Sparkasse Sonneberg

Sonneberg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRA 301223
Eingetragen
8.2.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse ist ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte. Sie hat insbesondere die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zu sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Traut
seit 29.9.2020
Vorstandsmitglied
Mike Stieler
seit 18.11.2008
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Sonneberg

Sonneberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Jena
Handelsregister-Nr. HRA 301223

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1.Barreserve
a) Kassenbestand 3.825.460,52 4.486
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 6.160.304,45 8.781
9.985.764,97 13.267
2.Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3.Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 100.399.447,28 87.267
b) andere Forderungen 114.831.344,84 114.776
215.230.792,12 202.043
4.Forderungen an Kunden 306.217.967,75 308.851
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 87.250.698,97 (84.537)
Kommunalkredite 44.946.865,65 (36.286)
5.Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 29.001.670,52 31.003
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 29.001.670,52 (31.003)
bb) von anderen Emittenten 123.642.412,76 133.444
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 9.855.711,20 (7.593)
152.644.083,28 164.447
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 (0)
152.644.083,28 164.447
6.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 65.171.889,89 65.468
6a. Handelsbestand 0,00 0
7.Beteiligungen 9.595.920,40 9.596
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8.Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9.Treuhandvermögen 6.502.956,38 7.204
darunter:
Treuhandkredite 6.502.956,38 (7.204)
10.Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11.Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 617,00 1
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
617,00 1
12.Sachanlagen 4.502.026,39 4.746
13.Sonstige Vermögensgegenstände 100.829,69 599
14.Rechnungsabgrenzungsposten 20.549,45 37
Summe der Aktiva 769.973.397,32 776.258

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 10.084,76 6
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 20.545.633,39 22.838
20.555.718,15 22.844
2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 179.431.757,58 219.867
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 145.252,09 152
179.577.009,67 220.019
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 425.589.820,14 424.963
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 39.295.844,78 7.517
464.885.664,92 432.480
0,00 0
644.462.674,59 652.499
3.Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4.Treuhandverbindlichkeiten 6.502.956,38 7.204
darunter:
Treuhandkredite 6.502.956,38 (7.204)
5.Sonstige Verbindlichkeiten 341.958,75 162
6.Rechnungsabgrenzungsposten 139.302,14 162
7.Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.406.810,00 10.722
b) Steuerrückstellungen 2.202.594,36 668
c) andere Rückstellungen 2.181.792,23 2.188
15.791.196,59 13.578
8.(weggefallen)
9.Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10.Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11.Fonds für allgemeine Bankrisiken 32.000.000,00 31.200
12.Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 48.609.798,73 48.291
48.609.798,73 48.291
d) Bilanzgewinn 1.569.791,99 319
50.179.590,72 48.610
Summe der Passiva 769.973.397,32 776.258
1.Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 1.299.491,57 896
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
1.299.491,57 896
2.Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 8.407.811,71 12.476
8.407.811,71 12.476

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1.Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 13.072.397,09 9.364
abgesetzte negative Zinsen 0,00 (71)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.055.600,46 2.002
15.127.997,55 11.366
2.Zinsaufwendungen 1.019.870,76 251
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 2.130,99 (177)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 198,11 (0)
14.108.126,79 11.115
3.Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.920.583,22 1.568
b) Beteiligungen 513.797,43 496
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.434.380,65 2.064
4.Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnab- führungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5.Provisionserträge 5.811.958,15 5.780
6.Provisionsaufwendungen 161.638,24 174
5.650.319,91 5.606
7.Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8.Sonstige betriebliche Erträge 388.188,14 521
darunter:
aus der Abzinsung von Rückstellungen 82.088,74 (8)
9.(weggefallen)
22.581.015,49 19.307
10.Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 6.899.428,29 6.509
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 2.364.560,64 1.989
darunter:
für Altersversorgung 1.075.938,52 (698)
9.263.988,93 8.498
b) andere Verwaltungsaufwendungen 3.560.629,11 2.996
12.824.618,04 11.495
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 322.061,33 362
12.Sonstige betriebliche Aufwendungen 356.516,84 481
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 195.666,64 (342)
13.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.235.792,29 4.888
14.Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
4.235.792,29 4.888
15.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 59
16.Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
0,00 59
17.Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18.Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 800.000,00 0
19.Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 4.042.026,99 2.023
20.Außerordentliche Erträge 0,00 0
21.Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22.Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.340.961,63 1.676
24.Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 131.273,37 28
2.472.235,00 1.704
25.Jahresüberschuss 1.569.791,99 319
26.Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.569.791,99 319
27.Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.569.791,99 319
28.Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29.Bilanzgewinn 1.569.791,99 319

ANHANG zum 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich

I. Postenbezogene Angaben

Forderungen an Kreditinstitute

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

b) Fristengliederung

Forderungen an Kunden

Fristengliederung

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a) Börsenfähige Wertpapiere

b) Angaben zu den Finanzanlagen

c) Fristengliederung

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Börsenfähige Wertpapiere

Beteiligungen

a) Anteilsbesitz

b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Treuhandvermögen

Sachanlagen

Grundstücke und Gebäude

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

b) Fristengliederung

a) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Fristengliederung

Treuhandverbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

Rückstellungen

Eventualverbindlichkeiten

Andere Verpflichtungen

II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben

Finanzanlagen

Sachanlagen und Immaterielle Anlagewerte

Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionserträge

Sonstige betriebliche Erträge

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Bilanzgewinn

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

b) Gewinnverwendungsvorschlag

II. Mehrere Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben

Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind

D. Sonstige Angaben

Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB

Bezüge der Organmitglieder

Kredite an Organmitglieder

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB

Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Verwaltungsrat und Vorstand

Anhang zum 31. Dezember 2023 Seite

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss der Sparkasse Sonneberg zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus Schuldscheindarlehen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen.

Wertpapiere des Handelsbestandes hatte die Sparkasse im Jahr 2023 nicht im Bestand.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor. Wir haben die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde.

Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis. Bei insgesamt 65.172 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Die Ergebnisse aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" im GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen", im GuV-Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" und GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in dem GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0 % p. a. berücksichtigt, erwartete Rentensteigerungen mit 2,2 % p. a.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet.

Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

I. POSTENBEZOGENE ANGABEN

FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE

a) Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 35.940 TEUR (Vorjahr: 24.765 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 10.000 10.000 43.000 51.000

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

FORDERUNGEN AN KUNDEN

Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren unbestimmte Laufzeit
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen an Kunden 5.496 28.513 105.349 138.585 27.943

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

a) Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt davon: börsennotiert davon: nicht börsennotiert darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR TEUR TEUR TEUR
152.644 108.837 43.807 47.891

Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden alle börsenfähigen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens, die frühestens im Jahr 2030 fällig werden, und mit einer Nominalverzinsung von unter 0,85%.

b) Angaben zu den Finanzanlagen

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:

31.12.2023 Buchwert 31.12.2023 beizulegender Zeitwert 31.12.2022 Buchwert 31.12.2022 beizulegender Zeitwert
TEUR TEUR TEUR TEUR
47.891 38.926 47.891 35.640

Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus.

c) Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 27.653 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

Börsenfähige Wertpapiere

Insgesamt davon: börsennotiert davon: nicht börsennotiert darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet
TEUR TEUR TEUR TEUR
37.992 ----- 37.992 -----

BETEILIGUNGEN

a) Anteilsbesitz

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name Sitz Kapitalanteil in % Eigenkapital * Ergebnis Jahresabschluss per
TEUR TEUR
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Frankfurt am Main und Erfurt 0,57 * * *
VISA Inc. Foster City, USA ** ** ** **

* es wird kein Jahresabschluss veröffentlicht

** hinsichtlich Kapitalanteil, Eigenkapital und Ergebnis liegen keine Informationen vor

b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

TREUHANDVERMÖGEN

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

SACHANLAGEN

Grundstücke und Gebäude

Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 3.520 TEUR (Vorjahr: 3.712 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 20.546 TEUR (Vorjahr: 22.838 TEUR) enthalten.

b) Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 612 1.762 6.624 11.548

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

a) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben"

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN

Fristengliederung

Restlaufzeit bis drei Monate Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 51 27 68 -----
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 13.464 9.616 15.956 202

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

TREUHANDVERBINDLICHKEITEN

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 128 TEUR (Vorjahr: 144 TEUR) enthalten.

RÜCKSTELLUNGEN

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 157 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABEN

FINANZANLAGEN

Anschaffungskosten 1.1.2023 Veränderungen des Geschäftsjahrs Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2023 Buchwert ohne abgegrenzte Zinsen 31.12.2022
TEUR TEUR TEUR TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 48.044 ----- 47.657 47.657
Beteiligungen 9.596 ----- 9.596 9.596

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE ANLAGEWERTE

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Immaterielle Anlagewerte
TEUR TEUR TEUR TEUR
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 27.095 4.901 ----- 454
Zugänge ----- 80 1 1
Abgänge 39 521 ----- -----
Stand am 31.12.2023 27.056 4.460 1 455
kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 22.851 4.399 ----- 453
Abschreibungen des Geschäftsjahrs 207 114 ----- 1
kumulierte Abschreibungen auf Abgänge 35 521 ----- -----
Stand am 31.12.2023 23.023 3.992 ----- 454
Buchwert am 31.12.2022 4.244 502 ----- 1
Buchwert am 31.12.2023 4.033 468 1 1

ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20.531 22.804
Treuhandverbindlichkeiten 2.913 3.331

Die unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" und "Treuhandverbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge betreffen zum 31. Dezember 2023 abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

PROVISIONSERTRÄGE

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile), die Depotverwaltung und die Verwaltung von durchlaufenden Krediten.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Zu den im GuV-Posten sonstige betriebliche Erträge enthaltenen periodenfremden Erträge verweisen wir auf die Angaben zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind".

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Zu den im GuV-Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag enthaltenen periodenfremden Erträge verweisen wir auf die Angaben zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind".

BILANZGEWINN

a) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 157 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Thüringer Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre.

b) Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 356 TEUR an den Landkreis Sonneberg als Träger der Sparkasse zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke auszuschütten und 1.213 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 21 ThürSpkG.

II. MEHRERE POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETREFFENDE

ANGABEN

ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, DIE EINEM ANDEREN GESCHÄFTSJAHR ZUZURECHNEN SIND

In den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:

2023 2022
GuV-Posten Art des Postens TEUR TEUR
Erträge
Sonstige betriebliche Erträge Auflösung von Rückstellungen 5 248
Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuernachzahlungen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung 353 -----

D. SONSTIGE ANGABEN

NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stutzungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverbandes Hessen Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 5.000 TEUR.

ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ART. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied im Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT).

Der KVT finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) innerhalb des Vermögens des KVT ein separater Kapitalstock aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Sanierungsgeld erhoben. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz 5,9 % (Umlagesatz 1,5 % und Zusatzbeitrag 4,4 %) der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 3,5 %-Punkte und der Arbeitnehmer 2,4 %-Punkte getragen. Im Jahr 2024 steigt der Finanzierungssatz auf 6,1 % der umlagepflichtigen Gehälter (Umlage 1,7 % und Zusatzbeitrag 4,4 %). Hiervon entfallen auf die Sparkasse 3,7 %-Punkte und auf den Arbeitnehmer 2,4 %-Punkte. Ein Sanierungsgeld wird auch im Jahr 2024 nicht erhoben.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen den KVT, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, dem KVT im Rahmen des mit ihm begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 6.263 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 225 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie dem KVT handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Der KVT hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 6.159 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln für die Zusatzversorgungkassen-Pflichtversicherung (RTZV-P) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern der KVT die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar des KVT in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen des KVT.

BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER

Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 425 TEUR. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 44 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 356 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen haben wir insgesamt 8.385 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

KREDITE AN ORGANMITGLIEDER

Es bestehen keine Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 71 TEUR gewährt.

MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 65 67
Teilzeit- und Ultimokräfte 68 67
133 134
Auszubildende 5 4
Insgesamt 138 138

ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGB

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:

TEUR
Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 141
Honorar für andere Bestätigungsleistungen 21
Insgesamt 162

ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 717 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt.

Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu 100 % aus außerbilanziellen steuerlichen Ausgleichsposten für Investmentfonds. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 56 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 37 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Forderungen an Kunden, den festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen und zu 7 % auf den aktiven steuerlichen Ausgleichsposten für Investmentfonds. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,6 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt.

VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND

Verwaltungsrat

Vorsitzende/r

Herr Hans-Peter Schmitz, Landrat des Landkreises Sonneberg (bis 28.02.2023)

Herr Robert Sesselmann, Landrat des Landkreises Sonneberg (ab 03.07.2023)

Stellvertretende/r Vorsitzende/r

Frau Beate Meißner, Mitglied des Thüringer Landtages

Herr Steffen Eichhorn, Inhaber des Ingenieurbüros Eichhorn und Geschäftsführer der Ingenieurbüro Kaiser GmbH

Mitglieder

Frau Isolde Baum, Geschäftsführerin der Gärtnerei Hönbach GmbH

Frau Sigrid Büttner, stellvertretende Abteilungsleiterin Unternehmensentwicklung/ Gruppenleiterin Organisation der Sparkasse Sonneberg

Herr Andreas Groß, selbstständiger Rechtsanwalt/Steuerberater

Frau Antje Hauschild, Abteilungsleiterin Marktfolge der Sparkasse Sonneberg

Herr Bernd Krug, Rentner, selbständiger Elektromeister i.R.

Frau Sabine Leistner, Leiterin Filialbereich der Sparkasse Sonneberg

Herr André Müller, Geschäftsführer Elektro Sonneberg e.G., Geschäftsführer der EPD Elektro- Planungs- und Dienstleistungs GmbH

Herr Dr. Günter Rupp, Rentner, Geschäftsführer der Rupp GmbH & Co. KG i.R.

Herr Heiko Steiner, Abteilungsleiter Interne Revision der Sparkasse Sonneberg

Herr Henry Worm, Mitglied des Thüringer Landtages

Vorstand

Vorsitzender Mitglied
Herr Mike Stieler Herr Torsten Traut

Der Vorstandsvorsitzende, Herr Mike Stieler, ist seit dem 25. Juni 2014 Aufsichtsratsmitglied und seit dem 15. April 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH, Erfurt.

