Roland Reif
Formenbau GmbH
Hersbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.814,00 |
65.742,00 |
| I.
Sachanlagen |
53.814,00 |
65.742,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
110.866,66 |
143.701,78 |
| I.
Vorräte |
17.412,00 |
18.181,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.515,60 |
104.453,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.939,06 |
21.066,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
512,51 |
512,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
165.193,17 |
209.956,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.292,72 |
53.578,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,01 |
25.000,01 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.578,75 |
19.726,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.286,04 |
-8.852,33 |
| B.
Rückstellungen |
12.464,96 |
34.223,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.435,49 |
122.153,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
104.435,49 |
122.153,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
165.193,17 |
209.956,29 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Roland Reif Formenbau GmbH
Hersbruck
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleinen
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S
2, § 266 ff HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und acht
Jahren) angesetzt. Teilweise wurden Sonderabschreibungen
i.S.d. § 7 g EStG für die steuerliche
Ergebnisermittlung in Anspruch genommen.
Für Vermögengsgegenstände mit
Anschaffungskosten von über EUR 150,00 und bis zu EUR
1.000,00 wurden ab dem Geschäftsjahr 2008 steuerlich
vorgeschriebene Sammelposten gebildet und über
fünf Jahre linear abgeschrieben. Aufgrund des geringen
Gesamtbetrages zum 31. Dezember 2010 wurden die bereits
bestehenden Sammelposten beibehalten und weiter
abgeschrieben. Neue Sammelposten wurden nicht mehr
gebildet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert.
Die flüssigen Mittel und der
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten angesetzt.
Die Posten des Eigenkapital wurden ebenfall zu
Nennwerten bilanziert.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 70.000,00 (Vorjahr EUR 100.000,00)
Darin enthalten ist ein Darlehen in Höhe von EUR
70.000,00 (Vorjahr: EUR 100.000,00) das die Gesellschafter
der Gesellschaft gewährt haben.
Von den Verbindlichkeiten EUR 104.435,49 (Vorjahr EUR
122.153,57) haben insgesamt EUR 104.435,49 (Vorjahr EUR
122.153,57) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
fünf Jahren bestehen demnach nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
beiden Geschäftsführer
Herrn Roland Reif, Hersbruck
Herrn Jörg Hebele, Fürth
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hersbruck, den 25.10.2011
Roland Reif Formenbau GmbH
Roland
Reif
Jörg Hebele
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.
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