Mey Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Achim Mey seit 14.5.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MHT GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangDer Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB, darüber hinaus sind alle sonstigen im GmbH-Gesetz ge- nannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251 HGB): Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Bewertungsmethoden: Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (Going-Concern-Prinzip). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Grundlagen für die Umrechnung in Euro gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die nicht auf Euro lauten. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Es liegen keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr vor. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gemäß § 285 S. 1 Nr. 1 HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 Euro. Mitglieder der Geschäftführung gemäß § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführer der MHT GmbH ist Achim Mey. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft mehr als 20% der Anteile besitzt gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die MHT GmbH ist an keinem Unternehmen zu mehr als 20% beteiligt. Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftender Gesellschafter ist gemäß § 285 Nr. 11a HGB Die MHT GmbH ist an keinem Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt. |
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