Plusprint
GmbH
Oberkrämer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.371.763,54 |
1.355.984,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
569.695,00 |
627.517,00 |
| II.
Sachanlagen |
773.685,00 |
700.084,00 |
| III.
Finanzanlagen |
28.383,54 |
28.383,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.848.322,03 |
2.128.626,18 |
| I.
Vorräte |
68.632,24 |
227.520,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.007.855,09 |
560.045,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
670.277,00 |
163.371,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
500.315,30 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
771.834,70 |
1.341.060,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.255,95 |
13.852,83 |
| D.
Aktive latente Steuern |
20.939,38 |
28.622,44 |
| Aktiva |
3.260.280,90 |
3.527.085,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.972.388,31 |
2.110.825,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.366.059,99 |
1.369.073,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
580.528,32 |
715.952,71 |
| B.
Rückstellungen |
645.725,95 |
552.954,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
642.166,64 |
863.305,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
304.666,64 |
450.805,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
337.500,00 |
412.500,00 |
| Summe
Passiva |
3.260.280,90 |
3.527.085,99 |
Anhang zum
Jahresabschluss 31.12.2023
Rechtliche Grundlagen
| Firma: |
Plusprint GmbH |
| Rechtsform: |
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung |
| Sitz: |
Oberkrämer |
Ort der Geschäftsleitung: 16727 Oberkrämer,
Gewerbestraße 6
Gegenstand des Unternehmens: Bedruckung von Textilien
mittels Siebdruckverfahren und Großhandel von
Basic-Textilien und Werbemittel
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gesellschaftsvertrag: Errichtet am 30.06.1998 von Notarin
Gisela Weise durch UR-Nr. 427/1998;geändert am
20.12.2001 durch Notarin Ellen Pompoes durch UR-Nr.
1348/2001. Durch Notarvertrag vor der Notarin Ute Gentz UR
172/2013 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3
geändert (Erhöhung des gezeichneten Kapitals
einschließlich Einbringung des Einzelunternehmens
Plusprint Versand Service/Tip-in.com, Thomas Schönhoff
zu Buchwerten). Der Gesellschaftsvertrag wurde mit
Urkunden-Nr. 364/2020 am 15.12.2020 durch Notar Ralf Kieslich
geändert.
Kapital: Das Stammkapital beträgt 25.800,00
€
Geschäftsführer: Geschäftsfürer sind
Herr Simon Schönhoff und Herr Lukas Schönhoff. Sie
sind jeweils allein vertretungsberechtigt und von der
Beschränkung des §181 BGB befreit.
Handelsregister: Die Gesellschaft ist in der Abteilung B
des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer 11117
eingetragen.
Finanzamt: Die Gesellschaft wird beim Finanzamt
Oranienburg unter der St.-Nr.053/116/02855 geführt.
Umsatzsteuerliche Organschaft: Black Star GmbH
(Organgesellschaft) errichtet gem. UR-Nr.: 30/2018 vom
19.06.2018 durch Notar Oliver Ibert:
Das Stammkapital der Black Star GmbH von 25.000,00
€ hat die Plusprint GmbH übernommen (100%ige
Beteiligung).
Geschäftsführer der Black Star GmbH sind Herr
Simon Schönhoff und Herr Lukas Schönhoff
Buchführung und Jahresabschluss
Die Buchführung und der Jahresabschluss wurden
unter der Nutzung des Rechenzentrums der Datev e.G.
gefertigt.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31.12.2023
wurde entsprechend der für Kaufleute geltenden
Vorschriften gemäß Handelsgesetzbuch aufgestellt.
Dies schließt die Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023 stellt
die Handelsbilanz dar.
Die Plusprint GmbH hat ihren Sitz in Oberkrämer
und ist in der Abteilung B des Amtsgerichts Neuruppin unter
der Nummer 11117 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen des Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Der Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023 wurde
entsprechend der Vorschriften der §§ 284-288 HGB
erstellt.
Im Folgenden werden nur die Angaben gemacht, die
für die Kapitalgesellschaft zutreffen bzw. die aufgrund
der größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB erforderlich sind.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Im Geschäftsjahr erfolgte die Anwendung der
geänderten Regelungen des HGB, welche aufgrund der
Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
ergangen sind.
Die Rückstellung für die Aufbewahrung von
Unterlagen wurde handelsrechtlich mit den von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen nach
§ 253 (2) HGB abgezinst.
Die latenten Steuern auf die zwischen Handels- und
Steuerbilanz abweichenden Bilanzansätze wurden
aktiviert.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Die Gesellschaft hat ein versicherungsmathematisches
Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG
geltenden Bewertungsvorschriften für
Pensionsrückstellungen erstellen lassen.
Die Firma Lutz Pension Consulting GmbH hat hierbei als
Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit Method"
angewandt. Dabei wurden die biometrischen Grundlagen aus den
Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck verwandt. Folgende
Parameter wurden bei der Berechnung berücksichtigt:
Rechnungszins 1,82%, Gehaltstrend 0,00 %, Rententrend 0,00%
und Fluktuation 0,00 %.
Von dem Zuführungsbetrag nach Art. 67 EGHGB ist
noch ein offener Verteilungsbetrag in Höhe von 2.035,00
€ vorhanden.
Der Unterschiedsbetrag für die
Ausschüttungssperre nach §253 Abs. 6 HGB
beträgt 4.036,00 €.
Die Bewertung der Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung hat sich zum Vorjahr
geändert.
Beim Bilanzansatz der Vermögensgegenstände
mit kongruenter Bewertung in der Handelsbilanz handelt es
sich um einen Wertansatz gemäß des
IDW-Rechnungslegungshinweises vom 30.04.2021 (IDW RH FAB
1.021). Der nicht saldierbare Vermögenswert beträgt
170.277,00 € per 31.12.2023 und ist auf der Aktivseite
ausgewiesen.
Die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung sind nicht verpfändet.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethod(§ 284(2) Nr.1
HGB)
Die Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HBG und
die Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HBG sind
beachtet worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennwert bewertet. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen.
Die Bankbestände wurden mit den Kontoauszügen
zum 31.12.2023 nachgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in der Höhe der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bezahlung erfolgte im
Kalenderjahr 2024.
Die Höhe der Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung ergeben sich aus den tatsächlich
geflossenen Beträgen und den Aufwendungen, die durch die
Bildung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten
entstanden sind.
2. Sachanlagevermögen (§ 284(2) Nr.1 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen -bei
einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei
und fünfzehn Jahren - angesetzt. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die
beweglichen Anlagengegenstände werden linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
3. Fertige und unfertige Erzeugnisse (§284(2) Nr.1
HGB)
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
erfolgte zu den je nach Fertigungsstand angefallenen
Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten
enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die
Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist.
4. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen (§284(2) Nr.1 HGB)
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit den
notwendigen Erfüllungsbeträgen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
5. Anzahl der Beschäftigten Arbeitnehmer (§
285Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 37,0.
6. Mitglied des Geschäftsführungsorgans (§
285Nr.10 HGB)
Geschäftsführer sind:
- Herr Simon Schönhoff
- Herr Lukas Schönhoff
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 29.01.2025
gez.
Simon Schönhoff
gez.
Lukas Schönhoff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025
festgestellt. |