Beteiligungsgesellschaften
THINK COMPANY CONSULTING LIMITEDLiquidiert
Josef-Herlitz-Straße 73, 47877 Willich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Ernst Manzei seit 18.9.2007 | Direktor |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
THINK COMPANY CONSULTING LIMITEDWillichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012BilanzAKTIVA
AnhangGrundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Abschreibung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 und 1000,00 € wurden in den Wirtschaftsjahren 2007/2008 bis 2009/2010 im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre linear abgeschrieben. In den Wirtschaftsjahren 2010/2011 sowie 2011/2012 wurden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Eigenkapital ist zum 30. Juni 2012 negativ. Die Think Company Consulting Ltd. ist buchmäßig überschuldet. Insofern besteht grundsätzlich die Pflicht, die Überschuldung anzuzeigen. Hiervon wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer in Kenntnis gesetzt. Der buchmäßigen Überschuldung stehen eigenkapitalersetzende Darlehen des Gesellschafters in ausreichender Höhe gegenüber. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännisc her Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlags erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbeitrag passiviert. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Kosten zur Erstellung des Jahresabschlusses. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum 30. Juni 2012 negativ. Die Think Company Consulting Ltd. ist buchmäßig überschuldet. Insofern besteht grundsätzlich die Pflicht, die Überschuldung anzuzeigen. Hiervon wurde der Gesellschafter-Geschäftsführer in Kenntnis gesetzt. Der buchmäßigen Überschuldung stehen eigenkapitalersetzende Darlehen (€ 35.691) des Gesellschafters in ausreichender Höhe gegenüber. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Personalstand Im Geschäftsjahr waren keine iMitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Christian Manzei, Willich. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Willich, den 07. Februar 2013 Christian Manzei Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.02.2013 |
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