ROVALAB
GmbH
Teltow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
II. Sachanlagen
|
|
10.736,00
|
|
5.859,00
|
|
III. Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
13.024,52
|
|
26.974,52
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
83.602,81
|
|
49.023,40
|
|
III. Wertpapiere
|
|
|
|
|
|
IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
24.666,77
|
|
19.343,48
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
765,90
|
|
765,90
|
|
Summe Aktiva
|
|
132.796,00
|
|
101.966,30
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
25.000,00
|
|
25.000,00
|
|
II. Kapitalrücklage
|
|
|
|
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
|
|
|
|
|
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
|
-6.447,18
|
|
-9.168,29
|
|
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
|
351,98
|
|
2.721,11
|
|
B. Rückstellungen
|
|
1.000,00
|
|
2.000,00
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
112.891,20
|
|
81.413,48
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
|
|
|
|
Summe Passiva
|
|
132.796,00
|
|
101.966,30
|
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2010
Bilanz zum 31.12.2010
der
ROVALAB GmbH,
Teltow
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung (§§ 266
Abs. 1, 276 und 288, Satz 2 HGB) und bei der Offenlegung
(§§ 326 bzw. 327 HGB) wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Abweichungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden fanden im Vergleich mit dem Vorjahr
nicht statt.
B i l a n z i e r u n g s - u n d B e w e r t u n g s m
e t h o d e n
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare oder degressive Abschreibungen verteilt auf die
Nutzungsdauer.
Das Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem
Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit
geprüft.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
bilanziert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert
Einzelerläuterungen
An g a b e n z u r B i l a n z
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Sie haben insgesamt eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um
geleistete Zahlungen auf Aufwand des Folgejahres.
Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
Gezeichnetes Kapital Euro 25.000,00
Verlustvortrag Euro 6.447,18
JahresÜberschuss Euro 351,98
Euro 18.904,80
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Es wurden
Aufwandsrückstellungen gemäß § 249
Abs. 2 HGB für die Buchhaltung und die Erstellung des
Jahresabschlusses gebildet.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 11,06 enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
An g a b e n z u r G e w i n n - u n d V e r l u s t r e
c h n u n g
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter
Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2010 nicht vorgenommen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde am 01.11.2011
und der Jahresabschluss zum 31.12.2010 am 02.04.2012
festgestellt.
Der berichtigte Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am
25.04.2011 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 25.04.2012
|