Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 1
Eingetragen
24.6.1920
Branche
Herstellung von Personenkraftwagen und PersonenkraftwagenmotorenHerstellung von Nutzkraftwagen und NutzkraftwagenmotorenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Kraftfahrzeugen sowie Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Artikeln

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Prokura
Thomas Bernstein
seit 26.3.2025
Prokura
Yves Becker-Fahr
seit 26.3.2025
Prokura
Thomas Dr. Hasenbank
seit 17.10.2024
Prokura
Marco Schubert
seit 9.9.2024
Vorstandsmitglied
Matthias Kellner
seit 19.12.2023
Prokura
Petra Kim
seit 19.12.2023
Prokura
Knut Krösche
seit 19.12.2023
Prokura
Gernot Dr. Döllner
seit 25.9.2023
Vorsitzender des Vorstands
Ulrich Dr. Herfeld
seit 16.6.2023
Prokura
Maria Villinger
seit 16.6.2023
Prokura
Prokura
Vorstandsmitglied
Kai Dr. Brandt
seit 18.7.2022
Prokura
Gerd Walker
seit 10.2.2022
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Christian Bauer
seit 14.11.2019
Prokura
Andreas Zelzer
seit 14.11.2019
Prokura
Prokura
Marc Dr. Kaiser
seit 6.6.2017
Prokura

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

AUDI Aktiengesellschaft

Ingolstadt

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Jahresfinanzbericht

2018

Kennzahlen

2018 2017 1) Veränderung
in %
Produktion
Segment Automobile Automobile 2) 1.871.386 1.879.840 -0,4
Motoren 1.955.532 1.966.434 -0,6
Segment Motorräder Motorräder 53.320 56.743 -6,0
Auslieferungen an Kunden
Segment Automobile Automobile 2.081.418 2.105.084 -1,1
Marke Audi 3) Automobile 1.812.485 1.878.105 -3,5
Marke Lamborghini Automobile 5.750 3.815 50,7
Sonstige Marken des Volkswagen Konzerns Automobile 263.183 223.164 17,9
Segment Motorräder Motorräder 53.004 55.871 -5,1
Marke Ducati Motorräder 53.004 55.871 -5,1
Belegschaft Durchschnitt 91.477 90.402 1,2
Umsatzerlöse Mio. EUR 59.248 59.789 -0,9
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen Mio. EUR 4.705 5.058 -7,0
Operatives Ergebnis Mio. EUR 3.529 4.671 -24,4
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 4.361 4.717 -7,5
Ergebnis nach Steuern Mio. EUR 3.463 3.432 0,9
Operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen Prozent 7,9 8,5
Operative Umsatzrendite Prozent 6,0 7,8
Umsatzrendite vor Steuern Prozent 7,4 7,9
Kapitalrendite (Return on Investment - RoI) Prozent 10,0 14,4
Sachinvestitionsquote 4) Prozent 5,9 6,5
Forschungs- und Entwicklungskostenquote Prozent 7,1 6,4
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mio. EUR 7.013 6.173 13,6
Netto-Cashflow 5) Mio. EUR 2.141 4.312 -50,4
Bilanzsumme (31.12.) Mio. EUR 65.598 63.680 3,0
Eigenkapitalquote (31.12.) Prozent 45,3 44,2

1) Die Vorjahreswerte von einigen Finanzkennzahlen wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15 im Konzernanhang).
2) inklusive der in China vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), Lokal gefertigten Fahrzeuge
3) inklusive der ausgelieferten Fahrzeuge, die vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), Lokal gefertigt wurden
4) Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten) gemäß Kapitalflussrechnung im Verhältnis zu den Umsatzerlösen
5) unter Berücksichtigung der Übertragung der Minderheitsbeteiligung an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), auf die Volkswagen AG, Wolfsburg, im Jahr 2017

HINWEISE

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

Die Werte in Klammern stellen die jeweiligen Vorjahreswerte dar. Internetquellen beziehen sich auf den Stichtag 20. Februar 2019. Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen.

Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatikalisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

2018 war für den Audi Konzern ein Jahr großer Herausforderungen und Umbrüche. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte führte die Umstellung auf den neuen Prüfzyklus WLTP zu einem eingeschränkten Verkaufsangebot. Hinzu kamen die politischen Diskussionen um Dieselfahrverbote sowie eine rückläufige Dynamik in wichtigen Pkw-Märkten. Finanzielle Belastungen ergaben sich aus einem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II im Zusammenhang mit der Dieselkrise. Als der Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler am 18. Juni 2018 als Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wurde, war dies ein Schock für die gesamte Familie von Audi und Volkswagen.

Im Jahr 2018 war tatkräftiger Einsatz aller Audianer besonders gefragt. Insbesondere dafür dankt der Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Audi Konzerns. Ich bin vom Potenzial der Marke mit den Vier Ringen überzeugt. Mit ihren Fähigkeiten und ihrem Spirit wird die Audi Mannschaft die anstehenden Herausforderungen meistern. Dafür müssen alle Kräfte eingesetzt werden.

Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand bei der Neuausrichtung von Audi. Dabei achtet er darauf, dass die Lehren aus der Vergangenheit in der Unternehmenskultur und der Strategie fest verankert werden. Bis zur Audi Hauptversammlung 2019 wird die neue Führungsspitze die Handlungsfelder, Ziele und die Vorgehensweise in der Unternehmensstrategie konkretisieren.

Der Aufsichtsrat wurde 2018 neu gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr neu konstituiert. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 schieden Senator h. c. Helmut Aurenz, Berthold Huber und Max Wäcker aus dem Aufsichtsrat aus. Aufsichtsrat und Vorstand schätzten stets den konstruktiven Rat wie auch die kritischen Fragen der genannten Herren. Der Aufsichtsrat spricht den ausgeschiedenen Mitgliedern hohen Dank und hohe Anerkennung für ihre geleistete Arbeit aus.

In seiner konstituierenden Sitzung am 9. Mai 2018 hat mich der Aufsichtsrat als Vorsitzenden und Peter Mosch als stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem wurden der Vermittlungsausschuss, das Präsidium, der Prüfungsausschuss und der Ausschuss "Diesel" gewählt. Das Präsidium sowie alle Ausschüsse haben sich ebenfalls konstituiert und die Arbeit aufgenommen.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. In den vierteljährlich einberufenen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und im Rahmen regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat mit den konjunkturellen Rahmenbedingungen, dem Geschäftsverlauf, der Geschäftspolitik sowie dem Risikomanagement und der Risikolage auseinandergesetzt und sich ausführlich mit dem Vorstand beraten.

In seinen vier ordentlichen Sitzungen im Jahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat zudem intensiv mit den Chancen und Risiken von Audi in Schlüsselmärkten, insbesondere China, USA und den europäischen Märkten, beschäftigt. Er beleuchtete in diesem Zusammenhang Themenfelder wie beispielsweise die Sicherung einer nachhaltigen Rendite oder den WLTP-Prüfzyklus. Der Aufsichtsrat beriet außerdem mit dem Vorstand über die Fortschritte in der Digitalisierung und Elektrifizierung von Fahrzeugen. Er verabschiedete ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und entschied gemeinsam mit dem Vorstand turnusgemäß über den Inhalt der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz.

Mit seiner Zustimmung zu der Personal-, Finanz- und Investitionsplanung hat der Aufsichtsrat die strategischen Entscheidungen des Vorstands erneut bestätigt.

Die Arbeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr war zusätzlich maßgeblich von der Dieselthematik geprägt, insbesondere zum V6 3.0 TDI-Motor, sowie von Personalentscheidungen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr zur Dieselthematik kontinuierlich schriftlich und mündlich auf dem aktuellen Stand gehalten. In diesem Zusammenhang kam der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr zu sechs außerordentlichen Sitzungen zusammen. Zusätzlich tagte das Präsidium des Aufsichtsrats 2018 neben den vier ordentlichen Sitzungen weitere fünf Mal außerordentlich.

Alle Aufsichtsratsmitglieder waren bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Die durchschnittliche Anwesenheitsquote lag im vergangenen Geschäftsjahr bei 94,1 Prozent. Der Vermittlungsausschuss musste im Jahr 2018 nicht einberufen werden.

Der Ausschuss "Diesel" überwacht und begleitet den Vorstand bei der Aufklärung und Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit Dieselthemen. Zudem bereitet er die Beratungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zu den Dieselthemen vor.

Im Geschäftsjahr 2018 trat der Ausschuss "Diesel" zu vier Sitzungen zusammen.

Der Prüfungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr einmal pro Quartal und widmete sich im Wesentlichen dem Risikomanagement sowie der Compliance- und Revisionsarbeit. Weiterhin befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Halbjahresfinanzbericht 2018 vor dessen Veröffentlichung und den vorbereitenden Arbeiten zum Jahresabschluss 2018. Er beriet außerdem über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, über die Ergebnisse der zusätzlich beauftragten Prüfungsumfänge und über die Situation der Gesellschaft zum Jahresende 2018. Er fasste die erforderlichen Beschlüsse zur Ausschreibung der Prüfung des Jahresabschlusses.

"Ich bin vom Potenzial der Marke mit den Vier Ringen überzeugt. Mit ihren Fähigkeiten und ihrem Spirit wird die Audi Mannschaft die anstehenden Herausforderungen meistern."

Auf Vorschlag des Aufsichtsrats bestellte die Hauptversammlung der AUDI AG die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der AUDI AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr 2018 und erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem hinweisenden Zusatz.

Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläuterten in den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats die zentralen Ergebnisse der Prüfung ausführlich.

Gemäß den Informationen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gab es keine Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers zur Folge haben könnten.

Nach Durchsicht der erhaltenen Prüfungsunterlagen und infolge seiner eigenen Feststellungen hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat in der Sitzung vom 21. Februar 2019 empfohlen, den Jahres- und Konzernabschluss zu billigen. Der Aufsichtsrat folgte dieser Empfehlung und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats haben sich seit Beendigung der letzten Hauptversammlung am 9. Mai 2018 keine Veränderungen ergeben.

Im Vorstand der Gesellschaft ergaben sich seit Beendigung der letzten Hauptversammlung am 9. Mai 2018 folgende personelle Veränderungen:

Mit Wirkung vom 19. Juni 2018 übernahm Abraham Schot zusätzlich zu seiner Verantwortung für den Geschäftsbereich "Marketing und Vertrieb" kommissarisch bis auf Weiteres die Funktion des Vorsitzenden des Vorstands der AUDI AG. Zuvor hatte der Aufsichtsrat Rupert Stadler vorübergehend von seiner Organfunktion als "Vorsitzender des Vorstands" und Mitglied des Vorstands der AUDI AG entbunden.

Mit Ablauf des 2. Oktober 2018 schied Rupert Stadler aus dem Vorstand der AUDI AG aus.

Hans-Joachim Rothenpieler übernahm mit Wirkung vom 1. November 2018 die Verantwortung für den Geschäftsbereich "Technische Entwicklung" als Nachfolger von Dr. Peter Mertens, der mit Ablauf des 31. Oktober 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden war.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 bestellte der Aufsichtsrat Abraham Schot zum Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft. Weiterhin bestellte der Aufsichtsrat Hildegard Wortmann zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, verantwortlich für den Geschäftsbereich "Marketing und Vertrieb". Hildegard Wortmann wird ihr Amt am 1. Juli 2019 antreten. Bis zu diesem Zeitpunkt führt Abraham Schot den Geschäftsbereich kommissarisch.

Der Vorstand hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Herausforderungen der Zukunft bei seinen Planungen angemessen berücksichtigt. Er wird gemeinsam mit der gesamten Belegschaft die Transformation von Audi konsequent umsetzen. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand auf diesem Weg auch in der Zukunft konstruktiv und engagiert begleiten.

 

Ingolstadt, 21. Februar 2019

Dr.-Ing. Herbert Diess, Vorsitzender des Aufsichtsrats der AUDI AG

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

des Audi Konzerns und der AUDI AG

GESONDERTER NICHTFINANZIELLER BERICHT

Die AUDI AG macht von der Möglichkeit gemäß § 289b Abs. 2 HGB und gemäß § 315b Abs. 2 HGB Gebrauch, sich von der Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung und der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu befreien, und verweist auf den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2018, der unter der Internetseite https://www.volkswagenag.com/presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/ 2018/Nichtfinanzieller_Bericht_2018_d.pdf in deutscher Sprache und unter https://www.volkswagenag.com/ presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2018/Nonfinancial_Report_2018_e.pdf in englischer Sprache spätestens ab dem 30. April 2019 abrufbar ist.

GRUNDLAGEN DES AUDI KONZERNS

Mit den Marken Audi, Lamborghini und Ducati zählt der Audi Konzern zu den bekanntesten Herstellern von Premiumautomobilen, Supersportwagen, Super-SUV und sportlichen Motorrädern. Mit unserer Strategie wollen wir uns zum weltweiten Anbieter nachhaltiger individueller Premiummobilität entwickeln.

STRUKTUR

/ UNTERNEHMEN

Das Mutterunternehmen des Audi Konzerns ist die AUDI AG. Neben der AUDI AG umfasst der Audi Konzern alle wesentlichen Gesellschaften bzw. Einheiten, auf die die AUDI AG einen mittelbaren oder unmittelbaren beherrschenden Einfluss ausübt. Der Audi Konzern ist dezentral organisiert, die einzelnen Tochtergesellschaften nehmen ihre Geschäftstätigkeit eigenverantwortlich wahr. Dabei ist die Konzernsteuerung und -überwachung über Richtlinien, Berichtswege und Gremien sichergestellt. Unsere Geschäftstätigkeit beinhaltet insbesondere die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Automobilen sowie die Steuerung des Audi Konzerns. Die Lageberichte des Audi Konzerns und der AUDI AG sind in diesem Bericht zusammengefasst.

/ KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konsolidierungskreis des Audi Konzerns hat sich seit dem 31. Dezember 2017 um die Audi Immobilienverwaltung GmbH, Ingolstadt, und die Audi Real Estate GmbH, Ingolstadt, erweitert. Aus der Erstkonsolidierung dieser Unternehmen ergaben sich im Wesentlichen Auswirkungen auf die langfristigen Vermögenswerte des Audi Konzerns. Darüber hinaus hat sich der Audi Konzern im Juni 2018 mit 1 Prozent an der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China), beteiligt. Die Beteiligung wird aufgrund der Regelung des IAS 28.6 nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

/ MARKEN UND PRODUKTPORTFOLIO

Der Audi Konzern zählt mit den Marken Audi, Lamborghini und Ducati zu den bekanntesten Herstellern von Premiumautomobilen, Supersportwagen, Super-SUV und sportlichen Motorrädern.

Die Marke Audi steht für "Vorsprung durch Technik". Dabei soll "Vorsprung" für nachhaltige, individuelle Premiummobilität und die Erweiterung des persönlichen Freiraums für unsere Kunden stehen.

Das Modellportfolio der Marke Audi umfasst wesentliche Automobilsegmente. Unsere Kunden können entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen aus unserem Produktangebot beginnend bei der kompakten Audi A1 Baureihe über die Produktfamilien des A3, A4 und A5 bis hin zu den Oberklassebaureihen A6, A7 und A8 auswählen. Zudem unterstreicht unsere TT Baureihe die Sportlichkeit unserer Marke. Mit dem Audi Q2, dem Q3, dem Q5 sowie dem Q7 und dem Audi Q8 sind wir auch im SUV-Segment breit aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2018 startete die Serienproduktion des SUV Audi e-tron. Als erstes rein elektrisch angetriebenes Großserienmodell der Marke mit den Vier Ringen signalisiert der Audi e-tron den Start unserer Elektrifizierungsoffensive. Unter der Submarke Audi Sport bündeln wir unsere Performance- und High-Performance-Modelle. Dazu gehört neben den S- und RS-Modellen auch die R8-Baureihe, die zugleich die tragende Säule für unsere Kundensport-Aktivitäten darstellt. Ein breites Angebot an Individualisierungsmöglichkeiten über die Programme Audi exclusive und Audi Sport performance parts sowie hochwertige Accessoires der Audi collection ergänzen das Portfolio. Die exklusiven Hochleistungsmodelle der Marke Lamborghini zeichnen sich durch hohe Fahrdynamik, unverwechselbares Design, konsequenten Leichtbau sowie hohe Qualität bei Material und Verarbeitung aus. Das Produktportfolio der Marke Lamborghini besteht aus den Modellen der Baureihen Huracán und Aventador sowie deren exklusiven Sondermodellen. Im Jahr 2018 wurde die Produktpalette um den Urus erweitert. Mit dem Urus erschließt Lamborghini das Segment der Super-SUV, welche die Geländegängigkeit mit den Fahreigenschaften eines Supersportwagens verbinden. Gleichzeitig stärkt die dritte Baureihe die Volumenentwicklung sowie die Markenwahrnehmung und die Ertragskraft.

Die Marke Ducati steht mit ihren Motorrädern insbesondere für Sportlichkeit, modernes Design, Leichtbau und leistungsstarke Motoren. Das Produktportfolio umfasst neben den Modellen der Scrambler Baureihe die Modelle der Baureihen Diavel, Hypermotard, Monster, Multistrada, Superbike und SuperSport.

Im Rahmen der im Frühjahr 2018 beschlossenen umfassenden Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns ist unter anderem die Einführung der Markengruppen "Volumen", "Premium" sowie "Sport & Luxury" entschieden worden. Die neue Struktur schafft Voraussetzungen, die Steuerung innerhalb des Volkswagen Konzerns zu verschlanken, die Marken zu stärken und ihnen mehr Verantwortung zu geben. So können Synergien im Volkswagen Konzern konsequenter genutzt und Entscheidungen schneller getroffen und umgesetzt werden. Die Marken Audi, Lamborghini und Ducati bilden hierbei die Markengruppe "Premium".

/ WESENTLICHE PRODUKTIONSSTANDORTE

Die Standorte, an denen im Berichtsjahr 2018 Automobile der Marken Audi und Lamborghini sowie Motorräder der Marke Ducati gefertigt wurden, sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

1) vollelektrische Fahrzeuge
2) auch mit Plug-in-Hybridantrieb

In Neckarsulm befindet sich der Unternehmenssitz der Audi Sport GmbH - einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der AUDI AG. Neben Automobilen fertigt die Audi Hungaria Zrt., Győr (Ungarn), Motoren für die AUDI AG und für weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns. Darüber hinaus werden in Kaluga (Russland), und seit dem Jahr 2018 in Relizane (Algerien), Fahrzeuge für die entsprechenden Märkte bei den Partnergesellschaften OOO Volkswagen Group Rus bzw. SOVAC Production S.p.A. hergestellt. Die Modelle werden in den Stammwerken produziert und für den Transport vorbereitet. Die Endmontage erfolgt dann im lokalen Werk in Kaluga bzw. in Relizane.

/ VERTRIEBSSTRUKTUREN

Über eigene Vertriebsgesellschaften sowie in Zusammenarbeit mit lokalen Importeuren vertreibt der Audi Konzern international Fahrzeuge der Marken Audi und Lamborghini sowie Motorräder der Marke Ducati. Außerdem werden Automobile der Marken Bentley, SEAT, Skoda, Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge über unsere Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Singapore Pte. Ltd., Singapur (Singapur), und Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh, vertrieben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die Management-Verantwortung von Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften an die Volkswagen AG, Wolfsburg, übertragen und die betroffenen Gesellschaften entkonsolidiert. Durch dieses Vorgehen werden gleichartige Geschäftsaktivitäten auf Ebene des Volkswagen Konzerns gebündelt und die Steuerung entsprechend harmonisiert. Dadurch wird auch die Berichterstattung des Audi Konzerns präziser und transparenter. Die Gesellschaften werden ab dem Geschäftsjahr 2019 als assoziierte Unternehmen im Rahmen der At-Equity-Bilanzierung im Audi Konzernabschluss erfasst. Die rechtlichen Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert.

STRATEGIE

Die Automobilbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel: Neue Technologien wie autonomes Fahren, elektrische Antriebe und digitale Services drängen in die Produkte. Gleichzeitig nehmen regulatorische Anforderungen wie bspw. WLTP und unterschiedliche regionale CO 2 - und Emissionsvorschriften weiter zu. Der Anspruch unserer Kunden an individuelle Mobilität, zum Beispiel intermodale Angebote oder Ride- beziehungsweise Car-Sharing, verändert sich rasant und rückt zunehmend in den Fokus. Die Notwendigkeit zum Wandel nutzen wir bei Audi zum Aufbruch in die Premiummobilität der Zukunft.

/ STRATEGISCHE AUSRICHTUNG

Wir stellen den Kunden in den Mittelpunkt unseres Handelns. Alle Entscheidungen orientieren wir konsequent am Mehrwert für unsere Kunden. Deshalb fokussieren wir unsere Aktivitäten strikt auf Kundenrelevanz und stellen deren konsequente Umsetzung sicher.

Bis zur Audi Hauptversammlung 2019 werden wir die Stoßrichtungen sowie die Vorgehensweise, Ziele und Handlungsfelder weiter definieren und konkretisieren.

/ AUDI TRANSFORMATIONSPLAN ALS BASIS ZUR UMSETZUNG DER STRATEGIE

Wir richten Audi sowohl strategisch als auch organisatorisch und finanziell auf die Zukunft aus. So investieren wir im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 rund 14 Mrd. EUR in die Zukunftsthemen Elektromobilität, digitale Services und autonomes Fahren. Hierin sind Sachinvestitionen und Forschungs- und Entwicklungsleistungen enthalten. Der im Geschäftsjahr 2018 sehr erfolgreich angelaufene Audi Transformationsplan (ATP) unterstützt maßgeblich bei der Generierung der finanziellen Mittel für diese Vorleistungen. Gleichzeitig stellen wir damit die Erreichung unserer Renditeziele sicher. Der ATP adressiert sowohl die Leistungsseite als auch unsere Kostenstrukturen und den Kapitaleinsatz in Form des investierten Vermögens. Im Berichtsjahr ist es uns beispielsweise nach erfolgten Modellentscheidungen gelungen, das Arbeitspaket "Modelloffensive" in die Linienorganisation zu überführen.

Vor dem Hintergrund aktueller Rahmenbedingungen haben wir den ATP im Geschäftsjahr 2018 angepasst. Beispielsweise wurde zur stärkeren Fokussierung auf die Spitzenkennzahl Kapitalrendite (RoI) das neue Arbeitspaket "Kapitaleinsatz" aufgenommen.

Im Jahr 2018 haben wir mit dem ATP positive Ergebniseffekte von 1,9 Mrd. EUR erwirtschaftet. Darüber hinaus wurden umfangreiche Ideen für ergebniswirksame Maßnahmen in den Folgejahren entschieden.

Unter Berücksichtigung aktualisierter Prämissen und Potenziale wollen wir mit dem ATP nun bis zum Ende des Jahres 2022 in Summe rund 15 Mrd. EUR Ergebnispotenzial heben. So wollen wir unser Renditeziel auch in der intensiven Transformationsphase absichern und die nötigen Zukunftsinvestitionen aus eigenen Mitteln stemmen.

Ergebnispotenzial Audi Transformationsplan 2018 bis Ende 2022

Der ATP gliedert sich aktuell in sieben Arbeitspakete, die von jeweils einem Vorstandsteam verantwortet werden. In den einzelnen Arbeitspaketen kümmern sich Modulleiter um die Entwicklung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen. Übergreifend begleitet ein Projekt Management Office (PMO) die Umsetzung des ATP.

Der Audi Transformationsplan

Projekt Management Office (PMO)
Marktdurchdringung Material-, Investitions- und indirekte Einkaufskosten Fabrikkosten TE Transformation Organisation China Kapitaleinsatz
Vorstandsteam:
Schot/Seitz Martens/Rothenpieler Kössler/Göbel Rothenpieler/Martens Göbel/Seitz Seitz/Schot Seitz/Kössler/ Rothenpieler
Beispiele:
ergebnisorientierte Vertriebssteuerung Optimierung Materialkosten Optimierung Produktion Prozessoffensive Digitalisierung von Prozessen Umsetzung China-Strategie Optimierung investiertes Vermögen

/ INTEGRITÄT UND COMPLIANCE SOWIE RESPEKT UND ZUSAMMENARBEIT ALS FUNDAMENT DER STRATEGIE

Integrität, Respekt sowie werteorientiertes und regelkonformes Handeln schaffen Vertrauen, machen uns zukunftsfähig und sind die Grundlage für unseren Erfolg. Dabei soll die Zusammenarbeit bei Audi sowie innerhalb des Volkswagen Konzerns aufrichtig, unkompliziert, vorbehaltlos, auf Augenhöhe und füreinander ausgerichtet sein - ganz im Sinne des konzernweiten Kodex der Zusammenarbeit.

STEUERUNGSSYSTEM

Zur Steuerung und Überwachung der strategischen und operativen Ziele des Audi Konzerns verwenden wir zentrale Messgrößen. Neben wichtigen finanziellen Kenngrößen beinhaltet das Steuerungssystem des Audi Konzerns auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Zudem ist die Vergütung des Managements mit dem Steuerungssystem verknüpft.

Im Zuge der angestoßenen Neuausrichtung des Unternehmens wird das Steuerungssystem des Audi Konzerns zukünftig Anpassungen unterliegen, beispielsweise durch eine stärkere Trennung zwischen Fahrzeug- und Servicegeschäft.

Nachfolgend werden der aktuelle unternehmensinterne Steuerungsprozess dargestellt und die gegenwärtigen Spitzenkennzahlen unseres Steuerungssystems beschrieben.

/ STEUERUNGSPROZESS IM AUDI KONZERN

Der Audi Konzern ist in den Steuerungsprozess des Volkswagen Konzerns eingebunden. Die Steuerung des Audi Konzerns umfasst die AUDI AG und die konsolidierten Gesellschaften -daher erfolgt für die AUDI AG keine separate Steuerung und Prognose der Spitzenkennzahlen. Die komplexen Wertschöpfungsketten und Organisationsstrukturen sowie die rechtlichen Anforderungen werden entsprechend berücksichtigt.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Audi Konzerns sind die jährlich für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellte langfristige strategische Planung sowie daraus abgeleitet die für fünf Jahre aufgestellte Mittelfristplanung.

Für die Gestaltung der Unternehmenszukunft werden je nach Fristigkeit die einzelnen Planungsinhalte definiert:

Das Produktprogramm ist die strategische, langfristige Determinante der Unternehmensausrichtung.

Der langfristige Absatzplan, der Markt- und Segmententwicklungen aufzeigt, ist Ausgangspunkt für die Ableitung des Auslieferungsvolumens.

Die Belegung der einzelnen Produktionsstandorte erfolgt anhand der Kapazitäts- und Auslastungsplanung.

Die aufeinander abgestimmten Ergebnisse der vorgelagerten Planungsprozesse fließen in die finanzielle Mittelfristplanung ein. Diese beinhaltet Investitionsplanungen als Vorleistung für künftige Produkt- und Handlungsalternativen, die finanzielle Planung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie die Finanz- und Bilanzplanung.

Aus der Mittelfristplanung wird das erste Jahr verbindlich abgeleitet und als Budget auf Monatsbasis operativ ausgeplant. Mithilfe von verschiedenen Steuerungsinstrumenten - etwa Soll-Ist-Analysen, Vorjahresvergleichen oder Abweichungsanalysen - wird der Zielerreichungsgrad des Budgets monatlich verfolgt und überprüft. Sofern erforderlich, werden Maßnahmenpläne zur Sicherstellung der budgetierten Zielsetzungen entwickelt und umgesetzt. Es werden monatlich revolvierend detaillierte Vorausschätzungen für das Gesamtjahr sowie für die jeweils kommenden drei Monate erstellt. Dabei werden auch Maßnahmen aus der aktuellen Entwicklung der Chancen- und Risikolage berücksichtigt. Bei der unterjährigen Steuerung ist somit die laufende Anpassung an interne und externe Veränderungen von zentraler Bedeutung. Die aktuelle Vorausschätzung bildet gleichzeitig die Grundlage für die nachfolgenden Mittelfrist- und Budgetplanungen.

/ SPITZENKENNZAHLEN DER KONZERNSTEUERUNG

Basis der Steuerung des Audi Konzerns sind neben einer werteorientierten Unternehmensführung folgende Spitzenkennzahlen, die wichtige Treiber unserer Unternehmensentwicklung darstellen und aus den Zielen der Strategie abgeleitet wurden:

Auslieferungen an Kunden der Marke Audi

Umsatzerlöse

Operatives Ergebnis / Operative Umsatzrendite

Kapitalrendite (Return on Investment - RoI)

Netto-Cashflow

Forschungs- und Entwicklungskostenquote

Sachinvestitionsquote

Die nichtfinanzielle Steuerungsgröße Auslieferungen an Kunden reflektiert die Anzahl der an Endkunden übergebenen Neufahrzeuge. Dabei spiegelt dieser Leistungsindikator die Nachfrage der Kunden nach den Produkten der Marke Audi wider und zeigt unsere Wettbewerbs- und Imageposition auf den unterschiedlichen Märkten weltweit. Eine starke Nachfrage nach unseren Produkten ist für die Produktion und damit einhergehend für die Auslastung unserer Standorte sowie die Beschäftigung unserer Mitarbeiter von großer Bedeutung. Zusätzlich steht eine anhaltend hohe Anzahl der Kundenauslieferungen für eine hohe Zufriedenheit unserer Kunden.

Zu den finanziellen Spitzenkennzahlen gehören die Umsatzerlöse des Audi Konzerns, die unseren Markterfolg finanziell abbilden.

Eine weitere finanzielle Spitzenkennzahl ist das Operative Ergebnis des Audi Konzerns, das sich als Saldo von Umsatzerlösen und Ressourceneinsatz (Herstellungskosten, Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten) sowie unter Einbeziehung des Sonstigen betrieblichen Ergebnisses (Saldo aus Sonstige betriebliche Erträge und Sonstige betriebliche Aufwendungen) berechnet. Dabei steht das Operative Ergebnis für die wirtschaftliche Leistung unseres Kerngeschäfts und die originäre Unternehmenstätigkeit.

Besonderer Fokus liegt auf den Renditekennzahlen. So zeigt die Operative Umsatzrendite das Verhältnis von Operativem Ergebnis zu den Umsatzerlösen.

Eine weitere Renditekennzahl ist die Kapitalrendite (Return on Investment - RoI), die den Wirkungsgrad unserer Geschäftstätigkeit abbildet. Mit dieser Kennzahl wird das eingesetzte Kapital hinsichtlich seiner periodenbezogenen Verzinsung bewertet. Dabei stellen wir das Operative Ergebnis nach Steuern in das Verhältnis zum durchschnittlichen investierten Vermögen. Hierbei wird eine im Volkswagen Konzern normierte durchschnittliche Steuerquote von 30 Prozent unterstellt. Das investierte Vermögen berechnet sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte und Forderungen), und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen). Dabei wird der Durchschnitt aus dem Wert des investierten Vermögens zu Beginn und dem Wert des investierten Vermögens zum Ende des Geschäftsjahres berechnet.

Der Netto-Cashflow zeigt den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit abzüglich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit ohne Veränderung der Geldanlagen in Wertpapiere sowie ohne Termingeldanlagen und ausgereichte Darlehen. Diese Spitzenkennzahl dient als Gradmesser für die Selbstfinanzierungskraft unseres Unternehmens.

Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote ist ein Indikator für die Innovationsstärke unseres Unternehmens und stellt zugleich die Einhaltung wettbewerbsfähiger Kostenstrukturen sicher. Die Quote ergibt sich aus dem Verhältnis der Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu den Umsatzerlösen des Audi Konzerns. Entwicklungsvorhaben entstehen aus Produkt- und Technologieentscheidungen oder werden im Hinblick auf strategische Stoßrichtungen gestartet.

Ein weiterer Indikator für die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens ist die Sachinvestitionsquote. Diese berechnet sich, indem das Gesamtvolumen der Sachinvestitionen gemäß Kapitalflussrechnung in das Verhältnis zu den Umsatzerlösen des Audi Konzerns gesetzt wird. In den Sachinvestitionen sind Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten) enthalten. Dabei umfassen die Investitionen im Wesentlichen Mittel für die Modernisierung und Ausweitung der Produktpalette, die Erweiterung unserer Kapazitäten sowie die Verbesserung der Fertigungsprozesse im Audi Konzern. Investitionsentscheidungen werden von den Fachbereichen beantragt und vom Investitionscontrolling sowie dem Unternehmensgremium Investitionskreis hinterfragt und priorisiert. Wesentliche investitionspolitische Entscheidungen werden zudem vom Aufsichtsrat des Unternehmens freigegeben.

AKTIE

/ KURSENTWICKLUNG DER AUDI AKTIE

Im Jahr 2018 entwickelte sich der Deutsche Aktienindex (DAX) insgesamt negativ. Dabei zeigten auch die Notierungen der im DAX gelisteten deutschen Automobilhersteller und -zulieferer ein rückläufiges Momentum und wiesen eine höhere Kursschwankungsbreite als der DAX auf. Die Aktie des Premiumautomobilherstellers Audi ist im Börsensegment General Standard gelistet und hat aufgrund des geringen Streubesitzanteils von rund 0,36 Prozent ein vergleichsweise niedriges Handelsvolumen. Entgegen dem Markttrend verzeichnete die Audi Aktie im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt einen leichten Aufwärtstrend.

Am ersten Handelstag im Jahr 2018 schloss die Audi Aktie bei 726 EUR. Kurze Zeit später - am 18. Januar 2018 - wurde das Jahreshoch von 846 EUR erreicht. Vor dem Hintergrund branchenbezogener Belastungsfaktoren, wie beispielsweise der Angebotsverwerfungen aufgrund des seit September 2018 geltenden Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), bewegte sich der Kurs der Audi Aktie im Verlauf der ersten zehn Monate 2018 - trotz einiger positiver sowie negativer Schwankungen - insgesamt eher seitwärts. Am 16. Oktober 2018 veröffentlichte die AUDI AG eine Ad-hoc-Mitteilung aufgrund des erlassenen Bußgeldbescheids zum abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Der Bescheid ahndete die Abweichung von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen. Wenig später erreichte die Audi Aktie am 26. Oktober 2018 ihren Jahrestiefststand bei 680 EUR. Danach trat die Audi Aktie in einen Aufwärtstrend ein, der trotz vereinzelter Kursschwankungen bis zum Jahresende anhielt. Unter anderem die erfolgreiche Vorstellung des Audi e-tron in der zweiten Jahreshälfte dürfte positiv auf den Aktienkurs gewirkt haben. Der e-tron signalisiert als erstes rein elektrisch angetriebenes Großserienmodell der Marke mit den Vier Ringen den Start in die Elektrifizierungsoffensive. Während Investoren wohl die langfristigen Chancen des Audi Konzerns, die sich durch die Investitionen in Zukunftstechnologien ergeben, anerkennen, bleiben Automobilwerte an den Aktienmärkten relativ zu anderen Sektoren insgesamt dennoch niedrig bewertet. Die Audi Aktie schloss am letzten Handelstag mit einem Kurs von 782 EUR und damit 7,7 Prozent über dem Niveau vom Jahresbeginn.

Indizierte Kursentwicklung der Audi Aktie im Jahr 2018 (ISIN: DE0006757008, Börsenplatz: Xetra)

+ Lesen Sie mehr zur Audi Aktie unter www.audi.com/shares.

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

Im Folgenden sind die nach den §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.

/ KAPITALVERHÄLTNISSE

Am 31. Dezember 2018 lag das gezeichnete Kapital der AUDI AG unverändert bei 110.080.000 EUR und setzte sich aus 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammen. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 EUR am Grundkapital.

/ AKTIONÄRSRECHTE UND -PFLICHTEN

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu. Zu den Vermögensrechten gehören vor allem das Recht auf Teilhabe am Gewinn (§ 58 Abs. 4 AktG) und an einem Liquidationserlös (§ 271 AktG) sowie das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhungen (§ 186 AktG).

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben. Der Aktionär kann diese Rechte insbesondere durch Auskunfts- und Anfechtungsklagen durchsetzen.

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die von ihr zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrats und den Abschlussprüfer; sie entscheidet insbesondere über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gegebenenfalls über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, über die Durchführung einer Sonderprüfung, über eine vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft.

Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG, Wolfsburg, als herrschender Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dieser Vertrag erlaubt es dem Vorstand der Volkswagen AG, Weisungen zu erteilen. Das Ergebnis nach Steuern der AUDI AG ist an die Volkswagen AG abzuführen. Die Volkswagen AG ist zum Ausgleich eines möglichen Verlusts verpflichtet. Alle Audi Aktionäre (mit Ausnahme der Volkswagen AG) erhalten anstelle einer Dividende eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Ausgleichszahlung entspricht der Dividende, die im gleichen Geschäftsjahr den Aktionären der Volkswagen AG auf eine Volkswagen Stammaktie ausgeschüttet wird.

/ BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Die Volkswagen AG, Wolfsburg, hält rund 99,64 Prozent der Stimmrechte an der AUDI AG. Bezüglich der Stimmrechte, die an der Volkswagen AG gehalten werden, wird auf den Lagebericht der Volkswagen AG verwiesen.

/ GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Ergänzend hierzu bestimmt die Satzung in § 6, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat festgesetzt wird und dass der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss.

/ BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE ZUR AUSGABE NEUER AKTIEN UND ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN

Nach den aktienrechtlichen Vorschriften kann die Hauptversammlung den Vorstand für höchstens fünf Jahre ermächtigen, neue Aktien auszugeben. Sie kann ihn auch für höchstens fünf Jahre dazu ermächtigen, Wandelschuldverschreibungen auszugeben, aufgrund derer neue Aktien auszugeben sind. Inwiefern dabei den Aktionären ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren ist, entscheidet ebenfalls die Hauptversammlung. Der Erwerb eigener Aktien bestimmt sich nach § 71 AktG. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine diesbezüglichen Beschlüsse durch die Hauptversammlung der AUDI AG gefasst.

/ WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DES MUTTERUNTERNEHMENS, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN

Die AUDI AG ist Partei der Gesellschaftervereinbarung betreffend die There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), die der Mehrheitsgesellschafter der HERE Gruppe ist. Nach der Gesellschaftervereinbarung muss eine Vertragspartei im Falle eines Kontrollwechsels ihre (direkt oder indirekt gehaltenen) Anteile an der There Holding B.V. den anderen Gesellschaftern zum Kauf anbieten. Ein Kontrollwechsel liegt in Bezug auf die AUDI AG vor, wenn eine Person die Kontrolle über die AUDI AG übernimmt oder verliert, wobei Kontrolle definiert ist als (i) das Innehaben von oder die Kontrolle von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, (ii) die Möglichkeit, mehr als 50 Prozent der auf Hauptversammlungen ausübbaren Stimmrechte zu allen oder nahezu allen Angelegenheiten zu steuern, oder (iii) das Recht, die Mehrheit der Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat zu bestimmen. Des Weiteren liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn Wettbewerber der HERE Gruppe bzw. bestimmte mögliche Wettbewerber der HERE Gruppe aus der Technologiebranche mindestens 25 Prozent an der AUDI AG erwerben. Wenn keiner der anderen Gesellschafter diese Anteile übernimmt, haben die anderen Gesellschafter das Recht, die Auflösung der There Holding B.V. zu beschließen.

Im Übrigen hat die AUDI AG keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Ferner wurden mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern keine Entschädigungen für den Fall eines Übernahmeangebots vereinbart.

WIRTSCHAFTSBERICHT

In einem schwierigen Marktumfeld hat der Audi Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr die bislang größte Modell- und Technologieoffensive seiner Geschichte weiter vorangetrieben. Die Auslieferungen der Marke Audi verringerten sich infolge der Umstellung des gesamten Produktportfolios auf den neuen Prüfzyklus WLTP um -3,5 Prozent auf 1.812.485 Automobile. Zudem belasteten die Auswirkungen aus der Dieselthematik unsere Geschäftstätigkeit auch im Jahr 2018.

GESCHÄFT UND RAHMENBEDINGUNGEN

/ WELTWIRTSCHAFTLICHE LAGE

Im Jahr 2018 verzeichnete die Weltwirtschaft ein Wachstum von 3,2 (3,3) Prozent. Dabei lag die wirtschaftliche Dynamik sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern annähernd auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Die globale Inflationsrate erhöhte sich bei einem überwiegend niedrigen Zinsniveau gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt zeigte sich die Geldpolitik weiterhin expansiv. Zudem führten unter anderem die weltweit zunehmenden protektionistischen Tendenzen und geopolitischen Spannungen zu gestiegenen konjunkturellen Unsicherheiten.

In Westeuropa wurde im Berichtszeitraum eine Wachstumsrate des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 1,8 (2,3) Prozent erreicht. So verringerte sich das Wirtschaftswachstum bei der Mehrzahl der westeuropäischen Länder im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Unsicherheiten bestanden insbesondere im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) sowie hinsichtlich des Haushaltsstreits zwischen Italien und der EU. In Deutschland, der größten Volkswirtschaft der Region, betrug der Zuwachs des BIP im Zuge der guten Arbeitsmarktlage sowie der relativ optimistischen Stimmung der Konsumenten trotz nachlassender Wachstumsdynamik 1,5 (2,5) Prozent.

Die Region Zentral- und Osteuropa erzielte ein Wirtschaftswachstum von 2,9 (4,0) Prozent. Während sich die Konjunkturdynamik in Zentraleuropa etwas verlangsamte, entwickelte sich die Wirtschaftsleistung Russlands mit einem BIP-Wachstum von 1,6 (1,5) Prozent vor allem im Zuge des zwischenzeitlich gestiegenen Rohstoffpreisniveaus positiv.

Die US-amerikanische Wirtschaftsleistung erhöhte sich um 2,9 (2,2) Prozent, positiv beeinflusst durch den privaten Konsum sowie die expansive Fiskalpolitik.

Das brasilianische BIP wuchs im Berichtszeitraum um 1,4 (1,1) Prozent. Der Anstieg wurde jedoch durch politische Unsicherheiten gebremst.

In der Region Asien-Pazifik zeigte sich erneut die weltweit höchste Konjunkturdynamik. Die chinesische Wirtschaft erzielte mit einer BIP-Wachstumsrate von 6,6 (6,9) Prozent trotz handelspolitischer Differenzen mit den USA einen im internationalen Vergleich hohen Zuwachs der Wirtschaftsleistung. Wirtschaftspolitische Maßnahmen wirkten begünstigend auf die chinesische Konjunktur. Japans BIP verbesserte sich um 0,8 (1,9) Prozent.

/ INTERNATIONALE AUTOMOBILKONJUNKTUR

Nach acht Jahren des Zuwachses in Folge lag die weltweite Nachfrage nach Automobilen im Jahr 2018 mit 82,8 (83,8) Mio. Fahrzeugen um -1,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Dabei verzeichneten Zentral- und Osteuropa sowie Südamerika Zuwächse bei den Neuzulassungen, wohingegen die Verkaufszahlen in Westeuropa sowie den Regionen Asien-Pazifik und Nordamerika rückläufig waren. Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen wurden durch fiskalpolitische Maßnahmen beeinflusst, die im abgelaufenen Geschäftsjahr wesentlich zur heterogenen Entwicklung der Neuzulassungen zwischen den Märkten beigetragen haben. So wurden neben Steuersenkungen bzw. -erhöhungen auch Förderprogramme, Kaufprämien und Importzölle eingesetzt. Darüber hinaus erschwerten auch nichttarifäre Handelshemmnisse zum Schutz der jeweiligen heimischen Automobilindustrie die weltweiten Verkaufszahlen.

Der westeuropäische Automobilmarkt lag trotz guter konjunktureller Entwicklung mit 14,2 (14,3) Mio. Fahrzeugen bzw. einer Veränderung von -0,7 Prozent knapp unter dem Vorjahresniveau. Belastend wirkten die Angebotsverwerfungen aufgrund des seit dem 1. September 2018 geltenden Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). In Deutschland stagnierte das Marktvolumen nahezu. So lagen die Neuzulassungen bei 3,4 (3,4) Mio. Automobilen - eine Veränderung von -0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Neuzulassungen in Großbritannien verringerten sich indes um -6,8 Prozent, unter anderem aufgrund zunehmender Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem erwarteten Austritt Großbritanniens aus der EU. Mit einem Minus von -3,1 Prozent entwickelte sich auch der Automobilmarkt in Italien rückläufig. Im Gegensatz dazu konnte der französische Automobilmarkt ein Wachstum der Neuzulassungen von 3,0 Prozent erreichen. Begünstigt durch die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung wies der spanische Pkw-Markt eine Zuwachsrate von 7,0 Prozent auf.

Mit 3,4 (3,0) Mio. Automobilen wurden in Zentral- und Osteuropa 11,0 Prozent mehr Fahrzeuge neu zugelassen als noch ein Jahr zuvor. Wesentlicher Treiber war der russische Automobilmarkt als größter Markt der Region. Im Zuge der sich verbessernden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie von Vorzieheffekten aufgrund der zum 1. Januar 2019 erfolgten Mehrwertsteuererhöhung stiegen die Fahrzeugverkäufe hier um 13,2 Prozent.

Der US-amerikanische Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erreichte von Januar bis Dezember 2018 mit 17,3 (17,2) Mio. neu zugelassenen Einheiten - eine Veränderungsrate von 0,2 Prozent - das vergleichsweise hohe Vorjahresniveau.

Der Trend hin zu SUV- und Pick-up-Modellen bei einem gleichzeitigen Rückgang der klassischen Pkw-Segmente setzte sich fort. Zugleich belasteten gestiegene Finanzierungskosten aufgrund höherer Zinssätze die Zulassungszahlen.

In Brasilien profitierte der Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auch im Jahr 2018 von einer verbesserten konjunkturellen Lage. So konnte das Volumen des Vorjahres um 13,8 Prozent auf 2,5 (2,2) Mio. Einheiten gesteigert werden.

In der Region Asien-Pazifik entwickelte sich der Automobilmarkt im Berichtszeitraum mit -2,3 Prozent auf 36,1 (37,0) Mio. Einheiten rückläufig. Hauptgrund hierfür war der Nachfragerückgang auf dem weltweit größten Automobilmarkt China. Im Zuge des sinkenden Verbrauchervertrauens aufgrund des Handelskonflikts zwischen China und den USA waren die Neuzulassungen um -4,6 Prozent auf 22,8 (23,9) Mio. Einheiten rückläufig.

Auch der japanische Automobilmarkt entwickelte sich negativ gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hier wurden mit 4,4 (4,4) Mio. Einheiten -0,4 Prozent weniger Automobile als noch im Vorjahr verkauft.

/ INTERNATIONALE MOTORRADKONJUNKTUR

Im Hubraumsegment über 500 ccm verzeichneten die internationalen Motorradneuzulassungen im Jahr 2018 einen Rückgang von -2,7 Prozent. Dabei entwickelten sich die einzelnen Märkte heterogen. Während der italienische sowie der deutsche Motorradmarkt Zuwächse von 6,2 bzw. 2,8 Prozent aufweisen konnten, reduzierte sich auf dem größten Motorradmarkt der Welt - den USA - die Zahl der neu zugelassenen Motorräder um -8,9 Prozent.

/ GESAMTEINSCHÄTZUNG DER UNTERNEHMENSLEITUNG 1) /

1) Die Vorjahreswerte wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15 im Konzernanhang).

/ GESCHÄFTSVERLAUF

Das Geschäftsjahr 2018 war für den Audi Konzern ein Jahr wichtiger Weichenstellungen, aber auch großer Herausforderungen.

Zum 1. Januar 2019 wurde Abraham Schot zum Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG berufen. Seit Juni 2018 stand er als kommissarischer Vorsitzender an der Spitze des Unternehmens. In einem schwierigen Marktumfeld hat der Audi Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr die bislang größte Modell- und Technologieoffensive seiner Geschichte weiter vorangetrieben. Mit einer Vielzahl von Markteinführungen, wie zum Beispiel des Audi Q8 oder des Lamborghini Urus, haben wir im Berichtsjahr die Erneuerung unseres Modellportfolios fortgeführt und unser Produktportfolio weiter gestärkt. Als wichtigste Produktneuheit im Geschäftsjahr 2018 wurde der Audi e-tron vorgestellt. Das vollelektrische SUV kommt bei Kunden gut an: Zum Jahresende lagen die Vorbestellungen bei circa 20.000 Fahrzeugen. Dabei signalisiert der e-tron den Start unserer ambitionierten Elektrifizierungsroadmap. Um Elektromobilität möglichst schnell profitabel zu machen, setzen wir auf optimierte Kostenstrukturen und maximale Synergien - zwischen den einzelnen Modellen, vor allem aber im Verbund des Volkswagen Konzerns. Allein bis Ende 2023 planen wir rund 14 Mrd. EUR Vorleistungen in die Zukunftsthemen Elektromobilität, Digitalisierung und autonomes Fahren. In Summe sieht Audi für den Planungszeitraum der kommenden fünf Jahre Gesamtausgaben von rund 40 Mrd. EUR vor.

Um unseren künftigen Renditeanspruch abzusichern, haben wir die Ziele aus dem im Jahr 2017 initiierten Audi Transformationsplan (ATP) im Berichtsjahr noch einmal deutlich geschärft. Das weitreichende Maßnahmenprogramm ist das Fundament für die Strategieumsetzung - neben dem Ressourcentransfer in Zukunftsfelder strafft Audi die Kosten, erschließt neue Erlöspotenziale und reduziert Komplexität. Dabei haben wir durch den ATP im Berichtsjahr bereits rund 1,9 Mrd. EUR positive Ergebniseffekte erwirtschaftet und damit zahlreiche nachteilig wirkende Faktoren kompensiert. Belastungen ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 vor allem aus der Umstellung unseres Modellportfolios auf den neuen Prüfzyklus WLTP. Nach einem guten ersten Halbjahr führte diese branchenweit belastende Umstellung in der zweiten Jahreshälfte zu einem eingeschränkten Verkaufsangebot. Erschwerend hinzu kamen die politischen Diskussionen um Dieselfahrverbote sowie eine rückläufige Nachfragedynamik und ein wettbewerbsintensives Umfeld in wichtigen Pkw-Märkten. Negative Sondereinflüsse ergaben sich zudem im Zusammenhang mit der Dieselthematik - insbesondere aus dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Darüber hinaus war der Zeitraum Januar bis Dezember 2018 durch Aus- und Anläufe zahlreicher neuer Modelle im Rahmen unserer umfangreichen Modelloffensive sowie der Neustrukturierung unseres Produktionsnetzwerks beeinflusst.

Insgesamt verzeichnete der Audi Konzern im Geschäftsjahr 2018 eine etwas schwächere finanzielle Leistung als im Jahr 2017.

Im Zuge der WLTP- und gesamtmarktbedingten Herausforderungen lieferten wir 1.812.485 (1.878.105) Automobile der Marke Audi an Kunden aus - das sind -3,5 Prozent weniger ausgelieferte Fahrzeuge als ein Jahr zuvor. Zu Jahresbeginn waren wir davon ausgegangen, dass die Auslieferungen an Kunden der Marke Audi in etwa das Rekordniveau des Vorjahres erreichen.

Die Umsatzerlöse des Audi Konzerns lagen mit 59.248 (59.789) Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau. Im Geschäftsbericht 2017 haben wir prognostiziert, dass die Umsatzerlöse des Audi Konzerns für das Gesamtjahr 2018 leicht über dem Vorjahreswert liegen dürften. Insbesondere die Angebotsverwerfungen im Zuge der Umstellung auf den neuen Prüfzyklus WLTP, die zahlreichen An- und Ausläufe im Zuge der Modelloffensive sowie das für uns im Vorjahresvergleich nachteilige Währungsumfeld waren im Wesentlichen ursächlich für diese Entwicklung.

Der Audi Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 ein Operatives Ergebnis in Höhe von 3.529 (4.671) Mio. EUR, was einer Operativen Umsatzrendite von 6,0 (7,8) Prozent entspricht. Darin enthalten sind Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik von insgesamt -1.176 (-387) Mio. EUR. Bereinigt um diese Sondereinflüsse lag das Operative Ergebnis bei 4.705 (5.058) Mio. EUR und die Operative Umsatzrendite bei 7,9 (8,5) Prozent. Positive Impulse sind vor allem auf den ATP sowie unser Währungsmanagement zurückzuführen. Neben den Sondereinflüssen aus der Dieselthematik resultierten Belastungen unter anderem aus unserem temporär eingeschränkten Verkaufsangebot im Zuge der Einführung des neuen Prüfzyklus WLTP. Zudem haben wir hohe Vorleistungen für die Mobilität der Zukunft und neue Technologien getätigt. Daneben belasteten auch die Aus- und Anlaufsituation im Zuge der Umsetzung unserer Produktoffensive sowie die Neustrukturierung unseres Fertigungsnetzwerks das Operative Ergebnis. Im Geschäftsbericht 2017 waren wir von einer Operativen Umsatzrendite innerhalb des Zielkorridors von 8 bis 10 Prozent ausgegangen.

Die Kapitalrendite (RoI), welche ebenfalls durch die Sondereinflüsse belastet wurde, konnte mit einem Wert von 10,0 (14,4) Prozent unseren Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent übertreffen. Dabei schlagen sich in der Kennzahl auch unsere Modell- und Technologieoffensive sowie die damit verbundenen Wirkungen auf das investierte Vermögen nieder. Im Geschäftsbericht 2017 hatten wir für das Jahr 2018 mit einem RoI zwischen 14 und 17 Prozent gerechnet.

Der Audi Konzern erwirtschaftete dank seiner starken Finanzkraft und trotz der Zahlungsabflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Netto-Cashflow in Höhe von 2.141 (4.312) Mio. EUR. In unserer Prognose vom Jahresbeginn 2018 waren wir noch von einem Netto-Cashflow zwischen 2,7 und 3,2 Mrd. EUR ausgegangen.

In der Zwischenmitteilung des Audi Konzerns zum dritten Quartal 2018 hatten wir im Zuge der Sondereinflüsse aus der Dieselthematik angekündigt, dass wir die Prognosen zur Operativen Umsatzrendite, zur Kapitalrendite und zum Netto-Cashflow auf Gesamtjahressicht voraussichtlich deutlich unterschreiten werden.

Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote des Audi Konzerns erreichte einen Wert von 7,1 (6,4) Prozent und befand sich damit - wie prognostiziert - leicht über dem bisherigen strategischen Zielkorridor von 6,0 bis 6,5 Prozent.

Trotz umfangreicher Fahrzeuganläufe haben wir unsere Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum konstant gehalten. Die Sachinvestitionsquote lag im Geschäftsjahr 2018 mit 5,9 (6,5) Prozent leicht über unserem bisherigen strategischen Zielkorridor von 5,0 bis 5,5 Prozent und damit im Bereich unserer aktualisierten Prognose aus der Zwischenberichterstattung zum ersten Quartal 2018. Im Geschäftsbericht 2017 waren wir von einer Sachinvestitionsquote für das Jahr 2018 moderat oberhalb des bisherigen Zielkorridors ausgegangen.

Prognose-Ist-Vergleich Audi Konzern

Ist 2017 Prognose für 2018 Ist 2018 Bewertung 2)
Auslieferungen Automobile der Marke Audi an Kunden 1.878.105 auf Vorjahresniveau 1.812.485
Umsatzerlöse in Mio. EUR 59.789 leichter Anstieg 59.248
Operatives Ergebnis in Mio. EUR 4.671 innerhalb des strategischen Zielkorridors von 8 bis 10 Prozent 3) 3.529
Operative Umsatzrendite in Prozent 7,8 6,0
Kapitalrendite (RoI) in Prozent 14,4 zwischen 14 und 17 Prozent und damit über unserem Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent 3) 10,0
Netto-Cashflow in Mio. EUR 4.312 4) zwischen 2,7 und 3,2 Mrd. EUR 3) 2.141
Forschungs- und Entwicklungskostenquote in Prozent 6,4 leicht über dem strategischen Zielkorridor von 6,0 bis 6,5 Prozent 7,1
Sachinvestitionsquote in Prozent 6,5 moderat über dem strategischen Zielkorridor von 5,0 bis 5,5 Prozent 5) 5,9

1) Die Vorjahreswerte wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15 im Konzernanhang).
2) Die Bewertung gibt die Einschätzung des Unternehmens zur Zielerreichung wieder.
Prognose erreicht ✓ Prognose deutlich übertroffen ↑ Prognose deutlich unterschritten ↓ geringfügige Prognoseabweichung →
3) Aktualisierung in der Ad-hoc-Mitteilung vom 16.10.2018 sowie im Rahmen der Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2018 auf deutliches Unterschreiten unserer bisherigen Prognose
4) Enthalten war ein positiver Einmaleffekt in Höhe von 3.278 Mio. EUR aus der Übertragung der Minderheitsbeteiligung an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), an die Volkswagen AG, Wolfsburg.
5) Aktualisierung in der Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2018 auf "leicht über dem strategischen Zielkorridor von 5,0 bis 5,5 Prozent"

// BESONDERE EREIGNISSE

/// DIESELTHEMATIK

//// UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONEN

Im September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189 des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid(NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte Volkswagen darüber, dass in weltweit rund 11 Mio. Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189, davon rund 2,4 Mio. Audi Fahrzeuge, auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Im November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 3.0 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Betroffen waren in den USA und Kanada, wo für Fahrzeuge strengere Vorschriften in Bezug auf NOx-Grenzwerte als in anderen Teilen der Welt gelten, rund 113 Tsd. Fahrzeuge. Das California Air Resources Board (CARB) - eine Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien - kündigte in diesen Angelegenheiten eigene Untersuchungen an.

In den USA und dem Rest der Welt wurden daraufhin zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden.

//// EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH VOLKSWAGEN UND AUDI

Volkswagen und Audi haben unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Im Hinblick auf den etwaigen Einsatz von nach US-Recht unzulässigen "Defeat Devices" in V6 3.0 TDI-Motoren wurden bei der AUDI AG umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und ebenfalls zum großen Teil abgeschlossen.

Darüber hinaus hat der Vorstand der AUDI AG eine interne Taskforce gegründet, Gremien und Bereiche mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet und sich regelmäßig berichten lassen. Des Weiteren haben die Volkswagen AG und die AUDI AG im September 2015 in Deutschland Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Zudem kooperieren die Volkswagen AG und die AUDI AG mit allen zuständigen Behörden.

Während die Volkswagen AG konzernintern die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren trägt, verantwortet die AUDI AG die Entwicklung der Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 und V8.

Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung getroffen für den Fall, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig differenzieren zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren, sodass gesamtschuldnerische Haftung besteht. Vor dem Hintergrund der getroffenen Vergleichsvereinbarungen erfolgt die Belastung dieser Kosten an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel.

Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnisse von dem Einsatz einer unzulässigen "Defeat Device Software" nach US-amerikanischem Recht in V6 3.0 TDI-Motoren hatten.

Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Vorstand keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts ergeben, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden.

Zudem haben sich für die amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG keine belastbaren Erkenntnisse oder Tatsachen ergeben, nach denen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und früherer Jahre wesentlich falsch wären. Sollten neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand einzelner Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie auf den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und früherer Jahre haben.

//// PRODUKTBEZOGENE KLAGEN WELTWEIT

In betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren besteht in einigen Märkten die Möglichkeit, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind derzeit verschiedene Sammelverfahren und Individualklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, anhängig.

Arbeiten im Zusammenhang mit in den USA und im Rest der Welt anhängigen Rechtsstreitigkeiten dauern an, bedürfen weiterhin erheblicher Anstrengungen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierbei werden die Volkswagen AG und die AUDI AG von mehreren externen Anwaltskanzleien beraten.

//// VEREINBARUNGEN UND VERFAHREN IN DEN USA/KANADA

In den USA und Kanada sind drei Generationen bestimmter Automobile mit 2.0 TDI-Motor sowie zwei Generationen bestimmter Modelle des Typs V6 mit 3.0 TDI-Motor betroffen, insgesamt rund 700 Tsd. Fahrzeuge. Aufgrund im Vergleich zur EU und zum Rest der Welt deutlich strengerer NOx-Grenzwerte besteht hier eine größere technische Herausforderung, die Fahrzeuge so nachzurüsten, dass die in den Vergleichsvereinbarungen festgelegten Emissionsvorgaben erreicht werden.

Nach den Veröffentlichungen der "Notices of Violation" durch die EPA sind die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, Gegenstand von eingehenden Untersuchungen, laufenden Ermittlungen (zivil- und strafrechtlich) und Zivilprozessen. Die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, haben Vorladungen und Anfragen seitens staatlicher Attorneys General und anderer Regierungsbehörden erhalten.

In Bezug auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge werden an verschiedenen Stellen in den USA und in Kanada Rechtsstreitigkeiten gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns geführt. In diesem Zusammenhang laufen Untersuchungen seitens verschiedener US-amerikanischer und kanadischer Regulierungs- und Regierungsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Wertpapier-, Finanzierungs- und Steuerbereich. Darüber hinaus sind bei verschiedenen Gerichten, darunter einzelstaatliche und Provinzgerichte, in den USA und in Kanada einige vermeintliche Sammelklagen von Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern und Händlern sowie Einzelklagen von Kunden und Klagen von Bundesstaaten, Provinzen und Kommunen eingereicht worden.

Eine Vielzahl dieser vermeintlichen Sammelklagen ist bei US-Bundesgerichten eingereicht und zur vorprozessualen Koordination in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" zusammengeführt worden.

In den USA erzielten die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, Vergleichsvereinbarungen (unter anderem diverse Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ), der EPA, dem US-Bundesstaat Kalifornien, dem CARB und dessen Attorney General sowie mit der US-Federal Trade Commission und diversen, durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" vertretenen Privatklägern. Mit diesen Vergleichsvereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit betroffenen Dieselfahrzeugen in den USA beigelegt.

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik hat die Volkswagen AG ebenfalls Vereinbarungen abgeschlossen, um strafrechtliche Ansprüche nach US-amerikanischem Bundesrecht und bestimmte zivilrechtliche Strafen und Ansprüche beizulegen. Im Rahmen des abgeschlossenen Plea Agreement stimmte die Volkswagen AG einem Schuldanerkenntnis im Hinblick auf drei nach US-amerikanischem Bundesrecht strafbare Handlungen zu, darunter Verschwörung zur Begehung von Betrug, Behinderung der Justiz und Verwendung von Falschaussagen zur Einfuhr von Personenkraftwagen in die USA, und wurde zu einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt.

Zudem haben Volkswagen und Audi separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 49 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico erzielt, mit denen bestehende oder mögliche künftige Ansprüche aus verbraucherschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen - im Hinblick auf Automobile in den USA mit Motoren des Typs 2.0 TDI und V6 3.0 TDI - beigelegt werden. Verbraucherschutzrechtliche Klagen des Bundesstaates New Mexico sind weiterhin anhängig. Volkswagen und Audi haben überdies separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 13 US-Bundesstaaten (Connecticut, Delaware, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont und Washington) zur Beilegung von bestehenden oder möglichen künftigen Ansprüchen auf zivilrechtliche Strafzahlungen und Unterlassung wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts erzielt. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von acht anderen US-Bundesstaaten (Alabama, Illinois, Montana, New Hampshire, New Mexico, Ohio, Tennessee und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, die Volkswagen Group of America, Inc., und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Die umweltrechtlichen Klagen von acht Bundesstaaten -Alabama, Illinois, Minnesota, Missouri, Ohio, Tennessee, Texas und Wyoming - sowie von Hillsborough County (Florida), Salt Lake County (Utah) und zwei Landkreisen in Texas wurden wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten ganz oder teilweise abgewiesen. Gegen die Klageabweisung haben Alabama, Illinois, Ohio, Tennessee, Hillsborough County und Salt Lake County Berufung eingelegt oder können dies noch tun.

Im Geschäftsjahr 2018 erteilten die EPA und das CARB die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen der technischen Lösungen für die umzurüstenden Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und die betroffenen Fahrzeuge des Typs V6 mit 3.0 TDI-Motor. Nach Gesprächen mit dem DOJ, der EPA und dem CARB vereinbarten die Parteien am 31. Oktober 2018 eine klarstellende Abänderung des ersten und des zweiten Partial Consent Decree dahingehend, dass es Volkswagen zur Behebung bestimmter technischer Probleme erlaubt ist, genehmigte abgasrelevante Modifikationen (Approved Emissions Modifications, AEM) im Wege einer AEM-Korrektur vorzunehmen.

Seit November 2016 hat Volkswagen Informationsanforderungen seitens der EPA und des CARB in Bezug auf Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Des Weiteren sind die gegen die AUDI AG und bestimmte verbundene Unternehmen eingereichten vermeintlichen Sammelklagen an die im US-Bundesstaat Kalifornien anhängige "Multidistrict Litigation" (MDL) übertragen und konsolidiert worden. In den Klagen wird den Beklagten vorgeworfen, die vermeintliche Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen der Marke Audi verschleiert zu haben. Im Northern District von Kalifornien und an zwei Bezirksgerichten in Kanada sind weitere Klagen anhängig, in denen ähnliche Ansprüche behauptet werden.

Im April 2018 genehmigten die Gerichte in Ontario und Quebec eine Grundsatzvereinbarung über einen vorgeschlagenen Vergleich mit Verbrauchern in Kanada in Zusammenhang mit V6 3.0 TDI-Dieselfahrzeugen, die Volkswagen am 21. Dezember 2017 bekanntgegeben hatte. Des Weiteren führt die Umweltbehörde in Kanada auf Bundesebene eine Untersuchung wegen strafrechtlicher Sanktionen in Bezug auf 2.0 und 3.0 Dieselfahrzeuge und die Umweltbehörde der Provinz Ontario hat im Hinblick auf 2.0 Dieselfahrzeuge Klage auf Verhängung quasistrafrechtlicher Sanktionen erhoben. Darüber hinaus ist in Quebec eine Sammelklage anhängig, in der im Namen kanadischer Bürger die Verletzung von Umweltrecht behauptet wird. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob Strafschadensersatz grundsätzlich ersatzfähig wäre. Gegen die Zulassungsentscheidung hat Volkswagen die Zulassung von Rechtsmitteln beantragt. Zudem sind in Kanada Sammelklagen und Klagen anhängig, denen sich eine Vielzahl von Klägern anschließen können, wobei es insbesondere um verbraucherschutz- und wertpapierrechtliche Ansprüche geht, bei denen unter anderem Schadensersatz begehrt wird.

//// ABSTIMMUNGEN MIT BEHÖRDEN ZU TECHNISCHEN MASSNAHMEN WELTWEIT

Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2 -Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind.

Über viele Monate hat die AUDI AG mit Hochdruck alle relevanten Dieselkonzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale untersucht. Die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen sind in verschiedenen Rückrufbescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die AUDI AG geht gegenwärtig von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Die von der AUDI AG eingereichten Maßnahmen werden vom KBA geprüft und können den Kunden erst nach entsprechender Freigabe durch das KBA zur Verfügung gestellt werden.

Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6 oder V8 TDI-Motor der Emissionsnorm Euro 6 als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf angeordnet. Gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung einiger Audi Modelle.

//// STRAF- UND VERWALTUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLAND

Die Staatsanwaltschaft München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen 24 Personen, darunter auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG. Die Ermittlungen dauern noch an. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten.

Das gegen die AUDI AG in diesem Zusammenhang geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde durch einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II vom 16. Oktober 2018 beendet. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit "Abgas Service / Zulassung Aggregate" an. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Mio. EUR vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. EUR sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile von 795 Mio. EUR zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die AUDI AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die AUDI AG ist daher in Europa im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt, der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, nicht mehr zu erwarten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Ziel der Klage ist, bestimmte Voraussetzungen von etwaigen Ansprüchen von Verbrauchern gegen die Volkswagen AG festzustellen. Jedoch resultieren aus etwaigen Feststellungen des Gerichts keine konkreten Zahlungsverpflichtungen. Individuelle Ansprüche müssen im Anschluss in separaten Folgeprozessen durchgesetzt werden.

//// BELASTUNGEN AUS DER DIESELTHEMATIK

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 Sondereinflüsse auf das Operative Ergebnis des Audi Konzerns in Höhe von -1.176 (-387) Mio. EUR. Diese basieren vor allem auf dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Zudem sind darin Aufwendungen für technische Maßnahmen, Kundenmaßnahmen sowie Aufwendungen bzw. Vorsorgen für rechtliche Risiken berücksichtigt.

Insgesamt ergaben sich in den Jahren 2015 bis 2018 aus der Dieselthematik Sondereinflüsse in Höhe von -3.423 Mio. EUR. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestanden daraus noch bilanzielle Verpflichtungen oder Risikovorsorgen in Höhe von -822 Mio. EUR.

Die bislang gebildeten Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen zur Dieselthematik basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und unterliegen aufgrund der Vielzahl noch ungewisser Bewertungsparameter grundsätzlich erheblichen Einschätzungsrisiken. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet bzw. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Eventualverbindlichkeiten wurden nicht angegeben, wenn sie gegenwärtig nicht bewertbar sind. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und der noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen sowie die angegebenen Eventualverbindlichkeiten und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Sollten sich diese Risiken verwirklichen, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 1)

1) Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 wurden die Umsatzerlöse und damit auch die Forschungs- und Entwicklungskostenquote des Vorjahres angepasst (siehe hierzu auch Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15 im Konzernanhang).

Der Audi Konzern hat auch im Jahr 2018 seine Technologie- und Produktoffensive fortgeführt. Für die Folgejahre bis Ende 2023 planen wir bis zu 40 Mrd. EUR für Investitionen. Davon entfallen allein 14 Mrd. EUR auf die Zukunftsthemen Elektrifizierung, Digitalisierung und autonomes Fahren. Darin enthalten sind neben Sachinvestitionen vor allem Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Wir stellen dabei das Kundenerlebnis bei der Entwicklung unserer Produkte und Services in den Vordergrund. So erhöhen wir das Transformationstempo in unserem Unternehmen.

Der im Jahr 2018 vorgestellte Audi e-tron markiert nicht nur eine neue Ära in der Elektromobilität, sondern auch in der Vernetzung unserer Fahrzeuge in einem kundenfokussierten Mobilitätsökosystem.

Im Berichtsjahr beschäftigten wir im Audi Konzern durchschnittlich 14.026 (13.672) Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung.

Belegschaft im Bereich Forschung und Entwicklung

im Jahresdurchschnitt 2018 2017
AUDI AG 11.108 10.823
Audi (China) Enterprise Management Co., Ltd. 253 242
Audi Hungaria Zrt. 383 348
Automobili Lamborghini S.p.A. 369 364
Italdesign Giugiaro S.p.A. 812 785
PSW automotive engineering GmbH 849 871
Ducati Motor Holding S.p.A. 237 231
Sonstige 15 8
Belegschaft im Bereich Forschung und Entwicklung 14.026 13.672

Neben der größten Modelloffensive unserer Geschichte treiben wir die Zukunftsthemen Elektromobilität, Digitalisierung und autonomes Fahren konsequent voran. Dazu benötigen wir effiziente Prozesse und eine klare personelle sowie finanzielle Ressourcenplanung, -allokation und -steuerung. Hier setzen wir mit der bereits im Geschäftsjahr 2017 gestarteten Transformation im Bereich Forschung und Entwicklung konsequent an. So haben wir im Berichtsjahr beispielsweise über 2.000 Mitarbeiter in für uns strategisch wichtigen Zukunftsfeldern qualifiziert. Auch zukünftig fördern wir die interne Personalentwicklung und schließen externe Kooperationen zum schnellen und gezielten Kompetenzaufbau in den entscheidenden Innovationsthemen.

Für den langfristigen Erfolg von Audi sind wettbewerbsfähige Kostenstrukturen notwendig. Daher haben wir die Forschungs- und Entwicklungskostenquote als strategische Korridorzielgröße sowie als Spitzenkennzahl für die finanzielle Steuerung definiert. Neben einer effizienten Ressourcenallokation und der kontinuierlichen Optimierung der Prozesse gilt es auch, Synergien innerhalb des Volkswagen Konzerns zu nutzen und noch weiter auszubauen. Beispielsweise arbeiten wir zusammen mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, an der Elektrifizierung des Produktportfolios beider Marken. Die im November 2018 vorgestellte Studie Audi e-tron GT concept resultiert bereits aus dieser Zusammenarbeit. Das für den Serieneinsatz geplante vollelektrische viertürige Coupé unterstreicht die Potenziale der Synergien im Volkswagen Konzern. Zudem bündeln wir mit unserer Schwestermarke die Ressourcen bei der gemeinsamen Entwicklung von Fahrzeugarchitekturen, Modulen und Komponenten in der sogenannten Premium-Architektur Elektrifizierung (PPE). Das erste Modell auf Basis dieser Plattform soll zu Beginn des nächsten Jahrzehnts auf den Markt kommen. In den kleineren Fahrzeugsegmenten arbeiten wir auf Basis des Modularen E-Antriebs-Baukastens (MEB) mit der Marke Volkswagen Pkw zusammen.

Das Technologiefeld autonomes Fahren erfordert einen hohen personellen und finanziellen Ressourceneinsatz, dem wir mit konzerninternen Projekten, aber auch verstärkter Offenheit für externe Kooperationen begegnen. Innerhalb des Volkswagen Konzerns trägt Audi beispielsweise die Verantwortung für die Entwicklung des Autobahnpiloten, einer besonders wichtigen Zukunftsanwendung in unseren Fahrzeugen. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit unserer 100-prozentigen Tochter Autonomous Intelligent Driving GmbH, München, Hard- und Software für autonomes Fahren in urbanen und begrenzten Verkehrsbereichen.

Des Weiteren verantworten wir im Volkswagen Konzern die Brennstoffzellentechnologie - mit der Zielsetzung, den h-tron zeitnah zur Serienreife zu entwickeln. Dazu bauen wir das Kompetenzzentrum an unserem Standort Neckarsulm kontinuierlich aus.

Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen des Audi Konzerns lagen im Berichtsjahr bei 4.178 (3.809) Mio. EUR. Dies entspricht einer Forschungs- und Entwicklungskostenquote von 7,1 (6,4) Prozent. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Erweiterung der Investitionen in das automatisierte und autonome Fahren sowie in den Ausbau des Portfolios der Hybrid- und Elektrofahrzeuge zurückzuführen. Die aktivierten Entwicklungskosten sind auf 1.593 (1.243) Mio. EUR gestiegen - dies entspricht einer Aktivierungsquote von 38,1 (32,6) Prozent. Dabei wurden die aktivierten Entwicklungskosten in Relation zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungsleistungen gesetzt. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten lagen im Geschäftsjahr 2018 bei 856 (1.025) Mio. EUR.

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

in Mio. EUR 2018 2017
Forschungskosten und nicht aktivierte Entwicklungskosten 2.585 2.565
Aktivierte Entwicklungskosten 1.593 1.243
Forschungs- und Entwicklungsleistungen 4.178 3.809

Unsere Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung Lassen sich in drei übergeordnete Themenfelder klassifizieren: "Zukunftsthemen", "Erweiterung und Pflege Modellportfolio mit konventionellen Antrieben" und "Basis-/Querschnittsthemen". Zu den "Zukunftsthemen" zählen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die uns insbesondere bei der Umsetzung unserer Strategie unterstützen. Im Themenfeld "Erweiterung und Pflege Modellportfolio mit konventionellen Antrieben" spiegelt sich aktuell vor allem unsere Modelloffensive wider. In den "Basis-/Querschnittsthemen" erfassen wir im Wesentlichen modellübergreifende Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Erprobungsfahrten und Tests. Die zunehmende Priorisierung von Zukunftsthemen, kontinuierliche Prozessoptimierungen sowie eine differenziertere Betrachtung der Querschnittsthemen sind wesentliche Treiber der Verschiebung im Vorjahresvergleich.

Forschungs- und Entwicklungsleistungen nach Themenfeldern (in Mio. EUR)

Ausgewählte Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung im Geschäftsjahr 2018

Zukunftsthemen

Elektrifizierung, Nachhaltigkeit und Effizienz > Entwicklung vollelektrisch angetriebener Modelle (Serienproduktionsstart Audi e-tron; Audi e-tron Sportback und Serienversion des Audi e-tron GT concept folgen bis 2020; bis 2025 sind 1/3 der produzierten Fahrzeuge elektrifiziert)> Entwicklung einer gemeinsamen Premium-Architektur Elektrifizierung (PPE) mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG> Ausbau Plug-in-Hybridangebot (Vorbereitung Plug-in-Offensive 2019, z. B. Audi A6, Audi A7, Audi A8, Audi Q5, Audi Q7)> Ausbau Effizienztechnologien (u. a. neue Mildhybrid-Technologie)> neue quattro Generation: der elektrische Allradantrieb im Audi e-tron> Ausbau von Ladeinfrastruktur/-systemen (u. a. Audi e-tron Charging Service als Teil eines ganzheitlichen Ladeangebots, in Zusammenarbeit mit IONITY GmbH, München, und Electrify America, LLC, Reston (USA)> Weiterentwicklung Brennstoffzellentechnologie h-tron (u. a. geplante Kooperation mit Hyundai Motor Company, Seoul (Südkorea); erstes Modell in Kleinserie Anfang des kommenden Jahrzehnts)>Weiterentwicklung alternativer Kraftstoffe (z. B. Audi e-fuels)>konsequenter Leichtbau durch Multi-Material-Anwendungen (u. a. nachhaltiges Aluminium für Batteriegehäuse im Audi e-tron)> Entwicklung von Circular-Economy-Lösungen (u. a. Entwicklung eines geschlossenen Kreislaufs für Bestandteile von Hochvoltbatterien)
Fahrerassistenzsysteme, automatisiertes Fahren und künstliche Intelligenz > Weiterentwicklung automatisiertes Fahren (u. a. Autobahnpilot und Parkhauspilot; Erweiterung Sicherheitsfunktionen u. a. mit Schwarmdaten via HERE Backend)> Entwicklung autonomes Fahren (u. a. durch das Tochterunternehmen Autonomous Intelligent Driving GmbH, München)> Ausbau der Enabler-Technologien für automatisiertes und autonomes Fahren sowie für digitale Funktionen (modulares Hard- und Softwarekonzept E 3)> Ausbau des Angebots intelligenter Systeme im Fahrzeug (u. a. neuer Kreuzungsassistent im Audi A6)> Weiterentwicklung vernetzter Fahrwerksysteme (z. B. Aktivfahrwerk im Audi A8)> wegweisende Rechnerleistung im Fahrzeug (z. B. zFAS als zentrale Steuerungseinheit integriert im Audi Q8 bis zu fünf Radarsensoren, sechs Kameras, zwölf Ultraschallsensoren und einen Laserscanner)>Ausbau Vernetzung des Fahrzeugs mit der Umwelt (u. a. nahtlose Integration des Audi e-tron in vernetztes Eigenheim; Fahrzeugkommunikation mit Ampeln in 15 Städten in den USA als Option verfügbar)
Audi connect und Vernetzungstechnologien > neue Anzeige- und Bediensysteme (MMI touch response im Audi A7, Audi A6, Audi Q8 und Audi e-tron)> Ausbau Internetdienste im Fahrzeug (Amazon Alexa im Audi e-tron; Audi connect mit Amazon Music)> hochgenaue Navigation dank HERE Kartendaten (z. B. Selbstlernfunktion auf Basis der gefahrenen Strecken: erkennt die Vorlieben des Fahrers und kann ihm so passende Routenvorschläge machen)> Vernetzung über das Auto hinaus mit der myAudi App (Entriegeln, Verriegeln und Motorstart über ein Android-Smartphone per NFC möglich)> natürliche Sprachsteuerung als intelligenter Dialogpartner> Ausbau der Breitbandvernetzung (LTE Advanced, 5G)
User Experience (UX) > neue Luftqualitätssysteme (z. B. optionales Air Quality Paket mit Aromatisierung und Ionisator im neuen Audi Q8)> Entwicklung adaptives User Interface (UI) und optimale Integration von Third-Party-Applikationen in das Audi Ökosystem> Funktionsintegration über intelligente Bauteile (Vorentwicklung)> Entwicklung neuer UI-/UX-Technologien wie etwa Holografie oder Inszenierung von Licht und Sound
Audi Design und Aerodynamik > progressive hochwertige Designlösungen im Exterieur und Interieur (z. B. neuer Audi Q8: Luxuscoupé trifft SUV; achteckiger Singleframe als neues Erkennungszeichen der Audi Q-Familie)> Entwicklung neuer Innenraumkonzepte, die anwendungsfallbasiert verschiedene Erlebniswelten für den Kunden ermöglichen (u. a. für autonomes Fahren)> Aerodynamik (Audi e-tron mit reichweitenoptimiertem Aerodynamik-Konzept: c w -Wert von 0,27)
Audi Sport > Formel E

Erweiterung und Pflege Modellportfolio mit konventionellen Antrieben

Modellportfolio > Erweiterung des Modellportfolios zur Erschließung neuer Kundensegmente:>Audi SQ2> Audi Q3 Sportback (Markteinführung im Jahr 2019)> Audi RS 5 Sportback>Audi Q5 L> Audi Q8> Lamborghini Urus> Erneuerung bestehendes Modellportfolio im Geschäftsjahr:> Audi A1 Sportback> Audi Q3> Audi RS 4 Avant> Audi A6 Avant> Audi A6 Limousine>Audi A7 Sportback> Lamborghini Huracán Performante Spyder> Lamborghini Aventador SVJ (Markteinführung im Jahr 2019)> Vorbereitungen für Modelle, die in naher Zukunft auf den Markt kommen werden, u. a.:>Audi A3 Sportback> Audi A5> Audi A6 allroad quattro> Audi S6>Audi S7 Sportback> Audi RS 7 Sportback> Audi Q7 und Audi SQ7> Audi SQ8, RS Q8
Pflege Modellportfolio > Modellpflege bestehendes Produktportfolio (Markteinführung im Jahr 2019):> Audi TT / TTS Coupé> Audi TT / TTS Roadster> Audi R8 Coupé> Audi R8 Spyder> Audi A4> Lamborghini Huracán Evo

Basis-/Querschnittsthemen

Basis-/Querschnittsthemen > modellübergreifende Aktivitäten, u. a. Erprobungsfahrten, Tests und Typprüfungen> Audi System Engineering (u. a. Ausbau virtuelle Entwicklung)> Motorsport

BESCHAFFUNG

Veränderte Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie sowie die strategische Ausrichtung des Audi Konzerns führen auch zu einer neuen Rolle für die Beschaffung. So lag ein Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2018 auf dem Innovationsmanagement und der Zusammenarbeit mit Lieferanten in der Vorentwicklungsphase. Darüber hinaus haben wir das Sicherstellen von Nachhaltigkeitsstandards in unserer Lieferkette vorangetrieben. Zudem stand im Jahr 2018 vor allem die Umsetzung des Audi Transformationsplans (ATP) im Vordergrund, um das Unternehmen konsequent auf die Zukunft auszurichten. Im Jahr 2018 sind die Preise der für den Audi Konzern relevanten Rohstoffe erneut angestiegen. Um Auswirkungen von Rohstoffpreisschwankungen zu minimieren, streben wir grundsätzlich langfristige strategische Lösungen mit unseren Partnern an. So wollen wir Preisstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten. Wir beobachten kontinuierlich die Ressourcenverfügbarkeit und die Nachfrage und ergreifen bei Bedarf zusammen mit unseren Lieferanten geeignete Maßnahmen. Der Materialaufwand, der auch die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Dienstleistungen enthält, erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr 41.023 (40.370) Mio. EUR. Der Anstieg begründet sich durch höhere Einstandskosten, unter anderem in Zusammenhang mit der Volumenentwicklung der sonstigen Marken.

