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Systemberatung GmbH
Tarp
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
95.672,92 |
92.855,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.596,00 |
17.155,00 |
| III.
Finanzanlagen |
80.075,92 |
75.699,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
358.762,36 |
503.462,68 |
| I.
Vorräte |
201.638,00 |
193.642,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.854,22 |
212.685,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.294,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.270,14 |
97.135,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.019,56 |
17.784,91 |
| Aktiva |
466.454,84 |
614.103,13 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
111.851,95 |
26.888,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
55.000,00 |
55.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
56.851,95 |
-28.111,90 |
| B.
Rückstellungen |
5.600,00 |
5.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
349.002,89 |
581.615,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
42.349,48 |
160.284,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
306.653,41 |
421.330,25 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
141.626,80 |
233.888,22 |
| Passiva |
466.454,84 |
614.103,13 |
Anhang
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1 HGB i. V. m.
§§ 284 und 285 HGB wurden in Anspruch
genommen.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem.
§ 252 (1) Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
Erworbene oder selbst hergestellte immaterielle
Anlagewerte wurden -sofern vorhanden- zu
Anschaffungskosten/ Herstellungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sowie
unfertige und fertige Erzeugnisse wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sowie der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden nach der Lifo
Methode ermittelt. In die Herstellungskosten wurden neben
den unmittelbar zurechenbaren Einzelkosten auch notwendige
Gemeinkosten einschließlich Kosten der allgemeinen
Verwaltung und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen
Besondere Bewertungsvereinfachungen wurden nicht
vorgenommen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Tarp, 06.06.2023
T. Carzow
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2023
festgestellt.
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