Heli Heizungshandel GmbHLiquidiert
89428 Syrgenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Lindenmayer seit 3.8.2010 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Jürgem Lindenmayer | 55.56% |
Ute Lindenmayer | 44.44% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heli Heizungshandel GmbHSyrgensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
Anhang 2008Erläuterungen der Bilanzpositionen des Jahresabschlusses 2008 1. Vorbemerkungen Die heli GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform. Für Kaufleute sowie Kapitalgesellschaften gelten die Vorschriften über die Handelsbücher (§ 243 - § 245 HGB). Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. In der Bilanz wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Die Aufwendungen und Erträge sind nach § 246 I HGB vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt. Die Verbuchung der Geschäftsvorfälle richtet sich nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB). Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde von folgenden Grundsätzen ausgegangen: 1. Es wurde keine Saldierung zwischen den Bilanzposten vorgenommen. 2. Das Anlagevermögen beinhaltet nur Vermögensgegenstände die nach § 247 II HGB dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt sind. Das Anlagevermögen ist in den Einzelpositionen dieser Bilanz als Anlage beigefügt. 3. Die Aktivierung der Vermögensgegenstände erfolgte mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 255 I HGB). Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Herstellungskosten wurden nach § 255 I S.2 HGB ebenfalls berücksichtigt. 4. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 I HGB) wurden ordnungsgemäß gebildet und fortgeschrieben. 5. Rückstellungen (§ 249 HGB) wurden nur im gesetzlich zulässigen Umfang gebildet. Bestehende Rückstellungen wurden nach § 249 II HGB aufgelöst, wenn der Grund für die Rückstellungsbildung zum Bilanzstichtag entfallen ist. 6. Anlageabgänge werden zum Restbuchwert (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung) im Zeitpunkt des Ausscheidens vorgenommen und verbucht. 7. Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. War keinebetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer feststellbar wurde anhand der amtlichen Abschreibungstabelle die Nutzungsdauer bestimmt. 8. bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen deren Anschaffungskosten nicht mehr als 150,00 € betragen haben (GwG) wurde im Jahr der Anschaffung eine Abschreibung in Höhe von 100% vorgenommen und im Anlageverzeichnis ein Abgang im gleichen Jahr unterstellt. 9. Bei der Bewertung der Bilanzpositionen wurden die allgemeinen Grundsätze des § 252 I HGB beachtet: a) Zur Wahrung des Bilanzenzusammenhangs stimmen die Schlußbilanzwerte des Vorjahres mit den Eröffnungsbilanzwerten des laufenden Jahres überein. b) Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände wurde von einer Fortführung des Betriebes ausgegangen. c) Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln und unverrechnet bewertet. d) Es wurde vorsichtig bewertet. Sämtliche Gewinne wurden erst nach der Realisierung, drohende Verluste bereits so früh wie möglich berücksichtigt. e) Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht und unabhängig von der Zahlung ermittelt. f) Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Wurden spezielle Bewertungsvorschriften geltend gemacht, oder wurde von einem der oben genannten Grundsätze abgewichen, so ist die Abweichung in den Erläuterungen zur Bilanz aufgeführt. Die Geschäftsvorfälle wurden auf dem Buchführungssystem der Firma DATEV verbucht. Sie entspricht den Grundsätzen der ordungsgemäßen Buchführung. Die Berichtsfirma hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 1 Arbeitnehmer. 2. Einzelerläuterungen Sämtliche Forderungen die in der Bilanz ausgewiesen wurden sind am Bilanzstichtag werthaltig. Die Verbindlichkeiten sind in einer Liste nachgewiesen und, falls notwendig, in den Erläuterungen einzeln aufgeführt. Das Inventar wurde vom Mandanten anhand des Inventarverzeichnisses auf Vollständigkeit überprüft. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB sind nicht bekannt. Die Zinsrückstellungen wurden für die aufgelaufenen Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen aus dem Jahre 1996 gebildet, die nach dem vorliegenden Darlehensvertrag nach Ablauf der Tilgungsperiode und nach Geschäftsverlauf der HELI GmbH zurück zu zahlen sind. Die Gesellschaft ist überschuldet. Die Gesellschafter verzichten im Falle der Insolvenz auf die Geltendmachung Ihrer Forderungen. Darüber hinaus bestehen Bürgschaften und Zweckerklärungen der Gesellschafter in ausreichender Höhe. Für die GmbH wurde am 07.07.2009 die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die GmbH wurde Ende 2009 bei der Gemeinde Syrgenstein abgemeldet. |
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