 

Sonneberg, den 12. Juli 2024

Der Vorstand

Stieler

Traut

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung"

Die Sparkasse Sonneberg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Sonneberg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Sonneberg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 22.581 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 115.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.042 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 2.341 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Sonneberg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Sonneberg hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 2. September 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

 

Sparkasse Sonneberg

Der Vorstand

Stieler

Traut

Lagebericht 2023

Inhaltsverzeichnis

I. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.2. Berichterstattung über die Branchensituation

1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse

1.4. Darstellung der Geschäftsentwicklung und bedeutsamsten Leistungsindikatoren

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und bedeutsamste Leistungsindikatoren

2.1. Ertragslage

2.2. Finanzlage

2.3. Vermögenslage

2.4. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage

3. Sonstige, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1. Personal- und Sozialbereich

3.2. Sonstiges

II. Nachtragsbericht

III. Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB

1. Risikomanagementziele und -methoden

2. Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts- und operationelle Risiken

2.1. Marktpreisrisiken

2.2. Adressenrisiken

2.3. Beteiligungsrisiko

2.4. Liquiditätsrisiken

2.5. Operationelle Risiken

3. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

IV. Prognosebericht

1. Geschäftsverlauf

2. Ertragslage

3. Finanz- und Vermögenslage

4. Zusammenfassende Darstellung

I. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage

1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

1.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch im Angesicht der hohen Inflation stecken.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Deutschland ist am Ende des europäischen Länderfeldes mit - 0,3 % einzuordnen. Nach vorläufigen Berechnungen des Thüringer Landesamtes für Statistik für das Jahr 2023 sank das Bruttoinlandsprodukt Thüringens gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um - 0,1 %. Die Stagnation in Deutschland ist schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. In Deutschland lieferte bereits das Schlussquartal eine schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023. Als sich Anfang 2023 zeigte, dass die Mangellage nicht eintreten wird und dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung, recht gut durch den Winter kommen würde, keimte Anfang 2023 die Zuversicht auf, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzten würde. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Denn die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft.

Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg im Jahresdurchschnitt um 5,9% und in Thüringen um 6,2 %, aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %.

Die Investitionstätigkeit in Deutschland wurde stark vom Anstieg der Zinsen geprägt. Zunächst wurde im Bausektor noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was 2023 zunehmend in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die gesamten Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Hier verzeichneten zum Beispiel die Thüringer Bauaufsichtsbehörden einen Rückgang für Baugenehmigungen im Wohnungsneubau von 50,0 %.

Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst, aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Bestandes erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 %.

Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um 0,4 %-Punkte auf 5,7 % erhöht. In Thüringen erhöhte sich die Arbeitslosenquote ebenfalls um 0,4 %-Punkte, aber auf 6,0%. Für den Landkreis Sonneberg liegt die Quote im Dezember 2023 bei 5,0 %. Der akute Fachkräftemangel ist in vielen Branchen sichtbar geworden und führt zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte trotz schwieriger Bedingungen um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Personen gesteigert werden. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig.

Als Indikator für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung gelten auch die Gewerbeanmeldungen. Hier war im Jahr 2023 für Thüringen zwar ein Anstieg bei der Anzahl der Anmeldungen um 6,0 % zu verzeichnen, jedoch lag die Anzahl der Gewerbeabmeldungen noch immer um 98 Anträge über der Zahl der Anmeldungen, was den langfristigen Trend bestätigte.

Die Unternehmensinsolvenzen in Thüringen stiegen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 8,2 % an. Den größeren Anteil mit 64,9 % der Insolvenzverfahren, aber nur 12,2 % der voraussichtlichen Gläubigerforderungen machten die Verbraucherinsolvenzen aus, sie stiegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 %.

1.2. Berichterstattung über die Branchensituation

Die Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt war 2023 insbesondere von einer hohen Inflation, einem restriktiven geldpolitischen Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie einer wirtschaftlichen Abkühlung in Deutschland und im Euroraum geprägt. Darüber hinaus bestimmten weiterhin geopolitische Spannungen wie der Ukraine-Krieg, der Nahost-Konflikt und der Streit zwischen den USA und China, aber auch wirtschaftliche Unwägbarkeiten wie der anhaltende Fachkräftemangel und Haushaltsstreitigkeiten das Bild.

Angesichts der weiter hohen Inflation setzte die EZB ihren geldpolitischen Kurs der Straffung fort und erhöhte neben weiteren Maßnahmen die Leitzinsen in sechs Zinsschritten um weitere 200 Basispunkte. Seit Herbst 2023 liegt der Hauptrefinanzierungssatz bei 4,50 %, der Spitzenrefinanzierungssatz bei 4,75 % und der Einlagesatz bei 4,00 %.

Die Inflationsrate im Euroraum fiel im Verlauf des Jahres 2023 von +8,6 % im Januar 2023 auf +2,9 % im Dezember 2023. Sie blieb aber weiterhin deutlich über dem mittelfristigen Zielwert der EZB von zwei Prozent. In Deutschland war die Inflationsrate mit +5,9 % sogar höher als im Euroraum.

Die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt folgte der Leitzinsentwicklung im Jahresverlauf weitgehend. Erst zum Jahresende hin gaben die langfristigen Zinsen angesichts fallender Inflationsraten und zunehmender Zinssenkungserwartungen wieder spürbar nach. Die Rendite für Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von über neun bis einschließlich zehn Jahren erreichte am 04.10.2023 ihr Jahreshoch bei 3,10 % und fiel am Jahresende mit 2,12 % unter den Stand von Ende 2022 (2,61 %). Am Geldmarkt, an dem Banken unbesichert ihren kurzfristigen Liquiditätsbedarf decken, stieg der Dreimonats-EURIBOR im Jahresverlauf von 2,13 % auf 3,91 %.

Die Entwicklung der Aktienmärkte war im abgelaufenen Kalenderjahr stark von der Zinsentwicklung beeinflusst, verlief aber trotz schwieriger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen insgesamt positiv. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten und erst zum Jahresende setzte ein von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getriebener starker Aktienkursanstieg ein. Der Deutsche Aktienindex DAX kletterte am 11.12.2023 auf ein neues Allzeithoch von 16.794 Punkten. Das Jahr beendete der DAX mit einem Plus von 20,3 % (2022: -12,3 %) bei 16.751 Punkten.

1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse

Die Sparkasse führt ihre Geschäfte auf Grundlage der einschlägigen rechtlichen Bestim-mungen für Kreditinstitute, des Thüringer Sparkassengesetzes, der Thüringer Sparkassenverordnung sowie der Satzung der Sparkasse Sonneberg. Sie ist eine mündelsichere Anstalt des öffentlichen Rechts unter Trägerschaft des Landkreises Sonneberg, der gleichzeitig ihr Geschäftsgebiet umfasst, und ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Verbundgedanke im Verbandsgebiet der Sparkassen in Hessen und Thüringen findet seinen besonderen Ausdruck im gemeinsamen Verbundkonzept. Ausgehend von den Grundprinzipien des Sparkassenwesens ist es auf die Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, vorrangig der Sparkassen und der Landesbank, ausgerichtet.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut bekennt sich die Sparkasse Sonneberg klar zu ihrem im Thüringer Sparkassengesetz und in der Satzung festgelegten öffentlichen Auftrag. Dieser umfasst sowohl die Versorgung der Bevölkerung und der hiesigen Wirtschaft mit Finanz-dienstleistungen, insbesondere die Möglichkeit zur sicheren Geldanlage, als auch die Bedienung des örtlichen Kreditbedarfes unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes und des Handwerks sowie der öffentlichen Hand. Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe, fördern den Sparsinn, die allgemeine Vermögensbildung und die Wirtschaftserziehung der Jugend. Dies entspricht dem Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkasse, die sich den Menschen und dem nachhaltigen Wohlstand und Wachstum sowie der Lebensqualität und der ökologischen und gesellschaftlichen Zukunftsfähigkeit in der Region verpflichtet fühlt. Die Sparkasse ist dem übergreifenden Nachhaltigkeitsverständnis der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe verpflichtet.

Die Sparkasse Sonneberg ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Das Sicherungssystem ist im Hinblick auf das Einlagensicherungsgesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt worden. Ergänzend zur bisherigen Institutssicherungsfunktion wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion ergänzt. Daneben existiert ein regionaler Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit instituts- und gläubigerschützender Wirkung, dem die Sparkasse Sonneberg ebenfalls angeschlossen ist.

1.4. Darstellung der Geschäftsentwicklung und bedeutsamsten Leistungsindikatoren

Zur Steuerung der mittelfristigen Geschäftsentwicklung der Sparkasse hat der Vorstand in der Geschäftsstrategie entsprechende Ziele festgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich für die bedeutsamsten nichtfinanziellen bzw. finanziellen Leistungsindikatoren keine Änderungen. Der Marktanteil im Bereich Privatgirokonten bezieht sich auf den prozentualen Anteil der Privatgirokonten im Verhältnis zu den Einwohnern im Geschäftsgebiet. Das Finanzierungsgeschäft mit Kunden wird anhand des absoluten Finanzierungsvolumens ohne Berücksichtigung der Kredite an öffentliche Haushalte nach Maßgabe der monatlichen Bilanzstatistik der Banken im Rahmen des aufsichtlichen Meldewesens ermittelt.

Der Vorstand der Sparkasse Sonneberg zeigte sich unter Würdigung der bestehenden und anhaltenden Herausforderungen durch die Zinsentwicklung, die weiterhin zu hohe Inflationsrate sowie die Auswirkungen der weltweiten militärischen Krisensituation insgesamt zufrieden mit der geschäftlichen Entwicklung 2023.

Das bilanzielle Kundengeschäft entwickelte sich sowohl aktiv- als auch passivseitig leicht rückläufig. Der Bestand an Forderungen an Kunden hat sich im Vergleich zum Vorjahr nach Abzug der Vorsorgereserven leicht rückläufig entwickelt. Wachstumsimpulse gingen vom Kreditgeschäft mit öffentlichen Haushalten aus, für das gewerbliche Kreditgeschäft zeigte sich ein Rückgang. Das Bruttokreditneugeschäft reduzierte sich im Jahresvergleich auf 79,6 Mio. EUR (Vorjahr: 84,6 Mio. EUR).

Angesichts der hohen Inflation und der damit verbundenen geringeren Sparfähigkeit der Kunden haben sich die bilanziellen Kundeneinlagen im Jahresvergleich leicht rückläufig entwickelt. Die der Sparkasse anvertrauten Kundeneinlagen sanken im Jahresverlauf um 8,0 Mio. EUR (Vorjahr: plus 9,1 Mio. EUR) auf 644,5 Mio. EUR. Bedingt durch den Zinsanstieg gewannen festverzinsliche Produkte wieder an Bedeutung und stiegen spürbar an.

Verbunden mit dem gestiegenen Interesse für das Wertpapiersparen setzte sich der Aufwärtstrend in der Geldvermögensbildung im Wertpapiergeschäft mit Kunden erwartungsgemäß fort. So stieg der Nettoabsatz im Kommissionsgeschäft mit Wertpapieren im Vergleich zum Vorjahr deutlich an.

Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wesentlicher Bilanzpositionen wie folgt dar:

Entwicklung bilanzwirksames Geschäft 2023 2022 Veränderung Veränderung
in TEUR in TEUR in TEUR in %
Bilanzsumme 769.973 776.258 -6.285 -0,8
Forderungen an Kreditinstitute (Aktiva 3) 215.231 202.043 13.188 6,5
Forderungen an Kunden (Aktiva 4) 306.218 308.851 -2.633 -0,9
Eigenanlagen (Aktiva 5 und 6) 217.816 229.915 -12.099 -5,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passiva 1) 20.556 22.844 -2.288 -10,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Passiva 2) 644.463 652.499 -8.036 -1,2
Eigenkapital 50.180 48.610 1.570 3,2

Bilanzsumme

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme 770,0 Mio. EUR, dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 6,3 Mio. EUR bzw. um 0,8 %. Maßgeblich hierfür war passivseitig der Rückgang der Kundeneinlagen. Aktivseitig waren die Rückführungen der eigenen Wertpapierbestände infolge von Wertpapierfälligkeiten sowie ein schwächeres Kreditgeschäft verantwortlich. Auch auf jahresdurchschnittlicher Basis ging die Bilanzsumme entgegen der Erwartungen deutlich zurück.

Forderungen an Kunden

Trotz der krisenbedingten Unsicherheiten verringerte sich das Kreditvolumen im abgelaufenen Geschäftsjahr nur leicht. Zum Bilanzstichtag 2023 betrug der Bestand an Ausleihungen 306,2 Mio. EUR (Vorjahr: 308,9 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang von 2,6 Mio. EUR bzw. von 0,9 % (Vorjahr: plus 7,4 %) und einem Bilanzanteil von unverändert 39,8 %.

Bezogen auf die Annahmen der Geschäftsplanung und die strategische Zielsetzung der volumenmäßigen Steigerung des Finanzierungsgeschäfts mit Kunden (ohne öffentliche Haushalte) bis Ende 2027 auf 307,0 Mio. EUR verlief die Entwicklung des Kreditbestandes leicht unterhalb des strategischen Zielpfads.

Das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbständigen (ohne Förderkredite) entwickelte sich negativ. Im Gegensatz zum Vorjahr sanken sowohl die Inanspruchnahmen der Kontokorrentkredite wie auch der Bestand an Schuldscheindarlehen an Unternehmen. Der Anstieg bei den Investitionskrediten konnte diese Entwicklung nicht kompensieren, was zu einem insgesamt niedrigerem Bestand führte.

