FMS
Systemtechnik GmbH
Bad
Endorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
228.327,00 |
298.178,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18,50 |
18,50 |
| II.
Sachanlagen |
228.308,50 |
298.159,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
334.173,84 |
222.745,14 |
| I.
Vorräte |
139.000,00 |
90.015,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.171,39 |
118.383,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
114.700,00 |
3.302,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.002,45 |
14.346,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
714,31 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
37.140,89 |
| Aktiva |
562.500,84 |
558.778,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.215,15 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
36.000,00 |
36.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.500,00 |
4.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
77.640,89 |
87.750,29 |
| IV.
Jahresüberschuss |
72.356,04 |
10.109,40 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
37.140,89 |
| B.
Rückstellungen |
11.207,00 |
4.074,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
516.078,69 |
554.704,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
500.723,44 |
539.650,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.355,25 |
15.054,16 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
110.960,91 |
142.724,39 |
| Passiva |
562.500,84 |
558.778,34 |
Anhang
1. Allgemeines
Die FMS Systemtechnik GmbH hat ihren Sitz in Bad
Endorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Traunstein unter der Registernummer HRB 18090.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die
Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls
berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde
gemäß den Gliederungsvorschriften des § 266
ff. HGB aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form und der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das
Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Auf die Erstellung
eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Im Interesse einer besseren Klarheit der Darstellung
sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz anzubringenden Vermerke, ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss wurden die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
beibehalten.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachanlagen
und immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten;
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Planmäßige Abschreibungen werden im
zulässigen Rahmen linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden entsprechend den gesetzlichen
Regelungen abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Aktivierung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten. Dem Bestandsrisiko aus der
Ungängigkeit wird durch angemessene Wertabschläge
Rechnung getragen.
Innerhalb der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird allen erkennbaren
Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko durch
angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Es wurde gem. § 274a Nr. 5 HGB keine Rückstellung
für latente Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von
€ 95.176,38 (€ 111.424,19).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse (§§ 251 und 268
Abs. 7 HGB) bestehen zum 31.12.2023 nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB betrugen 36 T€. Es handelt sich
um finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen.
Dabei wurden befristete Verpflichtungen mit ihrem Umfang
für den gesamten Restzeitraum und unbefristete
finanzielle Verpflichtungen mit ihrem Verpflichtungsumfang
bis zum frühesten Kündigungszeitpunkt einbezogen.
Die
durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im
Geschäftsjahr 3 Personen.
3. Sonstiges
Geschäftsführer der Gesellschaft:
- Herr Andreas Rupp, Dipl.Ing. in Bad Endorf,
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Endorf, 26.09.2024
gez.
Andreas Rupp, FMS Systemtechnik GmbH
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024
festgestellt.
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