/ KOMPLEXITÄT REDUZIEREN UND KOSTEN OPTIMIEREN

Im Rahmen des ATP arbeitet die Beschaffung gemeinsam mit der Technischen Entwicklung intensiv daran, die Material-, Investitions- und indirekten Einkaufskosten dauerhaft zu reduzieren. Zum Gesamterfolg des ATP steuert dieses Arbeitspaket den größten Umfang bei. So analysieren wir umfassend unsere Produkte bereits begleitend in der frühen Entwicklungsphase sowie später in laufender Serie. Dabei legen wir in der frühen Produktentwicklungsphase noch stärkeren Fokus auf Design to Cost sowie auf eine höhere Standardisierung. Der Einsatz von Gleichteilen sowie die Reduktion der Produktkomplexität sind ebenfalls wichtige Maßnahmen der Materialkostenoptimierung. Wir setzen dafür auf Instrumente wie Benchmark-sowie Kosten- und Wertanalysen. Zusätzlich haben wir beschaffungsseitig auch die Kosten für Dienstleistungen gesenkt und Investitionen optimiert. Weitere Potenziale erschließen wir, indem wir unternehmensweit Prozesse, Strukturen und Kompetenzen bündeln und neben Optimierungsvorschlägen unserer Mitarbeiter auch Ideen unserer Lieferanten aus gemeinsamen Workshops nutzen. Bei allen Maßnahmen stehen unser Anspruch an Premiumqualität und der Kundennutzen im Fokus.

/ INNOVATIONEN SCHAFFEN UND BESCHAFFEN

Ziel der Audi Beschaffung ist es, innovative Lieferanten ausfindig zu machen, Ideen gemeinsam mit ihnen zu Innovationen weiterzuentwickeln und diese vor unseren Wettbewerbern in unseren Audi Modellen in den Markt einzuführen. Mit der Volkswagen Konzerninitiative FAST (Future Automotive Supply Tracks) gewährleisten wir den engen strategischen Dialog mit ausgewählten Lieferanten. Zudem sichern wir uns strategische Innovationen von Lieferanten durch den im Jahr 2016 bei Audi eingeführten Innovationsprozess, der Vergaben bereits in der frühen Phase der Produktentwicklung ermöglicht. Langfristig möchten wir uns mit diesem Vorgehen zum "preferred customer" der Lieferanten entwickeln. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir das Programm weiter fortgeführt, konnten zusätzliche Innovationsverträge mit neuen Partnern schließen und den Serieneinsatz einer Vielzahl von Neuheiten vorbereiten.

/ NACHHALTIGKEIT IN DER LIEFERKETTE STÄRKEN

Wir sind überzeugt, dass unternehmerische Verantwortung ein entscheidender Erfolgsfaktor ist, und legen daher viel Wert auf eine nachhaltige Lieferkette. Bereits im Vorjahr haben wir ein Nachhaltigkeitsrating für Lieferanten eingeführt mit dem Ziel, die Umwelt zu schonen und soziale Standards zu gewährleisten. Zum Rating gehört neben einer Selbstauskunft unserer Lieferanten, die auf einem standardisierten Fragebogen basiert, ein Vor-Ort-Check. Diesen führen wir gemeinsam mit unseren Partnern an deren Produktionsstandorten durch. Dabei werden zwölf übergeordnete Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Soziales überprüft. Ab Herbst 2019 soll das Nachhaltigkeitsrating als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe an alle Lieferanten dienen. Nur Zulieferer mit einem positiven Ergebnis des Ratings können künftig Audi Partner werden. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem ebenso wichtigen Auswahlkriterium wie Kosten, Qualität, technologische Kompetenz und Innovationskraft. Mittlerweile haben wir insgesamt bereits rund 1.000 Partner über Vor-Ort-Checks an ihren Produktionsstandorten überprüft. Schon seit dem Jahr 2013 engagiert sich Audi zudem in der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) für einen globalen Nachhaltigkeitsstandard für Aluminium. Im Jahr 2018 wurden wir weltweit als erster Automobilhersteller mit einem Nachhaltigkeits-Zertifikat der ASI ausgezeichnet. Zertifiziert sind die Herstellung und die Montage des Batteriegehäuses für den Audi e-tron. Im nächsten Schritt wollen wir mit unseren Lieferanten auch in der vorgelagerten Lieferkette an einer ASI-Zertifizierung arbeiten.

PRODUKTION

/ SEGMENT AUTOMOBILE 1)

1) Darin enthalten sind 617.940 (552.659) Audi Modelle, die vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), gefertigt wurden.

Automobilproduktion nach Modellen

2018 2017
Audi A1 8.750 19.010
Audi A1 Sportback 71.637 76.336
Audi Q2 108.454 102.084
Audi A3 - 7.818
Audi A3 Sportback 171.729 167.741
Audi A3 Limousine 123.647 127.204
Audi A3 Cabriolet 9.571 10.716
Audi Q3 167.800 205.001
Audi TT Coupé 8.756 17.568
Audi TT Roadster 3.362 4.606
Audi A4 Limousine 244.484 205.423
Audi A4 Avant 86.548 99.505
Audi A4 allroad quattro 13.591 20.379
Audi A5 Sportback 80.162 76.919
Audi A5 Coupé 18.753 25.102
Audi A5 Cabriolet 12.629 17.574
Audi Q5 298.793 289.892
Audi A6 Limousine 195.270 195.295
Audi A6 Avant 51.990 54.131
Audi A6 allroad quattro 7.588 10.192
Audi A7 Sportback 20.058 16.968
Audi e-tron 2.404 4
Audi e-tron Sportback 21 -
Audi Q7 110.099 106.847
Audi Q8 22.414 436
Audi A8 24.541 15.854
Audi R8 Coupé 1.224 1.888
Audi R8 Spyder 540 1.291
Marke Audi 1.864.815 1.875.784
Lamborghini Urus 2.565 121
Lamborghini Huracán 2.790 2.649
Lamborghini Aventador 1.216 1.286
Marke Lamborghini 6.571 4.056
Segment Automobile 1.871.386 1.879.840

// MARKE AUDI

Im Geschäftsjahr 2018 fertigten wir 1.864.815 (1.875.784) Premiumautomobile der Marke Audi.

Dabei haben wir an unseren Standorten die Produktionsfahrweise bedingt durch die Umstellung der Audi Modelle auf den neuen Prüfzyklus WLTP angepasst. So wurden an unserem Konzernsitz in Ingolstadt 491.262 (538.103) Fahrzeuge produziert. In Neckarsulm fertigten wir mit 186.196 (193.016) Audi Modellen auch aufgrund von Neuanläufen weniger Automobile als im Vorjahr.

Von Januar bis Dezember 2018 haben wir an unserem Produktionsstandort im mexikanischen San José Chiapa bei der Audi México S.A. de C.V. 173.734 (158.543) Audi Q5 der zweiten Generation hergestellt.

Im gleichen Zeitraum fertigte die Audi Hungaria Zrt. am Standort Győr (Ungarn) insgesamt 100.000 (105.491) Automobile. In Győr wird seit September 2018 im Rahmen der Neustrukturierung unseres Produktionsnetzwerks auch der neue Audi Q3 produziert.

Im belgischen Brüssel fertigten wir bei der Audi Brussels S.A./N.V. insgesamt 66.286 (95.288) Fahrzeuge. Das im Vorjahresvergleich geringere Volumen ist im Wesentlichen auf die Verlegung der Produktion des Audi A1 ins spanische Martorell zurückzuführen. Zudem ist in Brüssel im dritten Quartal 2018 die Serienproduktion des Audi e-tron - unseres ersten vollelektrischen SUV - gestartet. In Vorbereitung für die 2019 beginnende Serienfertigung haben wir bereits Ende 2018 die ersten Audi e-tron Sportback produziert.

Die Audi do Brasil Indústria e Comércio de Veiculos Ltda., São Paulo (Brasilien), produzierte in São José dos Pinhais nahe Curitiba im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 6.568 (5.159) Automobile.

An den beiden Volkswagen Konzernstandorten in Martorell (Spanien) und in Bratislava (Slowakei) fuhren 83.629 (114.372) bzw. 131.758 (106.640) Automobile der Marke Audi vom Band. Dabei waren die Produktionsabläufe in beiden Werken ebenfalls von der Neustrukturierung unseres Fertigungsnetzwerks betroffen. So wird der neue Q8 als weiteres Modell neben dem Audi Q7 in Bratislava produziert, während die neue Generation des Audi A1 - bisher im Werk Brüssel produziert - in Martorell vom Band rollt.

Im indischen Aurangabad - ebenfalls ein Volkswagen Konzernstandort - fertigten wir 7.442 (6.513) Automobile.

Das assoziierte Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), produzierte im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 511.177 (467.468) Automobile am Unternehmenssitz in Changchun und 106.647 (85.191) Fahrzeuge im südchinesischen Foshan. Auch hier finden Produktionsvorbereitungen für neue Modelle statt. Unter anderem rollen die ersten Q2 L e-tron in Vorbereitung auf die im Jahr 2019 beginnende Serienfertigung vom Band. Der Q2 L e-tron ist unser erstes Elektroauto, das auf chinesische Kunden zugeschnitten ist. Am neuen Standort in Tianjin wurden die ersten Audi Q3 in Vorbereitung auf die im Jahr 2019 einsetzende Serienfertigung hergestellt.

// MARKE LAMBORGHINI

Die Automobili Lamborghini S.p.A. produzierte im Berichtsjahr an ihrem Unternehmenssitz in Sant'Agata Bolognese (Italien) 6.571 (4.056) Automobile der Marke Lamborghini. Der Hochlauf der Serienproduktion des Lamborghini Urus hat dabei den wesentlichen Beitrag zur Volumensteigerung im Vergleich zum Vorjahr geleistet.

// MOTORENPRODUKTION

Der Audi Konzern fertigte im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 1.955.532 (1.966.434) Motoren für Automobile. Davon produzierte die Audi Hungaria Zrt. im ungarischen Győr 1.954.301 (1.965.165) Aggregate. Darin enthalten sind die Elektromotoren für den elektrifizierten Antriebsstrang des Audi e-tron, unseres ersten vollelektrischen SUV. Die Automobili Lamborghini S.p.A. fertigte in Sant'Agata Bolognese (Italien) im gleichen Zeitraum 1.231 (1.269) Zwölfzylinder-Motoren.

/ SEGMENT MOTORRÄDER

Im abgelaufenen Geschäftsjahr produzierte die Marke Ducati weltweit 53.320 (56.743) Motorräder. Am Unternehmenssitz in Bologna (Italien) wurden 44.221 (46.780) Einheiten gefertigt. Im thailändischen Amphur Pluakdaeng produzierte Ducati 8.150 (8.792) Motorräder. Zudem wurden in Manaus (Brasilien) im Rahmen einer Auftragsfertigung 949 (1.171) Einheiten hergestellt.

Motorradproduktion

2018 2017
Scrambler 14.654 14.461
Naked/Sport Cruiser (Diavel, Monster) 10.800 17.069
Dual/Hyper (Hypermotard, Multistrada) 13.728 14.357
Sport (SuperSport, Superbike) 14.138 10.856
Marke Ducati 53.320 56.743
Segment Motorräder 53.320 56.743

/ WESENTLICHE ERWEITERUNGEN AN DEN KONZERNSTANDORTEN

// NEUERUNGEN AM STANDORT INGOLSTADT

Im Fokus unserer Investitionen am Standort Ingolstadt steht die Verbesserung der Flexibilität in der Produktion. So entsteht im Norden unseres Werks in Ingolstadt derzeit ein Karosseriebau, mit dem wir die Steuerung des Produktionsvolumens weiter flexibilisieren. Auf der A4 und A5 Montagelinie sollen künftig auch die Modelle des Kompaktsegments produziert werden. Zudem können künftig Modelle sowohl mit Verbrennungsmotor als auch mit alternativen Antrieben auf der gleichen Montagelinie gefertigt werden.

// ERWEITERUNGEN AM STANDORT NECKARSULM

Im Südosten des Standorts Neckarsulm entsteht ein neuer Karosseriebau, für den die Bodenarbeiten im Jahr 2018 begonnen wurden. In einem weiteren Neubau werden die Logistik- und die Vormontageflächen erweitert. Diese Strukturmaßnahmen dienen der Erhöhung der Flexibilität. Zudem wurde 2018 das neue Technikum zur Werkstofferprobung eingeweiht. Dort entwickeln die Experten unter anderem Aluminium-Werkstoffe für den Karosserie-Leichtbau.

// PRODUKTIONSSTART DES AUDI E-TRON IN BRÜSSEL

Am Standort Brüssel startete im Jahr 2018 die Großserienfertigung unseres ersten vollelektrisch angetriebenen SUV - des Audi e-tron. Zudem wird bereits ab dem Jahr 2019 mit dem Audi e-tron Sportback ein weiteres vollelektrisches Automobil am Standort hergestellt. In diesem Zusammenhang wurde unsere Fertigung umfassend modernisiert und neu ausgerichtet. So ist der Standort seit 2018 CO 2 -neutral zertifiziert und hat eine eigene Batteriemontage erhalten. Im Rahmen der Neustrukturierung unseres Produktionsnetzwerks wurde die Produktion des Audi A1 von Belgien ins spanische Martorell verlegt.

// ZUKUNFTSAUSRICHTUNG IN UNGARN

Die Produktion des Audi Q3 haben wir im Zuge der Neustrukturierung des Produktionsnetzwerks von Martorell ins ungarische Győr verlegt. Von dieser Neustrukturierung erwarten wir uns eine noch stärkere Nutzung von Synergien im Volkswagen Konzern sowie eine Bündelung wichtiger Schlüsselkompetenzen - so werden wir die Produktionseffizienz über die Standorte hinweg weiter steigern. Dem Audi Q3 folgt bereits im Jahr 2019 ein weiteres in Győr hergestelltes SUV-Modell. Für die zwei neuen Modelle sind zahlreiche Erweiterungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2018 vorgenommen worden. So ist beispielsweise auf einer Fläche von rund 80.000 Quadratmetern ein neuer Karosseriebau entstanden. Auf einer Fläche von rund 8.500 Quadratmetern hat zudem die Fertigung von Elektromotoren für den Audi e-tron nach einem neuartigen Produktionskonzept, der Modularen Montage, begonnen: Der Zusammenbau des Motors erfolgt dabei modular in verschiedenen Fertigungsinseln. Zudem wurde 2018 das Portfolio der am Standort gefertigten Verbrennungsmotoren um einen hocheffizienten Dreizylinder-Ottomotor erweitert.

// AUSBAU LOKALER FERTIGUNG IN CHINA

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), werden die Produktionskapazitäten in China in den nächsten Jahren je nach Marktnachfrage flexibel bis auf über 700.000 Einheiten jährlich erhöht. Zudem soll das lokal gefertigte Produktportfolio auf zwölf Modelle ausgeweitet werden. Dazu wird die lokale Produktion unter anderem auf den Standort Tianjin erweitert. Das Werk wird SUV-Modelle für die Marken Volkswagen und Audi produzieren. In einem weiteren Werk in Quingdao werden zukünftig ebenfalls zwei Audi Modelle produziert. Zudem sollen in Zukunft auch vollelektrische Fahrzeuge in China gefertigt werden. Beispielsweise startet 2019 die Serienfertigung des vollelektrischen und speziell auf die chinesischen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Audi Q2 L e-tron. Die Produktionsvorbereitungen sind hierzu bereits im Geschäftsjahr 2018 angelaufen. Außerdem wird der Audi e-tron ab dem Jahr 2020 auch lokal in China produziert werden.

VERTRIEB UND AUSLIEFERUNGEN

/ SEGMENT AUTOMOBILE 1)

1) Darin enthalten sind 600.700 (545.000) ausgelieferte Audi Modelle, die vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), lokal gefertigt wurden.

Auslieferungen Automobile an Kunden nach Modellen

2018 2017
Audi A1 10.713 19.541
Audi A1 Sportback 70.800 76.184
Audi Q2 97.091 93.483
Audi A3 997 9.166
Audi A3 Sportback 161.351 172.142
Audi A3 Limousine 125.861 128.032
Audi A3 Cabriolet 9.688 12.594
Audi Q3 170.458 207.774
Audi TT Coupé 11.539 18.901
Audi TT Roadster 3.102 4.998
Audi A4 Limousine 244.707 215.146
Audi A4 Avant 83.774 105.503
Audi A4 allroad quattro 16.105 20.722
Audi A5 Sportback 72.786 67.784
Audi A5 Coupé 20.268 25.506
Audi A5 Cabriolet 14.725 13.534
Audi Q5 294.905 281.854
Audi A6 Limousine 197.212 190.696
Audi A6 Avant 47.721 54.946
Audi A6 allroad quattro 8.887 10.523
Audi A7 Sportback 19.974 18.641
Audi Q7 95.768 106.004
Audi Q8 10.543 40
Audi A8 20.045 21.323
Audi R8 Coupé 1.862 1.916
Audi R8 Spyder 898 1.152
Interne Fahrzeuge vor Markteinführung 705 -
Marke Audi 1.812.485 1.878.105
Lamborghini Urus 1.761 -
Lamborghini Huracán 2.780 2.642
Lamborghini Aventador 1.209 1.173
Marke Lamborghini 5.750 3.815
Sonstige Marken des Volkswagen Konzerns 263.183 223.164
Segment Automobile 2.081.418 2.105.084

// MARKE AUDI

Im Geschäftsjahr 2018 Lieferten wir von unserer Kernmarke Audi weltweit 1.812.485 (1.878.105) Automobile an Kunden aus. Mit einem Rückgang von -3,5 Prozent konnten wir das Rekordvolumen des Vorjahres nicht erreichen. Dabei waren wir neben dem anspruchsvollen An- und Auslaufszenario aufgrund der größten Modelloffensive der Audi Geschichte auch mit herausfordernden Rahmenbedingungen in einzelnen Märkten konfrontiert. So belastete vor allem die Umstellung unseres gesamten Modellportfolios auf den neuen Prüfzyklus WLTP die Entwicklung unserer Auslieferungen im Vorjahresvergleich.

In Westeuropa verringerte sich unser Auslieferungsvolumen um -13,9 Prozent auf 693.330 (805.388) Audi Fahrzeuge. Dabei wirkten sich die zahlreichen Modellaus- und -anläufe im Rahmen unserer Modelloffensive sowie Einschränkungen im Verkaufsangebot aufgrund der WLTP-Umstellung insbesondere im zweiten Halbjahr belastend auf die Verkaufssituation aus. Vor diesem Hintergrund entwickelten sich auch die Auslieferungen auf unserem deutschen Heimatmarkt rückläufig. So wurden hier 260.456 (294.544) Automobile an Kunden ausgehändigt, was einem Rückgang von -11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Großbritannien - unserem größten europäischen Auslandsmarkt - entschieden sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 143.716 (175.217) Kunden für Fahrzeuge der Marke mit den Vier Ringen. Damit lagen wir mit einem Minus von -18,0 Prozent - auch beeinflusst durch den rückläufigen Gesamtmarkt im Umfeld des erwarteten Brexit - unter unserem Vorjahresvolumen. In Italien verzeichneten wir mit 62.256 (68.954) an Kunden ausgehändigten Audi Fahrzeugen ein Minus von -9,7 Prozent. Während wir in Frankreich 51.710 (63.980) Automobile und so -19,2 Prozent weniger auslieferten, lag unser Volumen in Spanien bei 53.105 (56.083) Audi Modellen und insgesamt -5,3 Prozent unter dem Vorjahreswert. In Belgien erreichte unser Volumen 27.996 (32.760) Automobile - ein Rückgang von -14,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Region Zentral- und Osteuropa verzeichnete von Januar bis Dezember 2018 mit 50.283 (55.236) ausgelieferten Audi Modellen einen Volumenrückgang von -9,0 Prozent. Neben den meisten Ländern Zentraleuropas entwickelte sich für Audi auch der russische Automobilmarkt negativ. So verringerten sich unsere Auslieferungen in Russland um -3,9 Prozent auf 16.216 (16.876) Fahrzeuge.

In der Region Nordamerika Lieferten wir im gleichen Zeitraum 275.012 (277.569) Einheiten aus und konnten mit einem Rückgang von Lediglich -0,9 Prozent das hohe Vorjahresniveau annähernd erreichen. Dabei war das Geschäftsjahr 2018 in den USA von einer Vielzahl an Modellwechseln geprägt. Trotzdem Lagen wir hier mit 223.323 (226.511) ausgelieferten Audi Modellen aufgrund unserer erfolgreichen SUV-Modelle nur -1,4 Prozent unter dem Wert der Vergleichsperiode. Einen erfreulichen Zuwachs von 2,5 Prozent auf 36.908 (36.007) Automobile erreichten wir in Kanada.

Mit 18.841 (21.864) Automobilen verzeichneten wir in der Region Südamerika einen Auslieferungsrückgang von -13,8 Prozent. Wesentlicher Treiber war die Volumenentwicklung in Brasilien - unserem größten Einzelmarkt der Region. Hier übergaben wir im Berichtsjahr 8.810 (10.035) Audi Fahrzeuge an Kunden - ein Minus von -12,2 Prozent.

Von Januar bis Dezember 2018 händigten wir in der Region Asien-Pazifik insgesamt 739.018 (669.771) Audi Fahrzeuge an Kunden aus. Das Volumen lag somit um 10,3 Prozent über dem bereits guten Vorjahr. In unserem größten Markt China haben wir 663.049 (597.866) Automobile der Marke Audi an Kunden übergeben. Trotz des rückläufigen Gesamtmarkts konnten wir das Vorjahresvolumen um 10,9 Prozent übertreffen. Damit haben wir unser Volumen seit dem Jahr 2008 verfünffacht und konnten im Jahr 2018 erneut die Marktführerschaft im Premiumsegment erreichen. In Japan lagen die Auslieferungen mit 26.479 (28.301) Einheiten -6,4 Prozent unter dem Vorjahreswert.

Markteinführungen neuer Audi Modelle im Geschäftsjahr 2018

Modelle Wesentliche Merkmale und Neuerungen
Audi RS 4 Avant (neues Modell) > vereint Alltagstauglichkeit mit RS-Performance> geschärftes RS-Design (z. B. große Lufteinlässe mit RS-typischer Wabenstruktur, prägnanter Singleframe, markanter Dachkantenspoiler)> gesteigerte Effizienz und Gewichtsreduktion im Vergleich zum Vorgängermodell>wird seit Januar 2018 schrittweise in die Märkte eingeführt
Audi A7 Sportback (neues Modell) > viertüriges Coupé verkörpert dynamische Eleganz in Design und Technik> klare, reduzierte Formensprache im Interieur ergänzt um neues Bedienkonzept MMI touch response> konsequente Elektrifizierung des Antriebs: verfügt serienmäßig über neues Mildhybridsystem> breites Angebot an serienmäßigen und optionalen Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kreuzungsassistent)> wird seit März 2018 sukzessive in die Märkte eingeführt
Audi A6 Limousine (neues Modell) > neue Oberklasselimousine symbolisiert Fortschritt, Hightech und Hochwertigkeit> volldigitales MMI touch response System mit intuitiver Bedienung und Personalisierbarkeit> konsequente Elektrifizierung des Antriebs: verfügt serienmäßig über neues Mildhybridsystem> breites Angebot an serienmäßigen und optionalen Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kreuzungsassistent)> Vorstellung im Februar 2018, wird seit Juli 2018 sukzessive in die Märkte eingeführt
Audi A6 Avant (neues Modell) > verbindet Vielseitigkeit mit dynamischem Design und Fahrspaß>volldigitales MMI touch response System mit intuitiver Bedienung und Personalisierbarkeit>konsequente Elektrifizierung des Antriebs: verfügt serienmäßig über neues Mildhybridsystem> breites Angebot an serienmäßigen und optionalen Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kreuzungsassistent)>Vorstellung im April 2018, wird seit September 2018 sukzessive in die Märkte eingeführt
Audi Q8 (neues Modell ohne Vorgänger) > neues Gesicht der Q-Familie mit ausdrucksstarkem Design und umfassender Konnektivität> edler Innenraum mit MMI touch response System, Hightechnavigation und innovativer Sprachsteuerung> konsequente Elektrifizierung des Antriebs: serienmäßig neue Mildhybridtechnologie mit 48-Volt-Bordnetz> breites Angebot an serienmäßigen und optionalen Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kreuzungsassistent) und neuartige Fahrerassistenzsysteme wie Remote Parkpilot oder Remote Garagenpilot (voraussichtlich ab 2020)> Vorstellung im Juni 2018, wird seit August 2018 sukzessive in die Märkte eingeführt
Audi RS 5 Sportback (neues Modell ohne Vorgänger) > progressive Interpretation eines fünftürigen High-Performance-Coupés>vereint emotionales Design mit hoher Alltagstauglichkeit und überlegenen Fahrleistungen>kraftvoller V6-Biturbo-Motor, serienmäßiger permanenter Allradantrieb quattro und RS-Sportfahrwerk plus mit DRC (optional) sorgen für dynamische Fahreigenschaften mit hervorragender Traktion>Vorstellung im März 2018, Markteinführung seit dem vierten Quartal 2018 zunächst in den USA und Kanada
Audi A1 Sportback (neues Modell) > markantes, maskulines Design mit straffer Linienführung sowie zahlreichen Individualisierungsmöglichkeiten> Infotainment- und Fahrerassistenzsysteme auf Oberklasseniveau (z. B. serienmäßig in Europa Audi pre sense front, Spurverlassenswarnung)> Interieurdesign stark fahrerorientiert mit volldigitalem Kombiinstrument und optionalem MMI touch Display> Vorstellung im Juni 2018, Markteinführung im Herbst 2018 in Europa
Audi Q3 (neues Modell) > markante Front mit Singleframe im Oktagon-Design sowie serienmäßigen LED-Scheinwerfern> hoher Alltagsnutzen durch längeren Radstand, variable Raumaufteilung mit verschiebbarer Rückbank> smartes Infotainment mit digitalem Kombiinstrument und optionaler neuartiger Sprachsteuerung>erhöhter Komfort durch weiterentwickeltes Fahrwerk und neuen adaptiven Fahrassistenten (optional)> Vorstellung im Juli 2018, sukzessive Markteinführung seit November 2018 in Europa
Audi SQ2 (neues Modell ohne Vorgänger) > neues Topmodell der Q2 Familie mit markantem Exterieurdesign und vielen sportlichen Akzenten im Innenraum> Hochleistungsmotor mit spontanem Ansprechverhalten und gesteigertem Drehmoment> serienmäßiger Allradantrieb quattro verteilt bei Bedarf bis zu 100 Prozent der Kräfte auf die Hinterachse> Fahrerassistenzsysteme aus der Oberklasse wie Stauassistent oder Parkassistent (beides optional)> Vorstellung Ende September 2018, wird seit Ende Dezember 2018 schrittweise in die Märkte eingeführt

Im Geschäftsjahr 2018 vorgestellte Audi Modelle mit schrittweiser Markteinführung im Jahr 2019

Modelle Wesentliche Merkmale und Neuerungen
Audi TT / TTS Coupé (Produktaufwertung) > sportlich-geschärftes Exterieurdesign mit dreidimensionalem Kühlerschutzgitter und neuen Stoßfängern> leistungsstärkere Motoren mit Otto-Partikelfilter, fahrdynamisches und präzises Handling mit Progressivlenkung> erweiterte Serienausstattung (z. B. Audi drive select und Bluetooth)> digitale Vernetzung durch Audi connect (optional) über schnellen LTE-Standard und Audi smartphone interface> Vorstellung im Juli 2018, Markteinführung im ersten Quartal 2019 zunächst in Europa
Audi TT / TTS Roadster (Produktaufwertung) > sportlich-geschärftes Exterieurdesign mit dreidimensionalem Kühlerschutzgitter und neuen Stoßfängern> leistungsstärkere Motoren mit Otto-Partikelfilter, fahrdynamisches und präzises Handling mit Progressivlenkung> erweiterte Serienausstattung (z. B. Audi drive select und Bluetooth)> digitale Vernetzung durch Audi connect (optional) über schnellen LTE-Standard und Audi smartphone interface> Vorstellung im Juli 2018, Markteinführung im ersten Quartal 2019 zunächst in Europa
Audi e-tron (neues Modell ohne Vorgänger) > Oberklasse-SUV als erstes rein elektrisch angetriebenes Serienmodell von Audi mit elektrischem Allradantrieb> Reichweite von bis zu 417 km (nach WLTP), e-tron charging service mit Zugang zu derzeit bereits mehr als 72.000 Ladepunkten in 16 EU-Märkten und Schnelllademöglichkeit mit bis zu 150 kW sorgen für hohe Alltagstauglichkeit> virtuelle Außenspiegel als High-End-Option erstmalig in einem Serienautomobil> Vorstellung im September 2018, Markteinführung im ersten Quartal 2019 zunächst in Europa
Audi R8 Coupé (Produktaufwertung) > schnellstes Serienmodell von Audi bekommt sportlicheres Design und mehr Performance> optimierte Saugmotoren mit einzigartigem Sound erhalten Otto-Partikelfilter sowie mehr Leistung und Drehmoment> Verbesserungen am Fahrwerk sorgen für noch mehr Stabilität und Präzision> Vorstellung im Oktober 2018, schrittweise Markteinführung im Laufe des ersten Quartals 2019
Audi R8 Spyder (Produktaufwertung) > schnellstes Cabrio von Audi bekommt sportlicheres Design und mehr Performance> optimierte Saugmotoren mit einzigartigem Sound erhalten Otto-Partikelfilter sowie mehr Leistung und Drehmoment> Verbesserungen am Fahrwerk sorgen für noch mehr Stabilität und Präzision> Vorstellung im Oktober 2018, schrittweise Markteinführung im Laufe des ersten Quartals 2019

// MARKE LAMBORGHINI

Unsere italienische Marke Lamborghini lieferte im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 5.750 (3.815) Fahrzeuge an Kunden aus. Der deutliche Anstieg von 50,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr stellt eine neue Bestmarke dar und basiert vor allem auf der im Berichtsjahr erfolgten Markteinführung des neuen Lamborghini Urus. Der Urus ist die dritte Baureihe für Lamborghini und hat das Segment der Super-SUVs eröffnet. Zudem hat Lamborghini mit dem Urus die Kundenbasis erheblich erweitert und seine Marktbekanntheit, vor allem bei jungen Kunden, deutlich gesteigert. Größter Einzelmarkt für die Marke Lamborghini waren im Berichtsjahr erneut die USA gefolgt von Großbritannien, Japan, Deutschland und China. In diesen Märkten konnte Lamborghini die Auslieferungen deutlich steigern und auch nationale Bestwerte erzielen.

Im Berichtszeitraum vorgestellte bzw. eingeführte Lamborghini Modelle

Modelle Wesentliche Merkmale und Neuerungen
Lamborghini Urus (neues Modell ohne Vorgänger) > erstes Super-SUV der Marke Lamborghini verbindet Geländetauglichkeit mit den Fahreigenschaften eines Supersportwagens> permanenter Allradantrieb und Allradlenkung ermöglichen präzises Handling> Carbon-Keramik-Bremsen, adaptive Luftfederung und aktive Wankstabilisierung sorgen für hohe Sicherheit und Komfort (auch auf langen Strecken)> luxuriöser Innenraum bietet Platz für bis zu fünf Personen> sukzessive Markteinführung seit Sommer 2018
Lamborghini Huracán Performante Spyder (neues Modell) > leistungsstärkster Spyder der Huracán Familie> Hybridchassis aus Aluminium und Carbonfaser mit klarem Fokus auf Leichtbau> aktives Aerodynamiksystem "Aerodinamica Lamborghini Attiva" (ALA) sorgt für aktive Verteilung der aerodynamischen Last (entweder für hohen Abtrieb oder für niedrigen Luftwiderstand)> Vorstellung im März 2018, sukzessive Markteinführung seit Sommer 2018
Lamborghini Aventador SVJ (neues Modell) > limitierte Generation des V12-Topmodells von Lamborghini> neue Designmerkmale mit Fokus auf aerodynamische Performance> Allradantrieb, Allradlenkung und Leichtbau für technische Brillanz und optimiertes Handling> Vorstellung im August 2018, sukzessive Markteinführung ab Anfang 2019
Lamborghini Huracán Evo (Produktaufwertung) > V10-Supersportwagen der nächsten Generation baut auf Leistung des Huracán Performante auf> voll integriertes Lamborghini Fahrdynamikkontrollsystem gepaart mit permanentem Allradantrieb und Allradlenkung sorgt für noch mehr Agilität und leichte Fahrbarkeit> neues Infotainment-System mit modernsten Konnektivitätslösungen> Vorstellung im Januar 2019, sukzessive Markteinführung im Frühjahr 2019

// SONSTIGE MARKEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS

Unsere Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), Audi Singapore Pte. Ltd., Singapur (Singapur), und Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh, lieferten im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 263.183 (223.164) Fahrzeuge der sonstigen Marken des Volkswagen Konzerns an Kunden aus. Hierzu zählen Fahrzeuge der Marken Bentley, SEAT, Skoda, Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge.

/ SEGMENT MOTORRÄDER

Unser italienischer Motorradhersteller Ducati händigte im Geschäftsjahr 2018 weltweit 53.004 (55.871) Motorräder an Kunden aus - ein Rückgang von -5,1 Prozent. Dabei verzeichnete die Marke Ducati auf dem italienischen Heimatmarkt eine positive Auslieferungsentwicklung. Im größten Markt USA hingegen verringerte sich das Auslieferungsvolumen im Zuge der ebenfalls rückläufigen Gesamtmarktnachfrage. Auch in Deutschland verzeichnete die Marke Ducati ein geringeres Auslieferungsvolumen als noch ein Jahr zuvor.

Auslieferungen Motorräder an Kunden

2018 2017
Scrambler 13.137 14.055
Naked/Sport Cruiser (Diavel, Monster, Streetfighter) 13.375 17.173
Dual/Hyper (Hypermotard, Multistrada) 13.761 14.784
Sport (SuperSport, Superbike) 12.731 9.859
Marke Ducati 53.004 55.871
Segment Motorräder 53.004 55.871

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir an der Spitze des Ducati Sport Segments die Ducati Panigale V4 als erstes Großserienmotorrad mit einem Vierzylinder-Motor auf den Markt gebracht. In den drei verfügbaren Varianten - V4, V4 S und V4 Speciale - verschiebt die neue Panigale V4 die Grenzen der Leistungsfähigkeit und Fahrbarkeit mit Know-how und Technik aus dem Rennsport weiter nach oben. Zudem wurde die Panigale V4 R vorgestellt, die das leistungsstärkste von Ducati jemals gebaute Serienmotorrad darstellt und ab 2019 in den Handel kommt.

Darüber hinaus repräsentiert die neue Ducati Panigale 959 Corse seit dem ersten Quartal 2018 den höchsten sportlichen Ausdruck der Panigale 959. Das erfolgreiche Portfolio der Ducati Scrambler Baureihe wurde weiter ausgebaut und um die Modelle 1100, 1100 Special und 1100 Sport erweitert. Zudem ergänzt die neue Ducati Multistrada 1260 Enduro das Angebot rund um die Multistrada Baureihe. Ebenfalls vorgestellt wurden im Berichtsjahr die zweite Generation der Diavel 1260 sowie die neue Ducati Hypermotard 950, die beide ab 2019 in den Handel kommen.

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Der Audi Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 59,2 Mrd. EUR. Die Operative Umsatzrendite war insbesondere durch Sondereinflüsse in Verbindung mit der Dieselthematik sowie durch Angebotsverwerfungen im Zuge des WLTP-Prüfzyklus deutlich beeinflusst und lag bei 6,0 Prozent. Vor Sondereinflüssen erreichten wir insbesondere dank des erfolgreich gestarteten Audi Transformationsplans eine Operative Umsatzrendite von 7,9 Prozent.

ERSTANWENDUNG NEUER BILANZIERUNGSSTANDARDS

Der Audi Konzern hat alle ab dem Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Grundsätzlich wurden die Änderungen im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 prospektiv angewendet. Aufgrund der retrospektiven Anwendung der IFRS-9-Vorschriften zur Designation von Optionsgeschäften wurden die Vorjahreswerte in geringem Umfang angepasst. Beim IFRS 15 kam die modifizierte retrospektive Transitionsmethode zur Anwendung. Zudem waren Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme umzugliedern.

ERTRAGSLAGE 1)

1) Die Vorjahreswerte wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15 im Konzernanhang).

Im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete der Audi Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 59.248 (59.789) Mio. EUR.

Im Segment Automobile lagen die Umsatzerlöse bei 58.550 (59.055) Mio. EUR.

Dabei erzielten wir mit dem Verkauf von Fahrzeugen unserer Kernmarke Audi einen Umsatz von 37.259 (40.728) Mio. EUR. Belastend auf die Entwicklung der Umsatzerlöse wirkten das temporär eingeschränkte Verkaufsangebot aufgrund des neuen Prüfzyklus WLTP, Modellwechsel bei zahlreichen Baureihen und Währungseinflüsse. Positive Treiber waren insbesondere der Markterfolg unseres neuen Audi Q8 sowie das Volumenwachstum in unserem größten Einzelmarkt China. Unter anderem aufgrund höherer Erlöse aus Teilesatzlieferungen für die lokale Fertigung in China steigerten wir die Umsatzerlöse aus Motoren, Aggregaten und Teilelieferungen auf 8.326 (7.607) Mio. EUR. Mit 6.305 (5.886) Mio. EUR entwickelten sich die Umsatzerlöse des sonstigen Automobilgeschäfts ebenfalls positiv, vor allem aufgrund des Originalteilegeschäfts.

Aus dem Verkauf von Fahrzeugen der Marke Lamborghini erhöhten sich die Umsatzerlöse vor allem aufgrund des neuen Lamborghini Urus auf 1.316 (933) Mio. EUR.

Neben Automobilen der Marken Audi und Lamborghini vertreibt der Audi Konzern auch Fahrzeuge der Marken Bentley, SEAT, Skoda, Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge über eigene Vertriebsgesellschaften. Dabei entwickelte sich der Umsatz aus dem Verkauf von Fahrzeugen der sonstigen Marken im Geschäftsjahr 2018 im Zuge des gestiegenen Verkaufsvolumens positiv auf 4.728 (3.900) Mio. EUR. Entsprechend dem neuen Bilanzierungsstandard IFRS 9 wurden im Berichtszeitraum auch Ergebnisse aus Devisensicherungsgeschäften, die vorher im Wesentlichen im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen waren, innerhalb der Umsatzerlöse erfasst. Weitere Auswirkungen ergaben sich im Zusammenhang mit vertriebsbezogenen Leistungen, die im Geschäftsjahr 2017 noch in den Vertriebskosten und gemäß IFRS 15 seit dem Jahr 2018 umsatzmindernd als Erlösschmälerungen ausgewiesen werden. Die Effekte aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsstandards glichen sich in den Umsatzerlösen weitestgehend aus.

Im Segment Motorräder erwirtschafteten wir mit dem Geschäft rund um die Motorradmarke Ducati Umsatzerlöse in Höhe von 699 (736) Mio. EUR. Diese Entwicklung war vor allem auf den Volumenrückgang im Zuge der negativen Marktentwicklung zurückzuführen.

Verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung Audi Konzern

in Mio. EUR 2018 2017
Umsatzerlöse 59.248 59.789
Herstellungskosten - 50.117 - 50.076
Bruttoergebnis vom Umsatz 9.131 9.713
Vertriebskosten - 4.155 - 4.925
Allgemeine Verwaltungskosten - 696 - 682
Sonstiges betriebliches Ergebnis - 751 565
Operatives Ergebnis 3.529 4.671
Finanzergebnis 831 46
Ergebnis vor Steuern 4.361 4.717
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 898 - 1.285
Ergebnis nach Steuern 3.463 3.432

Operative Ergebniskennzahlen Audi Konzern

in Mio. EUR 2018 2017
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen 4.705 5.058
Sondereinflüsse - 1.176 - 387
Operatives Ergebnis 3.529 4.671
Segment Automobile 3.505 4.643
Segment Motorräder 25 28
bereinigt um PPA-Effekte 1) 49 51
Ergebnis vor Steuern 4.361 4.717
in % 2018 2017
Operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen 7,9 8,5
Operative Umsatzrendite 6,0 7,8
Segment Automobile 6,0 7,9
Segment Motorräder 3,6 3,8
bereinigt um PPA-Effekte 1) 7,0 7,0
Umsatzrendite vor Steuern 7,4 7,9

1) bereinigt um die Effekte aus der Folgebewertung im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 23 (23) Mio. EUR

Im Berichtsjahr 2018 lagen die Herstellungskosten des Audi Konzerns bei 50.117 (50.076) Mio. EUR. Im Vergleich zur Umsatzentwicklung ist dies auf annähernd konstante Fixkosten im Zuge der Anpassungen des Produktionsprogramms im Zusammenhang mit der WLTP-Umstellung zurückzuführen. In den Herstellkosten enthalten sind auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik.

Höhere Einstandskosten im Zuge des gewachsenen Handelsgeschäfts mit den sonstigen Marken des Volkswagen Konzerns sowie die gestiegenen Fertigungsmaterialkosten für unser Teilegeschäft beeinflussten die Herstellungskosten ebenfalls. Mit hohen Investitionen in Zukunftsthemen treiben wir die Transformation von Audi weiter voran. Zudem befinden wir uns mitten in unserer Modell- und Technologieoffensive. Dabei sind die konsequente Ressourcensteuerung und die weitere Steigerung der Effizienz im Bereich Forschung und Entwicklung von hoher Bedeutung. Die Forschungs- und Entwicklungsleistungen lagen im Geschäftsjahr 2018 bei 4.178 (3.809) Mio. EUR. In Relation zu den Umsatzerlösen betrug die Forschungs- und Entwicklungskostenquote 7,1 (6,4) Prozent. Insgesamt wurden 1.593 (1.243) Mio. EUR an Entwicklungsleistungen aktiviert - dies entspricht einer Aktivierungsquote von 38,1 (32,6) Prozent. Der ergebniswirksame Forschungs- und Entwicklungsaufwand reduzierte sich im Berichtszeitraum auf 3.441 (3.590) Mio. EUR. Dabei verringerten sich die Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten auf 856 (1.025) Mio. EUR, während die Forschungs- und nicht aktivierten Entwicklungskosten bei 2.585 (2.565) Mio. EUR lagen.

Das Bruttoergebnis des Audi Konzerns erreichte im Berichtsjahr 9.131 (9.713) Mio. EUR.

Die Vertriebskosten reduzierten sich auf 4.155 (4.925) Mio. EUR. Der Rückgang im Vorjahresvergleich ist unter anderem auf Änderungen im Zuge des IFRS 15 zurückzuführen. So wurden seit Jahresbeginn 2018 vertriebsbezogene Leistungen als Erlösschmälerung in den Umsatzerlösen ausgewiesen - diese waren im Vorjahr noch den Vertriebskosten zugeordnet. Zum anderen wirkten Priorisierungen innerhalb unserer Vertriebs- und Marketingaktivitäten in den Vertriebskosten kostendämpfend.

Die Verwaltungskosten des Audi Konzerns lagen mit 696 (682) Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau.

Das Sonstige betriebliche Ergebnis reduzierte sich auf -751 (565) Mio. EUR. Im Vorjahresvergleich ist dies vor allem auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik zurückzuführen. So wurden hier die Belastungen aus dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG erfasst. Im Zuge des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 wurden zudem seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 Sicherungsgeschäfte zu Restwertentwicklungen nicht mehr im Finanzergebnis, sondern im Sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Diesen standen positive Effekte aus der stichtagsbezogenen Bewertung von in Fremdwährung fakturierten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber.

Das laufende Geschäft des Audi Konzerns spiegelt sich im Operativen Ergebnis vor Sondereinflüssen in Höhe von 4.705 (5.058) Mio. EUR wider. Dies entspricht einer Operativen Umsatzrendite vor Sondereinflüssen von 7,9 (8,5) Prozent. Belastet durch Sondereinflüsse von insgesamt -1.176 (-387) Mio. EUR erreichte das Operative Ergebnis des Audi Konzerns 3.529 (4.671) Mio. EUR, was einer Operativen Umsatzrendite von 6,0 (7,8) Prozent entspricht. Die Sondereinflüsse in Höhe von -1.176 Mio. EUR resultierten vor allem aus dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Zudem sind darin Aufwendungen für technische Maßnahmen, Kundenmaßnahmen sowie Aufwendungen bzw. Vorsorgen für rechtliche Risiken berücksichtigt. Im Vorjahreszeitraum beliefen sich die ergebniswirksamen Sondereinflüsse aus der Dieselthematik auf -387 Mio. EUR und standen im Zusammenhang mit aktualisierten Bewertungsprämissen im Zuge der Vergleichsvereinbarungen in Nordamerika. Sondereinflüsse sind bestimmte Sachverhalte, die sich im Abschluss widerspiegeln und deren gesonderte Angabe nach unserer Einschätzung eine bessere Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs des Audi Konzerns ermöglicht.

Im Segment Automobile erwirtschafteten wir unter Berücksichtigung der belastenden Sondereinflüsse ein Operatives Ergebnis von 3.505 (4.643) Mio. EUR und eine Operative Umsatzrendite von 6,0 (7,9) Prozent. Neben den Sondereinflüssen beeinflussten insbesondere die Angebotsverwerfungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen Prüfzyklus WLTP das Operative Ergebnis. Auch die Umsetzung unserer Produktoffensive und die damit verbundenen Modellaus- und -anläufe wirkten belastend. Vorleistungen in die Mobilität der Zukunft und in neue Technologien, erhöhte Abschreibungen und die Neustrukturierung unseres Produktionsnetzwerks beeinflussten das Operative Ergebnis ebenfalls negativ. Positive Impulse resultierten aus dem im Unternehmen erfolgreich etablierten Audi Transformationsplan.

So haben wir im Berichtszeitraum 2018 bereits Maßnahmen in Höhe von 1,9 Mrd. EUR auf der Erlös- und Kostenseite mit Wirkung auf das Operative Ergebnis umgesetzt und damit zahlreiche belastende Faktoren kompensiert. Dabei konnten wir erste erfolgreiche Projekte bereits in den Regelbetrieb überführen. Auch unser Währungsmanagement beeinflusste das Operative Ergebnis positiv. Nach erfolgtem Hochlauf unserer Fertigung in Mexiko profitieren wir nun auch vom Natural Hedge im US-Dollar-Raum. Die Anwendung der neuen Rechnungslegungsstandards hatte in Summe einen negativen Einfluss auf das Operative Ergebnis.

Im Segment Motorräder beeinflusste vor allem der Volumenrückgang das Operative Ergebnis, welches 25 (28) Mio. EUR erreichte. Dies entspricht einer Operativen Umsatzrendite von 3,6 (3,8) Prozent. Bereinigt um die Effekte aus der Folgebewertung im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation in Höhe von 23 (23) Mio. EUR lag das Operative Ergebnis bei 49 (51) Mio. EUR und die Operative Umsatzrendite bei 7,0 (7,0) Prozent.

Finanzergebnis Audi Konzern

in Mio. EUR 2018 2017
Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Anteilen 261 526
davon FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. 171 301
davon Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited 176 86
davon SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd. 21 -
davon There Holding B.V. - 106 121
Zinsergebnis 118 - 39
Übriges Finanzergebnis 452 - 441
davon Markenausgleich / leistungsbezogene Erträge Chinageschäft 1) 540 271
davon Dividende FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. 2) 162 -
Finanzergebnis 831 46
davon Chinageschäft 3) 1.071 658

1) zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG, Wolfsburg, vereinbarter finanzieller Markenausgleich bzw. leistungsbezogene Erträge für das Chinageschäft im Zusammenhang mit assoziierten Unternehmen
2) Anteil Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte
3) beinhaltet die Positionen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited, SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Markenausgleich / leistungsbezogene Erträge Chinageschäft und Dividende FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd.

Das Finanzergebnis des Audi Konzerns verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Anstieg auf 831 (46) Mio. EUR. Dabei erhöhte sich das Ergebnis aus unserem Chinageschäft auf 1.071 (658) Mio. EUR. Dieses war auch durch die Beteiligungsumstrukturierung im Zusammenhang mit unseren Anteilen an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), und der damit verbundenen Dividende positiv beeinflusst. Durch die Beteiligungsumstrukturierung wird die finanzielle Leistung nun größtenteils im Markenausgleich Chinageschäft und somit im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Anwendung des IFRS 9 wirkte auf das Finanzergebnis positiv. So wurden im Geschäftsjahr 2018 Sicherungsgeschäfte unter anderem zu Restwertentwicklungen nicht mehr im Übrigen Finanzergebnis, sondern im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.

Zudem wirkte im Vorjahreszeitraum ein positiver Einmaleffekt in Höhe von 183 Mio. EUR aus den at-Equity-bewerteten Anteilen an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), im Zuge der Beteiligung eines neuen Investors am Kartendienstleister HERE.

Im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete der Audi Konzern ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4.361 (4.717) Mio. EUR. Die Umsatzrendite vor Steuern lag bei 7,4 (7,9) Prozent. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erzielten wir ein Ergebnis von 3.463 (3.432) Mio. EUR.

Kapitalrendite Audi Konzern

in Mio. EUR 2018 2017
Operatives Ergebnis nach Steuern 2.471 3.270
Investiertes Vermögen (Durchschnitt) 24.829 22.659
Kapitalrendite (RoI) in % 10,0 14,4

Mit der Kapitalrendite (Return on Investment - RoI) wird das eingesetzte Kapital hinsichtlich seiner Verzinsung bewertet. Dabei setzen wir das Operative Ergebnis nach Steuern in das Verhältnis zum durchschnittlichen investierten Vermögen.

So lag die Kapitalrendite des Audi Konzerns im Geschäftsjahr 2018 bei 10,0 (14,4) Prozent und somit über unserem Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent an das investierte Vermögen. Die Entwicklung der Kapitalrendite im Vorjahresvergleich ist dabei im Wesentlichen auf das gesunkene Operative Ergebnis nach Steuern aufgrund der Sondereinflüsse aus der Dieselthematik zurückzuführen. Unsere laufende Produkt- und Technologieoffensive sowie höhere Vorräte spiegelten sich in dem gestiegenen investierten Vermögen wider. Dies belastete ebenfalls den RoI. Das Operative Ergebnis nach Steuern des Audi Konzerns erreichte im Berichtsjahr 2.471 (3.270) Mio. EUR. Hierbei wurde eine im Volkswagen Konzern normierte durchschnittliche Steuerquote von 30 Prozent unterstellt. Das durchschnittliche investierte Vermögen lag bei 24.829 (22.659) Mio. EUR und berechnet sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte und Forderungen), und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen). Dabei wird der Durchschnitt aus dem Wert des investierten Vermögens zu Beginn und dem Wert des investierten Vermögens zum Ende des Geschäftsjahres berechnet.

VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme des Audi Konzerns erhöhte sich zum 31. Dezember 2018 auf 65.598 (63.680) Mio. EUR.

Verkürzte Bilanz Audi Konzern

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte 32.393 29.469
Kurzfristige Vermögenswerte 33.205 33.846
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte - 365
Bilanzsumme Aktiva 65.598 63.680
Eigenkapital 29.698 28.171
Fremdkapital 35.900 35.509
davon langfristige Schulden 14.549 14.301
davon kurzfristige Schulden 21.351 21.208
Bilanzsumme Passiva 65.598 63.680

Zum Jahresende 2018 beliefen sich die langfristigen Vermögenswerte des Audi Konzerns auf 32.393 (29.469) Mio. EUR. Der Anstieg ist dabei insbesondere auf die Entwicklung der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte auf 5.742 (4.940) Mio. EUR zurückzuführen. Vor allem infolge des Bilanzpostens Aktivierte Entwicklungskosten erhöhten sich auch die Immateriellen Vermögenswerte auf 7.585 (6.785) Mio. EUR. Ebenfalls stiegen die Sachanlagen - diese beliefen sich auf 14.293 (13.660) Mio. EUR. Im Bilanzposten At-Equity-bewertete Anteile spiegelt sich der im Geschäftsjahr getätigte Anteilserwerb von 1 Prozent an der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China), wider.

Die Gesamtinvestitionen stiegen im Geschäftsjahr 2018 auf 5.552 (5.235) Mio. EUR.

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2018 mit 33.205 (33.846) Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Vor allem geringere Zahlungsmittel in Höhe von 9.309 (11.273) Mio. EUR reduzierten die kurzfristigen Vermögenswerte. Treiber war unter anderem ein teilweise veränderter Anlagehorizont. Zudem führte der im Zusammenhang mit der Dieselthematik stehende Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II zu einem Mittelabfluss in Höhe von -800 Mio. EUR. Dem gegenüber standen mit 9.406 (7.893) Mio. EUR im Vorjahresvergleich höhere Vorräte. Dies begründet sich unter anderem durch Maßnahmen zur Vorratssteuerung für unsere Vertriebs- und Handelsorganisation im Zusammenhang mit WLTP.

Das Eigenkapital des Audi Konzerns stieg zum 31. Dezember 2018 auf 29.698 (28.171) Mio. EUR. Dabei erhöhte der nach Abgrenzung der Gewinnabführung nach IFRS verbleibende Konzernüberschuss die Gewinnrücklagen um 2.286 Mio. EUR. Belastet wurde die Entwicklung des Eigenkapitals durch die gemäß den Regelungen der IFRS erfolgsneutral zu erfassenden Bewertungseffekte, welche insgesamt zu einem Eigenkapitalrückgang von -852 Mio. EUR führten. Diese resultieren im Wesentlichen aus den Marktwertschwankungen der Hedge-effektiven Währungssicherungsinstrumente vor allem im Zuge der Aufwertung des US-Dollars sowie des britischen Pfunds und des chinesischen Renminbis gegenüber dem Euro. Die Eigenkapitalquote des Audi Konzerns lag zum 31. Dezember 2018 bei 45,3 (44,2) Prozent. Sie gibt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres an.

Zum Jahresende 2018 lagen die langfristigen Schulden des Audi Konzerns mit 14.549 (14.301) Mio. EUR nahezu auf dem Vorjahresniveau.

Die kurzfristigen Schulden des Audi Konzerns erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 auf 21.351 (21.208) Mio. EUR, vor allem begründet durch die mit 8.565 (7.313) Mio. EUR höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Gegenläufig wirkten die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum Jahresende 2018 mit 4.067 Mio. EUR gegenüber 4.928 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017. Darin enthalten ist eine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gewinnabführung an die Volkswagen AG, Wolfsburg, für das Geschäftsjahr 2018.

Im Geschäftsjahr 2017 stand die Bilanzposition Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte im Zusammenhang mit folgenden zwei Sachverhalten: Im Dezember 2017 wurden zwischen dem Audi Konzern und der Robert Bosch Investment Nederland B.V., Boxtel (Niederlande), sowie der Continental Automotive Holding Netherlands B.V., Maastricht (Niederlande), Verträge zur Veräußerung von insgesamt 3,9 Prozent der Anteile an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), unterzeichnet.

Darüber hinaus wurden mit der Volkswagen AG, Wolfsburg, Verhandlungen über einen Verkauf von 5 Prozent der Anteile an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), geführt.

Die vorgenannten Transaktionen wurden im Berichtsjahr 2018 von den jeweiligen Behörden genehmigt und erfolgreich abgeschlossen.

Der Audi Konzern wird erstmalig zum 1. Januar 2019 Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanzieren. Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme nach vorläufiger Berechnung um rund 1 Prozent erhöhen.

FINANZLAGE 1)

1) Die Vorjahreswerte wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15 im Konzernanhang).

/ GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTS

Unser wichtigstes finanzwirtschaftliches Ziel ist es, zu jeder Zeit die Zahlungsfähigkeit und Finanzierung des Audi Konzerns sicherzustellen und gleichzeitig eine angemessene Rendite aus der Anlage überschüssiger liquider Mittel zu erzielen. Hierzu erfassen wir Zahlungsströme in einem mehrstufigen Liquiditätsplanungsprozess und konsolidieren diese auf Ebene des Audi Konzerns. Wesentliche Gesellschaften des Audi Konzerns sind in das Cashpooling des Volkswagen Konzerns eingebunden. Dies ermöglicht eine effiziente Gestaltung des konzerninternen und -externen Transaktionsverkehrs sowie eine Reduzierung der Transaktionskosten auch für den Audi Konzern.

/ FINANZIELLE SITUATION

Im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete der Audi Konzern einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 7.013 (6.173) Mio. EUR. Der Anstieg ist dabei im Wesentlichen auf unser Working Capital Management zurückzuführen. Höheren Vorräten stand dabei eine optimierte Steuerung der Verbindlichkeiten gegenüber. Erwartungsgemäß belasteten Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von rund 1,2 Mrd. EUR den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. In diesem Wert spiegeln sich neben den Zahlungsabflüssen für in Anspruch genommene Rückstellungen auch temporäre Vorratseffekte im Working Capital wider.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des Laufenden Geschäfts Lag im Jahr 2018 bei 4.871 (1.861) Mio. EUR. Dabei war der Vorjahreszeitraum durch einen positiven Einmaleffekt im Zusammenhang mit der Veräußerung der Minderheitsbeteiligung an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), an die Volkswagen AG, Wolfsburg, in Höhe von 3.278 Mio. EUR beeinflusst.

Trotz hoher Investitionen in die Zukunft des Audi Konzerns und der anhaltenden Produktoffensive haben wir die Sachinvestitionen, in denen auch Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten) enthalten sind, mit 3.493 (3.872) Mio. EUR reduziert. So investierten wir im Geschäftsjahr 2018 vor allem in Fertigungsstrukturen für den Anlauf unserer neuen Modelle sowie in den Aus- und Umbau unserer Standorte - beispielsweise entsteht in Ingolstadt ein neuer Karosseriebau. Darüber hinaus haben wir begonnen, unsere neuen Produkte - wie den Audi A6, den Audi A7 und auch den Audi Q3 - in die Märkte einzuführen. Zudem wurden die Serienproduktion des Audi e-tron - unseres ersten vollelektrisch angetriebenen Oberklasse-SUV - gestartet und es wurden erste Vorbereitungen für die im Jahr 2019 beginnende Serienfertigung des Audi e-tron Sportback getroffen. Die Sachinvestitionsquote lag im Berichtsjahr 2018 bei 5,9 (6,5) Prozent. Dabei setzen wir die Sachinvestitionen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen.

Bei der Betrachtung nach Segmenten entfielen für Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte (inklusive aktivierte Entwicklungskosten) 5.018 (5.047) Mio. EUR auf das Segment Automobile und 69 (69) Mio. EUR auf das Segment Motorräder.

Die Investitionstätigkeit laufendes Geschäft enthält auch aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 1.593 (1.243) Mio. EUR. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdeutlicht die hohen produktbezogenen Vorleistungen in die Zukunft von Audi. Im Berichtsjahr lagen die Beteiligungserwerbe und -verkäufe bei 136 (3.190) Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2017 hatte der Audi Konzern seine Minderheitsbeteiligung an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), auf die Volkswagen AG, Wolfsburg, übertragen und dadurch einen Zahlungszufluss in Höhe von 3.278 Mio. EUR erzielt.

Von Januar bis Dezember 2018 erwirtschafteten wir in Summe einen Netto-Cashflow in Höhe von 2.141 (4.312) Mio. EUR. Dieser war trotz der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik und umfangreicher Investitionen erneut deutlich positiv.

Unter Berücksichtigung von Veränderungen der Geldanlagen und ausgereichten Darlehen lag der Cashflow aus der Investitionstätigkeit insgesamt bei -7.169 (-5.498) Mio. EUR. Dabei beinhalten die Veränderungen der Geldanlagen und der ausgereichten Darlehen im Berichtsjahr auch die Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen des Volkswagen Konzerns.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei -2.564 (-524) Mio. EUR. Er enthält unter anderem die Gewinnabführung an die Volkswagen AG, Wolfsburg, in Höhe von 2.406 Mio. EUR. Im Vorjahr waren hier Rückflüsse aus der Kapitalzuführung durch die Volkswagen AG, Wolfsburg, an die AUDI AG, Ingolstadt, in Höhe von 459 Mio. EUR enthalten.

Zum Bilanzstichtag reduzierten sich die Zahlungsmittel auf 8.550 (11.255) Mio. EUR.

Die Netto-Liquidität des Audi Konzerns betrug zum 31. Dezember 2018 insgesamt 20.442 (20.788) Mio. EUR. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 98 (126) Mio. EUR, der bei der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, im Wesentlichen zur Finanzierung freier Händler hinterlegt und nur eingeschränkt verfügbar ist. Darüber hinaus bestanden für den Audi Konzern zum 31. Dezember 2018 zugesagte, jedoch derzeit ungenutzte externe Kreditlinien in Höhe von 349 (282) Mio. EUR.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die insbesondere das Bestellobligo enthalten, beliefen sich am 31. Dezember 2018 auf 4.758 (4.883) Mio. EUR. Weitere außerbilanzielle Verpflichtungen in Form von Eventualverbindlichkeiten und finanziellen Garantien lagen in Höhe von 289 (281) Mio. EUR vor.

Verkürzte Kapitalflussrechnung Audi Konzern

in Mio. EUR 2018 2017
Zahlungsmittel Anfangsbestand 11.255 11.395
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 7.013 6.173
Investitionstätigkeit laufendes Geschäft 1) - 4.871 - 1.861
davon Sachinvestitionen 2) - 3.493 - 3.872
davon aktivierte Entwicklungskosten - 1.593 - 1.243
davon Erwerb und Verkauf von Beteiligungen 3), 4) 136 3.190
Netto-Cashflow 2.141 4.312
Veränderung der Geldanlagen und ausgereichten Darlehen 4) - 2.297 - 3.637
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 7.169 - 5.498
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 2.564 - 524
Veränderung der Zahlungsmittel aus Wechselkursänderungen 16 - 292
Veränderung der Zahlungsmittel - 2.705 - 140
Zahlungsmittel Endbestand 8.550 11.255

1) Darin enthalten sind auch Sonstige zahlungswirksame Veränderungen in Höhe von 79 (64) Mio. EUR.
2) Hierin sind Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte enthalten.
3) inklusive Kapitalveränderungen
4) Aus internen Steuerungsgründen erfolgte im Geschäftsjahr 2017 ein Bruttoausweis der Veräußerung der Minderheitsbeteiligung der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), in Höhe von 3.278 Mio. EUR und der damit zusammenhängenden Ausgabe eines langfristigen Darlehens an die Volkswagen AG.

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Zahlungsmittel laut Kapitalflussrechnung 8.550 11.255
Termingeldanlagen, Wertpapiere und ausgereichte Darlehen 12.319 10.180
Brutto-Liquidität 20.869 21.435
Kreditstand 5) - 427 - 647
Netto-Liquidität 20.442 20.788

5) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Langfristige Finanzverbindlichkeiten

AUDI AG (KURZFASSUNG NACH HGB)

Im Geschäftsjahr 2018 lagen die Umsatzerlöse der AUDI AG trotz schwieriger Rahmenbedingungen bei 50,2 Mrd. EUR. Belastet durch Sondereinflüsse aus der Dieselthematik, erwirtschaftete die AUDI AG ein Ergebnis vor Steuern von 1,7 Mrd. EUR.

ERTRAGSLAGE

Die AUDI AG erwirtschaftete im Jahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 50.203 (51.402) Mio. EUR.

Der Umsatz aus dem Verkauf von Automobilen der Marke Audi lag bei 36.907 (38.833) Mio. EUR. Positiv wirkte dabei vor allem der Markterfolg des neuen Audi Q8. Gleichzeitig belasteten ein temporär eingeschränktes Verkaufsangebot aufgrund des neuen Prüfzyklus WLTP, Modellwechsel bei zahlreichen Baureihen und Währungseinflüsse die Entwicklung der Umsatzerlöse.

Im sonstigen Automobilgeschäft trugen insbesondere höhere Umsatzerlöse aus Teilesatzlieferungen für die lokale Produktion in China positiv zur Umsatzentwicklung bei.

Verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung AUDI AG

in Mio. EUR 2018 2017
Umsatzerlöse 50.203 51.402
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen - 45.887 - 45.711
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.316 5.691
Vertriebskosten - 3.425 - 3.725
Allgemeine Verwaltungskosten - 385 - 361
Sonstiges betriebliches Ergebnis 1.350 1.431
Finanzergebnis - 192 521
Ergebnis vor Steuern 1.664 3.557
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 568 - 1.151
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn - 1.096 - 2.406
Jahresüberschuss - -

Die Herstellungskosten lagen mit 45.887 (45.711) Mio. EUR nahezu auf Vorjahresniveau. Dabei standen im Vorjahresvergleich geringeren Fertigungsmaterial- und übrigen Einzelkosten vor allem gestiegene Forschungs- und Entwicklungskosten gegenüber. Ebenfalls in den Herstellkosten enthalten waren Aufwendungen in Verbindung mit den Sondereinflüssen aus der Dieselthematik - diese lagen auf dem Niveau des Vorjahres.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die AUDI AG ein Bruttoergebnis von 4.316 (5.691) Mio. EUR.

Die Vertriebskosten verringerten sich unter anderem dank Priorisierungen innerhalb unserer Vertriebs- und Marketingaktivitäten auf 3.425 (3.725) Mio. EUR.

Die Allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich auf 385 (361) Mio. EUR.

Das Sonstige betriebliche Ergebnis der AUDI AG reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.350 (1.431) Mio. EUR. Dabei beeinflussten insbesondere die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik das Sonstige betriebliche Ergebnis. Positive Effekte resultierten unter anderem aus dem Anteilsverkauf an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), an die Volkswagen AG, Wolfsburg, im Zuge einer Beteiligungsumstrukturierung sowie aus einem besseren Ergebnis aus abgerechneten Devisensicherungsgeschäften.

Die AUDI AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 ein Finanzergebnis in Höhe von - 192 (521) Mio. EUR. Dabei verzeichnete das darin berücksichtigte Zinsergebnis insbesondere aufgrund der Änderung des Rechnungszinses zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen einen Rückgang. Auch das Beteiligungsergebnis verringerte sich.

Im Zuge der dargestellten Effekte erzielte die AUDI AG ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 1.664 (3.557) Mio. EUR. Darin enthalten sind auch Sondereinflüsse aus der Dieselthematik in Höhe von - 1.176 (- 387) Mio. EUR. Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erwirtschaftete die AUDI AG ein Ergebnis von 1.096 (2.406) Mio. EUR. Die Umsatzrendite nach Steuern lag somit bei 2,2 (4,7) Prozent.

VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme der AUDI AG lag zum 31. Dezember 2018 mit 39.492 (39.312) Mio. EUR auf Vorjahresniveau.

Das Anlagevermögen stieg auf 16.772 (16.425) Mio. EUR - insbesondere infolge der höheren Sachanlagen.

Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Gesamtinvestitionen der AUDI AG auf 3.316 (3.070) Mio. EUR.

Die Entwicklung des Umlaufvermögens (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) auf 22.720 (22.887) Mio. EUR begründet sich insbesondere durch geringere liquide Mittel und niedrigere Forderungen. Dahingegen stiegen die Vorräte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Vorratssteuerung für unsere Vertriebs- und Handelsorganisation im Zusammenhang mit dem neuen Prüfzyklus WLTP.

Das Eigenkapital einschließlich Sonderposten mit Rücklageanteil lag zum 31. Dezember 2018 bei 13.708 (13.708) Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote der AUDI AG von 34,7 (34,9) Prozent.

Das Fremdkapital (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) lag mit 25.784 (25.604) Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Dabei erhöhten sich die Rückstellungen unter anderem aufgrund bewertungsbedingt gestiegener Pensionsrückstellungen, wohingegen sich die Verbindlichkeiten unter anderem aufgrund der gesunkenen Gewinnabführung an die Volkswagen AG, Wolfsburg, reduzierten.

Verkürzte Bilanz AUDI AG

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Anlagevermögen 16.772 16.425
Umlaufvermögen inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 22.720 22.887
Bilanzsumme Aktiva 39.492 39.312
Eigenkapital inkl. Sonderposten mit Rücklageanteil 13.708 13.708
Rückstellungen 17.341 16.317
Verbindlichkeiten inkl. Rechnungsabgrenzungsposten 8.443 9.287
Bilanzsumme Passiva 39.492 39.312

FINANZLAGE

Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die AUDI AG einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 5.021 (2.582) Mio. EUR. Dabei standen dem geringeren Ergebnis vor Steuern vor allem positive Effekte aus dem Working Capital Management gegenüber. Darin enthalten sind auch Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik -diese lagen in etwa auf dem Vorjahresniveau.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts ohne Veränderung der Wertpapiere belief sich im gleichen Zeitraum auf 2.345 (3.049) Mio. EUR. Dabei lagen die Investitionsschwerpunkte im Geschäftsjahr 2018 vor allem auf Fertigungsstrukturen für den Anlauf unserer neuen Modelle sowie auf dem Aus- und Umbau unserer Standorte.

Treiber für den Rückgang im Vorjahresvergleich war hingegen der Verkauf von Anteilen an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), an die Volkswagen AG, Wolfsburg, im Zuge von Beteiligungsumstrukturierungen. Der Netto-Cashflow vor Veränderung von Geldanlagen in Wertpapiere des Umlaufvermögens belief sich auf 2.676 (- 467) Mio. EUR, sodass alle Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden konnten. Einschließlich der Geldanlagen in Wertpapiere lag der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit bei 2.003 (3.176) Mio. EUR, was zu einem Netto-Cashflow in Höhe von 3.018 (- 594) Mio. EUR führte. Die Netto-Liquidität lag zum 31. Dezember 2018 bei 12.446 (12.679) Mio. EUR.

PRODUKTION

Im Geschäftsjahr 2018 produzierte die AUDI AG 1.228.189 (1.295.792) Automobile der Marke Audi.

Darüber hinaus wurden insgesamt 639.480 (560.150) Teilesätze für die lokale Fertigung in China hergestellt.

VERTRIEB UND AUSLIEFERUNGEN

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weltweit 1.812.485 (1.878.105) Automobile der Marke Audi an Kunden ausgeliefert. Auf dem deutschen Heimatmarkt konnten insgesamt 260.456 (294.544) Fahrzeuge an Kunden übergeben werden. Im Ausland sanken die Auslieferungen auf 1.552.029 (1.583.561) Automobile.

MITARBEITER

Belegschaft AUDI AG

im Jahresdurchschnitt 2018 2017
Werk Ingolstadt 42.784 42.498
Werk Neckarsulm 16.029 15.995
Beschäftigte Arbeitnehmer 58.813 58.493
Auszubildende 2.476 2.470
Belegschaft 1) 61.289 60.963

1) Davon befanden sich 1.732 (1.304) in der passiven Phase der Altersteilzeit.

Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte die AUDI AG durchschnittlich 61.289 (60.963) Mitarbeiter. Zum Jahresende stieg die Zahl der Belegschaft auf 61.497 (61.172) Mitarbeiter. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die zahlreichen Produktanläufe im Rahmen unserer Modelloffensive zurückzuführen. Zudem haben wir weitere Experten für unsere strategischen Zukunftsfelder wie Elektromobilität, Digitalisierung und autonomes Fahren eingestellt.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Im Bereich Forschung und Entwicklung der AUDI AG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 11.108 (10.823) Mitarbeiter beschäftigt.

Die Leistungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 3.796 (3.401) Mio. EUR.

BESCHAFFUNG

Im Geschäftsjahr 2018 verringerten sich die Materialaufwendungen der AUDI AG unter anderem im Zuge des rückläufigen Volumens auf insgesamt 35.595 (37.358) Mio. EUR.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Die Geschäftsentwicklung der AUDI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie der Audi Konzern.

NACHHALTIGKEITSASPEKTE

Nachhaltigkeit heißt für uns Zukunftsfähigkeit. Wir treffen Unternehmensentscheidungen unter Berücksichtigung ökonomischer, gesellschaftlicher und ökologischer Aspekte. Unser Anspruch ist es, ganzheitlich verantwortungsvoll zu handeln. Dies betrifft unsere Produkte und Services, die gesamte Wertschöpfungskette und die Verantwortung für unsere Mitarbeiter.

ROADMAP NACHHALTIGKEIT

Nachhaltiges Handeln heißt für uns, neben den unmittelbaren auch die langfristigen Folgen unserer Entscheidungen zu berücksichtigen. Wirtschaftlicher Erfolg, Umweltverträglichkeit und gesellschaftliche Verantwortung stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander. Aus diesem Grund haben wir im Berichtsjahr unsere Roadmap Nachhaltigkeit entwickelt. Mit dieser konkretisieren wir unsere Ziele und Messgrößen. Im Fokus unserer Roadmap Nachhaltigkeit stehen die Ziele Klima, Gesundheit sowie Kreislaufwirtschaft/ Ressourcenschonung.

Ziele und Handlungsfelder der Roadmap Nachhaltigkeit

Die einzelnen Ziele werden mit konkreten Kennzahlen hinterlegt, deren Erreichung in den kommenden Jahren konsequent überwacht werden soll. Abgeleitet aus den Zielen haben wir folgende, für uns wesentliche Handlungsfelder definiert:

BEV (Battery Electric Vehide)/FCEV (Fuel Cell Electric Vehicle)

zukunftsfähige Verbrenner

Verantwortung in der Wertschöpfungskette

Kreislaufwirtschaft/Ressourcen

Die Handlungsfelder werden dabei mit verschiedenen Projekten untermauert. Zudem sind die Nachhaltigkeitsprojekte eng mit dem künftigen Audi Produktprogramm verknüpft. Zunächst liegt der Schwerpunkt der Roadmap auf unseren Produkten und Wertschöpfungsprozessen, die Erweiterung um zusätzliche gesellschaftliche Schwerpunkte soll zeitnah erfolgen.

/ BEV/FCEV

Mit dem Handlungsfeld BEV/FCEV forcieren wir die Weiterentwicklung alternativer Antriebskonzepte. So bauen wir unser Produktportfolio und zugehörige Systemangebote konsequent in Richtung Elektrifizierung aus. Dabei bieten wir neben vollelektrischen Modellen (BEV) auch teilelektrifizierte Fahrzeuge, zum Beispiel mit Plug-in-Hybridantrieb oder 48-Volt-Hauptbordnetz, an. Bis zum Jahr 2025 soll jeder dritte ausgelieferte Audi elektrifiziert sein. So folgt dem im Berichtsjahr vorgestellten und ab dem ersten Quartal 2019 verfügbaren Audi e-tron noch im gleichen Jahr der Audi e-tron Sportback. Etwas später bringen wir die Serienversion des viertürigen Coupés Audi e-tron GT concept auf den Markt. Weitere rein elektrische Fahrzeuge werden sich anschließen. Zudem bauen wir auch unser Portfolio an Modellen mit Plug-in-Hybridantrieb weiter aus. Dies soll insgesamt zu einer deutlichen Reduktion des CO 2 -Ausstoßes unserer Fahrzeugflotte führen.

Im Zuge unseres ganzheitlichen Ansatzes zur Elektromobilität treiben wir auch die Weiterentwicklung von Ladetechnologien und der Ladeinfrastruktur voran. So wird beispielsweise unser Produktangebot durch den Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Schnellladestationen gemeinsam mit anderen Herstellern über die IONITY GmbH, München, ergänzt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund 400 Stationen entlang der Hauptverkehrsachsen in Europa errichtet werden. Ende 2018 waren bereits rund 40 Schnellladestationen in Betrieb und zahlreiche weitere im Bau. Die Stationen ermöglichen eine signifikante Reduzierung der Ladezeit im Vergleich zu vorhandenen Ladelösungen. Darüber hinaus bieten wir mit dem neuen e-tron Charging Service zum Marktstart des Audi e-tron Zugang zu derzeit etwa 80 Prozent aller öffentlichen Ladestationen in Europa. Insgesamt entspricht dies gegenwärtig mehr als 72.000 Ladepunkten.

Zudem baut der Volkswagen Konzern über sein Tochterunternehmen Electrify America, LLC, Reston (USA), insgesamt 2.000 Schnellladestationen an den Hauptverkehrsadern der USA auf. Dies ist ein Bestandteil der Vergleichsvereinbarungen mit den Behörden in den USA infolge der Dieselthematik. Bereits 2019 sollen die ersten 500 Stationen zur Verfügung stehen.

Ein Grünstromangebot für unsere Kunden ist ein weiterer Baustein, mit dem wir durch ein umweltfreundliches Ökosystem die Emissionen unserer elektrischen Fahrzeuge über deren Lebenszyklus weiter reduzieren und die emissionsfreie Mobilität fördern wollen.

Die Entwicklung eines umweltfreundlichen Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ist ebenfalls Bestandteil dieses Handlungsfelds. Eine Kleinserie ist für Anfang des kommenden Jahrzehnts geplant. Dazu bauen wir am Standort Neckarsulm unser Kompetenzzentrum für die Brennstoffzellentechnologie kontinuierlich weiter aus. Für diese Technologie - bei der Wasserstoff als Energiequelle dient - hat Audi im Volkswagen Konzern die Entwicklungsverantwortung.

/ ZUKUNFTSFÄHIGE VERBRENNER

Neben der Entwicklung von elektrischen Automobilen zählt für uns auch die Weiterentwicklung unserer konventionellen Antriebskonzepte zu einem umfassenden Angebot an nachhaltiger Mobilität. Beispielsweise sind neben dem Audi A8 auch die im Berichtsjahr eingeführten neuen Generationen des Audi A6 und A7 sowie der neue Audi Q8 serienmäßig mit Mildhybridtechnologie und teilweise einem 48-Volt-Haupt-bordnetz ausgestattet. Durch das 48-Volt-Hauptbordnetz eröffnen sich komplett neue Potenziale zur Effizienzsteigerung. So ermöglicht die Technologie unter anderem, im Geschwindigkeitsbereich zwischen 55 und 160 Stundenkilometern zu "segeln" und motorspezifisch schon ab 22 Stundenkilometern in den Start-Stopp-Bereich zu gelangen.