Im Kreditgeschäft mit Privatpersonen trübte sich die Kreditnachfrage insgesamt etwas ein. Das Neugeschäft lag unter dem Vorjahresniveau und unter der Prognose für 2023. Wachstumsimpulse gingen nur von den Kontokorrentkrediten aus, sie entwickelten sich positiv und überstiegen die Annahmen leicht. Das Neugeschäft bei den Wohnungsbaufinanzierungen ging im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück, dies schlug sich auch in den Beständen nieder, hier war ein Rückgang zu verzeichnen. Das Konsumentenkreditgeschäft blieb nahezu unverändert. Jedoch lag hier das Neugeschäft sowohl leicht unter dem Vorjahr als auch unter der Erwartung. Die Bestandsentwicklung blieb ebenfalls hinter der Erwartung zurück.

Die Neukreditvergabe an die öffentliche Hand (ohne Förderkredite) entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr dynamischer und so stieg der Bestand dieser Ausleihungen durch die Inanspruchnahme von Kontokorrentkredite an öffentliche Haushalte an.

Der Bestand an Förderkrediten entwickelte sich leicht rückläufig und blieb somit hinter der Erwartung zurück.

Die offenen Zusagen zeigten im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang.

Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapier-Eigenanlagen

Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen 2023 um 13,2 Mio. EUR an und betrugen zum Bilanzstichtag 215,2 Mio. EUR. Der Zuwachs resultiert aus dem Anstieg der täglich fälligen Forderungen um 13,1 Mio. EUR. Der Bestand an Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute blieb unverändert. Der Bilanzanteil der Forderungen an Kreditinstitute hat sich insgesamt auf 28,0 % erhöht (Vorjahr: 26,0 %).

Der Bestand an Eigenanlagen in Wertpapieren (Aktiva 5 und 6) sank hingegen im Jahresvergleich um 12,1 Mio. EUR auf 217,8 Mio. EUR (Vorjahr: 229,9 Mio. EUR). Wie im Vorjahr wurde die Position der Anleihen und Schuldverschreibungen überwiegend durch Fälligkeiten um 11,8 Mio. EUR abgebaut. Die Anlagen in Immobilienfonds (Aktiva 6) blieben gegenüber dem Vorjahr annähernd konstant und betrugen 65,2 Mio. EUR. Wertaufholungen zum Jahresabschluss 2023 erfolgten in Höhe von 3,9 Mio. EUR.

Insgesamt standen den Fälligkeiten von Schuldscheindarlehen, Anleihen und Schuldverschreibungen in Höhe von nominal 31,0 Mio. EUR Anlagen in diesen Beständen in Höhe von nominal 15,0 Mio. EUR gegenüber. Die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer der Bestände an Wertpapieren und Schuldscheindarlehen ist infolge der Restlaufzeitverkürzung des Bestandes bei gleichzeitiger Verringerung des Anlagehorizontes im Vergleich zum Vorjahr auf 4,1 Jahre zurückgegangen (2022: 4,3 Jahre). Der überwiegende Teil der gesamten Wertpapier-Eigenanlagen der Sparkasse ist der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Kundeneinlagen gingen entgegen der Planannahme im Jahresverlauf leicht um 8,0 Mio. EUR zurück und betrugen zum Bilanzstichtag 2023 644,5 Mio. EUR (Vorjahr: 652,5 Mio. EUR).

Bestimmend für die Entwicklung der Kundeneinlagen war neben den anhaltend hohen Verbraucherpreisen, die die Sparmöglichkeiten der Kunden beschränkten auch die Zinsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Bedingt durch den Zinsanstieg seit 2022 kam es zu Umschichtungen im Kundeneinlagenbestand von variabel verzinslichen Produkten in Festzinsprodukte. Die Einlagenstruktur verschob sich deutlich zugunsten der Sparbriefe und Termineinlagen. Die Spareinlagen verringerten sich im Gegenzug.

Mit einem leicht gesunkenen Bilanzanteil von 83,7 % (Vorjahr: 84,1 %) bleiben die Kundeneinlagen weiterhin wichtigste Refinanzierungsquelle für die Ausleihungen. Bezogen auf die strategische Zielsetzung zum Erhalt und Ausbau der Marktposition der Sparkasse blieb der Anteil der Privatgirokonten im Verhältnis zu den Einwohnern von 55,8 % (Vorjahr: 51,3 %) über dem Wert der strategischen Zielsetzung von 45,0 %.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen bis auf geringe Beträge täglich fälliger Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ausschließlich die Weiterleitungsmittel im Rahmen des Förderkreditgeschäfts. Der Bestand an Förderkrediten sank entgegen der Erwartung um 2,3 Mio. EUR auf einen Bestand von 20,6 Mio. EUR. Der Bilanzanteil der Gesamtposition verringerte sich entsprechend auf 2,7 % (Vorjahr: 2,9 %).

Eigenkapital

Der 2023 ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss 2023 soll abzüglich der Ausschüttung an den Landkreis Sonneberg nach dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Die bilanzielle Eigenkapitalquote stieg leicht auf 6,5 % (Vorjahr: 6,3 %).

Außerbilanzielles Geschäft

Das außerbilanzielle Geschäft der Sparkasse Sonneberg beinhaltet vorwiegend das Vermittlungsgeschäft von Produkten der Sparkassen-Finanzgruppe.

Der Aufwärtstrend in der Geldvermögensbildung im Wertpapiergeschäft mit Kunden setzte sich 2023 fort. Der Nettoabsatz im Kommissions- und Vermittlungsgeschäft mit Wertpapieren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Mio. EUR auf 25,8 Mio. EUR (Vorjahr: plus 10,4 Mio. EUR). Der deutliche Anstieg ist zum überwiegenden Teil auf die starke Nachfrage nach verzinslichen Wertpapieren zurückzuführen. Die Wertpapierbestände unserer Kunden stiegen aufgrund der positiven Entwicklung der Aktienmärkte und der Steigerung im Nettoabsatz auf 223,9 Mio. EUR (Vorjahr: 187,4 Mio. EUR) deutlich an.

Das Ergebnis aus der Vermittlung von Versicherungen verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang. Vor dem Hintergrund der steigenden Bauzinsen gewann das Bauspargeschäft wieder an Bedeutung und das Ergebnis konnte deutlich gesteigert werden.

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und bedeutsamste Leistungsindikatoren

2.1. Ertragslage

Zur Steuerung der mittelfristigen Geschäftsentwicklung der Sparkasse hat der Vorstand in der Geschäftsstrategie entsprechende Ziele festgelegt. Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Bereich der Ertragslage wurden unverändert zum Vorjahr folgende Indikatoren festgelegt: die Steigerung des Provisionsertrages, die Kennzahlen Cost-Income-Ratio (CIR) zur Messung der wirtschaftlichen Effizienz und die Kennzahl Eigenkapitalrentabilität vor Steuern für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowie die Risikoaufwandsquote zur Begrenzung der wesentlichen Adressenausfall- und Marktpreisrisiken. Ebenfalls zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bleibt die Kennzahl NPL-Quote als weitere strategische Kennzahl festgelegt. Diese gibt das Verhältnis der notleidenden Kredite zum gesamten Kreditvolumen an.

Die Kennzahl CIR zeigt das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag. Dabei wird der Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des Saldos der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs, gesetzt. Die Kennzahl Eigenkapitalrentabilität vor Steuern zeigt das erwirtschaftete Jahresergebnis vor Ertragsteuern bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zu Beginn des Geschäftsjahres in Prozent. Die Risikoaufwandsquote ist definiert als Verhältnis aus Bewertungsergebnis der Adress- und Marktpreisrisiken zum Betriebsergebnis vor Bewertung, jeweils i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

Vor dem Hintergrund herausfordernder Rahmenbedingungen, insbesondere der Abkühlung der konjunkturellen Entwicklung sowie der weiterhin hohen Inflation, verbunden mit einer restriktiven Geldpolitik und einer inversen Zinsentwicklung bezeichnete der Vorstand das 2023 erreichte Geschäftsergebnis insgesamt als sehr zufriedenstellend. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1,6 Mio. EUR stieg wie erwartet gegenüber dem Vorjahresergebnis (0,3 Mio. EUR) an.

Bezogen auf die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise verbesserte sich der Zinsüberschuss stärker als angenommen um 3,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Provisionsergebnis konnte ebenfalls entgegen der Annahme gesteigert werden. Der Umfang der in der Planung unterstellten Kostensteigerungen für die Verwaltungsaufwendungen fiel geringfügig höher aus.

Die positiven Abweichungen im Zins- und Provisionsüberschuss führten zu einem gegenüber der Planungsrechnung um 2,3 Mio. EUR höheren Betriebsergebnis vor Bewertung.

Diese Entwicklung spiegelt sich unmittelbar in der Bewertung der Wirtschaftlichkeit, gemessen mithilfe der Kennzahl der CIR wider, die sich im Vergleich zur Planung um 6,4 %-Punkte auf 56,8 % auf Basis der betriebswirtschaftlichen Betrachtung verbessert hat. Gleiches gilt für den Jahresvergleich, hier betrug die Verbesserung fünf Prozentpunkte (Vorjahr: 61,8 %). Auch auf Basis der Ertragslage gemäß Gewinn- und Verlustrechnung verringerte sich die CIR auf einen Wert von 59,2 % (Vorjahr: 63,0 %). Der strategische Maximalwert für diese Kennzahl beträgt 70,0 % gemäß betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise.

Das Ergebnis aus der Risikovorsorge aus Adressenausfall- und Marktpreisrisiken fiel im Vergleich zur ursprünglichen Prognose höher aus. Die im Vorjahr in Anspruch genommenen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB konnten dank höherer ordentlicher Erträge und einer geringeren Risikovorsorge wieder angemessen aufgestockt werden. Das Betriebsergebnis nach Bewertung lag dadurch leicht unter dem ursprünglich geplanten und wie im Prognosebericht des Vorjahres dargestellt deutlich über dem Vorjahresbetriebsergebnis.

Die nachfolgende Darstellung der Ertragslage bezieht sich auf die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Jahresabschlusses und die daraus abgeleiteten wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren:

Ertragslage der Sparkasse Sonneberg 2023 2022 Veränderung
in TEUR in % DBS in TEUR in % DBS in TEUR in %-Punkten DBS
Zinsüberschuss (1) 16.543 2,14 13.179 1,67 3.363 0,47
Provisionsüberschuss (2) 5.650 0,73 5.606 0,71 44 0,02
Verwaltungsaufwendungen inklusive Abschreibungen auf Sachanlagen (3) 13.147 1,70 11.856 1,50 1.291 0,20
Teilbetriebsergebnis 9.046 1,17 6.929 0,88 2.117 0,29
Saldo sonstiger betrieblicher Erträge und Aufwendungen (4) 32 0,00 40 0,01 -8 0,00
Betriebsergebnis vor Bewertung (5) 9.078 1,17 6.969 0,88 2.109 0,29
Bewertungsergebnis (6) -5.036 -0,65 -4.946 -0,63 -90 -0,03
Betriebsergebnis nach Bewertung (7) 4.042 0,52 2.023 0,26 2.019 0,27
außerordentliches Ergebnis (8) 0 0,00 0 0,00 0 0,00
Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.341 0,30 1.676 0,21 665 0,09
sonstige Steuern 131 0,02 28 0,00 103 0,01
Jahresüberschuss (9) 1.570 0,20 319 0,04 1.251 0,16
nachrichtlich: Jahresdurchschnittsbilanzsumme (DBS) 773.314 790.509 -17.195
Aufwands-Ertrags-Relation Cost-Income-Ratio (CIR) (10) 59,2 % 63,0 %
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (11) 6,1 % 2,5 %

(1) Position 1 - Position 2 + Position 3 der Gewinn- und Verlustrechnung

(2) Position 5 - Position 6 der Gewinn- und Verlustrechnung

(3) Position 10 + Position 11 der Gewinn- und Verlustrechnung

(4) Position 8 - Position 12 der Gewinn- und Verlustrechnung

(5) Saldo aus Position 1 bis Position 12 der Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Saldo aus Position 13 bis Position 18 der Gewinn- und Verlustrechnung

(7) Position 19 der Gewinn- und Verlustrechnung

(8) Position 22 der Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Position 25 der Gewinn- und Verlustrechnung

(10) (Position 10 + Position 11) / (Saldo der Positionen 1 bis 9 und der Position 12) der Gewinn- und Verlustrechnung in %

(11) Jahresüberschuss vor Steuern zuzüglich Zuführung zu § 340g HGB aus dem Ergebnis des Jahres 2023 / (Sicherheitsrücklage + Passiva-Position 11 der Bilanz vor Zuführung) in %

Die nachfolgende Darstellung, Analyse und Beurteilung der Ertragslage erfolgt auf Grundlage der institutsintern verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren gemäß des in der Deutschen Sparkassenorganisation genutzten Betriebsvergleichs (BV). Hierfür wird eine Überleitungsrechnung ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Jahresabschlusses zur Systematik dieses Betriebsvergleichs vorangestellt.

