Harmuth Elektronik e.K., Inhaber Thomas Frenzel
Selbe AdresseGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Schulze seit 26.4.2013 | Prokura |
Thomas Frenzel seit 7.2.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Harmuth Elektronik GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Angaben zur Bilanz
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Geschäftsjahr
umfasst den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember. Im
Übrigen waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze und
Methoden angewandt worden:
2. Die Buchwerte des Anlagevermögens ergaben sich
unter Ansatz der Anschaffungs- und Herstellkosten
vermindert um die planmäßigen handelsrechtlichen
Abschreibungen.
3. Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im
Geschäftsjahr voll abgeschrieben.
II. Sonstige Angaben
1. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
§ 266 HGB für kleine Kapitalgesellschaften.
B. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB
erstellt.
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Thomas Frenzel. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
D. Ergebnisverwendung
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde die
Verwendung des Ergebnisses gem. § 268 Absatz 1 HGB
vollständig berücksichtigt.
Chemnitz, den 27. März 2025 gez. Thomas Frenzel, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2025 |
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