Neben innovativen und nachhaltigen Antriebstechnologien können zusätzlich CO 2 -neutrale synthetische Kraftstoffe zu einer Verbesserung der Emissionen unserer Fahrzeuge beitragen. Neben dem Audi e-gas, das wir seit 2013 im norddeutschen Werlte produzieren, gehört auch die Herstellung von Audi e-diesel dazu. Außerdem arbeiten wir an der Entwicklung erneuerbarer Benzinkraftstoffe und konnten im Jahr 2018 beim Audi e-benzin ein wichtiges Zwischenziel erreichen. Erstmals haben wir gemeinsam mit unserem Entwicklungspartner, der Global Bioenergies S.A., Evry (Frankreich), eine für erste Motorentests ausreichende Menge des regenerativ erzeugten Kraftstoffs hergestellt.

// ANGABEN ZU DEN CO 2-EMISSIONEN DER AUDI MODELLE

Die durchschnittlichen CO 2 -Emissionen der im Jahr 2017 neu zugelassenen Audi Neufahrzeuge in der Europäischen Union (EU 28 1)) erreichten gemäß vorläufiger Prüfung der Europäischen Kommission 126 g/km. Auf Basis unserer vorläufigen Berechnungen wird für das Jahr 2018 ein durchschnittlicher CO 2 -Ausstoß der in der EU 28 neu zugelassenen Audi Fahrzeuge, ermittelt im NEFZ, von circa 129 g/km prognostiziert 2) . Die Erhöhung zum Vorjahr begründet sich im Wesentlichen durch angebots- und nachfragebedingte Verschiebungen im Modellportfolio. So sind als Gründe beispielsweise der Modellwechsel beim Audi A1 oder ein verringerter Anteil an Fahrzeugen mit Dieselmotor zu nennen. Im Geschäftsjahr 2019 erwarten wir im Zuge der Markteinführung des Audi e-tron sowie weiterer Plug-In-Hybridmodelle geringere CO 2 -Emissionen der neu zugelassenen Audi Neufahrzeuge in der Europäischen Union.

1) für 2017: EU28 mit Island; für 2018: EU28 mit Norwegen und Island
2) vorläufige interne Berechnungen für das Jahr 2018 vorbehaltlich der Bestätigung durch die EU. Auf Basis der Regelung UN ECE R83/101 zur Messung von CO 2 -Emissionen. Nach der EU-Richtlinie 1999/94/EC für die Bereitstellung von Verbraucherinformationen ist der offizielle Kraftstoffverbrauch anzugeben, der von den Genehmigungsbehörden gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG im Typgenehmigungsverfahren auf der Basis des von der UN festgelegten Typprüfvorgehens des NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) festgestellt wurde. Abweichungen beim Betrieb in der täglichen Praxis durch zum Beispiel andere Geschwindigkeitsprofile, Zuladungen oder Nebenverbraucher können auftreten, da nicht alle möglichen Verbrauchseinflüsse für das Typprüfvorgehen standardisiert wurden.

/ VERANTWORTUNG IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE

// NACHHALTIGKEIT IN DER LIEFERKETTE

Auch in unserer Lieferkette haben wir uns zum Ziel gesetzt, CO 2 -Transparenz zu gewährleisten und den Kohlenstoffdioxidausstoß langfristig zu reduzieren. Bereits im Vorjahr haben wir daher ein Nachhaltigkeitsrating für Lieferanten eingeführt mit dem Ziel, die Umwelt zu schonen und soziale Standards zu gewährleisten. Neben einer Selbstauskunft auf Basis eines standardisierten Fragebogens führen wir gemeinsam mit dem Lieferanten aktiv einen Vor-Ort-Check am Produktionsstandort durch. Bei diesem werden zwölf übergeordnete Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Soziales überprüft. Ab Herbst 2019 soll das Nachhaltigkeitsrating sogar als wichtiges Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe an alle Lieferanten dienen. Nur Zulieferer mit einem positiven Ergebnis des Ratings können künftig Audi Partner werden. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem ebenso wichtigen Auswahlkriterium wie Kosten, Qualität, technologische Kompetenz und Innovationskraft.

Durch den Beitritt zur "Global Battery Alliance" - einer Kooperationsplattform mit dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen Batterielieferkette - hat Audi bereits im Jahr 2017 einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit für das Zeitalter der Elektromobilität unternommen.

// UMWELTMANAGEMENT

Die an unseren Standorten implementierten Umweltmanagementsysteme zielen unter anderem auf einen effektiven und effizienten Einsatz der benötigten Ressourcen ab und sollen unsere Innovationskultur im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit unserer Produkte und Verfahren vorantreiben. Dafür haben wir in vielen europäischen Automobilwerken des Audi Konzerns das anspruchsvolle Umweltmanagementsystem der Europäischen Union, EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), installiert. Die Standorte Ingolstadt, Neckarsulm, Győr (Ungarn), Brüssel (Belgien) und Sant'Agata Bolognese (Italien) erfüllen des Weiteren die Vorgaben an Energiemanagementsysteme gemäß der Norm ISO 50001, die hohe Anforderungen an die systematische und kontinuierliche Senkung des Energieverbrauchs stellt. Zudem sind unsere Werke in Neckarsulm, Győr, Sant'Agata Bolognese und unser Motorradwerk in Bologna (Italien) sowie unser mexikanisches Werk in San José Chiapa nach der weltweit gültigen Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert. Die gleiche Zertifizierung besteht auch für die von uns genutzten Produktionsstätten des Volkswagen Konzernverbunds in Bratislava (Slowakei), Martorell (Spanien), São José dos Pinhais (Brasilien) und Aurangabad (Indien) sowie für die Werke Changchun und Foshan des assoziierten Unternehmens FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China).

Bereits im Jahr 2014 haben wir als erster Premiumautomobilhersteller damit begonnen, unseren Corporate Carbon Footprint gemäß ISO 14064 offenzulegen und zertifizieren zu lassen. Damit machen wir unsere unternehmensweiten Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette transparent, um diese gezielter zu analysieren und weiter reduzieren zu können.

// EMISSIONSREDUKTION UND RESSOURCENEFFIZIENZ

Der Fokus unserer standortbezogenen Umweltaktivitäten liegt auf der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der Automobilproduktion. Dabei hat sich der Audi Konzern in Bezug auf den schonenden Umgang mit Ressourcen anspruchsvolle Ziele gesetzt. So wollen wir bis zum Jahr 2025 die Umweltauswirkungen der Audi Produktionsstandorte um 35 Prozent pro produziertem Fahrzeug gegenüber dem Referenzjahr 2010 senken. Dabei betrachten wir die folgenden fünf Kennzahlen (KPI):

CO 2 -Emissionen (kg/Fzg.)

Energieverbrauch (kWh/Fzg.)

Lösemittel- bzw. VOC-Emissionen (kg/Fzg.)

Wasserverbrauch (m 3/Fzg.)

Abfallaufkommen (kg/Fzg.)

Die Veränderung der Kennzahlen zum Referenzzeitraum werden zur Gesamtkennzahl "Umweltentlastung Produktion" zusammengefasst, deren Wert für die Zielerreichung herangezogen wird. Im Jahr 2018 konnten wir insgesamt bereits eine Umweltentlastung von knapp 24 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2010 erreichen. Im Vergleich zur Vorperiode haben wir die Angabe der Kennzahlen von einem Absolutwert auf einen Relativwert im Verhältnis zu den produzierten Fahrzeugen verändert, da dies zu einer verbesserten Einschätzung der Entwicklung der Zahlen führt. Damit betrachten wir den Wirkungsgrad unserer Maßnahmen zu Emissionsreduktion und Ressourceneffizienz.

Strukturdaten Umwelt 1)

2018 2017
CO 2-Emissionen 2) kg/Fzg. 599 660
Energieverbrauch 3) kWh/Fzg. 2.678 2.647
VOC-Emissionen 4) kg/Fzg. 1,06 1,31
Wasserverbrauch m 3/Fzg. 3,98 3,78
Abfallaufkommen 5) kg/Fzg. 6,16 9,33

1) Standorte Ingolstadt, Neckarsulm, Brüssel, Győr, San José Chiapa, Sant'Agata Bolognese; Zahlen 2018 vorläufig
2) Diese Kenngröße setzt sich aus CO 2 -Emissionen zusammen, die durch den Brennstoffeinsatz am Standort sowie durch CO 2 -Emissionen aus dem Betrieb von Prüfständen verursacht werden.
3) Summe aus elektrischer Energie, Wärme, Brenngasen für Fertigungsprozesse und externem Kältebezug
4) VOC-Emissionen ("volatile organic compounds"; flüchtige organische Verbindungen): Diese Zahl setzt sich aus Emissionen der Lackierereien, der Prüfstände sowie sonstiger Anlagen zusammen.
5) ohne nicht produktionsspezifische Abfälle

Im Berichtsjahr konnten wir parallel zum Start der Serienproduktion des Audi e-tron für den Standort Brüssel (Belgien), die Zertifizierung für das erste CO 2 -neutrale Audi Werk erreichen. Bis zum Jahr 2030 verfolgen wir das Ziel einer als CO 2 -neutral zertifizierten Fahrzeugproduktion in all unseren Standorten.

Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Umweltfreundlichkeit unserer Standorte ist das mehrstufige Wiederaufbereitungsverfahren des Abwassers in unserem Werk in Mexiko. Damit können wir seit dem Jahr 2018 vollständig abwasserfrei produzieren. Langfristig haben wir die Vision, an allen Audi Standorten weltweit abwasserfrei zu fertigen.

Neben der kontinuierlichen Optimierung unserer Prozesse fokussieren wir uns bei den Umweltaktivitäten an unseren Standorten zudem auf Energiesparmaßnahmen im Rahmen der Planung von Produktions- und Versorgungsanlagen, Gebäuden sowie der Ausgestaltung von Logistikabläufen.

// EMISSIONSHANDEL

Seit 2013 läuft die dritte Handelsperiode des EU-weiten Handels von CO 2 -Emissionsrechten. Diese Phase endet im Jahr 2020. Den Regularien des EU-Emissionshandels unterliegen die Standorte Ingolstadt, Neckarsulm, Brüssel und Győr (Ungarn). Nicht benötigte Zertifikate aus den Vorjahren reichen aus, um das Risiko einer zukünftigen Unterdeckung während der dritten Handelsperiode und der daraus potenziell resultierenden Belastungen für den Audi Konzern zu minimieren.

/ KREISLAUFWIRTSCHAFT/RESSOURCEN

Im Rahmen des Handlungsfelds Kreislaufwirtschaft/Ressourcen wollen wir Ressourcen schonen, indem wir Materialien und Rohstoffe wiederverwenden. Wir beachten daher die Umweltauswirkungen unserer Produkte und Komponenten entlang ihres gesamten Lebenszyklus. Die daraus resultierende Transparenz ermöglicht es, die Herstellung der Fahrzeuge ressourceneffizient zu optimieren oder bestimmte Fahrzeugteile aufzubereiten und wiederzuverwenden. Dabei spielt auch das Recycling von Schrotten eine wichtige Rolle - diese werden als Sekundärrohstoffe eingesetzt.

Über die Reparatur oder die Wiederverwendung von Batteriebestandteilen können beispielsweise die Nutzungsphasen einzelner Bestandteile deutlich verlängert werden. Aus diesem Grund untersuchen wir diese Thematik in einem Schwerpunktprojekt. Im Rahmen der im Berichtsjahr abgeschlossenen strategischen Forschungskooperation für Batterierecycling zwischen Audi und dem Materialtechnologie- und Recyclingkonzern Umicore N.V., Brüssel (Belgien), entwickeln wir einen geschlossenen Kreislauf für Bestandteile von Hochvoltbatterien. Die Batterien könnten dadurch immer wieder von Neuem nutzbar sein. So sollen besonders wertvolle Materialien am Ende ihres Lebenszyklus von einer Rohstoffbank abrufbar sein und in neue Produkte einfließen.

Zudem kooperiert Audi in der Aluminiumverarbeitung mit unterschiedlichen Stakeholdern mit dem Ziel, intelligente Materialkreisläufe entlang der Lieferkette zu etablieren und dadurch Umweltrisiken zu minimieren und Ressourcenverschwendung zu vermeiden. Bereits seit 2013 engagiert sich Audi dabei in der Aluminium Stewardship Initiative (ASI) für einen globalen Nachhaltigkeitsstandard für Aluminium. Im Jahr 2018 haben wir als erster Automobilhersteller weltweit das Nachhaltigkeits-Zertifikat der ASI für die nachhaltige Produktion der Aluminiumkomponenten des Batteriegehäuses des Audi e-tron erhalten. Im nächsten Schritt wollen wir Nachhaltigkeit auch in der vorgelagerten Lieferkette dieser Bauteile absichern und gezielt mit Partnern zusammenarbeiten, die ebenfalls von der ASI zertifiziert sind.

/ AUDI STIFTUNG FÜR UMWELT

Die Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt, ist aktiver Förderer bei der Erforschung neuer Technologien und wissenschaftlicher Methoden für eine lebenswerte Zukunft. Sie wurde 2009 von der AUDI AG als 100-prozentige Tochtergesellschaft ins Leben gerufen und ist Teil ihres gesellschaftlichen und umweltpolitischen Engagements. Ihr erklärtes Ziel ist es, über geeignete Projekte und Veranstaltungen einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und Wege für nachhaltiges Handeln zu schaffen und zu fördern. Ihre Ziele konkretisiert die Stiftung in den drei Handlungsfeldern Greenovation, Begeisterung und Verantwortung. Diese umfassen die Bereiche Umwelttechnologie, Umweltbildung sowie konkrete Schutzmaßnahmen für die natürlichen Lebensgrundlagen. Ziele dabei sind, Umwelttechnologien voranzutreiben und erlebbar zu machen, Menschen für Umwelt zu begeistern sowie der Gesellschaft und der Umwelt etwas zurückzugeben.

+ Lesen Sie mehr zur Audi Stiftung für Umwelt im Internet auf www.audi-umweltstiftung.de.

MITARBEITER

/ BELEGSCHAFT

im Jahresdurchschnitt 2018 2017
Inländische Gesellschaften 1) 59.754 59.448
davon AUDI AG 58.813 58.493
Werk Ingolstadt 42.784 42.498
Werk Neckarsulm 16.029 15.995
Ausländische Gesellschaften 28.702 27.904
davon AUDI BRUSSELS S.A./N.V. 2.768 2.656
davon Audi Hungaria Zrt. 12.825 11.888
davon AUDI MÉXICO S.A. de C.V. 5.682 6.211
davon Automobili Lamborghini S.p.A. 1.643 1.465
davon Ducati Motor Holding S.p.A. 1.278 1.240
Beschäftigte Arbeitnehmer 88.456 87.352
Auszubildende 2.582 2.618
Mitarbeiter von Audi Konzerngesellschaften 91.038 89.970
Beschäftigung von nicht dem Audi Konzern angehörigen Arbeitnehmern anderer Unternehmen des Volkswagen Konzerns 439 432
Belegschaft Audi Konzern 91.477 90.402
Belegschaft Audi Konzern zum Jahresende 91.674 91.231

1) Davon befanden sich 1.732 (1.304) Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit.

Strukturdaten Personal (AUDI AG)

2018 2017
durchschnittliches Alter 2) 3) Jahre 41,2 40,8
durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 3) Jahre 17,5 17,0
Frauenanteil 2) 3) Prozent 14,9 14,6
Akademikeranteil an den indirekten Mitarbeitern 3) Prozent 50,9 49,9
Anteil Mitarbeiter anderer Nationalität Prozent 8,4 8,4
Anteil Menschen mit schwerer Behinderung Prozent 6,5 6,1
Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung Mio. EUR 7,9 7,0
Unfallhäufigkeit 4) 5,6 5,0
Gesundheitsstand 3) Prozent 95,2 95,5
Einsparungen Audi Ideenprogramm Mio. EUR 109,1 108,6
davon Realisierungsquote Prozent 55,5 54,9

2) Audi Konzern
3) ohne Auszubildende
4) Die Kennzahl Unfallhäufigkeit gibt an, wie viele Betriebsunfälle ab einem Tag Arbeitsausfall je eine Million geleisteter Arbeitsstunden geschehen.

Im Geschäftsjahr 2018 erreichte die Belegschaft des Audi Konzerns einen durchschnittlichen Stand von 91.477 (90.402) Mitarbeitern. Zum Jahresende 2018 waren 91.674 (91.231) Mitarbeiter beschäftigt. Die Veränderung im Vorjahresvergleich, auch zwischen den Gesellschaften, ist vor allem auf die zahlreichen Produktanläufe im Rahmen unserer Modelloffensive zurückzuführen. Zudem haben wir weitere Experten für die strategischen Zukunftsfelder Elektromobilität, Digitalisierung und autonomes Fahren eingestellt. Im Zusammenhang mit Werk- und Modellanläufen setzen wir unsere Mitarbeiter bedarfsorientiert ein. Dabei entsenden wir unter anderem Experten weltweit auf strategische Schlüsselpositionen. In verstärktem Maße beziehen wir auch Mitarbeiter unserer ausländischen Standorte in diesen internationalen Austausch ein. Dazu waren im Geschäftsjahr 2018 Mitarbeiter in 27 Ländern vor Ort.

/ PERSONALPOLITIK DES AUDI KONZERNS

Im Rahmen unserer Personalpolitik schaffen wir eine bedarfsgerechte Personalstruktur sowie attraktive Rahmen- und Arbeitsbedingungen für unsere Belegschaft. Zudem gilt für die Belegschaft der AUDI AG eine Beschäftigungsgarantie bis Ende des Jahres 2025. Flexible Arbeitsformen und der Anspruch auf mobiles Arbeiten sind ebenso wie agile Strukturen, Prozesse und Zusammenarbeitsmodelle wichtige Eckpfeiler der Arbeitswelt bei Audi. Diese Freiräume bringen Flexibilität im globalen Umfeld, stärken die Innovationskraft und unterstützen die Mitarbeiter dabei, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Mithilfe eines strategischen Ressourcen- und Kompetenzmanagements planen wir unseren Personalbedarf nachhaltig sowie zielorientiert und machen unsere Mitarbeiter fit für die Zukunft. Die Beteiligung der Belegschaft am Unternehmensergebnis ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Personalpolitik. Für zahlreiche in- und ausländische Tochtergesellschaften bestehen ebenfalls spezifische Regelungen zur Erfolgsbeteiligung.

/ UNTERNEHMENSKULTUR UND ZUSAMMENARBEIT

Als Basis für die Zusammenarbeit bei Audi haben wir uns vier Unternehmenswerten verpflichtet: Verantwortung, Wertschätzung, Offenheit und Integrität. Wir fördern eine Führungs- und Zusammenarbeitskultur im Sinne dieser Werte und unseres Kodex der Zusammenarbeit. So soll Audi in der Zukunft für vertrauensvolle Zusammenarbeit und Eigenverantwortung stehen - in Übereinstimmung mit den Werten und Regeln des Unternehmens sowie dem eigenen moralischen Kompass. Vielseitige Instrumente und Plattformen schaffen Möglichkeiten für Wissenstransfer, Kompetenzaufbau und eine innovative Unternehmenskultur, um gemeinsam die Zukunftsfelder zu gestalten. Mit unserem "MQ! Innovation Summit" haben wir eine attraktive Plattform für den offenen Austausch von internen und externen Experten geschaffen, die dazu einlädt, den Status quo zu hinterfragen, und damit die Bereitschaft für die Transformation in ein neues Mobilitätszeitalter schärft.

/ AUS- UND WEITERBILDUNG

Rund 800 junge Menschen haben im Jahr 2018 an den deutschen Standorten eine Ausbildung begonnen. Neben den Auszubildenden starteten an den Standorten Ingolstadt und Neckarsulm auch wieder dual Studierende ins Berufsleben. Dabei stehen im Rahmen der Berufsausbildung zukunftsrelevante Themen wie Elektromobilität und Digitalisierung im Fokus. So erlernen beispielsweise alle angehenden Kfz-Mechatroniker schon in der Ausbildung den Umgang mit Hochvolttechnik und vernetzten Systemen im Auto.

Die Audi Akademie bündelt wichtige Kompetenzen rund um die Themen Aus- und Weiterbildung. Sie organisiert die fachliche und überfachliche Qualifikation der Mitarbeiter sowie Führungskräfte und steht den Fachbereichen beratend zur Seite. Um die Transformation bei Audi erfolgreich zu gestalten, haben wir unser Budget für Weiterbildung im Berichtsjahr um ein Drittel auf insgesamt 80 Mio. EUR jährlich erhöht.

/ GESUNDHEITSMANAGEMENT

Wesentliches Ziel unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Alle entsprechenden Maßnahmen und Programme haben wir in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Unser ganzheitlicher Ansatz beinhaltet verschiedene Themen von der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Beratung hinsichtlich eines gesundheitsgerechten Arbeitseinsatzes bis hin zur stufenweisen Wiedereingliederung nach längeren Ausfällen. Hinzu kommen umfangreiche Präventionsprogramme.

Das Unternehmen geht damit deutlich über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus.

Um unsere Mitarbeiter für Gesundheitsthemen zu sensibilisieren und zu motivieren, bieten wir zum Beispiel verschiedene Gesundheitsaktionen und Fitnessangebote. Dafür etablieren wir auch digitale Formate. Des Weiteren bauen wir den Gesundheitsschutz an den internationalen Standorten aus.

Eine weitere Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist der Audi Checkup. Dieses individuelle Vorsorgeprogramm dient zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsrisiken. Rund 90 Prozent der Mitarbeiter nehmen regelmäßig an dem seit 2006 existierenden Programm teil.

/ BERUF UND PRIVATLEBEN

Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bieten wir zahlreiche Arbeitszeitmodelle an sowie die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Darüber hinaus können sich unsere Mitarbeiter auch aus persönlichen Gründen freistellen lassen -etwa zur Kinderbetreuung oder zur Pflege naher Angehöriger. Ab dem Jahr 2019 können zudem alle anspruchsberechtigten Beschäftigten bei Audi das an den deutschen Standorten gemäß Tarifvertrag geltende tarifliche Zusatzentgelt in sechs bzw. bei Vorliegen bestimmter Kriterien in acht bezahlte zusätzliche Tage Freizeit umwandeln.

/ VON CHANCENGLEICHHEIT ZU DIVERSITY MANAGEMENT

Diversität ist für uns eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, das die Individualität jedes Einzelnen im Unternehmensinteresse fördert. Aktuell arbeiten Menschen aus rund 100 verschiedenen Nationen bei der AUDI AG. Neben dem kulturellen Hintergrund richten wir im Rahmen des Diversity Management den Fokus unter anderem auf die Dimensionen Alter und Geschlecht und setzen uns aktiv für Inklusion ein. So beschäftigt das Unternehmen beispielsweise an den deutschen Standorten in Ingolstadt und in Neckarsulm rund 3.200 gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen. Des Weiteren unterstützt Audi die Prout-at-Work Stiftung. Als offenes Unternehmen schaffen wir ein Bewusstsein für Diversität und sind offen für alle Menschen, unabhängig von deren sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Auch für den Aufsichtsrat und das Management der AUDI AG bestehen Diversitätskonzepte.

+ Lesen Sie online mehr zu den Diversitätskonzepten für Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung unter www.audi.com/corporate-management.

Qualifizierte Frauen zu gewinnen und zu fördern, ist ein maßgeblicher Fokus unserer Personalstrategie. Dabei sind wir von speziellen Rahmenbedingungen abhängig, denn in vielen Unternehmensbereichen werden vorwiegend Absolventen technischer Studiengänge benötigt. Aus diesem Grund orientieren wir uns am Anteil der Absolventinnen in den jeweiligen Studiengängen. Gemittelt über alle unternehmensrelevanten Studiengänge ergibt sich dadurch für Neueinstellungen ein angestrebter Frauenanteil von rund 30 Prozent.

Das Unternehmen hat sich für den Zeithorizont bis 2021 Zielwerte für Frauen in Führungspositionen gesetzt: Bis zum Ende des Jahres 2021 soll der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands demnach 8 Prozent und in der zweiten Führungsebene 16 Prozent betragen.

Frauenanteil AUDI AG

in % 2018 2017
Frauenanteil gesamt 15,4 15,2
Auszubildende 27,2 29,1
davon gewerbliche Auszubildende 24,2 26,3
davon kaufmännische Auszubildende 81,1 80,6
Management 10,9 10,1

Auch im Vorstand der AUDI AG soll langfristig der Anteil von Frauen erhöht werden. Über die Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand wird jedes Jahr im Aufsichtsrat der AUDI AG neu entschieden. Bis zum 31. Dezember 2018 hatte der Aufsichtsrat der AUDI AG formell eine Zielquote von null beschlossen. Zum Ende des Jahres 2018 waren keine Frauen im Vorstand vertreten. Im Berichtsjahr wurde für den Frauenanteil im Vorstand bis 31. Dezember 2019 eine formelle Zielquote von null Prozent beschlossen. Zwischenzeitlich ist es dem Aufsichtsrat jedoch gelungen, mit Hildegard Wortmann eine Frau mit hoher fachlicher Kompetenz als Vorständin für den Bereich Marketing und Vertrieb zu gewinnen.

Zusätzlich gilt die gesetzlich vorgegebene Quote von 30 Prozent für den Aufsichtsrat. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren im Aufsichtsrat der AUDI AG 35 Prozent Frauen vertreten.

PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Das Geschäftsjahr 2019 wird von besonderen Herausforderungen geprägt sein. So werden wir wichtige strukturelle und strategische Entscheidungen treffen, die das Fundament für die langfristige Wertsteigerung des Audi Konzerns bilden. Dabei ist das Jahr 2019 ein Übergangsjahr mit einer prognostizierten Operativen Umsatzrendite zwischen 7,0 und 8,5 Prozent. Langfristig haben wir unseren strategischen Zielkorridor auf 9 bis 11 Prozent angepasst.

PROGNOSEBERICHT

/ VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

// WELTWIRTSCHAFTLICHE LAGE

Bei den Prognosen zur gesamtwirtschaftlichen Situation stützen wir unsere Aussagen insbesondere auf aktuelle Einschätzungen externer Institutionen. Dazu zählen Wirtschaftsforschungsinstitute, Banken, multinationale Organisationen und Beratungsunternehmen.

Für das Jahr 2019 rechnet der Audi Konzern mit einer etwas schwächeren Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft. Sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer gehen wir von niedrigeren Wachstumsraten als im Jahr 2018 aus. Nach wie vor sehen wir die höchsten Zuwächse des Bruttoinlandsprodukts im asiatischen Raum. Allerdings könnten politische Unsicherheiten, eine stärker als erwartet anziehende Inflation oder ein beschleunigter Ausstieg aus der insgesamt lockeren Geldpolitik die weltweiten Wachstumsaussichten zusätzlich belasten. Zudem stellen geopolitische Spannungen und Konflikte, strukturelle Defizite einzelner Länder sowie Turbulenzen auf den Finanzmärkten weiterhin mögliche Störfaktoren dar.

Das Wirtschaftswachstum Westeuropas dürfte sich im Jahr 2019 konjunkturbedingt abschwächen. Die wirtschaftliche Entwicklung bleibt hier weiterhin von der Bewältigung struktureller Probleme - vor allem im südeuropäischen Raum - beeinträchtigt. Darüber hinaus könnten die Unsicherheiten verbunden mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union das Wirtschaftswachstum belasten. Aller Voraussicht nach wird sich die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland - bei anhaltend stabiler Lage auf dem Arbeitsmarkt und gutem Konsumklima - ebenfalls etwas abschwächen.

Für Zentral- und Osteuropa rechnen wir mit einer geringeren konjunkturellen Dynamik als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch die russische Wirtschaft dürfte ein etwas niedrigeres Wachstumstempo als im Jahr 2018 aufweisen.

Für das Jahr 2019 erwarten wir für die USA, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung etwas abschwächt. Die US-Notenbank könnte im Laufe des Jahres den Leitzins weiter anheben. Gleichzeitig sollten fiskalpolitische Maßnahmen weiterhin unterstützend wirken.

Die brasilianische Wirtschaft dürfte sich im Jahr 2019 weiter stabilisieren und ein etwas höheres Wachstum ausweisen. Positiv sollten dabei eine Vielzahl von angekündigten Reformen wirken.

Mit dem weltweit größten wirtschaftlichen Wachstumstempo rechnen wir in der Region Asien-Pazifik. Dabei gehen wir von einem im internationalen Vergleich hohen Wachstum der chinesischen Wirtschaft bei nachlassender Dynamik aus. Die japanische Wirtschaft dürfte mit einer ähnlichen Expansionsrate wie im Vorjahr wachsen.

// INTERNATIONALE AUTOMOBILKONJUNKTUR

Der Audi Konzern erwartet für das Jahr 2019 eine uneinheitliche Entwicklung der einzelnen Regionen. Insgesamt wird die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen voraussichtlich auf dem Niveau des Jahres 2018 liegen.

Auch für Westeuropa rechnen wir mit Neuzulassungen auf dem Niveau des Berichtsjahres 2018. Auf dem deutschen Pkw-Markt dürfte die Nachfrage nach Automobilen hingegen etwas nachlassen. In der Region Zentral- und Osteuropa gehen wir von weiter steigenden Neuzulassungszahlen aus.

Die Verkäufe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den USA dürften unter dem Vorjahresniveau liegen.

Im Unterschied dazu sollte sich in Südamerika der Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiter positiv entwickeln.

Im Jahr 2019 wird die Region Asien-Pazifik voraussichtlich wieder den größten Beitrag zum weltweiten Wachstum des Automobilmarkts leisten. Auch der chinesische Pkw-Markt dürfte sich positiv entwickeln. In Japan rechnen wir mit einer rückläufigen Automobilnachfrage.

// INTERNATIONALE MOTORRADKONJUNKTUR

Für das Jahr 2019 rechnen wir weltweit mit einer rückläufigen Entwicklung der Nachfrage nach Motorrädern im Hubraumsegment über 500 ccm. Dabei dürfte sich insbesondere der US-amerikanische Motorradmarkt, der größte Motorradmarkt der Welt, negativ entwickeln.

/ GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES AUDI KONZERNS

Die Prognosen für das Geschäftsjahr 2019 basieren auf unseren Erwartungen zur Entwicklung der weltwirtschaftlichen Lage sowie der internationalen Automobilkonjunktur. So rechnen wir für das Jahr 2019 mit einer etwas schwächeren Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft als im Jahr 2018. Bei der weltweiten Automobilnachfrage gehen wir für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt von einem leichten Anstieg aus - wobei sich einzelne Regionen heterogen entwickeln sollten. Vor allem konjunkturelle Unsicherheiten, zunehmend protektionistische Tendenzen und geopolitische Spannungen wirken sich dabei erschwerend auf die Prognostizierbarkeit künftiger Entwicklungen aus.

Neben den steigenden makroökonomischen Unsicherheiten dürfte vor allem der radikale Umbruch der gesamten Automobilbranche auch unser Geschäftsjahr 2019 prägen. Kundenerwartungen und traditionelle Wertschöpfungsströme verändern sich drastisch. Die Marktteilnehmer erwarten eine urbane Mobilität der Zukunft mit durchgängiger digitaler Vernetzung sowie hohem Automatisierungsgrad von Produkten und Prozessen unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten. So müssen für die Zukunftsfähigkeit eines Automobilherstellers enorme Investitionen und Vorleistungen - vor allem für neue Technologien und Geschäftsfelder - getätigt werden. Zudem treten neue, zum Teil branchenfremde Wettbewerber in das Geschäft mit der Mobilität ein - dies erhöht die Wettbewerbsintensität spürbar. Neben veränderten Kundenerwartungen treiben weltweit zunehmende Regularien und Gesetzgebungen auch im Geschäftsjahr 2019 die Weiterentwicklung alternativer Antriebskonzepte voran.

Basis für die Umsetzung der Strategie und für die Zukunftsfähigkeit ist der Audi Transformationsplan (ATP). Dabei haben wir die Anspannungen im Unternehmen durch den ATP bis zum Jahr 2022 noch einmal erhöht und ein neues Arbeitspaket mit Fokus auf den Kapitaleinsatz aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2019 forcieren wir mit dem ATP insbesondere übergreifende Potenziale. Wir wollen beispielsweise den Kundennutzen noch stärker in den Vordergrund unserer Entscheidungen stellen, Komplexität in unseren Produkten und Prozessen weiter reduzieren sowie Arbeitsabläufe und Investitionen kontinuierlich hinterfragen und optimieren. So stellen wir den profitablen Einsatz unseres Kapitals ins Zentrum unseres Handelns. Dabei nutzen wir konsequent Synergien innerhalb von Audi und des Volkswagen Konzerns.

Zudem treiben wir auch die Weiterentwicklung unseres Chinageschäfts voran. In diesem Zusammenhang wollen wir unsere Forschungs- und Entwicklungskompetenzen vor Ort künftig weiter ausbauen, um noch mehr chinaspezifische Modellvarianten und digitale Dienste auf den Markt zu bringen. Zusätzlich soll das lokal gefertigte Produktportfolio in den nächsten Jahren auf zwölf Modelle ausgeweitet werden. So wird im Geschäftsjahr 2019 beispielsweise der Audi Q2 L e-tron - das erste vollelektrische Fahrzeug, das speziell auf chinesische Kunden zugeschnitten ist - auf dem chinesischen Markt verfügbar sein.

Zum Zielbild eines schlanken und agilen Unternehmens gehört ebenso die kontinuierliche Überprüfung von Organisationsstrukturen. So wurde zum 1. Januar 2019 bei Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften die Managementverantwortung an die Volkswagen AG, Wolfsburg, übertragen und die betroffenen Gesellschaften wurden entkonsolidiert. Durch dieses Vorgehen werden gleichartige Geschäftsaktivitäten auf Ebene des Volkswagen Konzerns gebündelt und die Steuerung entsprechend harmonisiert. Dadurch wird auch die Berichterstattung des Audi Konzerns präziser und transparenter.

Das Berichtsjahr 2018 stand ganz im Zeichen unserer Modelloffensive und der Abarbeitung der neuen Emissionsanforderungen durch den Prüfzyklus WLTP. Auch das Geschäftsjahr 2019 wird insbesondere zu Jahresbeginn noch dadurch beeinflusst sein. Im Fokus steht zudem die Markteinführung des neuen Audi e-tron - unseres ersten vollelektrisch angetriebenen SUV - welcher ab dem ersten Quartal des Jahres 2019 sukzessive verfügbar sein wird. Dem Audi e-tron folgen weitere voll- sowie teilelektrifizierte Fahrzeuge. Im Zusammenhang mit unserer Modelloffensive und der damit verbundenen Markteinführung der neuen Modelle werden uns auch im Geschäftsjahr 2019 die Produktanläufe und die erforderlichen Homologationen dieser Produkte verstärkt fordern. Zusätzlich gilt es, die nächste Stufe des Prüfzyklus WLTP mit weiter verschärften gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Dadurch können sich auch im Verlauf des Jahres 2019 erhebliche unterjährige Schwankungen in unseren Auslieferungen und in unseren finanziellen Kennzahlen ergeben.

Seit dem 1. Januar 2019 steht mit Abraham Schot ein neuer Vorstandsvorsitzender an der Spitze von Audi. Das Unternehmen wird die Neuausrichtung und den operativen, strategischen sowie kulturellen Wandel weiter vorantreiben. So wird auch das Geschäftsjahr 2019 von besonderen Herausforderungen geprägt sein. Wir werden weitere strukturelle und strategische Weichen für unseren Weg zu einem schlanken und agilen Unternehmen stellen. Hierbei sind Belastungen unserer finanziellen Performance durch Einmaleffekte, aber auch durch Vorleistungen für die Zukunftsfähigkeit von Audi nicht auszuschließen. Gegenwind erwarten wir des Weiteren aus makroökonomischen Entwicklungen und durch Verschlechterungen aus dem Währungs- und Rohstoffumfeld, zum Beispiel durch das Auslaufen von bislang vorteilhaften Sicherungsgeschäften. Dennoch sieht der Vorstand das Unternehmen insgesamt gut aufgestellt, um zu einer finanziellen Spitzenperformance zurückzukehren und die geplante langfristige Wertsteigerung des Audi Konzerns erfolgreich umzusetzen.

Die nachfolgend dargestellten Prognosen zur Entwicklung unserer Spitzenkennzahlen unterliegen verschiedenen Risiken und Chancen, die dazu führen können, dass die tatsächliche Entwicklung der Spitzenkennzahlen von der jeweiligen Prognose abweicht. Im Risiko- und Chancenbericht werden die wesentlichen Risiken und Chancen des Audi Konzerns erläutert.

Die Auswirkungen der Dieselthematik sind im Jahresabschluss 2018, in unseren Prognosen für das Geschäftsjahr 2019 sowie im Risiko- und Chancenbericht auf Basis aktueller Einschätzungen berücksichtigt bzw. dargestellt. Vor dem Hintergrund noch nicht vollständig abgeschlossener Sachverhalte und der nur eingeschränkten Planbarkeit ist nicht auszuschließen, dass die Einschätzung der Risiken und Chancen, insbesondere in Form von Stichtagsbewertungen, zukünftig anders ausfallen kann.

/ PROGNOSE DER SPITZENKENNZAHLEN

Zum 1. Januar 2019 wurde die Managementverantwortung der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), und Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh, durch ein Control Agreement an die Volkswagen AG, Wolfsburg, übertragen und die betroffenen Gesellschaften wurden entkonsolidiert. Die Gesellschaften werden ab dem Geschäftsjahr 2019 als assoziierte Unternehmen im Rahmen der At-Equity-Bilanzierung im Audi Konzernabschluss erfasst. Die rechtlichen Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert.

Die Entkonsolidierung dieser Gesellschaften wirkt sich auf die Entwicklung folgender Spitzenkennzahlen im Geschäftsjahr 2019 aus:

Umsatzerlöse

Operatives Ergebnis / Operative Umsatzrendite

Kapitalrendite (RoI)

Netto-Cashflow

Forschungs- und Entwicklungskostenquote

Sachinvestitionsquote

Um die Entwicklung dieser Spitzenkennzahlen im Geschäftsjahr 2019 transparent darzustellen, sind neben den im Audi Konzernabschluss 2018 veröffentlichten Werten auch bereinigte Werte als Vergleichsbasis aufgeführt. Dabei sind die im Audi Konzernabschluss 2018 berichteten Werte um die jeweiligen Anteile von Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften bereinigt dargestellt.

// ERWARTETE ENTWICKLUNG DER AUSLIEFERUNGEN

Im Geschäftsjahr 2018 lieferte der Audi Konzern bei herausfordernden Rahmenbedingungen weltweit 1.812.485 Fahrzeuge der Marke Audi an Kunden aus. Auch im Geschäftsjahr 2019 dürften uns schwierige Rahmenbedingungen fordern. Die Auslieferungsentwicklung sollte dabei insbesondere zu Jahresbeginn 2019 durch die Abarbeitung der im Jahr 2018 eingeführten Emissionsanforderungen gemäß dem Prüfzyklus WLTP beeinflusst sein. Im weiteren Jahresverlauf gilt es, die nächste Stufe des Prüfzyklus WLTP mit weiter verschärften gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Bei den Auslieferungen kann es unterjährig auch zu Verwerfungen aufgrund der stark schwankenden Vorjahreswerte kommen. Zudem werden die Fortsetzung unserer Modelloffensive und die damit verbundenen Modellaus- und -anläufe das Geschäftsjahr 2019 prägen. Daher gehen wir aktuell davon aus, dass sich das Volumenpotenzial unserer neuen und überarbeiteten Produkte noch nicht vollumfänglich im Geschäftsjahr 2019 widerspiegeln wird. Vor dem Hintergrund unserer geplanten Lageroptimierung prognostizieren wir dennoch ein Auslieferungsvolumen von Fahrzeugen der Marke Audi, das moderat über dem Niveau des Jahres 2018 liegen sollte. Dabei erwarten wir bei erfolgreicher Umsetzung der verschärften WLTP-Anforderungen vor allem im zweiten Halbjahr 2019 Wachstumsimpulse.

Bei der regionalen Entwicklung erwarten wir für die Kernregionen einen Anstieg der Auslieferungen der Marke Audi im Vergleich zum Jahr 2018. So rechnen wir für die Region Westeuropa mit Aufholeffekten und für die Region Nordamerika mit einer verbesserten Verfügbarkeit unserer Modelle nach erfolgten Modellwechseln. Auch in China gehen wir bei zahlreichen Produktanläufen von einer positiven Volumenentwicklung aus.

Modellseitig planen wir damit, dass im Geschäftsjahr 2019 insbesondere unsere SUV-Modelle für positive Volumenimpulse sorgen dürften. So wird der Audi Q2 L e-tron als unser erstes vollelektrisches Fahrzeug, das lokal produziert wird, auf dem chinesischen Markt verfügbar sein. Auch der neue Audi Q3 sowie der Q5 werden zum Zuwachs beitragen. Vom neuen Audi Q8 sowie vom Audi e-tron - unserem ersten rein elektrisch angetriebenen Serienmodell - erwarten wir deutlich positive Wachstumsimpulse. Insbesondere für die Baureihen mit geplantem Modellwechsel im Geschäftsjahr 2019 gehen wir hingegen von einer rückläufigen Auslieferungsentwicklung aus.

// ERWARTETE ERTRAGSLAGE

Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir, dass die Umsatzerlöse des Audi Konzerns leicht ansteigen dürften. Als Vergleichsbasis dient der um die Effekte aus der Entkonsolidierung von Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften bereinigte Wert für das Geschäftsjahr 2018.

Dabei sollte vor allem der Volumenzuwachs zum Anstieg der Umsatzerlöse beitragen. Auch die Entwicklung des sonstigen Automobilgeschäfts dürfte sich positiv auf die Umsatzentwicklung auswirken. Demgegenüber erwarten wir im Vorjahresvergleich belastende Währungseffekte. Diese Erwartungen sind jedoch von den konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie den tatsächlichen Wechselkursentwicklungen abhängig. Dabei rechnen wir für das Geschäftsjahr 2019 - im Vergleich zu den Durchschnittskursen im Jahr 2018 - mit einem etwas schwächeren Kurs des Euros gegenüber dem US-Dollar. Gegenüber dem britischen Pfund sowie dem chinesischen Renminbi dürfte sich der Kurs des Euros hingegen etwas stärker entwickeln.

In den nächsten Jahren wollen wir zu unserer finanziellen Stärke zurückkehren und den Wert des Audi Konzerns langfristig steigern. Daher haben wir - auch unter Berücksichtigung der Effekte aus der Entkonsolidierung von Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften - unseren langfristigen, strategischen Zielkorridor für die Operative Umsatzrendite auf 9 bis 11 Prozent angepasst. Um dies zu erreichen, werden im Geschäftsjahr 2019 wichtige strukturelle und strategische Entscheidungen im Vordergrund stehen. Diese sollen das Fundament für die langfristige Wertsteigerung des Audi Konzerns bilden. Dabei sehen wir das Geschäftsjahr 2019 als Übergangsjahr mit einer Operativen Umsatzrendite, die zwischen 7,0 und 8,5 Prozent liegen dürfte und damit noch nicht unseren neuen langfristigen, strategischen Zielkorridor erreicht. Belastungen stehen dabei insbesondere im Zusammenhang mit den hohen Vorleistungen in die Zukunftsfähigkeit von Audi - zum Beispiel in die Elektrifizierung unserer Fahrzeugflotte sowie in potenziell neue Geschäftsfelder rund um die Themen autonomes Fahrens sowie Digitalisierung. Nachteilige Wirkung erwarten wir auch aus der im Vorjahresvergleich rückläufigen Aktivierungsquote im Zuge unseres Produktzyklus. Darüber hinaus beeinflussen weitere Verschärfungen der Emissionsanforderungen und damit verbundene Kosten die Operative Umsatzrendite im Jahr 2019. Aktuell gehen wir zudem von für uns im Vorjahresvergleich negativen Währungs- und Rohstoffpreisentwicklungen aus. Auch Effekte aus strukturellen Einmalaufwendungen sind nicht auszuschließen. Positive Effekte sollen sich insbesondere aus der Umsatzentwicklung sowie der nächsten Stufe des Audi Transformationsplans (ATP) ergeben.

Die Operative Umsatzrendite war im Geschäftsjahr 2018 durch Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik beeinflusst. Entsprechend wurden auch die Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen im Jahr 2018 auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen angepasst. Unsere derzeitigen Planungen für das Geschäftsjahr 2019 unterstellen keine zusätzlichen Sondereinflüsse. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann.

Für das Geschäftsjahr 2019 prognostizieren wir eine Kapitalrendite (RoI) für den Audi Konzern innerhalb der Bandbreite von 11 bis 14 Prozent. Damit sollten wir auch im Geschäftsjahr 2019 unseren Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent übertreffen. Basis dafür bildet die prognostizierte Operative Umsatzrendite. Zudem rechnen wir aktuell vor allem im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zur Erfassung von Leasinggeschäften gemäß IFRS 16 mit einem Anstieg des durchschnittlich investierten Vermögens.

// ERWARTETE FINANZLAGE

Auch im Geschäftsjahr 2019 will sich der Audi Konzern vollständig aus dem selbst erwirtschafteten Cashflow finanzieren. Dabei erwarten wir einen Netto-Cashflow zwischen 2,5 und 3,0 Mrd. EUR. Wesentlicher Treiber des positiven Netto-Cashflows sollte unter anderem die Ergebnisentwicklung sein. Weiterhin hohe Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Verbindung mit den Vorleistungen für die Zukunftsfähigkeit von Audi dürften den Netto-Cashflow hingegen mindern. Mittelabflüsse aus noch bestehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik dürften auch im Geschäftsjahr 2019 belastend wirken, wenngleich in deutlich geringerem Umfang als im Geschäftsjahr 2018.

// FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN, INVESTITIONEN

Im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung von Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften und der damit verbundenen Umsatzentwicklung haben wir unseren strategischen Zielkorridor für die Forschungs- und Entwicklungskostenquote auf 6,5 bis 7,0 Prozent und den Zielkorridor für die Sachinvestitionsquote auf 5,5 bis 6,0 Prozent angepasst.

Für das Geschäftsjahr 2019 prognostizieren wir eine Forschungs- und Entwicklungskostenquote, die leicht über unserem strategischen Zielkorridor liegen dürfte. Schwerpunkte sind dabei die Zukunftsthemen Elektrifizierung sowie automatisiertes und autonomes Fahren. Investitionen in eine zukunftsweisende Elektronikarchitektur als Basis für neue Services und Produkte sowie die weitere Erneuerung unserer Produktpalette spiegeln sich ebenfalls in den geplanten Entwicklungsleistungen für das Geschäftsjahr 2019 wider. Effizienzsteigerungen im Bereich Forschung und Entwicklung stehen den hohen Zukunftsinvestitionen gegenüber.

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung von Audi legen wir einen besonderen Fokus auf den profitablen Kapitaleinsatz. So haben wir diesen als neues Arbeitspaket im ATP verankert. Daraus erwarten wir im Geschäftsjahr 2019 bereits erste positive Effekte. In diesem Zusammenhang rechnen wir für das Jahr 2019 mit einer Sachinvestitionsquote, die innerhalb unseres strategischen Zielkorridors liegen dürfte. Vorbereitungen für den Produktionsstart unserer neuen Modelle sollten dabei wesentliche Investitionsschwerpunkte bilden.

Erwartete Entwicklung der Spitzenkennzahlen des Audi Konzerns

IST 2018 Basis für die Prognose 1) Prognose 2019 2)
Auslieferungen Automobile der Marke Audi an Kunden 3) 1.812.485 1.812.485 moderat über dem Vorjahresniveau
Umsatzerlöse in Mio. EUR 59.248 53.617 leichter Anstieg
Operatives Ergebnis / Operative Umsatzrendite in Prozent 6,0 6,6 zwischen 7,0 und 8,5 Prozent und damit noch nicht im strategischen Zielkorridor von 9 bis 11 Prozent
Kapitalrendite (RoI) in Prozent 10,0 10,4 zwischen 11 und 14 Prozent und damit über unserem Mindestverzinsungsanspruch von 9 Prozent
Netto-Cashflow in Mio. EUR 2.141 2.080 zwischen 2,5 und 3,0 Mrd. EUR
Forschungs- und Entwicklungskostenquote in Prozent 7,1 7,8 leicht über dem strategischen Zielkorridor von 6,5 bis 7,0 Prozent
Sachinvestitionsquote in Prozent 5,9 6,5 innerhalb des strategischen Zielkorridors von 5,5 bis 6,0 Prozent

1) Berechnung der bereinigten Werte: Die im Konzernabschluss 2018 berichteten Werte wurden um die jeweiligen Effekte der Mehrmarken-Vertriebsgesellschaften (Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Südkorea), Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), und Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh) bereinigt.
2) Die Prognose für das Jahr 2019 basiert auf den bereinigten Werten.
3) Darin enthalten sind ausgelieferte Audi Modelle, die vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), lokal gefertigt werden.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

/ RISIKOMANAGEMENTSYSTEM IM AUDI KONZERN

// WIRKUNGSWEISE DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Als global agierendes Unternehmen ist der Audi Konzern einem dynamischen Umfeld ausgesetzt. Zudem befindet sich die Automobilbranche in einem ganzheitlichen Transformationsprozess mit sich ändernden Kundenbedürfnissen, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodellen. Dabei sind wir fortlaufend mit unterschiedlichsten und neuen Chancen und Risiken konfrontiert. Integrität sowie gesetzes- und regelkonformes Verhalten sind dabei die Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns und genießen höchste Priorität. Für uns stehen ein konstruktiver Dialog und ein transparenter Umgang mit Chancen und Risiken im Vordergrund, damit wir den dauerhaften Erfolg unserer unternehmerischen Tätigkeiten gewährleisten können. Ein wirksames Risikomanagementsystem (RMS) dient dabei - neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - insbesondere der Absicherung von unternehmerischen Zielen, dem Schutz der Interessengruppen vor negativen Unternehmensentwicklungen, der Erfüllung der tiefgreifenden Sorgfaltspflicht des Unternehmens in Bezug auf den Umgang mit Risiken und der langfristigen Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit. Die Risikoneigung des Audi Konzerns spiegelt sich über die Formulierung ambitionierter Unternehmensziele auf Basis verantwortungsvoller Rendite-Risiko-Betrachtungen wider. Diese sind sowohl unternehmensweit als auch mit dem Volkswagen Konzern synchronisiert. Unser Internes Kontrollsystem (IKS) soll dabei die Funktionsfähigkeit und Stabilität unserer Prozesse absichern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir weitere Initiativen zur Stärkung unseres IKS gestartet.

Das Risikomanagementsystem des Audi Konzerns basiert auf dem international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Dabei sind Risiken durch die jeweiligen Verantwortlichen zu identifizieren, zu bewerten und angemessen zu steuern. Die Steuerung der Risiken ist darüber hinaus einer Kontrolle zu unterziehen. Eine transparente, sach- und zeitgerechte Kommunikation von den zuständigen übergeordneten internen Unternehmenseinheiten und Konzernfunktionalitäten wird eingefordert. Alle organisatorischen Ebenen des Audi Konzerns sind in das Risikomanagementsystem einbezogen, um neben den betriebswirtschaftlichen auch der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen Rechnung zu tragen.

Ferner werden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf das Risikomanagement kontinuierlich beobachtet und wenn relevant für das Unternehmen zeitnah umgesetzt. Die Einbindung aller wesentlichen Beteiligungsgesellschaften in das Risikomanagementsystem ist gewährleistet. Neue Gesellschaften werden sukzessive integriert.

Das RMS/IKS ist im Rahmen eines integrativen und ganzheitlichen Managementansatzes organisatorisch und prozessual eng mit der Compliance-Funktionalität verzahnt (Zentrale Governance-, Risk- & Compliance (GRC)-Organisation / Zentrale GRC-Organisation). Regelmäßig werden der Vorstand und der Aufsichtsrat, insbesondere der Prüfungsausschuss, in Form einer integrierten Berichterstattung zum RMS/IKS sowie zum Compliance-Managementsystem (CMS) informiert.

Die Identifizierung und Analyse von Risiken, eine transparente Berichterstattung sowie eine Verbesserung der Beherrschbarkeit unter Verwendung angemessener Risikosteuerungsinstrumente sind die zentralen Aufgaben des Risikomanagements. Dabei werden auch Impulse zur Chancengenerierung und -nutzung erzeugt. Anhand des COSO-Rahmenwerks werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette risikoadäquate interne Kontrollen definiert und durchgeführt (IKS). Die kontinuierliche Weiterentwicklung des RMS/IKS wird im Audi Konzern im Rahmen geschäftsbereichs- und gesellschaftsübergreifender Projekte gefördert. Auch die enge Verzahnung mit der finanziellen Unternehmensplanung und -steuerung sowie der Bilanzierung steht hierbei im Fokus. Aufgrund der hohen strategischen Relevanz ist das regulatorische Rahmenwerk zum RMS/IKS sowohl in einer internen Unternehmensrichtlinie der AUDI AG als auch bei den wesentlichen Beteiligungsgesellschaften verankert.

Bei der systemischen Ausgestaltung der Risikomanagementarchitektur wird im Audi Konzern das sogenannte "Three Lines of Defense"-Modell - eine Empfehlung des Dachverbands der europäischen Revisionsinstitute (ECIIA) - verfolgt. Basierend darauf verfügt das RMS/IKS des Audi Konzerns über drei Verteidigungslinien, die das Unternehmen vor dem Eintritt wesentlicher Risiken schützen sollen.

Das "Three Lines of Defense"-Modell

Aufsichtsrat
Vorstand
Erste Verteidigungslinie Zweite Verteidigungslinie Dritte Verteidigungslinie
Geschäftsbereiche Zentrale GRC-Organisation Interne Revision
Operative Risikosteuerung Koordination Regelprozesse, Governance und Methodik Prüfung RMS/IKS

Für die operative Steuerung der Risiken und deren Kontrolle sind die jeweiligen Risikoeigentümer der Geschäftsbereiche der AUDI AG und der Beteiligungsgesellschaften verantwortlich sowie berichtspflichtig. Sie bilden die erste Verteidigungslinie.

In der zweiten Verteidigungslinie verantwortet die zentrale GRC-Organisation die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des RMS/IKS sowie des CMS. Kernaktivitäten sind dabei die Überwachung der Systemwirksamkeit sowie die aggregierte Berichterstattung der Risikolage an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Damit wird die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Risikofrüherkennung und der Wirksamkeit des RMS/IKS sichergestellt. Über anlassbezogene Projekte zum operativen Risikomanagement und die regelmäßige Durchführung von Schulungen wird zudem das Bewusstsein für Risikomanagement und Compliance gestärkt sowie eine positive Risikokultur im Audi Konzern gefördert. Im Berichtsjahr wurde das Schulungsprogramm deutlich erweitert und mit Pflichtbausteinen und funktionsbezogenen Programmen auf die verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet. Bei der AUDI AG wirken hierbei sogenannte Risiko-Compliance-Koordinatoren als Bindeglied zwischen erster und zweiter Verteidigungslinie. In den Beteiligungsgesellschaften wird diese Funktion durch fest definierte Risk- und Compliance-Officer übernommen.

In der dritten Verteidigungslinie prüft die Interne Revision als unabhängige Instanz die systemischen und operativen Aktivitäten des RMS/IKS hinsichtlich Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das RMS/IKS bezogen auf die Rechnungslegung unterliegt zudem der Prüfung durch den Konzernabschlussprüfer.

Jede Verteidigungslinie berichtet darüber hinaus unabhängig und zumindest anlassbezogen an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat der AUDI AG.

// WIRKUNGSWEISE DES CHANCENMANAGEMENTS

Um den nachhaltigen Erfolg des Audi Konzerns sicherzustellen, gilt es, neben der effektiven Steuerung der Risiken auch unternehmerische Chancen zu erkennen und zu nutzen. So werden bei allen langfristig wirkenden unternehmerischen Entscheidungen neben den Risiken auch die damit einhergehenden Chancen berücksichtigt. Das Chancenmanagement -das unter anderem Erlös- und Kostenoptimierungen sowie Produktoptimierungen enthält - ist in die operative Aufbau- und Ablauforganisation des Audi Konzerns integriert und orientiert sich eng an den strategischen Zielsetzungen. Dazu wird das internationale Umfeld kontinuierlich auf potenzielle Auswirkungen auf das Geschäftsmodell analysiert, um Trends und branchenbezogene Schlüsselfaktoren frühzeitig zu erkennen. Relevante Entwicklungen werden mithilfe von Szenarioanalysen im Detail betrachtet. Die Ableitung der möglichen Auswirkungen für Audi erfolgt unter Einbeziehung der strategischen Unternehmensplanung, der betroffenen Geschäftsbereiche und des Controllings. Ziel der Zusammenarbeit ist die Chancengenerierung und -nutzung. Mittel- und kurzfristige Chancenpotenziale werden durch die Geschäftsbereiche abgeleitet und operationalisiert. Die langfristige Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit soll darüber hinaus auch durch Effizienz- und Chanceninitiativen, wie dem Audi Transformationsplan (ATP), sowie durch Benchmarking abgesichert werden. Über konkrete Zielvorgaben hinaus können dadurch weitere Chancen bei der Umsetzung dieser Initiativen erkannt werden.

// INTEGRIERTES RISIKOMANAGEMENT- UND INTERNES KONTROLLSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Der für die Abschlüsse der AUDI AG und des Audi Konzerns maßgebliche rechnungslegungsbezogene Teil des RMS/IKS beinhaltet alle Maßnahmen, die eine vollständige, richtige und zeitgerechte Übermittlung aller relevanten Informationen gewährleisten. Dadurch sollen Risiken in der Aufstellung des Abschlusses der AUDI AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts minimiert bzw. vollständig vermieden werden.

Im Zuge der dezentralen Organisation des Rechnungswesens im Audi Konzern nehmen die konsolidierten Gesellschaften die rechnungswesenrelevanten Aufgaben überwiegend eigenverantwortlich wahr. In Einzelfällen werden Aufgaben im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen auf die AUDI AG und Gesellschaften des Volkswagen Konzerns übertragen. Die Einzelabschlüsse der AUDI AG und der Beteiligungsgesellschaften werden entsprechend der jeweiligen nationalen Gesetzgebung aufgestellt und nach IFRS-Grundsätzen in den Audi Konzernabschluss überführt.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung und Bewertung entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften wird das IFRS-Bilanzierungshandbuch des Volkswagen Konzerns verwendet. Der Audi Konzernleitfaden für den Jahresabschluss konkretisiert weitere Regelungen zum Berichtsumfang, zur Definition des Konsolidierungskreises für den Konzernabschluss sowie zur einheitlichen Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Die ordnungsgemäße Abbildung konzerninterner Geschäftsvorfälle ist durch etablierte Prozesse und Instrumente, wie die umfassenden Regelungen zur Saldenabstimmung zwischen den Gesellschaften, detailliert vorgegeben.

Auf Ebene des Audi Konzerns erfolgen im Zuge von Kontrollaktivitäten eine Analyse und eine Validierung der IFRS-Einzelabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften. Berücksichtigt werden zudem die vom Abschlussprüfer vorgelegten Berichte und die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften. Systematische Plausibilisierungen erfolgen teilweise automatisiert, aber auch auf Expertenbasis. Komplexe Einzelsachverhalte werden bereits unterjährig zwischen dem Fachbereich Konzernabschluss und der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft regelmäßig abgestimmt. Das Vier-Augen-Prinzip und Funktionstrennungen finden bei der Abschlusserstellung der Konzerngesellschaften als wesentliche Kontrollinstrumente ebenfalls Anwendung. Zusätzlich prüft die Konzernrevision die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungslegungsprozesses bei in- und ausländischen Gesellschaften. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und vorgegebenen Standards in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden kontinuierlich beobachtet und bei Relevanz für das Unternehmen zeitnah umgesetzt. Damit wird die Normenkonformität sichergestellt.

Die Abbildung der Rechnungslegung erfolgt auf Basis des konzernweiten Systemstandards "Volkswagen Konsolidierungs- und Unternehmenssteuerungssystem" (VoKUs). Zusätzlich findet ein kontinuierlicher inhaltlicher Austausch mit dem Volkswagen Konzernrechnungswesen statt. VoKUs beinhaltet sowohl die vergangenheitsorientierten Daten des Rechnungswesens als auch die Plandaten des Controllings und erlaubt somit umfangreiche Konsolidierungs- und Analysemöglichkeiten. Das System bietet zudem eine zentrale Stammdatenpflege, ein einheitliches Berichtswesen, ein Berechtigungskonzept und größtmögliche Flexibilität bei veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Überprüfung der Datenkonsistenz erfolgt über systematische und mehrstufige Validierungsfunktionen, zum Beispiel Vollständigkeits- und inhaltliche Plausibilitätsprüfungen von Bilanz, Kapitalflussrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie Anhang.

// RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM UND ÜBERWACHUNG DER WIRKSAMKEIT

Die Früherkennungspflichten des Vorstands bezüglich bestandsgefährdender Risiken werden in § 91 Abs. 2 AktG geregelt (Ergänzung durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)). § 107 Abs. 3 AktG (ergänzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)) verpflichtet zudem den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, die Wirksamkeit des RMS/IKS zu überwachen. Die organisatorische Ausgestaltung des RMS/IKS wird durch den Vorstand verantwortet. Wesentlicher Bestandteil für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist ein konzernweit systematisierter Risikoerfassungsprozess (Governance-, Risk- & Compliance-Regelprozess / GRC-Regelprozess). Dabei werden grundsätzliche, wiederkehrende Risiken, Gegenmaßnahmen und Kontrollen im Unternehmen systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert, sodass sich ein Gesamtbild der Risikolage ergibt. Zugleich wird die Wirksamkeit der Kontrollprozesse und des Gesamtsystems beurteilt.

/// GRC-REGELPROZESS

//// RISIKOKONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Risikokonsolidierungskreis ergibt sich durch ein einheitliches Auswahlverfahren, bei dem sämtliche Beteiligungs- und sonstige relevante Gesellschaften nach quantitativen und qualitativen Merkmalen beurteilt sowie nach Risikokriterien klassifiziert werden. Im Geschäftsjahr 2018 wurden neben der AUDI AG 22 Gesellschaften vollumfänglich in den GRC-Regelprozess einbezogen.

Inland:

AUDI AG

Audi Electronics Venture GmbH

Audi Interaction GmbH

Audi Sport GmbH

PSW automotive engineering GmbH

Ausland:

Audi Australia Pty. Ltd.

Audi Brussels S.A./N.V.

Audi Canada Inc.

Audi (China) Enterprise Management Co., Ltd.

Audi do Brasil Indústria e Comércio de Veiculs Ltda.

Audi Hungaria Zrt.

Audi Japan K.K.

Audi México S.A. de C.V.

Audi of America, LLC

Audi Singapore Pte. Ltd.

Audi Tooling Barcelona S.L.

Audi Volkswagen Korea Ltd.

Audi Volkswagen Middle East FZE

Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd.

Automobili Lamborghini S.p.A.

Ducati Motor Holding S.p.A.

Italdesign Giugiaro S.p.A.

Volkswagen Group Italia S.p.A.

Beteiligungsgesellschaften, die nicht im Risikokonsolidierungskreis enthalten sind, werden über konzernweite Mindestanforderungen in das Risikomanagementsystem des Audi Konzerns einbezogen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Mehrheitsbeteiligung bzw. der Managementverantwortung.

//// RISIKOIDENTIFIKATION, -BEWERTUNG UND -DOKUMENTATION

Die grundsätzlich für den Audi Konzern bestehenden Risiken werden im Rahmen des GRC-Regelprozesses einmal jährlich von den Risikoverantwortlichen der jeweiligen Geschäfts- und Fachbereiche sowie den Beteiligungsgesellschaften in einem speziell entwickelten IT-System erfasst und bewertet. Die Risikobewertung erfolgt dabei über eine einheitliche Systematik im Volkswagen Konzern. Als Ergebnis wird der jeweilige Risikoscore aus der Multiplikation der Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle Schadenshöhe ermittelt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird durch den Risikoverantwortlichen auf Basis von Bandbreiten festgelegt. Das weitere Kriterium Schadenshöhe ist in verschiedene Unterkategorien aufgeteilt. So fließen hier neben materiellen und immateriellen Bewertungsaspekten auch strafrechtliche Aspekte ein. Dabei folgen wir grundsätzlich der sogenannten Nettobetrachtung, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schaden werden nach bereits implementierten Gegenmaßnahmen betrachtet. Risikomeldungen werden hierbei stichprobenartig in vertiefenden Interviews der zentralen GRC-Organisation mit den betreffenden Bereichen und Gesellschaften auf Angemessenheit und Plausibilität geprüft. Zudem beurteilt der Abschlussprüfer anhand der Prozessdokumentation, ob der Vorstand entsprechend § 91 Abs. 2 AktG in geeigneter Form Maßnahmen zur Risikofrüherkennung getroffen hat.

//// WIRKSAMKEITSKONTROLLE, BERICHTERSTATTUNG UND FOLGEAKTIVITÄTEN

Zur Funktionsprüfung erfolgt im Rahmen des GRC-Regelprozesses ein Wirksamkeitsnachweis durch die Fachbereiche oder externe Gutachter bei allen wesentlichen Risiken sowie bei stark risikoreduzierenden Gegenmaßnahmen und Managementkontrollen. Liegt ein unzureichender Wirksamkeitsnachweis vor, so hat der betroffene Fachbereich eine Verbesserungsmaßnahme als Folgeaktivität durchzuführen. Die zentrale GRC-Organisation überwacht dabei die zeitgerechte Umsetzung. Ausgewählte Elemente im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit werden zudem durch die Interne Revision als unabhängige Instanz geprüft.

Über Status und Weiterentwicklungen des RMS/IKS wird regelmäßig und anlassbezogen an den Vorstand sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet.

/// RISIKOQUARTALSPROZESS UND AD-HOC-MELDUNGEN

Der GRC-Regelprozess wird um einen Risikoquartalsprozess (RQP) ergänzt, der die aktuelle operative Risikolage des Audi Konzerns abbildet. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung der Gegenmaßnahmen und der damit verbundenen kurzfristigen Steuerung der Risiken. Die Gesamtrisikolage sowie zugehörige Gegenmaßnahmen werden in einem ersten Schritt quartalsweise im sogenannten Audi Executive Committee (AEC) dem Topmanagement vorgestellt, überprüft und anschließend dem Vorstand berichtet. Gegebenenfalls werden weitere Gegenmaßnahmen durch das AEC und den Vorstand initiiert. Damit wird die Risikotransparenz erhöht, das Risikobewusstsein im Unternehmen weiter geschärft und eine effektive sowie zeitnahe Risikosteuerung gewährleistet. Die Bewertung der Risiken aus diesem Risikoquartalsprozess ist mit dem GRC-Regelprozess synchronisiert.

Der Risikoquartalsprozess (RQP)

Darüber hinaus werden bedeutende Änderungen der Risikolage, die kurzfristig beispielsweise durch unerwartete externe Ereignisse entstehen können, in einem gesonderten Verfahren behandelt. Eine bedeutende Änderung der Risikolage entsteht, wenn ein bestands- oder strategiegefährdendes Risiko vorliegt bzw. wenn maßgebliche monetäre Schwellenwerte überschritten werden. Weitere potenzielle Anlässe stellen schwerwiegende Unrichtigkeiten in der Rechnungslegung und Compliance-Verstöße dar. Sämtliche Konzerngesellschaften sind dazu verpflichtet, den Vorstand der AUDI AG sowie die zentrale GRC-Organisation mittels interner Ad-hoc-Meldung über derartige Entwicklungen zu informieren. Die Ableitung vorbeugender Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, die Kommunikation der aktualisierten Risikolage an die Unternehmensorgane und die Überprüfung einer Ad-hoc-Publizitätspflicht nach kapitalmarktrechtlichen Grundsätzen stehen dabei im Vordergrund.

/ RISIKEN UND CHANCEN DES AUDI KONZERNS

Nachfolgend werden die bedeutendsten Risiken und Chancen des Audi Konzerns beschrieben. Diese wurden nach aktueller Einschätzung als wesentlich für die zukünftige Entwicklung eingestuft und können zu negativen oder positiven Abweichungen von der Prognose der Spitzenkennzahlen führen. Basis für die genannten Risiken bilden sowohl der GRC-Regelprozess als auch der Risikoquartalsprozess. Die aufgeführten Chancen sind analytisch abgeleitet und werden bei hinreichender Konkretisierung operationalisiert. Zusätzlich werden die für den Audi Konzern latent vorhandenen Risiken und Chancen aufgeführt. Zur besseren Übersicht erfolgt die Darstellung der Risiken und Chancen in verschiedenen Kategorien. Die Bedeutung der Risiken leitet sich aus der Reihenfolge innerhalb der jeweiligen Kategorie ab und wird im Rahmen der Gesamteinschätzung der Risiko- und Chancensituation erläutert.

// UMFELDRISIKEN

Im Zusammenhang mit nicht beeinflussbaren externen Entwicklungen bestehen für den Audi Konzern grundsätzlich Umfeldrisiken.

So hätte der geplante EU-Austritt Großbritanniens (Brexit) volkswirtschaftliche und politische Folgen, die sich auf den Audi Konzern unmittelbar auswirken dürften. Ein möglicher Einbruch des Pkw-Gesamtmarktes in dieser Region würde sich auch negativ auf unsere Volumenentwicklung im Fahrzeug- und Zubehörbereich auswirken. Mögliche Folgen begründen sich unter anderem durch eine potenzielle Konjunkturabkühlung oder Rezession, eine mögliche Abwertung des britischen Pfunds und zusätzliche Importzölle auf Fahrzeuge bei einem sogenannten "Hard Brexit" - das heißt einem unkontrollierten Austritt. Darüber hinaus kann es aufgrund umfangreicher Grenzkontrollen zu einer verzögerten Versorgung des Marktes auf der Absatzseite sowie in unserer Lieferkette kommen. Zur Steuerung des Risikos wurde ein geschäftsbereichsübergreifender Arbeitskreis gegründet, in dem Gegenmaßnahmen definiert und abgestimmt werden und die Umsetzung überwacht wird. Das bereits im Geschäftsjahr 2017 erfasste Risiko bleibt weiterhin hoch bewertet.

Abgesehen vom Brexit sind konjunkturelle Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens generell von großer Bedeutung. Insbesondere die Absatzmärkte in Europa, den USA und China stehen hier im Fokus. Risiken für die konjunkturelle Entwicklung gehen von potenziellen Turbulenzen auf den Finanzmärkten, protektionistischen Tendenzen, politischen Umbrüchen und strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern aus. Beispielsweise können sich Risiken aus Protektionismus in Nordamerika und in China ergeben. Die Situation einiger Finanzinstitute im südlichen Euroraum, Handelsstreitigkeiten sowie die hohe Verschuldung des privaten und öffentlichen Sektors in Teilen Europas können hier als weitere Beispiele genannt werden. Dabei nimmt auch die Geldpolitik der Notenbanken einen hohen Stellenwert ein. Ferner können geopolitische Spannungen und Konflikte die Konjunkturentwicklung einzelner Länder und Regionen kurzfristig beeinflussen. Sich weiter verschärfende Konflikte in einzelnen Regionen könnten darüber hinaus zu Schwankungen auf den weltweiten Finanz-, Energie- und Rohstoffmärkten führen. Soziale Konflikte, terroristische Aktivitäten oder Pandemien könnten ebenfalls einen negativen Einfluss ausüben. Darüber hinaus können sich Risiken aus Korruption, mangelhaften staatlichen Strukturen und fehlender Rechtssicherheit ergeben. Da es deutliche Abweichungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen den einzelnen Regionen und Ländern gegenüber unserer Planung geben kann, die sich beispielsweise bei den Auslieferungen, in der Preisdurchsetzung und den Werkauslastungen niederschlagen, bestehen Risiken hinsichtlich der Erfüllung von Volumen- und Ertragszielen. Als Gegenmaßnahme unterstützt uns unser weltweites Vertriebsnetzwerk dabei, Marktschwächen einzelner Länder gegebenenfalls durch Volumenverlagerungen in andere Märkte zu kompensieren. Darüber hinaus setzen wir zur Risikosteuerung umfassende Risikofrüherkennungssysteme ein, mit denen wir die Absatzmärkte kontinuierlich beobachten. Zudem betreiben wir Marktforschung und stehen in regelmäßigem Austausch mit unseren Ansprechpartnern in den Vertriebsregionen. So sollen die Wettbewerbsfähigkeit und der langfristige Geschäftserfolg des Audi Konzerns abgesichert werden - unsere starke Marke, ein attraktives Produktportfolio, der Fokus auf Premiumqualität und die klare Ausrichtung auf Zukunftstechnologien unterstützen dabei. Kurzfristigen Entwicklungen wird mit marktindividuellen Maßnahmen und Steuerungsinstrumenten begegnet. Dank einer grundsätzlich bedarfsorientierten Produktionsplanung können wir flexibel auf Nachfrageschwankungen reagieren. Einer globalen Konjunkturschwäche indes könnte sich auch der Audi Konzern nur schwer entziehen.

Auch im Zusammenhang mit unserer Lieferkette bestehen latent vorhandene Risiken. So können Schwankungen in unserer Produktion zu Verletzungen von vertraglich vereinbarten Konditionen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen führen. Zudem können Störungen im Lieferantennetzwerk und dessen Umfeld zu temporären Versorgungsengpässen führen. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, aber auch wirtschaftliche Krisen sowie Qualitätsprobleme und Produktionsstörungen oder -ausfälle bei Lieferanten und deren Vorlieferanten können dafür ursächlich sein. Neben der permanenten Umfeldanalyse erfolgt die Risikosteuerung im Zusammenhang mit der Lieferkette über ein präventives und reaktives Risikomanagement innerhalb der Beschaffung. Zudem durchlaufen Vergabeentscheidungen an Lieferanten fest definierte Prozesse und werden auf Basis einer Risikobewertung getroffen. Umfassende Szenario- und Zukunftsanalysen, Notfallpläne und entsprechende Versicherungen werden ebenfalls zur Risikoreduzierung herangezogen. Zur Stärkung des konzernweiten Krisenmanagements entwickelt der Audi Konzern zudem seine Krisenorganisation stetig weiter.

Im Zusammenhang mit der Elektrifizierung unseres Produktportfolios gewinnt insbesondere die Lieferkette in Bezug auf Batterien eine immer größere Bedeutung. Um dem Risiko einer Nichtverfügbarkeit von Batterien oder hohen Kosten entgegenzuwirken, erfolgt bereits im Produktprozess ein permanentes Monitoring.

// UMFELDCHANCEN

Eine über den allgemeinen Erwartungen liegende positive wirtschaftliche Entwicklung in den wichtigsten Absatzmärkten könnte zu zusätzlichem Absatzpotenzial für den Audi Konzern führen. Zur Realisierung dieser Chancen baut Audi seine Marktpräsenz insbesondere in den Wachstumsmärkten kontinuierlich weiter aus. Das internationale Produktionsnetzwerk stärkt dabei die weltweite Markenbekanntheit und unterstützt den Audi Konzern, die spezifischen Kundenanforderungen flexibel zu erfüllen. Um Chancen durch innovative Lösungen und technologische Neuerungen frühzeitig nutzen zu können, werden Umfeldentwicklungen und Kundenbedürfnisse weltweit fortlaufend beobachtet.

// BRANCHENRISIKEN

Die nationale Gesetzgebung zu CO 2 -Grenzwerten in verschiedenen Märkten hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Fahrzeugen. Vor diesem Hintergrund besteht im Audi Konzern das Risiko der Nichterfüllung von gesetzlichen Zielvorgaben für CO 2 -Flottenziele und damit verbundenen potenziellen Ausgleichszahlungen. Um die CO 2 -Grenzwerte zu erfüllen, gibt es bei Audi eine klare Definition zu CO 2 -Zielen für die Fahrzeugflotte und Einzelfahrzeuge. Diese werden in Form eines Abgleichs zwischen Grenzwert und aktuellem CO 2 -Wert für den prognostizierten Volumenmix fortlaufend überwacht. Zudem erfolgt eine frühzeitige Einbeziehung geeigneter technischer sowie produktspezifischer Maßnahmen in unsere Planungen. Zusätzlich fokussieren wir in der Fahrzeugentwicklung auf die kontinuierliche Reduzierung von Gewicht, Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugemissionen. Weiter verfolgt der Audi Konzern eine Produkt- und Aggregatestrategie, bei der neben konventionellen Verbrennungsmotoren auch alternative Antriebskonzepte mit Wasserstoff, synthetischen Kraftstoffen und vor allem die Elektrifizierung unserer Fahrzeuge im Fokus stehen. Die Umsetzung wird über die Definition und die Verfolgung einer Elektrifizierungsroadmap sowie über fest definierte CO 2 -Ziele für die Fahrzeugflotte und die einzelnen Produkte sichergestellt. Die Risikobewertung entspricht weiterhin der Einschätzung des Vorjahres.

Eine langfristige Vernachlässigung von marktbestimmenden Nachhaltigkeits- und Verantwortungsaspekten in unseren Produkten und Prozessen könnte unter anderem zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen, Imageeinbußen, Volumenverlusten oder Gesetzesverstößen führen. Als Gegenmaßnahmen wurden konkrete Ziele und Verantwortlichkeiten festgelegt und Projektpläne definiert, die marken- und konzernübergreifend durch Zentralfunktionen, Gremien und Arbeitskreise gesteuert werden. Zudem haben wir im Geschäftsjahr 2018 unsere Roadmap Nachhaltigkeit verabschiedet, mit welcher wir zukünftig anhand definierter Kennzahlen die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele überwachen und steuern. Sensibilisierungsmaßnahmen für das Management und Mitarbeiter zu nachhaltigem Handeln sowie die systemische Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in unseren Steuerungs- und Entscheidungsprozessen wirken diesem Risiko ebenfalls entgegen. Das Risiko hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Eine Verschärfung der aktuellen internationalen Handelsstreitigkeiten - vor allem zwischen Europa und den USA - und damit einhergehend eine potenzielle Anhebung von Importzöllen könnten sich negativ auf die Entwicklung unseres Auslieferungsvolumens und somit auch auf unsere finanziellen Kennzahlen auswirken. Über ein laufendes Tracking und mögliche Preisanpassungen versuchen wir dieses Risiko bestmöglich zu steuern. Zudem besteht mittel- und langfristig die Möglichkeit, durch regionale Wertschöpfungsveränderungen diesen Risiken entgegenzuwirken. Das Risiko wurde im Berichtsjahr erstmals erfasst.

Im Zusammenhang mit möglicherweise fehlerhaften Airbags von Lieferanten bestehen weiterhin Risiken. Als Gegenmaßnahme wurden mit den Herstellern umfangreiche Analyseprogramme initiiert, um einen systematischen Fehler zu erkennen bzw. auszuschließen. Darüber hinaus stehen wir mit den Behörden in ständigem Austausch, um zeitnah über die aktuellen Analyseergebnisse zu berichten. Risiken im Zusammenhang mit Airbags wurden bereits im Vorjahr erfasst.

Die weltweit intensive Wettbewerbssituation ist ein latentes Risiko für die Branchenentwicklung und somit auch für den Audi Konzern. Spürbar wird diese beispielsweise durch Einschränkungen bei der preislichen Positionierung oder den verstärkten Einsatz von Verkaufshilfen. Zusätzlich spiegelt sich die öffentliche Diskussion zur Dieseltechnologie in einem geänderten Nachfrageverhalten wieder. In Verbindung mit der Restwertentwicklung im Gebrauchtwagengeschäft von Dieselfahrzeugen bestehen ebenfalls finanzielle Risiken. Darüber hinaus treten neue Wettbewerber aus bisher fremden Branchen in den Wettbewerb mit der klassischen Automobilindustrie ein. Wir tragen dieser Entwicklung mit der Fokussierung auf die Transformation unseres Unternehmens Rechnung. Zudem schätzen unsere Kunden unsere progressive Marke und unser attraktives Produktangebot verbunden mit einem differenzierenden Design und der hohen Qualität unserer Produkte. Darüber hinaus betreiben wir aktive Marktbeobachtung und -steuerung und öffnen uns neuen Geschäftsfeldern.

// BRANCHENCHANCEN

Umfangreiche Megatrends bieten vielfältige Chancen, die wir nutzen wollen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Automobile zum integralen Bestandteil des digitalen Alltags unserer Kunden zu machen. Daher ergänzen wir unser bestehendes Geschäftsmodell um neue digitale Services. Auch die Skalierung unserer Mobilitätskonzepte und -dienstleistungen ermöglicht weiteres Geschäftspotenzial. Darüber hinaus haben wir durch Digitalisierung die Chance, unsere Prozesse weiter zu verschlanken und so zusätzliche Effizienzpotenziale zu heben.