Überleitungsrechnung für den Lagebericht

2023 Unterschied 2023
Gewinn- und Verlustrechnung TEUR TEUR TEUR Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Zinsüberschuss (einschließlich laufender Erträge) 16.543 8 16.535 Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss 5.650 -14 5.664 Provisionsüberschuss
Verwaltungsaufwendungen inkl. Abschreibungen auf Sachanlagen 13.147 490 12.567 Personal-/Sachaufwand
Teilbetriebsergebnis 9.046 -496 9.542 Teilbetriebsergebnis
Saldo sonstiger betrieblicher Erträge und Aufwendungen 32 -63 95 Saldo sonstiger ordentlicher Ertrag / Aufwand
Betriebsergebnis vor Bewertung 9.078 -559 9.637 Betriebsergebnis vor Bewertung
Bewertungsergebnis -5.036 0 -5.036 Bewertungsergebnis
Betriebsergebnis nach Bewertung 4.042 -559 4.601 Betriebsergebnis nach Bewertung
Außerordentliches Ergebnis 0 690 -690 Neutrales Ergebnis (Saldo neutraler Ertrag / Aufwand)
Ergebnis vor Steuern 4.042 131 3.911 Ergebnis vor Steuern
Steuern -2.472 -131 -2.341 Steuern
Jahresüberschuss 1.570 0 1.570 Jahresüberschuss
Aufwands-Ertrags-Relation Cost-Income-Ratio (CIR) (1) 59,2 % 2,4 %-Punkte 56,8 % Aufwands-Ertrags-Relation Cost-Income-Ratio (CIR) (1)
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (2) 6,1 % 5,3 %-Punkte 11,4 % Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (2)

(1) Verwaltungsaufwand / (Zinsüberschuss + Provisionsüberschuss + Saldo sonstiger ordentlicher Ertrag/Aufwand) in %

(2) Ergebnis vor Steuern zuzüglich Zuführung von Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zu § 340g HGB im Jahresabschluss 2023 / (Sicherheitsrücklage + Passiva-Position 11 der Bilanz vor Zuführung) in %; bei der betriebswirtschaftlichen Ermittlung bezogen auf Jahresdurchschnittsbestände der Eigenkapitalpositionen

Für die betriebswirtschaftliche Darstellung gelten sparkassenweit einheitliche Regelungen. Dies betrifft neben dem Ausweis des Aufzinsungsaufwandes für Rückstellungen als Zinsaufwand insbesondere periodenfremde und außergewöhnliche Posten, die dem sogenannten "neutralen Ergebnis" zugerechnet werden.

Die Differenz im Zinsüberschuss resultiert vor allem aus der unterschiedlichen Berücksichtigung von Aufzinsungsaufwendungen für Rückstellungen sowie von Vorfälligkeitsentgelten und aperiodischen Zinserträgen. Im Betriebsvergleich sind Aufzinsungsaufwendungen für Rückstellungen im Zinsaufwand berücksichtigt, in der GuV sind diese überwiegend in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Aperiodische Zinserfolge sind in der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise Teil des neutralen Ergebnisses, in der GuV jedoch Teil des Zinsüberschusses.

Der Differenzbetrag bei den Verwaltungsaufwendungen erklärt sich zum einen aus dem unterschiedlichen Ausweis von Rückstellungserfordernissen für laufende Pensionsverträge, die im Betriebsvergleich neutrale Aufwendungen und in der GuV Personalaufwand darstellen. Zum anderen resultiert die Abweichung aus der unterschiedlichen Zuordnung von Dotierungen zum Sicherungssystem der Sparkassenfinanzgruppe. Diese sind in der GuV den anderen Verwaltungsaufwendungen zugeordnet und im Betriebsvergleich als neutraler Aufwand verbucht. Des Weiteren resultiert die Abweichung aus der unterschiedlichen Zuordnung der Aufwendungen für die Absetzung für Abnutzung nicht betrieblich genutzter Gebäude, die in der GuV Teil des Verwaltungsaufwands bzw. der Abschreibungen auf Sachanlagen darstellen und im Betriebsvergleich als sonstiger ordentlicher Aufwand auszuweisen sind. Darüber hinaus sind aperiodische Sachaufwendungen in der GuV Bestandteil des Verwaltungsaufwands, im Betriebsvergleich aber im neutralen Ergebnis enthalten. Zu zahlende Grundsteuern werden im Betriebsvergleich dem Sachaufwand zugeordnet während in der GuV ein Ausweis in der Position sonstige Steuern erfolgt.

Der Unterschiedsbetrag beim Saldo sonstiger betrieblicher Erträge und Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus der Abzinsung von Rückstellungen und den Aufzinsungsbeträgen für Rückstellungen, die im Betriebsvergleich dem neutralen Ergebnis oder dem Zinsergebnis zugerechnet werden; gleiches gilt für geleistete Spenden. Die vorgenannten Unterschiede beeinflussen somit die verschiedenen Teilergebnisse bis hin zum Ergebnis vor Steuern.

Zinsüberschuss (inklusive der laufenden Erträge)

Der erwirtschaftete Zinsüberschuss in Höhe von 16,5 Mio. EUR ist mit einem Plus von 2,1 Mio. EUR zum Vorjahr deutlich stärker gestiegen als ursprünglich angenommen. Die positive Abweichung gegenüber der Planung resultiert sowohl aus höheren Zinserträgen als auch aus geringeren Zinsaufwendungen.

Im Vergleich zu einem unterstellten leichten Zinsanstieg zum Zeitpunkt der Planungsrechnung für das Jahr 2023 sind die Geldmarktzinsen im Jahresverlauf deutlich stärker gestiegen, während die Kapitalmarktzinsen deutlich gesunken sind und zum Jahresende 2023 unter 3 % und somit sogar unter das Niveau des Vorjahres fielen. Im Geldmarkt war im Mittel ein Anstieg von rund 120 Basispunkten zu verzeichnen und im Laufzeitenbereich ab zwei Jahren war im Mittel ein Rückgang von rund 60 Basispunkten im Vergleich zur Zinsprognose zu verzeichnen.

Der Zinsertrag profitierte vom deutlichen Anstieg der Geldmarktzinsen und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert insbesondere aus den Zinserträgen aus Zentralbankguthaben, aus laufenden Forderungen an Kreditinstitute, aus den Forderungen an Kunden sowie aus den Investmentfonds. Auch im Vergleich zur Planung wurden deutlich höhere Zinserträge erzielt. Maßgeblich hierfür waren ebenfalls die höheren Erträge aus Zentralbankguthaben und laufenden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie aus Investmentfonds. Darüber hinaus lagen die Beteiligungserträge über dem in der Planung angesetzten Wert.

Der Zinsaufwand für 2023 betrug 1,0 Mio. EUR. Das sind rund 0,6 Mio. EUR mehr als im Vorjahr und 0,9 Mio. EUR weniger als unterstellt. Der Anstieg des Zinsaufwandes fiel nicht so stark aus wie in den Planungsrechnungen unterstellt. Ursächlich hierfür waren vor allem vorsichtige Annahmen für den Zinsaufwand für Kundeneinlagen.

Provisionsüberschuss

Der Provisionsüberschuss in Höhe von knapp 5,7 Mio. EUR konnte im Vergleich zur Prognose um 0,2 Mio. EUR verbessert werden und lag somit leicht über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg gegenüber der Planung resultierte aus höheren Erträgen aus dem Giroverkehr. Der Provisionsertrag als einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren entwickelte sich entsprechend der strategischen Zielsetzung (Steigerung bis Ende 2027 auf 6,3 Mio. EUR) und übertraf den Zielwert für 2023 der Mittelfristplanung.

Verwaltungsaufwendungen (einschließlich der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen)

Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich wie in der Planung veranschlagt gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mio. EUR auf 12,7 Mio. EUR. Die deutlichsten Kostenerhöhungen im Sachaufwand (inklusive der Abschreibungen auf Sachanlagen) zeigten sich für den Grundstücks- und Gebäudeaufwand sowie für die Aufwendungen für den regulären Tausch der Kundenkarten.

Der Personalaufwand stieg leicht stärker als erwartet auf 8,8 Mio. EUR.

Bewertungsergebnis

Das Bewertungsergebnis der eigenen Wertpapiere fiel aufgrund des unerwartet deutlichen Rückganges der Kapitalmarktzinsen gegenüber dem Vorjahresstichtag deutlich positiver aus als ursprünglich erwartet. Die der Geschäftsplanung zugrunde liegende Zinsprognose ging von einer leichten Zinssteigerung aus. Den notwendigen Abschreibungen im Vorjahr standen 2023 Wertaufholungen gegenüber. Ein Teilbestand der eigenen Wertpiere ist dem Anlagebestand zugeordnet, dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von 9,0 Mio. EUR vermieden.

Das Ergebnis der Risikovorsorge aus dem Kreditgeschäft fiel per saldo negativ aus. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Verschlechterung. Dies beruht auf der Notwendigkeit der Neubildung einer erheblichen Einzelrisikovorsorge für ein bedeutendes Engagement, was zu einer Überschreitung des geplanten Erwartungswertes für das Bewertungsergebnis Kredit für das Jahr 2023 führte.

Die zur Begrenzung der Risikovorsorge aus Adressenausfall- und Marktpreisrisiken festgelegte strategische Kennzahl der Risikoaufwandsquote von maximal 50 % des Betriebsergebnisses vor Bewertung betrug für das abgelaufene Geschäftsjahr 18,3 % und wurde eingehalten. Die ebenfalls zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken definierte NPL-Quote lag zum Jahresende 2023 bei 1,90 % und unter dem festgelegten Maximalwert von 4,0 %.

Betriebsergebnis vor und nach Bewertung; Steuern

Das 2023 erzielte Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 9,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR) lag sowohl deutlich über dem Vorjahresergebnis als auch deutlich über dem erwarteten Ergebnis.

Nach Abzug einer ähnlich hohen Risikovorsorge- und Reserven-Zuführung wie im Vorjahr, die aber gegenüber der Planung deutlich höher ausfiel, verblieb ein im Vergleich zum Vorjahr gestiegenes Betriebsergebnis nach Bewertung, das jedoch unter dem erwarteten Ergebnis lag. Nach Abzug eines per saldo gegenüber der Planung deutlich höher ausgefallenen neutralen Aufwands verblieb ein gegenüber dem Vorjahr höheres Betriebsergebnis vor Steuern.

Die bilanzielle Eigenkapitalrentabilität erhöhte sich von 2,5 % auf 6,1 %. Die wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität vor Steuern verbesserte sich ebenfalls von minus 4,0 % auf 11,4 % und liegt somit deutlich über dem strategischen Zielwert. Vor dem Hintergrund der bis 2022 bestehenden Niedrigzinsphase wurde für diese Kennzahl gemäß strategischer Vorgabe eine Untergrenze in Höhe des Kapitalmarktzinses (gleitender Zehnjahres-Durchschnitt der Rendite von Bundeswertpapieren mit zehn Jahren Restlaufzeit) zuzüglich eines Risikoaufschlages von 2 %-Punkten definiert. Diese Untergrenze lag zum Ende des Jahres 2023 bei 2,50 %.

Der nach Steuerzahlung in Höhe von 2,3 Mio. EUR verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von knapp 1,6 Mio. EUR lag über dem Vorjahresergebnis und unter den ursprünglichen Erwartungen.

2.2. Finanzlage

Die Finanzlage der Sparkasse Sonneberg ist geordnet. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war 2023 jederzeit gegeben. Den einschlägigen Vorschriften zur Zahlungsfähigkeit und Mindestreserve wurde ausnahmslos entsprochen.

Beurteilt wird die ausreichende Liquiditätslage der Kreditinstitute anhand der monatlich an die Deutsche Bundesbank zu meldenden Liquiditätsdeckungsquote Liquidity Coverage Ratio (LCR) und anhand der vierteljährlich zu meldenden strukturellen Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR). Zum Meldestichtag 31. Dezember 2023 betrug die LCR 243,84 % (Vorjahr: 234,12 %) und die NSFR 128,89 % (Vorjahr: 125,68 %).

Die Sparkasse verfügt über ausreichende liquide Mittel sowie über Refinanzierungsmöglichkeiten bei Landesbanken, insbesondere bei der Landesbank Hessen-Thüringen, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen.

Die im Eigenbestand der Sparkasse befindlichen Wertpapiere sind überwiegend der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken wird auf die Ausführungen unter Abschnitt "III. Risikoberichterstattung" verwiesen.

2.3. Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der weltweiten Entwicklungen steht die Eigenmittelausstattung der Sparkasse besonders im Fokus strategischer Zielsetzungen. Zur Erhaltung der sehr guten Eigenmittelausstattung hatte der Vorstand in der Geschäftsstrategie für 2023 als bedeutsame Zielgröße eine individuelle Mindestkernkapitalquote in Höhe von 17,5 % festgelegt.

Die Vermögenslage der Sparkasse Sonneberg ist geordnet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Eigenmittelausstattung wurden stets eingehalten. Die Sparkasse verfügt über eine solide Eigenmittelausstattung.

Nach den Vorschriften der Capital Requirements Regulation (CRR) muss die Sparkasse einen Gesamtrisikobetrag berechnen, der sich als Summe ihres Kreditrisikos, ihres operationellen Risikos, ihrer Marktpreisrisiken und des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung ergibt. Dieser Gesamtrisikobetrag ist den Eigenmitteln gegenüberzustellen, woraus sich die Kapitalquoten der Sparkasse ergeben. Nach Artikel 92 CRR wird für die Gesamtkapitalquote ein Mindestwert von 8 % (davon harte Kernkapitalquote: 4,5 % und Kernkapitalquote: 6 %) vorgeschrieben.

Diese vierteljährlich zu meldende Gesamtkapitalquote gemäß CRR lag 2023 zwischen 23,6 % und 24,5 %, zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug sie 24,5 % bei anrechenbaren Eigenmitteln in Höhe von 83,6 Mio. EUR. Der Vergleichswert des Vorjahres lag bei 23,6 %. Die Mindestanforderung wurde deutlich übererfüllt. Die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist umfassend gegeben.

Die Kernkapitalquote nach Artikel 92 CRR beträgt zum Bilanzstichtag 2023 23,4 % (Vorjahr 22,5 %). Ebenso wie die Gesamtkapitalquote lag auch die Kernkapitalquote höher als die gesetzliche Mindestnorm und auch deutlich über der definierten individuellen Mindestquote gemäß der Geschäftsstrategie der Sparkasse. Zum Kernkapital zählen bei der Sparkasse Sonneberg die offenen Rücklagen, bestehend aus der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB.

Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) hat die BaFin als nationale Aufsichtsbehörde auf Grundlage des § 6c KWG für Risiken, die nicht in der CRR erfasst werden, weitere Eigenmittelanforderungen per SREP-Bescheid angeordnet. Mit dem SREP-Bescheid vom 7. März 2022 wurde ein Aufschlag von 2,0 %-Punkten auf den Mindestwert von 8,0 % festgelegt. Dieser Zuschlag wurde aus zwei einzelnen Kapitalzuschlägen berechnet - zum einen aufgrund des Zinsänderungsrisikos in Höhe von 1,0 %-Punkt und zum anderen aufgrund weiterer wesentlicher Risiken ebenfalls in Höhe von 1,0 %-Punkt. Die Sparkasse Sonneberg deckt auch diese zusätzliche Mindestanforderung an vorzuhaltenden regulatorischen Eigenmitteln ab.

