Heli Heizungshandel GmbHLiquidiert

89428 Syrgenstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 9212
Eingetragen
26.9.1985
Branche
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungWärme- und KältehandelHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Handel mit Kesseln, Brennern, Pumpen, Tanks, Heizkörpern und sonstigen Teilen für Heizungsanlagen aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Lindenmayer
seit 3.8.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Jürgem Lindenmayer
55.56%
Ute Lindenmayer
44.44%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Jürgem Lindenmayer
25000
55.56%
Ute Lindenmayer
20000
44.44%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heli Heizungshandel GmbH

Syrgenstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   66   217
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen 66   217  
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen   23362   25394
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23360   25392  
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2   2  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   154   154
D. nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag   223045   185023
Summe Aktiva   246627   210788

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   0   0
I. Gezeichnetes Kapital 25564   25564  
II. Kapitalrücklage        
III. nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag 223045   185023  
IV. Verlustvortrag -210587   -183486  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -38022   -27101  
B. Rückstellungen   36500   35300
C. Verbindlichkeiten   210127   175488
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   246627   210788

Anhang 2008

Erläuterungen der Bilanzpositionen des Jahresabschlusses 2008

1. Vorbemerkungen

Die heli GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform.

Für Kaufleute sowie Kapitalgesellschaften gelten die Vorschriften über die Handelsbücher (§ 243 - § 245 HGB).

Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

In der Bilanz wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Die Aufwendungen und Erträge sind nach § 246 I HGB vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt.

Die Verbuchung der Geschäftsvorfälle richtet sich nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB).

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde von folgenden Grundsätzen ausgegangen:

1. Es wurde keine Saldierung zwischen den Bilanzposten vorgenommen.

2. Das Anlagevermögen beinhaltet nur Vermögensgegenstände die nach § 247 II HGB dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt sind.

Das Anlagevermögen ist in den Einzelpositionen dieser Bilanz als Anlage beigefügt.

3. Die Aktivierung der Vermögensgegenstände erfolgte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 255 I HGB). Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Herstellungskosten wurden nach § 255 I S.2 HGB ebenfalls berücksichtigt.

4. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 I HGB) wurden ordnungsgemäß gebildet und fortgeschrieben.

5. Rückstellungen (§ 249 HGB) wurden nur im gesetzlich zulässigen Umfang gebildet.

Bestehende Rückstellungen wurden nach § 249 II HGB aufgelöst, wenn der Grund für die Rückstellungsbildung zum Bilanzstichtag entfallen ist.

6. Anlageabgänge werden zum Restbuchwert (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung) im Zeitpunkt des Ausscheidens vorgenommen und verbucht.

7. Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. War keinebetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer feststellbar wurde anhand der amtlichen Abschreibungstabelle die Nutzungsdauer bestimmt.

8. bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen deren Anschaffungskosten nicht mehr als 150,00 € betragen haben (GwG) wurde im Jahr der Anschaffung eine Abschreibung in Höhe von 100% vorgenommen und im Anlageverzeichnis ein Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

9. Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die allgemeinen Grundsätze des § 252 I HGB beachtet:

a) Zur Wahrung des Bilanzenzusammenhangs stimmen die Schlußbilanzwerte des Vorjahres mit den Eröffnungsbilanzwerten des laufenden Jahres überein.

b) Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde von einer Fortführung des Betriebes ausgegangen.

c) Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln und unverrechnet bewertet.

d) Es wurde vorsichtig bewertet. Sämtliche Gewinne wurden erst nach der Realisierung, drohende Verluste bereits so früh wie möglich berücksichtigt.

e) Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht und unabhängig von der Zahlung ermittelt.

f) Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Wurden spezielle Bewertungsvorschriften geltend gemacht, oder wurde von einem der oben genannten Grundsätze abgewichen, so ist die Abweichung in den Erläuterungen zur Bilanz aufgeführt.

Die Geschäftsvorfälle wurden auf dem Buchführungssystem der Firma DATEV verbucht. Sie entspricht den Grundsätzen der ordungsgemäßen Buchführung.

Die Berichtsfirma hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 1 Arbeitnehmer.

2. Einzelerläuterungen

Sämtliche Forderungen die in der Bilanz ausgewiesen wurden sind am Bilanzstichtag werthaltig.

Die Verbindlichkeiten sind in einer Liste nachgewiesen und, falls notwendig, in den Erläuterungen einzeln aufgeführt.

Das Inventar wurde vom Mandanten anhand des Inventarverzeichnisses auf Vollständigkeit überprüft.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht bekannt.

Die Zinsrückstellungen wurden für die aufgelaufenen Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen aus dem Jahre 1996 gebildet, die nach dem vorliegenden Darlehensvertrag nach Ablauf der Tilgungsperiode und nach Geschäftsverlauf der HELI GmbH zurück zu zahlen sind.

Die Gesellschaft ist überschuldet. Die Gesellschafter verzichten im Falle der Insolvenz auf die Geltendmachung Ihrer Forderungen. Darüber hinaus bestehen Bürgschaften und Zweckerklärungen der Gesellschafter in ausreichender Höhe.

Für die GmbH wurde am 07.07.2009 die eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Die GmbH wurde Ende 2009 bei der Gemeinde Syrgenstein abgemeldet.

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