Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 66908
Eingetragen
19.8.2009
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von KrafträdernSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
das Betreiben einer Kfz-Werkstatt, Reparatur und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen und Verkauf von Kfz-Zubehörteilen.

Historie

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Management

NameRolle
René Frantzen
seit 19.8.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
René Frantzen
Köln
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

F & R Service GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 4.144,00 4.827,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.698,00 2.899,00
II. Sachanlagen 1.446,00 1.928,00
C. Umlaufvermögen 10.061,32 5.064,26
I. Vorräte 800,00 800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.405,15 552,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.856,17 3.711,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.705,32 22.391,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.043,84 11.972,28
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.027,72 0,00
III. Jahresüberschuss 71,56 -13.027,72
B. Rückstellungen 2.543,00 1.686,00
C. Verbindlichkeiten 12.118,48 8.732,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.705,32 22.391,26

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Unsere Gesellschaft, die F & R Service GmbH, ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form und Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB verzichtet.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Absatz 1 und § 248 Absatz 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Absatz 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen von 6,67% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 € bis 1.000,00 € wurden in einem Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde keine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt, da sämtliche Leistungsforderungen bis zur Bilanzerstellung eingegangen sind.

Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das ausgewiesene Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


III. Angaben zur Bilanz

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren betragen 0,00 €.

Angabe nach § 42 Absatz 3 GmbHG: Es bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


IV. Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 30.12.2011 festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 71,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch die Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn René Frantzen und Herrn Michael Ronsisvalle. Die Geschäftsführer waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Köln, den 30.12.2011


F & R Service GmbH
Geschäftsführung




René Frantzen Michael Ronsisvalle


    
    

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