Neben der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß SREP-Bescheid wurde durch die BaFin mit Schreiben vom 29. Dezember 2022 auch eine institutsspezifische aufsichtliche Eigenmittelempfehlung in Höhe von 6,4 % (enthält den Kapitalerhaltungspuffer gemäß § 10c KWG in Höhe von 2,5 %) mitgeteilt. Diese stellt keine Kapitalanforderung nach § 10 KWG dar, sondern soll eine über die festgesetzten Anforderungen hinausgehende Eigenmittelausstattung auch in Stresssituationen langfristig sicherstellen. Ihre Nichteinhaltung führt zwar nicht zu einem Verstoß gegen die Eigenmittelanforderungen nach § 10 KWG, aber zu einer intensivierten aufsichtlichen Überwachung. Mit ihren Eigenmittelkennziffern deckt die Sparkasse auch diese Eigenmittelempfehlung ab.

Die Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung für Adressenausfallrisiken erfolgt nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA). Zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken verwendet die Sparkasse den Basisindikatoransatz und die Marktpreisrisiken werden nach der Standardmethode berücksichtigt.

Das bilanzielle Eigenkapital (Sicherheitsrücklage und Bilanzgewinn) beträgt zum Bilanzstichtag 2023 insgesamt 50,2 Mio. EUR.

2.4. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage

Die bankwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren von einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland, einer weiterhin erhöhten Inflation und einer ebenfalls weiterhin restriktiven Geldpolitik, verbunden mit weiteren Leitzinsanhebungen geprägt.

Im bilanziellen Kundengeschäft war im Vergleich zum Vorjahr eine insgesamt leicht rückläufige Entwicklung zu verzeichnen. Die Kreditnachfrage blieb insgesamt hinter den Erwartungen zurück und der Bestand an Krediten nahm leicht ab. Während das Kundeneinlagengeschäft von einem leichten Einlagenrückgang gekennzeichnet war, entwickelte sich das außerbilanzielle Geschäft erneut positiv. Die Entwicklung des Nettoabsatzes im Kundenwertpapiergeschäft übertraf deutlich die Annahmen.

Die Erwartungen an die Ertragslage wurden bezogen auf das Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich übertroffen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag somit auch deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Gleiches gilt für das Betriebsergebnis nach Bewertung, das ebenfalls über dem Vorjahresergebnis liegt. Aufgrund einer höheren Reservenbildung fiel das Betriebsergebnis nach Bewertung leicht niedriger als erwartet aus.

Die Finanz- und Vermögenslage der Sparkasse Sonneberg ist geordnet.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hat die Sparkasse Sonneberg ein gutes Ergebnis erzielt. Wir beurteilen sowohl den Geschäftsverlauf als auch die Gesamtlage als insgesamt zufriedenstellend.

Die in der Geschäfts- und Risikostrategie definierten bedeutsamsten finanziellen bzw. nicht-finanziellen Leistungsindikatoren wurden eingehalten.

3. Sonstige, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1. Personal- und Sozialbereich

Die Sparkasse Sonneberg beschäftigte per Jahresende 2023 insgesamt 144 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 142). Davon sind 66 Beschäftigte in Teilzeitarbeitsverhältnissen (Vorjahr: 69) angestellt. Auf Vollzeitkräfte umgerechnet entspricht das einer Personalkapazität von 114 Beschäftigten (Vorjahr: 115). Im Berichtsjahr haben fünf Beschäftigte die Sparkasse verlassen, sieben neue Mitarbeitende, darunter vier Auszubildende, wurden eingestellt. Die Austritte erfolgten aufgrund Beendigung der Altersteilzeit-Freizeitphase (1), vorzeitige Auflösung eines Ausbildungsvertrages durch einen Auszubildenden (1) sowie durch Arbeitnehmerkündigung bzw. Aufhebungsvertrag (3).

Für sechs junge Berufsanfänger (Vorjahr: 5) ist die Sparkasse Sonneberg Ausbildungsunternehmen im Beruf "Bankkaufmann/-frau". Im Berichtsjahr wurden vier neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, zwei Auszubildende haben im Berichtsjahr ihre Ausbildung erfolgreich beendet und konnten auf freie Stellen in unserer Sparkasse übernommen werden.

Die Sparkasse Sonneberg bietet ihren Angestellten verschiedene Modelle der variablen Arbeitszeit. Zum Jahresende 2023 befand sich noch eine Mitarbeiterin (Vorjahr: zwei) in einer laufenden Altersteilzeitvereinbarung. Diese Altersteilzeitvereinbarung endet vertragsgemäß zum 31.01.2024. Neue Altersteilzeitarbeitsverträge wurden im Berichtsjahr nicht abgeschlossen.

Die Tarifpartner im öffentlichen Dienst konnten im April 2023 den erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen verkünden. Für das Berichtsjahr 2023 wurde zeitgleich mit dem Einigungspapier der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV-Inflationsausgleich) unterzeichnet. Somit konnte den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000,00 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgte mit dem Entgelt für Juni 2023 in Höhe von 1.240,00 Euro und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 als monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220,00 Euro. Teilzeitbeschäftigten wurden die Sonderzahlungen jeweils anteilig gezahlt. Ab März 2024 wurden die Tabellenentgelte um 200,00 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340,00 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340,00 Euro gesetzt werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 31. Dezember 2024.

Das Durchschnittsalter der Belegschaft lag im Berichtsjahr unverändert zum Vorjahr bei 48 Jahren.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden von den Sparkassenangestellten sowohl Online-Seminare als auch Präsenzveranstaltungen zur fachlichen Weiterbildung bei den verschiedensten Anbietern genutzt. Dabei entfielen 509 Personentage (Vorjahr: 526) auf die Teilnahme an Webinaren zu verschiedensten fachlichen Themen, auf die Absolvierung von PC-Schulungsprogrammen zur Vertiefung der Kenntnisse in relevanten Bereichen sowie auf Weiterbildungsmaßnahmen in Präsenz.

Somit wurde im Durchschnitt jeder bankspezifisch Beschäftigte der Sparkasse Sonneberg wie im Vorjahr für vier Schulungstage von der Arbeit freigestellt. Weiterbildungszeiten für Webinare und PC-Lernprogramme wurden zeitanteilig berücksichtigt. Die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung beliefen sich auf 77 TEUR (Vorjahr: 63 TEUR). Die Erhöhung der Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert vorrangig aus der Inanspruchnahme von vereinbarten Fachseminaren zur beruflichen Weiterbildung, den wieder steigenden Angeboten an Präsenzveranstaltungen zur fachlichen Qualifikation am Arbeitsplatz sowie der anhaltenden Preissteigerung für die angebotenen Veranstaltungen.

3.2. Sonstiges

Seit vielen Jahren übernimmt die Sparkasse Sonneberg Verantwortung für die Gesellschaft, für die Region und vor allem für die Menschen, indem sie vielfältige kulturelle, soziale und gesellschaftliche Aktivitäten in ihrem Geschäftsgebiet fördert. Das Gesamtengagement der Sparkasse und der Sparkassenkulturstiftung für den Landkreis Sonneberg im Bereich Soziales, Umwelt, Sport und Kultur betrug im Berichtsjahr rund 105 TEUR.

Weiterhin entrichtet die Sparkasse Sonneberg für das Geschäftsjahr 2023 2,3 Mio. EUR an Einkommen- und Ertragsteuern (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR).

Der Vorstand schlägt dem Verwaltungsrat die Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 an den Landkreis Sonneberg zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke vor. Die Ausschüttung in Höhe von 356 TEUR erfolgt mit Beschluss des Verwaltungsrates nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023.

II. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023, die zu einer anderen Darstellung der Lage der Sparkasse geführt hätten, sind nicht aufgetreten.

III. Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB

1. Risikomanagementziele und -methoden

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar.

Risikofrüherkennung
Risikoinventur Risiokotragfähigkeit Risikoreporting Risikosteuerung Risikokontrolle
Überprüfung Risikomanagementprozess

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests in der ökonomischen Perspektive und Betrachtungen adverser Szenarien in der normativen Perspektive. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäfts- und Risikostrategie sind die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Geschäfts- und Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. ESG-Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken überwiegend qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.

Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisik
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir einen Horizont von drei Jahren. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die ESG-Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt implizit in den bekannten und identifizierten Risikoarten (ADR-Kundengeschäft, MPR-Immobilien, operationelle Risiken). Im Rahmen der Einschätzung zur Risikoinventur führt dies zu keiner Veränderung der bestehenden Wesentlichkeitseinstufung.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial in Höhe von 124,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 80 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden mindestens vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die Risikotragfähigkeit und das Limitsystem der Sparkasse wie folgt dar:

Limit Risiko Auslastung
in TEUR in TEUR in %
RTF-Limit / Gesamtrisiko 80.000 54.519 68,1
Adressenrisiko 7.000 3.577 51,1
davon Kundengeschäft 4.000 3.756 93,9
davon Eigengeschäft 3.000 -179 -6,0
Marktpreisrisiko 59.000 41.656 70,6
davon Zinsänderungsrisiko 23.500 14.266 60,7
davon Spreadrisiko 23.500 18.258 77,7
davon Immobilienrisiko 12.000 9.133 76,1
Operationelles Risiko 5.500 4.081 74,2
Beteiligungsrisiko 7.000 5.205 74,4

Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden.

Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

schwerer konjunktureller Abschwung

Markt- und Liquiditätskrise

Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg.

Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei Eintritt von außergewöhnlichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Belastung.

Die Sparkasse führt jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse das verbleibende Risikodeckungspotenzial nach dem Eintritt des Gesamtrisikowertes im Risikofall festgelegt.

Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:

1.

erwartete Entwicklung der GuV- Komponenten aus der Mittelfristplanung der Sparkasse für die Jahre 2024-2028

2.

ein Zinsniveau von 3,0% im Kapitalmarkt für die kommenden fünf Jahre

3.

erwartete Entwicklung der Risikoaktiva aus der Mittelfristplanung

4.

erwartete Eigenkapitalentwicklung nach der Teilauflösung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB im Jahr 2022 und der geplanten Wiederauffüllung in den Jahren 2024-2028.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung, die Eigenmittelempfehlung und ein individueller Managementzuschlag) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden.

Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für ein adverses Szenario getroffen:

Entwicklung der GuV-Komponenten abgeleitet aus der pessimistischen Mittelfristplanung und der damit verbundenen höheren Kreditbewertungsergebnisse mit dem Eintritt des unerwarteten Verlustes neben dem erwarteten Verlust beim Adressenrisiko Kundenkreditgeschäft in Höhe von zusätzlich 1,5 Mio. EUR,

erneute Zinssteigerung wegen hoher Inflationsraten: +200 Basispunkte im Jahr 2024, mit negativem Einfluss auf den Zinsüberschuss und die Wertpapierbewertung in Höhe von 2,9 Mio. EUR bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve,

durch regulatorische Vorgaben zwangsweise Realisierung der stillen Lasten bei Wertpapieren des Anlagebestandes in Höhe von 12,2 Mio. EUR,

Neubewertung des Immobilienbestandes durch die Immobilienfonds führt zu einer Abwertung der Immobilienfondbestände in Höhe von 15,0 % bzw. 9,8 Mio. EUR,

wegen höherer Anforderungen aus der Regulatorik stark steigendes Wachstum der Risikoaktiva gegenüber der Planung, Ansatz des Mittelwertes aus den drei höchsten Jahres-Wachstumsraten der Risikoaktiva.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergibt sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.

2024 2025 2026 2027 2028
Planszenario Eigenmittel (in TEUR) 86.494 89.007 91.563 97.177 104.911
Gesamtrisikobetrag (in TEUR) 350.796 362.046 376.547 387.293 397.565
Eigenmittelquote (EMQ) 24,66 24,59 24,32 25,09 26,39
Mindest-EMQ 17,50 17,50 17,50 17,50 17,50
adverses Szenario Eigenmittel (in TEUR) 86.494 79.617 85.296 88.527 91.042
Gesamtrisikobetrag (in TEUR) 362.179 384.067 407.417 432.234 458.895
Eigenmittelquote (EMQ) 23.88 20,73 20.94 20,48 19.84
Mindest-EMQ 17,50 17,50 17,50 17,50 17,50

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Risikowirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten hat die Sparkasse Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Vorstand informiert den Verwaltungsrat mindestens vierteljährlich über die Risikosituation der Sparkasse. Neben der Darstellung erfolgt eine Beurteilung der Risikosituation. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Fachvorstand Marktfolge unterstellte Abteilung Betriebswirtschaft ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und Risikocontrolling-Prozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit aller relevanten Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Aufsichtsorgans ist der Verwaltungsrat der Sparkasse in die Prozesse des Risikomanagements sachgerecht eingebunden. Dies beinhaltet sowohl verschiedene Informations- und Erörterungspflichten des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Geschäfts- und Risikostrategie und der vierteljährlichen Risikoberichterstattung, als auch ein direktes Auskunftsrecht des Vorsitzenden des Verwaltungsrates gegenüber dem Leiter der Internen Revision und der Risikocontrolling-Funktion der Sparkasse.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten sind Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

2. Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts- und operationelle Risiken

2.1. Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Immobilienpreisen) ergibt. Optionen werden innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Insbesondere das Zinsänderungs-, das Spread- und das Immobilienrisiko sind unverändert für die Sparkasse Sonneberg von wesentlicher Bedeutung. Die Sparkasse Sonneberg hat keine Rohstoff- und Aktienrisiken. Das Währungsrisiko aus Immobilienfonds sowie das Optionsrisiko wurden in der Risikoinventur als unwesentliche Ausprägungen des Marktpreisrisikos eingestuft.