Mittel- und langfristig erwarten wir zudem durch die Elektrifizierung und die Entwicklung weiterer innovativer Antriebstechnologien neue Marktimpulse. So haben wir im Berichtsjahr die Serienproduktion des Audi e-tron, unseres ersten vollelektrischen Fahrzeugs in Großserienfertigung, gestartet. Dem Audi e-tron folgen in den nächsten Jahren weitere vollelektrische Fahrzeuge und Modelle mit Plug-in-Hybridantrieb. Weitere Chancen sehen wir im Bereich des automatisierten sowie autonomen Fahrens und der Nutzung künstlicher Intelligenz. Dabei gilt es, Individualmobilität neu zu denken, neu zu definieren und neue Lösungen zu bieten, damit die individuelle Mobilität nicht zum Stillstand führt. Um diese Chance zu nutzen, entwickeln wir unter anderem Ingolstadt zur Modellstadt für autonomes Fahren und testen wegweisende Zukunftstechnologien. Mit dem Pop.Up Next erforschen wir gemeinsam mit AIRBUS S.A.S. und unserer Tochtergesellschaft Italdesign Giugiaro S.p.A., Turin (Italien), ein modulares Mobilitätskonzept, welches den autonomen Transport auf der Straße mit den neuen Möglichkeiten von autonomen Flugtaxis verbindet. Darüber hinaus stellt Audi in São Paulo (Brasilien) und Mexico City (Mexiko) den Fahrservice für das Flugtaxi-Angebot mit Helikoptern der Airbus Tochtergesellschaft Voom zur Verfügung.

Neben den Megatrends gilt es, weitere Entwicklungen der Automobilbranche chancenorientiert zu nutzen. Beispielsweise nutzen wir Wachstumschancen durch die im Berichtsjahr angestoßene Ausweitung unseres SUV-Portfolios.

Eine Entschärfung der aktuellen Handelsstreitigkeiten und eine damit einhergehende Absenkung der Importzölle könnten zu verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Dies könnte sich wiederum positiv auf die Kaufbereitschaft unserer Kunden auswirken.

// RISIKEN AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT

Insbesondere die Entwicklung neuer Technologien führt in der Automobilindustrie zu hohen Vorleistungen in Form von Entwicklungskosten und Investitionen. Diese erfolgen größtenteils über mehrere Jahre hinweg und amortisieren sich erst über den ebenfalls mehrjährigen Produktlebenszyklus. Dabei besteht das Risiko, dass sich bei Fahrzeug- und Aggregateprojekten während des Produktprozesses Abweichungen zu den geplanten Projektzielen ergeben. Technische, zeitliche, inhaltliche oder finanzielle Abweichungen können unter anderem geänderten Gesetzes- oder Marktanforderungen, veränderten Kundenansprüchen oder auch veränderten Planungsprämissen geschuldet sein. Die hohe Komplexität komplett neuer Projekte - die teilweise auch gemeinsam mit anderen Konzerngesellschaften entwickelt werden - kann ebenfalls zu zeitlichen Verzögerungen und Zielüberschreitungen führen. Um diesen Risiken entgegenzusteuern, haben wir im Audi Konzern einen systematischen Produktprozess mit klaren Meilensteinvorgaben, Qualitätsfreigaben, permanentem Monitoring und eindeutigen Verantwortlichkeiten implementiert. Dieser berücksichtigt auch neue Anforderungen, die sich aus den Zukunftsthemen Elektrifizierung und Digitalisierung sowie aus Technologiepartnerschaften ergeben. Der Prozess beinhaltet darüber hinaus Funktionstrennungen und Mehr-Augen-Prinzipien, vielfältige Steuerungs- und Kontrollinstrumente sowie eine regelmäßige Berichterstattung an das Topmanagement, um den Reifegrad sowie die finanzielle Zielsetzung der Projekte abzusichern. Der Definition neuer Produkte liegt eine umfassende Umfeld- und Kundenanalyse zugrunde. Die Steuerung und Überwachung der wichtigsten Erlös- und Kostentreiber im Produktentstehungsprozess erfolgt durch das Controlling sowie im Projektmanagement. Die dabei genutzten Kennzahlen beziehen sich auf die projektbezogene Kosten- und Erlössteuerung sowie auf die finanzielle Unternehmenssteuerung. Zudem werden bedarfsorientiert Taskforces aufgebaut sowie zusätzliche Kapazitäten in den betroffenen Bereichen eingesetzt. Insbesondere das Terminrisiko hat sich im Vorjahresvergleich erhöht.

Weltweit weiter verschärfte Abgas-, Emissions- und Homologationsvorschriften, zum Beispiel WLTP in Europa, stellen uns weiterhin vor Herausforderungen bei der Entwicklung und Homologation unserer Motor-Getriebe-Varianten. Vor allem Kapazitätsengpässe in der Motorenentwicklung und in den Prüfzentren könnten zu einer temporären Nichtverfügbarkeit bestimmter Motor-Getriebe-Varianten und damit zu einem Volumenrisiko sowie Belastungen unserer finanziellen Kennzahlen führen. Als Maßnahmen zur Risikominimierung wurden die Kapazitäten in den betroffenen Bereichen aufgestockt. Zudem überprüfen, optimieren und entfeinern wir vor diesem Hintergrund unser Aggregateportfolio. Das Risiko ist weiterhin hoch.

Aufgrund der hohen Komplexität und der Änderungsgeschwindigkeit marktspezifischer gesetzlicher Regelungen besteht das Risiko, dass die Umsetzung erforderlicher Anpassungen der Produkteigenschaften in der Produktentwicklung nicht ausreichend erfolgt. Dies kann auch durch eine nicht ausreichende Kenntnis der Regelungen hervorgerufen werden. Verstöße können unter anderem Verkaufsbeschränkungen, Strafzahlungen, Imageverluste sowie weitere finanzielle Aufwendungen zur Folge haben. Als Gegenmaßnahme überprüfen wir regelmäßig und umfassend unsere internen Prozesse und überarbeiten diese. Zusätzlich werden Kontrollmechanismen einschließlich eines Review-Prozesses etabliert. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Im Rahmen von Feldmaßnahmen für bestimmte Motoren und damit einhergehenden, veränderten Eigenschaften können sich potenziell Probleme in anderen Bauteilen ergeben. Als Gegenmaßnahme werden unter anderem Softwarelösungen entwickelt. Zudem steht Audi mit den zuständigen Behörden im Austausch. Diese Thematik ist im Berichtsjahr erstmals aufgetreten.

// CHANCEN AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT

Mit dem Audi Transformationsplan (ATP) wollen wir neben Effizienzsteigerung und Komplexitätsreduzierung vor allem auch prozessuale, bereichsübergreifende und strukturelle Themen überprüfen, hinterfragen und verbessern. Dabei besteht die Chance, weitere Potenziale aufzudecken und zu nutzen. Beispielsweise trägt der Ausbau der virtuellen Entwicklung zu Kosteneinsparungen und mehr Flexibilität bei. Die optimierte Nachhaltung zeitlicher und finanzieller Zielvorgaben soll zusätzliche Potenziale heben. Auch die Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern bietet künftig weitere Synergiepotenziale, etwa im Bereich Forschung und Entwicklung über die gemeinsame Entwicklung von Fahrzeugarchitekturen, Modulen und Komponenten in der sogenannten Premium-Architektur Elektrifizierung (PPE) zusammen mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart.

// RECHTLICHE RISIKEN

In Zusammenhang mit der Dieselthematik bestehen trotz bedeutender Fortschritte zur finalen Einigung mit verschiedenen Behörden und Interessengruppen weiterhin Risiken.

So besteht das grundsätzliche Risiko, dass die mit den US-amerikanischen Behörden getroffenen Vereinbarungen trotz der zu ihrer Umsetzung eingeleiteten Maßnahmen nicht rechtzeitig bzw. vollständig erfüllt werden können. Dies würde neue finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen wird im Audi Konzern über eine eigens dafür geschaffene Organisationseinheit gesteuert. Zudem können sich grundsätzlich Risiken aus weiteren staatlichen Untersuchungen und Ermittlungen, aus gerichtlichen Entscheidungen sowie aus aktuellen und neuen Klagen und Verfahren - z. B. der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG oder Individualklagen - auch zu ähnlichen technischen Sachverhalten und gegebenenfalls in weiteren Jurisdiktionen ergeben.

Soweit überschaubar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung von Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet bzw. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Eventualverbindlichkeiten wurden nicht quantitativ angegeben, wenn sie gegenwärtig nicht bewertbar sind. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten bzw. zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung zu den Rechtsrisiken aus der Dieselthematik.

Im Jahr 2017 reichten Kläger in verschiedenen US-Gerichtsbarkeiten im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge zahlreiche Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen AG und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein; inzwischen sind die Verfahren in zwei konsolidierten Sammelklagen in der "Multidistrict Litigation" im US-Bundesstaat Kalifornien anhängig. In den Klagen wird behauptet, dass sich die Beklagten seit den 1990er Jahren zwecks unrechtmäßiger Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen die US-amerikanischen Kartell- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen hätten. Mit ähnlicher Begründung reichten Kläger in Kanada im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen Canada Inc., Audi Canada Inc. und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten angegeben, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des aktuellen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist.

Aufgrund zahlreicher landesspezifischer Rechtssysteme und -normen ist der Audi Konzern einer hohen regulatorischen Komplexität in Bezug auf die Zulassung seiner Fahrzeuge ausgesetzt - unter anderem dem Risiko der Nichterreichung marktspezifischer Zertifizierungsvorgaben. In der Folge könnten Zulassungsbeschränkungen sowie Verkaufsverbote gegen den Audi Konzern ausgesprochen werden bzw. Verzögerungen bei der Markteinführung unserer Produkte entstehen. Diesen Risiken wirkt der Audi Konzern durch ein kontinuierliches Monitoring der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch Prozesse und Kontrollsysteme mit entsprechender Berichterstattung entgegen. Die Gegenmaßnahmen werden stetig weiterentwickelt und durch spezifische IT-Systeme unterstützt. Das Risiko liegt auf dem Niveau des Vorjahres.

Im Rahmen der in der Öffentlichkeit bereits bekannten kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission am 18. September 2018 ein formelles Verfahren gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet. Die Untersuchungen dauern seit geraumer Zeit an. Wie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, hat die Europäische Kommission den Untersuchungsgegenstand nunmehr lediglich auf den Bereich Emissionen begrenzt. Die Verfahrenseinleitung ist ein üblicher und rein prozessualer Verfahrensschritt, der von Volkswagen erwartet wurde. Der Volkswagen Konzern und die betreffenden Konzernmarken kooperieren vollumfänglich mit der Europäischen Kommission und werden die Kooperation auch weiterhin fortsetzen.

Zudem sind wir dem latenten Risiko von Rechtsstreitigkeiten - insbesondere in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht, Produkthaftung und Patente - ausgesetzt. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung können sich zukünftig neue Risiken ergeben. Daher werden notwendige Entscheidungen und Handlungen auf sämtlichen Rechtsgebieten durch die Expertise der Audi internen Rechtsberatung abgesichert. In ausgewählten Fällen ziehen wir zusätzlich externe Rechtsexperten hinzu.

Generell bestehen weitere Risiken im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen, aus denen sich zudem unterschiedliche Interpretationen ergeben können. Die betrieblichen Prozesse werden diesbezüglich kontinuierlich angepasst, verbessert und um Kontrollinstanzen erweitert. Sämtliche Aktivitäten der Organe, Führungskräfte sowie Mitarbeiter haben sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und unternehmensinternen Bestimmungen zu richten. Durch die präventiv agierende Compliance-Organisation des Audi Konzerns werden die Mitarbeiter sensibilisiert - unter anderem durch vielfältige interne Kommunikations- und Aufklärungsmaßnahmen. Hier haben wir im Geschäftsjahr 2018 unser Schulungsprogramm deutlich erweitert und mit Pflichtbausteinen und funktionsbezogenen Programmen auf die verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet. Zusätzliche Beratungsprogramme zum Umgang mit Compliance-Themen werden umfassend angeboten und weiter ausgebaut. Damit wird rechtmäßiges Handeln organisatorisch sichergestellt, wenngleich individuelles Fehlverhalten nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

// INFORMATIONS- UND IT-RISIKEN

Die UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) diskutiert derzeit ein verpflichtendes Managementsystem im Zusammenhang mit Cyber-Security und Software-Updates, welches bereits ab dem Jahr 2020 zum Einsatz kommen könnte. So könnten zukünftig ein zertifiziertes Cyber-Security Management System (CSMS) als Voraussetzung für die Homologation von Fahrzeugen sowie ein Typprüfzertifikat für Cyber-Security als Bestandteil der Zulassung gefordert werden. Dadurch sollen die zunehmend vernetzten und autonomen Funktionen in Fahrzeugen besser geschützt und abgesichert werden. Analog ist ein System für Software-Updates einzuführen, um sicherzustellen, dass diese vor Manipulation und Missbrauch geschützt sind. Aufgrund der hohen Komplexität besteht das Risiko, die neuen Anforderungen nicht vollständig bis zum geplanten Einsatztermin umzusetzen, was zu Zulassungsverzögerungen und damit zu einem Volumenrisiko führen könnte. Als Gegenmaßnahme werden die Zertifizierungsanforderungen geschäftsbereichsübergreifend definiert. Zudem arbeitet ein Projektteam bereits daran, die Anforderungen auf prozessualer, organisatorischer und inhaltlicher Ebene umzusetzen. Das Risiko wurde im Berichtsjahr erstmalig erfasst.

Seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 sind die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit deutlich gestiegen. Bei Verstößen, beispielsweise im Zusammenhang mit IT-Systemen zur Speicherung bzw. Löschung von personenbezogenen Daten, drohen den betroffenen Unternehmen hohe Strafzahlungen. Der Audi Konzern begegnet diesem Risiko mit einem Datenschutzmanagementsystem, Datenschutzkontaktstellen in den Fachbereichen sowie mit Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. Zudem wurde die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems beauftragt. Das Risiko wurde im Geschäftsjahr 2017 erstmalig erfasst und hat sich seitdem nicht erhöht.

Die steigende Professionalisierung der Wirtschaftskriminalität führt unter anderem zu einer verstärkten Bedrohung der IT-Sicherheit für betroffene Unternehmen. Dazu zählen unbefugte Datenzugriffe und -manipulation sowie bewusste Sabotage. Zudem drohen Datendiebstahl und systematisches Ausspähen von sensiblen Informationen. Durch ein umfassendes IT-Sicherheitsregelwerk, die stetige Weiterentwicklung der Organisation für IT-Sicherheit sowie die Vorgabe von konzernweiten Sicherheitsstandards und regelmäßige Simulationen von Hackerangriffen wird diesem Risiko bestmöglich entgegengesteuert. Mit Risikoanalysen, Security-Audits und Optimierungsprojekten wollen wir die Kontinuität und Sicherheit betrieblicher Abläufe nachhaltig gewährleisten. Zudem werden neue IT-Systeme vor ihrem Einsatz, aber auch im Betrieb, verschärften Härteprüfungen unterzogen. Das Risiko hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht.

// INFORMATIONS- UND IT-CHANCEN

Die weitere Digitalisierung unserer internen Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die Vereinheitlichung unserer IT-Systeme werden mit Hochdruck vorangetrieben. So wollen wir weitere Effizienzsteigerungen und damit Ressourceneinsparungen erzielen.

Der Einsatz von Data-Analytics (= Datenerhebung und -analyse) bietet uns die Chancen, unsere Produkte und neue Geschäftsmodelle noch näher am Kunden auszurichten und wertschöpfend sowie effizient weiterzuentwickeln. Dabei hat Datenschutz höchste Priorität. Wir sind uns der Sensibilität der datenschutzrechtlichen Diskussion im Umgang mit Fahrzeugdaten sehr bewusst und entwickeln in Konsistenz mit neuen technischen Innovationen fortlaufend geeignete Lösungen, die sich strikt an den datenschutzrechtlichen Grundsätzen, insbesondere Transparenz, Selbstbestimmung des Kunden und Datensicherheit, ausrichten. Dieses Themenfeld bietet uns auch weitreichende Chancen und Potenziale für unseren ATP.

// FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

Als international tätiges Unternehmen ist der Audi Konzern Währungsrisiken ausgesetzt. So können Wechselkursschwankungen Einfluss auf Zahlungsströme und Vermögenswerte des Audi Konzerns haben. Die Schwankungen können unter anderem durch volkswirtschaftliche oder politische Entwicklungen - beispielsweise bedingt durch Brexit, Handelsstreitigkeiten oder eine Schuldenkrise - verursacht sein. Veränderungen des Absatzvolumens und eine damit verbundene Über- oder Untersicherung können ebenfalls Treiber sein. Durch Natural Hedging sowie den Einsatz originärer und derivativer Finanzinstrumente werden diese Risiken minimiert. Das Natural Hedging erfolgt zum Beispiel durch die lokale Fertigung in wichtigen Absatzregionen und durch die lokale Beschaffung von Bauteilen. Das verbleibende Währungsrisiko wird durch währungs- und fristenkongruente Devisensicherungsgeschäfte reduziert, wobei Termin- sowie Optionsgeschäfte eingesetzt werden. Ziel der Sicherungen ist es, geplante Zahlungsströme - insbesondere aus der Investitions-, Produktions- und Absatzplanung - abzusichern. Diese Vorgehensweise verbessert damit auch die kurz-, mittel- und langfristige Planungssicherheit. Methodisch werden als Risikosteuerungsgrundlage für das Währungsmanagement Simulationen multipler Stress-Szenarien genutzt. Überwiegend bestehen Risiken in folgenden Währungen: US-Dollar, chinesischer Renminbi, britisches Pfund und kanadischer Dollar. Das Risiko hat sich durch eine Umstellung des Bewertungsmodells im Vorjahresvergleich erhöht. Die zugrunde liegende Risikosituation hat sich nicht wesentlich verändert.

Neben der Veränderung von Währungskursen stellt auch die Entwicklung von Zinssätzen, Rohstoffpreisen und der Aktien- und Rentenmärkte grundsätzlich ein Finanzrisiko für den Audi Konzern dar.

Organisatorisch ist das Management von Finanz- und Liquiditätsrisiken dem Treasury-Bereich zugeordnet, der durch den Einsatz originärer und derivativer Finanzinstrumente diese Risiken minimiert. Ein im Audi Konzern etablierter Regelprozess unterstützt dabei, diese Risiken zu managen. So werden die aktuelle Risikosituation und die diesbezüglichen Sicherungsstrategien beispielsweise regelmäßig mit dem Gesamtvorstand abgestimmt und durch das Volkswagen Konzern-Treasury umgesetzt. Die eingesetzten Derivate werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, grundsätzlich auch bilanziell als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Um Transaktionskosten zu minimieren, erfolgen Sicherungsabschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Volkswagen Konzern. Der Preisentwicklung von Rohstoffen begegnet der Audi Konzern zusätzlich mit dem Abschluss langfristiger Verträge. Ziel ist es, eine preisliche Stabilität in der Produktkalkulation sicherzustellen.

Wichtigstes finanzwirtschaftliches Ziel ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und Finanzierung des Audi Konzerns. Gleichzeitig gilt es, eine angemessene Rendite aus der Anlage überschüssiger Liquidität zu erwirtschaften. So könnten sich insbesondere aus erheblichen Planungsabweichungen - beispielsweise bedingt durch kurzfristig negative wirtschaftliche Entwicklungen - Liquiditätsrisiken ergeben, die sich in Form von höheren Kapitalkosten oder einer erschwerten Finanzierung von Investitionen zeigen. Mit einem mehrstufigen Liquiditätsplanungsprozess, der Einbindung von Entscheidungsgremien sowie einer täglichen Cash-Disposition wird diesem dauerhaft bestehenden Risiko entgegengewirkt. Zudem sind wesentliche Gesellschaften des Audi Konzerns in das Cashpooling des Volkswagen Konzerns eingebunden. Dadurch ist es möglich, den konzerninternen und -externen Transaktionsverkehr effizient zu gestalten sowie Transaktionskosten zu reduzieren.

Des Weiteren bestehen Kontrahentenrisiken grundsätzlich darin, dass ein Vertragspartner seiner vertraglichen Zahlungs- oder Lieferverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Auswirkung führen. Das Management dieser Bonitätsrisiken erfolgt zentral vom Volkswagen Konzern-Treasury. Mittels einer Diversifizierungsstrategie sowie einer Beurteilung der Vertragspartner mit Bonitätskriterien wird einem Verlust- oder Ausfallrisiko entgegengewirkt.

Durch die Zusammenarbeit mit der Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, ermöglicht der Audi Konzern seinen Kunden Fremd- und Leasingfinanzierungen. Im Zusammenhang mit der Refinanzierung von Leasingverträgen könnte eine Verschlechterung der Kapitalkosten grundsätzlich zu finanziellen bzw. Volumenrisiken für den Audi Konzern führen.

+ Lesen Sie mehr zur Sicherungspolitik und zum Risikomanagement im Bereich der finanzwirtschaftlichen Risiken im Anhang unter Punkt 37.

// FINANZWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN

Ein zunehmendes Wachstum der Wirtschaftsleistung in für uns wichtigen Exportmärkten kann zu einer Aufwertung der jeweiligen Landeswährung führen und sich dementsprechend positiv für den Audi Konzern auswirken. Hierbei können auch politische Veränderungen eine entscheidende Rolle spielen. Darüber hinaus können steigende Zinsen einen positiven Effekt auf die Rendite aus der Anlage überschüssiger Liquidität haben. Durch unser gezieltes Working Capital Management können sich ebenfalls positive finanzielle Auswirkungen ergeben. Eine für uns vorteilhafte Entwicklung der Rohstoffpreise stellt eine weitere finanzwirtschaftliche Chance für uns dar.

/ SEGMENT MOTORRÄDER

Zusätzlich zu den bedeutendsten und latenten Risiken und Chancen des Audi Konzerns sind wir spezifischen Risiken und Chancen aus dem Segment Motorräder ausgesetzt. Die Bedeutung der Risiken leitet sich auch hier aus ihrer Rangfolge ab.

// RISIKEN SEGMENT MOTORRÄDER

Sowohl das Hauptproduktionswerk als auch das Hauptwarenlager von Ducati befinden sich in Bologna (Italien), weshalb hier die permanente Funktions- und Einsatzfähigkeit für den operativen Geschäftsbetrieb unerlässlich ist. Ein Ausfall oder eine Funktionseinschränkung - beispielsweise bedingt durch einen Brand oder ein Erdbeben - hätte eine Unterbrechung der Produktion zur Folge und damit erheblichen Einfluss auf die Auslieferungstreue. Neben Imageschäden würden daraus vor allem finanzielle Belastungen resultieren. Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitspläne sowie Versicherungen stellen risikoverringernde Maßnahmen dar und werden regelmäßig überprüft sowie weiterentwickelt. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöht.

Steigende gesetzliche Anforderungen und heterogene Sicherheitsstandards abhängig vom jeweiligen Auslieferungsland sowie Qualitätsprobleme im Produktions- und Entwicklungsprozess können zu zeitlichen Verzögerungen im Produktentstehungsprozess und zu Preisschwankungen innerhalb der Produktpalette führen. Des Weiteren könnten negative Auswirkungen auf das Auslieferungsvolumen, das Image sowie die finanziellen Zielwerte entstehen. Durch einen umfassenden Produktentstehungsprozess mit entsprechenden Absicherungen und Qualitätskontrollen stellt Ducati die Erreichung der erforderlichen Eigenschaften sicher.

// CHANCEN SEGMENT MOTORRÄDER

Grundsätzlich bieten eine positive Entwicklung der weltweiten wirtschaftlichen Lage und ein damit verbundener Anstieg der Nachfrage nach Motorrädern im Premiumsegment zusätzliche Absatzmöglichkeiten für Ducati. Weitere Marktchancen für das Unternehmen sind durch die Ausweitung der Produktpalette und die Erschließung neuer Kundensegmente sowie neuer Märkte gegeben.

Die Expertise und das Know-how des Audi Konzerns können dazu beitragen, die Internationalisierungsmaßnahmen der Marke Ducati schnell und effizient umzusetzen. Ducati kann darüber hinaus von weitreichenden Synergiepotenzialen bei Entwicklungs-, Betriebs- und Einkaufsprozessen vom Audi Konzern profitieren.

/ GESAMTEINSCHÄTZUNG DER RISIKO- UND CHANCENSITUATION DES AUDI KONZERNS

Die Gesamtrisiko- und Gesamtchancensituation für den Audi Konzern ergibt sich aus den dargestellten Einzelrisiken und -chancen. Dabei stehen die bedeutendsten Risiken aktuell im Zusammenhang mit Abweichungen hinsichtlich geplanter Projektziele im Rahmen der Produktentstehung, den weltweit weiter verschärften Abgas-, Emissions- und Homologationsvorschriften sowie dem möglicherweise zukünftig verpflichtenden Managementsystem im Zusammenhang mit Cyber-Security und Software-Updates. Diese Risiken könnten sich vor allem auf die geplante Volumenentwicklung sowie auf unsere finanziellen Kennzahlen negativ auswirken.

Wesentliche Chancen bestehen im Zusammenhang mit der Umsetzung des ATP, der Erneuerung und Ausweitung unseres Produktportfolios sowie den Zukunftstechnologien wie autonomem Fahren. Mit der Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern profitieren wir zudem von vielfältigen Synergien und einer gestärkten Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt über das Produktionsnetzwerk hinaus auch für die weiteren Elemente der Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Beschaffung.

Der aktuellen Risikolage wurde bereits in der Prognose für das Geschäftsjahr 2019 Rechnung getragen. Das verbleibende, nicht von der Prognose abgedeckte, Gesamtrisiko im Audi Konzern hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Jedoch hat sich insbesondere die Anzahl gemeldeter Risiken erhöht. Nach den uns heute bekannten Informationen bestehen jedoch nach wie vor keine Risiken, die den Fortbestand des Audi Konzerns und wesentlicher Konzerngesellschaften gefährden könnten.

DISCLAIMER

Der Prognose-, Risiko- und Chancenbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen.

NACHTRAGSBERICHT

Nach dem 31. Dezember 2018 ergaben sich keine Ereignisse von besonderer Bedeutung.

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

CORPORATE GOVERNANCE

/ DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX IM JAHR 2018

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24. April 2017 den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben sich auch im Geschäftsjahr 2018 mit den Empfehlungen und Anregungen des Kodex eingehend auseinandergesetzt und Ableitungen vorgenommen.

+ Lesen Sie online die aktuelle gemeinschaftliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter www.audi.com/cgc-declaration.

/ UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN UND ANREGUNGEN

Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit der letzten Entsprechenserklärung vom 30. November 2017 und wird weiterhin mit Ausnahme der nachfolgend genannten Nummern entsprochen:

4.2.3, Absatz 2, Satz 3 (variable Bestandteile der Vorstandsvergütung, mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll),

5.3.2, Absatz 3, Satz 2 (Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses),

5.3.3 (Nominierungsausschuss),

5.4.1, Absatz 6 (Offenlegungen bei Wahlvorschlägen),

5.4.6, Absatz 2, Satz 2 (erfolgsorientierte Aufsichtsratsvergütung).

Der Aufsichtsrat der AUDI AG hält bei der Vorstandsvergütung eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen ist, für sinnvoll. Daher hat er eine Anpassung des Vergütungssystems entsprechend den Empfehlungen des aktuell gültigen Deutschen Corporate Governance Kodex erstmals für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Vor diesem Hintergrund wird die Abweichung von der Empfehlung in Nummer 4.2.3, Absatz 2, Satz 3 in Bezug auf die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung mit Zukunftsbezug für das Geschäftsjahr 2018 erklärt.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll nach der Empfehlung aus der Nummer 5.3.2, Satz 3, unter anderem "unabhängig" sein. Das Fehlen der empfohlenen Unabhängigkeit könnte sich möglicherweise aus der Mitgliedschaft des Prüfungsausschussvorsitzenden im Aufsichtsrat der Volkswagen AG und im Vorstand der Porsche Automobil Holding SE herleiten lassen. Diese Tätigkeiten begründen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat weder einen Interessenkonflikt noch beeinträchtigen sie die Arbeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Abweichung wird rein vorsorglich erklärt.

Zu Nummer 5.3.3 (Nominierungsausschuss): Ein Nominierungsausschuss erhöht nach Ansicht des Aufsichtsrats lediglich die Zahl der Ausschüsse, ohne die Arbeit des Gremiums spürbar zu verbessern.

Hinsichtlich der Empfehlung in Nummer 5.4.1, Absatz 6 zur Offenlegung bestimmter Umstände bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sind die Anforderungen des Kodex unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar. Eine Abweichung wird daher rein vorsorglich erklärt, wobei sich der Aufsichtsrat bemühen wird, den Anforderungen der Empfehlung aus dem Kodex gerecht zu werden.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die aktuelle Vergütungsregelung in § 16 der Satzung der AUDI AG für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine erfolgsorientierte Komponente enthält, die auch auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Vor dem Hintergrund der Unbestimmtheit der Empfehlung aus Nummer 5.4.6, Absatz 2, Satz 2 des Kodex und der noch nicht geklärten Reichweite einer erfolgsorientierten Vergütungskomponente in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erklären Vorstand und Aufsichtsrat die Abweichung rein vorsorglich.

Bei den Anregungen des Kodex gilt Folgendes:

Der Aufsichtsrat stimmt zu, dass alle Anregungen mit Ausnahme der Anregung aus der Nummer 4.2.3, Absatz 2, Satz 9 (Mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile sollten nicht vorzeitig ausbezahlt werden.) erfüllt werden. Der Aufsichtsrat wird eine derartige Vergütungsregel erst in Zukunft verabschieden.

/ AKTIENOPTIONSPROGRAMME UND ÄHNLICHE WERTPAPIERORIENTIERTE ANREIZSYSTEME

Im Geschäftsjahr 2018 bestanden keine Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern bezüglich derartiger Programme oder Anreizsysteme.

+ Lesen sie mehr zur geplanten Neugestaltung des Vergütungssystems sowie dem Performance-Share-Plan im Anhang unter Punkt 47.

/ ZIELE ZUR BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat strebt unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation, des Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesellschaft und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit sowie unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur als Ziel eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die die folgenden Elemente berücksichtigt:

mindestens zwei Aufsichtsratssitze für Personen, die in besonderem Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern,

mindestens ein Aufsichtsratssitz auf der Anteilseignerseite für Personen ohne potenzielle Interessenkonflikte, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können,

mindestens ein Aufsichtsratssitz auf Anteilseignerseite für unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex (hierbei handelt es sich aktuell um Frau Dr. Julia Kuhn-Piëch),

mindestens ein Aufsichtsratssitz für Personen, die in besonderem Maße zur Vielfalt (Diversity) im Gremium beitragen.

Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über die erforderliche Sachkunde und die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen und die Geschäfte, die die Gesellschaft betreibt, beurteilen und überwachen zu können. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist.

Wesentliche Kompetenzen und Anforderungen an den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sind insbesondere:

Kenntnisse oder Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art oder sonstigen technischen Erzeugnissen,

Kenntnis der Automobilbranche, des Geschäftsmodells und des Markts, Know-how zu den Produkten,

Kenntnisse auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien,

Erfahrungen in unternehmerischen Führungspositionen oder Aufsichtsratsgremien großer Unternehmen,

Kenntnisse auf den Gebieten Governance, Recht, Compliance,

vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, in der Rechnungslegung oder in der Abschlussprüfung,

Kenntnisse des Kapitalmarkts,

Kenntnisse in den Bereichen Controlling/Risikomanagement, Internes Kontrollsystem,

Personalkompetenz (insbesondere Suche und Auswahl von Vorstandsmitgliedern, Nachfolgeprozess) sowie Kenntnisse von Anreiz- und Vergütungssystemen für den Vorstand,

vertiefte Kenntnisse oder Erfahrungen in den Bereichen Mitbestimmung, Arbeitnehmerbelange und Arbeitswelt im Unternehmen.

Das Kompetenzprofil wird mit der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats erfüllt.

/ KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG IM INTERNET

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch Angaben zu Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die eingerichteten Gremien und Angaben zur Geschlechterquote beschrieben. Zusätzlich werden Angaben zum Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat gemacht.

+ Lesen Sie online mehr über die Konzernerklärung zur Unternehmensführung unter www.audi.com/corporate-management.

INTEGRITÄT UND COMPLIANCE

Integrität sowie gesetzes- und regelkonformes Verhalten (Compliance) sind die Grundlagen unseres unternehmerischen Handelns und genießen höchste Priorität im Audi Konzern. Sie bilden die Basis für eine gute Reputation, für das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern, für das Wohlergehen der Mitarbeiter sowie für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg, der nicht durch das Risiko hoher finanzieller Schäden aus Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und Schadensersatzverpflichtungen oder strafrechtlicher Verfolgung beeinträchtigt werden soll. Um dies zu vermeiden, bedarf es neben einer auf Integrität basierenden Kultur auch einer wirksamen Compliance im Unternehmen. Hierzu wird im Audi Konzern vorrangig ein präventiver Ansatz verfolgt. Dieser soll Regelverstöße möglichst bereits im Vorfeld ausschließen.

Im Audi Konzern sind die Themen Integrität, Compliance und Risikomanagement bei der AUDI AG in einer eigenen Organisationseinheit gebündelt. Diese wird vom Chief Compliance Officer geleitet und ist direkt dem Vorstand für Finanz, China, Compliance und Integrität unterstellt. Auch die Zusammenarbeit mit dem seit Juni 2017 von den US-Behörden eingesetzten unabhängigen Compliance Monitor/Auditor, Herrn Larry D. Thompson, wird durch diese Organisationseinheit koordiniert. Für einen Zeitraum von drei Jahren wird Herr Thompson die Erfüllung der Bedingungen aus den Vereinbarungen zur Dieselthematik mit den US-Behörden durch Volkswagen und Audi beurteilen und beaufsichtigen. Dazu zählen auch Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance und der Berichts- und Kontrollsysteme sowie die Implementierung eines erweiterten Programms für Compliance und ethisches Verhalten. Die Ressourcen für Integrität und Compliance wurden im Berichtsjahr deutlich erweitert, um die zahlreichen Bausteine für ein wirksames Integritäts- und Compliance-Management tief im Unternehmen zu verankern. Dies geschah auch aufgrund der umfassenden inhaltlichen Anforderungen aus den Abkommen in den USA. Dabei wurden im Berichtszeitraum weitere Auflagen und Anforderungen aus den Vergleichsvereinbarungen mit den US-Behörden fristgerecht umgesetzt bzw. erfüllt.

/ INTEGRITÄT UND UNTERNEHMENSKULTUR

Integres Verhalten steht allgemein für ein Handeln, das sich bewusst an gesetzten Werten, Prinzipien und persönlichen Überzeugungen orientiert. Bei Audi verstehen wir Integrität als verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, ausgerichtet an allgemeinen ethischen Standards und unseren Unternehmenswerten. Integres Handeln basiert auf der persönlichen Überzeugung jedes Einzelnen, das Richtige zu tun und unabhängig von emotionalem, ökonomischem und sozialem Druck an den richtigen Grundsätzen und Prinzipien festzuhalten. Damit grenzt sich Integrität von Compliance ab, unter der wir die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie unternehmensinternen Richtlinien und unserem Code of Conduct verstehen. Compliance dient dem Schutz von Mitarbeitern und Unternehmen. Eine Organisation, deren Mitarbeiter rechtskonform handeln und die internen Richtlinien und Verhaltensgrundsätze achten, gilt nach unserem Verständnis als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner.

Abgrenzung Integrität und Compliance im Audi Konzern

Integrität Compliance
Motivation vorwiegend intrinsische Motivation (aus Überzeugung/Einsicht) vorwiegend externe Vorgaben (z. B. durch Gesetzgebung)
Ziel Förderung von moralischem Handeln Verhinderung von rechtswidrigem Verhalten
Ansatz Werte, Unternehmenskultur klare Regeln, Richtlinien, Kontrollen

Eine besondere Bedeutung kommt auch unserer Unternehmenskultur zu. Kultur meint die Summe aller Werte, nach denen wir zusammenarbeiten. Sie zeigt sich darin, wie die Menschen, Teams und Bereiche im Unternehmen miteinander umgehen und miteinander arbeiten. In jedem Unternehmen sind unserer Ansicht nach nicht nur Leitbilder notwendig, sondern auch gemeinsame kulturelle Werte. Unsere vier Unternehmenswerte bei Audi bilden die Basis: Wertschätzung, Offenheit, Verantwortung und Integrität.

Unser Integritätsprogramm soll die Unternehmenskultur bei Audi weiter stärken. Im Vordergrund steht dabei der gemeinsame Dialog zum Thema Integrität. Wir wollen den offenen Austausch im Unternehmen fördern, für eine auf Vertrauen basierende Unternehmenskultur werben sowie integres und werteorientiertes Handeln bei Audi fest verankern. Dazu wurden sechs Themenfelder definiert, die auch innerhalb des Volkswagen Konzerns abgestimmt sind.

Themenfelder des Audi Integritätsprogramms

Durch regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen sowie dialogorientierte Kommunikationsmaßnahmen wurde im Jahr 2018 die Auseinandersetzung mit dem Thema Integrität bei Audi weiter gestärkt. So fand beispielsweise für alle Führungskräfte der Standorte Ingolstadt und Neckarsulm die verpflichtende Audi Convention zu den Themen Integrität, Kultur und Compliance in Form eines Web-based Trainings sowie einer eintägigen Präsenzveranstaltung statt. Insgesamt nahmen 3.350 Manager, Führungskräfte und Betriebsräte teil. Ziel der Audi Convention war die Sensibilisierung für die ökonomische und soziale Relevanz integren und rechtschaffenen Verhaltens sowie werteorientierter Führung. Um die behandelten Themen weiter ins Unternehmen zu tragen und so alle Mitarbeiter zu sensibilisieren, wurde den Teilnehmern im Nachgang der Veranstaltung ein Starterkit mit verschiedenen Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt. Des Weiteren fanden im Berichtsjahr mehrere Kaminabende zum Thema Integrität statt. Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter diskutierten in diesem Rahmen über das Thema Integrität und dessen Bedeutung für Audi. Ein umfassendes Angebot an Web-based Trainings sowie teilweise verpflichtenden Präsenzveranstaltungen zu den Themen Compliance und Integrität unterstützen dabei die Verbreitung dieser Themen in der Belegschaft.

Darüber hinaus hat die AUDI AG im Geschäftsjahr 2018 ein Pilotprojekt für das Integritäts- und Compliance-Programm "Together4Integrity" (T4I) des Volkswagen Konzerns begonnen. Das Programm basiert auf den Prinzipien der Ethics & Compliance Initiative (ECI), eines weltweit anerkannten Standards für ethische Unternehmensgrundsätze. T4I bündelt alle bisherigen Maßnahmen, Projekte und Initiativen rund um Integrität und Compliance. Damit soll den Mitarbeitern eine konkrete Handhabe für integres Verhalten gegeben und der Kulturwandel bei Audi vorangetrieben werden.

/ COMPLIANCE-MANAGEMENTSYSTEM IM AUDI KONZERN

Das Compliance-Managementsystem (CMS) soll sicherstellen, dass sich die Organmitglieder und Mitarbeiter des Audi Konzerns den gesetzlichen sowie internen Regelungen entsprechend verhalten. Es umfasst alle Maßnahmen und Systeme, um die Einhaltung der Compliance im Unternehmen zu koordinieren und sicherzustellen - insbesondere die Durchführung des Compliance-Programms. Neben der AUDI AG stehen auch rund 50 Beteiligungsgesellschaften weltweit im Fokus des CMS, in denen überwiegend lokale Compliance-Officer als Multiplikatoren dienen.

Innerhalb des Audi Konzerns wurden originäre Compliance-Themen definiert, deren Beachtung wesentlich für den Schutz unserer Marken ist. Diese werden dauerhaft verfolgt und durch das jährlich aktualisierte Compliance-Programm ergänzt. Sie spiegeln im Wesentlichen auch die gesetzlichen Grundlagen wider, denen ein Unternehmen entsprechen muss.

Für die originären Compliance-Themen bietet Audi bereits verschiedene Informations- und Schulungsmaßnahmen sowie einzelfallbezogene Beratungsleistungen an. Zudem sind die Anforderungen zu spezifischen Themen in Unternehmensrichtlinien festgehalten, die im Auftrag des Vorstands erlassen wurden und für alle Mitarbeiter verbindlich sind.

Originäre Compliance-Themen bei Audi:

Antikorruption/Antifraud

Datenschutz

Geldwäscheprävention

Geschäftspartnerüberprüfung

Informationssicherheit

Insiderinformationen

Kartellrecht

Vergabe von Fremdleistungen

Das Compliance-Programm ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung einer einheitlichen Basis von Compliance-Aktivitäten im Audi Konzern und wird jährlich durch den Vorstand Finanz, China, Compliance und Integrität freigegeben. Es umfasst neben der kontinuierlichen Bearbeitung der originären Compliance-Themen ausgewählte Schwerpunkte, welche den aktuellen Entwicklungen im Unternehmen und in der Branche Rechnung tragen. Die Aktivitäten im Berichtszeitraum wurden weiterhin insbesondere durch die Vorgaben aus den mit den US-Behörden getroffenen Vergleichsvereinbarungen infolge der Dieselthematik maßgeblich bestimmt.

// BEARBEITUNG DER EMPFEHLUNGEN AUS DEM MONITORSHIP

Mit der Veröffentlichung des ersten Monitor-Berichts und den daraus resultierenden Empfehlungen ("Recommendations") für den Audi Konzern wurde ein Großteil der Ressourcen im Berichtsjahr darauf verwendet, diese fristgerecht abzuarbeiten. Dabei waren zum Beispiel neben der organisatorischen Ausgestaltung und Erweiterung der Compliance-Organisation in der Zentrale und an den Standorten weltweit auch der Ausbau der Schulungsprogramme sowie die Überarbeitung bzw. Ergänzung der Unternehmensregelungen betroffen. So wurde beispielsweise der konkrete Einbezug von Compliance im Rahmen von Merger-&-Acquisitions-Projekten in diesem Zusammenhang ebenfalls neu festgelegt.

// WEITERE WESENTLICHE SCHWERPUNKTE

Zusätzlich zur regelmäßigen Erfassung detaillierter Risikoeinschätzungen zum Thema Compliance im Rahmen des GRC-Regelprozesses wurde im Berichtsjahr auch das Internal Compliance Risk Assessment (ICRA) bei 52 Gesellschaften im In- und Ausland durchgeführt. Dabei wurde mithilfe eines Fragebogens zu den Risikofeldern Korruption, Geldwäsche und Betrug für Transparenz in der Risikolandschaft der Gesellschaften gesorgt, um im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung des jeweiligen Risikoprofils einleiten zu können.

Das Audi Compliance Cockpit ist das zentrale digitale Compliance-Portal, das alle digitalen Anwendungen des Bereichs Compliance bündelt und insbesondere die Beteiligungsgesellschaften bei der Durchführung ihrer Compliance-Arbeit unterstützen soll. Bestandteile sind zum Beispiel die Durchführung der Geschäftspartnerüberprüfung, die einfache und individuelle Erstellung von Online-Trainings oder auch ein digitales Reporting über die erforderlichen und umgesetzten Compliance-Maßnahmen in den Gesellschaften. Das Audi Compliance Cockpit wurde im Jahr 2018 eingeführt.

Zudem wurde auch die im Jahr 2017 gestartete Überarbeitung der Audi Regelungswelt weitergeführt. Diese hat zum Ziel, die Gesamtheit interner Unternehmensregelungen neu zu strukturieren, zu verschlanken und mit einem hohen Wirkungsgrad zu kommunizieren. Ein wesentlicher Teilaspekt dieses Projekts sind die Volkswagen Konzernrichtlinien, deren Einfluss auf die Regelungshierarchie für das weitere Vorgehen zu berücksichtigen ist.

VERGÜTUNGSBERICHT

/ VERGÜTUNGSSYSTEMATIK FÜR AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Vergütungsbericht enthält die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG sowie individualisierte Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 ff. HGB und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Darüber hinaus erläutern wir die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands und des Aufsichtsrats.

GRUNDSÄTZE UND WEITERENTWICKLUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der AUDI AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Bei der Vergütung für aktive Vorstandsmitglieder werden die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des DCGK umgesetzt. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde durch die 121. Ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2010 mit 99,70 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Audi Konzern und im Volkswagen Konzern gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

// BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Bezüge des Vorstands setzen sich aus fixen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsabhängigen) Bestandteilen zusammen. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Andererseits stellen variable Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.

Die Vergütung weist mit Aufsichtsratsbeschluss vom 24. November 2016 insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf.

/// FIXE VERGÜTUNG

Die fixe (erfolgsunabhängige) Vergütung setzt sich aus der Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung enthält neben der Grundvergütung in unterschiedlichem Umfang auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Audi Konzern-, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden dabei im Rahmen betrieblicher Festlegungen von der AUDI AG getragen.

Die Grundvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

/// VARIABLE VERGÜTUNG

Die variable (erfolgsabhängige) Vergütung setzt sich zusammen aus einer Sondervergütung, die sich auf die Geschäftsentwicklung des Berichtsjahres und des vorangegangenen Jahres bezieht (zweijähriger Betrachtungszeitraum), sowie seit 2010 aus einem Long Term Incentive (LTI, langfristiger Anreiz), dem eine Betrachtung des Berichtsjahres und der drei vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde liegt (vierjähriger Betrachtungszeitraum). Diese beiden Komponenten der variablen Vergütung beruhen damit auf mehrjährigen Bemessungsgrundlagen und tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Darüber hinaus können individuelle Leistungen der Vorstandsmitglieder bonifiziert werden (einjährige variable Vergütung).

Die in der Tabelle "Vorstandsvergütung 2018 gemäß HGB" ausgewiesenen Werte entsprechen den im Jahresabschluss 2018 als Aufwand erfassten Werten.

Die in den Tabellen "Vorstandsvergütungen (Zufluss) gemäß DCGK" ausgewiesenen Werte entsprechen den Auszahlungsbeträgen im jeweiligen Geschäftsjahr.

Die in den Tabellen "Vorstandsvergütung (Gewährte Zuwendungen) gemäß DCGK" ausgewiesenen Werte basieren auf einem mittleren Wahrscheinlichkeitsszenario.

Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap).

//// BONUS

Der Bonus (Sondervergütung) honoriert eine positive Geschäftsentwicklung des Audi Konzerns. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Bonus im Wesentlichen an den erzielten Ergebnissen, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Als Bemessungsgrundlage dient der Zweijahresdurchschnitt des Operativen Ergebnisses. Die Systematik wird regelmäßig vom Aufsichtsrat hinsichtlich der Möglichkeit notwendiger Anpassungen überprüft.

//// LONG TERM INCENTIVE (LTI)

Maßgeblich für die Höhe des LTI ist für Audi das Erreichen der strategischen Ziele des Volkswagen Konzerns. Die relevanten Zielfelder für das Vergütungsjahr 2018 sind:

Top-Kundenzufriedenheit, gemessen am Kundenzufriedenheitsindex,

Top-Arbeitgeber, gemessen am Mitarbeiterindex,

Absatzsteigerung, gemessen am Wachstumsindex, und

Steigerung der Rendite, gemessen am Renditeindex.

Der Kundenzufriedenheitsindex errechnet sich anhand von Indikatoren, die die Gesamtzufriedenheit unserer Kunden mit den ausliefernden Händlern, den Neufahrzeugen und den Servicebetrieben auf Basis des jeweils vorangehenden Werkstattbesuchs abbilden. Der Mitarbeiterindex wird aus den Indikatoren "Beschäftigung" und "Produktivität" sowie der Beteiligungsquote und dem Ergebnis von Mitarbeiterbefragungen ermittelt. Der Wachstumsindex errechnet sich aus den Indikatoren "Auslieferung an Kunden" und "Marktanteil". Der Renditeindex ergibt sich aus der Entwicklung der Umsatzrendite und der Dividende der Stammaktie.

Die ermittelten Indizes zur Kundenzufriedenheit, zum Bereich Mitarbeiter und zur Absatzsituation werden addiert und das Ergebnis anschließend mit dem Renditeindex multipliziert.

Diese Methodik stellt sicher, dass der LTI nur dann ausgezahlt wird, wenn der Konzern auch finanziell erfolgreich ist. Wird bei der Umsatzrendite der Schwellenwert von 1,5 Prozent nicht überschritten, beträgt der Renditeindex null. Folglich liegt dann auch der Gesamtindex für das betreffende Geschäftsjahr bei null.

/// SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge, nicht aber über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt.

Zudem besteht für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands Anspruch auf 60 Prozent Witwenrente bzw. 15 Prozent Waisengeld für eine Halbwaise und 30 Prozent für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt.

/// AUSBLICK

Der Aufsichtsrat der AUDI AG hält bei der Vorstandsvergütung eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen ist, für sinnvoll. Daher hat er eine Anpassung des Vergütungssystems entsprechend den Empfehlungen des aktuell gültigen DCGK beschlossen, das im Jahr 2019 umgesetzt werden soll.

/ VORSTANDSVERGÜTUNG 2018 GEMÄSS HGB

in EUR 2018 2017
Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsabhängige Vergütung 1) 2) Gesamtbezüge Gesamtbezüge
Abraham Schot 1.206.615 1.849.700 3.056.315 886.835
Rupert Stadler (bis 2.10.2018) 3) 372.822 892.792 1.265.614 2.765.000
Wendelin Göbel 606.104 1.849.700 2.455.804 892.226
Peter Kössler 665.717 1.849.700 2.515.417 890.726
Dr. Bernd Martens 770.847 1.849.700 2.620.547 2.533.820
Dr.-Ing. Peter Mertens (bis 31.10.2018) 4) 520.685 1.541.417 2.062.102 7.807.686
Hans-Joachim Rothenpieler (seit 1.11.2018) 89.745 261.750 351.495 -
Alexander Seitz 601.268 1.849.700 2.450.968 1.205.759
Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands - - - 7.409.333
Summe 4.833.803 11.944.459 16.778.262 24.391.385

1) Entspricht den im Geschäftsjahr zurückgestellten Beträgen. Die Höhe der Auszahlung wird durch den Aufsichtsrat festgesetzt.
2) Zudem ergibt sich im Jahr 2018 aufgrund von Rückstellungsunter- / -überdeckungen ein Aufwand von insgesamt 1.236.000 EUR (Rückstellungsunterdeckungen bei Rupert Stadler von 1.066.000 EUR, Dr. Bernd Martens von 226.500 EUR, Dr.-Ing. Peter Mertens von 104.700 EUR; Rückstellungsüberdeckungen bei Wendelin Göbel, Peter Kössler, Abraham Schot, Alexander Seitz je 40.300 EUR).
3) Die Vergütung von Herrn Rupert Stadler wird aufgrund seiner Tätigkeit als Konzernvorstand der Volkswagen AG nach der VW-Konzernsystematik ermittelt und anteilig an die AUDI AG weiterberechnet. Dadurch können sich zeitliche und sachliche Abweichungen ergeben.
4) Zur Kompensation von verloren gegangenen Ansprüchen aufgrund des Arbeitgeberwechsels erhielt Herr Dr.-Ing. Peter Mertens im Vorjahr 6,0 Mio. EUR.

/ VORSTANDSVERGÜTUNGEN (ZUFLUSS) GEMÄSS DCGK

Die hier als Zufluss ausgewiesenen Werte der variablen Vergütung entsprechen den Auszahlungsbeträgen im jeweiligen Geschäftsjahr.

in EUR Abraham Schot
Vorsitzender des Vorstands 1)
2018 2017
Festvergütung 1.146.667 180.000
Nebenleistungen 59.948 12.835
Summe 1.206.615 192.835
Einjährige variable Vergütung 265.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 -
Summe 1.860.315 192.835
Versorgungsaufwand 599.629 85.314
Gesamtvergütung 2.459.944 278.149

1) bis 18.6.2018 Vorstand Marketing und Vertrieb; vom 19.6.2018 bis 31.12.2018 Vorstand Marketing und Vertrieb und komm. Vorsitzender des Vorstands; seit 1.1.2019 Vorsitzender des Vorstands und komm. Vorstand Marketing und Vertrieb

in EUR Rupert Stadler 1)
Vorsitzender des Vorstands 2)
Austritt: 2. Oktober 2018
2018 2017
Festvergütung 3) 372.822 810.000
Nebenleistungen - -
Summe 372.822 810.000
Einjährige variable Vergütung 1.296.784 974.431
Mehrjährige variable Vergütung 1.724.216 1.203.069
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 869.354 560.706
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 854.862 642.363
Summe 3.393.822 2.987.500
Versorgungsaufwand 4) - -
Gesamtvergütung 3.393.822 2.987.500

1) Die Vergütung von Herrn Rupert Stadler wird aufgrund seiner Tätigkeit als Konzernvorstand der Volkswagen AG nach der VW-Konzernsystematik ermittelt und anteilig an die AUDI AG weiterberechnet. Dadurch können sich zeitliche und sachliche Abweichungen ergeben.
2) ruhend vom 19.6.2018 bis 2.10.2018
3) Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Festvergütung bis zum 18.6.2018 ausbezahlt.
4) Die Versorgungszusage gegenüber Herrn Rupert Stadler ist von der Volkswagen AG erteilt.

in EUR Wendelin Göbel
Personal und Organisation
2018 2017
Festvergütung 546.667 180.000
Nebenleistungen 59.437 18.226
Summe 606.104 198.226
Einjährige variable Vergütung 265.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 -
Summe 1.259.804 198.226
Versorgungsaufwand 248.346 162.954
Gesamtvergütung 1.508.150 361.180
in EUR Peter Kössler
Produktion und Logistik
2018 2017
Festvergütung 546.667 180.000
Nebenleistungen 119.050 16.726
Summe 665.717 196.726
Einjährige variable Vergütung 265.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 -
Summe 1.319.417 196.726
Versorgungsaufwand 221.521 96.721
Gesamtvergütung 1.540.938 293.447
in EUR Dr. Bernd Martens
Beschaffung und IT
2018 2017
Festvergütung 560.000 560.000
Nebenleistungen 210.847 53.820
Summe 770.847 613.820
Einjährige variable Vergütung 980.500 980.000
Mehrjährige variable Vergütung 1.166.000 1.171.300
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 540.600 545.900
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 625.400 625.400
Summe 2.917.347 2.765.120
Versorgungsaufwand 334.546 353.368
Gesamtvergütung 3.251.893 3.118.488
in EUR Dr.-Ing. Peter Mertens
Technische Entwicklung
Austritt: 31. Oktober 2018
2018 2017
Festvergütung 1) 463.334 6.360.000
Nebenleistungen 57.351 58.686
Summe 520.685 6.418.686
Einjährige variable Vergütung 618.300 -
Mehrjährige variable Vergütung 875.400 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 458.400 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 417.000 -
Summe 2.014.385 6.418.686
Versorgungsaufwand 861.169 928.370
Gesamtvergütung 2.875.554 7.347.056

1) Zur Kompensation von verloren gegangenen Ansprüchen aufgrund des Arbeitgeberwechsels erhielt Herr Dr.-Ing. Peter Mertens im Vorjahr 6,0 Mio. EUR.

in EUR Hans-Joachim Rothenpieler
Technische Entwicklung
Eintritt: 1. November 2018
2018 2017
Festvergütung 80.000 -
Nebenleistungen 9.745 -
Summe 89.745 -
Einjährige variable Vergütung - -
Mehrjährige variable Vergütung - -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) - -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) - -
Summe 89.745 -
Versorgungsaufwand 69.025 -
Gesamtvergütung 158.770 -
in EUR Alexander Seitz
Finanz, China, Compliance und Integrität
2018 2017
Festvergütung 546.667 180.000
Nebenleistungen 54.601 331.759
Summe 601.268 511.759
Einjährige variable Vergütung 265.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 -
Summe 1.254.968 511.759
Versorgungsaufwand 415.113 156.668
Gesamtvergütung 1.670.081 668.427

/ VORSTANDSVERGÜTUNG (GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK

Die hier als gewährte Zuwendungen ausgewiesenen Werte der variablen Vergütung basieren auf einem mittleren Wahrscheinlichkeitsszenario.

in EUR Abraham Schot
Vorsitzender des Vorstands 1)
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 1.160.000 1.160.000 1.160.000 186.667
Nebenleistungen 59.948 59.948 59.948 12.835
Summe 1.219.948 1.219.948 1.219.948 199.502
Einjährige variable Vergütung 265.000 - 1.060.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 - 2.120.000 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 - 1.060.000 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 - 1.060.000 -
Summe 1.873.648 1.219.948 4.399.948 199.502
Versorgungsaufwand 599.629 599.629 599.629 85.314
Gesamtvergütung 2.473.277 1.819.577 4.999.577 284.816

1) bis 18.6.2018 Vorstand Marketing und Vertrieb; vom 19.6.2018 bis 31.12.2018 Vorstand Marketing und Vertrieb und komm. Vorsitzender des Vorstands; seit 1.1.2019 Vorsitzender des Vorstands und komm. Vorstand Marketing und Vertrieb

in EUR Rupert Stadler 1)
Vorsitzender des Vorstands 2)
Austritt: 2. Oktober 2018
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 3) 372.822 372.822 372.822 810.000
Nebenleistungen - - - -
Summe 372.822 372.822 372.822 810.000
Einjährige variable Vergütung 974.431 - 1.590.000 883.315
Mehrjährige variable Vergütung 1.203.069 - 3.180.000 1.374.045
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 560.706 - 1.590.000 637.950
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 642.363 - 1.590.000 736.095
Summe 2.550.322 372.822 5.142.822 3.067.360
Versorgungsaufwand 4) - - - -
Gesamtvergütung 2.550.322 372.822 5.142.822 3.067.360

1) Die Vergütung von Herrn Rupert Stadler wird aufgrund seiner Tätigkeit als Konzernvorstand der Volkswagen AG nach der VW-Konzernsystematik ermittelt und anteilig an die AUDI AG weiterberechnet. Dadurch können sich zeitliche und sachliche Abweichungen ergeben.
2) ruhend vom 19.6.2018 bis 2.10.2018
3) Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Festvergütung bis zum 18.6.2018 ausbezahlt.
4) Die Versorgungszusage gegenüber Herrn Rupert Stadler ist von der Volkswagen AG erteilt.

in EUR Wendelin Göbel
Personal und Organisation
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 560.000 560.000 560.000 186.667
Nebenleistungen 59.437 59.437 59.437 18.226
Summe 619.437 619.437 619.437 204.893
Einjährige variable Vergütung 265.000 - 1.060.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 - 2.120.000 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 - 1.060.000 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 - 1.060.000 -
Summe 1.273.137 619.437 3.799.437 204.893
Versorgungsaufwand 248.346 248.346 248.346 162.954
Gesamtvergütung 1.521.483 867.783 4.047.783 367.847
in EUR Peter Kössler
Produktion und Logistik
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 560.000 560.000 560.000 186.667
Nebenleistungen 119.050 119.050 119.050 16.726
Summe 679.050 679.050 679.050 203.393
Einjährige variable Vergütung 265.000 - 1.060.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 - 2.120.000 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 - 1.060.000 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 - 1.060.000 -
Summe 1.332.750 679.050 3.859.050 203.393
Versorgungsaufwand 221.521 221.521 221.521 96.721
Gesamtvergütung 1.554.271 900.571 4.080.571 300.114
in EUR Dr. Bernd Martens
Beschaffung und IT
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 560.000 560.000 560.000 560.000
Nebenleistungen 210.847 210.847 210.847 53.820
Summe 770.847 770.847 770.847 613.820
Einjährige variable Vergütung 980.500 - 1.060.000 980.000
Mehrjährige variable Vergütung 1.166.000 - 2.120.000 1.171.300
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 540.600 - 1.060.000 545.900
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 625.400 - 1.060.000 625.400
Summe 2.917.347 770.847 3.950.847 2.765.120
Versorgungsaufwand 334.546 334.546 334.546 353.368
Gesamtvergütung 3.251.893 1.105.393 4.285.393 3.118.488
in EUR Dr.-Ing. Peter Mertens
Technische Entwicklung
Austritt: 31. Oktober 2018
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 1) 466.667 466.667 466.667 6.373.334
Nebenleistungen 57.351 57.351 57.351 58.686
Summe 524.018 524.018 524.018 6.432.020
Einjährige variable Vergütung 618.300 - 883.334 -
Mehrjährige variable Vergütung 875.400 - 1.766.668 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 458.400 - 883.334 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 417.000 - 883.334 -
Summe 2) 2.017.718 524.018 3.174.020 6.432.020
Versorgungsaufwand 861.169 861.169 861.169 928.370
Gesamtvergütung 2.878.887 1.385.187 4.035.189 7.360.390

1) Zur Kompensation von verloren gegangenen Ansprüchen aufgrund des Arbeitgeberwechsels erhielt Herr Dr.-Ing. Peter Mertens im Vorjahr 6,0 Mio. EUR.
2) beinhaltet im Vorjahr einen Aufstockungsbetrag auf Mindestvergütung in Höhe von 1,87 Mio. EUR

in EUR Hans-Joachim Rothenpieler
Technische Entwicklung
Eintritt: 1. November 2018
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 83.335 83.335 83.335 -
Nebenleistungen 9.745 9.745 9.745 -
Summe 93.080 93.080 93.080 -
Einjährige variable Vergütung - - 150.000 -
Mehrjährige variable Vergütung - - 300.000 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) - - 150.000 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) - - 150.000 -
Summe 93.080 93.080 543.080 -
Versorgungsaufwand 69.025 69.025 69.025 -
Gesamtvergütung 162.105 162.105 612.105 -
in EUR Alexander Seitz
Finanz, China, Compliance und Integrität
2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) 2017
Festvergütung 560.000 560.000 560.000 186.667
Nebenleistungen 54.601 54.601 54.601 331.759
Summe 614.601 614.601 614.601 518.426
Einjährige variable Vergütung 265.000 - 1.060.000 -
Mehrjährige variable Vergütung 388.700 - 2.120.000 -
Sondervergütung (zweijähriger Betrachtungszeitraum) 180.200 - 1.060.000 -
LTI (vierjähriger Betrachtungszeitraum) 208.500 - 1.060.000 -
Summe 1.268.301 614.601 3.794.601 518.426
Versorgungsaufwand 415.113 415.113 415.113 156.668
Gesamtvergütung 1.683.414 1.029.714 4.209.714 675.094

/ LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt bzw. zur Verfügung gestellt. Bei Verträgen ab Oktober 2015 gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 65 Jahren.

Das Ruhegehalt ergibt sich aus einem Prozentsatz der Grundvergütung. Der individuelle Prozentsatz steigt mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um einen festgelegten Prozentsatz und beträgt bis zu 50 Prozent der zur Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbarten monatlichen Grundvergütung.

Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2018 für Mitglieder des aktiven Vorstands 40.417 (32.951) Tsd. EUR, der Rückstellung wurden inklusive versicherungsmathematischer Effekte nach IAS 19 und Übertragungen im Berichtsjahr 8.612 (23.040) Tsd. EUR zugeführt.

In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 31.228 (22.080) Tsd. EUR, der Rückstellung wurden inklusive Übertragungen handelsrechtlich im Berichtsjahr 9.944 (16.259) Tsd. EUR zugeführt. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt.

Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 21.440 (10.914) Tsd. EUR erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 100.629 (99.642) Tsd. EUR bzw. nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 83.462 (75.551) Tsd. EUR.

// PENSIONEN DES VORSTANDS 2018 (IFRS)

in EUR 2018 2017
Versorgungsaufwand Barwert zum 31. Dezember Versorgungsaufwand Barwert zum 31. Dezember
Abraham Schot 599.629 4.347.545 85.314 3.859.969
Rupert Stadler (bis 2.10.2018) 1) - - - -
Wendelin Göbel 248.346 8.037.574 162.954 7.933.714
Peter Kössler 221.521 7.532.556 96.721 7.448.299
Dr. Bernd Martens 334.546 7.324.169 353.368 7.154.405
Dr.-Ing. Peter Mertens (bis 31.10.2018) 2) 861.169 - 928.370 1.146.784
Hans-Joachim Rothenpieler (seit 1.11.2018) 2) 69.025 7.386.338 - -
Alexander Seitz 415.113 5.788.540 156.668 5.407.965
Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands - - 817.768 -
Summe 2.749.349 40.416.722 2.601.163 32.951.136

1) Die Versorgungszusage gegenüber Herrn Rupert Stadler ist von der Volkswagen AG erteilt.
2) Der Versorgungsaufwand im Jahr 2018 wird zeitanteilig angegeben.

// PENSIONEN DES VORSTANDS 2018 (HGB)

in EUR 2018 2017
Dienstzeitaufwand Barwert zum 31. Dezember Dienstzeitaufwand Barwert zum 31. Dezember
Abraham Schot 322.855 3.331.889 792.714 2.599.681
Rupert Stadler (bis 2.10.2018) 1) - - - -
Wendelin Göbel 58.849 6.081.993 - 816.915 5.233.316
Peter Kössler 22.917 5.969.060 1.034.706 5.260.022
Dr. Bernd Martens 109.457 5.413.389 13.611 4.561.203
Dr.-Ing. Peter Mertens (bis 31.10.2018) 2) - 51.606 - 530.946 796.419
Hans-Joachim Rothenpieler (seit 1.11.2018) 2) -19.513 6.002.912 - -
Alexander Seitz 245.628 4.428.616 150.821 3.629.830
Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands - - - 563.373 -
Summe 688.587 31.227.859 1.142.510 22.080.471

1) Die Versorgungszusage gegenüber Herrn Rupert Stadler ist von der Volkswagen AG erteilt.
2) Der Dienstzeitaufwand im Jahr 2018 wird zeitanteilig angegeben.

/ LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT

Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap).

Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied.

Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt bzw. eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt.

Ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden 11.233 (24.262) Tsd. EUR zugesagt. Darin enthalten sind die Beträge, die den Herren Rupert Stadler und Dr.-Ing. Peter Mertens im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand zugesagt wurden.

Herrn Rupert Stadler wurde eine Vergütung zugesagt, die sich in eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 3.228 Tsd. EUR und eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 3.692 Tsd. EUR aufteilen lässt. Die Zahlung der vorgenannten Beträge an Herrn Stadler ist an den Verlauf und den Ausgang des Strafverfahrens geknüpft. Für die zugesagten Beträge haften die Volkswagen AG und die AUDI AG im Wesentlichen gesamtschuldnerisch.

Herrn Dr.-Ing. Peter Mertens wurde eine erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von 2.673 Tsd. EUR und eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 1.640 Tsd. EUR für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2019 gewährt.

/ BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Die Bezüge des Aufsichtsrats setzen sich gemäß § 16 der Satzung der AUDI AG aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Diese betragen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB 1.594 (1.207) Tsd. EUR. Davon entfallen 290 (237) Tsd. EUR auf fixe und 1.304 (970) Tsd. EUR auf variable Vergütungsbestandteile. Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile bemisst sich in Abhängigkeit von der für das Geschäftsjahr 2018 zu leistenden Ausgleichszahlung entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung.

Die tatsächliche Auszahlung einzelner Teile der Gesamtvergütung, die erst mit endgültiger Festsetzung der Ausgleichszahlung feststeht, erfolgt gemäß § 16 der Satzung im Geschäftsjahr 2019.

in EUR Fix Variabel Gesamt 2018
Dr.-Ing. Herbert Diess (seit 7.5.2018) - - - Vorsitzender (seit 8.5.2018) 1) Vertreter der Anteilseigner
Matthias Müller (ausgeschieden mit Wirkung vom 13.4.2018) - - - Vorsitzender 1) Vertreter der Anteilseigner
Peter Mosch 2) 21.900 105.689 127.589 Stellvertretender Vorsitzender 1) (seit 9.5.2018) Vertreter der Arbeitnehmer
Berthold Huber 2) 3) 7.450 41.567 49.017 Stellvertretender Vorsitzender 1) 3) Vertreter der Arbeitnehmer
Mag. Josef Ahorner 16.900 76.689 93.589 Vertreter der Anteilseigner 4)
Senator h. c. Helmut Aurenz 3) 4.225 20.783 25.008 Vertreter der Anteilseigner
Rita Beck 2) 14.500 58.000 72.500 Vertreter der Arbeitnehmer
Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz (ausgeschieden mit Wirkung vom 12.4.2018) - - - Vertreter der Anteilseigner
Marianne Heiß (seit 7.5.2018) 10.350 37.700 48.050 Vertreter der Anteilseigner
Johann Horn 2) 16.400 76.689 93.089 Vertreter der Arbeitnehmer 4)
Gunnar Kilian (seit 9.5.2018) - - - Vertreter der Anteilseigner
Rolf Klotz 2) 17.500 87.000 104.500 Vertreter der Arbeitnehmer 5)
Dr. Julia Kuhn-Piëch 13.500 58.000 71.500 Vertreter der Anteilseigner
Petra Otte 2) (seit 9.5.2018) 9.800 37.378 47.178 Vertreter der Arbeitnehmer
Dr. jur. Hans Michel Piëch 19.000 87.000 106.000 Vertreter der Anteilseigner 1)
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch 23.500 116.000 139.500 Vertreter der Anteilseigner 6)
Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche 18.500 87.000 105.500 Vertreter der Anteilseigner 5)
Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche 13.500 58.000 71.500 Vertreter der Anteilseigner
Rainer Schirmer 2) (seit 9.5.2018) 13.200 56.067 69.267 Vertreter der Arbeitnehmer 4)
Jörg Schlagbauer 2) 19.000 87.000 106.000 Vertreter der Arbeitnehmer 5)
Irene Schulz 2) 17.400 76.689 94.089 Vertreter der Arbeitnehmer 7)
Helmut Späth 2) 14.500 58.000 72.500 Vertreter der Arbeitnehmer
Stefanie Ulrich 14.500 58.000 72.500 Vertreter der Arbeitnehmer
Max Wäcker 2) 3) 4.225 20.783 25.008 Vertreter der Arbeitnehmer
Hiltrud Dorothea Werner - - - Vertreter der Anteilseigner 5) 8)
Prof. Dr. rer. pol. Carl H. Hahn - - - Ehrenvorsitzender
Summe 289.850 1.304.034 1.593.884

1) Mitglied des Präsidiums und des Vermittlungsausschusses
2) Die Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
3) bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 9.5.2018
4) Mitglied des Ausschusses Diesel (seit 9.5.2018)
5) Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee)
6) Vorsitzender des Prüfungsausschusses (Audit Committee)
7) Mitglied des Präsidiums, Vermittlungsausschusses und Prüfungsausschusses (seit 9.5.2018)
8) Vorsitzende des Ausschusses Diesel (seit 9.5.2018)

MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DEREN MANDATE

Stand aller Angaben: 31. Dezember 2018 bzw. Datum des Ausscheidens aus dem Vorstand

Abraham Schot (57)

Vorsitzender des Vorstands 1) seit dem 1. Januar 2019

Marketing und Vertrieb 2)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Markengruppe "Premium", seit dem 1. Januar 2019

Wendelin Göbel (55)

Personal und Organisation

Mandate:

Lebenshilfe Werkstätten der Region 10 GmbH, Ingolstadt

Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg

Peter Kössler (59)

Produktion und Logistik

Mandate:

ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH, Ingolstadt

Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg

Dr. Bernd Martens (52)

Beschaffung und IT

Hans-Joachim Rothenpieler (61)

Technische Entwicklung, seit dem 1. November 2018

Alexander Seitz (56)

Finanz, China, Compliance und Integrität

Mit Ablauf des 2. Oktober 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden:

Rupert Stadler (55)

Vorsitzender des Vorstands 3) , Markengruppe "Premium" 3)

Mandate (am 2. Oktober 2018):

FC Bayern München AG, München (stellv. Vorsitzender)

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Mit Ablauf des 31. Oktober 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden:

Dr.-Ing. Peter Mertens (57)

Technische Entwicklung

1) vom 19. Juni 2018 bis 31. Dezember 2018 kommissarisch
2) seit dem 1. Januar 2019 kommissarisch
3) vom 19. Juni 2018 bis 2. Oktober 2018 ruhend

Die Mitglieder des Vorstands nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung im Audi Konzern weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.

Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbare Mandate im In- und Ausland

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND DEREN MANDATE

Stand aller Angaben: 31. Dezember 2018 bzw. Datum der Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat

Dr.-Ing. Herbert Diess (60) 1) , seit dem 7. Mai 2018

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw;

Markengruppe "Volumen"; China, seit dem 11. Januar 2019

Mandate:

FC Bayern München AG, München

Infineon Technologies AG, Neubiberg

Peter Mosch (46) 1)

Stellv. Vorsitzender

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG, Ingolstadt

Mandate:

Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt

Volkswagen AG, Wolfsburg

Mag. Josef Ahorner (58)

Unternehmer, Wien, Österreich

Mandate:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese, Italien

EMARSYS eMarketing Systems AG, Wien, Österreich (Vorsitzender)

Rita Beck (48)

Stellv. Vorsitzende des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt

Marianne Heiß (46), seit dem 7. Mai 2018

Chief Financial Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf

Mandate:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Volkswagen AG, Wolfsburg

Johann Horn (60)

Bezirksleiter der IG Metall Bayern, München

Mandate:

EDAG Engineering GmbH, Wiesbaden

EDAG Engineering Holding GmbH, München

Gunnar Kilian (43) 1) , seit dem 9. Mai 2018

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mandate:

Wolfsburg AG, Wolfsburg

Rolf Klotz (60)

Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm

Dr. Julia Kuhn-Piëch (37)

Immobilienmanagerin, Salzburg, Österreich

Mandate:

MAN SE, München

MAN Truck & Bus AG, München

Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt

Petra Otte (45), seit dem 9. Mai 2018

Gewerkschaftssekretärin/Pressesprecherin der IG Metall

Baden-Württemberg, Stuttgart

Mandate:

Aesculap AG, Tuttlingen

Heidelberger Druckmaschinen AG, Wiesloch

Dr. jur. Hans Michel Piëch (76)

Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stellv. Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien

Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien

Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich

Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch (67)

Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG, Wolfsburg

Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Mandate:

Autostadt GmbH, Wolfsburg

Bertelsmann Management SE, Gütersloh

Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

TRATON AG, München (Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg (Vorsitzender)

Wolfsburg AG, Wolfsburg

Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Retail GmbH, Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stellv. Vorsitzender)

Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche (57)

Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

TRATON AG, München

Volkswagen AG, Wolfsburg

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg

Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche (75)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitzender)

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg

Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien

Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien

Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich

Rainer Schirmer (52), seit dem 9. Mai 2018

Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm

Mandat:

Audi BKK, Ingolstadt

Jörg Schlagbauer (41)

Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt

Mandate:

Audi BKK, Ingolstadt (alternierender Vorsitzender)

BKK Landesverband Bayern, München (stellv. Vorsitzender)

Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, Ingolstadt

Irene Schulz (54)

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, Frankfurt am Main

Mandate:

Osram Licht AG, München

Osram GmbH, München

Helmut Späth (62)

Betriebsrat der AUDI AG, Werk Ingolstadt

Mandate:

Audi BKK, Ingolstadt

Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg

Stefanie Ulrich (53)

Personalleitung Neckarsulm, Werk Neckarsulm

Mandate:

Agentur für Arbeit, Heilbronn

Audi BKK, Ingolstadt

Hiltrud Dorothea Werner (52) 1)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mit Wirkung vom 12. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz (61) 1) 2)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mandate (am 12. April 2018):

Hochtief AG, Essen

CriteriaCaixa Holding S.A., Barcelona, Spanien

Mit Wirkung vom 13. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

Matthias Müller (65) 2)

Vorsitzender

Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

Senator h. c. Helmut Aurenz (81) 2)

Inhaber der ASB Unternehmensgruppe, Stuttgart

Mandat (am 9. Mai 2018):

Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese, Italien

Berthold Huber (68) 2)

Stellv. Vorsitzender

Max Wäcker (64) 2)

Mandat (am 9. Mai 2018):

Audi BKK, Ingolstadt

1) Das Mitglied des Aufsichtsrats nimmt im Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung innerhalb des Volkswagen Konzerns weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.
2) Stand aller Angaben: Datum des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat.
Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbare Mandate im In- und Ausland

Audi Konzernabschluss Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Gewinn-und-Verlustrechnung

DES AUDI KONZERNS

in Mio. EUR Anhang 2018 2017 1)
Umsatzerlöse 1 59.248 59.789
Herstellungskosten 2 - 50.117 - 50.076
Bruttoergebnis vom Umsatz 9.131 9.713
Vertriebskosten 3 - 4.155 - 4.925
Allgemeine Verwaltungskosten 4 - 696 - 682
Sonstige betriebliche Erträge 5 1.862 2.822
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 - 2.613 - 2.257
Operatives Ergebnis 3.529 4.671
Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Anteilen 7 261 526
Zinserträge 8 233 86
Zinsaufwendungen 8 - 115 - 125
Übriges Finanzergebnis 9 452 - 441
Finanzergebnis 831 46
Ergebnis vor Steuern 4.361 4.717
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10 - 898 - 1.285
Ergebnis nach Steuern 3.463 3.432
davon Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 82 - 77
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der AUDI AG 3.382 3.509
Gewinnverwendung Ergebnisanteil der Aktionäre der AUDI AG
Gewinnabführung an die Volkswagen AG 11 - 1.096 - 2.406
Einstellung in die Gewinnrücklagen 2.286 1.103
in EUR Anhang 2018 2017 1)
Ergebnis je Aktie 12 78,64 81,60
Verwässertes Ergebnis je Aktie 12 78,64 81,60

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15).

GESAMTERGEBNISRECHNUNG DES AUDI KONZERNS

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Ergebnis nach Steuern 3.463 3.432
Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen
Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen vor Steuern 31 164
Latente Steuern auf im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen - 17 - 29
Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen nach Steuern 14 135
Nicht reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung von Wertpapieren (Eigenkapitalinstrumenten) nach Steuern - 7
Nicht reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus at-Equity-bewerteten Anteilen nach Steuern 0 0
Nicht reklassifizierbare Gewinne/Verluste nach Steuern 14 143
Währungsumrechnungsdifferenzen
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus Währungsumrechnung 75 - 298
Währungsumrechnungsdifferenzen vor Steuern 75 - 298
Latente Steuern auf Währungsumrechnungsdifferenzen - -
Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern 75 - 298
Sicherungsgeschäfte
Im Eigenkapital erfasste Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges - 482 2.323
In die Gewinn-und-Verlust-Rechnung übernommene Fair-Value-Änderungen von Cashflow-Hedges - 481 - 111
Cashflow-Hedges vor Steuern - 963 2.212
Latente Steuern auf Cashflow-Hedges 289 - 662
Cashflow-Hedges nach Steuern - 674 1.551
Im Eigenkapital erfasste Kosten der Sicherungsbeziehung - 227 24
In die Gewinn-und-Verlust-Rechnung übernommene Kosten der Sicherungsbeziehung - 96 -
Kosten der Sicherungsbeziehung vor Steuern - 323 24
Latente Steuern auf Kosten der Sicherungsbeziehung 96 - 7
Kosten der Sicherungsbeziehung nach Steuern - 227 17
Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus at-Equity-bewerteten Anteilen nach Steuern - 41 - 47
Reklassifizierbare Gewinne/Verluste nach Steuern - 866 1.223
Sonstiges Ergebnis vor Steuern - 1.221 2.063
Latente Steuern auf das Sonstige Ergebnis 368 - 697
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 2) - 852 1.365
Gesamtergebnis 2.611 4.797
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der AUDI AG 2.512 4.947
davon Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 99 - 149

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).
2) Vom Sonstigen Ergebnis nach Steuern entfällt auf die anderen Gesellschafter aus den erfolgsneutral erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen ein Anteil von 17 (-73) Mio. EUR.

