gesellschaft einen positiven
Liquiditätsüberschuss erzielt und über
erhebliche stille Reserven im Anlagevermögen
verfügt.
2. Sachanlagevermögen wird zu den
Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert
und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar
ist. Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
um planmäßige Abschreibungen reduziert.
Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear
abgeschrieben.
3. Zugänge des Sachanlagevermögens
werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
4. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu 800 € werden im Jahr der
Anschaffung vollständig abgeschrieben.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
6. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
aktiviert.
7. Die flüssigen Mittel werden mit dem
Nennwert angesetzt.
8. Fremdwährungsumrechnungen gem. § 284 II
Nr. 2 HGB erfolgten ausschließlich zu den amtlich
festgelegte Euro-Umrechnungskursen.
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
10. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände im Jahr 2023 ist in einer Anlage
zum Anhang (Anlagespiegel) dargestellt. Die Abschreibungen
betrugen T€ 18,1. Die Abschreibung erfolgt durchweg
nach der linearen Methode.
4. Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände im Wert
von T€ 0,9 betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen
verbundene Unternehmen.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden auf der
Aktivseite diese in Höhe von T€ 0,4 gebildet. Auf
der Passivseite betrugen die Rechnungsabgrenzungsposten
T€ 0,0.
6. Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
7. Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt. Bei den Rückstellungen sind
T€ 20,6 ausgewiesen. Die Rückstellungen in
Höhe von 8.300,00 € wurden für
Jahresabschluss und Steuererklärungen und für
Aufbewahrungspflicht passiviert. Die Rückstellungen
für Steuernachzahlungen betragen
12.335,91 €.
Anlage 6 / Blatt 3
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betragen mit Stand vom
31.12.2023 T€ 69,7.
9. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
€
Verbindlichkeiten
|
|
|
- Lohn- und
Kirchensteuer
|
|
1.843,94
|
- Sonstige
|
|
1.041,74
|
|
|
2.885,68
|
10. Vorschlag für die Verwendung des
Jahresüberschusses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 31.066,80 auf
neue Rechnung vorzutragen.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 1.1.2023 bis 31.12.2023 waren
durchschnittlich 17 Arbeitnehmer im Unternehmen
beschäftigt.
Alleiniger Geschäftsführer im
Geschäftsjahr 1.1.2023 bis 31.12.2023 war Herr Ralph
Bombis, Erftstadt. Besondere Haftungsrisiken, insbesondere
gegenüber verbundenen Unternehmen, sind nicht
erkennbar.
Geschäftsführer ist Herr Ralph Bombis,
alleinvertretungsberechtigt.
Erftstadt, den 31. März 2025
VESER Verpflegungs-Service GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Ralph Bombis
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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