Marktpreisrisiken aus den Immobilienfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten abgeleitet. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der Risikostrategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite und der Anlagerichtlinien für die Immobilienfonds.

In der vierteljährlichen Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat wird die aktuelle Risikolage dargestellt und beurteilt, bei Bedarf werden entsprechende Handlungsempfehlungen gegeben. Die Risikoberichte enthalten Angaben über den Umfang und die Entwicklung der mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen, entsprechende Limitauslastungen sowie Angaben zur Einhaltung der strategischen Vorgaben des Vorstandes.

Über die Marktpreisrisiken der Eigenanlagen wird im wöchentlichen Turnus an den Überwachungsvorstand berichtet. Die Marktpreisrisiken auf Ebene des Gesamtportfolios werden monatlich ermittelt.

Zum Bilanzstichtag wird den Marktpreisrisiken der Eigenanlagen in Form von Wertberichtigungen nach dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Für Wertpapiere der Liquiditätsreserve erfolgt die Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden bei nicht dauerhafter Wertminderung zum Jahresabschluss i.d.R. mit dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und können stille Lasten tragen. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgt die Bewertung ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Es erfolgen Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus". Die Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis umfasst dabei die Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre.

Ökonomische Perspektive: Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt mittels der von der S-Rating und Risikosysteme GmbH entwickelten IT-Anwendung MPR.

Ergänzend wird das wertorientierte Zinsänderungsrisiko auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen betrachtet. Dabei orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark, angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts. Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen.

Die Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators erfolgt gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Das den Berechnungen zugrundeliegende Zins- bzw. Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen Positionen der Sparkasse Sonneberg. Für Geschäfte mit unbestimmter Laufzeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für die Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen getroffen. Positionen mit unbestimmter Laufzeit werden ausgehend von historischen Analysen und Erwartungen für die Zukunft über Ablauffiktionen auf der Grundlage des Konzepts gleitender Durchschnitte einbezogen.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits.

Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird für 2024 weiterhin von einer inversen Zinsstruktur ausgegangen, wobei ein Rückgang im Geldmarktbereich und eine flache Zinsstruktur im Kapitalmarktbereich erwartet wird. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen für das Geschäftsjahr 2024 beträgt bei einem Ad hoc-Zinsanstieg von 200 Basispunkten das Zinsspannenrisiko 2,9 Mio. EUR bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko 2,9 Mio. EUR.

Die aufsichtlichen Anforderungen zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sind im Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) i. V. m. § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG beschrieben. Sie beziehen sich zum einen auf die Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung für den aufsichtlichen Standardtest für den Zinsrisikokoeffizienten in Form einer Parallelverschiebung von plus und minus 200 Basispunkten auf den Zinsbuchbarwert des Anlagebuches im Verhältnis zu den Eigenmitteln des Institutes. Zum anderen sind die Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert im Verhältnis zum Kernkapital gemäß Artikel 25 CRR für weitere Zinsszenarien als Frühwarnindikator zu berechnen.

Die Auswirkungen stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Zinsänderungsrisiken in TEUR -11.708 12.680
Zinsänderungsrisiken in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -14,00 15,16

Der Koeffizient für den Frühwarnindikator mit der höchsten negativen Auswirkung betrug -14,62 % des Kernkapitals gemäß Artikel 25 CRR und wurde bei einer Verschiebung der Zinskurve um 200 Basispunkte nach oben ermittelt.

Konzentrationen bestehen in einem hohen Anteil an Rentenpapieren der Sparkassenfinanzgruppe im Depot A der Sparkasse. Diese Konzentrationen sind gewünscht und wurden bewusst eingegangen.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden.

Die Ermittlung erfolgt mittels einer integrierten Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der Risikostrategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimits.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt mittels der IT-Anwendung MPR.

Konzentrationen bestehen in der Spreadklasse "Financials A" (Banken mit der Ratingklasse A). Diese Konzentrationen sind gewünscht und wurden bewusst eingegangen.

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen und fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der Risikostrategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Weitere Steuerungsgrößen sind Volumenbeschränkungen der Anlagen in Immobilienfonds.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Die Berechnungen für Immobilienfondspreise erfolgten unter Berücksichtigung (erwarteter) Ausschüttungen und Renditen.

Ökonomische Perspektive: Die Risikoermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung Caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierten IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch die Firma Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand werden nur mit direktem Bezug zur Geschäftstätigkeit der Sparkasse gehalten. Besondere Risiken sind aus diesen Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Die Anlagen in Immobilienfonds sind auf Europa beschränkt und gut diversifiziert. Das Portfolio konzentriert sich bewusst auf Büroimmobilien im Core- und Core+-Segment, die überwiegend an verschiedenen Standorten in Deutschland liegen.

2.2. Adressenrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

Im vierteljährlichen Bericht über die Adressenrisiken an den Vorstand und den Verwaltungsrat wird die aktuelle Risikolage beurteilt. Der Bericht enthält Angaben zur Entwicklung der Kreditportfolio-, Branchen-, Risikoklassen- und Größenklassenstrukturen und der strategischen Vorgaben des Vorstandes. Im Risikobericht wird die Einhaltung der Risikolimite dargestellt sowie entsprechende Handlungsempfehlungen zur Steuerung auf Portfolio- und Einzelkreditebene gegeben.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht im erwarteten Wert beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und Sicherheiteneinbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der Vorgaben aus der Geschäfts- und Risikostrategie. Es bestehen Limite hinsichtlich der Größen-, Bonitäten- und Branchenstruktur sowie risikoorientierte Einzelengagementobergrenzen für das Kreditneugeschäft.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Kompetenzgerechte Genehmigung von Kreditentscheidungen

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Limite für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/ Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV der S-Rating und Risikosysteme GmbH

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:

31.12.2023 Anteil 31.12.2022 Anteil
in TEUR in % in TEUR in %
Firmenkunden 192.282 42,7 198.067 44,1
Privatkunden 210.771 46,8 209.981 46,2
Öffentliche Haushalte 47.656 10,3 41.574 9,2
Gesamt 450.708 100,0 449.623 100,0

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte innerhalb der Firmenkunden bilden mit 43,7% die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen sowie mit 20,4% an das verarbeitende Gewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Bonitätsklassen Ausfallwahrscheinlichkeit Kreditvolumen Anteil Blankoanteil Anteil
DSGV Rating in % In TEUR in % in TEUR in %
1-5 0,1-0,4 368.079 81,7 195.405 78,7
6-9 0,6-2,0 54.037 12,0 34.745 14,0
10-12 3,0-6,7 17.605 3,9 12.068 4,9
13-15 10,0-45,0 3.552 0,8 2.440 1,0
16-18 100,0 7.058 1,6 3.503 1,4
geratet 450.331 99,9 248.161 100,0
nicht geratet 377 0,1 65 0,0
Kreditvolumen 450.708 100,0 248.225 100,0

Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 58 TEUR.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR, Branchenkonzentration bei der Branche Dienstleistungen, Konzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes und Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Monatlich bzw. anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken im Rahmen der Risikoberichterstattung unterrichtet. Eine Ad hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge zeigt 2023 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund der Notwendigkeit der Neubildung einer erheblichen Einzelrisikovorsorge für ein bedeutendes Engagement.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute und durchgeschaute Fondspositionen) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus Immobilienfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der Risikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten und der Branchen. Die Limitierung des Adressenrisikos erfolgt zum einen auf Ebene des Gesamtbestandes an Eigenhandelsgeschäften und zum anderen existieren für alle Adressen geschäftsvolumenbezogene Limite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Assetklassen,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer basierend auf den Ratingnoten externer Ratingagenturen,

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV der S-Sparkassen und Risikosysteme GmbH.

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Gesamtvolumen von 447,2 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (151,7 Mio. EUR), Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe (114,0 Mio. EUR) sowie Immobilienfonds (65,2 Mio. EUR).

Auf Basis der internen Risikoklassenstruktur sind alle Eigenanlagen im Investmentgrade geratet. Das Investitionsvolumen in Immobilienfonds ist gemäß Geschäfts- und Risikostrategie auf 75 Mio. EUR begrenzt. Die Anlagebedingungen der Kapitalanlagegesellschaft enthalten Vorgaben zu Höhe und Art der nicht in Immobilien investierten Mittel.

Das Kontrahentenrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Es bestehen keine Wertpapierleihegeschäfte.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Wertpapiere von Landesbanken im Direktbestand, deren Buchwert sich zum Bilanzstichtag auf 265,7 Mio. EUR beläuft und ergeben sich als Folge der Zugehörigkeit zur Sparkassen-Finanzgruppe.

2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und das Risiko eines Nachschusses. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos in der Sparkasse erfolgt entsprechend der festgelegten strategischen Vorgaben. Der Beteiligungsbestand der Sparkasse umfasst ausschließlich die Verbundbeteiligung und wird indirekt über den Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) gehalten. Die Beteiligung wurde aufgrund strategischer Überlegungen eingegangen und dient der Stärkung des Sparkassen-Finanzverbundes und der Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Sparkasse sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Für diese Verbundbeteiligung erfolgt das Beteiligungscontrolling durch den Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen (SGVHT).

Der Risikomanagementprozess umfasst in der normativen Perspektive die Berücksichtigung der Auswirkung auf aufsichtliche Quoten und in der ökonomischen Perspektive erfolgt die Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse.

Des Weiteren erfolgt eine regelmäßige Auswertung des Beteiligungsberichts des SGVHT.

Die Risikomessung für die strategische Beteiligung erfolgt auf Grundlage von Risikokennzahlen, die aus einem Vergleichsindex für in Euro notierte Nachranganleihen aus dem Finanzsektor abgeleitet werden.

Für die Risikoermittlung setzt die Sparkasse die SR-Parameter für Verbundbeteiligungen ein.

Konzentrationen bestehen aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen innerhalb der Beteiligung am SGVHT. Dies ist so gewollt und wird toleriert.

2.4. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus einer unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Mischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Aufgrund der Einstufung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos als wesentliches Risiko wurde für die Betrachtung ein angemessener Steuerungs- und Überwachungsprozess implementiert. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten strategischen Vorgaben. Als Steuerungsgröße wird der Überlebenshorizont (Survival Period-SVP) als Risikomaß verwendet.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird auf Basis eines zahlungsstromorientierten Ansatzes unter verschiedenen Stressannahmen als Überlebenshorizont ermittelt. Die SVP gibt den Zeitraum an, in dem die Sparkasse einen Liquiditätsüberhang aufweist und zahlungsfähig ist. Die Sparkasse Sonneberg hat Schwellenwerte für die SVP festgelegt, die einen Liquiditätsengpass vermeiden sollen. Als Frühwarnung für einen sich abzeichnenden Liquiditätsengpass (gelbe Ampel) ist ein Zeitraum bis fünf Monate definiert. Ein Liquiditätsengpass (rote Ampel) tritt ein, wenn die SVP zwei Monate oder weniger beträgt.

Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Stresstests werden sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken sowie eine Kombination beider Aspekte in die Betrachtung einbezogen.

Das Stressszenario mit den größten negativen Auswirkungen stellt für die Sparkasse Sonneberg die Kombination institutseigener und marktweiter Ursachen dar. Die Belastung für die Liquiditätssituation in diesem Szenario erfolgt sowohl durch Wertabschläge beim Liquiditätsdeckungspotential als auch durch Auswirkungen auf die Liquiditätsablaufbilanz (verstärkter Abruf der Kundeneinlagen). Als Ergebnis wurde zum 31. Dezember 2023 eine SVP von mehr als 60 Monaten ermittelt. Dieser Wert bewegt sich innerhalb der festgelegten Risikotoleranz. Gleiches gilt für die unterjährig ermittelten Werte.

Das Liquiditätsmanagement und der Risikomanagementprozess der Sparkasse Sonneberg umfassen alle Verfahren, Prozesse und Maßnahmen zur jederzeitigen Sicherstellung der Liquidität sowie zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos. Wesentliche Elemente sind neben der täglichen Liquiditätsdisposition und der regelmäßigen Ermittlung und Überwachung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen an die Liquidität, die regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis der hausinternen Liquiditätsplanung, in der erwartete Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden, die regelmäßige szenariobasierte Ermittlung des Überlebenshorizonts und die Festlegung von Schwellwerten, die Erstellung einer Refinanzierungsplanung einschließlich eines adversen Szenarios.

Zur Überwachung und Früherkennung von Liquiditätsengpässen ist ein System von Schwellenwerten festgelegt, um bei Bedarf Gegensteuerungsaktivitäten auszulösen oder den Liquiditätsnotfallplan in Kraft zu setzen.

Eine ausreichende Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstrukturen wird vor allem über die Vermeidung von Konzentrationen innerhalb der Finanzierungsquellen, durch granulare Kundeneinlagen und durch die Nutzung des leistungsfähigen Liquiditätsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe gewährleistet.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Konzentrationen beim Liquiditätsrisiko bestehen in einem hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Für die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) sind Schwellwerte festgelegt, die dauerhaft nicht unterschritten werden sollen.

Die folgende Tabelle zeigt die berechneten Kennzahlen:

Stichtag Liquiditätsdeckungsquote (LCR) Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
31.12.2022 234,12 % 125,68 %
31.12.2023 243,84 % 128,89 %

Sowohl die zum Bilanzstichtag 2023 als auch die zu den anderen Meldestichtagen ermittelten LCR zeigen, dass für die unterstellten Nettomittelabflüsse ausreichende Liquiditätspuffer zur Verfügung stehen und standen. Die NSFR lag an allen Berechnungsstichtagen über der aufsichtsrechtlichen Mindestquote von 100 %.

Der Risikobericht über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation wird vierteljährlich für den Vorstand und den Verwaltungsrat mit allen wesentlichen Informationen erstellt.

Alle bankaufsichtlichen Liquiditätsvorschriften sowie die internen Schwellenwerte des Liquiditätsrisikos wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.5. Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse u.a. die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des deutschlandweiten OpRisk-Pools für Schadensfälle der Sparkassen adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen.