Bilanz

DES AUDI KONZERNS

AKTIVA

in Mio. EUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Immaterielle Vermögenswerte 14 7.585 6.785
Sachanlagen 15 14.293 13.660
Vermietete Vermögenswerte 16 11 6
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 16 332 346
At-Equity-bewertete Anteile 17 1.627 1.224
Sonstige Beteiligungen 357 359
Aktive latente Steuern 18 2.319 2.003
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 19 5.742 4.940
Sonstige Forderungen 20 128 145
Langfristige Vermögenswerte 32.393 29.469
Vorräte 21 9.406 7.893
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22 5.800 5.533
Effektive Ertragsteueransprüche 23 51 22
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 19 1.999 1.947
Sonstige Forderungen 20 914 1.176
Wertpapiere 24 5.726 6.002
Zahlungsmittel 24 9.309 11.273
Kurzfristige Vermögenswerte 33.205 33.846
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 25 - 365
Bilanzsumme 65.598 63.680

PASSIVA

in Mio. EUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Gezeichnetes Kapital 26 110 110
Kapitalrücklage 26 12.175 12.175
Gewinnrücklagen 1) 26 16.219 13.970
Übrige Rücklagen 1) 26 569 1.430
Anteile der Aktionäre der AUDI AG 29.073 27.685
Anteile anderer Gesellschafter 26 625 487
Eigenkapital 29.698 28.171
Finanzverbindlichkeiten 27 319 328
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 29 463 448
Sonstige Verbindlichkeiten 30 1.224 1.205
Rückstellungen für Pensionen 31 5.194 5.135
Sonstige Rückstellungen 33 6.288 6.193
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 32 792 775
Passive latente Steuern 28 270 217
Langfristige Schulden 14.549 14.301
Finanzverbindlichkeiten 27 108 319
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34 8.565 7.313
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 29 4.067 4.928
Sonstige Verbindlichkeiten 30 2.634 2.508
Sonstige Rückstellungen 33 5.593 5.550
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 32 383 590
Kurzfristige Schulden 21.351 21.208
Fremdkapital 35.900 35.509
Bilanzsumme 65.598 63.680

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

KAPITALFLUSSRECHNUNG DES AUDI KONZERNS

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Ergebnis vor Gewinnabführung und vor Ertragsteuern 4.361 4.717
Ertragsteuerzahlungen - 978 - 1.146
Abschreibungen und Zuschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 856 1.025
Abschreibungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.931 2.555
Abschreibungen und Zuschreibungen auf Finanzanlagen 62 13
Ergebnis aus dem Abgang von Anlagegegenständen - 163 - 25
Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung - 97 - 155
Veränderung der Vorräte - 1.416 - 967
Veränderung der Forderungen - 268 - 448
Veränderung der Verbindlichkeiten 1.618 643
Veränderung der Rückstellungen 75 - 343
Veränderung der Vermieteten Vermögenswerte - 7 - 5
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 40 310
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 7.013 6.173
Zugänge aktivierter Entwicklungskosten - 1.593 - 1.243
Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte - 3.493 - 3.872
Erwerb von Tochtergesellschaften und Kapitalveränderungen - 50 - 77
Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen sowie Kapitalveränderungen - 398 - 15
Veräußerung von Tochtergesellschaften, Anteilen an assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen sowie Kapitalveränderungen 2) 585 5
Sonstige zahlungswirksame Veränderungen 79 64
Veränderung der Geldanlagen in Wertpapieren 184 - 39
Veränderung der Termingeldanlagen und der ausgereichten Darlehen 2) - 2.481 - 320
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 7.169 - 5.498
Kapitaleinzahlungen 43 459
Gewinnabführung - 2.406 - 918
Veränderung der Finanzverbindlichkeiten - 192 - 56
Leasingauszahlungen - 10 - 9
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 2.564 - 524
Veränderung der Zahlungsmittel aus Wechselkursänderungen 16 - 292
Veränderung der Zahlungsmittel - 2.705 - 140
Zahlungsmittel Anfangsbestand 11.255 11.395
Zahlungsmittel Endbestand 8.550 11.255

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).
2) Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Anteile an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), zu einem Preis von 3.278 Mio. EUR verkauft. In gleicher Höhe wurde ein langfristiges endfälliges Darlehen gewährt. Die Transaktion wurde daher im Vorjahr in der Kapitalflussrechnung nicht berücksichtigt.

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Zahlungsmittel 8.550 11.255
Termingeldanlagen, Wertpapiere und ausgereichte Darlehen 12.319 10.180
Brutto-Liquidität 20.869 21.435
Kreditstand - 427 - 647
Netto-Liquidität 20.442 20.788

Die Kapitalflussrechnung wird unter Punkt 38 im Anhang erläutert.

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG DES AUDI KONZERNS

in Mio. EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
Gesetzliche und andere Gewinnrücklagen
Stand vor Anpassung 1.1.2017 110 11.716 12.731
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - 2
Stand 1.1.2017 110 11.716 12.732
Ergebnis nach Steuern 1) - - 3.509
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 1) - - 135
Gesamtergebnis - - 3.644
Kapitalerhöhung - 459 -
Gewinnabführung an die Volkswagen AG - - - 2.406
Übrige Veränderungen - - -
Stand 31.12.2017 110 12.175 13.970
Stand vor Anpassung 1.1.2018 110 12.175 14.015
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und IFRS 15 - - - 96
Stand 1.1.2018 110 12.175 13.919
Ergebnis nach Steuern - - 3.382
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - - 14
Gesamtergebnis - - 3.395
Kapitalerhöhung - - -
Gewinnabführung an die Volkswagen AG - - - 1.096
Übrige Veränderungen - - -
Stand 31.12.2018 110 12.175 16.219
in Mio. EUR Übrige Rücklagen
Währungsumrechnungsrücklage Sicherungsgeschäfte
Rücklage für Cashflow-Hedges Abgegrenzte Kosten der Sicherungsbeziehung
Stand vor Anpassung 1.1.2017 222 - 192 -
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - - 2
Stand 1.1.2017 222 - 192 - 2
Ergebnis nach Steuern 1) - - -
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 1) - 225 1.551 17
Gesamtergebnis - 225 1.551 17
Kapitalerhöhung - - -
Gewinnabführung an die Volkswagen AG - - -
Übrige Veränderungen - - -
Stand 31.12.2017 -3 1.359 15
Stand vor Anpassung 1.1.2018 - 3 1.329 -
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und IFRS 15 - 30 15
Stand 1.1.2018 - 3 1.359 15
Ergebnis nach Steuern - - -
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 58 - 674 - 227
Gesamtergebnis 58 - 674 - 227
Kapitalerhöhung - - -
Gewinnabführung an die Volkswagen AG - - -
Übrige Veränderungen - - -
Stand 31.12.2018 55 685 - 211
in Mio. EUR Übrige Rücklagen Eigenkapital
Eigen- und Fremdkapitalinstrumente At-Equity-bewertete Anteile Anteil der Aktionäre der AUDI AG Anteil anderer Gesellschafter Gesamt
Stand vor Anpassung 1.1.2017 - 30 128 24.685 636 25.321
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - - - -
Stand 1.1.2017 - 30 128 24.685 636 25.321
Ergebnis nach Steuern 1) - - 3.509 - 77 3.432
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 1) 7 - 47 1.438 - 73 1.365
Gesamtergebnis 7 - 47 4.947 - 149 4.797
Kapitalerhöhung - - 459 - 459
Gewinnabführung an die Volkswagen AG - - - 2.406 - - 2.406
Übrige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2017 - 23 81 27.685 487 28.171
Stand vor Anpassung 1.1.2018 - 23 81 27.685 487 28.171
Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und IFRS 15 23 - - 28 - 3 - 31
Stand 1.1.2018 - 81 27.657 483 28.140
Ergebnis nach Steuern - - 3.382 82 3.463
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - - 41 - 870 17 - 852
Gesamtergebnis - - 41 2.512 99 2.611
Kapitalerhöhung - - - 43 43
Gewinnabführung an die Volkswagen AG - - - 1.096 - - 1.096
Übrige Veränderungen - - - - -
Stand 31.12.2018 - 41 29.073 625 29.698

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

Das Eigenkapital wird unter Punkt 26 im Anhang erläutert.

Anhang

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2018

in Mio. EUR Bruttobuchwerte
Anschaffungs-/Herstellungskosten Anpassungen aufgrund von IFRS 9 Änderungen Konsolidierungskreis
1.1.2018
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 1.305 - -
Markennamen 459 - -
Goodwill 378 - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte 2.057 - -
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 6.627 - -
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte 9 - -
Immaterielle Vermögenswerte 10.836 - -
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.307 - 128
Technische Anlagen und Maschinen 8.206 - -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.650 - 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.269 - 3
Sachanlagen 37.432 - 131
Vermietete Vermögenswerte 7 - -
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 425 - -
At-Equity-bewertete Anteile 1.224 3 -
Sonstige Beteiligungen 392 - - 1
Anlagevermögen 50.316 3 130
in Mio. EUR Bruttobuchwerte
Währungsänderungen Zugänge Veränderungen aus der At-Equity-Fortschreibung
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 0 207 -
Markennamen - - -
Goodwill - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte - 927 -
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte - 666 -
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte 0 9 -
Immaterielle Vermögenswerte 0 1.810 -
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31 127 -
Technische Anlagen und Maschinen 15 125 -
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 38 1.490 -
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 1.536 -
Sachanlagen 83 3.277 -
Vermietete Vermögenswerte - 7 -
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5 0 -
At-Equity-bewertete Anteile - 6 390 99
Sonstige Beteiligungen 0 67 -
Anlagevermögen 81 5.552 99
in Mio. EUR Bruttobuchwerte Wertberichtigungen
Umbuchungen Abgänge Anschaffungs-/ Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Änderungen Konsolidierungskreis Währungsänderungen
31.12.2018 1.1.2018
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 13 19 1.507 983 - 0
Markennamen - - 459 49 - -
Goodwill - - 378 - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte - 1.660 - 1.325 14 - -
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 1.660 1.141 7.812 3.005 - -
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte - 9 0 10 - - -
Immaterielle Vermögenswerte 5 1.160 11.490 4.051 - 0
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 177 33 8.737 3.361 3 4
Technische Anlagen und Maschinen 530 264 8.611 5.687 - 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.108 429 20.857 14.723 0 14
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 1.820 24 1.964 1 - 0
Sachanlagen - 4 751 40.168 23.771 3 17
Vermietete Vermögenswerte - 0 14 1 - -
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 11 419 79 - 1
At-Equity-bewertete Anteile - 83 1.627 - - -
Sonstige Beteiligungen - 7 451 32 - -
Anlagevermögen 0 2.012 54.168 27.935 3 18
in Mio. EUR Wertberichtigungen
Zugänge planmäßig Zugänge außerplanmäßig Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Kumulierte Abschreibungen
31.12.2018
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 140 16 0 18 - 1.120
Markennamen 2 - - - - 51
Goodwill - - - - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte - - - 14 - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 856 - 14 1.141 - 2.734
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte - - - - - -
Immaterielle Vermögenswerte 998 16 0 1.159 - 3.906
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 265 - 0 24 - 3.609
Technische Anlagen und Maschinen 607 7 43 253 4 6.086
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.681 106 - 43 397 - 16.083
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 95 - - - 96
Sachanlagen 2.553 208 0 674 4 25.874
Vermietete Vermögenswerte 2 - - 0 - 3
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 14 - - 7 - 87
At-Equity-bewertete Anteile - - - - - -
Sonstige Beteiligungen - 62 - - - 94
Anlagevermögen 3.567 286 - 1.841 4 29.964
in Mio. EUR Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 386 322
Markennamen 408 410
Goodwill 378 378
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte 1.325 2.043
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 5.077 3.623
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte 10 9
Immaterielle Vermögenswerte 7.585 6.785
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.128 4.946
Technische Anlagen und Maschinen 2.525 2.519
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.774 3.927
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.867 2.268
Sachanlagen 14.293 13.660
Vermietete Vermögenswerte 11 6
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 332 346
At-Equity-bewertete Anteile 1.627 1.224
Sonstige Beteiligungen 357 359
Anlagevermögen 24.204 22.381

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2017

in Mio. EUR Bruttobuchwerte
Anschaffungs-/ Herstellungskosten Änderungen Konsolidierungskreis Währungsänderungen Zugänge Veränderungen aus der At-Equity-Fortschreibung Umbuchungen
1.1.2017
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 1.255 - - 3 142 - 6
Markennamen 459 - - - - -
Goodwill 378 - - - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte 1.615 - - 1.055 - - 613
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 6.565 - - 188 - 613
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte 4 - 0 7 - - 2
Immaterielle Vermögenswerte 10.276 - - 3 1.392 - 4
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.974 - - 84 197 - 232
Technische Anlagen und Maschinen 7.969 - - 76 300 - 179
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.651 - - 118 1.268 - 201
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 927 - - 1 1.967 - - 615
Sachanlagen 34.520 - - 279 3.732 - - 4
Vermietete Vermögenswerte 3 - - 5 - -
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 444 - - 13 14 - -
At-Equity-bewertete Anteile 4.763 - - 46 - 153 -
Sonstige Beteiligungen 299 - - 92 - -
Anlagevermögen 50.304 - - 340 5.235 153 -
in Mio. EUR Bruttobuchwerte
Abgänge Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte Anschaffungs-/ Herstellungskosten
31.12.2017
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 94 - 1.305
Markennamen - - 459
Goodwill - - 378
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte - - 2.057
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 739 - 6.627
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte - - 9
Immaterielle Vermögenswerte 833 - 10.836
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 12 - 8.307
Technische Anlagen und Maschinen 165 - 8.206
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 352 - 18.650
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8 - 2.269
Sachanlagen 537 - 37.432
Vermietete Vermögenswerte - - 7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 19 - 425
At-Equity-bewertete Anteile 3.282 365 1.224
Sonstige Beteiligungen - - 392
Anlagevermögen 4.671 365 50.316
in Mio. EUR Wertberichtigungen
Kumulierte Abschreibungen Änderungen Konsolidierungskreis Währungsänderungen
1.1.2017
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 946 - - 2
Markennamen 47 - -
Goodwill - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 2.733 - -
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte - - -
Immaterielle Vermögenswerte 3.726 - - 2
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.118 - - 7
Technische Anlagen und Maschinen 5.242 - - 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.569 - - 31
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - 0
Sachanlagen 21.929 - - 58
Vermietete Vermögenswerte 0 - -
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 80 - - 3
At-Equity-bewertete Anteile - - -
Sonstige Beteiligungen 19 - -
Anlagevermögen 25.754 - - 63
in Mio. EUR Wertberichtigungen
Zugänge planmäßig Zugänge außerplanmäßig Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Kumulierte Abschreibungen
31.12.2017
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 133 - 0 94 - 983
Markennamen 2 - - - - 49
Goodwill - - - - - -
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte - 14 - - - 14
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 949 61 - 739 - 3.005
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte - - - - - -
Immaterielle Vermögenswerte 1.085 76 0 833 - 4.051
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 253 - 0 4 - 3.361
Technische Anlagen und Maschinen 597 27 0 158 1 5.687
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.406 121 0 342 - 14.723
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 1 - - - 1
Sachanlagen 2.256 149 0 504 1 23.771
Vermietete Vermögenswerte 1 - - - - 1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 14 - - 12 - 79
At-Equity-bewertete Anteile - - - - - -
Sonstige Beteiligungen - 13 - - - 32
Anlagevermögen 3.357 238 - 1.349 1 27.935
in Mio. EUR Buchwerte
31.12.2017 31.12.2016
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 322 309
Markennamen 410 412
Goodwill 378 378
Aktivierte Entwicklungskosten, in Entwicklung befindliche Produkte 2.043 1.615
Aktivierte Entwicklungskosten, derzeit genutzte Produkte 3.623 3.832
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte 9 4
Immaterielle Vermögenswerte 6.785 6.550
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.946 4.855
Technische Anlagen und Maschinen 2.519 2.727
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.927 4.082
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.268 927
Sachanlagen 13.660 12.591
Vermietete Vermögenswerte 6 3
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 346 364
At-Equity-bewertete Anteile 1.224 4.763
Sonstige Beteiligungen 359 280
Anlagevermögen 22.381 24.551

ALLGEMEINE ANGABEN

Die AUDI AG besteht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Ingolstadt, Auto-Union-Str. 1, und ist im Handelsregister in Ingolstadt unter HR B 1 eingetragen.

Das gezeichnete Kapital der AUDI AG befindet sich zu rund 99,64 Prozent im Eigentum der Volkswagen AG, Wolfsburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Der Konzernabschluss der AUDI AG wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen, der beim Amtsgericht Braunschweig hinterlegt wird. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Kraftfahrzeugen sowie Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Maschinen, Werkzeuge und sonstiger technischer Artikel.

/ GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Die AUDI AG erstellt ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den dazu erfolgten Auslegungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC). Alle in der Europäischen Union (EU) verpflichtend anzuwendenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) wurden berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die AUDI AG stellt ihren Konzernabschluss in Euro (EUR) auf. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; bei der Addition kann es daher zu geringfügigen Abweichungen kommen.

Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns.

Die Voraussetzungen des § 315e HGB für die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS, wie sie von der EU verabschiedet wurden, sind erfüllt.

Zudem werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses alle Vorschriften nach deutschem Handelsrecht berücksichtigt, für die eine Anwendungspflicht besteht. Darüber hinaus wird der Deutsche Corporate Governance Kodex beachtet.

Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 20. Februar 2019 aufgestellt. Mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.

// AUSWIRKUNGEN NEUER BZW. GEÄNDERTER STANDARDS

Der Audi Konzern hat alle ab dem Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2018 sind Änderungen an IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) anzuwenden, die klarstellen, wann eine Immobilie in den Anwedungsbereich des IAS 40 fällt.

Ferner sind Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 anzuwenden, die das IASB im Rahmen der Verbesserung der International Financial Reporting Standards (Annual Improvement Project 2016) vorgenommen hat. In IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) wurde eine kurzzeitige Erleichterung für erstmalige Anwender der IFRS gestrichen. In IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) wurde eine Klarstellung für Investmentgesellschaften vorgenommen.

Zudem wurde IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) geändert. Diese Änderungen beinhalten Klarstellungen zur Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung.

Darüber hinaus sind Änderungen an IFRS 4 (Versicherungsverträge) anzuwenden, die die Auswirkungen aus den unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und IFRS 17 verringern.

Des Weiteren gilt seit 1. Januar 2018 IFRIC 22 (Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder geleistete Gegenleistungen), der klarstellt, welche Wechselkurse bei Fremdwährungstransaktionen mit Vorauszahlungen heranzuziehen sind.

Aus den oben beschriebenen sowie allen sonstigen Änderungen an den IFRS ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Cashflows des Audi Konzerns.

/// IFRS 9 - FINANZINSTRUMENTE

IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den Bilanzierungsvorschriften des IAS 39.

Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Loss Model) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Loss Model). Diese geänderte Bewertungsmethodik führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung, bei nicht notleidenden Krediten eine Risikovorsorge für die ersten zwölf Monate zu bilden. Zum anderen ergibt sich der Anstieg aus der Anforderung, bei finanziellen Vermögenswerten mit einem wesentlich erhöhten Ausfallrisiko eine Risikovorsorge auf Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu erfassen. Der Erstanwendungseffekt wurde unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst.

Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 waren neue komplexe Buchungs- und Bewertungslogiken zu implementieren. Darüber hinaus wurden die Designationsmöglichkeiten erweitert. Die quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest entfallen.

Des Weiteren änderte sich die Reklassifizierungspraxis durch IFRS 9. So werden die Wertschwankungen der Terminkomponente bei Sicherungsinstrumenten sowie die Wertschwankungen im Zusammenhang mit dem Restwertsicherungsmodell nicht mehr im Finanzergebnis, sondern im Operativen Ergebnis ausgewiesen. In Abhängigkeit von der Marktentwicklung ist somit von einer stärkeren Beeinflussung des Operativen Ergebnisses durch die genannten Effekte auszugehen. Innerhalb des Operativen Ergebnisses werden die aus dem Eigenkapital reklassifizierten Beträge aus Währungssicherungsinstrumenten in den Umsatzerlösen erfasst. Aufgrund der retrospektiven Anwendung der Vorschriften zur Designation von Optionsgeschäften wurden die Vorjahreswerte angepasst. Der Effekt auf das Ergebnis nach Steuern im Geschäftsjahr 2017 beträgt - 47 Mio. EUR. Da die neuen Regelungen für Sicherungsbeziehungen mit Devisentermingeschäften prospektiv angewendet werden, resultiert aus diesen Sicherungsbeziehungen kein Erstanwendungseffekt. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben.

Die folgenden Ausführungen und Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen dar.

Zum 31. Dezember 2017 waren keine finanziellen Vermögenswerte bilanziell erfasst, die nach IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden und nun nach IFRS 9 zum Fair Value bewertet werden.

//// ANPASSUNG DER BILANZWERTE AUF DEN 1. JANUAR 2018 DURCH IFRS 9

AKTIVA
in Mio. EUR
31.12.2017 1.1.2018
Vor Anpassungen Anpassungen Nach Anpassungen
Immaterielle Vermögenswerte 6.785 - 6.785
Sachanlagen 13.660 - 13.660
Vermietete Vermögenswerte 6 - 6
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 346 - 346
At-Equity-bewertete Anteile 1.224 3 1.227
Sonstige Beteiligungen 359 - 359
Aktive latente Steuern 2.003 21 2.025
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.940 - 4 4.936
Sonstige Forderungen 145 - 145
Langfristige Vermögenswerte 29.469 20 29.489
Vorräte 7.893 - 7.893
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.533 - 72 5.461
Effektive Ertragsteueransprüche 22 - 22
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.947 0 1.947
Sonstige Forderungen 1.176 - 1.176
Wertpapiere 6.002 - 6.002
Zahlungsmittel 11.273 - 11.273
Kurzfristige Vermögenswerte 33.846 - 73 33.774
Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte 365 0 365
Bilanzsumme 63.680 - 53 63.628
PASSIVA
in Mio. EUR
31.12.2017 1.1.2018
Vor Anpassungen Anpassungen Nach Anpassungen
Eigenkapital 28.171 - 57 28.114
Finanzverbindlichkeiten 328 - 328
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 448 5 453
Sonstige Verbindlichkeiten 1.205 - 1.205
Rückstellungen für Pensionen 5.135 - 5.135
Sonstige Rückstellungen 6.193 - 6.193
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 775 - 775
Passive latente Steuern 217 - 1 216
Langfristige Schulden 14.301 4 14.305
Finanzverbindlichkeiten 319 - 319
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.313 - 7.313
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.928 - 4.928
Sonstige Verbindlichkeiten 2.508 - 2.508
Sonstige Rückstellungen 5.550 - 5.550
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 590 - 590
Kurzfristige Schulden 21.208 - 21.208
Fremdkapital 35.509 4 35.513
Bilanzsumme 63.680 - 53 63.628

//// ÜBERLEITUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 ZU IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018

in Mio. EUR Aus "erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" IAS 39 Aus "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" IAS 39 Keine Bewertungskategorie nach IAS 39 Summe
In "erfolgswirksam zum Fair Value bewertet" IFRS 9
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - - -
1.1.2018 - - - -
In "erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" IFRS 9 (Eigenkapitalinstrumente)
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - - -
1.1.2018 - - - -
In "erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" IFRS 9 (Fremdkapitalinstrumente)
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - - -
1.1.2018 - - - -
In "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" IFRS 9
31.12.2017 - 108 - 108
Anpassungen - 76 - 76
1.1.2018 - 183 - 183
In Leasingforderungen
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - - -
1.1.2018 - - - -
In Vermögenswerte IFRS 15
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - 1 1
1.1.2018 - - 1 1
In Kreditzusagen
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - 1 1
1.1.2018 - - 1 1
In Finanzgarantien
31.12.2017 - - - -
Anpassungen - - 4 4
1.1.2018 - - 4 4
Summe 1.1.2018 - 183 6 190

//// ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9

in Mio. EUR Buchwert IAS 39 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Buchwert IFRS 9 1.1.2018 Veränderung Gewinnrücklagen 1.1.2018
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 277 - 277 -
Hinzurechnungen
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39 6.003 - 6.003 -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 - - - -
Abzüge
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - -
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 6.280 -

Die Umgliederung der "Zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte" in Höhe von 6.003 Mio. EUR betrifft im Wesentlichen Wertpapiere.

//// ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9

in Mio. EUR Buchwert IAS 39 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Buchwert IFRS 9 1.1.2018 Veränderung Gewinnrücklagen 1.1.2018
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39 6.003 - 6.003 -
Hinzurechnungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 - - - -
Abzüge
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - -
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - 6.003 - - 6.003 -
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - -

//// ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9

in Mio. EUR Buchwert IAS 39 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Buchwert IFRS 9 1.1.2018 Veränderung Gewinnrücklagen 1.1.2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 21.798 - 77 21.721 - 77
Hinzurechnungen
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39 - - - -
Abzüge
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - -
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 21.721 - 77

/// IFRS 15 - ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN

Der IFRS 15 erneuert die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung. Für die Umstellung auf den neuen Standard wendet Audi die modifiziert retrospektive Transitionsmethode an.

Anpassungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Ausweis von vertriebsbezogenen Leistungen, die im Geschäftsjahr 2017 noch in den Vertriebskosten und mit IFRS 15 fortan in den Erlösschmälerungen ausgewiesen werden. In 2018 handelt es sich hierbei um einen Betrag von 760 Mio. EUR. Außerdem werden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Erlösschmälerungen nicht mehr im Sonstigen betrieblichen Ertrag, sondern innerhalb der Umsatzerlöse gezeigt. Hierdurch kommt es im Geschäftsjahr 2018 zu einer Verschiebung von 122 Mio. EUR.

Darüber hinaus werden bestimmte Formen von Anschlussgarantien, die Bestandteil des Fahrzeugverkaufs sind, nach IFRS 15 nicht mehr abgegrenzt, sondern sofort vereinnahmt. Aus der erfolgsneutralen Reduktion der Schulden ergab sich unter Berücksichtigung latenter Steuern ein positiver Effekt auf die Gewinnrücklagen in Höhe von 26 Mio. EUR.

Für eine bessere Darstellung und Vergleichbarkeit wurde der Ausweis der anderen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst.

Die Erträge werden nun demjenigen Funktionsbereich zugeordnet, über den die Rückstellungen ursprünglich gebildet wurden. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Der Sonstige betriebliche Ertrag des Vorjahres hat sich dadurch um 504 Mio. EUR verringert. Die Herstellungs-(468 Mio. EUR), Vertriebs- (33 Mio. EUR) und Verwaltungskosten (3 Mio. EUR) wurden entsprechend entlastet.

Des Weiteren wurde mit der Einführung von IFRS 15 festgestellt, dass einzelne Vertriebsprogramme in bestimmten Ländern den Erlösschmälerungen statt den Vertriebskosten zuzuordnen sind. Daher wurden die Vertriebskosten des Vorjahres um 339 Mio. EUR angepasst. Die Umsatzerlöse verringerten sich entsprechend.

// NICHT ANGEWENDETE NEUE BZW. GEÄNDERTE STANDARDS

Im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurden folgende vom IASB bereits verabschiedete neue bzw. geänderte Rechnungslegungsnormen nicht berücksichtigt, da eine Verpflichtung zur Anwendung noch nicht gegeben war:

Standard/Interpretation Veröffentlicht durch das IASB Anwendungspflicht 1) Übernahme durch die EU Voraussichtliche Auswirkungen
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbereichs 22.10.2018 1.1.2020 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen
IFRS 9 Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12.10.2017 1.1.2019 Ja Keine
IFRS 10 und IAS 28 Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen 11.9.2014 Verschoben 2) - Keine
IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.1.2016 1.1.2019 Ja Detaillierte Beschreibungen nach der tabellarischen Übersicht
IFRS 17 Versicherungsverträge 18.5.2017 1.1.2021 Nein Keine
IAS 1 und IAS 8 Darstellung des Abschlusses und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von Wesentlichkeit 31.10.2018 1.1.2020 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen 7.2.2018 1.1.2019 Nein Keine
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen: Langfristige Beteiligung an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.2017 1.1.2019 Nein Keine
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 7.6.2017 1.1.2019 Ja Keine wesentlichen Auswirkungen
Verbesserung der International Financial Reporting Standards 2017 3) 12.12.2017 1.1.2019 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen

1) Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der AUDI AG.
2) Beschluss durch das IASB am 15.12.2015, den Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
3) Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS.

/// IFRS 16 - LEASINGVERHÄLTNISSE

IFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen. Zentrales Ziel von IFRS 16 ist die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entsprechend entfällt für Leasingnehmer die Klassifizierung in Finance- und Operate-Leasingverhältnisse. Stattdessen müssen diese für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in ihrer Bilanz erfassen. Ausnahmen bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Der Audi Konzern ist im Wesentlichen Leasingnehmer von Immobilien und IT Ausrüstung. Die Leasinggeberbilanzierung entspricht im Wesentlichen den aktuellen Vorschriften des IAS 17. Leasinggeber müssen auch zukünftig auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert eine Klassifizierung in Finance- und Operate-Leasingverhältnisse vornehmen. Als Leasinggeber tritt der Audi Konzern vorwiegend bei Fahrzeugen und bei Immobilien auf.

Der Audi Konzern wird erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Transitionsmethode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanzieren. Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme nach vorläufiger Berechnung um rund 1 Prozent erhöhen. Der Anstieg der Finanzschulden wirkt sich negativ auf die Netto-Liquidität des Audi Konzerns aus. Ein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital wird nicht erwartet. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operate-Leasingverhältnisse vollständig im Operativen Ergebnis gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte dem Operativen Ergebnis zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Dadurch wird erwartet, dass sich im Geschäftsjahr 2019 das Operative Ergebnis um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag verbessert. Durch die geänderte Erfassung von Aufwendungen aus Operate-Leasingverhältnissen in der Kapitalflussrechnung ergibt sich eine leichte Verbesserung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit und eine entsprechende Verringerung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben.

/ ANGABEN ZUR DIESELTHEMATIK

// UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONEN

Im September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189 des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid(NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte Volkswagen darüber, dass in weltweit rund 11 Mio. Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189, davon rund 2,4 Mio. Audi Fahrzeuge, auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Im November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 3.0 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Betroffen waren in den USA und Kanada, wo für Fahrzeuge strengere Vorschriften in Bezug auf NOx-Grenzwerte als in anderen Teilen der Welt gelten, rund 113 Tsd. Fahrzeuge. Das California Air Resources Board (CARB) -eine Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien - kündigte in diesen Angelegenheiten eigene Untersuchungen an.

In den USA und dem Rest der Welt wurden daraufhin zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden.

// EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH VOLKSWAGEN UND AUDI

Volkswagen und Audi haben unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Im Hinblick auf den etwaigen Einsatz von nach US-Recht unzulässigen "Defeat Devices" in V6 3.0 TDI-Motoren wurden bei der AUDI AG umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und ebenfalls zum großen Teil abgeschlossen.

Darüber hinaus hat der Vorstand der AUDI AG eine interne Taskforce gegründet, Gremien und Bereiche mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet und sich regelmäßig berichten lassen. Des Weiteren haben die Volkswagen AG und die AUDI AG im September 2015 in Deutschland Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Zudem kooperieren die Volkswagen AG und die AUDI AG mit allen zuständigen Behörden.

Während die Volkswagen AG konzernintern die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren trägt, verantwortet die AUDI AG die Entwicklung der Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 und V8.

Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung getroffen für den Fall, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig differenzieren zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren, sodass gesamtschuldnerische Haftung besteht. Vor dem Hintergrund der getroffenen Vergleichsvereinbarungen erfolgt die Belastung dieser Kosten an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel.

Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnisse von dem Einsatz einer unzulässigen "Defeat Device Software" nach US-amerikanischem Recht in V6 3.0 TDI-Motoren hatten.

Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Vorstand keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts ergeben, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden.

Zudem haben sich für die amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG keine belastbaren Erkenntnisse oder Tatsachen ergeben, nach denen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und früherer Jahre wesentlich falsch wären. Sollten neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand einzelner Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie auf den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und früherer Jahre haben.

// PRODUKTBEZOGENE KLAGEN WELTWEIT

In betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren besteht in einigen Märkten die Möglichkeit, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind derzeit verschiedene Sammelverfahren und Individualklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, anhängig.

Arbeiten im Zusammenhang mit in den USA und im Rest der Welt anhängigen Rechtsstreitigkeiten dauern an, bedürfen weiterhin erheblicher Anstrengungen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierbei werden die Volkswagen AG und die AUDI AG von mehreren externen Anwaltskanzleien beraten.

// VEREINBARUNGEN UND VERFAHREN IN DEN USA/KANADA

In den USA und Kanada sind drei Generationen bestimmter Automobile mit 2.0 TDI-Motor sowie zwei Generationen bestimmter Modelle des Typs V6 mit 3.0 TDI-Motor betroffen, insgesamt rund 700 Tsd. Fahrzeuge. Aufgrund im Vergleich zur EU und zum Rest der Welt deutlich strengerer NOx-Grenzwerte besteht hier eine größere technische Herausforderung, die Fahrzeuge so nachzurüsten, dass die in den Vergleichsvereinbarungen festgelegten Emissionsvorgaben erreicht werden.

Nach den Veröffentlichungen der "Notices of Violation" durch die EPA sind die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, Gegenstand von eingehenden Untersuchungen, laufenden Ermittlungen (zivil- und strafrechtlich) und Zivilprozessen. Die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, haben Vorladungen und Anfragen seitens staatlicher Attorneys General und anderer Regierungsbehörden erhalten.

In Bezug auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge werden an verschiedenen Stellen in den USA und in Kanada Rechtsstreitigkeiten gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns geführt. In diesem Zusammenhang laufen Untersuchungen seitens verschiedener US-amerikanischer und kanadischer Regulierungs- und Regierungsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Wertpapier-, Finanzierungs- und Steuerbereich. Darüber hinaus sind bei verschiedenen Gerichten, darunter einzelstaatliche und Provinzgerichte, in den USA und in Kanada einige vermeintliche Sammelklagen von Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern und Händlern sowie Einzelklagen von Kunden und Klagen von Bundesstaaten, Provinzen und Kommunen eingereicht worden.

Eine Vielzahl dieser vermeintlichen Sammelklagen ist bei US-Bundesgerichten eingereicht und zur vorprozessualen Koordination in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" zusammengeführt worden.

In den USA erzielten die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, Vergleichsvereinbarungen (unter anderem diverse Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ), der EPA, dem US-Bundesstaat Kalifornien, dem CARB und dessen Attorney General sowie mit der US-Federal Trade Commission und diversen, durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" vertretenen Privatklägern. Mit diesen Vergleichsvereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit betroffenen Dieselfahrzeugen in den USA beigelegt.

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik hat die Volkswagen AG ebenfalls Vereinbarungen abgeschlossen, um strafrechtliche Ansprüche nach US-amerikanischem Bundesrecht und bestimmte zivilrechtliche Strafen und Ansprüche beizulegen. Im Rahmen des abgeschlossenen Plea Agreement stimmte die Volkswagen AG einem Schuldanerkenntnis im Hinblick auf drei nach US-amerikanischem Bundesrecht strafbare Handlungen zu, darunter Verschwörung zur Begehung von Betrug, Behinderung der Justiz und Verwendung von Falschaussagen zur Einfuhr von Personenkraftwagen in die USA, und wurde zu einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt.

Zudem haben Volkswagen und Audi separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 49 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico erzielt, mit denen bestehende oder mögliche künftige Ansprüche aus verbraucherschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen - im Hinblick auf Automobile in den USA mit Motoren des Typs 2.0 TDI und V6 3.0 TDI - beigelegt werden. Verbraucherschutzrechtliche Klagen des Bundesstaates New Mexico sind weiterhin anhängig. Volkswagen und Audi haben überdies separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 13 US-Bundesstaaten (Connecticut, Delaware, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont und Washington) zur Beilegung von bestehenden oder möglichen künftigen Ansprüchen auf zivilrechtliche Strafzahlungen und Unterlassung wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts erzielt. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von acht anderen US-Bundesstaaten (Alabama, Illinois, Montana, New Hampshire, New Mexico, Ohio, Tennessee und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, die Volkswagen Group of America, Inc., und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Die umweltrechtlichen Klagen von acht Bundesstaaten - Alabama, Illinois, Minnesota, Missouri, Ohio, Tennessee, Texas und Wyoming - sowie von Hillsborough County (Florida), Salt Lake County (Utah) und zwei Landkreisen in Texas wurden wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten ganz oder teilweise abgewiesen. Gegen die Klageabweisung haben Alabama, Illinois, Ohio, Tennessee, Hillsborough County und Salt Lake County Berufung eingelegt oder können dies noch tun.

Im Geschäftsjahr 2018 erteilten die EPA und das CARB die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen der technischen Lösungen für die umzurüstenden Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und die betroffenen Fahrzeuge des Typs V6 mit 3.0 TDI-Motor. Nach Gesprächen mit dem DOJ, der EPA und dem CARB vereinbarten die Parteien am 31. Oktober 2018 eine klarstellende Abänderung des ersten und des zweiten Partial Consent Decree dahingehend, dass es Volkswagen zur Behebung bestimmter technischer Probleme erlaubt ist, genehmigte abgasrelevante Modifikationen (Approved Emissions Modifications, AEM) im Wege einer AEM-Korrektur vorzunehmen.

Seit November 2016 hat Volkswagen Informationsanforderungen seitens der EPA und des CARB in Bezug auf Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Des Weiteren sind die gegen die AUDI AG und bestimmte verbundene Unternehmen eingereichten vermeintlichen Sammelklagen an die im US-Bundesstaat Kalifornien anhängige "Multidistrict Litigation" (MDL) übertragen und konsolidiert worden. In den Klagen wird den Beklagten vorgeworfen, die vermeintliche Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen der Marke Audi verschleiert zu haben. Im Northern District von Kalifornien und an zwei Bezirksgerichten in Kanada sind weitere Klagen anhängig, in denen ähnliche Ansprüche behauptet werden. Im April 2018 genehmigten die Gerichte in Ontario und Quebec eine Grundsatzvereinbarung über einen vorgeschlagenen Vergleich mit Verbrauchern in Kanada in Zusammenhang mit V6 3.0 TDI-Dieselfahrzeugen, die Volkswagen am 21. Dezember 2017 bekanntgegeben hatte. Des Weiteren führt die Umweltbehörde in Kanada auf Bundesebene eine Untersuchung wegen strafrechtlicher Sanktionen in Bezug auf 2.0 und 3.0 Dieselfahrzeuge und die Umweltbehörde der Provinz Ontario hat im Hinblick auf 2.0 Dieselfahrzeuge Klage auf Verhängung quasistrafrechtlicher Sanktionen erhoben. Darüber hinaus ist in Quebec eine Sammelklage anhängig, in der im Namen kanadischer Bürger die Verletzung von Umweltrecht behauptet wird. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob Strafschadensersatz grundsätzlich ersatzfähig wäre. Gegen die Zulassungsentscheidung hat Volkswagen die Zulassung von Rechtsmitteln beantragt. Zudem sind in Kanada Sammelklagen und Klagen anhängig, denen sich eine Vielzahl von Klägern anschließen können, wobei es insbesondere um verbraucherschutz- und wertpapierrechtliche Ansprüche geht, bei denen unter anderem Schadensersatz begehrt wird.

// ABSTIMMUNGEN MIT BEHÖRDEN ZU TECHNISCHEN MASSNAHMEN WELTWEIT

Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2 -Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind.

Über viele Monate hat die AUDI AG mit Hochdruck alle relevanten Dieselkonzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale untersucht. Die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen sind in verschiedenen Rückrufbescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die AUDI AG geht gegenwärtig von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Die von der AUDI AG eingereichten Maßnahmen werden vom KBA geprüft und können den Kunden erst nach entsprechender Freigabe durch das KBA zur Verfügung gestellt werden.

Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6 oder V8 TDI-Motor der Emissionsnorm Euro 6 als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf angeordnet, Gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung einiger Audi Modelle.

// STRAF- UND VERWALTUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLAND

Die Staatsanwaltschaft München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen 24 Personen, darunter auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG. Die Ermittlungen dauern noch an. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten.

Das gegen die AUDI AG in diesem Zusammenhang geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde durch einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II vom 16. Oktober 2018 beendet. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit "Abgas Service / Zulassung Aggregate" an. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Mio. EUR vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. EUR sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile von 795 Mio. EUR zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die AUDI AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die AUDI AG ist daher in Europa im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt, der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, nicht mehr zu erwarten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Ziel der Klage ist, bestimmte Voraussetzungen von etwaigen Ansprüchen von Verbrauchern gegen die Volkswagen AG festzustellen. Jedoch resultieren aus etwaigen Feststellungen des Gerichts keine konkreten Zahlungsverpflichtungen. Individuelle Ansprüche müssen im Anschluss in separaten Folgeprozessen durchgesetzt werden.

// BELASTUNGEN AUS DER DIESELTHEMATIK

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 Sondereinflüsse auf das Operative Ergebnis des Audi Konzerns in Höhe von -1.176 (-387) Mio. EUR. Diese basieren vor allem auf dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Zudem sind darin Aufwendungen für technische Maßnahmen, Kundenmaßnahmen sowie Aufwendungen bzw. Vorsorgen für rechtliche Risiken berücksichtigt.

Insgesamt ergaben sich in den Jahren 2015 bis 2018 aus der Dieselthematik Sondereinflüsse in Höhe von -3.423 Mio. EUR. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestanden daraus noch bilanzielle Verpflichtungen oder Risikovorsorgen in Höhe von 822 Mio. EUR.

Die bislang gebildeten Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen zur Dieselthematik basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und unterliegen aufgrund der Vielzahl noch ungewisser Bewertungsparameter grundsätzlich erheblichen Einschätzungsrisiken. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet bzw. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Eventualverbindlichkeiten wurden nicht angegeben, wenn sie gegenwärtig nicht bewertbar sind. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und der noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen sowie die angegebenen Eventualverbindlichkeiten und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Sollten sich diese Risiken verwirklichen, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

/ KONSOLIDIERUNGSKREIS

Neben der AUDI AG werden alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, bei denen die AUDI AG unmittelbar oder mittelbar die Entscheidungsmacht über die relevanten Aktivitäten hat, um daraus die eigenen variablen Rückflüsse zu steuern. Die Einbeziehung beginnt bzw. endet mit dem Zeitpunkt, ab dem die Beherrschung erlangt wird bzw. verloren geht.

In den Audi Konzern wird auch ein Wertpapierspezialfonds einbezogen. Aus dieser strukturierten Einheit im Sinne des IFRS 12 ergeben sich für Audi keine besonderen Risiken oder Verpflichtungen.

In den Konzernabschluss werden auch Gesellschaften einbezogen, an denen die AUDI AG weder mittelbar noch unmittelbar Anteile hält. Durch vertragliche Vereinbarungen ist Audi in der Lage, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Da der Zweck dieser Gesellschaften darin besteht, Fahrzeuge der Marke Audi und andere Produkte zu vertreiben, ergibt sich der wirtschaftliche Nutzen für Audi aus einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften. Audi kann somit einen beherrschenden Einfluss ausüben. Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital und am Ergebnis werden den folgenden Gesellschaftern jeweils zu 100 Prozent zugerechnet.

Gesellschaft Gesellschafter
Audi Canada Inc., Ajax (Kanada) Volkswagen Group Canada, Inc., Ajax (Kanada)
Audi of America, LLC, Herndon (USA) Volkswagen Group of America, Inc., Herndon (USA)
Automobili Lamborghini America, LLC, Herndon (USA) Volkswagen Group of America, Inc., Herndon (USA)

Weitere Informationen zu den Anteilen anderer Gesellschafter können dem Punkt 26 entnommen werden. Tochterunternehmen mit nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows sowohl einzeln als auch in Summe von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Diese Tochterunternehmen haben vor Konsolidierung einen Anteil von 0,6 (0,6) Prozent am Konzerneigenkapital, - 0,2 (0,1) Prozent am Ergebnis nach Steuern und 0,8 (0,8) Prozent an der Bilanzsumme des Audi Konzerns. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die unter anderem im Hinblick auf den Anteil von Audi an deren Eigenkapital sowie Ergebnis von untergeordneter Bedeutung sind, werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht nach der Equity-Methode einbezogen.

Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nicht vollkonsolidiert bzw. nach der Equity-Methode abgebildet werden, sowie Finanzbeteiligungen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Soweit Hinweise auf niedrigere Fair Values bestehen, werden diese angesetzt.

Der Konsolidierungskreis des Audi Konzerns hat sich seit dem 31. Dezember 2017 um die AUDI Immobilien Verwaltung GmbH, Ingolstadt, und die Audi Real Estate GmbH, Ingolstadt, erweitert. Aus der Erstkonsolidierung dieser beiden Unternehmen ergaben sich im Wesentlichen Auswirkungen auf die langfristigen Vermögenswerte des Audi Konzerns. Weitere Veränderungen des Konsolidierungskreises gab es keine.

Im Dezember 2018 wurden mit der Volkswagen AG, Wolfsburg, Verträge unterzeichnet, die es der Volkswagen AG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 uneingeschränkt erlauben, die für die Finanz- und Geschäftspolitik relevanten Organe bei der Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul (Republik Korea), der Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), der Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh (Taiwan), und der Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona (Italien), zu besetzen. Ein beherrschender Einfluss durch die AUDI AG ist in der Folge nicht mehr möglich und eine Endkonsolidierung ist vorzunehmen. Aufgrund einer nach wie vor bestehenden Vertretung in den relevanten Organen sowie wesentlicher Geschäftsbeziehungen hat die AUDI AG die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auszuüben. Da weiterhin 100 Prozent der Anteile an den Vertriebsgesellschaften gehalten werden, erfolgt auf dieser Basis ab dem 1. Januar 2019 eine Bilanzierung nach der Equity-Methode.

Im Anschluss an den Anhang sind die wesentlichen Gesellschaften des Audi Konzerns aufgeführt.

Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes nach Handelsrecht ist beim Handelsregister Ingolstadt unter HR B 1 hinterlegt und auf der Audi Internetseite www.audi.com/subsidiaries eingestellt. Darüber hinaus kann diese Aufstellung direkt bei der AUDI AG, Finanzkommunikation / Finanzanalytik, I/FU-23, Auto-Union-Str. 1, 85045 Ingolstadt, angefordert werden.

Folgende Gesellschaften haben durch die Einbeziehung in den Audi Konzernabschluss die Bedingungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB erfüllt und nehmen die Befreiungsvorschrift in Anspruch:

Audi Electronics Venture GmbH

AUDI Immobilien GmbH & Co. KG

Audi Sport GmbH

// ZUSAMMENSETZUNG DES AUDI KONZERNS

Anzahl 2018 2017
AUDI AG und vollkonsolidierte Tochterunternehmen/strukturierte Einheiten 42 40
davon Inland 9 7
davon Ausland 33 33
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 37 36
davon Inland 23 24
davon Ausland 14 12
At-Equity-bewertete Unternehmen (Ausland) 4 3
Nicht at-Equity-bewertete assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 26 24
davon Inland 21 19
davon Ausland 5 5
109 103

// BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Die AUDI AG hält Anteile an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun, einem chinesischen Automobilproduzenten, der unter anderem Fahrzeuge der Marke Audi für den chinesischen Markt herstellt und vertreibt. Am 6. November 2018 wurden 5 Prozentpunkte des ursprünglich 10-prozentigen Anteils an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., an die Volkswagen AG, Wolfsburg, veräußert. Durch die Repräsentanz im Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan dieses Unternehmens ist die AUDI AG weiterhin in der Lage, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Die Beteiligungsquote beträgt zum Bilanzstichtag 5 Prozent. Weitere Angaben können dem Punkt 25 des Anhangs entnommen werden.

Außerdem werden Anteile an der Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited, Tianjin, einem chinesischen Hersteller von Fahrzeuggetrieben unter anderem für Audi Modelle, gehalten. Der Anteil an der Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited hat sich im Geschäftsjahr aufgrund von Kapitalerhöhungen, an denen Audi nicht teilgenommen hat, von 43 Prozent auf rund 40 Prozent verringert.

Der Audi Konzern, die BMW Group und die Daimler AG waren zu je 33,3 Prozent an der im Jahr 2015 gegründeten There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), beteiligt. Im Dezember 2016 unterzeichnete die There Holding B.V. mit der Intel Holdings B.V., Schiphol-Rijk (Niederlande), einen Vertrag zum Verkauf von 15 Prozent der Anteile an der HERE International B.V., Rijswijk (Niederlande). Die Transaktion mit der Intel Holdings B.V. wurde am 31. Januar 2017 vollzogen. Dies führte auf Ebene der There Holding B.V. zu einem Beherrschungsverlust im Sinne des IFRS 10. Aus der Endkonsolidierung ergab sich für den Audi Konzern ein anteiliger Ergebniseffekt von 183 Mio. EUR, der im Vorjahr im Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Anteilen ausgewiesen wurde. Da weiterhin ein maßgeblicher Einfluss besteht, wird die HERE International B.V. als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss der There Holding B.V. einbezogen. Am Beteiligungsverhältnis des Audi Konzerns an der There Holding B.V. ergab sich durch diesen Verkauf keine Änderung.

Im Dezember 2017 wurden mit der Robert Bosch Investment Nederland B.V., Boxtel (Niederlande), sowie der Continental Automotive Holding Netherlands B.V., Maastricht (Niederlande), Verträge zur Veräußerung von Anteilen an der There Holding B.V. unterzeichnet. Die Robert Bosch Investment Nederland B.V. sowie die Continental Automotive Holding Netherlands B.V. haben damit jeweils 5,9 Prozent an der There Holding B.V. erworben. Die Transaktionen wurden am 28. Februar 2018 vollzogen. Der Audi Konzern, die BMW Group und die Daimler AG haben ihre Anteile in gleicher Höhe veräußert. Die Beteiligungsquote des Audi Konzerns reduzierte sich somit zu diesem Zeitpunkt auf 29,4 Prozent. Im Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Weitere Angaben können dem Punkt 25 des Anhangs entnommen werden.

Im Februar 2018 wurde bei der There Holding B.V. eine Kapitalherabsetzung vorgenommen. Der auf Audi entfallende Anteil betrug 96 Mio. EUR.

Darüber hinaus fanden im Juni 2018 und im November 2018 bei der There Holding B.V. Kapitalerhöhungen statt. Audi hat an diesen teilgenommen. Die at-Equity-bewerteten Anteile erhöhten sich dadurch insgesamt um 62 Mio. EUR und die Beteiligungsquote beträgt am Bilanzstichtag 29,6 Prozent.

Der Audi Konzern hat sich am 22. Juni 2018 mit 1 Prozent an der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai, einem chinesischen Unternehmen, das Automobile entwickelt, produziert und vertreibt, beteiligt. Audi ist aufgrund eines Rechts, das für die Finanz- und Geschäftspolitik relevante Gesellschaftsorgan zu besetzen, in der Lage, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Daher wird die SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd. nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der Kaufpreis der Anteile, die von der Volkswagen AG, Wolfsburg, erworben wurden, beträgt 328 Mio. EUR. Die Identifizierung der stillen Reserven und Lasten war zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen.

Informationen zu den zuvor beschriebenen assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, finden sich auch unter Punkt 17.

/ KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den Audi Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.

Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen sind die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend der Entwicklung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Soweit die Anschaffungskosten einer Beteiligung den Konzernanteil am so ermittelten Eigenkapital der Gesellschaft übersteigen, entsteht ein Goodwill. Dieser wird identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Der Goodwill wird auf dieser Ebene regelmäßig zum Bilanzstichtag auf seine Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben.

Im Audi Konzern wird im Zusammenhang mit Common Control Transactions grundsätzlich die Predecessor-Methode angewendet. Nach dieser Methode werden die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens oder Geschäftsbetriebs mit den Bruttobuchwerten des bisherigen Mutterunternehmens angesetzt. Im Erwerbszeitpunkt wird bei der Predecessor-Methode somit keine Anpassung an die Fair Values der erworbenen Vermögenswerte und Schulden vorgenommen; ein gegebenenfalls im Rahmen der Erstkonsolidierung entstehender Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet.

Zwischen konsolidierten Tochterunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden aufgerechnet, Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen werden um Zwischenergebnisse bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern aufgerechnet werden, wenn Fristigkeiten und Steuergläubiger übereinstimmen.

Bei at-Equity-bewerteten Unternehmen werden grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals zugrunde gelegt wie bei Tochterunternehmen. Dabei wird auf den letzten geprüften Abschluss der jeweiligen Gesellschaft abgestellt. Ab dem Geschäftsjahr 2018 wird für Transaktionen unter Common Control, die aus Sicht des Audi Konzerns assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betreffen, nicht mehr die Predecessor-Methode, sondern die Erwerbsmethode angewendet. Der wirtschaftliche Gehalt solcher Transaktionen wird dadurch besser dargestellt. Wesentliche Auswirkungen auf die Abbildung von Transaktionen in der Vergangenheit ergeben sich nicht.

/ WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Konzernwährung des Audi Konzerns ist der Euro (EUR). Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen der AUDI AG und der Tochtergesellschaften werden jeweils mit den Währungskursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Stichtagskurses angesetzt. Wechselkursdifferenzen werden jeweils in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der betroffenen Konzerngesellschaften erfolgswirksam erfasst.

Die zum Audi Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaften sind selbstständige Teileinheiten und stellen ihre Abschlüsse in Landeswährung auf. Lediglich die Audi Hungaria Zrt., Győr (Ungarn), die Audi México S.A. de C.V., San José Chiapa (Mexiko), sowie die Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), stellen ihren Jahresabschluss nicht in Landeswährung, sondern in Euro bzw. US-Dollar auf. Die Umrechnung der Abschlüsse erfolgt nach dem Konzept der "funktionalen Währung". Die Aktiva und die Passiva werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Auswirkungen aus der Währungsumrechnung des Eigenkapitals werden erfolgsneutral in der Währungsumrechnungsrücklage ausgewiesen. Die Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden mit gewichteten Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung resultieren, werden erfolgsneutral bis zum Abgang des Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst.

// ENTWICKLUNG DER FÜR DIE WÄHRUNGSUMRECHNUNG ZUGRUNDE GELEGTEN WECHSELKURSE

1 EUR in Fremdwährungseinheiten Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2018 31.12.2017 2018 2017
Australien AUD 1,6224 1,5329 1,5800 1,4732
Brasilien BRL 4,4449 3,9707 4,3079 3,6061
Großbritannien GBP 0,8969 0,8873 0,8848 0,8768
Japan JPY 125,9100 134,8700 130,3662 126,7252
Kanada CAD 1,5593 1,5026 1,5295 1,4648
Mexiko MXN 22,5204 23,6142 22,7069 21,3328
Republik Korea KRW 1.276,9000 1.278,2200 1.298,9713 1.276,8539
Schweiz CHF 1,1264 1,1694 1,1549 1,1117
Singapur SGD 1,5594 1,6014 1,5924 1,5589
Taiwan TWD 35,0260 35,5391 35,5907 34,3659
Thailand THB 37,0358 39,0553 38,1555 38,2960
USA USD 1,1453 1,1988 1,1807 1,1297
Volksrepublik China CNY 7,8773 7,8009 7,8076 7,6295

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

/ AUFWANDS- UND ERTRAGSREALISIERUNG

Die Erfassung von Umsatzerlösen, Zinserträgen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. der Vertragspartner die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistung erlangt hat. Bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugverkäufen und Originalteilverkäufen ist die Leistung durch das Unternehmen regelmäßig mit Auslieferung erbracht. Die Erlöse werden unter Abzug von Erlösschmälerungen (Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni, Rabatte und Finanzierungskostenzuschüsse) ausgewiesen. Erlösschmälerungen und andere variable Gegenleistungen werden im Audi Konzern sowohl auf Basis von Erfahrungswerten als auch unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Gegebenheiten bewertet. Fahrzeuge werden in der Regel mit einem Zahlungsziel verkauft. Zwischen Auslieferung des Fahrzeugs und Zahlungseingang wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Eine darin enthaltene Finanzierungskomponente wird nur dann abgegrenzt, wenn der Zeitraum zwischen Leistung und Gegenleistung länger als ein Jahr ist und der abzugrenzende Betrag wesentlich ist. Wesentliche Finanzierungskomponenten bestehen im Audi Konzern nicht.

Aus dem Verkauf von Fahrzeugen, für die eine Rückkaufverpflichtung ("Buy-back-Vereinbarung") besteht, werden zunächst keine Umsatzerlöse realisiert. Die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem voraussichtlichen Rücknahmepreis wird linear über den Vertragszeitraum als Umsatz realisiert. Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe sind die Vermögenswerte bei kurzfristigen Vertragslaufzeiten in den Vorräten und bei langfristigen Vertragslaufzeiten in den Vermieteten Vermögenswerten enthalten.

Werden Serviceleistungen bereits zusammen mit dem Fahrzeug erworben und im Voraus bezahlt, wird bis zur Leistungserbringung eine entsprechende vertragliche Verbindlichkeit erfasst. Dies betrifft Serviceleistungen, wie zum Beispiel Inspektions-, Wartungs- und bestimmte Garantieverträge sowie Mobile Online-Dienste. Für Garantien, die jedem Kunden für ein bestimmtes Modell gewährt werden, wird in der Regel entsprechend dem Vorgehen bei gesetzlichen Gewährleistungen eine Rückstellung erfasst. In allen anderen Fällen wird der vom Kunden im Voraus gezahlte Betrag abgegrenzt und über die Garantielaufzeit als Umsatz realisiert. Wird die Serviceleistung parallel zu den Kundenzahlungen erbracht, erfolgt die Umsatzrealisierung mit der jeweiligen Rechnungsstellung.

Bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, wie zum Beispiel dem Werkzeugbau, erfolgt die Ertragsrealisierung gemäß dem Leistungsfortschritt über den Zeitraum der Fertigung. Der Leistungsfortschritt errechnet sich in der Regel aus dem Verhältnis zwischen den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten und den insgesamt erwarteten Kosten. Sofern das Ergebnis eines kundenspezifischen Fertigungsauftrags noch nicht ausreichend sicher ist, allerdings die Erwartung besteht, dass die Kosten gedeckt werden, erfolgt die Umsatzrealisierung in Höhe der angefallenen Auftragskosten. Übersteigen erwartungsgemäß die Kosten die Umsatzerlöse, wird der Verlust sofort in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt. Hierbei werden die zugehörigen Vermögenswerte wertberichtigt und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet. Da es sich bis zur Fertigstellung bzw. bis zur Zahlung durch den Kunden regelmäßig um bedingte Forderungen gegenüber dem Kunden handelt, werden entsprechende vertragliche Vermögenswerte erfasst. Wenn die Leistung des Unternehmens vollständig erbracht ist, wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt ihres rechtlichen Entstehens erfasst.

Bei Mehrkomponentenverträgen wird der Transaktionspreis auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen des Vertrags verteilt. Sofern bei einem Mehrkomponentenvertrag die Nicht-Fahrzeugleistungen im Verhältnis zum Fahrzeug einen nur unwesentlichen Anteil ausmachen, wird weiterhin die Residualmethode angewendet. Auf diese Weise werden die im einzelnen Vertrag jeweils geltenden Umstände und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dieses Vorgehen führt im Vergleich zur Allokation des Transaktionspreises auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise zu nur unwesentlichen Abweichungen bei der Umsatzrealisierung.

Die Bewertung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Vertragspreis. Wurde bei dem Vertrag eine variable Gegenleistung vereinbart, wird der Umsatz mithilfe der Erwartungswertmethode geschätzt, sofern eine Vielzahl vergleichbarer Verträge existiert. In Ausnahmefällen kommt auch die Methode des wahrscheinlichsten Betrags zum Einsatz. Nach der Schätzung der zu erwartenden Umsatzerlöse wird zusätzlich noch einmal geprüft, ob Unsicherheiten bestehen, die eine Reduzierung des zunächst realisierten Umsatzes notwendig machen würden, um die Gefahr einer nachträglichen negativen Umsatzkorrektur nahezu ausschließen zu können.

Im Audi Konzern sind keine Vertragsanbahnungskosten und -erfüllungskosten angefallen.

/ IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Nebenkosten sowie Kostenminderungen bilanziert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Konzessionen, Rechte und Lizenzen betreffen erworbene Software und Nutzungsrechte.

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstehende Goodwill hat eine unbestimmte Nutzungsdauer und wird regelmäßig auf Werthaltigkeit überprüft.

Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen haben grundsätzlich eine unbestimmte Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Eine unbestimmte Nutzungsdauer ergibt sich häufig aus der weiteren Nutzung und Pflege einer Marke. Die Werthaltigkeit der Markennamen wird regelmäßig überprüft.

Forschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand behandelt. Die Entwicklungskosten von in Serie gehenden Produkten werden aktiviert, sofern der Absatz dieser Produkte dem Audi Konzern voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird. Sind die Voraussetzungen des IAS 38 für eine Aktivierung nicht gegeben, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung erfolgswirksam erfasst.

Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Modelllaufzeit der entwickelten Produkte.

Den planmäßigen Abschreibungen, die den entsprechenden Funktionsbereichen zugeordnet sind, liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde, die jährlich überprüft werden:

Nutzungsdauer
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2-15 Jahre
davon Software 3-5 Jahre
davon Kundenstämme 2-8 Jahre
Aktivierte Entwicklungskosten 4-9 Jahre

/ SACHANLAGEN

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten enthalten den Anschaffungspreis, die Nebenkosten sowie die Kostenminderungen.

Bei den selbst erstellten Vermögenswerten des Anlagevermögens umfassen die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten auch die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich folgende jährlich überprüfte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer
Gebäude 20-50 Jahre
Grundstückseinrichtungen 10-20 Jahre
Maschinen und technische Anlagen 6-12 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Spezialwerkzeuge 3-15 Jahre

Auf der Basis von Leasingverträgen genutzte Sachanlagen werden aktiviert, wenn nach IAS 17 die Voraussetzungen eines Finance Lease erfüllt sind, das heißt, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken, die sich aus der Nutzung eines Vermögenswerts ergeben, auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Die Aktivierung erfolgt zum Fair Value bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Der linearen Abschreibung liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde.

Im Fall von Leasingverhältnissen, bei denen nicht alle Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Leasingobjekt übergehen (Operate Lease), werden die Leasingraten bzw. Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

/ VERMIETETE VERMÖGENSWERTE

Vermietete Fahrzeuge werden im Falle von Operate-Lease-Verträgen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und linear über die Vertragslaufzeit auf den kalkulierten Restwert abgeschrieben. Wertminderungen, die aufgrund des Impairment-Tests nach IAS 36 zu erfassen sind, werden durch außerplanmäßige Abschreibungen und Anpassung der zukünftigen Abschreibungsraten berücksichtigt.

/ ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Grundstücke oder Gebäude, die mit der Absicht gehalten werden, Mieterträge zu erzielen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und planmäßig abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Abschreibungsdauern entsprechen grundsätzlich denen der selbst genutzten Sachanlagen. Bei einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten sind zusätzlich die Fair Values anzugeben, die grundsätzlich anhand interner Berechnungen nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt werden. Diese Berechnungen werden auf der Grundlage der aus den Immobilien generierbaren Mieteinnahmen sowie immobilienspezifischen Diskontierungszinssätzen vorgenommen.

/ AT-EQUITY-BEWERTETE ANTEILE

Nach der Equity-Methode werden Gesellschaften bilanziert, bei denen die AUDI AG direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, auf die Finanz- und Geschäftspolitik einen maßgeblichen Einfluss auszuüben (assoziierte Unternehmen). Bei der Equity-Methode spiegeln sich die Eigenkapitalveränderungen anteilig im Beteiligungsbuchwert wider. Der Anteil am erfolgswirksamen Ergebnis des assoziierten Unternehmens wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

/ FREMDKAPITALKOSTEN

Fremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert direkt zuordenbar sind, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein längerer Zeitraum (mindestens ein Jahr) benötigt wird, um den Vermögenswert in einen nutzungs- oder verkaufsfertigen Zustand zu versetzen.

/ WERTHALTIGKEITSTESTS

Die Werthaltigkeit des Anlagevermögens wird regelmäßig zum Bilanzstichtag geprüft.

Zur Ermittlung der Werthaltigkeit eines Goodwills sowie von anderen immateriellen Vermögenswerten wird im Audi Konzern grundsätzlich der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Marken bzw. Produkte) angesetzt. Basis für die Ermittlung des Nutzungswerts ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die künftige Entwicklung der jeweiligen Märkte, der Marktanteile sowie der Profitabilität der Produkte. Die Planungsperiode erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt.

Für die Ermittlung der Cashflows werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten der betreffenden Absatzmärkte zugrunde gelegt. Bis zum Ende des Detailplanungszeitraums wird in den beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Automobile und Motorräder ein Wachstum des Operativen Ergebnisses erwartet. Die Schätzung der Cashflows im Anschluss an den Detailplanungszeitraum basiert auf einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0 (1,0) Prozent in der Einheit Automobile und von 1,0 (1,0) Prozent in der Einheit Motorräder.

Bei der Ermittlung des Nutzungswerts im Rahmen des Werthaltigkeitstests für einen Goodwill sowie für andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter und mit begrenzter Nutzungsdauer, im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten, in den beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Automobil- und Motorradgeschäft werden die folgenden gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze (WACC) vor Steuern verwendet:

in % 2018 2017
Segment Automobile 5,5 5,8
Segment Motorräder 5,7 6,1

Die Ermittlung der Kapitalkostensätze basiert auf einem Zinssatz für risikofreie Anlagen. Darüber hinaus werden neben der Marktrisikoprämie und dem Fremdkapitalzinssatz spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren und den Verschuldungsgrad berücksichtigt.

Zur Messung der Werthaltigkeit werden für Entwicklungsleistungen, erworbene Schutzrechte und Sachanlagen Wertminderungstests basierend auf den voraussichtlichen Produktlebenszyklen, der jeweiligen Erlös- und Kostensituation, den aktuellen Markterwartungen und währungsspezifischen Gegebenheiten durchgeführt.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag, das heißt der höhere Betrag aus der fortgeführten Nutzung oder der Veräußerung des betroffenen Vermögenswerts, unter den Buchwert gesunken ist. Ein sich aus der Werthaltigkeitsprüfung ergebender Abschreibungsbedarf wird außerplanmäßig vorgenommen.

Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf für einen Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer besteht.

Sofern der Grund für eine vormals vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfällt, erfolgt eine Zuschreibung auf den erzielbaren Betrag, jedoch maximal in Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wertminderungen auf den Goodwill werden nicht aufgeholt.

/ FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und zugleich bei der anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.

Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Erfüllungstag. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum Fair Value. Die Folgebewertung ist abhängig von der Zuordnung zu den Kategorien gemäß den Vorschriften des IFRS 9. Finanzielle Vermögenswerte werden in nachstehende Kategorien unterteilt:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte,

erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente),

erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) und

erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist. Die Zahlungsströme dieser Vermögenswerte betreffen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag.

Finanzielle Schulden sind in folgende Kategorien unterteilt:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden und

erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden.

Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes (Fremdkapitalinstrumente) oder einer finanziellen Schuld wird der Betrag bezeichnet,

mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde,

abzüglich eventueller Tilgungen und

etwaiger gebildeter Risikovorsorgen, Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit sowie etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit bei finanziellen Vermögenswerten sowie

zu- oder abzüglich der kumulierten Verteilung einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei der Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag (Agio oder Disagio), die mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Schuld verteilt wird.

Erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das sowohl die Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows als auch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vorsieht.

Finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet werden können, werden zum Fair Value bewertet und Änderungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgswirksam erfasst, sofern die Zahlungsströme der Vermögenswerte nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfassen oder sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vorsieht.

Im Audi Konzern werden Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewertet, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden.

Sonstige Beteiligungen, die mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung vorzunehmender Wertminderungen angesetzt werden, werden zum Fair Value bewertet. Für Beteiligungen wird grundsätzlich die Fair-Value-OCI-Option ohne Recycling ausgeübt.

Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag.

Der Fair Value entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Fair Value soweit möglich anhand von anderen beobachtbaren Inputfaktoren bestimmt. Sofern solche Inputfaktoren nicht zur Verfügung stehen, erfolgt die Ermittlung mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit einem Marktzinssatz oder die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle.

Die Fair-Value-Option, finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten, wird im Audi Konzern nicht ausgeübt.

Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen erloschen sind oder übertragen wurden und der Audi Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei Forderungsverkäufen (Factoring) werden im Wesentlichen alle Chancen und Risiken übertragen. Eine Ausbuchung erfolgt außerdem, wenn eine Forderung als uneinbringlich angesehen wird.

Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen, wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. Im Audi Konzern werden mangels Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen grundsätzlich keine finanziellen Vermögenswerte und Schulden saldiert. Da in der Regel keine Globalverrechnungsverträge oder ähnliche Vereinbarungen existieren, besteht auch nicht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen aufzurechnen.

Tochterunternehmen bzw. assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und IFRS 7.

Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuerumlagen innerhalb des Volkswagen Konzerns sind ab dem Geschäftsjahr 2018 als Finanzinstrument klassifiziert und dementsprechend in den Anhangangaben zu IFRS 7 enthalten.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen sowohl nicht derivative als auch derivative Ansprüche oder Verpflichtungen, die nachfolgend erläutert werden.

// ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN

Bei den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, handelt es sich im Wesentlichen um

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,

Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,

Finanzschulden,

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zu den jeweiligen Stichtagskursen bewertet.

Die zusätzlich im Anhang anzugebenden Fair Values entsprechen bei den kurzfristigen Posten den fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Vermögenswerten oder Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Fair Values durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsflüsse mit einem Marktzins ermittelt.

// ZUM FAIR VALUE BEWERTETE NICHT DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Die Erfassung von Wertänderungen bei finanziellen Vermögenswerten, die zum Fair Value angesetzt werden, erfolgt entweder erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

In die Kategorie "erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" fallen ausschließlich Fremdkapitalinstrumente. Änderungen des Fair Values werden erfolgsneutral im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Dauerhafte Änderungen des Fair Values (Wertminderungen, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Zinsen nach der Effektivzinsmethode) werden erfolgswirksam erfasst.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden, fallen in die Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertet". Dies betrifft

finanzielle Forderungen im Rahmen des Geschäftsmodells "Verkaufen",

Sicherungsgeschäfte außerhalb des Hedge Accountings und

zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente im Rahmen des Wertpapierspezialfonds.

Bei Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis. Ein Recycling findet nicht statt.

Soweit für unwesentliche Anteile kein aktiver Markt existiert und sich die Fair Values nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen, werden sie mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bilanziert. Soweit Hinweise auf eine Wertminderung bestehen, wird der niedrigere Barwert der geschätzten künftigen Cashflows angesetzt.

// DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGE ACCOUNTING

Zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen und Bilanzpositionen (sogenannte Grundgeschäfte) gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dafür werden Termingeschäfte und zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken auch Optionsgeschäfte abgeschlossen. Für Sicherungsbeziehungen werden die Regelungen des Hedge Accounting angewendet, wenn ein eindeutiger Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und dessen Effektivität nachgewiesen ist.

Die bilanzielle Berücksichtigung der Fair-Value-Änderungen der Sicherungsinstrumente ist von der Art der Sicherungsbeziehung abhängig. Bei der Absicherung von Wechselkursrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente zum Fair Value. Der designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in der Rücklage für Cashflow-Hedges bilanziert und der nicht designierte Teil des Sicherungsinstruments wird erfolgsneutral in der Rücklage für die abgegrenzten Kosten der Sicherungsbeziehung ausgewiesen. Die erfolgswirksame Erfassung erfolgt erst bei Realisierung des Grundgeschäfts. Der ineffektive Teil eines Cashflow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt.

Bei der Absicherung gegen Wertänderungen von Bilanzposten (Fair-Value-Hedges) wird sowohl das Sicherungsinstrument als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäfts zum Fair Value angesetzt. Bewertungsänderungen der Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte werden ergebniswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Absicherung von Marktpreisrisiken dienen, jedoch die strengen Kriterien des IFRS 9 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden in die Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet (im Folgenden auch Derivate ohne Sicherungsbeziehung). Dies gilt auch für die Bilanzierung von Rechten zum Erwerb von Unternehmensanteilen sowie für das Modell zur Absicherung gegen mögliche Verluste aus Rückkaufverpflichtungen für Leasingfahrzeuge. Zudem sind derivative Finanzinstrumente oder Teile von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht in das Hedge Accounting einbezogen sind, der Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte und Schulden" zugeordnet. Dazu zählen zum Beispiel die nicht designierten Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Umsatzerlösen, Warentermingeschäfte sowie Devisentermingeschäfte auf Warentermingeschäfte.

Die Ergebnisse aus der Bewertung und Abrechnung der vorgenannten Derivate erfolgt grundsätzlich im Operativen Ergebnis. Die Ergebniseffekte aus Fair-Value-Hedges sowie aus Derivaten, die nicht unmittelbar in einem Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen, werden im Finanzergebnis erfasst.

// WERTBERICHTIGUNGEN AUF FINANZINSTRUMENTE

Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden.

Im Einzelnen wird für die finanziellen Forderungen nach konzerneinheitlichen Maßstäben eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls (Expected Loss) gebildet. Die Höhe der Risikovorsorge wird grundsätzlich auf Basis historischer Ausfallquoten und in bestimmten Fällen auch unter der Berücksichtigung zukunftsbezogener Parameter, wie erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten, ermittelt. Diese Risikovorsorge wird bei der Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Ein potenzieller Wertminderungsbedarf wird nicht nur bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für nicht überfällige Forderungen angenommen.

Kreditausfallrisiken sind für sämtliche finanzielle Vermögenswerte zu betrachten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value mit Recycling bewertet werden, sowie für vertragliche Vermögenswerte gemäß IFRS 15 und Forderungen aus Leasingverträgen. Die Wertminderungsvorschriften gelten auch für Risiken aus außerbilanziellen unwiderruflichen Kreditzusagen und für die Bewertung von Finanzgarantien. Die Berücksichtigung von Wertminderungen bei Forderungen erfolgt grundsätzlich durch die Bildung einer Risikovorsorge und durch Einzelwertberichtigungen.

/ LATENTE STEUERN

Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach dem bilanzorientierten Temporary Concept. Hiernach sind für sämtliche temporäre Differenzen, die sich aus unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögenswerten sowie Schulden in der Steuerbilanz einerseits und in der Konzernbilanz andererseits ergeben, latente Steuern zu bilden. Außerdem sind latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zu erfassen.

Aktive latente Steuern beinhalten zukünftige Steuerentlastungen aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und den Wertansätzen in der Steuerbilanz. Ferner werden aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus steuerlichen Vergünstigungen erfasst, sofern damit zu rechnen ist, dass sie genutzt werden können. Passive latente Steuern bilden zukünftige Steuerbelastungen ab und werden grundsätzlich für sämtliche zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz bilanziert.

Die Bildung der latenten Steuern wird in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisierung voraussichtlich gültigen Steuersatzes vorgenommen. Nach IAS 12 werden Gewinnausschüttungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses steuerwirksam berücksichtigt. Der Bewertung von aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Für aktive latente Steuern, deren Realisierung unwahrscheinlich ist, wird eine Wertberichtigung vorgenommen.

Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet, sofern eine Identität des Steuersubjekts und Fristenkongruenz bestehen. Der Ausweis der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 1 bei den langfristigen Vermögenswerten bzw. Schulden.

/ VORRÄTE

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen werden entsprechend berücksichtigt.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen auch direkt zugerechnete Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, die planmäßig fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die den Produkten zugerechneten Aufwendungen aus der planmäßigen Abschreibung aktivierter Entwicklungskosten. Vertriebskosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert.

Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet.

Durch angemessene Bildung von Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Bei allen Vorräten werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern die aus ihrem Verkauf oder ihrer Verwendung voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger als die Buchwerte der Vorräte sind. Als niedrigere Nettoveräußerungswerte werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der noch bis zum Verkauf anfallenden Kosten angesetzt.

Das kurzfristige Vermietvermögen umfasst vermietete Fahrzeuge, deren Operate-Lease-Dauer bis zu einem Jahr beträgt, und Fahrzeuge, für die aufgrund einer "Buy-back-Vereinbarung" innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr eine Rückkaufverpflichtung besteht. Diese Fahrzeuge werden zu Herstellungskosten aktiviert sowie entsprechend dem erwarteten Werteverzehr und der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfahrungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung gehen fortlaufend aktualisierte interne und externe Informationen in die Bewertung ein.

/ WERTPAPIERE UND ZAHLUNGSMITTEL

Die Bewertung der Wertpapiere innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte erfolgt zu Marktwerten, das heißt zu Börsenkursen am Bilanzstichtag. Zahlungsmittel werden zum Nominalwert bilanziert. Der Zahlungsmittelbestand umfasst Zahlungsmittel sowie Zahlungsmitteläquivalente. Unter den Zahlungsmitteläquivalenten sind Finanzmittel zu subsumieren, die hoch liquide sind und unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Der Audi Konzern ist in das Finanzmanagement des Volkswagen Konzerns eingebunden. Im Rahmen des Cashpoolings werden die Salden täglich glattgestellt und in Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften des Volkswagen Konzerns transformiert. Das Cashpooling dient der effizienten Gestaltung des konzerninternen und -externen Transaktionsverkehrs sowie der Reduktion von Transaktionskosten. Die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs unterliegt einer regelmäßigen Überwachung. Außerdem ist durch ausreichende Liquiditätsreserven gewährleistet, dass über die Guthaben jederzeit uneingeschränkt verfügt werden kann. Die Cashpool-Forderungen werden aufgrund ihres zahlungsmitteläquivalenten Charakters dem Zahlungsmittelbestand zugerechnet.

/ ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE VERMÖGENSWERTE

Vermögenswerte oder eine Gruppe von Vermögenswerten werden nach IFRS 5 als "Zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert, wenn eine Veräußerung hoch wahrscheinlich ist. Unter diesen Umständen erfolgt ein gesonderter Ausweis in der Bilanz. Die betreffenden Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der voraussichtlichen Veräußerungskosten bewertet. Eine Fortschreibung der Vermögenswerte wird in bestimmten Fällen, wie bei der Equity-Fortschreibung, grundsätzlich nicht mehr vorgenommen.

/ RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Bestimmung des Rechnungszinses erfolgt unverändert auf der Grundlage von am Kapitalmarkt erzielten Renditen für erstrangige Unternehmensanleihen. Einzelne Parameter für die Bewertung der Pensionsrückstellungen können dem Punkt 31 entnommen werden. Aus der Neubewertung resultierende Effekte werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen im Eigenkapital erfasst.

/ ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGEN

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten enthalten laufende Verpflichtungen aus Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Mittels der bestmöglichen Schätzung werden für potenzielle Steuerrisiken Vorsorgen passiviert.

/ AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG

Die aktienbasierte Vergütung besteht aus Performance Shares. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen werden gemäß IFRS 2 als "cash-settled plan" bilanziert. Für diese in bar zu erfüllenden Vergütungspläne erfolgt die Bewertung während der Laufzeit zum Fair Value. Dieser wird mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der Vergütungsaufwand ist Teil des Personalaufwands in den Funktionsbereichen und wird über den Erdienungszeitraum verteilt.

/ SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Finanzmitteln führt und deren Höhe zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungsfaktoren werden dabei Marktzinssätze zugrunde gelegt.

Im Eurowährungsraum kam ein Nominalzinssatz von 0,20 (0,08) Prozent zur Anwendung. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Die langfristigen Anteile der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden mit 1,8 (1,6) Prozent abgezinst.

Rückgriffsansprüche im Zusammenhang mit Rückstellungen werden in der Bilanz getrennt als Forderung angesetzt, wenn nahezu sicher ist, dass bei Begleichung der Verpflichtung ein Ausgleich geleistet wird. Der Ausweis erfolgt unter den übrigen Forderungen im Bilanzposten Sonstige Forderungen.

In den sonstigen Rückstellungen sind Aufstockungsbeträge aus Altersteilzeitverträgen enthalten, die entsprechend dem Blockmodell ratierlich gebildet werden.

/ EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Eventualverbindlichkeiten werden im Anhang angegeben (siehe Punkt 39 "Eventualverbindlichkeiten"), wenn die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, aber der Abfluss finanzieller Ressourcen nicht unwahrscheinlich ist. Eine Passivierung der Sachverhalte erfolgt erst, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, das heißt, der Abfluss finanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.

/ VERBINDLICHKEITEN

Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz erfasst. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finance-Lease-Verträgen werden zum Barwert der Leasingraten bilanziert. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.

/ ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt und somit durch eine Reduktion der Abschreibungsbasis über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts erfolgswirksam verteilt. Öffentliche Zuwendungen, die dem Konzern entstandene Aufwendungen kompensieren, werden grundsätzlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der auch die entsprechenden Aufwendungen anfallen. Soweit ein Anspruch auf eine Zuwendung nachträglich entsteht, wird der auf frühere Perioden entfallende Betrag der Zuwendung erfolgswirksam vereinnahmt. Zuwendungen in Form nicht monetärer Vermögenswerte (zum Beispiel kostenlose Nutzung von Grund und Boden oder kostenlose Überlassung von Ressourcen) werden in einem Merkposten angesetzt.

/ SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Sachverhalte:

Die Überprüfung der Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte (insbesondere Goodwill, Markennamen und aktivierte Entwicklungskosten) sowie nach der Equity-Methode oder zu Anschaffungskosten bilanzierter Beteiligungen erfordert Annahmen bezüglich der zukünftigen Cashflows im Planungszeitraum und gegebenenfalls des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Die Werthaltigkeit des Vermietvermögens des Audi Konzerns hängt zudem insbesondere vom Restwert der vermieteten Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit ab, da dieser einen wesentlichen Teil der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse darstellt. Nähere Informationen zum Werthaltigkeitstest sowie zu den verwendeten Bewertungsparametern finden sich in den Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten sowie Ratingklassen und Scoringinformationen aus Erfahrungswerten abgeleitet. Ergänzende Details zur Ermittlung der Wertberichtigungen sind den weiteren Erläuterungen zur Bilanz nach IFRS 7 zu entnehmen.

Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen basieren ebenfalls auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse sowie der Schätzung des Diskontierungszinssatzes. Soweit möglich wird ebenfalls auf Erfahrungen oder externe Gutachten zurückgegriffen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen ist darüber hinaus abhängig von der Schätzung der Entwicklung des Planvermögens. Die der Berechnung der Rückstellungen für Pensionen zugrunde gelegten Annahmen sind unter Punkt 31 erläutert. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und haben keinen Einfluss auf das in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ergebnis. Die Änderung von Schätzungen bezüglich der Höhe sonstiger Rückstellungen ist stets erfolgswirksam zu erfassen. Aufgrund des Ansatzes von Erwartungswerten kommt es regelmäßig zur Nachdotierung bzw. Auflösung ungenutzter Rückstellungen. Die Erträge aus der Auflösung werden dem Funktionsbereich zugeordnet, über den die Rückstellung ursprünglich gebildet wurde. Gewährleistungsansprüche aus dem Absatzgeschäft werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs ermittelt. Ein Überblick über die Sonstigen Rückstellungen ist Punkt 33 zu entnehmen. Zu Rechtsstreitigkeiten siehe außerdem Punkt 40. Die vorgenannten Punkte enthalten ebenfalls Ausführungen zur Dieselthematik.

Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand basiert auf der Einschätzung, ob eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die geforderten Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen auch gewährt werden. Diese Einschätzung basiert auf der Art des Rechtsanspruchs sowie den Erfahrungen der Vergangenheit.

Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern sind Annahmen hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der Zeitpunkte der Realisierung der aktiven latenten Steuern erforderlich.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Da die künftige Geschäftsentwicklung Unsicherheiten unterliegt, die sich teilweise der Steuerung des Konzerns entziehen, sind die Annahmen und Schätzungen weiterhin hohen Unsicherheiten ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die kurz- und mittelfristig prognostizierten Cashflows sowie die verwendeten Diskontierungssätze.

Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Der Audi Konzern rechnet für das Jahr 2019 mit einer etwas schwächeren Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft. Sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch für die Schwellenländer wird von niedrigeren Wachstumsraten als im Jahr 2018 ausgegangen. Nach wie vor werden die höchsten Zuwächse des Bruttoinlandsprodukts im asiatischen Raum gesehen. Allerdings können politische Unsicherheiten, eine stärker als erwartet anziehende Inflation oder ein beschleunigter Ausstieg aus der insgesamt lockeren Geldpolitik die weltweiten Wachstumsaussichten zusätzlich belasten. Zudem stellen geopolitische Spannungen und Konflikte, strukturelle Defizite einzelner Länder sowie Turbulenzen auf den Finanzmärkten weiterhin mögliche Störfaktoren dar. Insgesamt ist aus heutiger Sicht nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2019 auszugehen.

Den Schätzungen und Beurteilungen des Managements lagen insbesondere Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Automobil- und Motorradmärkte sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde. Diese sowie weitere Annahmen werden ausführlich im Prognosebericht erläutert.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG

1 / UMSATZERLÖSE

in Mio. EUR 2018 2017
Marke Audi 37.259 40.728
Marke Lamborghini 1.316 933
Sonstige Marken des Volkswagen Konzerns 4.728 3.900
Motoren, Aggregate und Teilelieferungen 8.326 7.607
Sonstiges Automobilgeschäft 6.305 5.886
Effekte aus Sicherungsgeschäften 617 -
Automobile 58.550 59.055
Marke Ducati 595 600
Sonstiges Motorradgeschäft 104 134
Motorräder 699 734
Umsatzerlöse 59.248 59.789

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15).

Im Umsatz Automobile sind neben den Umsatzerlösen aus den beiden Marken Audi und Lamborghini auch die Umsatzerlöse aus den sonstigen Marken des Volkswagen Konzerns enthalten. Die Umsätze aus dem sonstigen Automobilgeschäft umfassen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Originalteilen.

Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden vertraglichen Verbindlichkeiten haben zu Umsatzerlösen in Höhe von 742 Mio. EUR geführt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden ferner Umsatzerlöse in Höhe von 122 Mio. EUR realisiert, die auf in Vorperioden erbrachte Leistungsverpflichtungen zurückzuführen sind.

Aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen wurden Umsatzerlöse in Höhe von 293 (173) Mio. EUR erfasst.

2 / HERSTELLUNGSKOSTEN

In den Herstellungskosten von 50.117 (50.076) Mio. EUR sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten und die Einstandskosten des Handelsgeschäfts ausgewiesen. In dieser Position werden auch die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Gewährleistung, nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten sowie planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten und herstellungsbezogene Sachanlagen erfasst. Die im Geschäftsjahr 2018 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 208 (149) Mio. EUR und Immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 16 (76) Mio. EUR resultieren aus geringeren Nutzungswerten verschiedener Produkte im Segment Automobile, im Wesentlichen infolge von Marktrisiken. Darüber hinaus sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von 284 (277) Mio. EUR in den Herstellungskosten enthalten.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden öffentliche Zuwendungen in Höhe von 46 (17) Mio. EUR erfolgswirksam erfasst. Die Zuwendungen werden den Funktionsbereichen zugeordnet.

3 / VERTRIEBSKOSTEN

Die Vertriebskosten von 4.155 (4.925) Mio. EUR umfassen im Wesentlichen die Personal- und Sachkosten für Marketing und Verkaufsförderung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Ausgangsfrachten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs.

4 / ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten von 696 (682) Mio. EUR gehören Personal- und Sachkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen.

5 / SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Erträge aus der Fremdwährungszahlungsabwicklung 445 389
Erträge aus Währungssicherungsgeschäften im Hedge Accounting 2 604
Erträge aus sonstigen Sicherungsgeschäften 313 -
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte 27 6
Erträge aus Weiterberechnungen 324 623
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden 73 379
Erträge aus Nebengeschäften 315 335
Erträge aus dem Abgang von Anlagegegenständen 12 32
Erträge aus der Zuschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 4 1
Übrige betriebliche Erträge 347 453
Sonstige betriebliche Erträge 1.862 2.822

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15).

In den Erträgen aus Nebengeschäften sind Mieterträge aus Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien von 24 (25) Mio. EUR enthalten.

Die Erträge aus der Fremdwährungszahlungsabwicklung enthalten im Wesentlichen Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungszeitpunkt und Zahlungszeitpunkt sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs.

Die Erträge aus sonstigen Sicherungsgeschäften enthalten überwiegend Kursgewinne aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungs- und Rohstoffsicherung, die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert sind. Im Vorjahr wurden diese Kursgewinne im Finanzergebnis gezeigt und sind unter IFRS 9 fortan im Operativen Ergebnis auszuweisen. Die Effekte aus der Reklassifizierung von Währungssicherungsgeschäften im Hedge Accounting werden nun mit IFRS 9 im Wesentlichen in den Umsatzerlösen gezeigt.

6 / SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

in Mio. EUR 2018 2017
Aufwendungen aus der Fremdwährungszahlungsabwicklung 425 596
Aufwendungen aus Währungssicherungsgeschäften im Hedge Accounting 6 602
Aufwendungen aus sonstigen Sicherungsgeschäften 609 -
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich Langfristfertigung 99 -
Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen 1 112
Aufwendungen aus Kostenumlagen und -weiterberechnungen 110 103
Aufwendungen für Prozessrisiken und Prozesskosten 982 258
Verluste aus dem Abgang von Anlagegegenständen 15 8
Übrige betriebliche Aufwendungen 367 577
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.613 2.257

Mit der Einführung von IFRS 15 sind die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich Langfristfertigung gesondert darzustellen. Der Vorjahresbetrag ist in den Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen enthalten.

In den Aufwendungen für Prozessrisiken und Prozesskosten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von 890 (53) Mio. EUR enthalten. Darüber hinaus sind in den übrigen betrieblichen Aufwendungen verschiedene Effekte aus der Dieselthematik in Nordamerika in Höhe von 2 (57) Mio. EUR erfasst.

Die Aufwendungen aus sonstigen Sicherungsgeschäften enthalten überwiegend Kursverluste aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungs- und Rohstoffsicherung, die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert sind. Im Vorjahr wurden diese Kursverluste im Finanzergebnis gezeigt und sind unter IFRS 9 fortan im Operativen Ergebnis auszuweisen. Die Effekte aus der Reklassifizierung von Währungssicherungsgeschäften im Hedge Accounting werden nun mit IFRS 9 im Wesentlichen in den Umsatzerlösen gezeigt.

7 / ERGEBNIS AUS AT-EQUITY-BEWERTETEN ANTEILEN

Das Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Anteilen beträgt 261 (526) Mio. EUR. Weitere Informationen zu den at-Equity-bewerteten Anteilen können dem Punkt 17 entnommen werden.

8 / ZINSERGEBNIS

in Mio. EUR 2018 2017
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 233 86
Zinserträge 233 86
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 49 - 56
In Leasingzahlungen enthaltener Zinsaufwand - 19 - 19
Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen - 94 - 91
Ergebnis aus der Auf-/Abzinsung von sonstigen langfristigen Schulden 48 42
Zinsaufwendungen - 115 - 125
Zinsergebnis 118 - 39

9 / ÜBRIGES FINANZERGEBNIS

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Beteiligungsergebnis 318 55
davon Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 15 9
davon Aufwendungen aus Verlustübernahmen - 29 - 14
Erträge aus Ausgleichszahlungen 386 271
Erträge und Aufwendungen aus Wertpapieren - 159 8
Realisierte Fremdwährungserträge und Fremdwährungsaufwendungen aus Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten - 51 - 13
Erträge und Aufwendungen aus Bewertungseffekten und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten - 5 - 56
Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsgeschäften außerhalb Hedge Accounting - 37 - 714
Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb Hedge Accounting 0 9
Übriges Finanzergebnis 452 - 441

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

Das Ergebnis aus Beteiligungen umfasst im Wesentlichen Gewinnanteile an der Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG, Wolfsburg, Dividendenerträge aus dem im Vorjahr als zur Veräußerung klassifizierten Teil der Beteiligung an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), in Höhe von 162 Mio. EUR sowie den aus dem Verkauf dieser Anteile resultierenden Veräußerungsgewinn in Höhe von 154 Mio. EUR. Zudem sind Abschreibungen in Höhe von 62 (13) Mio. EUR auf Beteiligungen im Segment Automobile enthalten. Diese resultierten unter anderem aus einer nachhaltig negativen Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen.

Die Erträge aus Ausgleichszahlungen betreffen einen zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG, Wolfsburg, vereinbarten finanziellen Ausgleich bezüglich der von der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., und der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China), erzielten wirtschaftlichen Leistung der jeweiligen Marken.

Mit der Umsetzung von IFRS 9 sind teilweise Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften den Umsatzerlösen bzw. dem Sonstigen betrieblichen Ergebnis zugewiesen worden (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

10 / STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der Volkswagen AG, Wolfsburg, belasteten Steuern sowie die Steuern, für die die AUDI AG und die konsolidierten Tochtergesellschaften Steuerschuldner sind, und die latenten Steuern.

Vom tatsächlichen Steueraufwand wurden von der Volkswagen AG 531 (1.113) Mio. EUR belastet.

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Tatsächlicher Steueraufwand 793 1.468
davon Inland 570 1.152
davon Ausland 222 317
davon Ertrag aus der Auflösung von Steuerrückstellungen - 13 - 7
Latenter Steueraufwand/-ertrag 105 - 184
davon Inland 66 - 248
davon Ausland 39 64
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 898 1.285
davon periodenfremder Steuerertrag/-aufwand - 114 62

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

Die tatsächlichen inländischen Steuern werden mit dem Steuersatz von 29,9 (29,9) Prozent bewertet. Dieser umfasst den Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15,0 Prozent, den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie den durchschnittlichen Gewerbeertragsteuersatz im Konzern. Die latenten Steuern inländischer Gesellschaften werden mit 29,8 (29,9) Prozent bewertet. Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 Prozent und 34 Prozent.

In der steuerlichen Überleitungsrechnung werden unter den steuerfreien Erträgen Effekte aus steuerfreien Auslandserträgen und der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung in Ungarn ausgewiesen.

Für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Aus der Werthaltigkeitsprüfung resultieren ein latenter Steueraufwand aus der Abwertung von latenten Steueransprüchen von 8 (21) Mio. EUR sowie ein latenter Steuerertrag aus der Zuschreibung aktiver latenter Steuern von 5 (6) Mio. EUR.

Verlustvorträge bestehen in Höhe von 3.058 (3.075) Mio. EUR, die in Höhe von 158 (151) Mio. EUR zeitlich unbegrenzt nutzbar sind, während 2.900 (2.924) Mio. EUR innerhalb eines Zeitraums von 12 bzw. 17 Jahren genutzt werden können. Insgesamt wurden Verlustvorträge in Höhe von 2.109 (2.057) Mio. EUR als nicht nutzbar eingestuft. Die Realisierung steuerlicher Verluste führte im Geschäftsjahr 2018 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 16 (50) Mio. EUR. Aktive latente Steuern, die steuerliche Verlustvorträge betreffen, wurden in Höhe von 257 (225) Mio. EUR mangels Werthaltigkeit nicht angesetzt.

Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1 (1) Mio. EUR wurden in der Bilanz keine latenten Steueransprüche erfasst. Im aktuellen Geschäftsjahr ergab sich aus der Bewertung von aktiven latenten Steuern auf Steuervergünstigungen deren voller Ansatz in der Bilanz.

In Höhe von 107 (94) Mio. EUR wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen und nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der AUDI AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Latente Steuern in Höhe von 6 (11) Mio. EUR wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach einem Verlust im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

Von den in der Bilanz erfassten latenten Steuern wurden im laufenden Geschäftsjahr insgesamt 368 Mio. EUR eigenkapitalerhöhend erfasst, ohne die Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu beeinflussen. Im Vorjahr wurden insgesamt 697 Mio. EUR eigenkapitalmindernd erfasst.

Die erfolgsneutrale Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne gemäß IAS 19 führte im laufenden Geschäftsjahr zu einer Eigenkapitalminderung aus der Bildung latenter Steuern von 17 (29) Mio. EUR. Die Veränderung der latenten Steuern auf im Eigenkapital erfasste Effekte für Sicherungsgeschäfte führte im laufenden Jahr zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 385 Mio. EUR. Aus diesen Effekten wurden im Vorjahr latente Steuern in Höhe von 669 Mio. EUR eigenkapitalmindernd erfasst.

Im laufenden Geschäftsjahr direkt im Eigenkapital gebuchte latente Steuern sind ausführlich in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

10.1 / AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN AUF ANSATZ- UND BEWERTUNGSUNTERSCHIEDE BEI DEN EINZELNEN BILANZPOSTEN UND AUF STEUERLICHE VERLUSTVORTRÄGE

in Mio. EUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Immaterielle Vermögenswerte 20 39 1.764 1.577
Sachanlagen 257 266 144 92
Finanzanlagen 0 - 39 33
Vorräte 168 107 4 25
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 261 251 686 903
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 205 245 1 -
Pensionsrückstellungen 1.169 1.171 - -
Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen 2.385 2.036 34 34
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen - 41 - 44 - -
Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen 4.424 4.070 2.672 2.664
Verlustvorträge nach Wertberichtigungen 92 101 - -
Tax Credits nach Wertberichtigungen 64 93 - -
Wert vor Konsolidierung und Saldierung 4.579 4.264 2.672 2.664
davon langfristig 2.807 2.664 2.079 2.035
Saldierungen - 2.434 - 2.452 - 2.434 - 2.452
Konsolidierungen 173 191 33 4
Bilanzansatz 2.319 2.003 270 217

10.2 / ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.361 4.717
Erwarteter Ertragsteueraufwand 29,9% (29,9%) 1.304 1.410
Überleitung:
Abweichende ausländische Steuerbelastung - 153 - 92
Steueranteil für steuerfreie Erträge - 370 - 261
Steueranteil für steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 55 58
Steueranteil für Effekte aus Verlustvorträgen und Tax Credits 39 - 38
Steueranteil für permanente bilanzielle Differenzen 23 - 53
Periodenfremde Steuern - 114 62
Effekte aus Steuersatzänderungen 18 206
Sonstige Steuereffekte 96 - 7
Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 898 1.285
Effektiver Steuersatz in % 20,6 27,2

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

11 / GEWINNABFÜHRUNG AN DIE VOLKSWAGEN AG

An die Volkswagen AG, Wolfsburg, sind aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der AUDI AG 1.096 (2.406) Mio. EUR abzuführen.

12 / ERGEBNIS JE AKTIE

2018 2017 1)
Ergebnisanteil der Aktionäre der AUDI AG in Mio. EUR 3.382 3.509
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien 43.000.000 43.000.000
Ergebnis je Aktie in EUR 78,64 81,60

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der AUDI AG durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 Optionen auf Aktien der AUDI AG bestanden.

Die freien Aktionäre der AUDI AG erhalten anstelle einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 eine Ausgleichszahlung je Stückaktie. Deren Höhe entspricht der Dividende, die für eine Stammaktie der Volkswagen AG, Wolfsburg, gezahlt wird.

Über eine Dividende wird auf der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 14. Mai 2019 entschieden.

13 / ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN IN DER GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG

13.1 / KLASSEN

Finanzinstrumente lassen sich gemäß IFRS 7 in folgende Klassen einteilen:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,

zum Fair Value bewertet,

derivative Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen,

nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 und

Kreditzusagen und Finanzgarantien.

Zu den Finanzinstrumenten, die nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 liegen, zählen Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Hierbei handelt es sich nicht um Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 9.

13.2 / NETTOERGEBNISSE AUS FINANZINSTRUMENTEN NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IFRS 9

in Mio. EUR 2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 180
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - 201
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente - 421
Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten - 443

Innerhalb der "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte" und der "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten" werden Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung und Abwicklung von Fremdwährungsgeschäften sowie aus dem Wertminderungsmodell ausgewiesen. Außerdem sind darin Zinserträge und -aufwendungen enthalten.

Die Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente" umfasst im Wesentlichen die Ergebnisse aus der Abrechnung und Bewertung von nicht dem Hedge Accounting zugeordneten derivativen Finanzinstrumenten, inklusive Zinsen und Währungsumrechnungsergebnissen sowie Wertpapieranlagen.

Aus erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Eigenkapitalinstrumenten wurden Dividendenerträge in Höhe von 1 Mio. EUR im Finanzergebnis erfasst.

Die Nettoergebnisse des Vorjahres entsprechend den Kategorien des IAS 39 gibt folgende Tabelle wieder:

in Mio. EUR 2017
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente - 648
Kredite und Forderungen - 317
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 76
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden 331
Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten - 558

Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien können dem Geschäftsbericht 2017 entnommen werden.

13.3 / ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN DER NICHT ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR 2018
Zinserträge 161
Zinsaufwendungen - 56
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 104

Die Zinserträge aus "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" umfassen hauptsächlich Zinsen aus den Zahlungsmitteln, Termingeldanlagen und ausgereichten Darlehen des Audi Konzerns.

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen der nicht zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente des Vorjahres können nachfolgender Tabelle entnommen werden.

in Mio. EUR 2017
Zinserträge 85
Zinsaufwendungen - 67
Zinserträge und -aufwendungen 18

13.4 / GEWINNE UND VERLUSTE AUS DEM ABGANG VON ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

in Mio. EUR 2018
Gewinne aus dem Abgang finanzieller Vermögenswerte 0
Verluste aus dem Abgang finanzieller Vermögenswerte - 111
Ergebnis aus dem Abgang finanzieller Vermögenswerte - 111

13.5 / WERTMINDERUNGSAUFWENDUNGEN DER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE NACH KLASSEN DES IAS 39

in Mio. EUR 2017
Zum Fair Value bewertet 1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 57
Wertminderungsaufwendungen 58

Detaillierte Angaben zum Wertminderungsmodell nach IFRS 9 können dem Punkt 37.2 "Kredit- und Ausfallrisiken" entnommen werden.

13.6 / GEWINNE UND VERLUSTE AUS SICHERUNGSBEZIEHUNGEN

// ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS CASHFLOW-HEDGES

Die Risiken aus schwankenden zukünftigen Zahlungsströmen werden durch die Bildung von Cashflow-Hedges abgesichert. Diese Zahlungsströme können sich aus bilanzierten Vermögenswerten bzw. Schulden oder hochwahrscheinlich eintretenden Transaktionen ergeben. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen (Cashflow-Hedges) nach Steuern.

in Mio. EUR 2018
Absicherung des Währungsrisikos
Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accountings
Im Eigenkapital erfasst - 494
In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst 0
Reklassifizierungen aus der Rücklage für Cashflow-Hedges in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehungen 0
aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts - 407

Aus der Realisierung der Grundgeschäfte wurden 617 Mio. EUR in den Umsatzerlösen erfasst. Aufgrund zeitlicher Unterschiede zwischen der Bewertung der Rücklage für Cashflow-Hedges zum jeweiligen Stichtag sowie dem Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts ergeben sich Differenzen zwischen dem im Eigenkapital reklassifizierten Betrag und dem in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfassten Betrag.

Die Reklassifizierung aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich des Eintritts des Grundgeschäftes erfolgt durch die vorzeitige Beendigung von Sicherungsbeziehungen. Diese werden im Wesentlichen durch die Verringerung von Planzahlen zur Umsatzerlösabsicherung erzeugt. Die aus dem Eigenkapital zu reklassifizierenden Beträge werden im Operativen Ergebnis erfasst.

// ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR CASHFLOW-HEDGES

Im Rahmen der Bilanzierung von Cashflow-Hedges sind die designierten effektiven Anteile einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Eigenkapital unter der Rücklage für Cashflow-Hedges auszuweisen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen des Marktwerts der designierten Komponente werden als Ineffektivität erfolgswirksam erfasst. In nachfolgender Tabelle erfolgt eine Überleitung der Rücklage.

in Mio. EUR Währungsrisiko
Stand 1.1.2018 1.359
Gewinne und Verluste aus effektiven Sicherungsbeziehungen - 335
Reklassifizierungen aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich des Eintritts des Grundgeschäfts - 1
Reklassifizierungen aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts - 338
Stand 31.12.2018 685

Der Gewinn oder Verlust aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting entspricht der Basis für die Ermittlung von Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung. Als ineffektiver Anteil von Cashflow-Hedges werden die Erträge oder Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsinstrumenten bezeichnet, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen. Diese Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung entstehen durch Differenzen in den Parametern zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft. Diese Erträge bzw. Aufwendungen werden unmittelbar im Finanzergebnis erfasst.

// ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR ABGEGRENZTE KOSTEN DER SICHERUNGSBEZIEHUNGEN

Fair-Value-Änderungen nicht designierter Komponenten eines Derivats sind grundsätzlich unmittelbar in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Als Ausnahme dieses Grundsatzes gelten die Fair-Value-Änderungen aus nicht designierten Zeitwerten von Optionen, soweit sie sich auf das Grundgeschäft beziehen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der entsprechenden Rücklage dar.

in Mio. EUR Währungsrisiko
Stand 1.1.2018 15
Gewinne und Verluste aus nicht designierten Zeitwerten von Optionen - 8
Stand 31.12.2018 7

Zudem werden im Audi Konzern bei Devisensicherungsgeschäften im Rahmen von Cashflow-Hedges die Fair-Value-Änderungen nicht designierter Terminkomponenten und Cross Currency Basis Spreads zunächst im Eigenkapital unter der Rücklage für abgegrenzte Kosten der Sicherungsbeziehung erfasst. Damit gehen Änderungen des Fair Values der nicht designierten Komponenten bzw. Teilen hiervon nur im Falle von Ineffektivitäten unmittelbar in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der sich aus den genannten nicht designierten Anteilen ergebenden Veränderungen in den Übrigen Rücklagen des Eigenkapitals.

in Mio. EUR Währungsrisiko
Stand 1.1.2018 -
Gewinne und Verluste aus nicht designierten Terminkomponenten und Cross Currency Basis Spreads - 151
Reklassifizierungen aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts - 69
Reklassifizierung voraussichtlich nicht einbringlicher im sonstigen Ergebnis erfasster Verluste 1
Stand 31.12.2018 - 219

// GEWINNE UND VERLUSTE AUS SICHERUNGSBEZIEHUNGEN UNTER IAS 39

Im Geschäftsjahr 2017 wurden aus der Cashflow-Hedge-Rücklage 112 Mio. EUR ergebniserhöhend in das Sonstige betriebliche Ergebnis und 1 Mio. EUR ergebnismindernd in die Herstellungskosten übernommen.

Die im Finanzergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfassten Erträge oder Aufwendungen können der folgenden Tabelle entnommen werden.

in Mio. EUR 2017
Sicherungsinstrumente Fair-Value-Hedge 47
Grundgeschäfte Fair-Value-Hedge - 37
Ineffektivitäten - 1

Der ineffektive Teil von Cashflow-Hedges betrifft Erträge oder Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsinstrumenten, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen, bei denen aber insgesamt eine Effektivität im zulässigen Rahmen zwischen 80 Prozent und 125 Prozent nachgewiesen wurde.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

14 / IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen und Kundenstämme 386 322
Markennamen 408 410
davon Automobile 4 6
davon Motorräder 404 404
Goodwill 378 378
davon Automobile 88 88
davon Motorräder 290 290
Aktivierte Entwicklungskosten 6.402 5.666
davon in Entwicklung befindliche Produkte 1.325 2.043
davon derzeit genutzte Produkte 5.077 3.623
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte 10 9
Immaterielle Vermögenswerte 7.585 6.785

Die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Goodwills war im Geschäftsjahr gegeben. Eine Werthaltigkeit besteht auch bei einer Variation der Wachstumsprognose bzw. des Diskontierungssatzes um +/- 0,5 Prozentpunkte.

// FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWAND

in Mio. EUR 2018 2017
Forschungskosten und nicht aktivierte Entwicklungskosten 2.585 2.565
Abschreibungen/Zuschreibungen aktivierter Entwicklungskosten 856 1.025
Forschungs- und Entwicklungsaufwand 3.441 3.590

Für Forschung und Entwicklung wurden im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 4.178 (3.809) Mio. EUR aufgewendet. Davon wurden 1.593 (1.243) Mio. EUR aktiviert.

In den aktivierten Entwicklungskosten sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 17 (29) Mio. EUR enthalten. Es wurde im Audi Konzern ein Fremdkapitalkostensatz von durchschnittlich 1,4 (1,5) Prozent zugrunde gelegt. Die Aktivierungsquote beträgt 38,1 (32,6) Prozent.

15 / SACHANLAGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.128 4.946
Technische Anlagen und Maschinen 2.525 2.519
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.774 3.927
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.867 2.268
Sachanlagen 14.293 13.660
davon Finance Lease 71 74

Die Grundstücke und Gebäude sind mit Grundpfandrechten in Höhe von 16 (16) Mio. EUR belastet. Finance-Lease-Verträge bestehen im Wesentlichen für Grundstücke und Gebäude.

Den Leasingverträgen liegen regionsabhängige Zinssätze von bis zu 11,6 (11,6) Prozent zugrunde. Zum Teil wurden Verlängerungs- oder Kaufoptionen vereinbart.

// ZUKÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS UNKÜNDBAREN FINANCE-LEASE-VERTRÄGEN

in Mio. EUR 2019 2020 bis 2023 ab 2024 Gesamt
Leasingauszahlungen 10 32 80 122
Zinsanteile 7 29 12 48
Barwert 3 2 68 74

In der nachfolgenden Tabelle sind die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt:

in Mio. EUR 2018 2019 bis 2022 ab 2023 Gesamt
Leasingauszahlungen 8 29 85 121
Zinsanteile 7 27 17 51
Barwert 1 2 68 71

Für die über Operate-Lease-Verträge gemieteten Vermögenswerte erfolgten aufwandswirksame Zahlungen in Höhe von 189 (200) Mio. EUR.

16 / VERMIETETE VERMÖGENSWERTE UND ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Bei den Vermieteten Vermögenswerten in Höhe von 11 (6) Mio. EUR handelt es sich um Fahrzeuge, die im Rahmen eines Operate-Lease-Verhältnisses vermietet wurden.

Die Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 332 (346) Mio. EUR werden vermietet. Im Geschäftsjahr 2018 wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Für den Unterhalt der Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien fielen operative Kosten in Höhe von 7 (6) Mio. EUR an.

Der Fair Value der Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übersteigt die fortgeführten Anschaffungskosten um 106 (95) Mio. EUR. Die Ermittlung des Fair Values erfolgt grundsätzlich mithilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens und entspricht Level 3 der Fair-Value-Hierarchie.

Von den Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden Grundstücke und Gebäude in Höhe 211 (209) Mio. EUR im Rahmen von Finance-Lease-Verträgen durch den Audi Konzern gemietet. Diesen Leasingverträgen liegt ein Zinssatz von maximal 9,0 (9,0) Prozent zugrunde. Zum Teil wurden Verlängerungs- oder Kaufoptionen vereinbart. Die zukünftig fälligen Finance-Lease-Zahlungen mit ihren Barwerten sind unter Punkt 16.1. dargestellt.

Die vorgenannten Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden an Dritte entweder im Wege eines Operate-Lease-Verhältnisses oder eines Finance-Lease-Verhältnisses vermietet. Die sich hieraus jeweils ergebenden Zahlungszuflüsse können den folgenden Punkten entnommen werden. Die Zahlungszuflüsse der vom Audi Konzern mittels Finance-Lease-Verträgen angemieteten Immobilien sind unter Punkt 16.1. dargestellt, die Zahlungszuflüsse aus der Vermietung der sich im rechtlichen Eigentum des Audi Konzerns befindlichen Immobilien werden unter Punkt 16.2. aufgezeigt.

16.1 / ZUKÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS UNKÜNDBAREN FINANCE-LEASE-VERTRÄGEN

in Mio. EUR 2019 2020 bis 2023 ab 2024 Gesamt
Leasingauszahlungen 19 85 256 359
Zinsanteile 10 50 62 122
Barwert 9 35 193 237
Leasingeinzahlungen aus der Untervermietung (Operate Lease) 23 82 262 367
Leasingeinzahlungen aus der Untervermietung (Finance Lease) 1 6 22 29
Zinsanteile 1 3 4 9
Barwert 0 3 17 20

In der nachfolgenden Tabelle sind die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt:

in Mio. EUR 2018 2019 bis 2022 ab 2023 Gesamt
Leasingauszahlungen 18 89 272 378
Zinsanteile 10 52 72 134
Barwert 8 37 200 244
Leasingeinzahlungen aus der Untervermietung (Operate Lease) 18 73 248 338
Leasingeinzahlungen aus der Untervermietung (Finance Lease) 1 6 24 31
Zinsanteile 1 4 6 11
Barwert 0 3 18 21

16.2 / ZUKÜNFTIGE ZAHLUNGSZUFLÜSSE AUS UNKÜNDBAREN OPERATE-LEASE-VERTRÄGEN

in Mio. EUR 2019 2020 bis 2023 ab 2024 Gesamt
Leasingeinzahlungen aus unkündbaren Operate-Lease-Verträgen 16 49 13 78

In der nachfolgenden Tabelle sind die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt:

in Mio. EUR 2018 2019 bis 2022 ab 2023 Gesamt
Leasingeinzahlungen aus unkündbaren Operate-Lease-Verträgen 18 56 18 93

17 / AT-EQUITY-BEWERTETE ANTEILE

Finanzinformationen zu den wesentlichen assoziierten Unternehmen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Diese Daten reflektieren die vollen Werte der (umgerechneten) Abschlüsse. Im Rahmen der At-Equity-Bewertung vorzunehmende Anpassungen der Einzelabschlüsse wurden entsprechend berücksichtigt.

17.1 / ANGABEN ZUR BILANZ

in Mio. EUR 31.12.2018
FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. SAIC Volkswagen Automotive Company, Ltd. There Holding B.V. Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited
Langfristige Vermögenswerte 10.651 8.580 1.763 1.116
Kurzfristige Vermögenswerte 10.903 6.689 2 1.279
Langfristige Schulden 1.260 1.205 - 327
Kurzfristige Schulden 12.936 8.526 1 1.023
Nettobuchwert 7.358 5.538 1.764 1.044
in Mio. EUR 31.12.2017
FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. There Holding B.V. Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited
Langfristige Vermögenswerte 10.071 1.906 1.033
Kurzfristige Vermögenswerte 13.018 289 827
Langfristige Schulden 1.470 - 730
Kurzfristige Schulden 14.768 0 543
Nettobuchwert 6.851 2.195 586

17.2 / ÜBERLEITUNG ZUM BETEILIGUNGSBUCHWERT

in Mio. EUR 2018
FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. SAIC Volkswagen Automotive Company, Ltd. 1) There Holding B.V. Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited
Nettobuchwert zum 1.1. 6.851 3.622 2.195 586
Ergebnis nach Steuern 3.665 2.058 - 351 412
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 115 - 143 - 7 - 12
Kapitalveränderung - - - 87 61
Gezahlte Dividenden - 3.273 - - -
Übrige Veränderungen 0 - 14 - 4
Nettobuchwert zum 31.12. 7.358 5.538 1.764 1.044
Anteiliges Eigenkapital 368 55 522 418
Konsolidierung/Sonstiges - 28 291 - -
Buchwert des Equity-Anteils 340 346 522 418

1) Die Überleitung des Nettobuchwerts bezieht sich auf den Zeitraum vom 22. Juni 2018 bis 31. Dezember 2018.

in Mio. EUR 2017
FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. There Holding B.V. Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited Volkswagen International Belgium S.A.
Nettobuchwert zum 1.1. 7.466 1.832 365 10.860
Ergebnis nach Steuern 3.538 362 159 77
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - 398 2 - 25 3
Kapitalveränderung - - 88 -
Gezahlte Dividenden - 3.755 - - -
Nettobuchwert zum 31.12. 1) 6.851 2.195 586 10.939
Anteiliges Eigenkapital 343 646 254 3.282
Konsolidierung/Sonstiges - 18 - - -
Buchwert des Equity-Anteils 2) 324 646 254 3.282

1) Bei der Volkswagen International Belgium S.A. werden der Nettobuchwert sowie die Überleitung zum Buchwert des Equity-Anteils zum 30. November 2017 angegeben.
2) Bei der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., sowie bei der There Holding B.V. wurden Anteile als zur Veräußerung verfügbar nach IFRS 5 klassifiziert (siehe hierzu Punkt 25).

17.3 / ANGABEN ZUM ERGEBNIS

in Mio. EUR 2018
FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. SAIC Volkswagen Automotive Company, Ltd. 1) There Holding B.V. Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited
Umsatzerlöse 41.607 28.607 - 2.387
Ergebnis aus fortgeführtem Geschäftsbereich 2) 3.665 2.058 - 351 412
Ergebnis nach Steuern 3.665 2.058 - 351 412
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 115 - 143 - 7 - 12
Gesamtergebnis 3.780 1.916 - 358 400
Erhaltene Dividenden 327 - - -

1) Bei der SAIC Volkswagen Automotive Company, Ltd. beziehen sich die Angaben auf den Zeitraum vom 22. Juni 2018 bis 31. Dezember 2018.
2) Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäftsbereiche aufgegeben.

in Mio. EUR 2017
FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd. There Holding B.V. Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Company Limited Volkswagen International Belgium S.A. 1)
Umsatzerlöse 2) 40.828 71 1.790 23
Ergebnis aus fortgeführtem Geschäftsbereich 3.538 - 151 159 77
Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich - 513 - -
Ergebnis nach Steuern 3.538 362 159 77
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - 398 2 - 25 3
Gesamtergebnis 3.140 364 134 79
Erhaltene Dividenden 376 - - -

1) Bei der Volkswagen International Belgium S.A. beziehen sich die Angaben auf den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. November 2017.
2) Die Umsatzerlöse der There Holding B.V. beziehen sich auf den aufgegebenen Geschäftsbereich.

18 / AKTIVE LATENTE STEUERN

Die temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und des Konzernabschlusses werden unter dem Punkt "Latente Steuern" in den "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter dem Punkt 10 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert.

19 / SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

19.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Positive Fair Values aus derivativen Finanzinstrumenten 427 1.172
Termingeldanlagen und ausgereichte Darlehen 5.272 3.726
Forderungen aus Finance-Lease-Verträgen 20 21
Übrige finanzielle Vermögenswerte 24 21
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.742 4.940

Die langfristigen Termingeldanlagen und ausgereichten Darlehen werden mit Zinssätzen bis zu 4,5 (4,5) Prozent verzinst. Derivative Finanzinstrumente werden zu Marktwerten bewertet. Die Gesamtposition der Sicherungsinstrumente wird unter Punkt 37.5 "Methoden zur Überwachung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen" dargestellt.

19.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Positive Fair Values aus derivativen Finanzinstrumenten 411 723
Termingeldanlagen und ausgereichte Darlehen 561 435
Forderungen aus Finance-Lease-Verträgen 4 4
Übrige finanzielle Vermögenswerte 1.023 786
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.999 1.947

19.3 / POSITIVE FAIR VALUES DER LANG- UND KURZFRISTIGEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Cashflow-Hedges zur Absicherung gegen Währungsrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen 732 1.618
Sonstige derivative Finanzinstrumente 106 277
Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente 838 1.895

20 / SONSTIGE FORDERUNGEN

20.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE FORDERUNGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Steueransprüche 2 2
Übrige Forderungen 127 143
Langfristige sonstige Forderungen 128 145

20.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE FORDERUNGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Steueransprüche 456 496
Übrige Forderungen 458 680
Langfristige sonstige Forderungen 914 1.176

21 / VORRÄTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 909 801
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen 942 888
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.468 5.104
Kurzfristiges Vermietvermögen 1.087 1.101
Vorräte 9.406 7.893

Zeitgleich mit der Umsatzerzielung wurden Vorräte in Höhe von 46.198 (45.857) Mio. EUR in den Herstellungskosten berücksichtigt. Die Wertminderung aus der absatzmarktorientierten Bewertung der Vorräte betrug 381 (394) Mio. EUR.

Es wurden Zuschreibungen in Höhe von 14 (2) Mio. EUR vorgenommen.

Vom Fertigerzeugnisbestand sind Teilumfänge des Geschäftswagenfuhrparks in Höhe von 306 (263) Mio. EUR zur Absicherung der Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus dem Altersteilzeit-Blockmodell sicherungsübereignet.

Ferner werden in den Vorräten vermietete Fahrzeuge mit einer Operate-Lease-Dauer von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.087 (1.101) Mio. EUR ausgewiesen. Aus den unkündbaren Leasingverhältnissen werden im folgenden Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 56 (55) Mio. EUR erwartet.

22 / FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.800 (5.533) Mio. EUR werden innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Punkt 37.2 "Kredit- und Ausfallrisiken" dargestellt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nach dem Leistungsfortschritt vereinnahmte bedingte Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen. Diese entsprechen den vertraglichen Vermögenswerten aus Kundenverträgen und entwickelten sich wie folgt:

in Mio. EUR 2018
Stand am 1.1. 121
Zu- und Abgänge 48
Änderungen Konsolidierungskreis -
Veränderungen der Wertberichtigungen 0
Änderungen von Bewertungen und Schätzungen sowie Vertragsanpassungen -
Währungsänderungen -
Stand am 31.12. 169

Im Vorjahr setzten sich die Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen gemäß IAS 18 wie folgt zusammen:

in Mio. EUR 31.12.2017
Herstellungskosten und anteiliges Auftragsergebnis der kundenspezifischen Fertigungsaufträge 280
Teilabrechnungen -
Forderungen vor erhaltenen Anzahlungen 280
Erhaltene Anzahlungen - 158
Forderungen aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen 123

Weitere erhaltene Anzahlungen für kundenspezifische Fertigungsaufträge im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 14 Mio. EUR, für die noch keine Herstellungskosten angefallen sind, werden in den Verbindlichkeiten für erhaltene Anzahlungen für Bestellungen und Dienstleistungen ausgewiesen.

23 / EFFEKTIVE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHE

Unter dieser Position werden Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern überwiegend von ausländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen.

24 / WERTPAPIERE UND ZAHLUNGSMITTEL

Die Wertpapiere umfassen fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere und Aktien in Höhe von 5.726 (6.002) Mio. EUR.

Die Zahlungsmittel in Höhe von 9.309 (11.273) Mio. EUR umfassen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen. Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 783 (1.177) Mio. EUR bestanden bei verschiedenen Banken in unterschiedlichen Währungen. Die Guthaben bei verbundenen Unternehmen umfassen täglich bzw. kurzfristig fällige Geldanlagen mit nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken und betragen 8.484 (10.096) Mio. EUR.

25 / ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE VERMÖGENSWERTE UND ZUR VERÄUSSERUNG KLASSIFIZIERTE SCHULDEN

Die im Vorjahr als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Anteile an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), wurden mit Wirkung zum 6. November 2018 an die Volkswagen AG, Wolfsburg, veräußert.

Im Dezember 2017 wurden zwischen Audi, BMW und Daimler einerseits und der Robert Bosch Investment Nederland B.V., Boxtel (Niederlande), sowie der Continental Automotive Holding Netherlands B.V., Maastricht (Niederlande), andererseits Verträge zur Veräußerung von jeweils 5,9 Prozent der Anteile an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), unterzeichnet. Der Anteil des Audi Konzerns an der There Holding B.V. reduziert sich dadurch um 3,9 Prozentpunkte. Für diesen Anteil wurde im Geschäftsjahr 2017 auf Basis des Equity-Buchwerts eine Umgliederung in die Zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte in Höhe von 86 Mio. EUR vorgenommen. Die Transaktionen wurden am 28. Februar 2018 vollzogen.

26 / EIGENKAPITAL

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf den Seiten 178 f. dargestellt.

Das Grundkapital der AUDI AG beträgt unverändert 110.080.000 EUR. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 EUR am Gesellschaftskapital. Es ist eingeteilt in 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen sowie Einzahlungen der Volkswagen AG, Wolfsburg.

Die Gewinnrücklagen setzen sich aus den angesammelten Gewinnen und den Neubewertungen aus Pensionsplänen zusammen.

Die übrigen Rücklagen umfassen die erfolgsneutral erfassten Wertänderungen der Sicherungsgeschäfte, der at-Equity-bewerteten Anteile sowie Währungsumrechnungsdifferenzen.

In der Rücklage für Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich die Chancen und Risiken aus Devisentermin-, Devisenoptions- und Rohstoffpreisgeschäften zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme erfolgsneutral abgegrenzt. Mit Realisierung des Grundgeschäfts werden die Ergebnisse aus der Abrechnung der Sicherungskontrakte im Operativen Ergebnis ausgewiesen.

In der Rücklage für at-Equity-bewertete Anteile werden die erfolgsneutral erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen, anteilig die erfolgsneutral erfassten Cashflow-Hedges und die Effekte aus der Neubewertung von Pensionsplänen der at-Equity-bewerteten Gesellschaften erfasst.

Der nach Gewinnabführung an die Volkswagen AG verbleibende Überschuss von 2.286 (1.103) Mio. EUR wird in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Zusammengefasste Informationen zu den Einzelabschlüssen der wesentlichen Gesellschaften, an denen Audi keine Anteile hält, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

26.1 / ANGABEN ZUR BILANZ

in Mio. EUR Audi of America, LLC Audi Canada Inc.
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte 313 300 58 59
Kurzfristige Vermögenswerte 4.587 3.936 740 501
Langfristige Schulden 736 592 103 93
Kurzfristige Schulden 3.656 3.264 585 363
Anteil anderer Gesellschafter 508 380 110 103

26.2 / ANGABEN ZUM ERGEBNIS UND ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

in Mio. EUR Audi of America, LLC Audi Canada Inc.
2018 2017 2018 2017
Umsatzerlöse 9.035 9.899 1.369 1.455
Ergebnis nach Steuern 1) 66 - 93 11 16
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 21 - 66 - 4 - 5
Gesamtergebnis 87 - 159 8 10
Anteil anderer Gesellschafter am Gesamtergebnis 87 - 159 8 10
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 406 - 278 - 1 - 23
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 431 - 221 - 206 91
davon Veränderung der Termingeldanlagen und der ausgereichten Darlehen - 430 - 229 - 204 91
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 50 460 262 - 96
Wechselkursbedingte Änderung der Zahlungsmittel 12 - 230 - 5 - 9
Veränderung der Zahlungsmittel - 874 - 269 50 - 37

1) Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäftsbereiche aufgegeben.

27 / FINANZVERBINDLICHKEITEN

27.1 / LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Kreditverbindlichkeiten 30 35
Verbindlichkeiten aus Finance-Lease-Verträgen 289 293
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 319 328

27.2 / KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten gegenüber Factoringunternehmen - 50
Kreditverbindlichkeiten 86 248
Verbindlichkeiten aus Finance-Lease-Verträgen 23 22
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 108 319

Der Bewertung der lang- und kurzfristigen Finance-Lease-Verträge liegen jeweils marktübliche Zinssätze zugrunde.

28 / PASSIVE LATENTE STEUERN

Die temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und des Konzernabschlusses werden unter dem Punkt "Latente Steuern" in den "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter dem Punkt 10 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert.

Latente Steuerverbindlichkeiten werden gemäß IAS 1 ungeachtet ihrer Fristigkeit als langfristige Schulden ausgewiesen.

29 / SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

29.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Negative Fair Values aus derivativen Finanzinstrumenten 456 432
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 7 16
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 463 448

Die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente, welche im Wesentlichen Währungssicherungen betreffen, werden zu Marktwerten bewertet. Die Gesamtposition der Währungssicherungsinstrumente wird unter dem Punkt 37 "Management von Finanzrisiken" dargestellt.

29.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Negative Fair Values aus derivativen Finanzinstrumenten 504 300
Verbindlichkeit aus Gewinnabführung 1.096 2.406
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 2.467 2.222
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.067 4.928

29.3 / NEGATIVE FAIR VALUES DER LANG- UND KURZFRISTIGEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Cashflow-Hedges zur Absicherung gegen Währungsrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen 228 129
Sonstige derivative Finanzinstrumente 732 603
Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente 960 732

30 / SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

30.1 / LANGFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Erhaltene Anzahlungen für Bestellungen und Dienstleistungen 828 805
Erhaltene Anzahlungen aus Leasingverträgen - 0
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 6 3
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 43 38
Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 96 85
Übrige Verbindlichkeiten 252 274
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 1.224 1.205

Der Anteil der Verbindlichkeiten mit einer Fristigkeit von mehr als fünf Jahren beträgt 13 (11) Mio. EUR.

30.2 / KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Erhaltene Anzahlungen für Bestellungen und Dienstleistungen 851 742
Erhaltene Anzahlungen aus Leasingverträgen 37 36
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 248 260
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 138 164
Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 1.177 1.227
Übrige Verbindlichkeiten 182 79
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 2.634 2.508

30.3 / VERTRAGLICHE VERBINDLICHKEITEN

Bei den erhaltenen Anzahlungen für Bestellungen und Dienstleistungen handelt es sich um vertragliche Verbindlichkeiten, die sich wie folgt entwickelt haben:

in Mio. EUR 2018
Stand am 1.1. 1.405
Zu- und Abgänge 244
Änderungen Konsolidierungskreis -
Änderungen von Bewertungen und Schätzungen sowie Vertragsanpassungen -
Währungsänderungen 31
Stand am 31.12. 1.679

31 / RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Höhe der Leistungen hängt in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab.

Für die betriebliche Altersversorgung bestehen im Audi Konzern sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich im Audi Konzern auf insgesamt 418 (397) Mio. EUR. Davon wurden in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge in Höhe von 387 (370) Mio. EUR geleistet.

Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends sowie die Fluktuationsraten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres sowie aus Annahmenänderungen. Diese werden als Teil der Neubewertungen in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Diese Neubewertungen umfassen zudem den Ertrag aus Planvermögen.

Die betriebliche Altersversorgung im Audi Konzern wurde zum 1. Januar 2001 in Deutschland zu einem Contractual Trust Arrangement (CTA) weiterentwickelt. Dieser Trust beruht auf einer beitragsbasierten Versorgungszusage mit Garantien, die durch den Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, abgesichert ist. Ein jährlicher einkommens- und statusabhängiger Versorgungsaufwand wird anhand sogenannter Verrentungsfaktoren in einen lebenslang zu zahlenden Rentenanspruch umgerechnet (Garantiebausteine). Die Verrentungsfaktoren enthalten eine Garantieverzinsung. Im Versorgungsfall werden die jährlich erworbenen Rentenbausteine addiert. Der Versorgungsaufwand wird fortlaufend in ein Sondervermögen eingebracht, das vom Volkswagen Pension Trust e.V. treuhänderisch verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt wird. Sofern das Planvermögen höher ist als der mit dem Garantiezins berechnete Barwert der Verpflichtungen, werden Überschüsse zugewiesen (Überschussbausteine).

Die Versorgungszusage wird nach IAS 19 als leistungsorientierte Zusage eingestuft. Da das treuhänderisch verwaltete Sondervermögen die Voraussetzungen von IAS 19 als Planvermögen erfüllt, ist insoweit eine Verrechnung mit den Verpflichtungen erfolgt.

31.1 / IN DER BILANZ ERFASSTE BETRÄGE FÜR LEISTUNGSZUSAGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Anwartschaftsbarwert der über einen externen Fonds finanzierten Verpflichtungen 2.863 2.615
Fair Value des Planvermögens 1.732 1.617
Finanzierungsstatus (Saldo) 1.132 998
Anwartschaftsbarwert der nicht über einen externen Fonds finanzierten Verpflichtungen 4.062 4.137
Bilanzierte Pensionsrückstellungen 5.194 5.134

31.2 / ANWARTSCHAFTSBARWERT DER LEISTUNGSZUSAGEN

in Mio. EUR 2018 2017
Anwartschaftsbarwert zum 1.1. 6.752 6.682
Dienstzeitaufwand 264 253
Zinsaufwand 125 118
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen + 89 - 1
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen - 147 - 127
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen - 42 - 63
Rentenzahlungen aus Unternehmensvermögen - 113 - 110
Rentenzahlungen aus dem Fondsvermögen - 15 - 10
Gewinne aufgrund von Abgeltungen 0 -
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzung) 0 -
Effekte aus Übertragungen 16 14
Währungsunterschiede - 4 - 4
Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 6.925 6.752

31.3 / SENSITIVITÄTSANALYSEN

Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung, falls 31.12.2018 31.12.2017
in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %
Abzinsungssatz + 0,5 Prozentpunkte 6.254 - 9,69% 6.090 - 9,80%
- 0,5 Prozentpunkte 7.708 11,30% 7.524 11,44%
Gehaltstrend + 0,5 Prozentpunkte 6.992 0,96% 6.838 1,27%
- 0,5 Prozentpunkte 6.864 - 0,89% 6.672 - 1,18%
Rententrend + 0,5 Prozentpunkte 7.291 5,29% 7.122 5,49%
- 0,5 Prozentpunkte 6.593 - 4,80% 6.416 - 4,97%
Lebenserwartung + 1 Jahr 7.134 3,02% 6.940 2,80%

Eine Veränderung der für die Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt hat die in der Tabelle dargestellten Auswirkungen.

Die Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, das heißt, mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt.

Zur Untersuchung der Sensitivität des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurden im Rahmen einer Vergleichsberechnung die angesetzten Sterbewahrscheinlichkeiten in dem Maße abgesenkt, dass die Absenkung in etwa zu einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt.

31.4 / AUFTEILUNG DES BARWERTS DER LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSVERPFLICHTUNG AUF DIE MITGLIEDER DES PLANS

in Mio. EUR 2018 2017
Aktive begünstigte Mitglieder 4.769 4.644
Mit unverfallbarem Anspruch aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitglieder 199 195
Pensionäre 1.957 1.912
Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 6.925 6.752

31.5 / FÄLLIGKEITSPROFIL DER LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSVERPFLICHTUNG

in Mio. EUR 2018 2017
Fällig innerhalb des nächsten Geschäftsjahres 174 158
Fällig innerhalb von zwei bis fünf Jahren 1.146 1.034
Fällig in mehr als fünf Jahren 5.606 5.560
Anwartschaftsbarwert zum 31.12. 6.925 6.752

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit, in der aus heutiger Sicht die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung bestehen wird, beträgt im Audi Konzern 22 (22) Jahre (Macaulay Duration).

31.6 / FAIR VALUE DES PLANVERMÖGENS

in Mio. EUR 2018 2017
Planvermögen zum 1.1. 1.617 1.480
Zinserträge aus Planvermögen 31 27
Im Zinsertrag nicht erfasste Erträge/ Aufwendungen aus Planvermögen - 69 - 27
Arbeitgeberbeiträge an den Fonds 161 146
Arbeitnehmerbeiträge an den Fonds - 0
Rentenzahlungen aus dem Fonds - 15 - 10
Effekte aus Übertragungen 11 3
Währungsunterschiede - 5 - 2
Planvermögen zum 31.12. 1.731 1.617

Für das folgende Geschäftsjahr werden Arbeitgeberbeiträge für das Fondsvermögen in Höhe von 166 (122) Mio. EUR erwartet.

31.7 / ZUSAMMENSETZUNG DES PLANVERMÖGENS

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Gesamt Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Gesamt
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 130 - 130 123 - 123
Schuldinstrumente - - - 2 - 2
Aktienfonds 229 - 229 225 - 225
Rentenfonds 1.258 110 1.367 1.153 106 1.259
Immobilienfonds 4 - 4 7 - 7
Planvermögen 1.622 110 1.732 1.511 106 1.617

Neben dem allgemeinen Marktrisiko unterliegt das Planvermögen des Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, hauptsächlich einem Zinsänderungs- und Aktienkursrisiko. Das Planvermögen ist vorwiegend in Investmentfonds aus festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien investiert. Zur Abfederung des Marktrisikos sieht das Versorgungssystem vor jeder Überschusszuweisung eine Reservierung von Mitteln im Rahmen einer Schwankungsreserve vor. Daneben werden Ausrichtung und Durchführung der Kapitalanlage fortlaufend durch die Gremien des Volkswagen Pension Trust e.V. kontrolliert, in welchen auch die AUDI AG vertreten ist. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen Asset-Liability-Management-Studien durchgeführt, die sicherstellen, dass die Kapitalanlage im Einklang zu den abzusichernden Verpflichtungen steht.

Der Barwert der Verpflichtung unterliegt dem Zinsänderungsrisiko. Soweit das Planvermögen unter den Barwert der garantierten Verpflichtung sinkt, ist in diesem Umfang eine Rückstellung zu bilden.

Das Versorgungssystem sieht lebenslange laufende Rentenzahlungen vor. Um dem Langlebigkeitsrisiko Rechnung zu tragen, werden die aktuellsten Generationensterbetafeln "HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G" verwendet, in denen eine zukünftige Verlängerung der Lebenserwartung bereits berücksichtigt wird. Zusätzlich erfolgt ein jährliches Risikomonitoring im Rahmen der Vermögensüberprüfung im Volkswagen Pension Trust e.V. durch den unabhängigen Aktuar. Um das Inflationsrisiko durch die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen in Höhe der Inflationsrate zu reduzieren, wurde bei den Versorgungszusagen, bei denen diese gesetzlich zulässig ist, eine inflationsunabhängige Rentenanpassung durchgeführt.

31.8 / ERFOLGSWIRKSAM ERFASSTE BETRÄGE AUS LEISTUNGSZUSAGEN

in Mio. EUR 2018 2017
Dienstzeitaufwand 264 253
Nettozinsaufwand (+)/-ertrag (-) + 94 + 91
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzung) 0 -
Saldo der erfolgswirksam erfassten Beträge aus Leistungszusagen 358 343

Der Nettozinsaufwand bzw. -ertrag beinhaltet den Zinsaufwand aus der leistungsorientierten Verpflichtung sowie den erwarteten Ertrag aus dem Planvermögen (net interest approach).

31.9 / ENTWICKLUNG DER PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

in Mio. EUR 2018 2017
Pensionsrückstellungen zum 1.1. 5.134 5.202
Dienstzeitaufwand 264 253
Zinsaufwand 125 118
Zinserträge aus Planvermögen - 31 - 27
Im Zinsertrag nicht erfasste Erträge/ Aufwendungen aus Planvermögen 69 27
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen + 89 - 1
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen - 147 - 127
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen - 42 - 63
Rentenzahlungen aus Unternehmensvermögen - 113 - 110
Gewinne aufgrund von Abgeltungen 0 -
Arbeitgeberbeiträge an den Fonds - 161 - 146
Effekte aus Übertragungen 5 11
Währungsunterschiede 0 - 2
Pensionsrückstellungen zum 31.12. 5.194 5.134

31.10 / VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE PRÄMISSEN FÜR DIE BERECHNUNG DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN

in % 2018 2017
Abzinsungssatz 1,97 1,87
Gehaltstrend 3,67 3,67
Rententrend 1,46 1,46
Fluktuationsrate 1,18 1,17

Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die anhand der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtung gewichtet wurden.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen für die Altersvorsorge wurden die "Richttafeln 2018 G", herausgegeben von der HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH, Köln, verwendet.

Der einmalige Umstellungseffekt von den im Vorjahr verwendeten "Richttafeln 2005 G" ist unter den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten durch Änderungen demografischer Annahmen ausgewiesen. Die Abzinsungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt. Die Gehaltstrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriere berücksichtigen. Die Rententrends entsprechen entweder den vertraglich festgelegten Garantieanpassungen oder basieren auf gültigen Regelungen zur Rentenanpassung. Die Fluktuationsraten basieren auf Vergangenheitserfahrungen sowie Zukunftserwartungen.

32 / EFFEKTIVE ERTRAGSTEUERVERPFLICHTUNGEN

Die effektiven Ertragsteuerverpflichtungen enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten aus Umlagen gegenüber der Volkswagen AG, Wolfsburg.

33 / SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres
Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft 8.801 3.855 8.806 4.008
Belegschaftsbezogene Rückstellungen 1.161 331 1.078 266
Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken 836 398 956 436
Übrige Rückstellungen 1.083 1.009 903 840
Sonstige Rückstellungen 11.881 5.593 11.743 5.550

Im Geschäftsjahr wurden Rückstellungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von 376 (387) Mio. EUR gebildet. Hierfür bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von insgesamt 822 (931) Mio. EUR. Die Rückstellungen aus dem Airbag-Rückruf betragen 151 (211) Mio. EUR. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert in beiden Fällen im Wesentlichen aus Inanspruchnahmen.

Die Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Originalteilen. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs ermittelt. Des Weiteren umfassen die Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft Vertriebsmaßnahmen, wie Rabatte, Boni und Ähnliches. Hierbei handelt es sich um Ansprüche, die durch Umsätze vor dem Bilanzstichtag verursacht wurden, jedoch nach dem Bilanzstichtag anfallen. Darüber hinaus wurden Rückstellungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik für technische Maßnahmen gebildet. Außerdem sind Vorsorgen für den Airbag-Rückruf in den Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft enthalten.

Die belegschaftsbezogenen Rückstellungen werden unter anderem für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen gebildet.

Die Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken umfassen verschiedene Gerichtsverfahren und Ansprüche im Wesentlichen im Zusammenhang mit Produkthaftung und Patentverletzung. Außerdem sind Vorsorgen für rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Dieselthematik enthalten.

Bei den betroffenen Vierzylinder-TDI-Motoren sind Gesellschaften des Audi Konzerns in verschiedenen Ländern ebenfalls in Rechtsverfahren mit einbezogen. Die Verteidigung einschließlich der damit verbundenen Konsequenzen liegt aufgrund bestehender Vereinbarungen in der Verantwortung der Volkswagen AG, Wolfsburg. Insofern wird hierfür kein Ressourcenabfluss erwartet, der eine Rückstellungsbildung rechtfertigt. Eine Inanspruchnahme des Audi Konzerns bezüglich der beschriebenen Vierzylinder-TDI-Thematik aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird als höchst unwahrscheinlich erachtet. Daher wurden keine Eventualverbindlichkeiten erfasst.

Gegenüber der Volkswagen AG besteht ein Erstattungsanspruch aus der Vierzylinder-TDI-Thematik in Höhe von 227 (328) Mio. EUR.

In den übrigen Rückstellungen sind unter anderem Vorsorgen für Preisrisiken von 255 (144) Mio. EUR enthalten.

Der Zahlungsabfluss der sonstigen Rückstellungen wird zu 47 Prozent im Folgejahr, zu 41 Prozent in den Jahren 2020 bis 2023 und zu 12 Prozent danach erwartet.

// ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN

in Mio. EUR 1.1.2018 1) Währungsunterschiede Konsolidierungskreisänderung Verbrauch Auflösung Zuführung
Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft 8.911 46 - 3.189 360 3.423
Belegschaftsbezogene Rückstellungen 1.078 0 - 215 13 317
Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken 956 1 - 298 75 264
Übrige Rückstellungen 903 1 - 349 81 609
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen 11.848 47 - 4.050 530 4.614
in Mio. EUR Zinseffekt aus der Bewertung 31.12.2018
Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft - 30 8.801
Belegschaftsbezogene Rückstellungen - 6 1.161
Rückstellungen für Rechts- und Prozessrisiken - 12 836
Übrige Rückstellungen 0 1.083
Entwicklung der sonstigen Rückstellungen - 48 11.881

1) Der Anfangsbestand wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15).

34 / VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 8.565 (7.313) Mio. EUR. Bei den Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN

35 / KAPITALMANAGEMENT

Primäres Ziel des Kapitalmanagements im Audi Konzern ist die Sicherstellung einer finanziellen Flexibilität, um die Geschäfts- und Wachstumsziele zu erreichen sowie eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu ermöglichen. Insbesondere steht das Erreichen der vom Kapitalmarkt geforderten Mindestverzinsung des investierten Vermögens im Fokus des Managements.

Um den Ressourceneinsatz im Audi Konzern so effizient wie möglich zu gestalten und dessen Erfolg zu messen, wird zur wertorientierten Steuerung die relative Kennzahl Kapitalrendite (RoI) genutzt.

Die Kapitalrendite zeigt die periodenbezogene Verzinsung des durchschnittlich investierten Vermögens auf Basis des Operativen Ergebnisses nach Steuern. Im Audi Konzern wurde ein Mindestverzinsungsanspruch an das investierte Vermögen von 9 Prozent definiert, der einerseits für die Segmente, andererseits für die einzelnen Produkte und Produktlinien gilt.

Das investierte Vermögen ergibt sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Vorräte und Forderungen), und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen). Das durchschnittliche investierte Vermögen wird aus dem Vermögensstand zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres gebildet.

Die Kapitalrendite ist in folgender Tabelle dargestellt:

in Mio. EUR 2018 2017
Operatives Ergebnis nach Steuern 2.471 3.270
Investiertes Vermögen (Durchschnitt) 24.829 22.659
Kapitalrendite (RoI) in % 10,0 14,4

36 / ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN IN DER BILANZ

36.1 / BUCHWERTE DER FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet
Sonstige Beteiligungen - - 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.296 48 -
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 5.296 48 1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.630 1 -
Effektive Ertragsteueransprüche 2 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.418 225 -
Wertpapiere - 5.726 -
Zahlungsmittel 9.309 - -
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 16.359 5.953 -
Finanzielle Vermögenswerte 21.654 6.000 1
Finanzverbindlichkeiten 30 - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7 399 -
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 786 - -
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 823 399 -
Finanzverbindlichkeiten 86 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.565 - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.563 333 -
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 277 - -
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 12.491 333 -
Finanzielle Verbindlichkeiten 13.314 732 -
in Mio. EUR Derivate in Sicherungsbeziehungen Keiner Kategorie zugeordnet Buchwert gemäß Bilanz zum 31.12.2018
Sonstige Beteiligungen - - 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 379 20 5.742
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 379 20 5.743
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 169 5.800
Effektive Ertragsteueransprüche - - 2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 352 4 1.999
Wertpapiere - - 5.726
Zahlungsmittel - - 9.309
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 352 173 22.836
Finanzielle Vermögenswerte 732 193 28.580
Finanzverbindlichkeiten - 289 319
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 57 - 463
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen - - 786
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 57 289 1.567
Finanzverbindlichkeiten - 23 108
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 8.565
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 171 - 4.067
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen - - 277
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 171 23 13.018
Finanzielle Verbindlichkeiten 228 311 14.585

Die Angaben enthalten nur Finanzinstrumente und Vermögens werte bzw. Schulden die nach IFRS 9 zu bewerten sind. Ein Abgleich mit der Bilanz ist daher nur eingeschränkt möglich.

Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 werden ab dem Geschäftsjahr 2018 die Buchwerte der vertraglichen Vermögenswerte sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasing in der Kategorie "Keiner Kategorie zugeordnet" ausgewiesen.

Ferner werden Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Steuerumlagen nun als Finanzinstrument klassifiziert.

Die Vorjahresangaben entsprechen den Regelungen des IAS 39. Das Berichtsformat wurde angepasst.

in Mio. EUR Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen der Finanzinstrumente
Buchwert gemäß Bilanz zum 31.12.2017 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet Zur Veräußerung verfügbar Kredite und Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden Keiner Kategorie nach IAS 39 zugeordnet
Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehungen
Sonstige Beteiligungen 1 - 1 - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.940 88 - 3.747 - 1.085
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 4.941 88 1 3.747 - 1.085
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.533 - - 5.533 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.947 190 - 1.221 - 533
Wertpapiere 6.002 - 6.002 - - -
Zahlungsmittel 11.273 - - 11.273 - -
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 24.755 190 6.002 18.026 - 533
Finanzielle Vermögenswerte 29.696 277 6.003 21.773 - 1.618
Finanzverbindlichkeiten 328 - - - 35 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 448 397 - - 16 35
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 776 397 - - 51 35
Finanzverbindlichkeiten 319 - - - 297 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.313 - - - 7.313 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.928 206 - - 4.628 94
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 12.560 206 - - 12.238 94
Finanzielle Verbindlichkeiten 13.336 603 - - 12.289 129
in Mio. EUR Einteilung in Bewertungslevels gemäß IFRS 7
Keiner Kategorie nach IAS 39 zugeordnet Zum Fair Value bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Nicht im Anwendungsbereich des IAS 39 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Sonstige Beteiligungen - - - 1 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 - 1.160 13 3.768
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 21 - 1.160 13 3.768
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - - - 5.533
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4 - 719 3 1.225
Wertpapiere - 6.002 - - -
Zahlungsmittel - - - - 11.273
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4 6.002 719 3 18.030
Finanzielle Vermögenswerte 25 6.002 1.879 17 21.798
Finanzverbindlichkeiten 293 - - - 328
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - 41 391 16
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 293 - 41 391 344
Finanzverbindlichkeiten 22 - - - 319
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - 7.313
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - 118 182 4.628
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 22 - 118 182 12.260
Finanzielle Verbindlichkeiten 315 - 159 573 12.604

36.2 / ANGABEN ZUM FAIR VALUE

Die Bewertung der Finanzinstrumente zum Fair Value folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt. Als aktiven Markt bezeichnet man einen Markt, auf dem homogene Produkte gehandelt werden, für die jederzeit vertragswillige Käufer und Verkäufer gefunden werden und deren Preise öffentlich zugänglich sind.

Nach Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie werden Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Wertpapiere, bewertet, die auf aktiven Märkten notiert sind.

Zu den Finanzinstrumenten, die nach Stufe 2 bewertet werden, gehören beispielsweise Derivate, deren Fair Value mithilfe von Bewertungsverfahren auf der Basis beobachtbarer Marktdaten ermittelt wird. Hierbei werden insbesondere Währungskurse, Zinskurven sowie Rohstoffpreise verwendet, welche an den entsprechenden Märkten beobachtbar sind und über Preisserviceagenturen bezogen werden.

// ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR 31.12.2018
Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Sonstige Beteiligungen 1 - - 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 427 - 425 2
Zum Fair Value bewertete langfristige finanzielle Vermögenswerte 428 - 425 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 - - 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 578 - 576 1
Wertpapiere 5.726 5.726 - -
Zum Fair Value bewertete kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 6.305 5.726 576 3
Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 6.733 5.726 1.001 5
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 456 - 83 372
Zum Fair Value bewertete langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 456 - 83 372
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 504 - 251 253
Zum Fair Value bewertete kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 504 - 251 253
Zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 960 - 335 625

Der Stufe 3 werden im Audi Konzern im Wesentlichen die Restwertsicherungsvereinbarungen mit dem Handel zugeordnet. Die Inputfaktoren für die Bewertung der zukünftigen Entwicklung von Gebrauchtwagenpreisen können nicht auf aktiven Märkten beobachtet werden, sondern werden von verschiedenen, unabhängigen Institutionen prognostiziert. Das Restwertsicherungsmodell wird unter Punkt 37.4 "Marktpreisrisiken" erläutert.

Des Weiteren sind auch langfristige Warentermingeschäfte der Stufe 3 zuzuordnen, da aufgrund der langen Laufzeiten der Kontrakte die für ihre Bewertung wesentlichen Parameter extrapoliert werden müssen. Die Extrapolation erfolgt für die unterschiedlichen Rohstoffe auf der Basis von beobachtbaren Inputfaktoren, welche über Preisserviceagenturen bezogen werden. Bei der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten wird grundsätzlich auf die jeweiligen Unternehmensplanungen sowie die unternehmensspezifischen Diskontierungszinssätze zurückgegriffen.

// ÜBERLEITUNGSRECHNUNG DER ZUM FAIR VALUE NACH STUFE 3 BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR 2018 2017
Positive Fair Values von Finanzinstrumenten der Stufe 3 zum 1.1. 17 16
Währungsänderungen 0 -
Im Operativen Ergebnis erfasste Gewinne (+)/Verluste (-) - 5 -
Im Finanzergebnis erfasste Gewinne (+)/Verluste (-) - + 17
Im Eigenkapital erfasste Gewinne (+)/Verluste (-) - 0
Zugänge 1 -
Abgänge 0 -
Realisierungen - 2 - 3
Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 - 6 - 14
Positive Fair Values von Finanzinstrumenten der Stufe 3 zum 31.12. 5 17
Im Operativen Ergebnis erfasste Gewinne (+)/ Verluste (-) von Finanzinstrumenten der Stufe 3, die zum 31.12. noch im Bestand sind - 5 -
Im Finanzergebnis erfasste Gewinne (+)/ Verluste (-) von Finanzinstrumenten der Stufe 3, die zum 31.12. noch im Bestand sind - + 17
in Mio. EUR 2018 2017
Negative Fair Values von Finanzinstrumenten der Stufe 3 zum 1.1. 573 228
Im Operativen Ergebnis erfasste Gewinne (-)/Verluste (+) + 239 -
Im Finanzergebnis erfasste Gewinne (-)/Verluste (+) - + 449
Realisierungen - 183 - 104
Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 - 4 - 1
Negative Fair Values von Finanzinstrumenten der Stufe 3 zum 31.12. 625 573
Im Operativen Ergebnis erfasste Gewinne (-)/ Verluste (+) von Finanzinstrumenten der Stufe 3, die zum 31.12. noch im Bestand sind + 239 -
Im Finanzergebnis erfasste Gewinne (-)/ Verluste (+) von Finanzinstrumenten der Stufe 3, die zum 31.12. noch im Bestand sind - + 449

Das Restwertsicherungsmodell wird grundsätzlich der Stufe 3 zugeordnet. Die Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 beinhalten Warentermingeschäfte, für deren Bewertung keine Extrapolation der Kurse mehr notwendig ist, weil diese wieder auf aktiven Märkten beobachtbar sind.

Die Auswirkungen von Marktpreisänderungen der Gebrauchtwagen, die sich aus den Absicherungsvereinbarungen ergeben, sind unter Punkt 37.4 "Marktpreisrisiken" im Einzelnen dargestellt.

Die Chancen und Risiken, die sich aus den Fair-Value-Schwankungen der nach Stufe 3 bewerteten derivativen Finanzinstrumente ergeben, werden im Audi Konzern mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Dadurch werden die Effekte der Änderungen von Rohstoffpreisnotierungen auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital simuliert. Durch einen 10-prozentigen Anstieg bzw. Rückgang der Rohstoffpreise zum 31. Dezember 2018 würde sich das Ergebnis nach Steuern um 2 (4) Mio. EUR positiv bzw. negativ verändern. Auf das Eigenkapital ergeben sich im aktuellen Jahr, wie auch im Vorjahr, durch Preisveränderungen keine Auswirkungen.

// FAIR VALUE DER ZU ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR 31.12.2018
Buchwert Fair Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.630 5.630 - 5.630 -
Effektive Ertragsteueransprüche 2 2 - 2 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 6.713 7.093 - 7.093 -
Zahlungsmittel 9.309 9.309 8.652 657 -
Fair Values der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte 21.654 22.034 8.652 13.382 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.565 8.565 - 8.565 -
Finanzverbindlichkeiten 116 116 - 116 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.570 3.570 - 3.570 -
Effektive Ertragsteuerverpflichtungen 1.063 1.063 - 1.063 -
Fair Values der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 13.314 13.314 - 13.314 -
in Mio. EUR 31.12.2017
Buchwert Fair Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.533 5.533 - 5.533 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.992 5.050 - 5.050 -
Zahlungsmittel 11.273 11.273 11.255 18 -
Fair Values der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte 21.798 21.856 11.255 10.601 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.313 7.313 - 7.313 -
Finanzverbindlichkeiten 647 693 - 693 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.644 4.645 - 4.645 -
Fair Values der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten 12.604 12.651 - 12.651 -

Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten entsprechen die anzugebenden Fair-Value-Stufen grundsätzlich den unter Punkt 36.2 angegebenen Kriterien. Der Fair Value dieser Finanzinstrumente, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Bei den langfristigen Vermögenswerten und Schulden ergeben sich grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen in den Relationen zwischen Bilanzwert und Fair Value. Aus Wesentlichkeitsgründen wird der Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt.

Die im Vorjahr zur Veräußerung gehaltenen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 40 Mio. EUR sowie die in diesem Zusammenhang gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 73 Mio. EUR waren gemäß IAS 39 in die Kategorie "Kredite und Forderungen" einzuteilen und wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Fair Value dieser Vermögenswerte und Schulden entspricht jeweils dem Buchwert und ist - bis auf die darin enthaltenen Zahlungsmittel (Stufe 1) -der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zuzuordnen.

Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 wurden die Buchwerte der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasing von der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" in die Kategorie "Keiner Kategorie zugeordnet" umgegliedert. Die Leasingforderungen haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert in Höhe von 23 Mio. EUR. Der Buchwert entspricht dem Fair Value (Stufe 2). Die Leasingverbindlichkeiten haben einen Buchwert in Höhe von 311 Mio. EUR und einen Fair Value in Höhe von 336 Mio. EUR (Stufe 2).

37 / MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN

37.1 / SICHERUNGSRICHTLINIEN UND GRUNDSÄTZE DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS

Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und Controlling von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben können, werden in Einklang mit den Volkswagen Konzernrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht.

Das operative Risikomanagement erfolgt sowohl bei der AUDI AG als auch bei der Volkswagen AG, Wolfsburg, im Bereich Konzern-Treasury. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG werden turnusmäßig über die aktuelle Risikolage unterrichtet. Darüber hinaus wird der Volkswagen Vorstandsausschuss für Risikomanagement regelmäßig über die aktuellen Finanzrisiken informiert.

37.2 / KREDIT- UND AUSFALLRISIKEN

Kredit- und Ausfallrisiken aus finanziellen Vermögenswerten ergeben sich aus dem möglichen Ausfall eines Vertragspartners und bestehen maximal in Höhe der Buchwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen. Das maximale Kredit- und Ausfallrisiko wird durch gehaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen gemindert. Die gehaltenen Sicherheiten bestehen zum überwiegenden Teil für finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet". Dem Risiko aus nicht derivativen Finanzinstrumenten wird durch die gebildeten Risikovorsorgen und Wertberichtigungen für Forderungsausfälle Rechnung getragen. Vertragspartner von Geld- und Kapitalanlagen sowie Währungs- und Rohstoffpreissicherungsinstrumenten sind Kontrahenten einwandfreier Bonität. Darüber hinaus werden die Risiken durch ein Limitsystem begrenzt, das auf den Bonitätseinschätzungen internationaler Ratingagenturen und der Eigenkapitalausstattung der Vertragspartner aufbaut.

Durch die globale Geschäftstätigkeit und die hieraus resultierende Diversifikation ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

// RISIKOVORSORGE

Im Audi Konzern wird einheitlich auf sämtliche finanzielle Vermögenswerte und sonstige Risikoexposures das Expected Credit Loss Model des IFRS 9 angewendet.

Die Betrachtung des Expected Credit Loss Model des IFRS 9 umfasst sowohl die Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte ohne objektive Hinweise auf Wertminderung als auch die Risikovorsorge für bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte.

Die finanziellen Vermögenswerte im General Approach werden in drei Stufen sowie einer zusätzlichen Stufe für bereits bei Zugang bonitätsbeeinträchtigte Vermögenswerte eingeteilt. Stufe 1 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die erstmalig erfasst werden oder keine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit zeigen. In dieser Stufe werden die erwarteten Forderungsausfälle für die nächsten zwölf Monate berechnet. Stufe 2 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die eine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten zeigen, und Stufe 3 beinhaltet die finanziellen Vermögenswerte, die bereits objektive Anzeichen des Ausfalls aufweisen. In diesen Stufen werden die erwarteten Forderungsausfälle für die gesamte Laufzeit berechnet. Im Audi Konzern liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die bereits im Zugangszeitpunkt bonitätsbeeinträchtigt waren.

Der vereinfachte Ansatz wird im Audi Konzern auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte gemäß IFRS 15 mit signifikanter Finanzierungskomponente angewendet. Gleiches gilt auch für Forderungen aus Operate- oder Finance-Lease-Verträgen, die nach IAS 17 zu bilanzieren sind. Im Simplified Approach wird der erwartete Ausfall einheitlich auf die gesamte Laufzeit des Vermögenswertes gerechnet.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte bzw. Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen im Geschäftsjahr 2018.

/// VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

in Mio. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Gesamt
Stand zum 1.1.2018 64 - - 119 183
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 - - 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 - - - 0
Zugänge 14 - - 73 87
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe - - - - -
Transfer in
Stufe 1 - - - - -
Stufe 2 - - - - -
Stufe 3 0 - 80 - 80
Während der Periode ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte 5 - - 19 24
Inanspruchnahmen - - 64 2 66
Änderungen der Modelle oder Risikoparameter - - - - -
Stand zum 31.12.2018 74 - 17 171 261

/// VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZGARANTIEN UND KREDITZUSAGEN

in Mio. EUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Stand zum 1.1.2018 5 - - 5
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 - - 0
Änderungen Konsolidierungskreis - - - -
Zugänge 0 - - 0
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe - - - -
Transfer in
Stufe 1 - - - -
Stufe 2 - - - -
Stufe 3 - - - -
Während der Periode ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte - - - -
Inanspruchnahmen - - - -
Änderungen der Modelle oder Risikoparameter - - - -
Stand zum 31.12.2018 6 - - 6

/// VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR VERTRAGLICHE VERMÖGENSWERTE UND LEASINGFORDERUNGEN

in Mio. EUR Vereinfachter Ansatz
Stand zum 1.1.2018 1
Währungsumrechnungsdifferenzen 0
Änderungen Konsolidierungskreis -
Zugänge 1
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe -
Während der Periode ausgebuchte Vermögenswerte 0
Inanspruchnahmen -
Änderungen der Modelle oder Risikoparameter -
Stand zum 31.12.2018 2

/// VERÄNDERUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN UNTER IAS 39

in Mio. EUR 2017
Stand 1.1. 83
Änderungen Konsolidierungskreis 0
Zuführung 37
Inanspruchnahme - 6
Auflösung - 5
Stand 31.12. 108

// MAXIMALES KREDITRISIKO NACH KLASSEN

Die folgende Tabelle zeigt das maximale Kreditrisiko, dem der Audi Konzern zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, unterteilt nach Klassen, auf die das Wertminderungsmodell angewendet wird.

in Mio. EUR 31.12.2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 21.654
Finanzgarantien und Kreditzusagen 392
Keiner Kategorie zugeordnet 193
Gesamt 22.238

// RATINGKLASSEN

Im Audi Konzern erfolgt bei sämtlichen Kredit- und Leasingverträgen eine Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers. Im Rahmen des Mengengeschäfts erfolgt dies durch Scoringsysteme, bei Großkunden und Forderungen aus der Händlerfinanzierung kommen Ratingsysteme zum Einsatz. Die dabei mit gut bewerteten Forderungen sind in der Risikoklasse 1 enthalten. Forderungen von Kunden, deren Bonität nicht mit gut eingestuft wird, die aber noch nicht ausgefallen sind, sind in der Risikoklasse 2 enthalten. In der Risikoklasse 3 sind entsprechend alle ganz oder teilweise ausgefallenen Forderungen dargestellt.

