Schmoll + Sohn GmbH
Mittlere Kanalstraße 3B, 90429 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schmoll seit 27.11.2014 | Prokura |
Heike, geb. Fleßa Schmoll seit 30.9.2010 | Prokura |
Schmoll Klaus seit 15.5.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmoll + Sohn GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft beachtet die Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstmals in der Fassung, wie sie durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geändert wurden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde, wie in den Vorjahren, die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlussprüfung zu beachten. Die Gesellschaft ist zum Abschlusszeitpunkt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB einzustufen. Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde z.T. Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 52 Arbeitnehmer. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 € wurden im Geschäftsjahr im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden in ausreichender Höhe gebildet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis des versicherungsmathematischen Gutachtens der Nürnberger Business Beratungs GmbH vom 8. Juli 2024 durchgeführt. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 383.935,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt. Abweichend zum Vorjahr wurde im Berichtsjahr von der Möglichkeit gem. §268 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht, die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen offen von dem Posten "Vorräte" abzusetzen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: a) Pensionsrückstellungen Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolge nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC Methode). Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB
Nürnberg, den 25. November 2024 gez. Dipl.-Ing. (FH) Klaus Schmoll, Geschäftsführer
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