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in den Bereichen externe Einflüsse und Mitarbeiter.

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt vierteljährlich mit den Ergebnissen der Schadenfalldatenbank und jährlich mit dem Bericht zu den OpRisk-Szenarien.

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für den Eigenmittelbedarf für operationelle Risiken sind in der CRR und der Capital Requirements Directive (CRD IV) geregelt. Die Berechnung des Eigenmittelbedarfs für operationelle Risiken erfolgt nach dem Basisindikatoransatz (BIA). Die Eigenkapitalanforderungen gemäß diesem Ansatz betrugen zum Bilanzstichtag 2023 2,7 Mio. EUR.

3. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die eingegangenen Risiken hält der Vorstand aufgrund seiner Risiko- und Ertragseinschätzung für vertretbar. Die Sparkasse hat allen im abgelaufenen Geschäftsjahr erkennbaren und eingetretenen Risiken des Bankgeschäfts Rechnung getragen. Insbesondere ist sie in der Lage die wesentlichen Risiken zu identifizieren und zu quantifizieren.

Die Risiken der Sparkasse waren 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31. Oktober 2023 aufgrund der anlassbezogenen Anpassung der SR-Standardparameter für Marktpreisrisiken infolge der Marktentwicklungen 2022 und 2023. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag 2023 mit 68,1 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit gegeben.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen unter anderem durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen und in starken Zinsanstiegen.

Trotz tendenziell steigender Eigenkapitalanforderungen zeigt die durchgeführte Kapitalplanung für das Planszenario und für das adverse Szenario mittelfristig keine wesentliche Einengung der Risikotragfähigkeit auf.

Insgesamt beurteilen wir die Risikolage als angemessen.

IV. Prognosebericht

Die nachfolgenden Erläuterungen zur Prognose des Geschäftsverlaufes und der Ertragslage beziehen sich hauptsächlich auf das Jahr 2024. Die Entwicklung der Sparkasse Sonneberg ist von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig, deren vollständige Tragweite und Auswirkungen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit abschließender Genauigkeit beurteilen lassen. Der Prognosebericht unterliegt angesichts der zahlreichen geopolitischen Konflikte und der Störungen der Lieferketten, verbunden mit aktuell nicht abschätzbaren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, einer hohen Unsicherheit.

Trotz sorgfältig erstellter Prognosen und Planungsrechnungen gilt, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen können. Wie im Risikobericht beschrieben, verfügt die Sparkasse über die notwendigen Instrumente und Prozesse, um Abweichungen zu erkennen, zu analysieren und nach Bedarf steuernd einzugreifen.

Für die Beurteilung des künftigen Geschäftsverlaufs werden neben der bisherigen Entwicklung auch die aktuellen wirtschaftlichen Perspektiven - speziell im Geschäftsgebiet der Sparkasse - herangezogen. Sie sind Basis möglicher Szenarien des Geschäftsverlaufes.

In der Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer Südthüringen zu Jahresbeginn 2024 zeigte sich insgesamt ein weiterhin sehr verhaltenes Bild zur Konjunktureinschätzung der Unternehmen. Mit kaufmännischer Vorsicht erwarten lediglich 5 % der Unternehmen in den kommenden Monaten bessere Geschäfte, während 54 % von einer Verschlechterung ausgehen. Der Konjunkturklimaindikator fasst die Lage- und Erwartungseinschätzungen der Unternehmen als geometrischer Mittelwert zusammen. Er erreicht 65,0 Punkte (Landkreis Sonneberg 57,8 Punkte), 5,3 Punkte weniger als in der Herbst-Umfrage 2023. Die Höhe und Entwicklung des Indikators deuten auf eine schwere Rezession in Südthüringen hin, die nicht so schnell ein Ende finden wird. Ein Wert von unter 100 Punkten auf der 200 Punkte umfassenden Skala signalisiert große Schwierigkeiten. Diese äußern sich in den Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung. Das Hauptrisiko bilden nach wie vor die Energiepreise mit einem Anteil von 74 % bei den befragten Unternehmen. Auf den Plätzen folgen wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen mit 62 %, Arbeitskosten mit 60 %, die Inlandsnachfrage mit 57 %, Fachkräfteengpässe mit 55 % und Rohstoffpreise mit 49 %. Insgesamt hat sich damit nur die Platzierungsreihenfolge etwas geändert.

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen für Deutschland aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

Eine im Hauptszenario mögliche Erholung bei nachlassender Inflation ist auch die Argumentationslinie der gemeinsamen Prognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase.

Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen geht die Sparkasse ebenso wie die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Der weitgehend "geräumte" Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland aus.

Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark, sollte aber auch nicht überziehen. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass die geldpolitische Vollbremsung seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der EZB bei zwei Prozent.

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge der EZB bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Im Mittel gehen die Einschätzungen der Chefvolkswirte von Reduzierungen der Leitzinsen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben.

1. Geschäftsverlauf

Trotz der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine und weiterer geopolitischer Krisen sowie einer schwächeren konjunkturellen Entwicklung blickt der Vorstand dank des nachhaltigen Geschäftsmodells der Sparkasse zuversichtlich auf das neue Geschäftsjahr und erwartet für 2024 ein auskömmliches Geschäftsergebnis.

Von langfristiger Bedeutung für die strategische Ausrichtung der Sparkasse Sonneberg sind weiterhin die beiden Faktoren steigendes Durchschnittsalter sowie Schrumpfung der Wohnbevölkerung infolge des demografischen Wandels im Geschäftsgebiet. Gestützt auf Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik geht die Sparkasse weiter von einem Einwohnerrückgang aus, unterstellt aber bei den Bestandskunden der Sparkasse weiterhin eine hohe Institutstreue und Loyalität. Insofern wird erwartet, dass der Marktanteil im Bereich der Privatgirokonten als bedeutsamster Leistungsindikator weiterhin über 45,0 % bleibt.

Für das Kundenkreditgeschäft erwarten wir bezogen auf die Jahresdurchschnittsbestände insgesamt einen leichten Rückgang. Aufgrund der gesunkenen Kosten für Energie, der sich normalisierenden Inflationsdaten und der stagnierenden Zinsen wird sich das Investitionsverhalten der hiesigen mittelständischen Unternehmen weiter normalisieren. Auch die Perspektiven der privaten Haushalte werden weiterhin stabil eingeschätzt.

Für das Konsumentenkreditgeschäft wird für 2024 von einem leichten Zuwachs ausgegangen und im privaten Wohnungsbaufinanzierungsgeschäft ein leichter Rückgang unterstellt. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Sonneberg wird durch die demografische Entwicklung von einer vergleichsweise geringen Neuschaffung von Wohnraum ausgegangen. Dies lässt sich auch an den Statistiken zu den Baugenehmigungen ablesen. Die stark gestiegenen Material- und Erstellungskosten und die aus langfristiger Perspektive betrachtete Normalisierung der Kreditzinsen führen ebenfalls zu deutlich erhöhten Kosten für Bauwillige.

Als weiterer bedeutsamster Leistungsindikator wurde in der Strategie die Steigerung des Finanzierungsgeschäfts mit Kunden (ohne öffentliche Haushalte) bis Ende 2028 auf 307,0 Mio. EUR definiert. Dieser Wert wird nach der mittelfristigen Unternehmensplanung bis Ende 2027 erreicht.

Risiken für die Entwicklung im Kundenkreditgeschäft, insbesondere im Kreditgeschäft mit Unternehmen, liegen in einer möglichen Fortsetzung der eingeschränkten Investitionsneigung angesichts der hohen Unsicherheiten hinsichtlich der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen und bestehender bzw. zunehmender Konflikte um wichtige Rohstoffe.

Aufgrund des höheren Zinsniveaus geht die Sparkasse von einem leichten Wachstum bei der Entwicklung der Kundeneinlagen bezogen auf Jahresdurchschnittsbestände aus. Der optimalen Vermögensaufteilung wird eine viel wichtigere Rolle zukommen. Dies führt nach unserer Einschätzung dazu, dass die Nachfrage nach außerbilanziellen Geldvermögensprodukten anhält und sogar leicht steigt. Insbesondere die Vermögensbildung und -anlage in Wertpapierprodukten dürfte davon profitieren. Gleichzeitig ergeben sich aus unserer ganzheitlichen kundenorientierten Beratung Chancen, die Kundenbindung zu stärken.

2. Ertragslage

Die Sparkasse geht in ihrer Planungsrechnung von einer Lockerung des geldpolitischen Kurses der EZB begleitet von moderaten Leitzinssenkungen verbunden mit einer positiven Ertragsperspektive aus. Sie erwartet trotz der unverändert bestehenden hohen Unsicherheiten aufgrund des anhaltenden Ukrainekrieges und weiterer geopolitischer Konflikte, einhergehend mit Unsicherheiten bei der Energiepreisentwicklung, eine auskömmliche Ertragslage.

In Anbetracht der unterstellten Zinsentwicklung, die für 2024 und das Folgejahr ein gleichbleibendes Zinsniveau im Kapitalmarktbereich und einen leichten Zinsrückgang im Geldmarkt unterstellt, wird der Zinsüberschuss im Vergleich zum Vorjahr leicht niedriger ausfallen. Per saldo resultiert der Rückgang des Zinsüberschusses aus höheren prognostizierten Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen, die nicht vollständig durch die ebenfalls steigenden Zinserträge kompensiert werden können. Nach Einschätzung des Vorstandes bleibt der Druck auf die Zinsspanne, induziert durch den Zinsaufwand, weiterhin bestehen. Chancen bestehen in einem nur langsam ansteigenden Zinsaufwand für die Kundeneinlagen. Risiken für die Zinsspanne bestehen insbesondere in einer rasanten und deutlichen Zinsveränderung, die zu einem stärker steigenden Zinsaufwand im Vergleich zu steigenden Zinserträgen führen kann.

Bezogen auf das Vorjahresergebnis wurden in der Planung für den Provisionsüberschuss für das Jahr 2024 aufgrund der fortbestehenden Unsicherheiten vorsichtige Annahmen zugrunde gelegt und ein leicht geringerer Planwert angesetzt. Sowohl für die Erträge aus dem Zahlungsverkehr als auch aus dem Vermittlungsgeschäft fanden geringere Werte Eingang in die Planung. Für das Provisionsergebnis der Folgejahre wird in der mittelfristigen Planungsrechnung eine stabile, moderat steigende Entwicklung unterstellt. Dabei werden die Erträge aus dem Zahlungsverkehr und dem Kundenwertpapiergeschäft leicht ansteigend angenommen. Als einer der bedeutsamsten Leistungsindikatoren wurde in der Strategie die Steigerung der Provisionserträge bis Ende 2028 auf 6,3 Mio. EUR festgelegt. Davon sollen im Jahr 2024 bereits 5,6 Mio. EUR erreicht werden.

Risiken für die ordentlichen Erträge sieht der Vorstand neben dem anhaltenden Wettbewerbsdruck im demografischen Wandel im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Neben dem Digitalisierungstrend führt dies zu Anpassungen in der gesamten Infrastruktur einschließlich der Ausrichtung der verschiedenen Dienstleistungs- und Absatzströme.

Die Konditionsstellung einiger Mitbewerber übt starken Druck nicht nur auf beide Seiten der Bilanz, sondern auch auf das Provisionsgeschäft aus. Dies könnte perspektivisch zu teilweise spürbar geringeren Zins- und Provisionserträgen und höheren Zinsaufwendungen führen.

Dem Management der Kostenseite wird eine anhaltend hohe Priorität zugeordnet, denn die Kostensituation bleibt gerade vor dem Hintergrund inflationsbedingter und allgemeiner Kostensteigerungen sowie der unverändert hohen Zahl an neuen regulatorischen Vorgaben eine Herausforderung.

Zentrales Element des Kostenmanagements ist die Optimierung der innerbetrieblichen Prozesse. Diese bildet die Voraussetzung für eine effiziente Leistungserstellung und einem geringeren Personalbedarf. Die konsequente Standardisierung und Automatisierung der Prozesse stellt den größten Hebel für einen geringeren Personalbedarf und eine effiziente Leistungserstellung dar.

Die Sparkasse rechnet auf Grundlage der bestehenden Tarifvereinbarung mit gegenüber dem Vorjahr moderat steigenden Personalaufwendungen in Höhe von rund 0,3 Mio. EUR. Ein mögliches Einsparpotenzial, das sich durch die Anpassung innerbetrieblicher Abläufe ergibt, kann die vor allem inflationsinduzierte Kostensteigerung nicht vollständig kompensieren. Für die Folgejahre wird von höheren Personalkosten, bedingt durch weitere Tariflohnsteigerungen ausgegangen.

Für den Sachaufwand inklusive der Abschreibungen auf Sachanlagen wird für 2024 mit einem ebenfalls um 0,3 Mio. EUR höheren Aufwand gerechnet. Die Planungsrechnung geht von Kostensteigerungen insbesondere im Bereich des IT-Aufwands sowie dem Aufwand für den Geschäftsbedarf aus. Für die Folgejahre wird der Sachaufwand gemäß mittelfristiger Unternehmensplanung trotz geplanter Investitionen und allgemeiner Kostensteigerungen wieder leicht sinkend angenommen.

Plankostenabweichungen in den Verwaltungsaufwendungen sowie Kostensteigerungen infolge zunehmender aufsichtsrechtlicher Anforderungen sind mögliche Risikofaktoren. Im Rahmen des Controllings unterliegen die Kostenentwicklungen einer engen laufenden Überwachung. Somit können Abweichungen zeitnah erkannt und es kann gegensteuernd eingegriffen werden. Risiken für die Kostenseite, insbesondere für die weiteren Folgejahre, können sich aus den bestehenden Unwägbarkeiten ergeben.