In den beiden folgenden Tabellen sind die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte sowie die Ausfallrisikopositionen für Finanzgarantien und Kreditzusagen nach Ratingklassen dargestellt:

/// BRUTTOBUCHWERTE FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE NACH RATINGKLASSEN

in Mio. EUR 31.12.2018
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Gesamt
Ausfallrisiko Ratingklasse 1 (nicht ausfallgefährdete Forderungen) 16.106 - - 5.562 21.668
Ausfallrisiko Ratingklasse 2 (ausfallgefährdete Forderungen) - - - 0 0
Ausfallrisiko Ratingklasse 3 (ganz oder teilweise ausgefallene Forderungen) - - 17 231 247
Gesamt 16.106 - 17 5.792 21.915

/// AUSFALLRISIKO FÜR FINANZGARANTIEN UND KREDITZUSAGEN

in Mio. EUR 31.12.2018
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Ausfallrisiko Ratingklasse 1 (nicht ausfallgefährdete Forderungen) 397 - - 397
Ausfallrisiko Ratingklasse 2 (ausfallgefährdete Forderungen) - - - -
Ausfallrisiko Ratingklasse 3 (ganz oder teilweise ausgefallene Forderungen) - - - -
Gesamt 397 - - 397

// KREDITQUALITÄT DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

in Mio. EUR Bruttobuchwert 31.12.2017 Weder überfällig noch wertberichtigt Überfällig und nicht wertberichtigt Wertberichtigt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.581 4.910 615 56
Sonstige Forderungen 5.052 4.966 26 60
davon Forderungen aus Darlehen 4.160 4.160 - -
davon übrige Forderungen 892 806 26 60
10.633 9.876 641 116

Sämtliche "weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen" in Höhe von 9.876 Mio. EUR sind der Risikoklasse 1 zugeordnet. Die Risikoklasse 1 ist die höchste Ratingeinstufung im Volkswagen Konzern; sie umfasst ausschließlich "Forderungen gegenüber Vertragspartnern mit guter Bonität".

Innerhalb des Audi Konzerns existierten keinerlei überfällige zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente. Die Bestimmung der Fair Values dieser Finanzinstrumente orientiert sich an den Marktpreisen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden zum Fair Value bewertete Wertpapiere mit Anschaffungskosten in Höhe von 37 Mio. EUR wertberichtigt.

// FÄLLIGKEITSANALYSE DER BRUTTOBUCHWERTE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

in Mio. EUR Überfällig und nicht wertberichtigt Überfällig
31.12.2017 bis 30 Tage über 30 bis 90 Tage über 90 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 615 61 265 288
Sonstige Forderungen 26 9 12 5
Bruttobuchwerte 641 71 277 293

Das Ausfallrisiko war insgesamt gering, da der weit überwiegende Umfang der überfälligen und nicht wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte vorwiegend durch Rechnungseingangs- und Zahlungsprozesse bei Kunden mit sehr guter Bonität bedingt ist.

// SICHERHEITEN

Das Kredit- und Ausfallrisiko wird durch gehaltene Sicherheiten in Höhe von 2.198 (1.937) Mio. EUR gemindert. Sicherheiten werden im Audi Konzern vor allem für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehalten, die im Wesentlichen der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" zuzuordnen sind. Als Sicherheiten kommen hauptsächlich Fahrzeuge, Bankgarantien und Bankbürgschaften zum Einsatz.

37.3 / LIQUIDITÄTSRISIKEN

Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Eine auf einen festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorausschau sowie vorhandene nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen jederzeit die Liquiditätsversorgung im Audi Konzern sicher.

Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern, wie zum Beispiel in China, kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen.

// FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN

in Mio. EUR Gesamt Verbleibende vertragliche Fälligkeiten
31.12.2018 bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 427 109 99 220
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.565 8.565 0 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen 3.570 3.563 2 5
Derivative Finanzinstrumente 27.415 15.820 11.595 -
Undiskontierte Zahlungsmittelabflüsse 39.977 28.058 11.695 224
in Mio. EUR Gesamt Verbleibende vertragliche Fälligkeiten
31.12.2017 bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 647 319 108 220
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.313 7.313 0 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen 4.644 4.628 16 -
Derivative Finanzinstrumente 28.804 14.621 14.183 -
Undiskontierte Zahlungsmittelabflüsse 41.408 26.880 14.308 220

Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, für die ein Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. Berücksichtigt werden außerdem Zahlungsmittelabflüsse von Derivaten, die im Rahmen von Gegengeschäften geschlossen werden.

Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, für die ein Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, welche in der Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die in der Fälligkeitsanalyse dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt gleichermaßen für Sicherungsbeziehungen, die durch Gegengeschäfte geschlossen wurden.

Der Audi Konzern hat verschiedene finanzielle Garantien, im Wesentlichen in Form von Bürgschaften, gegeben. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien 237 (231) Mio. EUR. Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen.

// SICHERHEITEN

Im Audi Konzern werden finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt werden, in Höhe von 94 (129) Mio. EUR bilanziert. Diese Sicherheiten würden von den Vertragspartnern im Wesentlichen dann in Anspruch genommen, sobald Zahlungsziele für die besicherten Verbindlichkeiten überschritten werden.

37.4 / MARKTPREISRISIKEN

Der Audi Konzern ist durch seine globale Geschäftstätigkeit verschiedenen Marktpreisrisiken ausgesetzt, die im Folgenden dargestellt werden. Dazu werden die einzelnen Risikoarten und die jeweiligen Maßnahmen zum Risikomanagement beschrieben. Zusätzlich werden diese Risiken im Rahmen von Sensitivitätsanalysen quantifiziert.

// SICHERUNGSPOLITIK UND FINANZDERIVATE

Zu den Marktpreisrisiken, denen der Audi Konzern ausgesetzt ist, gehören insbesondere Währungs-, Fondspreis-, Rohstoffpreis- und Zinsrisiken. Im Rahmen des Risikomanagements werden diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften begrenzt. Grundsätzlich werden alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen durch das Konzern-Treasury der Volkswagen AG, Wolfsburg, zentral durchgeführt bzw. über das Konzern-Treasury der AUDI AG koordiniert. Risikokonzentrationen bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Die Marktpreisrisiken aus derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 7 werden im Audi Konzern mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Dabei werden durch Änderungen von Risikovariablen innerhalb der jeweiligen Marktpreisrisiken die Effekte auf das Eigenkapital und das Ergebnis nach Steuern ermittelt.

/// WÄHRUNGSRISIKEN

Das Währungsrisiko des Audi Konzerns resultiert vor allem aus der globalen operativen Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit. Die Maßnahmen zur Absicherung dieser Währungsrisiken werden nach der Volkswagen Organisationsrichtlinie auf Markenebene definiert, im Volkswagen Konzern abgestimmt und durch das Konzern-Treasury der Volkswagen AG umgesetzt.

Durch den Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte werden die Risiken betrags- und fristenkongruent begrenzt. Die Sicherungsgeschäfte werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zentral von der Volkswagen AG für den Audi Konzern getätigt. Darüber hinaus werden im Audi Konzern in geringem Umfang auch eigene Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, soweit dies der Vereinfachung des laufenden Geschäfts dient.

Die Sicherungsgeschäfte erfolgen über marktgängige derivative Finanzinstrumente (Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte). Kontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend von führenden Ratingagenturen sowie dem zentralen Risikomanagement der Volkswagen AG überprüft wird.

Im Rahmen des Managements der Währungsrisiken betrafen die Kurssicherungen im Jahr 2018 im Wesentlichen den US-Dollar, das britische Pfund und den chinesischen Renminbi.

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die monetärer Art und in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung (Translationsrisiko) bleiben hierbei unberücksichtigt. Im Audi Konzern sind die wesentlichen nicht derivativen Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, gehaltene Wertpapiere und gehaltene Fremdkapitalinstrumente, verzinsliche Schulden, unverzinsliche Verbindlichkeiten) entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden zu einem wesentlichen Teil durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Vor allem aufgrund der in der Regel kurzfristigen Fälligkeit der Instrumente haben mögliche Währungskursänderungen nur sehr geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnis oder das Eigenkapital.

Die Währungsrisiken werden durch Sensitivitätsanalysen bewertet, bei denen durch hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen die Effekte auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital gemessen werden. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen der Audi Konzern Finanzinstrumente eingeht.

Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Kursänderungen der den abgesicherten Grundgeschäften zugrunde liegenden Währungen haben Auswirkungen auf den Fair Value der Sicherungsgeschäfte und auf die Cashflow-Hedge-Rücklage im Eigenkapital.

/// FONDSPREISRISIKEN

Der aus der überschüssigen Liquidität aufgelegte Wertpapierfonds unterliegt einem Aktien- und Anleihekursrisiko, das sich aus der Schwankung von Börsenkursen, Börsenindizes und Marktzinssätzen ergeben kann. Die sich aus einer Variation der Marktzinssätze ergebende Veränderung der Anleihekurse wird, wie die Bewertung von Währungs- und sonstigen Zinsrisiken aus den Wertpapierfonds, separat in den entsprechenden Erläuterungen zu den "Währungsrisiken" sowie zu den "Zinsrisiken" quantifiziert.

Generell wird den Risiken aus Wertpapierfonds dadurch entgegengewirkt, dass - wie in den Anlagerichtlinien festgelegt - bei der Anlage von Mitteln auf eine breite Streuung hinsichtlich der Produkte, Emittenten und der regionalen Märkte geachtet wird. Daneben werden bei entsprechender Marktlage Kurssicherungsgeschäfte eingesetzt. Die entsprechenden Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Konzern-Treasury der Volkswagen AG von der AUDI AG koordiniert und durch das Risikomanagement der Wertpapierfonds operativ umgesetzt.

Die Bewertung des Fondspreisrisikos erfolgt im Audi Konzern im Einklang mit IFRS 7 durch Sensitivitätsanalysen. Dabei lassen sich durch hypothetische Änderungen von Risikovariablen am Bilanzstichtag deren Auswirkungen auf die Preise der in den Fonds enthaltenen Finanzinstrumente ermitteln. Als Risikovariablen kommen beim Fondspreisrisiko insbesondere Aktien-, Devisenkurse und Zinssätze infrage.

/// ROHSTOFFPREISRISIKEN

Rohstoffe unterliegen aufgrund der Volatilität der Rohstoffmärkte Preisschwankungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken werden Warentermingeschäfte eingesetzt. Die Sicherungsmaßnahmen werden nach der bestehenden Volkswagen Organisationsrichtlinie regelmäßig zwischen der AUDI AG und der Volkswagen AG abgestimmt. Die Sicherungsgeschäfte werden zentral von der Volkswagen AG im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages für die AUDI AG abgeschlossen. Dem Audi Konzern werden die Ergebnisse bei Fälligkeit aus den Sicherungskontrakten gutgeschrieben bzw. belastet.

Die Absicherung betrifft wesentliche Umfänge der Rohstoffe Aluminium und Kupfer. Kontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend von führenden Ratingagenturen sowie dem zentralen Risikomanagement der Volkswagen AG überprüft wird.

Rohstoffpreisrisiken werden ebenfalls mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Durch hypothetische Änderungen von Preisnotierungen lassen sich die Auswirkungen der Wertänderungen der eingesetzten Sicherungsgeschäfte auf das Ergebnis nach Ertragsteuern quantifizieren.

/// ZINSRISIKEN

Zinsrisiken resultieren aus Änderungen der Marktzinssätze, vor allem bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Der Audi Konzern begrenzt Zinsänderungsrisiken insbesondere bei der Vergabe von Ausleihungen und Darlehen durch die Vereinbarung von Festzinskonditionen sowie durch den Abschluss von Zinssicherungsinstrumenten.

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von hypothetischen Änderungen der Marktzinssätze zum Bilanzstichtag auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital und das Ergebnis nach Steuern dar.

/// RESTWERTRISIKEN

Restwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit dem Handel oder Partnerunternehmen, wonach im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende Ergebnisauswirkungen aus marktbedingten Schwankungen der Restwerte teilweise vom Audi Konzern getragen werden.

Die Absicherungsvereinbarungen stützen sich zum einen auf von der Restwertkommission verabschiedete Restwertempfehlungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, zum anderen auf aktuelle, marktübliche Händlereinkaufswerte zum Abrechnungszeitpunkt der Restwertabsicherung. Basis der Restwertempfehlungen bilden die Prognosen verschiedener unabhängiger Institute aufgrund von Transaktionspreisen.

Restwertrisiken werden ebenfalls mittels Sensitivitätsanalysen ermittelt. Dabei lassen sich durch hypothetische Änderungen der Marktpreise von Gebrauchtwagen zum Bilanzstichtag deren Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern quantifizieren.

// QUANTIFIZIERUNG DER MARKTRISIKEN DURCH SENSITIVITÄTSANALYSEN

/// WÄHRUNGSRISIKEN

Wenn sich zum Bilanzstichtag die jeweiligen funktionalen Währungen gegenüber den übrigen Währungen um 10 Prozent auf- oder abgewertet hätten, ergäben sich in Bezug auf die unten genannten Währungsrelationen die folgenden wesentlichen Effekte auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und auf das Ergebnis nach Steuern.

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
+ 10
%
- 10
%
+ 10
%
- 10
%
EUR/CHF
Sicherungsrücklage 96 - 94 79 - 78
Ergebnis nach Steuern 0 0 - 1 0
EUR/CNY
Sicherungsrücklage 177 - 177 62 - 62
Ergebnis nach Steuern - 8 8 - 13 13
EUR/GBP
Sicherungsrücklage 342 - 342 420 - 420
Ergebnis nach Steuern - 40 40 - 30 30
EUR/JPY
Sicherungsrücklage 110 - 110 115 - 115
Ergebnis nach Steuern - 1 1 - 16 16
EUR/USD
Sicherungsrücklage 636 - 617 668 - 539
Ergebnis nach Steuern - 193 193 - 151 70

/// ÜBRIGE MARKTRISIKEN

Auch die Bewertung der übrigen Marktrisiken gemäß IFRS 7 erfolgt im Audi Konzern durch Sensitivitätsanalysen. Dabei lassen sich durch hypothetische Änderungen von Risikovariablen am Bilanzstichtag deren Auswirkungen auf die entsprechenden Bilanzpositionen und auf das Ergebnis nach Steuern ermitteln.

Als Risikovariablen kommen je nach Risikoart verschiedene Faktoren infrage (im Wesentlichen Aktienkurse, Rohstoffpreise, Marktzinsniveau und Marktpreise von Gebrauchtwagen).

Mittels der durchgeführten Sensitivitätsanalysen lassen sich die folgenden übrigen Marktrisiken im Audi Konzern quantifizieren:

in Mio. EUR 2018 2017
+ 10
%
- 10
%
+ 10
%
- 10
%
Fondspreisrisiken
Effekte auf das Ergebnis nach Steuern bei Änderung der Aktienkurse - 9 18 19 - 48
Rohstoffpreisrisiken
Effekte auf das Ergebnis nach Steuern bei Änderung der Rohstoffpreise 95 - 95 42 - 42
Restwertrisiken von Gebrauchtwagen
Effekte auf das Ergebnis nach Steuern bei Änderung der Marktpreise 260 - 260 258 - 258
+100 bps - 100 bps + 100 bps - 100 bps
Zinsänderungsrisiken
Effekte auf das Eigenkapital bei Änderung des Marktzinsniveaus - 4 4 - 54 54
Effekte auf das Ergebnis nach Steuern bei Änderung des Marktzinsniveaus 84 -11 - 18 18

1) Im Vorjahr wurden die Effekte auf das Eigenkapital simuliert.

37.5 / METHODEN ZUR ÜBERWACHUNG DER EFFEKTIVITÄT DER SICHERUNGSBEZIEHUNGEN

Mit Einführung des IFRS 9 wird die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen im Audi Konzern im Wesentlichen prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt.

Die retrospektive Betrachtung der Sicherungswirksamkeit erfolgt mittels eines Tests auf Ineffektivitäten in Form der Dollar-Offset-Methode. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Grundgeschäfts mit den in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts verglichen. Hierzu werden die kumulierten Wertänderungen der designierten Spot-Komponente des Sicherungs- und des Grundgeschäfts gegenübergestellt. Bei Nichtvorliegen eines Critical Terms Match wird für die nicht designierten Komponenten analog vorgegangen.

// NOMINALVOLUMEN DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE

in Mio. EUR Nominalvolumen
31.12.2018 Restlaufzeiten bis 1 Jahr Restlaufzeiten über 1 bis 5 Jahre
Absicherung des Währungsrisikos
Devisentermingeschäfte 21.045 11.770 9.275
Devisentermingeschäfte CHF 1.286 439 848
Devisentermingeschäfte CNY 2.561 2.097 463
Devisentermingeschäfte GBP 4.913 3.012 1.901
Devisentermingeschäfte JPY 1.553 520 1.033
Devisentermingeschäfte USD 8.183 3.402 4.781
Devisentermingeschäfte übrige Währungen 2.549 2.300 249
Devisenoptionsgeschäfte 3.425 2.541 885
Devisenoptionsgeschäfte CHF 160 - 160
Devisenoptionsgeschäfte USD 3.266 2.541 725
Cashflow-Hedges 24.470 14.311 10.159
Absicherung des Zinsrisikos
Zinsswaps 874 874 -
Absicherung des Währungsrisikos
Devisentermingeschäfte 6.006 4.426 1.580
Devisentermingeschäfte CNY 325 325 -
Devisentermingeschäfte HUF 572 188 384
Devisentermingeschäfte MXN 1.519 1.519 -
Devisentermingeschäfte USD 2.607 1.465 1.142
Devisentermingeschäfte übrige Währungen 982 929 54
Absicherung des Rohstoffpreisrisikos
Warentermingeschäfte 1.524 599 926
Warentermingeschäfte Aluminium 1.121 466 655
Warentermingeschäfte Kupfer 305 104 201
Warentermingeschäfte übrige Rohstoffe 99 29 70
Übrige Derivate 8.404 5.898 2.505
in Mio. EUR Nominalvolumen
31.12.2017 Restlaufzeiten bis 1 Jahr Restlaufzeiten über 1 bis 5 Jahre
Devisentermingeschäfte 21.352 10.538 10.813
Devisenoptionsgeschäfte 4.483 1.844 2.640
Cashflow-Hedges 25.835 12.382 13.453
Devisentermingeschäfte 3.712 2.782 929
Warentermingeschäfte 490 303 187
Übrige Derivate 4.201 3.085 1.116

Das Nominalvolumen der dargestellten Cashflow-Hedges zur Absicherung von Währungsrisiken stellt die Summe der Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die im Rahmen von Gegengeschäften geschlossenen Derivate, welche die ursprünglichen Sicherungsgeschäfte kompensieren, werden in dem jeweiligen Nominalvolumen berücksichtigt. Ohne deren Berücksichtigung wäre das jeweilige Nominalvolumen niedriger.

Zusätzlich zu den Derivaten, die zur Devisen-, Zins- und Rohstoffpreissicherung eingesetzt werden, bestanden am Bilanzstichtag Optionen und sonstige Derivate auf Eigenkapitalinstrumente mit einem Nominalvolumen in Höhe von 3.674 Mio. EUR sowie Derivate zur Absicherung gegen Kreditausfälle mit einem Nominalvolumen in Höhe von 10.891 Mio. EUR. Die vorgenannten Derivate haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente weisen eine maximale Sicherungslaufzeit von fünf Jahren auf.

Aufgrund einer Verringerung von Planzahlen wurden bestehende Cashflow-Hedge-Beziehungen mit einem Nominalvolumen von 45 (16) Mio. EUR aufgelöst.

Die durchschnittlichen Sicherungskurse bei Währungssicherungsinstrumenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

2018
Devisentermingeschäfte
EUR/CHF 1,10
EUR/CNY 8,08
EUR/GBP 0,84
EUR/JPY 123,23
EUR/USD 1,19
Devisenoptionsgeschäfte
EUR/CHF 1,03
EUR/USD 1,15

// ANGABEN ZU CASHFLOW-HEDGES UND DEN ZUGEHÖRIGEN GRUNDGESCHÄFTEN

Zur Absicherung des Risikos schwankender zukünftiger Zahlungsströme werden Sicherungsinstrumente abgeschlossen. In der folgenden Tabelle werden die Nominalvolumina, Fair Values und Ineffektivitäten der Sicherungsinstrumente, die in Cashflow-Hedges abgebildet werden, aufgeführt.

in Mio. EUR 31.12.2018
Nominalvolumen Sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten
Absicherung des Währungsrisikos
Devisentermingeschäfte 21.045 700 213 991
Devisenoptionsgeschäfte 3.425 32 16 3

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte. Außerdem wird die Rücklage für Cashflow-Hedges gegenübergestellt:

in Mio. EUR 31.12.2018
Rücklage für
Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte Aktive Cashflow-Hedges Beendete Cashflow-Hedges
Absicherung des Währungsrisikos
Designierte Komponenten - 1.045 987 - 12
Nicht-designierte Komponenten - 296 - 5
Latente Steuern - 206 5
Gesamt 485 - 12

38 / KAPITALFLUSSRECHNUNG

In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2018 sowie für das Vorjahr die Zahlungsströme, getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, erläutert. Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel werden gesondert dargestellt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit umfasst sämtliche Zahlungsströme, die im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stehen, und wird mittels der indirekten Berechnungsmethode dargestellt. Dabei werden ausgehend vom Ergebnis vor Gewinnabführung und vor Ertragsteuern alle zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) herausgerechnet.

Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2018 Zahlungen für erhaltene Zinsen von 121 (54) Mio. EUR und für gezahlte Zinsen von 54 (63) Mio. EUR enthalten. Dividenden und Gewinnabführungen wurden in Höhe von 712 (431) Mio. EUR vereinnahmt. In der Position "Ertragsteuerzahlungen" werden im Wesentlichen Zahlungen an die Volkswagen AG im Rahmen der steuerlichen Organschaft im Inland und Zahlungen an ausländische Steuerbehörden ausgewiesen.

In der Position "Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen" ist im Wesentlichen das zahlungsunwirksame Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten sowie Wertpapieren enthalten.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst die aktivierten Entwicklungskosten, die Zugänge bei den Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, sonstigen immateriellen Vermögenswerten sowie Finanzanlagen und langfristige Ausleihungen. Die Erlöse aus dem Abgang von Anlagegegenständen, die Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen sowie die Veränderung der Wertpapiere und der Termingeldanlagen sind ebenfalls im Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthalten.

Aus dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen sowie aus Kapitalveränderungen bei nicht konsolidierten Tochterunternehmen ergab sich insgesamt ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 50 (77) Mio. EUR. Für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen sowie für Kapitalveränderungen flossen 398 (15) Mio. EUR ab. Im Berichtsjahr entfielen 328 Mio. EUR auf den Erwerb der Anteile an der SAIC Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai (China).

Aus dem Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, sonstigen Beteiligungen sowie Kapitalveränderungen flossen 585 (5) Mio. EUR zu. Dies ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Anteilen an der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), und an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande), zurückzuführen.

Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind neben Zahlungsmittelabflüssen aus der Gewinnabführung auch die Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten erfasst. Darüber hinaus sind Zuflüsse aus Kapitaleinzahlungen auf die Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von 43 Mio. EUR enthalten.

Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen nicht zahlungswirksam sind und daher nicht in die Kapitalflussrechnung eingehen.

// ÜBERLEITUNG ZAHLUNGSMITTEL

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Zahlungsmittel laut Bilanz 9.309 11.273
Kurzfristig fällige Termingeldanlagen mit einer Anlagedauer> 3 Monate - 759 - 18
Zahlungsmittel laut Kapitalflussrechnung (Bankguthaben sowie Geldanlagen mit einer Anlagedauer von höchstens 3 Monaten) 8.550 11.255

In dem Zahlungsmittelbestand gemäß Kapitalflussrechnung sind nur solche kurzfristig fälligen Termingeldanlagen enthalten, deren ursprüngliche Anlagedauer höchstens drei Monate beträgt. Von dem Zahlungsmittelbestand werden 7.716 (10.055) Mio. EUR im Rahmen des Cashpoolings mit dem Volkswagen Konzern gehalten.

Die in der Brutto-Liquidität enthaltenen Termingeldanlagen sowie ausgereichten Darlehen bestehen zum Teil mit nahe stehenden Unternehmen.

Die Aufteilung der Veränderung der Finanzschulden in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorgänge ergibt sich aus folgender Tabelle:

in Mio. EUR Zahlungsunwirksame Vorgänge
Stand am 1.1.2018 Zahlungswirksame Veränderungen Währungskursänderungen Bewertungsänderungen Stand am 31.12.2018
Leasingverbindlichkeiten 315 - 10 5 0 311
Sonstiger Kreditstand 332 - 198 25 - 43 116
Kreditstand 647 - 208 30 - 42 427
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - 7 6 0 - -
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit 641 - 201 30 - 42 427

39 / EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften 6 6
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 69 43
Eventualverbindlichkeiten 74 49

Bei den Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse, die in Höhe der am Bilanzstichtag wahrscheinlichen Inanspruchnahme ausgewiesen werden. Finanzielle Garantien im Sinne des IFRS 7 werden unter Punkt 37.3 "Liquiditätsrisiken" ausgewiesen.

Neben zahlreichen anderen Automobilherstellern kann sich auch der Audi Konzern den Risiken im Zusammenhang mit möglicherweise fehlerhaften Airbags nicht entziehen. Es kann daher weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Rückrufen kommt. Weitere Angaben gemäß IAS 37.86 können derzeit aufgrund der noch andauernden technischen Untersuchungen und behördlichen Abstimmungen nicht gemacht werden.

Im Zusammenhang mit den Vierzylinder-Dieselmotoren bestehen wie unter Punkt 33 "Sonstige Rückstellungen" erläutert, keine Eventualverbindlichkeiten.

Im Geschäftsjahr 2018 konnte der Audi Konzern durch Genehmigungen für technische Maßnahmen, abgeschlossene Verfahren und Vereinbarungen mit verschiedenen Behörden und Interessengruppen deutliche Fortschritte bei der Dieselthematik erzielen. Trotz der fortschreitenden Abarbeitung der Dieselthematik bestehen noch laufende rechtliche Sammel- und Individualklagen sowie sonstige Verfahren. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und den noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Ein Teil der oben erwähnten Verfahren befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, sodass bisher die Anspruchsgrundlagen teilweise durch die Kläger nicht spezifiziert wurden und / oder die Anzahl der Kläger bzw. die geltend gemachten Beträge nicht hinreichend konkret feststehen und somit sich mögliche finanzielle Auswirkungen nicht bewerten lassen. Hinsichtlich der möglichen Belastungen aus der Dieselthematik siehe die Ausführungen unter dem Punkt "Angaben zur Dieselthematik" innerhalb der allgemeinen Angaben zum Anhang.

Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den kartellrechtlichen Ermittlungen der Europäischen Kommission wurden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht.

40 / RECHTSSTREITIGKEITEN

Die in den Audi Konzern einbezogenen Unternehmen sind im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit an Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren beteiligt. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren können insbesondere im Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden oder Arbeitnehmern auftreten. Für die daran beteiligten Gesellschaften können sich hieraus Zahlungs- oder andere Verpflichtungen ergeben. Vor allem in Fällen, in denen US-amerikanische Kunden einzeln oder im Wege der Sammelklage Mängel an Fahrzeugen geltend machen, können kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden und hohe Schadensersatz- oder Strafzahlungen zu leisten sein. Entsprechende Risiken ergeben sich auch aus Patentverletzungen, insbesondere US-Patentverletzungen. Solche Risiken werden in den sonstigen Rückstellungen abgebildet, sofern ein zukünftiger Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und zuverlässig geschätzt werden kann. Rechtsstreitigkeiten unterliegen häufig komplexen rechtlichen Fragestellungen. Insofern sind Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses, dessen Höhe sowie die Prozessdauer zu treffen. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen aus Prozessrisiken sind daher mit Unsicherheiten verbunden.

Hinsichtlich der Rechtsrisiken aus der Dieselthematik siehe die Ausführungen unter dem Punkt "Angaben zur Dieselthematik" innerhalb der allgemeinen Angaben zum Anhang.

Darüber hinaus bestehen keine laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben können.

41 / CHANGE-OF-CONTROL-VEREINBARUNGEN

Change-of-Control-Klauseln sind vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Unternehmen und Dritten, nach denen sich eine Rechtsfolge daran anknüpft, dass sich die Eigentumsverhältnisse an einer Vertragspartei direkt oder indirekt ändern.

Zwischen dem Audi Konzern, der BMW Group und der Daimler AG besteht in Bezug auf die jeweilige Beteiligung an der There Holding B.V. eine vertragliche Vereinbarung, wonach für den Fall des Kontrollwechsels bei einer Vertragspartei die Verpflichtung besteht, die Anteile an der There Holding B.V. den anderen Gesellschaftern zum Kauf anzubieten. Ein Kontrollwechsel liegt in Bezug auf die AUDI AG vor, wenn eine Person die Kontrolle über die AUDI AG übernimmt oder verliert, wobei Kontrolle definiert ist als (i) das Innehaben von oder die Kontrolle von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, (ii) die Möglichkeit, mehr als 50 Prozent der auf Hauptversammlungen ausübbaren Stimmrechte zu allen oder nahezu allen Angelegenheiten zu steuern, oder (iii) das Recht, die Mehrheit der Mitglieder von Vorstand oder Aufsichtsrat zu bestimmen. Des Weiteren liegt ein Kontrollwechsel vor, wenn Wettbewerber der HERE Gruppe bzw. bestimmte mögliche Wettbewerber der HERE Gruppe aus der Technologiebranche mindestens 25 Prozent an der AUDI AG erwerben. Wenn keiner der anderen Gesellschafter diese Anteile übernimmt, haben die anderen Gesellschafter das Recht, die Auflösung der There Holding B.V. zu beschließen.

Im Übrigen enthalten die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen des Audi Konzerns mit Dritten für den Fall einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse an der AUDI AG oder ihrer Tochtergesellschaften keine Change-of-Control-Klauseln.

42 / SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

in Mio. EUR Fälligkeit 31.12.2018 Fälligkeit 31.12.2017
Innerhalb 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt Über 1 Jahr Gesamt
Bestellobligo für Sachanlagen 1.777 619 - 2.396 693 3.015
Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte 163 6 - 169 14 165
Bestellobligo für Dienstleistungen 400 29 28 458 48 455
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 165 279 422 866 351 503
Übrige finanzielle Verpflichtungen 566 248 55 870 272 746
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 3.070 1.182 506 4.758 1.379 4.883

Für das Serienmaterial bestehen Lieferverträge. Die verbindliche Bestellung und der Abruf des Serienmaterials erfolgen zeitnah auf Basis der spezifizierten Produktions- und Absatzplanung.

Den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen stehen erwartete Einkünfte aus Untermietverträgen in Höhe von 9 (7) Mio. EUR gegenüber.

43 / AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE

Es ist nicht geplant, Geschäftsbereiche im Sinne des IFRS 5 einzustellen oder aufzugeben.

44 / MATERIALAUFWAND

in Mio. EUR 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 36.985 36.387
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.038 3.983
Materialaufwand 41.023 40.370

45 / PERSONALAUFWAND

in Mio. EUR 2018 2017
Löhne und Gehälter 6.061 5.958
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.275 1.261
davon für Altersversorgung 315 292
davon beitragsorientierte Rentenpläne 418 397
Personalaufwand 7.336 7.219

46 / IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITER

2018 2017
Inländische Gesellschaften 1) 59.754 59.448
Ausländische Gesellschaften 28.702 27.904
Beschäftigte Arbeitnehmer 88.456 87.352
Auszubildende 2.582 2.618
Mitarbeiter von Audi Konzerngesellschaften 91.038 89.970
Beschäftigung von nicht dem Audi Konzern angehörigen Arbeitnehmern anderer Unternehmen des Volkswagen Konzerns 439 432
Belegschaft Audi Konzern 91.477 90.402

1) Davon befanden sich 1.732 (1.304) Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit.

47 / LEISTUNGEN AUF BASIS VON PERFORMANCE SHARES (AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG)

Der Aufsichtsrat der AUDI AG beschloss Ende des Jahres 2018, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 anzupassen. Die Zustimmung der Vorstandsmitglieder zum Wechsel in das neue Vergütungssystem steht noch aus. Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Langzeitbonus in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Ebenfalls seit Ende des Jahres 2018 gehören zum Kreis der Begünstigten des Performance-Share-Plans die Mitglieder des Top-Management-Kreises. Ihnen werden im Jahr 2019 erstmalig Performance Shares für den Performance-Zeitraum 2019 bis 2021 gewährt. Die Funktionsweise der ihnen gewährten Performance Shares ist identisch zu den Performance Shares, die den Vorstandsmitgliedern gewährt werden.

Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des Langzeitbonus wird der jährliche Zielbetrag aus dem Langzeitbonus auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares umgerechnet und dem jeweiligen Begünstigten als reine Rechengröße zugeteilt. Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Die finale Stückzahl an Performance Shares ergibt sich aus der Anzahl der bei Planbeginn bedingt gewährten Performance Shares multipliziert mit der durchschnittlichen Ergebnis-je-Aktie-Zielerreichung über die Performance-Periode. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 Prozent des Zielbetrags begrenzt. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für die Mitglieder des Vorstands 11 Mio. EUR.

Die Summe der Zielbeträge der Mitglieder des Top-Management-Kreises für den Performance-Zeitraum 2019 bis 2021 beträgt 12 Mio. EUR.

Der für beide Personenkreise entstandene Personalaufwand beträgt insgesamt 1 Mio. EUR.

48 / BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nahe stehende Unternehmen oder Personen sind nach IAS 24

die Muttergesellschaft Volkswagen AG, Wolfsburg, und ihre Tochterunternehmen und wesentlichen Beteiligungen außerhalb des Audi Konzerns,

sonstige Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, wie die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der AUDI AG,

die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Volkswagen AG,

assoziierte Unternehmen und deren Tochterunternehmen,

nicht konsolidierte Tochterunternehmen.

Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, mit 52,2 Prozent die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche Automobil Holding SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 Prozent der Stammaktien gehören. Die Porsche Automobil Holding SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken, und ist daher ebenfalls als ein nahe stehendes Unternehmen zu klassifizieren.

Alle Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen sind auf Grundlage internationaler Preisvergleichsmethoden gemäß IAS 24 zu Bedingungen ausgeführt worden, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Zu den von nahe stehenden Unternehmen bezogenen Lieferungen und Leistungen zählen vornehmlich Zulieferungen für die Produktion, bezogene Originalteile sowie Entwicklungs-, Transport-, Finanzdienst- und Vertriebsleistungen, in geringerem Umfang auch Design- und Serviceleistungen. Bei den an nahe stehende Unternehmen erbrachten Geschäftsumfängen handelt es sich überwiegend um verkaufte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, Aggregate und Komponenten sowie um die Überlassung liquider Mittel in Form von Darlehen, Termin- und Tagesgeldanlagen.

Die liquiden Mittel des Audi Konzerns werden überwiegend im Volkswagen Konzern angelegt bzw. aufgenommen. Sämtliche Transaktionen werden zu Marktkonditionen abgewickelt.

48.1 / GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT DER VOLKSWAGEN AG UND ANDEREN NICHT DEM AUDI KONZERN ANGEHÖRENDEN TOCHTERUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Erbrachte Lieferungen und Leistungen an
die Volkswagen AG 6.544 7.521
nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen der Volkswagen AG 15.252 16.167
Empfangene Lieferungen und Leistungen von
der Volkswagen AG 7.144 6.900
nicht dem Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und sonstigen Beteiligungen der Volkswagen AG 8.661 8.194
Forderungen gegen
die Volkswagen AG 7.595 6.781
nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen der Volkswagen AG 2.769 2.855
Verpflichtungen gegenüber
der Volkswagen AG 4.224 5.400
nicht dem Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG 8.789 5.842
Haftungsverhältnisse gegenüber
der Volkswagen AG - -
nicht dem Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG 94 95
Gestellte Sicherheiten gegenüber
der Volkswagen AG - -
nicht dem Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG 93 123

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9).

Die Forderungen enthalten Darlehen an die Volkswagen AG, Wolfsburg, in Höhe von 5.330 (3.489) Mio. EUR sowie an nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen und Beteiligungen in Höhe von 399 (400) Mio. EUR.

Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Forderungsverkäufe an nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen der Volkswagen AG auf 2.061 (1.417) Mio. EUR.

Die Forderungen gegenüber anderen nicht dem Audi Konzern angehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG wurden in Höhe von 1 (2) Mio. EUR wertberichtigt. Die Forderungen enthalten keine Zahlungsmittel, die im Rahmen des Cashpoolings angelegt sind. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr Risikovorsorgen für Forderungen gegenüber der Volkswagen AG sowie nicht dem Audi Konzern angehörenden Tochterunternehmen und Beteiligungen der Volkswagen AG aufgrund des Expected Credit Loss Model des IFRS 9 in Höhe von 83 Mio. EUR bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Beteiligungen an assoziierten Unternehmen von der Volkswagen AG erworben sowie veräußert. Weitere Angaben können dem Punkt "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" unter den Allgemeinen Angaben entnommen werden.

Eine Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen wird nicht erwartet.

Mit der Porsche Automobil Holding SE bestanden im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen in geringem Umfang.

48.2 / GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT TOCHTERUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN DES AUDI KONZERNS

in Mio. EUR Erbrachte Lieferungen und Leistungen Empfangene Lieferungen und Leistungen
2018 2017 2018 2017
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 9.484 8.175 388 452
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 69 70 190 170
in Mio. EUR Forderungen gegen Verpflichtungen gegenüber
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 998 1.022 775 766
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 136 309 154 132

Zum 31. Dezember 2018 bestehen zugunsten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie zugunsten nicht konsolidierter Tochterunternehmen Bürgschaften in Höhe von 152 (136) Mio. EUR. Eine Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen wird nicht erwartet. Gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 93 (65) Mio. EUR.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen in Höhe von 35 (37) Mio. EUR wertberichtigt sowie gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von 64 Mio. EUR (im Vorjahr keine) ausgebucht. Daneben wurden im Berichtsjahr Risikovorsorgen für Forderungen gegenüber den vorgenannten nahe stehenden Unternehmen und Personen aufgrund des Expected Credit Loss Model des IFRS 9 in Höhe von 43 Mio. EUR bilanziert.

Die Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten Tochterunternehmen beinhalten zukünftige Verpflichtungen aus bestehenden Vertragsverhältnissen. Die Forderungen enthalten keine Zahlungsmittel, die im Rahmen des Cashpoolings angelegt sind.

48.3 / GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT UND LEISTUNGEN AN MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS

Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Wolfsburg, bzw. der AUDI AG sind auch Mitglieder in Aufsichtsräten oder Vorstände von anderen Unternehmen, mit denen der Audi Konzern Geschäftsbeziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit diesen Unternehmen und Personen werden ebenfalls zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. In diesem Zusammenhang wurden an das Land Niedersachsen und an Unternehmen, an denen das Land Niedersachsen mehrheitlich beteiligt ist, Lieferungen und Leistungen in einem Gesamtwert von 366 (302) Tsd. EUR erbracht und in einem Gesamtwert von 24 (18) Tsd. EUR bezogen. Gegenüber dem Land Niedersachsen bestanden zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten aus dem Rückkauf von Fahrzeugen in Höhe von 74 (73) Tsd. EUR. Sowohl im Geschäftsjahr 2018 als auch im Vorjahr bestanden keine Forderungen.

Eine Zusammenstellung der Aufsichtsratsmandate des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUDI AG ist im Jahresfinanzbericht 2018 der AUDI AG aufgeführt.

Die Leistungsbeziehungen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG bzw. der AUDI AG haben zu marktüblichen Bedingungen stattgefunden. Das Transaktionsvolumen war wie im Vorjahr geringfügig. Insgesamt wurden an diesen Personenkreis im Berichtsjahr Leistungen in Höhe von 56 (12) Tsd. EUR erbracht. Vonseiten des Audi Konzerns wurden im Geschäftsjahr von diesem Personenkreis, wie im Vorjahr, keine Leistungen bezogen. Des Weiteren bestanden im Geschäftsjahr nur geringfügige Forderungen (im Vorjahr keine) gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG bzw. der AUDI AG. Verpflichtungen bestanden sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr keine.

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUDI AG wurden darüber hinaus im Rahmen ihrer Organtätigkeit die folgenden Leistungen gewährt.

in Tsd. EUR 2018 2017
Kurzfristig fällige Leistungen 19.608 24.372
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.749 2.601
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6.001 24.262
Leistungen gesamt 28.358 51.235

Die Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der AUDI AG im Zusammenhang mit kurzfristig fälligen Leistungen betragen 13.457 (14.774) Tsd. EUR. Außerdem bestehen gegenüber dem Vorstand Pensionsverpflichtungen in Höhe von 40.417 (32.951) Tsd. EUR. Aus Anlass der Beendigung des Vorstandsverhältnisses werden 5.153 (23.542) Tsd. EUR bilanziert.

Den bei der AUDI AG angestellten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht weiterhin ein Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich an den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Dies gilt auch für den Vertreter der leitenden Angestellten.

Bezüglich der anteilsbasierten Vergütung wird auf Punkt 47 "Leistungen auf Basis von Performance Shares (Anteilsbasierte Vergütung)" verwiesen. Die Vergütungssystematik sowie die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG und die individualisierten Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 ff. HGB und des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG ist, dargestellt.

49 / HONORARE DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS

in Tsd. EUR 2018 2017
Abschlussprüfungen 1.481 1.105
Andere Bestätigungsleistungen 103 142
Steuerberatungsleistungen 188 39
Sonstige Leistungen 546 100
Honorare des Konzernabschlussprüfers 2.318 1.386

Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen umfassen die Honorare des Abschlussprüfers die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung der Jahresabschlüsse von konsolidierten Gesellschaften.

Die Abschlussprüfungsleistungen entfielen 2018 auf die Prüfung des Konzernjahresabschlusses und den Review des Konzernhalbjahresabschlusses der AUDI AG sowie auf die Prüfung der Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften und die Reviews der Quartalsabschlüsse der AUDI AG. Andere Bestätigungsleistungen und Steuerberatungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer nur in geringem Umfang erbracht. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers enthalten im Berichtsjahr insbesondere Beratungsleistungen in den Bereichen IT und Prozessoptimierung sowie durchgeführte Schulungsmaßnahmen.

50 / SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die geschäftliche Segmentierung von unternehmerischen Aktivitäten orientiert sich gemäß IFRS 8 an der internen Unternehmenssteuerung. Entscheidungsträger beider Segmente im Hinblick auf die Verteilung der Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft ist der Gesamtvorstand.

Die Segmentberichterstattung folgt den wirtschaftlichen Aktivitäten des Audi Konzerns und ist in die beiden Segmente Automobile und Motorräder unterteilt. Das Segment Motorräder unterschreitet zwar die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8, wird hier jedoch zu Informationszwecken als gesondertes Segment angegeben.

Die Aktivitäten des Segments Automobile erstrecken sich auf die Entwicklung, Fertigung, Montage und den Vertrieb von Fahrzeugen der Marke Audi, der Marke Lamborghini und den Vertrieb von Fahrzeugen der sonstigen Marken des Volkswagen Konzerns sowie das Geschäft mit entsprechenden Zubehör- und Ersatzteilen.

Die Aktivitäten des Segments Motorräder beinhalten die Entwicklung, Fertigung, Montage und den Vertrieb von Motorrädern der Marke Ducati einschließlich des Zubehör- und Ersatzteilegeschäfts.

Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente des Audi Konzerns liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten erfolgt in der Spalte Überleitung. Die Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte (inklusive aktivierte Entwicklungskosten) werden ohne Investitionen im Rahmen des Finance Lease ausgewiesen. Zu den zentralen Spitzenkennzahlen zur Steuerung der Segmente Automobile und Motorräder zählen das Operative Ergebnis und die Operative Umsatzrendite.

Die interne Berichterstattung entspricht der externen IFRS-Berichterstattung. Darüber hinaus überwacht der Gesamtvorstand regelmäßig unter anderem die folgenden finanziellen und wirtschaftlichen Kenngrößen:

50.1 / BERICHTSSEGMENTE

in Mio. EUR 2018
Automobile Motorräder Überleitung Audi Konzern
Umsatzerlöse mit Dritten 58.550 699 - 59.248
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten - 0 0 -
Umsatzerlöse 58.550 699 0 59.248
Planmäßige Abschreibungen - 3.486 - 81 - - 3.567
Außerplanmäßige Abschreibungen - 286 - - - 286
Zuschreibungen 4 - - 4
Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 3.505 25 - 1 3.529
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 261 - - 261
Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis 570 0 - 570
At-Equity-bewertete Anteile 1.627 - - 1.627
Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte 5.018 69 - 5.087
in Mio. EUR 2017 1)
Automobile Motorräder Überleitung Audi Konzern
Umsatzerlöse mit Dritten 59.055 734 - 59.789
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten - 2 - 2 -
Umsatzerlöse 59.055 736 - 2 59.789
Planmäßige Abschreibungen - 3.284 - 72 - - 3.357
Außerplanmäßige Abschreibungen - 238 - - - 238
Zuschreibungen 1 - - 1
Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 4.643 28 - 4.671
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 526 - - 526
Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis - 480 0 - - 480
At-Equity-bewertete Anteile 1.224 - - 1.224
Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte 5.047 69 - 5.116

1) Die Werte wurden angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15).

Das Segment Motorräder verzeichnete unter Berücksichtigung von zusätzlichen planmäßigen Abschreibungen aufgrund der Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation in Höhe von 23 Mio. EUR eine Operative Umsatzrendite von 3,6 (3,8) Prozent. Bereinigt um diesen Effekt beträgt das Operative Ergebnis 49 (51) Mio. EUR und die Operative Umsatzrendite 7,0 (7,0) Prozent. Das Segment Automobile verzeichnete eine Operative Umsatzrendite von 6,0 (7,9) Prozent.

Die Operative Umsatzrendite im Audi Konzern beträgt 6,0 (7,8) Prozent.

50.2 / ÜBERLEITUNGSRECHNUNG

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Segmentumsätze 59.249 59.791
Konsolidierung 0 - 2
Konzernumsätze 59.248 59.789
Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 3.530 4.671
Konsolidierung - 1 -
Operatives Ergebnis 3.529 4.671
Finanzergebnis 831 46
Konzernergebnis vor Steuern 4.361 4.717

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15).

50.3 / NACH REGIONEN

in Mio. EUR 2018
Deutschland Übriges Europa Asien-Pazifik Nordamerika Südamerika Afrika
Umsatzerlöse 11.870 19.931 14.915 11.140 486 289
Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 15.544 5.087 159 1.429 1 -
in Mio. EUR 2018
Effekte aus Sicherungsgeschäften Gesamt
Umsatzerlöse 617 59.248
Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 22.220
in Mio. EUR 2017 1)
Deutschland Übriges Europa Asien-Pazifik Nordamerika Südamerika Afrika
Umsatzerlöse 12.744 20.776 13.424 11.870 620 355
Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 13.017 5.607 168 2.002 4 -
in Mio. EUR 2017 1)
Effekte aus Sicherungsgeschäften Gesamt
Umsatzerlöse - 59.789
Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 20.798

1) Die Werte wurden angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15).

Die Zurechnung der Umsatzerlöse zu den Regionen erfolgt gemäß dem Sitz der externen Kunden.

Umsatzerlöse erzielt der Audi Konzern im Wesentlichen aus dem Verkauf von Automobilen. Im Segment Automobile werden neben der Marke Audi Fahrzeuge der Marke Lamborghini und Fahrzeuge der sonstigen Marken des Volkswagen Konzerns vertrieben. Im Segment Motorräder werden Motorräder und Zubehör der Marke Ducati vertrieben.

50.4 / UMSATZERLÖSE NACH SEGMENTEN

in Mio. EUR 2018 2017 1)
Marke Audi 37.259 40.728
Marke Lamborghini 1.316 933
Sonstige Marken des Volkswagen Konzerns 4.728 3.900
Motoren, Aggregate und Teilelieferungen 8.326 7.607
Sonstiges Automobilgeschäft 6.305 5.886
Effekte aus Sicherungsgeschäften 617 -
Segment Automobile 58.550 59.055
Marke Ducati 595 600
Sonstiges Motorradgeschäft 104 136
Segment Motorräder 699 736
Überleitung 0 - 2
Umsatzerlöse 59.248 59.789

1) Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15).

Eine Erläuterung der einzelnen Umsatzarten wird unter Punkt 1 "Umsatzerlöse" dargestellt. Das Segment Automobile verfügt mit der Volkswagen AG, Wolfsburg, deren nicht zum Audi Konzern zugehörigen Tochterunternehmen und zwei assoziierten Unternehmen über wichtige Kunden, mit denen eine Abhängigkeitsbeziehung besteht.

50.5 / UMSATZERLÖSE MIT WESENTLICHEN KUNDEN

2018 2017
in Mio. EUR in % in Mio. EUR in %
Volkswagen AG 5.695 10 5.667 9
Nicht dem Audi Konzern zugehörige Tochterunternehmen der Volkswagen AG 14.801 25 15.678 26
Zwei assoziierte Unternehmen 9.000 15 7.989 13

51 / DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben am 29. November 2018 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und anschließend auf der Audi Internetseite www.audi.com/cgc-declaration dauerhaft zugänglich gemacht.

+ Lesen Sie online mehr zur abgegebenen Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Codex unter www.audi.com/cgc-declaration.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Nach dem 31. Dezember 2018 ergaben sich keine Ereignisse, über die nach IAS 10 berichtet werden muss.

WESENTLICHE KONZERNGESELLSCHAFTEN

Name, Sitz Kapitalanteil
in %
Vollkonsolidierte Gesellschaften
Inland
AUDI AG, Ingolstadt
Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim 100,0
AUDI Immobilien GmbH & Co. KG, Ingolstadt 100,0
AUDI Immobilien Verwaltung GmbH, Ingolstadt 100,0
Audi Real Estate GmbH, Ingolstadt 100,0
Audi Sport GmbH, Neckarsulm 100,0
Ducati Motor Deutschland GmbH, Köln 100,0
PSW automotive engineering GmbH, Gaimersheim 100,0
UI-S 5-Fonds, Frankfurt am Main 1) 100,0
Ausland
Audi Australia Pty. Ltd., Zetland 100,0
Audi Australia Retail Operations Pty. Ltd., Zetland 100,0
Audi Brussels S.A./N.V., Brüssel 100,0
Audi Brussels Property S.A./N.V., Brüssel 100,0
Audi (China) Enterprise Management Co., Ltd., Peking 100,0
Audi do Brasil Indústria e Comércio de Veiculos Ltda., São Paulo 100,0
Audi Hungaria Zrt., Győr 100,0
Audi Japan K.K., Tokio 100,0
Audi Japan Sales K.K., Tokio 100,0
Audi Luxemburg S.A., Strassen 100,0
Audi México S.A. de C.V., San José Chiapa 100,0
Audi Singapore Pte. Ltd., Singapur 100,0
Audi Tooling Barcelona S.L., Martorell 100,0
Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul 100,0
Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai 100,0
Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh 100,0
Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese 100,0
Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna 100,0
Ducati do Brasil Indústria e Comércio de Motocicletas Ltda., São Paulo 100,0
Ducati Japan K.K., Tokio 100,0
Ducati Motors de Mexico S. de R.L. de C.V., Mexico City 100,0
Ducati Motor (Thailand) Co. Ltd., Amphur Pluakdaeng 100,0
Ducati North America, Inc., Mountain View / CA 100,0
Ducati North Europe B.V., Zoeterwoude 100,0
Ducati (Schweiz) AG, Feusisberg 100,0
Ducati U.K. Ltd., Towcester 100,0
Ducati West Europe S.A.S., Colombes 100,0
Italdesign Giugiaro S.p.A., Moncalieri 100,0
Officine del Futuro S.p.A., Sant'Agata Bolognese 100,0
Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona 100,0
Audi Canada Inc., Ajax / ON 2) -
Audi of America, LLC, Herndon / VA 2) -
Automobili Lamborghini America, LLC, Herndon / VA 2) -
At-Equity-bewertete Gesellschaften
Ausland
Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Co., Ltd., Tianjin 40,1
There Holding B.V., Rijswijk 29,6
FAW-Volkswagen Automotive Co., Ltd., Changchun 5,0
SAIC Volkswagen Automotive Co., Ltd., Shanghai 1,0

1) Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Einheit gemäß IFRS 10 und IFRS 12.
2) Die AUDI AG übt einen beherrschenden Einfluss (Control) gemäß IFRS 10.B38 aus.

BILANZEID

"VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Audi Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Audi Konzerns und der AUDI AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Audi Konzerns sowie der AUDI AG beschrieben sind."

 

Ingolstadt, 20. Februar 2019

Der Vorstand

Abraham Schot

Wendelin Göbel

Peter Kössler

Dr. Bernd Martens

Hans-Joachim Rothenpieler

Alexander Seitz

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt

/ VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

// PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AUDI Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

// GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

// HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS - DIESELTHEMATIK

Wir verweisen auf die im Anhang des Konzernabschlusses im Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" und im Konzernlagebericht in den Abschnitten "Die Dieselthematik" und "Rechtliche Risiken" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss.

Auf der Grundlage der dargestellten und dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bis zur Information durch die US-Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) im Herbst 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation von Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Konzernabschluss als auch auf den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und die Vorjahre haben.

Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren auf dem dargestellten Kenntnisstand. Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen technischen Lösungen sowie der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

// BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

(1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik

(2) Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten

(3) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft

(4) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik

(1) Gesellschaften des Audi Konzerns sind in Untersuchungen von Regierungsbehörden zahlreicher Länder (insbesondere in Europa, den USA und Kanada) bezüglich Unregelmäßigkeiten bei Abgasemissionen von Dieselmotoren in bestimmten Fahrzeugen des Audi Konzerns involviert.

Für betroffene Fahrzeuge befinden sich in verschiedenen Ländern teils unterschiedliche Maßnahmen in der Umsetzung, die Hard- und/oder Softwaremaßnahmen, Fahrzeugrückkäufe bzw. die frühzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen sowie teilweise Ausgleichszahlungen an Fahrzeughalter umfassen. Ferner werden Zahlungen infolge von strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Parteien geleistet. Daneben sind zivilrechtliche Klagen von Kunden und Händlern anhängig. Weitere direkte und indirekte Auswirkungen betreffen insbesondere die Werthaltigkeit von Vermögenswerten und kundenspezifische Vertriebsprogramme.

Der Audi Konzern erfasst die direkt im Zusammenhang mit der Dieselthematik entstandenen Aufwendungen im operativen Ergebnis. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2018 belaufen sich auf € 1,2 Mrd und betreffen erlassene Geldbußen (€ 0,8 Mrd) sowie zusätzliche Vorsorgen für technische Maßnahmen, Rechtsrisiken und Rechtsberatungskosten (€ 0,4 Mrd).

Die ausgewiesenen Rückstellungen unterliegen infolge der fortbestehenden umfangreichen Ermittlungen und Verfahren sowie der Komplexität der verschiedenen Verhandlungen und fortlaufenden behördlichen Genehmigungsverfahren sowie der Entwicklung der Marktbedingungen einem erheblichen Schätzrisiko. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der bilanziellen Vorsorgen sowie des Umfangs der Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Feldmaßnahmen und Rückkäufe von Fahrzeugen infolge der Dieselthematik haben wir uns mit den von den Gesellschaften des Audi Konzerns eingerichteten Prozessen zur inhaltlichen Aufbereitung der Dieselthematik auseinander gesetzt und den Umsetzungsstand der zur Behebung erarbeiteten technischen Lösungen nachvollzogen. Diese Erkenntnisse haben wir mit den uns vorgelegten technischen und rechtlichen Nachweise unabhängiger Sachverständiger abgeglichen. Das den Feldmaßnahmen und Rückkäufen zugrunde liegende Mengengerüst haben wir insbesondere mittels einer IT-gestützten Datenanalyse untersucht. Die für die Bewertung der Reparaturlösungen bzw. Rückkäufe zugrunde liegenden Parameter haben wir nachvollzogen und beurteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Ermittlung der Rückstellungen nachvollzogen.

Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken und des Ausweises von Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken infolge der Dieselthematik haben wir neben vorliegenden offiziellen Dokumenten insbesondere Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten, die durch den Volkswagen Konzern beauftragt wurden, gewürdigt. Im Rahmen einer gezielten Auswahl bedeutsamer Vorgänge sowie ergänzt um weitere Stichproben haben wir den Schriftverkehr zu den Rechtsstreitigkeiten eingesehen sowie die getroffenen Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften und den einbezogenen Rechtsanwälten, unter Einbindung eigener fachlicher Experten aus dem Rechtsbereich, erörtert.

Unter Berücksichtigung der im Konzernanhang und im Konzernlagebericht dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss, sind die bei der Ermittlung der Risikovorsorge für die Dieselthematik zugrundeliegenden Annahmen und Parameter aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen sachgerecht vorzunehmen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Dieselthematik sind im Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" des Konzern-Anhangs und in den Abschnitten "Dieselthematik" und "Rechtliche Risiken" im Konzernlagebericht enthalten.

(2) Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten

(1) Im Konzernabschluss der AUDI AG werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von € 6.402 Mio. unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Während Forschungskosten gemäß IAS 38 als laufender Aufwand behandelt werden, erfolgt eine Aktivierung von Entwicklungskosten von in Serie gehenden Produkten, sofern der Absatz dieser Produkte voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird. Bis zum Abschreibungsbeginn sind Entwicklungen nach IAS 36 auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Modelle), der sie zugeordnet sind, jährlich mindestens einmal auf Wertminderung hin zu testen. Dieser Verpflichtung wird dadurch nachgekommen, dass vom Zeitpunkt der Aktivierung bis zum Abschluss der Entwicklung bereits überprüft wird, ob die angefallenen Kosten durch die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt werden. Nach Abschreibungsbeginn ist zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, ist ein Wertminderungstest durchzuführen und ggf. eine Wertminderung zu erfassen. Im Fall von in Vorperioden vorgenommenen Wertminderungen ist jährlich zu überprüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wertaufholung vorliegen.

Zur Ermittlung der Werthaltigkeit dieser immateriellen Vermögenswerte wird im Audi Konzern regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme (Nutzungswert) der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Modelle) herangezogen. Der Nutzungswert wird mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte Produktergebnisrechnung des Konzerns den Ausgangspunkt. Die Abzinsung erfolgt mittels gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital). Die im Audi Konzern verwendeten gewichteten Kapitalkosten beinhalten eine Gewichtung aus Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten auf Vorsteuerbasis.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob die den Bewertungen zugrundeliegenden Annahmen insbesondere in Form der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Wertminderungstest der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Des Weiteren haben wir die Konsistenz des angewendeten Bewertungsmodells gewürdigt sowie die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Barwert ist größer als der Buchwert) durchgeführt, um das Wertminderungsrisiko einschätzen und unser Prüfungsvorgehen entsprechend ausrichten zu können. In Bezug auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte haben wir die gesetzlichen Vertreter über das Vorliegen von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Wertminderung bzw. Wertaufholung befragt und diese Annahmen auf der Grundlage unser Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des Konzerns kritisch hinterfragt. Im Falle des Vorliegens einer Wertminderung bzw. einer Wertaufholung haben wir beurteilt, ob diese auf sachgerechte Weise auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte allokiert wurde.

Die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sowie das Bewertungsmodell sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den aktivierten Entwicklungsleistungen sowie zu deren Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "Immaterielle Vermögenswerte" und "Werthaltigkeitstests" des Konzern-Anhangs enthalten.

(3) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft

(1) Im Konzernabschluss des Audi Konzerns werden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft in Höhe von € 8.801 Mio. ausgewiesen. Diese Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Motorrädern, Teilen und Originalteilen. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Schätzung des Diskontierungsfaktors. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde.

Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

(2) Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter Berechnungsgrundlagen beurteilt. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, einschließlich der Diskontierung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellungen gewürdigt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft zu rechtfertigen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rückstellungen sind in dem Abschnitt "Sonstige Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten.

(4) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

(1) Im Audi Konzern werden eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung insbesondere gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus Absatz- und Beschaffungsgeschäften sowie Finanzierungen in Fremdwährung. Die Begrenzung dieser Risiken erfolgt unter anderem durch Abschluss von Devisentermingeschäften und Devisenoptionen.

Derivative Finanzinstrumente werden am Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die positiven Zeitwerte der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag € 838 Mio., die negativen Zeitwerte betragen € 960 Mio. Soweit die vom Audi Konzern eingesetzten Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach den Vorschriften des IFRS 9 sind, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung GuV-neutral im Sonstigen Ergebnis erfasst (Cash Flow Hedges). Hierbei werden die kassakursinduzierten Wertveränderungen von derivativen Sicherungsgeschäften wie üblich unter der Cash Flow Hedge Reserve gezeigt. Terminkursbedingte bzw. bei Optionen zeitwertbedingte Wertveränderungen der Sicherungsgeschäfte sowie Wertänderungen aus dem sogenannten Cross-Currency-Basis-Spread werden in dem neu durch IFRS 9 hinzugekommenen Posten "abgegrenzte Kosten der Sicherungsbeziehung" gezeigt. Zum Bilanzstichtag waren kumuliert € 976 Mio. als effektive Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im Eigenkapitel (Cash Flow Hedge Reserve) vor Ertragsteuern erfasst. Bei der Umstellung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IAS 39 auf IFRS 9 zu Beginn des Geschäftsjahres hat der Audi Konzern das Wahlrecht ausgeübt, sofern möglich, die Umstellung prospektiv ohne Anpassung der Vorperiode durchzuführen. Bei Devisenoptionen wurde die Umstellung wie vom Standard gefordert retrospektiv mit Anpassung der Vorperiode durchgeführt. In der Vorperiode erfolgswirksam erfasste Zeitwertveränderungen von Devisenoptionen wurden entsprechend retrospektiv in die abgegrenzten Kosten der Sicherungsbeziehung erfolgsneutral umgebucht.

Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an die Bilanzierung und Angabepflichten durch den IFRS 9 und IFRS 7 von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung interner Spezialisten unter anderem die prozessualen und systemseitigen Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des IFRS 9 beurteilt. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf der Beurteilung der Ermittlung der Umstellungseffekte sowie die Anpassung der Vorjahresangaben in Bezug auf die Einführung von IFRS 9. Hierbei wurde sowohl das Treasury Management System einer eigenen Prüfung unterzogen wie auch die entsprechenden Anpassungen im Konsolidierungssystem. Darüber hinaus haben wir die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsbeziehungen nachvollzogen. Mit unseren Spezialisten gemeinsam haben wir auch das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt. Ferner wurden die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert sowie die Berechnungsmethodiken auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Zur Beurteilung der Vollständigkeit erfolgte eine Prüfung des eingerichteten internen Kontrollsystems. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit beurteilt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Finanzinstrumente", "Sonstige finanzielle Vermögenswerte", "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" sowie in den weiteren Erläuterungen zur Bilanz und GuV nach IFRS 7 (Finanzinstrumente) des Konzernanhangs enthalten.

// SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Abschnitt "Corporate Governance")

Der Geschäftsbericht und der Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

// VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

// VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

/ SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

// ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Mai 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1970 als Konzernabschlussprüfer der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

/ VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schumann."

 

München, den 20. Februar 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer

Jürgen Schumann, Wirtschaftsprüfer

10-JAHRES-ÜBERSICHT

2009 2010 2011 2012 1) 2013
Produktion
Segment Automobile Automobile 2) 932.260 1.150.018 1.302.981 1.469.205 1.608.048
Motoren 1.384.240 1.648.193 1.884.157 1.916.604 1.926.724
Segment Motorräder Motorräder - - - 15.734 4) 45.018
Auslieferungen an Kunden
Segment Automobile Automobile 1.145.360 1.293.453 1.512.014 1.634.312 1.751.007
Marke Audi 5) Automobile 949.729 1.092.411 1.302.659 1.455.123 1.575.480
Marke Lamborghini Automobile 1.515 1.302 1.602 2.083 2.121
Sonstige Marken des Volkswagen Konzerns Automobile 194.116 199.740 207.753 177.106 173.406
Segment Motorräder Motorräder - - - 16.786 4) 44.287
Marke Ducati Motorräder - - - 16.786 4) 44.287
Belegschaft Durchschnitt 58.011 59.513 62.806 67.231 71.781
Aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse Mio. EUR 29.840 35.441 44.096 48.771 49.880
Materialaufwand Mio. EUR 18.512 21.802 28.594 30.265 32.491
Personalaufwand Mio. EUR 3.519 4.274 5.076 5.069 5.543
Personalaufwand je Mitarbeiter 6) EUR 60.964 72.172 81.189 75.759 77.596
Abschreibungen Mio. EUR 1.775 2.170 1.793 1.937 2.071
Operatives Ergebnis Mio. EUR 1.604 3.340 5.348 5.365 5.030
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 1.928 3.634 6.041 5.951 5.323
Ergebnis nach Steuern Mio. EUR 1.347 2.630 4.440 4.349 4.014
Aus der Bilanz (31.12.)
Langfristige Vermögenswerte Mio. EUR 9.637 10.584 12.209 18.044 19.943
Kurzfristige Vermögenswerte Mio. EUR 16.913 20.188 24.811 22.357 25.214
Eigenkapital Mio. EUR 10.632 11.310 12.903 15.092 18.565
Fremdkapital Mio. EUR 15.918 19.462 24.117 25.309 26.592
Bilanzsumme Mio. EUR 26.550 30.772 37.019 40.401 45.156
Aus der Kapitalflussrechnung
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mio. EUR 4.119 5.797 6.295 6.144 6.778
Investitionstätigkeit laufendes Geschäft Mio. EUR 1.798 2.260 2.905 6.804 8) 3.589
Netto-Cashflow Mio. EUR 2.321 3.536 3.390 - 660 8) 3.189
Netto-Liquidität (31.12.) Mio. EUR 10.665 13.383 15.716 13.396 8) 14.716
Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
Operative Umsatzrendite Prozent 5,4 9,4 12,1 11,0 10,1
Umsatzrendite vor Steuern Prozent 6,5 10,3 13,7 12,2 10,7
Kapitalrendite (Return on Investment - RoI) Prozent 11,5 24,7 35,4 30,8 26,4
Sachinvestitionsquote 11) Prozent 4,2 4,1 5,1 4,8 4,8
Forschungs- und Entwicklungskostenquote Prozent 7,0 7,1 6,4 7,0 8,0
Eigenkapitalquote (31.12.) Prozent 40,0 36,8 34,9 37,4 41,1
Audi Aktie
Aktienkurs (Jahresschlusskurs) 12) EUR 501,67 635,00 549,00 525,10 638,05
Ausgleichszahlung EUR 1,60 2,20 3,00 3,50 4,00
2014 2015 2016 2017 1) 2018
Produktion
Segment Automobile 1.804.624 1.828.683 3) 1.903.259 1.879.840 1.871.386
1.974.846 2.023.618 1.927.838 1.966.434 1.955.532
Segment Motorräder 45.339 55.551 56.978 56.743 53.320
Auslieferungen an Kunden
Segment Automobile 1.933.517 2.024.881 2.088.187 2.105.084 2.081.418
Marke Audi 5) 1.741.129 1.803.246 1.867.738 1.878.105 1.812.485
Marke Lamborghini 2.530 3.245 3.457 3.815 5.750
Sonstige Marken des Volkswagen Konzerns 189.858 218.390 216.992 223.164 263.183
Segment Motorräder 45.117 54.809 55.451 55.871 53.004
Marke Ducati 45.117 54.809 55.451 55.871 53.004
Belegschaft 77.247 82.838 87.112 90.402 91.477
Aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 53.787 58.420 59.317 59.789 59.248
Materialaufwand 36.024 37.583 40.596 40.370 41.023
Personalaufwand 6.068 6.602 6.761 7.219 7.336
Personalaufwand je Mitarbeiter 6) 78.921 80.071 77.990 80.234 80.583
Abschreibungen 2.455 2.665 3.159 3.593 3.853
Operatives Ergebnis 5.150 4.836 7) 3.052 7) 4.671 7) 3.529 7)
Ergebnis vor Steuern 5.991 5.284 7) 3.047 7) 4.717 7) 4.361 7)
Ergebnis nach Steuern 4.428 4.297 7) 2.066 7) 3.432 7) 3.463 7)
Aus der Bilanz (31.12.)
Langfristige Vermögenswerte 22.538 25.963 28.599 29.469 32.393
Kurzfristige Vermögenswerte 28.231 30.800 32.403 33.846 33.205
Eigenkapital 19.199 21.779 25.321 28.171 29.698
Fremdkapital 31.570 34.985 35.685 35.509 35.900
Bilanzsumme 50.769 56.763 61.090 63.680 65.598
Aus der Kapitalflussrechnung
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 7.421 7.203 7.517 6.173 7.013
Investitionstätigkeit laufendes Geschäft 4.450 5.576 9) 5.423 1.861 10) 4.871
Netto-Cashflow 2.970 1.627 9) 2.094 4.312 10) 2.141
Netto-Liquidität (31.12.) 16.328 16.420 9) 17.232 20.788 10) 20.442
Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
Operative Umsatzrendite 9,6 8,3 7) 5,1 7) 7,8 7) 6,0 7)
Umsatzrendite vor Steuern 11,1 9,0 7) 5,1 7) 7,9 7) 7,4 7)
Kapitalrendite (Return on Investment - RoI) 23,2 19,4 7) 10,7 7) 14,4 7) 10,0 7)
Sachinvestitionsquote 11) 5,5 6,0 5,7 6,5 5,9
Forschungs- und Entwicklungskostenquote 8,0 7,3 7,5 6,4 7,1
Eigenkapitalquote (31.12.) 37,8 38,4 41,4 44,2 45,3
Audi Aktie
Aktienkurs (Jahresschlusskurs) 12) 649,95 678,00 631,00 725,95 782,00
Ausgleichszahlung 4,80 0,11 2,00 3,90 X 13)

1) 2012: finanzielle Werte wurden aufgrund des geänderten IAS 19 angepasst; 2017: finanzielle Werte wurden im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst
2) seit 2011 inklusive der in China vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), gefertigten Fahrzeuge
3) Wert aufgrund veränderter Zählweise angepasst
4) seit Erwerb der Ducati Gruppe im Juli 2012
5) inklusive der ausgelieferten Fahrzeuge, die vom assoziierten Unternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China), lokal gefertigt wurden
6) Berechnung auf Basis der Mitarbeiter von Audi Konzerngesellschaften
7) unter Berücksichtigung von Sondereinflüssen, im Wesentlichen in Zusammenhang mit der Dieselthematik
8) unter Berücksichtigung des Erwerbs der Beteiligungen an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), und an der Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna (Italien)
9) unter Berücksichtigung der Beteiligung an der There Holding B.V., Rijswijk (Niederlande) im Zusammenhang mit der HERE Transaktion
10) unter Berücksichtigung der Übertragung der Minderheitsbeteiligung an der Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), auf die Volkswagen AG, Wolfsburg
11) Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten gemäß Kapitalflussrechnung im Verhältnis zu den Umsatzerlösen
12) Jahresschlusskurs der Audi Aktie am Handelsplatz Xetra der Frankfurter Wertpapierbörse
13) gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG, Wolfsburg, für das Geschäftsjahr 2018 am 14. Mai 2019

AUDI AG Abschluss Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Bilanz

DER AUDI AG

AKTIVA

in Mio. EUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Immaterielle Vermögensgegenstände 1 344 269
Sachanlagen 2 9.296 8.843
Finanzanlagen 3, 6 7.132 7.313
Anlagevermögen 16.772 16.425
Vorräte 4 3.819 3.602
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5 12.424 12.547
Sonstige Wertpapiere 6 6.057 6.413
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7 262 184
Umlaufvermögen 22.562 22.746
Rechnungsabgrenzungsposten 8 158 141
Bilanzsumme 39.492 39.312

PASSIVA

in Mio. EUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Gezeichnetes Kapital 9 110 110
Kapitalrücklage 10 12.175 12.175
Gewinnrücklagen 11 1.417 1.417
Eigenkapital 13.702 13.702
Sonderposten mit Rücklageanteil 12 6 6
Rückstellungen 13 17.341 16.317
Verbindlichkeiten 14 7.954 8.624
Rechnungsabgrenzungsposten 15 489 663
Bilanzsumme 39.492 39.312

Gewinn-und-Verlustrechnung

DER AUDI AG

in Mio. EUR Anhang 2018 2017
Umsatzerlöse 16 50.203 51.402
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 17 - 45.887 - 45.711
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.316 5.691
Vertriebskosten 18 - 3.425 - 3.725
Allgemeine Verwaltungskosten - 385 - 361
Sonstige betriebliche Erträge 19 3.377 3.291
Sonstige betriebliche Aufwendungen 20 - 2.027 - 1.860
Beteiligungsergebnis 21 673 829
Zinsergebnis 22 - 766 - 295
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 3 - 99 - 13
Ergebnis vor Steuern 1.664 3.557
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23 - 568 - 1.151
Ergebnis nach Steuern 1.096 2.406
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 24 - 1.096 - 2.406
Jahresüberschuss - -

Anhang

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2018

in Mio. EUR Bruttobuchwerte
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 1.1.2018 Zugänge Umbuchungen
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 922 186 1
Immaterielle Vermögenswerte 922 186 1
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.664 56 53
Technische Anlagen und Maschinen 4.870 142 39
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.514 892 1.052
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.572 1.310 - 1.145
Sachanlagen 28.620 2.400 - 1
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.430 174 -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.037 208 -
Beteiligungen 219 348 -
Sonstige Ausleihungen 0 - -
Finanzanlagen 7.686 730 -
Anlagevermögen gesamt 37.228 3.316 -
in Mio. EUR Bruttobuchwerte Wertberichtigungen
Abgänge Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.2018 Kumulierte Abschreibungen 1.1.2018
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12 1.097 653
Immaterielle Vermögenswerte 12 1.097 653
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 28 5.745 2.653
Technische Anlagen und Maschinen 65 4.986 3.844
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 196 18.262 13.280
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 23 1.714 -
Sachanlagen 312 30.707 19.777
Anteile an verbundenen Unternehmen 117 6.487 373
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 734 511 -
Beteiligungen 57 510 -
Sonstige Ausleihungen 0 0 -
Finanzanlagen 908 7.508 373
Anlagevermögen gesamt 1.232 39.312 20.803
in Mio. EUR Wertberichtigungen Buchwerte
Abschreibungen des laufenden Jahres Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Kumulierte Abschreibungen 31.12.2018 31.12.2018
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 111 - 11 - 753 344
Immaterielle Vermögenswerte 111 - 11 - 753 344
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 152 - 21 - 2.784 2.961
Technische Anlagen und Maschinen 344 - 62 - 4.126 860
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.388 - 167 - 14.501 3.761
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - - 1.714
Sachanlagen 1.884 - 250 - 21.411 9.296
Anteile an verbundenen Unternehmen 84 - - 81 376 6.111
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - - 511
Beteiligungen - - - - - 510
Sonstige Ausleihungen - - - - - 0
Finanzanlagen 84 - - 81 376 7.132
Anlagevermögen gesamt 2.079 - 261 81 22.540 16.772
in Mio. EUR Buchwerte
31.12.2017
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 269
Immaterielle Vermögenswerte 269
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.011
Technische Anlagen und Maschinen 1.026
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.234
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.572
Sachanlagen 8.843
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.057
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.037
Beteiligungen 219
Sonstige Ausleihungen 0
Finanzanlagen 7.313
Anlagevermögen gesamt 16.425

ALLGEMEINE ANMERKUNGEN

/ ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT

Die AUDI Aktiengesellschaft (AUDI AG) hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt (HR B 1). Die AUDI AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

/ GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Jahresabschluss der AUDI AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit sind einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

/ ANGABEN ZUR DIESELTHEMATIK

// UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONEN

Im September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189 des Volkswagen Konzerns Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid(NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte Volkswagen darüber, dass in weltweit rund elf Mio. Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189, davon rund 2,4 Mio. Audi Fahrzeuge, auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Im November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 3.0 TDI Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Betroffen waren in den USA und Kanada, wo für Fahrzeuge strengere Vorschriften in Bezug auf NOx-Grenzwerte als in anderen Teilen der Welt gelten, rund 113 Tsd. Fahrzeuge. Das California Air Resources Board (CARB) - eine Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien - kündigte in diesen Angelegenheiten eigene Untersuchungen an.

In den USA und dem Rest der Welt wurden daraufhin zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden.

// EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH VOLKSWAGEN UND AUDI

Volkswagen und Audi haben unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Im Hinblick auf den etwaigen Einsatz von nach US-Recht unzulässigen "Defeat Devices" in V6 3.0 TDI-Motoren wurden bei der AUDI AG umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und ebenfalls zum großen Teil abgeschlossen.

Darüber hinaus hat der Vorstand der AUDI AG eine interne Taskforce gegründet, Gremien und Bereiche mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet und sich regelmäßig berichten lassen. Des Weiteren haben die Volkswagen AG und die AUDI AG im September 2015 in Deutschland Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Zudem kooperieren die Volkswagen AG und die AUDI AG mit allen zuständigen Behörden.

Während die Volkswagen AG konzernintern die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren trägt, verantwortet die AUDI AG die Entwicklung der Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 und V8.

Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung getroffen für den Fall, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig differenzieren zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren, sodass gesamtschuldnerische Haftung besteht. Vor dem Hintergrund der getroffenen Vergleichsvereinbarungen erfolgt die Belastung dieser Kosten an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel.

Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnisse von dem Einsatz einer unzulässigen "Defeat Device Software" nach US-amerikanischem Recht in V6 3.0 TDI-Motoren hatten.

Auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik haben sich für den Vorstand keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts ergeben, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken führen würden.

Zudem haben sich für die amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG keine belastbaren Erkenntnisse oder Tatsachen ergeben, nach denen der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und früherer Jahre wesentlich falsch wären. Sollten neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand einzelner Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnte dies gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie auf den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und früherer Jahre haben.

// PRODUKTBEZOGENE KLAGEN WELTWEIT

In betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren besteht in einigen Märkten die Möglichkeit, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik sind derzeit verschiedene Sammelverfahren und Individualklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, anhängig.

Arbeiten im Zusammenhang mit in den USA und im Rest der Welt anhängigen Rechtsstreitigkeiten dauern an, bedürfen weiterhin erheblicher Anstrengungen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierbei werden die Volkswagen AG und die AUDI AG von mehreren externen Anwaltskanzleien beraten.

// VEREINBARUNGEN UND VERFAHREN IN DEN USA/KANADA

In den USA und Kanada sind drei Generationen bestimmter Automobile mit 2.0 TDI-Motor sowie zwei Generationen bestimmter Modelle des Typs V6 mit 3.0 TDI-Motor betroffen, insgesamt rund 700 Tsd. Fahrzeuge. Aufgrund im Vergleich zur EU und zum Rest der Welt deutlich strengerer NOx-Grenzwerte besteht hier eine größere technische Herausforderung, die Fahrzeuge so nachzurüsten, dass die in den Vergleichsvereinbarungen festgelegten Emissionsvorgaben erreicht werden.

Nach den Veröffentlichungen der "Notices of Violation" durch die EPA sind die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, Gegenstand von eingehenden Untersuchungen, laufenden Ermittlungen (zivil- und strafrechtlich) und Zivilprozessen. Die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, darunter die AUDI AG, haben Vorladungen und Anfragen seitens staatlicher Attorneys General und anderer Regierungsbehörden erhalten.

In Bezug auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge werden an verschiedenen Stellen in den USA und in Kanada Rechtsstreitigkeiten gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns geführt. In diesem Zusammenhang laufen Untersuchungen seitens verschiedener US-amerikanischer und kanadischer Regulierungs- und Regierungsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Wertpapier-, Finanzierungs- und Steuerbereich. Darüber hinaus sind bei verschiedenen Gerichten, darunter einzelstaatliche und Provinzgerichte, in den USA und in Kanada einige vermeintliche Sammelklagen von Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern und Händlern sowie Einzelklagen von Kunden und Klagen von Bundesstaaten, Provinzen und Kommunen eingereicht worden.

Eine Vielzahl dieser vermeintlichen Sammelklagen ist bei US-Bundesgerichten eingereicht und zur vorprozessualen Koordination in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" zusammengeführt worden.

In den USA erzielten die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, Vergleichsvereinbarungen (unter anderem diverse Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ), der EPA, dem US-Bundesstaat Kalifornien, dem CARB und dessen Attorney General sowie mit der US-Federal Trade Commission und diversen, durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" vertretenen Privatklägern. Mit diesen Vergleichsvereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit betroffenen Dieselfahrzeugen in den USA beigelegt.

