FPW Capital
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
237,50 |
| I.
Finanzanlagen |
237,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.999,45 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.999,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.236,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.646,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.353,92 |
| B.
Rückstellungen |
1.125,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.465,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.465,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.236,95 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
FPW Capital GmbH
Hamburg
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagenspiegel
II. Verbindlichkeitenspiegel
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
IV. Haftungsverhältnisse
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Geschäftsführungsorgane
III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246
Abs. 1 Satz 3 HGB).
6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mit berücksichtigt.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
4. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
5. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
7. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung
planmäßiger Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
150 € werden im Zugangsjahr nach § 6
Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben
und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Für Vermögensgegenstände im Einzelwert
über 150 € aber nicht mehr als
1.000 € wurde entsprechend § 6
Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Im
Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €) betragen.
8. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
10. Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253
HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt
sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.
11. Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt und mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
13. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagenspiegel
|
I. Finanzanlagen
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Summe
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Anschaffungskosten
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1. Dezember 2010
|
0,00 €
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0,00 €
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Zugänge
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237,50 €
|
|
|
237,50 €
|
Abgänge
|
0,00 €
|
|
|
0,00 €
|
31. Dezember 2010
|
237,50 €
|
|
|
237,50 €
|
Abschreibungen
|
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1. Dezember 2010
|
0,00 €
|
|
|
0,00 €
|
Zugänge
|
0,00 €
|
|
|
0,00 €
|
Abgänge
|
0,00 €
|
|
|
0,00 €
|
31. Dezember 2010
|
0,00 €
|
|
|
0,00 €
|
Buchwerte
|
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1. Dezember 2010
|
0,00 €
|
|
|
0,00 €
|
31. Dezember 2010
|
237,50 €
|
|
|
237,50 €
|
II. Verbindlichkeitenspiegel
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der
Betrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherten Verbindlichkeiten können dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden:
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit zwischen
1 und 5 Jahren
|
Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
|
Gesamtbetrag
|
davon durch Pfandrechte
gesichert
|
Art und Form der
Sicherheit
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
609,99 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
609,99 €
|
0,00 €
|
Fehlanzeige
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Beteiligungen
|
237,50 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
237,50 €
|
0,00 €
|
Fehlanzeige
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
3.618,38 €
|
0,00€
|
0,00 €
|
3.618,38 €
|
0,00 €
|
Fehlanzeige
|
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 Abs. 3 GmbHG
1. Die Gesellschaft schuldete dem Gesellschafter
Florian Wendelstadt insgesamt 3.618,38 €. Eine
Verzinsung erfolgt vertragsgemäß nicht.
2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:
Name, Sitzland
|
Kapitalanteil,
Währung
|
Kapitalanteil, quotal
|
Eigenkapital insgesamt
|
Ergebnis
|
für
Geschäftsjahr
|
C 37 Textilservices GmbH
& Co. KG, Hamburg
|
237,50 €
|
23,75%
|
1.000,00 €
|
-180,15 €
|
2010
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II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Florian Wendelstadt geführt. Er war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Auch im Zeitpunkt der
Jahresabschlusserstellung war Herr Florian Wendelstadt
Geschäftsführer der Gesellschaft.
Unter Hinweis auf die Schutzvorschrift des § 286
Abs. 4 HGB werden keine Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung gemacht.
III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Fehlanzeige
Hamburg, den 8. Februar 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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