Das maßgebliche Betriebsergebnis vor Bewertung wird sich aufgrund der unterstellten Kostensteigerungen und gleichzeitig vorsichtiger Ertragsannahmen spürbar gegenüber dem Vorjahresergebnis verringern. Die CIR als Kennzahl für die Kosten-Ertrags-Relation wird sich demnach ebenfalls gegenüber 2023 um rund 4,4 %-Punkte verschlechtern, aber weiterhin unter dem strategischen Grenzwert von maximal 70 % bleiben.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Entwicklung der Risiken im Bankgeschäft. Die Prognose der Bewertungsergebnisse kann Abweichungen unterliegen, da die Ermittlung dieser Werte auch auf statistischen Modellen beruht. Aktuell bleiben die Unsicherheiten wegen des weiteren Verlaufs der geopolitischen Krisen sowie durch die geldpolitischen Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation bestehen.

Unter den Annahmen eines steigenden Wertpapierbestandes sowie einer weiterhin inversen Zinsstruktur bei einem Rückgang im Geldmarktbereich und einer flachen Zinsstruktur im Kapitalmarktbereich wird aufgrund der hohen Bewertungserfordernisse aus dem Jahresabschluss 2022 mit weiteren Wertaufholungen für die eigenen Wertpapierbestände gerechnet. Aufgrund des für zwei Immobilienfonds erwarteten Abschreibungsbedarfes im Zusammenhang mit Immobilienbewertungen wird ein negatives Bewertungsergebnis geplant. Risiken in der Bewertung der Wertpapierbestände bestünden bei stark steigenden Zinsen. Das Ausmaß dieser Risiken wird somit maßgeblich von der tatsächlichen Entwicklung an den Finanzmärkten abhängen.

Der eingeschätzte Bedarf an Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken wird trotz der möglicherweise verzögerten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der weiteren geopolitischen Konflikte deutlich geringer aufgrund des Sondereffektes aus dem Vorjahr ausfallen. Risiken für die Kreditrisikovorsorge ergeben sich vor allem aus wirtschaftlichen Unsicherheiten, die zu einem Anstieg der Insolvenzen führen können.

Der zur Begrenzung der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken festgelegte Wert für die Risikoaufwandsquote von maximal 50 % wird auf Basis der Planerwartungen eingehalten. Der ebenfalls zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken festgelegte Wert für die NPL-Quote von 4,0 % sollte auch 2024 eingehalten werden können.

Aus den vorgenannten Annahmen und einer unterstellten Dotierung der Vorsorgereserven nach § 340f HGB ergibt sich gemäß der Planungsrechnung für 2024 ein geringeres Betriebsergebnis nach Bewertung und eine im Vergleich zu 2023 niedrigere Eigenkapitalrentabilität vor Steuern, die aber über dem festgelegten Zielwert liegt. Als maßgebliche Orientierung für die Eigenkapitalrentabilität dient gemäß Festlegung in der Geschäftsstrategie die Höhe des Kapitalmarktzinses als gleitender Zehnjahresdurchschnitt der Rendite von Bundeswertpapieren mit zehn Jahren Restlaufzeit zuzüglich eines Risikoaufschlages von 2 %, mindestens jedoch 4 %.

Zur Abschätzung möglicher Abweichungen vom Planungsszenario der Sparkasse wurden verschiedene Simulationen unter Annahme ungünstiger Entwicklungen vorgenommen. Deren Ergebnisse zeigen, dass potenzielle Risiken wie ein schwerer konjunktureller Abschwung, welcher sich angesichts der aktuellen Unwägbarkeiten mit drohender Rezession entwickeln könnte, durch die Risikotragfähigkeit abgedeckt sind und die Unternehmensfortführung gesichert ist.

3. Finanz- und Vermögenslage

Die Eigenkapital- und Reserven-Ausstattung bleibt auf einem hohen Niveau und bildet eine solide Ausgangsbasis für die weitere Fortentwicklung der Sparkasse. Mögliche Einflüsse durch die negativen weltweiten Entwicklungen auf den Geschäftsverlauf werden nach Einschätzung des Vorstandes nur begrenzte Effekte auf die Finanz- und Vermögenslage haben.

Entsprechend der Kapitalplanungsrechnung wird für 2024 eine Gesamtkapitalquote gemäß CRR von 24,7 % nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und unter Berücksichtigung eines unterstellten Wachstums der Risikoaktiva von 3 % ermittelt (Ende 2023: 24,5 %). Die prognostizierte Gesamtkapitalquote liegt weit über der aufsichtsrechtlichen Mindestquote. Gleiches gilt für die Kernkapitalquote, die für 2023 mit 23,4 % angegeben wird und deutlich über der intern festgelegten Mindestquote von 17,5 % als einem der bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt. Daneben wurde in einem adversen Szenario u. a. ein abrupter Zinsanstieg um 200 Basispunkte, der Verzicht auf das gemilderte Niederstwertprinzip bei Wertpapieren des Anlagebestandes, erhöhte Kreditausfälle und Probleme am Immobilienmarkt sowie negativen Annahmen für die Ertragslage und eine verschärfte Regulatorik simuliert. Auch in diesem Szenario werden die sparkassenindividuellen Mindestquoten für die kommenden Jahre eingehalten.

Bei allen geplanten Geschäftsaktivitäten werden der Einfluss auf die Liquiditätslage, die Einhaltung der Liquiditätskennziffer und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit Berücksichtigung finden.

4. Zusammenfassende Darstellung

Der Vorstand sieht die Sparkasse Sonneberg insgesamt gut aufgestellt, beurteilt das Geschäftsmodell der Sparkasse weiterhin als nachhaltig und blickt trotz der dargestellten Risiken optimistisch in das neue Geschäftsjahr.

Die Rahmenbedingungen bestätigen die Fokussierung der Sparkasse auf das Kundengeschäft als solide Basis für den Geschäftsverlauf.

Darüber hinaus wird auch zukünftig die konsequente Ausrichtung auf die Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung in allen Bereichen dazu beitragen, die moderat niedriger erwartete Ertragslage aufwandsseitig zu unterstützen.

Der Vorstand der Sparkasse Sonneberg erwartet auf Basis der dargestellten Einschätzungen für das Jahr 2024 stabile und insgesamt auskömmliche Geschäftsergebnisse, deren Zuführung zu den Rücklagen eine langfristige Unternehmensfortführung sichern.

 

Sonneberg, im Juli 2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Sonneberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Sonneberg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Sonneberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft

a) Sachverhalt und Problemstellung:

Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 306,2 Mio EUR 39,8 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 9,7 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauffolgender Kreditausfall drohen, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Bildung von Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse basierend auf dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Rechnungslegungsstandard BFA 7 ("Pauschalwertberichtigungen") vorgenommen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

In den letzten Jahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau und höhere Finanzierungskosten sowie die veränderten konjunkturellen Rahmenbedingungen können Kreditausfälle zunehmen und die Bewertungsaufwendungen steigen. Aus den Kreditbewertungen können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennung der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei grundsätzlich an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen haben wir sowohl durch zufällig ausgewählte Stichproben auf Basis einer geschichteten Grundgesamtheit als auch im Rahmen einer bewussten Auswahl von Kreditengagements durchgeführt.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems und der Kreditprozesse (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus beurteilen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die von der Sparkasse ermittelte Risikoklasse, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin geprüft, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt.

Ergänzend haben wir im gesamten Prüfungsprozess analytische Prüfungshandlungen im Kreditbereich mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A.) sowie zu den Beständen und der Bewertung (Abschnitte B. I. und B. II.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht.

2. Bilanzierung und Bewertung von "Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 5) sowie "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 6)

a) Sachverhalt und Problemstellung:

Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio. Der Wertpapierbestand (Aktiva 5 und Aktiva 6) ist mit insgesamt 217,8 Mio EUR bzw. 28,3 % der Bilanzsumme für den Jahresabschluss der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung.

Die im Geschäftsjahr 2023 eingetretenen Veränderungen des Marktzinsniveaus waren nach dem im Geschäftsjahr 2022 deutlich gestiegenen Marktzinsniveaus für die Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2023 von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und daher auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Von den Wertpapierbeständen in Aktiva 5 wurden 47,8 Mio EUR dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Durch diese Bewertung wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 8,9 Mio EUR vermieden. Die gesetzlichen Vertreter (Vorstand) haben im Anhang zu den Bewertungsmethoden sowie zu den Kriterien für die Einstufung als nur vorübergehende Wertminderung im Anlagevermögen Stellung genommen. Die Wertpapierbestände der Aktiva 6 sind dem Umlaufvermögen zugeordnet und wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

b) Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Diesbezüglich haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen insbesondere bei im Jahr 2023 abgeschlossenen Handelsgeschäften durchgeführt. Daneben haben wir analytische Prüfungshandlungen für den Wertpapierbereich im Rahmen der Prüfung der MaRisk-Prozesse durchgeführt. Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Entscheidungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Bewertung der Wertpapierbestände nachvollzogen. Dazu haben wir u. a. in nennenswertem Umfang aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Die Zulässigkeit der Zuordnung zum Anlagevermögen haben wir unter Beachtung des IDW Rechnungslegungshinweises HFA 1.014 sowie des fachlichen Hinweises des IDW Bankenfachausschusses vom 29. November 2022 geprüft. Bei einem Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert haben wir geprüft, ob die Sparkasse eine sachgerechte Beurteilung der Wertminderung dahingehend vorgenommen hat, dass diese nicht von Dauer ist.

c) Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt A.) sowie zur Bilanz (Abschnitt B.I.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 20 Abs. 2 ThürSpkG i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Witt.

 

Erfurt, den 19. Juli 2024

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Prüfungsstelle -

Witt, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES VERWALTUNGSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Tätigkeitsbericht

Im Geschäftsjahr 2023 nahm der Verwaltungsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben bei der Sparkasse Sonneberg wahr und hat die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Er überwachte den Vorstand der Sparkasse.

Der Verwaltungsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand stimmte die Geschäftspolitik mit dem Verwaltungsrat ab und berichtete regelmäßig umfassend und zeitnah über die Entwicklung und Lage der Sparkasse sowie über den Gang der Geschäfte insgesamt. Dazu gehörten auch die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme und die Geschäfts- und Risikostrategie der Sparkasse Sonneberg.

In diesem Rahmen wurde der Verwaltungsrat auch über Prüfungsergebnisse der Internen Revision und die Behebung von Feststellungen informiert. Die vierteljährlichen Berichte sowie der Jahresbericht über die Prüfungen der Internen Revision, die Jahresberichte der Compliance-Beauftragten nach MaRisk und WpHG sowie der Bericht über die Ausgestaltung und die jährliche Prüfung der Angemessenheit der Vergütungssysteme entsprechend der Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung wurden dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben.

Weiterhin befasste sich der Verwaltungsrat mit den Prüfungsergebnissen der Prüfungen des Wertpapierdienstleistungs- und des Depotgeschäfts, des Risikomanagements und des Kreditgeschäfts, der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sowie des Jahresabschlusses.

Außerdem wurde dem Verwaltungsrat vom Vorstand die Jahresplanung für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt.

Der Verwaltungsrat bewertete seine Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung als angemessen und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl der Verwaltungsratsmitglieder als auch des Verwaltungsrats in seiner Gesamtheit als den regulatorischen Anforderungen entsprechend. Er befasste sich ferner mit der Struktur, Leistung und Eignung des Vorstands und seiner Mitglieder, die er als angemessen und den für die Sparkasse Sonneberg geltenden Anforderungen entsprechend bewertete, und entschied über die Bemessung und Festsetzung der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Gegenstand der jährlichen Weiterbildungsveranstaltung waren u. a. die aufsichtlich geforderte Neuausrichtung der Risikotragfähigkeit, die Vertriebssteuerung und das Thema Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung durch Qualifizierung.

Insgesamt wurden in 2023 sechs ordentliche Sitzungen abgehalten. Der Verwaltungsratsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter ließ sich regelmäßig und ausführlich über alle wichtigen Vorgänge bei der Sparkasse Sonneberg berichten und veranlasste, wenn erforderlich, die Behandlung wichtiger Angelegenheiten im Verwaltungsrat.

Der Kreditausschuss der Sparkasse Sonneberg entschied in sechs Sitzungen über Kreditanträge, die außerhalb der allgemeinen Bewilligungsbefugnisse des Vorstandes lagen, sowie Organkredite.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates verfügt über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben, nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil und bereitet sich angemessen auf diese vor.

Jahresabschluss 2023

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Sparkasse Sonneberg zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht wurden durch die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen im Auftrag der Sparkassenaufsichtsbehörde geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.

Der Jahresabschluss 2023 wurde mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfbericht wurden allen Verwaltungsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit des Jahresabschlussprüfers in der Sitzung des Verwaltungsrates am 02.09.2024 ausführlich erörtert.

Der Abschlussprüfer berichtete dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Verwaltungsrat hat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen. Er hat nach eigener Prüfung keine Einwendungen erhoben.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und den Lagebericht der Sparkasse Sonneberg für das Geschäftsjahr 2023 in seiner Sitzung am 02.09.2024 gebilligt. In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstandes der Sparkasse Sonneberg beschloss der Verwaltungsrat, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 356.400,36 € an den Träger der Sparkasse zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke auszuschütten und 1.213.391,63 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Dem Vorstand der Sparkasse Sonneberg wurde durch den Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 02.09.2024 die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.

Dank des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Sonneberg für ihren erfolgreichen, engagierten Einsatz und ihre sehr guten Leistungen im Geschäftsjahr 2023 Dank und Anerkennung aus. Sein Dank gilt ebenso den Kundinnen und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen.

Veränderungen im Verwaltungsrat

Herr Landrat a.D. Hans-Peter Schmitz ist mit Wirkung zum 01.03.2023 aus dem Dienst ausgeschieden. Der Verwaltungsrat dankt ihm für die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit und sein Wirken für die Sparkasse Sonneberg. Seine Nachfolge hat Herr Landrat Robert Sesselmann angetreten. Er führt seit dem 03.07.2023 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse Sonneberg.

 

Sonneberg 02.09.2024

DER VERWALTUNGSRAT

Robert Sesselmann, Vorsitzender

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