IMEXPO
CONSULTANTS GmbH
Bensheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.141,00 |
22.401,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
8.140,50 |
22.401,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.593,24 |
156.670,70 |
| I.
Vorräte |
17.909,31 |
125.114,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.102,47 |
18.627,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.581,46 |
12.928,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36,70 |
794,61 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
83.661,00 |
59.346,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.431,94 |
239.213,44 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
109.225,59 |
84.911,22 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
83.661,00 |
59.346,63 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
8.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
120.431,94 |
230.713,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.431,94 |
239.213,44 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Imexpo Consultants GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von € 150,00 - € 1.000,00 wurden
im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig
über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i. H. v. 83.661,00
€ aus.
Zum 31. Dezember 2009 liegt eine bilanzielle
Überschuldung der Gesellschaft vor.
Nach der Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO, die
vorläufig bis 31. Dezember 2010 befristet ist, ist
damit aber keine Insolvenzantragspflicht verbunden, wenn
der Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose
erstellt werden kann. Die Gesellschaft muss also belegen
können, dass begründete Aussichten bestehen, die
Verbindlichkeiten zukünftig abzubauen, also
das negative Eigenkapital wieder
aufzufüllen. Dabei wird nicht gefordert, dass ab
sofort Gewinne geschrieben werden, es muss nur eine Tendenz
ersichtlich sein, die Verlustsituation zu mindern und in
den nächsten Jahren Gewinne zu erzielen. Es sind
insbesondere Sanierungsmaßnahmen erlaubt, die unter
Umständen den Verlust kurzfristig noch erhöhen,
aber zukünftig zu positiven Erträgen führen
werden. Die Gesellschaft hat durch den
Geschäftsführer Herrn Gerhard Zeissler eine
nachvollziehbare Fortführungsprognose zur Entwicklung
des Unternehmensergebnisses in den Jahren 2010, 2011 und
2012 erstellt, diese Prognose weist eine Verbesserung der
Ergebnisse und damit eine positive
Fortführungsprognose des Unternehmens aus. Die
Gesellschaft ist daher nicht zur Stellung eines
Insolvenzantrages verpflichtet.
Der Darlehensgeber
Herr Gerhard Zeissler hat gegenüber der
Gesellschaft hinsichtlich seines bestehenden
Kontokorrent-Darlehen den rechtsgeschäftlichen
Rangrücktritt
in der Weise erklärt, dass die Verpflichtung nur
aus künftigen Jahresüberschüssen oder aus
Liquidationserlösen zu tilgen ist. In der
Rangrücktrittserklärung wurde weiter vereinbart,
dass die Forderung durch Erlass erlischt, wenn das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft eröffnet oder die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird
(aufschiebend bedingter Erlass).
Mit Wirkung zum 07.02.2008 wurde durch
Frau Thea Zeissler ein Rangrücktritt
hinsichtlich Ihres bestehenden Kontokorrent-Darlehen
ausgesprochen. Der rechtsgeschäftliche
Rangrücktritt wurde in der Weise erklärt, dass
die Verpflichtung nur aus künftigen
Jahresüberschüssen oder aus
Liquidationserlösen zu tilgen ist. In der
Rangrücktrittserklärung wurde weiter vereinbart,
dass die Forderung durch Erlass erlischt, wenn das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft eröffnet oder die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird
(aufschiebend bedingter Erlass).
4.2
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herrn Gerhard Zeissler
|