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik hat die Volkswagen AG ebenfalls Vereinbarungen abgeschlossen, um strafrechtliche Ansprüche nach US-amerikanischem Bundesrecht und bestimmte zivilrechtliche Strafen und Ansprüche beizulegen. Im Rahmen des abgeschlossenen Plea Agreement stimmte die Volkswagen AG einem Schuldanerkenntnis im Hinblick auf drei nach US-amerikanischem Bundesrecht strafbare Handlungen zu, darunter Verschwörung zur Begehung von Betrug, Behinderung der Justiz und Verwendung von Falschaussagen zur Einfuhr von Personenkraftwagen in die USA, und wurde zu einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt.

Zudem haben Volkswagen und Audi separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 49 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico erzielt, mit denen bestehende oder mögliche künftige Ansprüche aus verbraucherschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen - im Hinblick auf Automobile in den USA mit Motoren des Typs 2.0 TDI und V6 3.0 TDI - beigelegt werden. Verbraucherschutzrechtliche Klagen des Bundesstaates New Mexico sind weiterhin anhängig. Volkswagen und Audi haben überdies separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 13 US-Bundesstaaten (Connecticut, Delaware, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont und Washington) zur Beilegung von bestehenden oder möglichen künftigen Ansprüchen auf zivilrechtliche Strafzahlungen und Unterlassung wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts erzielt. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von acht anderen US-Bundesstaaten (Alabama, Illinois, Montana, New Hampshire, New Mexico, Ohio, Tennessee und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, die Volkswagen Group of America, Inc., und bestimmte verbundene Unternehmen, darunter die AUDI AG, wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Die umweltrechtlichen Klagen von acht Bundesstaaten -Alabama, Illinois, Minnesota, Missouri, Ohio, Tennessee, Texas und Wyoming - sowie von Hillsborough County (Florida), Salt Lake County (Utah) und zwei Landkreisen in Texas wurden wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten ganz oder teilweise abgewiesen. Gegen die Klageabweisung haben Alabama, Illinois, Ohio, Tennessee, Hillsborough County und Salt Lake County Berufung eingelegt oder können dies noch tun.

Im Geschäftsjahr 2018 erteilten die EPA und das CARB die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen der technischen Lösungen für die umzurüstenden Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und die betroffenen Fahrzeuge des Typs V6 mit 3.0 TDI-Motor. Nach Gesprächen mit dem DOJ, der EPA und dem CARB vereinbarten die Parteien am 31. Oktober 2018 eine klarstellende Abänderung des ersten und des zweiten Partial Consent Decree dahingehend, dass es Volkswagen zur Behebung bestimmter technischer Probleme erlaubt ist, genehmigte abgasrelevante Modifikationen (Approved Emissions Modifications, AEM) im Wege einer AEM-Korrektur vorzunehmen.

Seit November 2016 hat Volkswagen Informationsanforderungen seitens der EPA und des CARB in Bezug auf Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Des Weiteren sind die gegen die AUDI AG und bestimmte verbundene Unternehmen eingereichten vermeintlichen Sammelklagen an die im US-Bundesstaat Kalifornien anhängige "Multidistrict Litigation" (MDL) übertragen und konsolidiert worden. In den Klagen wird den Beklagten vorgeworfen, die vermeintliche Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen der Marke Audi verschleiert zu haben. Im Northern District von Kalifornien und an zwei Bezirksgerichten in Kanada sind weitere Klagen anhängig, in denen ähnliche Ansprüche behauptet werden.

Im April 2018 genehmigten die Gerichte in Ontario und Quebec eine Grundsatzvereinbarung über einen vorgeschlagenen Vergleich mit Verbrauchern in Kanada in Zusammenhang mit V6 3.0 TDI-Dieselfahrzeugen, die Volkswagen am 21. Dezember 2017 bekanntgegeben hatte. Des Weiteren führt die Umweltbehörde in Kanada auf Bundesebene eine Untersuchung wegen strafrechtlicher Sanktionen in Bezug auf 2.0 und 3.0 Dieselfahrzeuge und die Umweltbehörde der Provinz Ontario hat im Hinblick auf 2.0 Dieselfahrzeuge Klage auf Verhängung quasistrafrechtlicher Sanktionen erhoben. Darüber hinaus ist in Quebec eine Sammelklage anhängig, in der im Namen kanadischer Bürger die Verletzung von Umweltrecht behauptet wird. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob Strafschadensersatz grundsätzlich ersatzfähig wäre. Gegen die Zulassungsentscheidung hat Volkswagen die Zulassung von Rechtsmitteln beantragt. Zudem sind in Kanada Sammelklagen und Klagen anhängig, denen sich eine Vielzahl von Klägern anschließen können, wobei es insbesondere um verbraucherschutz- und wertpapierrechtliche Ansprüche geht, bei denen unter anderem Schadensersatz begehrt wird.

// ABSTIMMUNGEN MIT BEHÖRDEN ZU TECHNISCHEN MASSNAHMEN WELTWEIT

Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO 2 -Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind.

Über viele Monate hat die AUDI AG mit Hochdruck alle relevanten Dieselkonzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale untersucht. Die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen sind in verschiedenen Rückrufbescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die AUDI AG geht gegenwärtig von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Die von der AUDI AG eingereichten Maßnahmen werden vom KBA geprüft und können den Kunden erst nach entsprechender Freigabe durch das KBA zur Verfügung gestellt werden.

Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6 oder V8 TDI-Motor der Emissionsnorm Euro 6 als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf angeordnet, Gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung einiger Audi Modelle.

// STRAF- UND VERWALTUNGSVERFAHREN IN DEUTSCHLAND

Die Staatsanwaltschaft München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen 24 Personen, darunter auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG. Die Ermittlungen dauern noch an. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten.

Das gegen die AUDI AG in diesem Zusammenhang geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde durch einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II vom 16. Oktober 2018 beendet. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit "Abgas Service / Zulassung Aggregate" an. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Mio. EUR vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. EUR sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile von 795 Mio. EUR zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die AUDI AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die AUDI AG ist daher in Europa im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt, der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, nicht mehr zu erwarten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Ziel der Klage ist, bestimmte Voraussetzungen von etwaigen Ansprüchen von Verbrauchern gegen die Volkswagen AG festzustellen. Jedoch resultieren aus etwaigen Feststellungen des Gerichts keine konkreten Zahlungsverpflichtungen. Individuelle Ansprüche müssen im Anschluss in separaten Folgeprozessen durchgesetzt werden.

// BELASTUNGEN AUS DER DIESELTHEMATIK

Im Zusammenhang mit der Dieselthematik ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 Belastungen auf das Ergebnis der AUDI AG in Höhe von -1.176 (-387) Mio. EUR. Diese basieren vor allem auf dem rechtskräftigen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG. Zudem sind darin Aufwendungen für technische Maßnahmen, Kundenmaßnahmen sowie Aufwendungen bzw. Vorsorgen für rechtliche Risiken berücksichtigt.

Insgesamt ergaben sich in den Jahren 2015 bis 2018 aus der Dieselthematik Sondereinflüsse in Höhe von -3.423 Mio. EUR. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bestanden daraus noch bilanzielle Verpflichtungen oder Risikovorsorgen in Höhe von -830 Mio. EUR.

Die bislang gebildeten Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen zur Dieselthematik basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und unterliegen aufgrund der Vielzahl noch ungewisser Bewertungsparameter grundsätzlich erheblichen Einschätzungsrisiken. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und der noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Sollten sich diese Risiken verwirklichen, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1 / IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Immateriellen Vermögensgegenstände betreffen erworbene Entwicklungsleistungen, EDV-Software und Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie geleistete Zuschüsse. Selbst geschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren zeitanteilig abgeschrieben.

2 / SACHANLAGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.961 3.011
Technische Anlagen und Maschinen 860 1.026
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.761 3.234
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.714 1.572
Sachanlagen 9.296 8.843

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.

Die Anschaffungskosten enthalten den Anschaffungspreis, die Nebenkosten sowie die Kostenminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbar sind. Die in fremder Währung erworbenen Sachanlagen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Bei den selbst erstellten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens umfassen die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich anteiliger Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht berücksichtigt.

Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen werden linear abgeschrieben.

Als Abschreibungsbeginn für die abnutzbaren Vermögensgegenstände gilt generell der Zugang oder die Betriebsbereitschaft.

Dem Abschreibungsplan liegen grundsätzlich folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer
Gebäude (ohne bauliche Betriebsvorrichtungen) 25-33 Jahre
Bauliche Betriebsvorrichtungen 8-30 Jahre
Produktionsmaschinen 5-14 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Spezialwerkzeuge und -vorrichtungen 3-10 Jahre

Unterschiede zu den handelsrechtlichen Abschreibungen aufgrund der Sonderabschreibungen nach § 6b EStG (Übertragung von Veräußerungsgewinnen) werden im Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt.

3 / FINANZANLAGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.111 6.057
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 511 1.037
Beteiligungen 510 219
Sonstige Ausleihungen 0 0
Finanzanlagen 7.132 7.313

Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen bei ausländischen und inländischen Tochtergesellschaften. Gegenläufig wirkt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert einer ausländischen (im Vorjahr inländischen) Gesellschaft in Höhe von 84 (13) Mio. EUR.

Wertpapiere des Anlagevermögens, bestehend aus Zeitwert- und Pensionsfonds, werden mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert. Die Buch- und Marktwerte zum Bilanzstichtag sind unter Punkt 6 dargestellt.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen und der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen.

Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes, die übrigen Ausleihungen zum Nennwert bewertet.

Zugänge bei den Finanzanlagen in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Bei dem Zeitwert- und dem Pensionsfonds handelt es sich um Sondervermögen, die ausschließlich zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Die somit dem Zugriff der Unternehmensgläubiger entzogenen Fonds sind mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis. Infolge der Zeitwertbewertung des Zeitwert- und des Pensionsfonds werden Wertentwicklungen sofort ergebniswirksam erfasst. Zeitwert- und Pensionsfonds werden mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert und sind unter Punkt 13 detailliert erläutert.

4 / VORRÄTE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 265 312
Unfertige Erzeugnisse 748 959
Fertige Erzeugnisse und Waren 2.806 2.259
Geleistete Anzahlungen - 72
Vorräte 3.819 3.602

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit niedrigeren Wiederbeschaffungswerten angesetzt. In Fremdwährung fakturiertes Material wird mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbar sind, werden berücksichtigt.

Entgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und als Fertige Erzeugnisse und Waren ausgewiesen. Unentgeltlich erworbene Emissionsberechtigungen werden zum Erinnerungswert angesetzt. Der aktuelle Zeitwert beträgt 8 (3) Mio. EUR.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen und fertigen Erzeugnissen wird das Fertigungsmaterial ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Fertigungslohn und die aktivierungspflichtigen übrigen Kosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital bleiben unberücksichtigt.

Die in den Fertigen Erzeugnissen enthaltenen Geschäftswagen werden entsprechend dem erwarteten Werteverzehr bewertet. Die Untergrenze bildet der vom Absatzmarkt abgeleitete Wert.

Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Durch Bildung von Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Dabei werden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie Waren verlustfrei bewertet, sobald die vom Absatzmarkt abgeleiteten Werte niedriger als die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind.

5 / FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.447 1.215
davon Restlaufzeit über ein Jahr - -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.178 9.933
davon aus Lieferungen und Leistungen 3.758 4.022
davon aus Finanzverkehr 5.628 5.060
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 345 737
davon aus Lieferungen und Leistungen 327 737
Sonstige Vermögensgegenstände 454 662
davon Restlaufzeit über ein Jahr 4 4
davon gegen verbundene Unternehmen 192 232
davon Restlaufzeit über ein Jahr - -
davon gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - -
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.424 12.547

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch ausreichende Wertkorrekturen berücksichtigt.

Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem aktuellen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei längerfristigen Forderungen schlägt sich ein geringerer Kurs am Bilanzstichtag in einer niedrigeren Bewertung der Forderung aufwandswirksam nieder, während ein höherer Kurs (Bewertungsgewinn) unberücksichtigt bleibt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert am Bilanzstichtag ausgewiesen.

6 / SONSTIGE WERTPAPIERE

in Mio. EUR Buchwert Marktwert Marktwert abzgl. Buchwert Ausschüttung 2018 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibung
Wertpapiere des Anlagevermögens
Zeitwertfonds 279 279 - 2 1) Ja Nein
Pensionsfonds 1.622 1.622 - 10 1) Ja Nein
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Treasury-Fonds 6.057 6.057 - 4 1) Ja Nein
Wertpapiere gesamt 7.958 7.958 - 16

1) für das Geschäftsjahr 2017

Bei den Sonstigen Wertpapieren des Umlaufvermögens handelt es sich um einen Treasury-Fonds.

Anteile an Investmentvermögen sind zusammenfassend anzugeben. Die Darstellung enthält neben dem Treasury-Fonds auch den Zeitwert- und den Pensionsfonds, die dem Finanzanlagevermögen zugeordnet und zum Bilanzstichtag mit den entsprechenden Zeitwert- und Pensionsverpflichtungen saldiert werden.

Das Anlageziel der Wertpapierfonds ist eine laufzeitadäquate Verzinsung bei entsprechender Risikostreuung. Darin sind folgende Wertpapierklassen enthalten: festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und sonstige Vermögenswerte.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.

7 / KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Von den Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 262 (184) Mio. EUR Guthaben bei verbundenen Unternehmen.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Auf fremde Währungen lautende Guthaben werden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

8 / RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

9 / GEZEICHNETES KAPITAL

Das Gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2018 unverändert 110.080.000 EUR. Es ist eingeteilt in 43.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der rechnerische Wert pro Stückaktie beträgt 2,56 EUR.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert.

10 / KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen sowie Einzahlungen der Volkswagen AG, Wolfsburg, aus Vorjahren.

11 / GEWINNRÜCKLAGEN

Die gesetzliche Rücklage beträgt am Bilanzstichtag 131 (131) Tsd. EUR, die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich auf 1.417 (1.417) Mio. EUR.

Infolge der vollständigen Gewinnabführung des Jahresergebnisses 2018 an die Volkswagen AG, Wolfsburg, ergibt sich keine Veränderung der Gewinnrücklagen.

12 / SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL

Die gemäß § 6b EStG übertragenen Veräußerungsgewinne werden zum Bilanzstichtag mit 6 (6) Mio. EUR ausgewiesen.

13 / RÜCKSTELLUNGEN

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.648 3.095
Steuerrückstellungen 5 4
Sonstige Rückstellungen 13.688 13.218
Rückstellungen 17.341 16.317

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen hängen in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Die Altersversorgungssysteme basieren auf Leistungszusagen, wobei zwischen rückstellungsfinanzierten und extern finanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.

Die Sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die Absicherung von Gewährleistungsansprüchen, Vertriebsaufwendungen, Kosten der Belegschaft sowie Rechtsrisiken aus der Prozess- und Produkthaftung. Darüber hinaus sind Rückstellungen aus dem Entwicklungs- und Einkaufsbereich enthalten.

Die Sonstigen Rückstellungen für Gewährleistung und Rechtsrisiken beinhalten auch Beträge aus der Dieselthematik. Die für die Dieselthematik im Berichtsjahr gebildeten Rückstellungen sind bei den "Ergänzenden Angaben" unter dem Punkt "Aufwendungen und Erträge außergewöhnlicher Bedeutung" näher erläutert.

Die AUDI AG hat mit der Volkswagen AG eine Vereinbarung getroffen für den Fall, dass US-Behörden, US-Gerichte sowie mögliche außergerichtliche Vereinbarungen nicht vollständig differenzieren zwischen den von der Volkswagen AG zu verantwortenden Vierzylinder-Dieselmotoren und den von der AUDI AG zu verantwortenden V6 3.0 TDI-Motoren, sodass gesamtschuldnerische Haftung besteht. Vor dem Hintergrund der getroffenen Vergleichsvereinbarungen erfolgt die Belastung dieser Kosten an die AUDI AG nach einem verursachungsgerechten Schlüssel.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Für die versicherungsmathematische Bewertung wird das Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen verwendet. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet.

Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere Bewertungsparameter berücksichtigt.

Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz des Monats Dezember 2018 mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Rückstellungen für Pensionen sind im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre bewertet worden.

Der Berechnung von Pensionsrückstellungen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

31.12.2018 31.12.2017
Rechnungszins 3,21 % 3,68 %
Gehaltstrend 3,70 % 3,70 %
Rententrend 1,50 % 1,50 %
Vermögenserträge 2,20 % 1,80 %
Fluktuation 1,20 % 1,20 %
Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G Richttafeln 2005 G
Altersgrenzen RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007

Der Erfüllungsbetrag der nicht über einen Fonds finanzierten Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 3.305 (3.066) Mio. EUR. Der Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen, der sich nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergeben würde, übersteigt den in der Bilanz angesetzten Betrag um 501 (451) Mio. EUR.

Bei der wertpapiergebundenen Altersversorgung wird der jährliche vergütungsabhängige Versorgungsaufwand durch den Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, in Fonds angelegt.

Da die treuhänderisch verwalteten Fondsanteile die Voraussetzungen als Deckungsvermögen erfüllen, erfolgt eine Verrechnung mit den Pensionsverpflichtungen. Das Deckungsvermögen ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Da die zugesagte Mindestleistung in Höhe von 1.965 (1.537) Mio. EUR das korrespondierende Deckungsvermögen um 343 (29) Mio. EUR übersteigt, wird dieser Betrag nach Verrechnung des Deckungsvermögens mit der Verpflichtung als Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen.

Das Deckungsvermögen des Pensionsfonds hat sich im Jahr 2018 wie folgt entwickelt:

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Zeitwert des Pensionsfonds 1.622 1.508
Anschaffungskosten des Pensionsfonds inklusive Wiederanlage 1.695 1.529

Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 1.965 (1.537) Mio. EUR und wird mit dem Zeitwert des Pensionsfonds saldiert. Der Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen, der sich nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergeben würde, übersteigt den in der Bilanz angesetzten Betrag um 512 (385) Mio. EUR.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst:

in Mio. EUR Aufwendungen der über den Pensionsfonds finanzierten Verpflichtungen inkl. des Fondsvermögens
2018 2017
Zinsergebnis
Zinsaufwendungen aus der Wertentwicklung des Pensionsfonds 41 2
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen 271 27
Summe 312 29

Aufwendungen aus der Altersversorgung sind in den Personalkosten der Funktionsbereiche enthalten. Die Zinsaufwendungen aus der Verpflichtung, aus der Zeitwertänderung des Pensionsfondsvermögens sowie die Aufwendungen aus Zinsänderungen werden im Zinsergebnis erfasst. Der Übergang von den Heubeck'schen Richttafeln 2005 G auf 2018 G führte im Geschäftsjahr bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu einem Aufwand in Höhe von 52 Mio. EUR.

Verpflichtungen aus Zeitwertguthaben der Mitarbeiter sind durch Vermögensgegenstände gesichert und werden mit diesen verrechnet. Zum Bilanzstichtag liegt der Zeitwert des Zeitwertfonds unter den Anschaffungskosten.

Das Deckungsvermögen des Zeitwertfonds hat sich im Jahr 2018 wie folgt entwickelt:

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen = Zeitwert des Zeitwertfonds 279 269
Anschaffungskosten des Zeitwertfonds inklusive Wiederanlage 304 286

Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 279 (269) Mio. EUR und wird mit dem Zeitwert des Zeitwertfonds saldiert.

Folgende Beträge wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst:

in Mio. EUR Verrechnete Aufwendungen und Erträge der über den Zeitwertfonds finanzierten Verpflichtungen inkl. des Fondsvermögens
2018 2017
Zinsergebnis
Zinserträge aus der Wertentwicklung des Zeitwertfonds 0 4
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Zeitwertfondsrückstellungen 0 4
Saldo der in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verrechneten Aufwendungen und Erträge - -

Die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit 2,32 (2,80) Prozent abgezinst. Der Übergang von den Heubeck'schen Richttafeln 2005 G auf 2018 G führte im Geschäftsjahr bei der Bewertung der Altersteilzeit-, Jubiläums- und Sterbegeldrückstellungen zu einem Aufwand in Höhe von 16 Mio. EUR.

14 / VERBINDLICHKEITEN

in Mio. EUR 31.12.2018 Gesamt Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr 31.12.2017 Gesamt Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 190 190 - 128 128 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.471 2.471 - 2.057 2.057 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.629 3.144 1.485 5.738 4.267 1.471
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.393 1.393 - 983 983 -
davon aus Gewinnabführungsvertrag 1.167 1.167 - 2.406 2.406 -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 102 102 - 116 116 -
davon aus Lieferungen und Leistungen 22 22 - 28 28 -
Sonstige Verbindlichkeiten 562 435 127 585 476 109
davon aus Steuern 96 96 - 98 98 -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 90 52 39 82 49 33
Verbindlichkeiten 7.954 6.342 1.612 8.624 7.044 1.580

Die mittelfristigen Verbindlichkeiten betragen 1.475 (1.438) Mio. EUR. Sie beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.348 (1.329) Mio. EUR. Mittelfristige Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 127 (109) Mio. EUR betreffen die Entgeltabrechnung in Höhe von 88 (76) Mio. EUR sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 39 (33) Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit betragen 137 (142) Mio. EUR. Sie beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 137 (142) Mio. EUR.

Die in den Sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern aus dem Altersteilzeit-Blockmodell in Höhe von 198 (170) Mio. EUR sind durch Sicherungsübereignung des Geschäftswagenfuhrparks gesichert.

// BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Längerfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Ein niedrigerer Kurs (Bewertungsgewinn) wird demgegenüber nicht berücksichtigt.

15 / RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen aus Mehrkomponentengeschäften, denen am Abschlussstichtag noch Leistungspflichten in künftigen Geschäftsjahren gegenüberstehen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG

16 / UMSATZERLÖSE

in Mio. EUR 2018 Anteil
in %
2017 Anteil
in %
Inland 13.782 27,5 14.597 28,4
Übriges Europa 14.379 28,6 16.042 31,2
Asien-Pazifik 11.157 22,2 9.892 19,3
Nordamerika 10.241 20,4 10.094 19,6
Südamerika 366 0,7 432 0,8
Afrika 278 0,6 345 0,7
Ausland 36.421 72,5 36.805 71,6
Umsatzerlöse 50.203 100,0 51.402 100,0

Von den Umsatzerlösen entfallen 74 (76) Prozent auf das Fahrzeuggeschäft. Der Anteil des Fahrzeugexportgeschäfts beträgt 76 (75) Prozent. Größte Umsatzträger waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die Baureihen Audi Q5 und Audi A4. Die hohe Nachfrage nach unserem neu eingeführten Modell Audi Q8 wirkte sich ebenfalls positiv auf die Umsatzerlöse aus.

Die übrigen Umsatzerlöse mit einem Anteil von 26 (24) Prozent des Gesamtumsatzes verteilen sich auf Lieferungen und Leistungen an Beteiligungsunternehmen sowie auf Verkäufe an Dritte.

17 / HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGEN

Die Herstellungskosten enthalten neben den Produktionskosten der verkauften Erzeugnisse auch die Einstandskosten der abgesetzten Handelswaren. In dieser Position sind zudem die Kosten für Forschung und Entwicklung, die Gewährleistungsaufwendungen sowie die Veränderungen der Wertkorrekturen auf Vorräte ausgewiesen.

18 / VERTRIEBSKOSTEN

Die Vertriebskosten umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen für Marketing und Verkaufsförderung, Ausgangsfrachten, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit.

19 / SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

in Mio. EUR 2018 2017
Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 0 0
Auflösung von Rückstellungen 885 1.489
Übrige Erträge 2.492 1.802
Sonstige betriebliche Erträge 3.377 3.291

Die Übrigen Erträge beinhalten vor allem Erträge aus Währungs- und Rohstoffsicherungsgeschäften, den Ergebnisausgleich aus Beteiligungen sowie die Veräußerung von Anteilen an einer Beteiligung. Ebenfalls enthalten sind Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen aus der Dieselthematik aufgrund bestehender Verträge mit der Volkswagen AG, Wolfsburg. Darüber hinaus sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 377 (357) Mio. EUR enthalten.

20 / SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II, Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen sowie Aufwendungen aus Währungs- und Rohstoffsicherungsgeschäften. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen 373 (526) Mio. EUR.

21 / BETEILIGUNGSERGEBNIS

in Mio. EUR 2018 2017
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 275 400
Erträge aus Beteiligungen 429 443
davon aus verbundenen Unternehmen 100 66
Aufwendungen aus Verlustübernahmen - 31 - 14
Beteiligungsergebnis 673 829

In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen - insbesondere mit der Audi Sport GmbH, Neckarsulm - und den Aufwendungen aus Verlustübernahmen - insbesondere von der VOLKSWAGEN AUDI China Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Wolfsburg - sind weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern enthalten.

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren vor allem aus der Gewinnausschüttung der FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun (China).

22 / ZINSERGEBNIS

in Mio. EUR 2018 2017
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 118 166
davon aus verbundenen Unternehmen 110 56
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 884 - 461
davon an verbundene Unternehmen - 96 - 38
Zinsergebnis - 766 - 295

Das Zinsergebnis beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 770 (401) Mio. EUR und Erträge aus der Abzinsung in Höhe von 2 (-) Mio. EUR.

23 / STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der Volkswagen AG, Wolfsburg, belasteten Steuern sowie die Steuern, für die die AUDI AG Steuerschuldner ist.

Latente Steuern werden aufgrund eines bestehenden Gewinnabführungsvertrages bei der Volkswagen AG, Wolfsburg, als Organträger berücksichtigt.

// SONSTIGE STEUERN

Die Sonstigen Steuern in Höhe von 32 (32) Mio. EUR sind den Herstellungs-, Vertriebs- und Allgemeinen Verwaltungskosten zugeordnet.

24 / AUFGRUND EINES GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES ABGEFÜHRTER GEWINN

An die Volkswagen AG, Wolfsburg, sind aufgrund des Gewinnabführungsvertrages 1.096 (2.406) Mio. EUR abzuführen.

// PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Aperiodische Erträge in Höhe von 1.360 (1.622) Mio. EUR beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen mit 885 (1.489) Mio. EUR. Diese entfallen hauptsächlich auf die Bereiche Vertrieb, Gewährleistung sowie Prozessrisiken.

Die Aufwendungen, die anderen Geschäftsjahren zuzuordnen sind, betragen 1.459 (1.014) Mio. EUR und betreffen im Wesentlichen den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II in Höhe von 800 Mio. EUR. Die aperiodischen Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von 532 (843) Mio. EUR entfallen überwiegend auf die gebildeten Risikovorsorgen im Rahmen der Dieselthematik.

Hinsichtlich der periodenfremden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik verweisen wir auf die Erläuterungen der "Aufwendungen und Erträge außergewöhnlicher Bedeutung" unter den "Ergänzenden Angaben".

Sonstige periodenfremde Erträge und Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf das Sonstige betriebliche Ergebnis.

ERGÄNZENDE ANGABEN

/ MATERIALAUFWAND

in Mio. EUR 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 31.686 33.431
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.909 3.927
Materialaufwand 35.595 37.358

/ PERSONALAUFWAND

in Mio. EUR 2018 2017
Löhne und Gehälter 5.031 4.886
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 885 824
davon für Altersversorgung 148 80
Personalaufwand 5.916 5.710

/ IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITER

2018 2017
Werk Ingolstadt 42.784 42.498
Werk Neckarsulm 16.029 15.995
Beschäftigte Arbeitnehmer 58.813 58.493
Auszubildende 2.476 2.470
Belegschaft 1) 61.289 60.963

1) Davon befanden sich 1.732 (1.304) in der passiven Phase der Altersteilzeit.

/ DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

// ART UND UMFANG

Die AUDI AG ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit Währungsschwankungen ausgesetzt. Durch den Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte werden die Risiken betrags- und fristenkongruent begrenzt.

Rohstoffe unterliegen aufgrund der Volatilität der Rohstoffmärkte Preisschwankungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken werden Warentermingeschäfte eingesetzt.

Insgesamt bestehen Devisen- und Warentermingeschäfte im Nominalvolumen von 29.402 (29.650) Mio. EUR. Die Nominalvolumina der Cashflow-Hedges zur Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisrisiken stellen die Summe der Kauf- und Verkaufsbeträge dar, die den Geschäften zugrunde liegen. Die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente weisen eine maximale Sicherungslaufzeit von fünf Jahren auf und werden in Portfolios zusammengefasst.

Folgende Tabelle stellt die Nominalvolumina und Zeitwerte der derivativen, nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Finanzinstrumente dar:

in Mio. EUR Nominalvolumina Zeitwerte
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Devisentermingeschäfte 1.672 508 64 - 9
davon positive Zeitwerte 65 7
davon negative Zeitwerte - 1 - 16
Warentermingeschäfte 1.524 490 - 84 127
davon positive Zeitwerte 13 127
davon negative Zeitwerte - 97 -

Für das übrige Risikovolumen der Devisentermingeschäfte in Höhe von 21.987 (23.004) Mio. EUR und Devisenoptionsgeschäfte in Höhe von 3.425 (4.483) Mio. EUR werden Bewertungseinheiten gebildet. Zum Bilanzstichtag ergeben sich hieraus positive Zeitwerte bei Devisentermingeschäften in Höhe von 713 (1.570) Mio. EUR und bei Devisenoptionsgeschäften in Höhe von 32 (131) Mio. EUR sowie negative Zeitwerte bei Devisentermingeschäften in Höhe von 216 (72) Mio. EUR und bei Devisenoptionsgeschäften in Höhe von 16 (15) Mio. EUR. Die in Bewertungseinheiten eingeschlossenen Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte dienen zur Absicherung des Wechselkursrisikos erwarteter Transaktionen in Höhe von 24.797 (25.550) Mio. EUR und schwebender Geschäfte in Höhe von 615 (1.937) Mio. EUR.

Zusätzlich werden Bewertungseinheiten für Devisensicherungsgeschäfte für die Absicherung von Vermögensgegenständen in Höhe von 794 (1.165) Mio. EUR gebildet. Daraus ergeben sich positive Zeitwerte zum Bilanzstichtag in Höhe von 8 (46) Mio. EUR sowie negative Zeitwerte in Höhe von 6 (2) Mio. EUR.

Bei den mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen handelt es sich um geplante Absatz- sowie Einkaufsgeschäfte. Auf Basis der geplanten Volumina dieser Geschäfte werden Absicherungsstrategien entwickelt und entsprechende Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Der Sicherungszusammenhang wird fortlaufend überwacht und ist hinreichend, da Grund- und Sicherungsgeschäft gleichartigen und gegenläufig wirkenden Risikoarten ausgesetzt sind.

Darüber hinaus bestehen sonstige Termingeschäfte im Rahmen der Absicherung von Restwertrisiken. Restwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit Vertriebspartnern, wonach im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende Ergebnisauswirkungen teilweise von der AUDI AG getragen werden. Das Nominalvolumen beträgt 5.112 (5.034) Mio. EUR bei einem Zeitwert von -603 (-567) Mio. EUR.

// BEWERTUNGSMETHODEN

Die Zeitwerte der Devisen- und Warensicherungsgeschäfte entsprechen im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt.

Für einen wesentlichen Teil der zu Sicherungszwecken eingesetzten Devisentermingeschäfte erfolgt eine Zusammenfassung der sich gegenläufig verhaltenden Geschäfte zu Bewertungsportfolios. Etwaige aus dem Grundgeschäft eingetretene Wertminderungen oder drohende Verluste werden mit gegenläufigen Effekten aus dem Sicherungsgeschäft außerbilanziell verrechnet; lediglich verbleibende negative Saldoüberhänge werden erfolgswirksam erfasst (Einfrierungsmethode). Die Prüfung der Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wird prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Betrachtung der Sicherungswirksamkeit erfolgt mittels eines Effektivitätstests in Form der Dollar-Offset-Methode. Alle gebildeten Bewertungseinheiten waren vollständig effektiv.

Die Bewertung der Absicherung von Restwertrisiken stützt sich auf von der Restwertkommission verabschiedete Restwertempfehlungen sowie auf marktübliche Händlereinkaufswerte. Abhängig von der Entwicklung der Händlereinkaufswerte im Bewertungszeitpunkt ergeben sich Chancen bzw. Risiken für die AUDI AG, wobei nur Risiken in Form von Drohverlustrückstellungen unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden.

// BILANZPOSTEN UND BUCHWERTE

Derivative Finanzinstrumente sind in den folgenden Bilanzposten enthalten:

in Mio. EUR Buchwerte
Art Bilanzposten 31.12.2018 31.12.2017
Drohende Verluste aus Devisentermingeschäften Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2 22
Drohende Verluste aus Warentermingeschäften Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 97 -

Die Kurssicherungsgeschäfte werden grundsätzlich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der Volkswagen AG, Wolfsburg, für die AUDI AG durchgeführt.

Zudem bestehen Rückstellungen für negative Marktwerte aus Restwertrisiken in Höhe von 674 (636) Mio. EUR. Es bestehen nicht angesetzte positive Marktwerte in Höhe von 71 (69) Mio. EUR.

Die Erläuterung der abgesicherten Risiken und der Sicherungsstrategie ist im zusammengefassten Lagebericht des Audi Konzerns und der AUDI AG enthalten.

/ HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

in Mio. EUR 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und ähnlichen Haftungsverhältnissen 800 657
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 29 31
Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 84 85
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 84 85

Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und ähnlichen Haftungsverhältnissen enthalten eine gesamtschuldnerische Haftung für Altersversorgung in Höhe von 13 (-) Mio. EUR. Die Inanspruchnahme der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering eingeschätzt. Dies gilt auch für den wesentlichen Umfang der Sicherheiten, die für fremde Verbindlichkeiten bestellt sind. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen nicht vor.

Bei von der Dieselthematik betroffenen Vierzylinder-TDI-Motoren ist die AUDI AG in verschiedenen Ländern in Rechtsverfahren mit einbezogen. Die Verteidigung einschließlich der damit verbundenen Konsequenzen liegt aufgrund bestehender Vereinbarungen in der Verantwortung der Volkswagen AG, Wolfsburg. Insofern wird hierfür kein Ressourcenabfluss erwartet, der eine Rückstellungsbildung rechtfertigt. Eine Inanspruchnahme der AUDI AG bezüglich der Vierzylinder-TDI-Thematik aus der gesamtschuldnerischen Haftung wird als höchst unwahrscheinlich erachtet.

Im Geschäftsjahr 2018 konnte die AUDI AG durch Genehmigungen für technische Maßnahmen, abgeschlossene Verfahren und Vereinbarungen mit verschiedenen Behörden und Interessengruppen deutliche Fortschritte bei der Dieselthematik erzielen. Trotz der fortschreitenden Abarbeitung der Dieselthematik bestehen noch laufende Sammelverfahren, Individualklagen und sonstige Verfahren. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und den noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die für die Dieselthematik gebildeten Rückstellungen und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Ein Teil der oben erwähnten Verfahren befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, so dass bisher die Anspruchsgrundlagen teilweise durch die Kläger nicht spezifiziert wurden und/oder die Anzahl der Kläger beziehungsweise die geltend gemachten Beträge nicht hinreichend konkret feststehen und somit sich mögliche finanzielle Auswirkungen gegenwärtig nicht bewerten lassen. Daher wird insgesamt ein Erinnerungswert von 1 EUR unter den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und ähnlichen Haftungsverhältnissen berücksichtigt.

/ NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE

Die AUDI AG finanziert einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen verbundenen Unternehmen sowie einigen ausgewählten konzernfremden Importeuren auf der Grundlage eines echten Factorings über die Volkswagen International Belgium S.A., Brüssel (Belgien), bzw. die Volkswagen Finance Belgium S.A., Brüssel (Belgien).

Ausgewählte Forderungen gegen Partner der inländischen Vertriebsorganisation werden auf Grundlage eines echten Factorings über die Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, finanziert. Das Volumen belief sich im Geschäftsjahr auf 8 (18) Mrd. EUR. In dieser Höhe sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen. Besondere Risiken entstehen aus diesen Geschäften nicht.

Rücknahmeverpflichtungen aus Buy-back-Geschäften bestehen in Höhe von 1.368 (1.178) Mio. EUR. Davon entfallen 952 (851) Mio. EUR auf verbundene Unternehmen.

/ SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die nicht in der Bilanz erscheinenden Verpflichtungen aus mehrjährigen Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen betragen 523 (476) Mio. EUR. Davon betreffen 102 (62) Mio. EUR verbundene Unternehmen. Der Gesamtbetrag verteilt sich auf folgende Laufzeiten: kurzfristig 182 (158) Mio. EUR, mittelfristig 292 (247) Mio. EUR und langfristig 49 (71) Mio. EUR. Die AUDI AG haftet aus ihren Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften.

Die übrigen finanziellen Verpflichtungen, insbesondere das Bestellobligo, liegen im geschäftsüblichen Rahmen.

/ AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE AUSSERGEWÖHNLICHER BEDEUTUNG

Die im Geschäftsjahr 2018 im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildeten Rückstellungen für technische Maßnahmen und rechtliche Risiken belaufen sich auf 1.176 (387) Mio. EUR. Die Aufwendungen wurden mit 284 (277) Mio. EUR in den Herstellungskosten und mit 892 (110) Mio. EUR im Sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

/ HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Das Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers findet sich im Konzernanhang unter der Textziffer 49.

Der überwiegende Teil des Honorars für den Abschlussprüfer entfiel 2018 auf die Prüfung des Konzernjahresabschlusses und den Review des Konzernhalbjahresabschlusses der AUDI AG sowie auf die Prüfung der Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften und die Reviews der Quartalsabschlüsse der AUDI AG. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers enthalten im Berichtsjahr insbesondere Beratungsleistungen in den Bereichen IT und Prozessoptimierung.

/ ANGABEN ZU AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien sind auf den Seiten 320 bis 323 angegeben.

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 belaufen sich auf 18.014 (23.166) Tsd. EUR.

Davon entfallen 4.834 (10.762) Tsd. EUR auf die fixen und 13.180 (12.404) Tsd. EUR auf die variablen Vergütungsbestandteile. Die variablen Komponenten enthalten Aufwendungen für Boni in Höhe von 8.237 (7.752) Tsd. EUR und für den Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 4.943 (4.652) Tsd. EUR.

Die Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds unter Namensnennung gemäß § 285 Nr. 9a HGB erfolgt im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG ist.

Im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vorstand wurden insgesamt Vergütungen in Höhe von 6.001 (24.262) Tsd. EUR zugesagt.

Vorstandsmitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Pensionszahlungen und eine Dienstunfähigkeitsrente. Die Pensionsrückstellungen für aktuelle Vorstände belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 31.228 (22.080) Tsd. EUR. Die Leistungen an frühere Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen betragen 21.440 (10.914) Tsd. EUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 83.462 (75.551) Tsd. EUR zurückgestellt.

Die Bezüge des Aufsichtsrats der AUDI AG gemäß § 285 Nr. 9a HGB betragen 1.594 (1.207) Tsd. EUR, davon sind 290 (237) Tsd. EUR fixe Vergütungsbestandteile sowie 1.304 (970) Tsd. EUR variable Vergütungsbestandteile.

Die Höhe der variablen Vergütungsbestandteile bemisst sich in Abhängigkeit von der für das Geschäftsjahr 2018 zu leistenden Ausgleichszahlung entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung.

Die tatsächliche Auszahlung einzelner Teile der Gesamtvergütung, die erst mit endgültiger Festsetzung der Ausgleichszahlung feststeht, erfolgt gemäß § 16 der Satzung im Geschäftsjahr 2019.

Die Vergütungssystematik für Aufsichtsrat und Vorstand ist im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG ist, dargestellt.

Der Aufsichtsrat der AUDI AG beschloss Ende des Jahres 2018, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 anzupassen. Die Zustimmung zum Wechsel in das neue Vergütungssystem steht noch aus. Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Langzeitbonus in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung).

/ NACHTRAGSBERICHT

Nach dem 31. Dezember 2018 ergaben sich keine Ereignisse von besonderer Bedeutung.

/ ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben am 29. November 2018 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und anschließend auf der Audi Internetseite www.audi.com/cgc-declaration dauerhaft zugänglich gemacht.

/ MUTTERGESELLSCHAFT

Das Aktienkapital der AUDI AG befindet sich zu rund 99,64 Prozent im Eigentum der Volkswagen AG, Wolfsburg, mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen ist.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der Gesellschaft erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, mit 52,2 Prozent die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche Automobil Holding SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 Prozent der Stammaktien gehören. Die Porsche Automobil Holding SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken.

/ MITTEILUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN VON VERÄNDERUNGEN DES STIMMRECHTSANTEILS AN DER AUDI AG NACH DEM WERTPAPIERHANDELSGESETZ 1)

1) Die hier wiedergegebenen Stimmrechtsmitteilungen entsprechen aus rechtlichen Gründen dem Wortlaut der im Original bei uns eingegangenen Stimmrechtsmitteilungen.

// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 10.11.2017

1. Angaben zum Emittenten

AUDI AG

Auto-Union-Straße 1

85045 Ingolstadt

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Veräußerung eines Tochterunternehmens

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Hon.-Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand Karl Piëch, Geburtsdatum: 17.04.1937

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

08.11.2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 0,00 % 0,00 % 0,00 % 43000000
letzte Mitteilung 99,14 % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE0006757008 0 0 0,00 % 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Diese Stimmrechtsmitteilung erfolgt gleichzeitig mit befreiender Wirkung für die Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und die Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg. Auf Grund der Veräußerung der Beteiligung an der Auto 2G15 Beteiligungs GmbH durch die Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, werden auch der Dipl.Ing. Dr. h.c. Ferdinand K. Piech GmbH, Salzburg, und der Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Salzburg, keine Stimmrechte an der AUDI Aktiengesellschaft mehr zugerechnet.

// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 17. JUNI 2016

1. Angaben zum Emittenten

AUDI AG

Auto-Union-Straße 1

85045 Ingolstadt

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
X Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Konzernmitteilung aufgrund konzerninterner Umstrukturierung

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche

4. Namen der Aktionäre

mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

5. Datum der Schwellenberührung

15.06.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 99,55 % 0,00 % 99,55 % 43000000
letzte Mitteilung 99,55 % 99,55 % 99,55 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE0006757008 0 42807797 0 % 99,55 %
Summe 42807797 99,55 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche. Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche % % %
Familie WP Holding GmbH % % %
Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH % % %
Ferdinand Alexander Porsche GmbH % % %
Familie Porsche Beteiligung GmbH % % %
Porsche Automobil Holding SE % % %
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 99,55 % % 99,55 %
Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche % % %
Ferdinand Porsche Familien- Privatstiftung % % %
Ferdinand Porsche Familien- Holding GmbH % % %
Ferdinand Alexander Porsche GmbH % % %
Familie Porsche Beteiligung GmbH % % %
Porsche Automobil Holding SE % % %
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 99,55 % % 99,55 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 3. JUNI 2016

1. Angaben zum Emittenten

AUDI AG

Auto-Union-Straße 1

85045 Ingolstadt

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
X Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Dr. Wolfgang Porsche

4. Namen der Aktionäre

mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

5. Datum der Schwellenberührung

01.06.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 99,55 % 99,55 % 99,55 % 43000000
letzte Mitteilung 99,14 % n/a % 0,00 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE0006757008 0 42807797 0 % 99,55 %
Summe 42807797 99,55 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
Einbringungsvertrag n/a n/a Physisch 42807797 99,55 %
Summe 42807797 99,55 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
Dr. Wolfgang Porsche % % %
Familie WP Holding GmbH % 99,55 % 99,55 %
Dr. Wolfgang Porsche % % %
Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH % % %
Ferdinand Alexander Porsche GmbH % % %
Familie Porsche Beteiligung GmbH % % %
Porsche Automobil Holding SE % % %
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 99,55 % % 99,55 %
Dr. Wolfgang Porsche % % %
Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung % % %
Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH % % %
Ferdinand Alexander Porsche GmbH % % %
Familie Porsche Beteiligung GmbH % % %
Porsche Automobil Holding SE % % %
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 99,55 % % 99,55 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

// STIMMRECHTSMITTEILUNG VOM 3. JUNI 2016

1. Angaben zum Emittenten

AUDI AG

Auto-Union-Straße 1

85045 Ingolstadt

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
X Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche

4. Namen der Aktionäre

mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

5. Datum der Schwellenberührung

01.06.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 99,55 % 99,55 % 99,55 % 43000000
letzte Mitteilung 99,55 % n/a % 0,00 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE0006757008 0 42807797 0 % 99,55 %
Summe 42807797 99,55 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
Einbringungsvertrag n/a n/a Physisch 42807797 99,55 %
Summe 42807797 99,55 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche % % %
Familie WP Holding GmbH % 99,55 % 99,55 %
Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche % % %
Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH % % %
Ferdinand Alexander Porsche GmbH % % %
Familie Porsche Beteiligung GmbH % % %
Porsche Automobil Holding SE % % %
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 99,55 % % 99,55 %
Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Felix Alexander Porsche % % %
Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung % % %
Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH % % %
Ferdinand Alexander Porsche GmbH % % %
Familie Porsche Beteiligung GmbH % % %
Porsche Automobil Holding SE % % %
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 99,55 % % 99,55 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

/ STIMMRECHTSMITTEILUNGEN AUS VORJAHREN

// Die Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 31.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.07.2015 jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat:

Dr. Geraldine Porsche, Österreich,

Diana Porsche, Österreich,

Felix Alexander Porsche, Deutschland.

Davon sind jedem der vorgenannten Mitteilenden jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die ihnen zugerechneten Stimmrechte werden dabei jeweils über folgende, von ihnen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// 1. Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat:

Frau Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Österreich, Herr Dr. Dr. Christian Porsche, Österreich, Herr Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Österreich.

Davon sind jedem der vorgenannten Mitteilenden jeweils 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die ihnen zugerechneten Stimmrechte werden dabei jeweils über folgende, von ihnen kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg; Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

2. Die Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tage 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.

3. Die Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tage 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.

4. Die Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 14.07.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald; LK Holding GmbH, Salzburg; Louise Kiesling GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.

// Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die "Mitteilende") hat der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 17. Dezember 2014 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom gleichen Tag und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75 % durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

"Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet."

// Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. Dezember 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 2. Dezember 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart; Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, (die "Mitteilende") hat der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 4. Dezember 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom gleichen Tag und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75 % durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

"Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet."

// Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg, Österreich, und die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die "Mitteilenden") haben der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 11. September 2013 und die Überschreitung der Stimmrechtsschwelle von 75 % durch ihre Stimmrechtsanteile gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

"Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilenden zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilenden streben derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Mitteilenden streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet."

// Die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Ahorner Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Louise Daxer-Piech GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Louise Daxer-Piech GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg.

// Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die "Mitteilende") hat der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 9. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 12. August 2013 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

"Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald, auf die Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimmrechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet."

// Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 75 %, 50 %, 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.

// Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI AG, Ingolstadt, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) betragen hat.

Davon sind der LK Holding GmbH 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die der LK Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald.

// Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AUDI Aktiengesellschaft am 29. September 2010 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,55 % der Stimmrechte (42.807.797 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche vorgenannten 42.807.797 Stimmrechte sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz Nr. 1 WpHG über die folgenden kontrollierten Unternehmen zuzurechnen, deren Stimmrechtsanteil an der AUDI Aktiengesellschaft jeweils 3 % oder mehr beträgt: Wolfgang Porsche GmbH, Familie Porsche Beteiligung GmbH, jeweils Grünwald, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg.

Die Stimmrechte wurden nicht durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Erwerbsrechts erlangt.

// 1. Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen:

Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg (Deutschland)

2. Mag. Josef Ahorner (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

3. Mag. Louise Kiesling (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

4. Prof. Ferdinand Alexander Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

5. Dr. Oliver Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

6. Kai Alexander Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

7. Mark Philipp Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

8. Gerhard Anton Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

9. Ing. Hans-Peter Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

10. Peter Daniell Porsche (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

11. Dr. Wolfgang Porsche (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

12. Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

13. Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

14. Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg (Österreich), Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

15. Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

16. Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

17. Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

18. Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

19. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

20. Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

21. Gerhard Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

22. Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

23. Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

24. Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

25. Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

26. Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

27. Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Porsche GmbH, Salzburg (Österreich), Porsche GmbH, Stuttgart (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

28. Porsche GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Porsche GmbH, Stuttgart (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

29. Porsche GmbH, Stuttgart (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland)

30. Dr. Hans Michel Piëch (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Hans Michel Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland), Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich)

31. Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Hans Michel Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland)

32. Hans Michel Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland)

33. Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihm sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland), Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piech GmbH, Salzburg (Österreich), Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien (Österreich)

34. Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland)

35. Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland)

36. Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien (Österreich) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. September 2008 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 99,14 % (42.631.250 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr sämtliche 42.631.250 Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen:

Volkswagen AG, Wolfsburg (Deutschland), Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Deutschland), Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (Deutschland), Dipl.-Ing. Dr.h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg (Österreich)

ANTEILSBESITZ GEMÄSS §§ 285 UND 313 HGB

für die AUDI AG und den Audi Konzern sowie Darstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gemäß IFRS 12 zum 31.12.2018

Name und Sitz des Unternehmens Kurs Mengennot. Höhe des Anteils der AUDI AG am Kapital
in %
Eigenkapital Ergebnis 1)
Währung (1 Euro =) 31.12.2018 direkt indirekt Landeswährung
in Tsd.
Landeswährung
in Tsd.
I. MUTTERUNTERNEHMEN
AUDI AG, Ingolstadt EUR
II. TOCHTERUNTERNEHMEN
A. Vollkonsolidierte Gesellschaften
1. Inland
Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim EUR 100,00 39.530 -
AUDI Immobilien GmbH & Co. KG, Ingolstadt EUR 100,00 83.072 3.545
AUDI Immobilien Verwaltung GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 95.494 1.229
Audi Real Estate GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 5.786 4.303
Audi Sport GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 100 -
PSW automotive engineering GmbH, Gaimersheim EUR 100,00 29.267 4.959
UI-S 5-Fonds, Frankfurt am Main EUR 100,00 - -
Ducati Motor Deutschland GmbH, Köln EUR 100,00 11.775 1.034
2. Ausland
Audi Australia Pty. Ltd., Zetland AUD 1,6224 100,00 158.634 15.491
Audi Australia Retail Operations Pty. Ltd., Zetland AUD 1,6224 100,00 6.160 - 1.441
Audi Brussels S.A./N.V., Brüssel EUR 100,00 589.123 3.379
Audi Brussels Property S.A./N.V., Brüssel EUR 100,00 91.712 1.502
Audi do Brasil Indústria e Comércio de Veiculos Ltda., São Paulo BRL 4,4449 100,00 32.479 - 42.774
Audi (China) Enterprise Management Co., Ltd., Peking CNY 7,8773 100,00 1.634.236 161.391
Audi Hungaria Zrt., Győr EUR 100,00 8.821.824 439.836
Audi Japan K.K., Tokio JPY 125,9100 100,00 20.701.325 719.885
Audi Japan Sales K.K., Tokio JPY 125,9100 100,00 8.846.887 495.874
Audi Luxemburg S.A., Strassen EUR 100,00 709.941 -25
Audi México S.A. de C.V., San José Chiapa USD 1,1453 100,00 1.485.658 52.255
Audi Singapore Pte. Ltd., Singapur SGD 1,5594 100,00 54.502 11.253
Audi Tooling Barcelona, S.L., Martorell EUR 100,00 41.744 1.903
Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul KRW 1.276,9000 100,00 198.145.063 6.612.346
Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai USD 1,1453 100,00 111.794 7.479
Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh TWD 35,0260 100,00 2.721.465 185.197
Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese EUR 100,00 2.453.259 42.302
Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna EUR 100,00 669.078 -8.381
Ducati do Brasil Indústria e Comércio de Motocicletas Ltda., São Paulo BRL 4,4449 100,00 42.963 -17.306
Ducati Japan K.K., Tokio JPY 125,9100 100,00 290.443 -19.804
Ducati Motor (Thailand) Co. Ltd., Amphur Pluakdaeng THB 37,0358 100,00 1.604.174 681.390
Ducati North America, Inc., Mountain View / CA USD 1,1453 100,00 48.607 1.936
Ducati Motors de Mexico S. de R.L. de C.V., Mexico City MXN 22,5204 100,00 5.933 1.857
Ducati North Europe B.V., Zoeterwoude EUR 100,00 4.764 518
Ducati (Schweiz) AG, Feusisberg CHF 1,1264 100,00 2.332 210
Ducati U.K. Ltd., Towcester GBP 0,8969 100,00 3.750 551
Ducati West Europe S.A.S., Colombes EUR 100,00 7.367 725
Italdesign Giugiaro S.p.A., Moncalieri EUR 100,00 57.626 1.164
Officine del Futuro S.p.A., Sant'Agata Bolognese EUR 100,00 9.823 1.785
Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona EUR 100,00 526.184 46.152
Audi Canada Inc., Ajax / ON CAD 1,5593 - - 171.452 17.808
Audi of America, LLC, Herndon / VA USD 1,1453 - - 581.956 76.014
Automobili Lamborghini America, LLC, Herndon / VA USD 1,1453 - - 8.466 4.530
B. Nicht konsolidierte Gesellschaften
1. Inland
Audi Business Innovation GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 13.300 -
Audi e-gas Betreibergesellschaft mbH, Ingolstadt EUR 100,00 25 -
Audi Industriegas GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 - -
Audi Interaction GmbH, Potsdam EUR 100,00 1.244 -
Audi Neckarsulm Immobilien GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 123 -6
Audi Planung GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 793 -
Audi Sport Formel E GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 2.364 152
Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 5.013 0
Auto Union GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 8.181 -
NSU GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 50 -
Autonomous Intelligent Driving GmbH, München EUR 100,00 250 -
quattro GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 25 -
csi Verwaltungs GmbH, Neckarsulm EUR 49,01 4.705 1.916
csi Entwicklungstechnik GmbH, Gaimersheim EUR 100,00 2.274 -191
CSI Entwicklungstechnik GmbH, München EUR 100,00 1.633 853
csi entwicklungstechnik GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 5.159 1.720
csi entwicklungstechnik GmbH, Sindelfingen EUR 80,00 1.861 705
csi Service GmbH, Neckarsulm EUR 100,00 25 0
ALU-CAR GmbH, Winterberg EUR 80,80 672 216
FC Ingolstadt 04 Stadionbetreiber GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 2.754 774
Italdesign-Giugiaro Deutschland GmbH, Wolfsburg EUR 100,00 1.135 141
Automotive Safety Technologies GmbH, Gaimersheim EUR 75,50 6.125 887
TKI Automotive GmbH, Kösching EUR 51,00 9.719 535
2. Ausland
Putt Estates (Pty) Ltd., Upington ZAR 16,4669 100,00 120.352 2.096
Putt Real Estates (Pty) Ltd., Upington ZAR 16,4669 100,00 36.800 282
Société Immobilière Audi S.A.R.L., Paris EUR 100,00 29.622 24
A4EX, LLC, Herndon / VA USD 1,1453 100,00 43.693 -1.423
Audi Regional Office S.A. de C.V., Puebla MXN 22,5204 100,00 49.896 5.432
Ducati Canada Inc., Saint John / NB CAD 1,5593 100,00 70 703
Ducati India Pvt. Ltd., New Delhi INR 79,9065 100,00 513.538 110.026
Fondazione Ducati, Bologna EUR 100,00 -60 134
Italdesign Giugiaro Barcelona S.L., Sant Just Desvern EUR 100,00 6.654 385
Shanghai Ducati Trading Co., Ltd., Shanghai CNY 7,8773 100,00 - -
Silvercar, Inc., Austin / TX USD 1,1453 100,00 -930 -29.779
Shared Fleet, LLC USD 1,1453 100,00 1 -105
Silvercar Retail Automotive, LLC USD 1,1453 100,00 494 -1.740
NIRA Dynamics AB, Linköping SEK 10,2507 94,66 274.315 96.549
III. ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
A. At-Equity-bewertete assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1. Inland
2. Ausland
FAW-Volkswagen Automotive Co., Ltd., Changchun CNY 7,8773 5,00 60.612.024 29.066.518
Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Co., Ltd., Tianjin CNY 7,8773 40,07 6.092.106 1.796.876
SAIC-VW Automatic Transmission (Tianjin) Co. Ltd., Tianjin CNY 7,8773 1,00 - -
There Holding B.V., Rijswijk EUR 29,56 1.764.440 -350.996
B. At-Cost-bewertete assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1. Inland
August Horch Museum Zwickau GmbH, Zwickau EUR 50,00 1.251 144
LGI Logistikzentrum im Güterverkehrszentrum Ingolstadt Betreibergesellschaft mbH, Ingolstadt EUR 50,00 86.145 6.177
Objekt Audi Zentrum Berlin-Charlottenburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin EUR 50,00 78 2
Objektgesellschaft Audi Zentrum Berlin-Charlottenburg mbH & Co. KG, Berlin EUR 50,00 3.879 495
GIF Gewerbe- und Industriepark Bad Friedrichshall GmbH, Bad Friedrichshall EUR 30,00 6.845 585
Fahr- und Sicherheitstraining FuS GmbH, Ingolstadt EUR 27,45 57 1.044
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH, Ingolstadt EUR 25,00 584 -302
MOST Cooperation GbR, Karlsruhe EUR 25,00 581 172
VOLKSWAGEN AUDI China Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Wolfsburg EUR 25,00 40 -13.333
VOLKSWAGEN AUDI China Dienstleistungen Beteiligungs GmbH, Wolfsburg EUR 25,00 44 2
PDB-Partnership for Dummy Technology and Biomechanics GbR, Gaimersheim EUR 20,00 41 -
Abgaszentrum der Automobilindustrie GbR in Liquidation, Weissach EUR 16,67 -14 0
FC Bayern München AG, München EUR 8,33 451.300 22.000
IGE Infrastruktur und Gewerbeimmobilien Entwicklungs GmbH & Co. KG, Ingolstadt EUR 100,00 21.230 864
IN-Campus GmbH, Ingolstadt EUR 95,10 30.652 -460
IN-Campus Technologie GmbH, Ingolstadt EUR 100,00 - -
e.solutions GmbH, Ingolstadt EUR 49,00 39.541 20.213
Elektronische Fahrwerksysteme GmbH, Gaimersheim EUR 49,00 15.562 4.015
Quartett mobile GmbH, München EUR 49,00 1.727 570
Valtech Mobility GmbH, München EUR 49,00 - -
FC Ingolstadt 04 Fussball GmbH, Ingolstadt EUR 19,94 34.275 9.518
2. Ausland
TTTech Auto AG, Wien EUR 29,92 - -
Győr-Pér Repülötér Kft., Pér HUF 321,0400 46,10 1.771.202 1.248
Model Master S.r.l., in Liquidation, Moncalieri EUR 40,00 -12.500 -1.506
Cubic Telecom Ltd., Dublin EUR 22,24 20.694 -18.963
Drive.AI, Inc., Mountain View / CA USD 1,1453 10,70 54.138 -18.731
IV. BETEILIGUNGEN
1. Inland
Pakt Zukunft Heilbronn-Franken gGmbH, Heilbronn EUR 20,00 184 -111
Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG, Wolfsburg EUR 19,00 511 346.554
GVZ Konsolidierungszentrum Betreibergesellschaft mbH, Ingolstadt EUR 16,61 8.445 937
holoride GmbH in Gründung, München EUR 10,00 - -
Earlybird DWES Fund VI GmbH & Co. KG, München EUR 4,84 - -
2. Ausland
Westly Capital Partners Fund III L.P., Menlo Park / CA USD 1,1453 8,76 - -
Name und Sitz des Unternehmens Fußnote Jahr
I. MUTTERUNTERNEHMEN
AUDI AG, Ingolstadt
II. TOCHTERUNTERNEHMEN
A. Vollkonsolidierte Gesellschaften
1. Inland
Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim 2) 2018
AUDI Immobilien GmbH & Co. KG, Ingolstadt 2018
AUDI Immobilien Verwaltung GmbH, Ingolstadt 2018
Audi Real Estate GmbH, Ingolstadt 2018
Audi Sport GmbH, Neckarsulm 2) 2018
PSW automotive engineering GmbH, Gaimersheim 2018
UI-S 5-Fonds, Frankfurt am Main 3) 2018
Ducati Motor Deutschland GmbH, Köln 2017
2. Ausland
Audi Australia Pty. Ltd., Zetland 2017
Audi Australia Retail Operations Pty. Ltd., Zetland 2017
Audi Brussels S.A./N.V., Brüssel 2018
Audi Brussels Property S.A./N.V., Brüssel 2018
Audi do Brasil Indústria e Comércio de Veiculos Ltda., São Paulo 2017
Audi (China) Enterprise Management Co., Ltd., Peking 2017
Audi Hungaria Zrt., Győr 2018
Audi Japan K.K., Tokio 2017
Audi Japan Sales K.K., Tokio 2017
Audi Luxemburg S.A., Strassen 2017
Audi México S.A. de C.V., San José Chiapa 4) 2018
Audi Singapore Pte. Ltd., Singapur 2017
Audi Tooling Barcelona, S.L., Martorell 2018
Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul 2018
Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai 2018
Audi Volkswagen Taiwan Co., Ltd., Taipeh 2017
Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese 2017
Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna 2017
Ducati do Brasil Indústria e Comércio de Motocicletas Ltda., São Paulo 2017
Ducati Japan K.K., Tokio 2017
Ducati Motor (Thailand) Co. Ltd., Amphur Pluakdaeng 2017
Ducati North America, Inc., Mountain View / CA 2017
Ducati Motors de Mexico S. de R.L. de C.V., Mexico City 2017
Ducati North Europe B.V., Zoeterwoude 2017
Ducati (Schweiz) AG, Feusisberg 2017
Ducati U.K. Ltd., Towcester 2017
Ducati West Europe S.A.S., Colombes 2017
Italdesign Giugiaro S.p.A., Moncalieri 2017
Officine del Futuro S.p.A., Sant'Agata Bolognese 2017
Volkswagen Group Italia S.p.A., Verona 2017
Audi Canada Inc., Ajax / ON 5) 2018
Audi of America, LLC, Herndon / VA 4) 5) 2018
Automobili Lamborghini America, LLC, Herndon / VA 4) 5) 2018
B. Nicht konsolidierte Gesellschaften
1. Inland
Audi Business Innovation GmbH, Ingolstadt 2) 2017
Audi e-gas Betreibergesellschaft mbH, Ingolstadt 2) 2018
Audi Industriegas GmbH, Ingolstadt 2) 6) 2018
Audi Interaction GmbH, Potsdam 2) 2018
Audi Neckarsulm Immobilien GmbH, Neckarsulm 2017
Audi Planung GmbH, Ingolstadt 2) 2018
Audi Sport Formel E GmbH, Neckarsulm 7) 2017
Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt 2017
Auto Union GmbH, Ingolstadt 2) 2018
NSU GmbH, Neckarsulm 2) 2018
Autonomous Intelligent Driving GmbH, München 2) 2018
quattro GmbH, Neckarsulm 2) 2018
csi Verwaltungs GmbH, Neckarsulm 2017
csi Entwicklungstechnik GmbH, Gaimersheim 2017
CSI Entwicklungstechnik GmbH, München 2017
csi entwicklungstechnik GmbH, Neckarsulm 2017
csi entwicklungstechnik GmbH, Sindelfingen 2017
csi Service GmbH, Neckarsulm 7) 2017
ALU-CAR GmbH, Winterberg 2017
FC Ingolstadt 04 Stadionbetreiber GmbH, Ingolstadt 8) 2017
Italdesign-Giugiaro Deutschland GmbH, Wolfsburg 2017
Automotive Safety Technologies GmbH, Gaimersheim 2017
TKI Automotive GmbH, Kösching 2017
2. Ausland
Putt Estates (Pty) Ltd., Upington 9) 2018
Putt Real Estates (Pty) Ltd., Upington 9) 2018
Société Immobilière Audi S.A.R.L., Paris 2017
A4EX, LLC, Herndon / VA 2017
Audi Regional Office S.A. de C.V., Puebla 2017
Ducati Canada Inc., Saint John / NB 2017
Ducati India Pvt. Ltd., New Delhi 9) 2018
Fondazione Ducati, Bologna 2017
Italdesign Giugiaro Barcelona S.L., Sant Just Desvern 2017
Shanghai Ducati Trading Co., Ltd., Shanghai 6) 2017
Silvercar, Inc., Austin / TX 2017
Shared Fleet, LLC 2017
Silvercar Retail Automotive, LLC 2017
NIRA Dynamics AB, Linköping 2017
III. ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN
A. At-Equity-bewertete assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1. Inland
2. Ausland
FAW-Volkswagen Automotive Co., Ltd., Changchun 2017
Volkswagen Automatic Transmission (Tianjin) Co., Ltd., Tianjin 2017
SAIC-VW Automatic Transmission (Tianjin) Co. Ltd., Tianjin 6) 2018
There Holding B.V., Rijswijk 4) 2018
B. At-Cost-bewertete assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
1. Inland
August Horch Museum Zwickau GmbH, Zwickau 2017
LGI Logistikzentrum im Güterverkehrszentrum Ingolstadt Betreibergesellschaft mbH, Ingolstadt 2017
Objekt Audi Zentrum Berlin-Charlottenburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin 2018
Objektgesellschaft Audi Zentrum Berlin-Charlottenburg mbH & Co. KG, Berlin 2018
GIF Gewerbe- und Industriepark Bad Friedrichshall GmbH, Bad Friedrichshall 2017
Fahr- und Sicherheitstraining FuS GmbH, Ingolstadt 2017
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH, Ingolstadt 2017
MOST Cooperation GbR, Karlsruhe 2017
VOLKSWAGEN AUDI China Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Wolfsburg 2017
VOLKSWAGEN AUDI China Dienstleistungen Beteiligungs GmbH, Wolfsburg 2017
PDB-Partnership for Dummy Technology and Biomechanics GbR, Gaimersheim 10) 11) 2017
Abgaszentrum der Automobilindustrie GbR in Liquidation, Weissach 10) 11) 2017
FC Bayern München AG, München 9) 2018
IGE Infrastruktur und Gewerbeimmobilien Entwicklungs GmbH & Co. KG, Ingolstadt 2017
IN-Campus GmbH, Ingolstadt 2017
IN-Campus Technologie GmbH, Ingolstadt 6) 2018
e.solutions GmbH, Ingolstadt 2017
Elektronische Fahrwerksysteme GmbH, Gaimersheim 2017
Quartett mobile GmbH, München 2017
Valtech Mobility GmbH, München 6) 2018
FC Ingolstadt 04 Fussball GmbH, Ingolstadt 9) 2018
2. Ausland
TTTech Auto AG, Wien 6) 2018
Győr-Pér Repülötér Kft., Pér 2017
Model Master S.r.l., in Liquidation, Moncalieri 2014
Cubic Telecom Ltd., Dublin 2017
Drive.AI, Inc., Mountain View / CA 2017
IV. BETEILIGUNGEN
1. Inland
Pakt Zukunft Heilbronn-Franken gGmbH, Heilbronn 2017
Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG, Wolfsburg 2017
GVZ Konsolidierungszentrum Betreibergesellschaft mbH, Ingolstadt 2017
holoride GmbH in Gründung, München 6) 2018
Earlybird DWES Fund VI GmbH & Co. KG, München 6) 2018
2. Ausland
Westly Capital Partners Fund III L.P., Menlo Park / CA 6) 2018

1) auf Basis der Einzelabschlüsse nach Landesrecht; Ergebnis nach Steuern
2) Ergebnisabführungsvertrag
3) gemäß IFRS 10 und 12 in den Konzernabschluss einbezogene strukturierte Einheit
4) Zahlen gemäß IFRS
5) AUDI AG übt beherrschenden Einfluss (Control) gemäß IFRS 10.B38 aus
6) Neugründung/Neuerwerb, Finanzzahlen liegen z. T. noch nicht vor
7) Rumpfgeschäftsjahr
8) Ergebnisabführungsvertrag derzeit ausgesetzt
9) Abweichendes Geschäftsjahr
10) Audi ist unbeschränkt haftender Gesellschafter
11) Joint Operation gemäß IFRS 11

MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DEREN MANDATE

Stand aller Angaben: 31. Dezember 2018 bzw. Datum des Ausscheidens aus dem Vorstand

Abraham Schot (57)

Vorsitzender des Vorstands 1) , seit dem 1. Januar 2019

Marketing und Vertrieb 2)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Markengruppe "Premium", seit dem 1. Januar 2019

Wendelin Göbel (55)

Personal und Organisation

Mandate:

Lebenshilfe Werkstätten der Region 10 GmbH, Ingolstadt

Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg

Peter Kössler (59)

Produktion und Logistik

Mandate:

ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH, Ingolstadt

Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg

Dr. Bernd Martens (52)

Beschaffung und IT

Hans-Joachim Rothenpieler (61)

Technische Entwicklung, seit dem 1. November 2018

Alexander Seitz (56)

Finanz, China, Compliance und Integrität

Mit Ablauf des 2. Oktober 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden:

Rupert Stadler (55)

Vorsitzender des Vorstands 3) , Markengruppe "Premium" 3)

Mandate (am 2. Oktober 2018):

FC Bayern München AG, München (stellv. Vorsitzender)

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Mit Ablauf des 31. Oktober 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden:

Dr.-Ing. Peter Mertens (57)

Technische Entwicklung

1) vom 19. Juni 2018 bis 31. Dezember 2018 kommissarisch
2) seit dem 1. Januar 2019 kommissarisch
3) vom 19. Juni 2018 bis 2. Oktober 2018 ruhend

Die Mitglieder des Vorstands nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzernsteuerung und -Überwachung im Audi Konzern weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.

Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbare Mandate im In- und Ausland

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS UND DEREN MANDATE

Stand aller Angaben: 31. Dezember 2018 bzw. Datum der Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat

Dr.-Ing. Herbert Diess (60) 1) , seit dem 7. Mai 2018

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw;

Markengruppe "Volumen"; China, seit dem 11. Januar 2019

Mandate:

FC Bayern München AG, München

Infineon Technologies AG, Neubiberg

Peter Mosch (46) 1)

Stellv. Vorsitzender

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG, Ingolstadt

Mandate:

Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt

Volkswagen AG, Wolfsburg

Mag. Josef Ahorner (58)

Unternehmer, Wien, Österreich

Mandate:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese, Italien

EMARSYS eMarketing Systems AG, Wien, Österreich (Vorsitzender)

Rita Beck (48)

Stellv. Vorsitzende des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt

Marianne Heiß (46), seit dem 7. Mai 2018

Chief Financial Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf

Mandate:

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Volkswagen AG, Wolfsburg

Johann Horn (60)

Bezirksleiter der IG Metall Bayern, München

Mandate:

EDAG Engineering GmbH, Wiesbaden

EDAG Engineering Holding GmbH, München

Gunnar Kilian (43) 1) , seit dem 9. Mai 2018

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mandate:

Wolfsburg AG, Wolfsburg

Rolf Klotz (60)

Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm

Dr. Julia Kuhn-Piëch (37)

Immobilienmanagerin, Salzburg, Österreich

Mandate:

MAN SE, München

MAN Truck & Bus AG, München

Audi Stiftung für Umwelt GmbH, Ingolstadt

Petra Otte (45), seit dem 9. Mai 2018

Gewerkschaftssekretärin/Pressesprecherin der IG Metall

Baden-Württemberg, Stuttgart

Mandate:

Aesculap AG, Tuttlingen

Heidelberger Druckmaschinen AG, Wiesloch

Dr. jur. Hans Michel Piëch (76)

Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stellv. Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien

Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien

Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich

Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch (67)

Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG, Wolfsburg

Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Mandate:

Autostadt GmbH, Wolfsburg

Bertelsmann Management SE, Gütersloh

Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

TRATON AG, München (Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg (Vorsitzender)

Wolfsburg AG, Wolfsburg

Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Retail GmbH, Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stellv. Vorsitzender)

Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche (57)

Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

TRATON AG, München

Volkswagen AG, Wolfsburg

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg

Dr. rer. comm. Wolfgang Porsche (75)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart

Mandate:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitzender)

Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitzender)

Volkswagen AG, Wolfsburg

Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitzender)

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Großbritannien

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

Porsche Ibérica S.A., Madrid, Spanien

Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien

Schmittenhöhebahn AG, Zell am See, Österreich

Rainer Schirmer (52), seit dem 9. Mai 2018

Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Neckarsulm

Mandat:

Audi BKK, Ingolstadt

Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbare Mandate im In- und Ausland

Jörg Schlagbauer (41)

Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AUDI AG, Werk Ingolstadt

Mandate:

Audi BKK, Ingolstadt (alternierender Vorsitzender)

BKK Landesverband Bayern, München (stellv. Vorsitzender)

Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, Ingolstadt

Irene Schulz (54)

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, Frankfurt am Main

Mandate:

Osram Licht AG, München

Osram GmbH, München

Helmut Späth (62)

Betriebsrat der AUDI AG, Werk Ingolstadt

Mandate:

Audi BKK, Ingolstadt

Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg

Stefanie Ulrich (53)

Personalleitung Neckarsulm, Werk Neckarsulm

Mandate:

Agentur für Arbeit, Heilbronn

Audi BKK, Ingolstadt

Hiltrud Dorothea Werner (52) 1)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mit Wirkung vom 12. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier Garcia Sanz (61) 1) 2)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Wolfsburg

Mandate (am 12. April 2018):

Hochtief AG, Essen

CriteriaCaixa Holding S.A., Barcelona, Spanien

Mit Wirkung vom 13. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

Matthias Müller (65) 2)

Vorsitzender

Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:

Senator h. c. Helmut Aurenz (81) 2)

Inhaber der ASB Unternehmensgruppe, Stuttgart

Mandat (am 9. Mai 2018):

Automobili Lamborghini S.p.A., Sant'Agata Bolognese, Italien

Berthold Huber (68) 2)

Stellv. Vorsitzender

Max Wäcker (64) 2)

Mandat (am 9. Mai 2018):

Audi BKK, Ingolstadt

1) Das Mitglied des Aufsichtsrats nimmt im Zusammenhang mit seiner Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung innerhalb des Volkswagen Konzerns weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.
2) Stand aller Angaben: Datum des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat.
Mitgliedschaft in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbare Mandate im In- und Ausland

BILANZEID

"VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Lagebericht des Audi Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Ingolstadt, 20. Februar 2019

Der Vorstand

Abraham Schot

Wendelin Göbel

Peter Kössler

Dr. Bernd Martens

Hans-Joachim Rothenpieler

Alexander Seitz

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt

/ VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

// PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AUDI Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

// GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

// HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS - DIESELTHEMATIK

Wir verweisen auf die im Anhang des Jahresabschlusses im Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" und im Lagebericht in den Abschnitten "Die Dieselthematik" und "Rechtliche Risiken" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss.

Auf der Grundlage der dargestellten und dem Jahresabschluss und dem Lagebericht zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bis zur Information durch die US-Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) im Herbst 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation von Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Jahresabschluss als auch auf den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und die Vorjahre haben.

Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren auf dem dargestellten Kenntnisstand. Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen technischen Lösungen sowie der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

// BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

(1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik

(2) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft

(3) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik

(1) Gesellschaften des Audi Konzerns sind in Untersuchungen von Regierungsbehörden zahlreicher Länder (insbesondere in Europa, den USA und Kanada) bezüglich Unregelmäßigkeiten bei Abgasemissionen von Dieselmotoren in bestimmten Fahrzeugen des Audi Konzerns involviert.

Für betroffene Fahrzeuge befinden sich in verschiedenen Ländern teils unterschiedliche Maßnahmen in der Umsetzung, die Hard- und/oder Softwaremaßnahmen, Fahrzeugrückkäufe bzw. die frühzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen sowie teilweise Ausgleichszahlungen an Fahrzeughalter umfassen. Ferner werden Zahlungen infolge von strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Parteien geleistet. Daneben sind zivilrechtliche Klagen von Kunden und Händlern anhängig. Weitere direkte und indirekte Auswirkungen betreffen insbesondere die Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen und kundenspezifische Vertriebsprogramme.

Die AUDI AG erfasst die direkt im Zusammenhang mit der Dieselthematik entstandenen Aufwendungen in den Herstellungskosten sowie im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2018 belaufen sich auf € 1,2 Mrd und betreffen erlassene Geldbußen (€ 0,8 Mrd) sowie zusätzliche Vorsorgen für technische Maßnahmen, Rechtsrisiken und Rechtsberatungskosten (€ 0,4 Mrd).

Die ausgewiesenen Rückstellungen unterliegen infolge der fortbestehenden umfangreichen Ermittlungen und Verfahren sowie der Komplexität der verschiedenen Verhandlungen und fortlaufenden behördlichen Genehmigungsverfahren sowie der Entwicklung der Marktbedingungen einem erheblichen Schätzrisiko. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der bilanziellen Vorsorgen sowie des Umfangs der Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Feldmaßnahmen und Rückkäufe von Fahrzeugen infolge der Dieselthematik haben wir uns mit den von den Gesellschaften des Audi Konzerns eingerichteten Prozessen zur inhaltlichen Aufbereitung der Dieselthematik auseinander gesetzt und den Umsetzungstand der zur Behebung erarbeiteten technischen Lösungen nachvollzogen. Diese Erkenntnisse haben wir mit den uns vorgelegten technischen und rechtlichen Nachweisen unabhängiger Sachverständiger abgeglichen. Das den Feldmaßnahmen und Rückkäufen zugrunde liegende Mengengerüst haben wir mittels einer IT-gestützten Datenanalyse untersucht. Die für die Bewertung der Reparaturlösungen bzw. Rückkäufe zugrunde liegenden Parameter haben wir nachvollzogen und beurteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Ermittlung der Rückstellungen nachvollzogen.

Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken und des Ausweises von Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken infolge der Dieselthematik haben wir neben vorliegenden offiziellen Dokumenten, insbesondere Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten, die durch den Volkswagen Konzern beauftragt wurden, gewürdigt. Im Rahmen einer gezielten Auswahl bedeutsamer Vorgänge sowie ergänzt um weitere Stichproben haben wir den Schriftverkehr zu den Rechtsstreitigkeiten eingesehen sowie die getroffenen Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften und den einbezogenen Rechtsanwälten, unter Einbindung eigener fachlicher Experten aus dem Rechtsbereich, erörtert.

Unter Berücksichtigung der im Anhang und im Lagebericht dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss, sind die bei der Ermittlung der Risikovorsorge für die Dieselthematik zugrundeliegenden Annahmen und Parameter aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen sachgerecht vorzunehmen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Dieselthematik sind im Abschnitt "Angaben zur Dieselthematik" des Anhangs und den Abschnitten "Dieselthematik" und "Rechtliche Risiken" im Lagebericht enthalten.

(2) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft

(1) Im Jahresabschluss der AUDI AG sind unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" (€ 6.081 Mio) Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft enthalten. Diese Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Motorrädern, Teilen und Originalteilen. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Abzinsung mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt und anhand der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt wurde. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde.

Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.

(2) Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Ergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter Berechnungsgrundlagen beurteilt. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, einschließlich der Abzinsung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellungen gewürdigt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft zu rechtfertigen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rückstellungen sind in dem Abschnitt "Erläuterung zur Bilanz, 13 / Rückstellungen" des Anhangs enthalten.

(3) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

(1) Die AUDI AG schließt eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus den Absatz- und Beschaffungsgeschäften sowie Finanzierungen in Fremdwährung. Die Begrenzung dieser Risiken erfolgt u.a. durch Abschluss von Devisentermingeschäften und Devisenoptionen.

Derivative Finanzinstrumente, die Teil einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB sind, werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziert, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Verbleibt aufgrund einer teilweisen Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung ein unrealisierter Verlust, wird hierfür eine Drohverlustrückstellung (sonstige Rückstellung) gebildet, ein unrealisierter Gewinn wird hingegen nicht erfasst. Die positiven beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag insgesamt € 753 Mio, die negativen beizulegenden Zeitwerte betragen insgesamt € 239 Mio.

Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an die Bilanzierung und Angabepflichten durch die §§ 254, 285 HGB sowie den IDW RS HFA 35 von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Corporate Treasury Solutions unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsbeziehungen nachvollzogen. Mit unseren Spezialisten gemeinsam haben wir auch das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethodiken auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Zur Beurteilung der Vollständigkeit erfolgte eine Prüfung des eingerichteten internen Kontrollsystems. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit beurteilt.

Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind in den Abschnitten "Ergänzende Angaben - Derivative Finanzinstrumente" des Anhangs enthalten.

// SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die in Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Abschnitt "Corporate Governance")

Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

// VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

// VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

/ SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

// ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Mai 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1970 als Abschlussprüfer der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

/ VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schumann."

 

Ingolstadt, den 20. Februar 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer

Jürgen Schumann, Wirtschaftsprüfer

Finanzkalender 2019

14. März 2019

Jahrespressekonferenz

3. Mai 2019

Zwischenmitteilung zum 1. Quartal

23. Mai 2019

Hauptversammlung

26. Juli 2019

Halbjahresfinanzbericht

31. Oktober 2019

Zwischenmitteilung zum 3. Quartal

AUDI AG

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