Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 782677
Vorher
Blitz 21-898 GmbH
Eingetragen
17.7.2021
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten und Veräußerung von direkten oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform. Nach KWG erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Närdemann
seit 19.5.2023
Geschäftsführer
Axel Schmied
seit 30.12.2021
Geschäftsführer
Stefan Niehusmann
seit 30.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
DBAG Beta Investment SARLLUX
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
MAIT Group Holding GmbH
Germany
3.000.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MAIT Group GmbH

Rottweil

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen

1.1. Geschäftsmodell und Aufbau des Konzerns

1.2. Ziele und Strategien

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2. Geschäftsverlauf

2.3. Lage

2.3.1. Ertragslage

2.3.2. Vermögens-, Finanzlage und Investitionen

2.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

2.4.1. Finanzielle Leistungsindikatoren

2.4.2. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

3. Chancen-, Risikobericht

3.1. Risikomanagementsystem und Maßnahmen zur Risikoreduktion

3.2. Chancen

4. Nachhaltigkeitserklärung

4.1. MAITs

4.1.1. Unternehmenskultur

4.1.2. Arbeitgeberattraktivität

4.1.3. Sozialer Dialog

4.1.4. Diversität

4.1.5. Mitarbeiterentwicklung

4.1.6. Arbeitsschutz und Gesundheit

4.2. MAIT macht's digital: Nachhaltigkeit bei Kunden

4.2.1. Compliance & Konfliktprävention

4.2.2. Lieferanten

4.2.3. Informationssicherheit und Datenschutz

4.3. Umwelt

5. Prognosebericht

1. Grundlagen

1.1. Geschäftsmodell und Aufbau des Konzerns

Die MAIT Group GmbH Gruppe (kurz: MAIT Gruppe) ist mit über 6.000 Kunden der Partner für innovative digitale Lösungen in der Produktentwicklung, der Unternehmenssteuerung und in der IT. Rund 750 MAITs (eine Wortschöpfung aus "mate", engl. für Partner, "AI" für Künstliche Intelligenz und "IT") realisieren an über 20 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz spezifische Lösungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden. Als Digitalisie-rungspartner nutzt MAIT die innovativsten Technologien von marktführenden PLM-, ERP- und IT- Anbietern wie Abas, Comarch, SAP-PLM, Siemens, PTC, HP und HPE.

MAIT ist Lösungsanbieter in den kritischen Geschäftsprozessen der Kunden und liefert zur Abrundung des Herstellerportfolios neben der ganzheitlichen Beratung eigenentwickelte Soft-ware, Module und Bausteine. Im Kern werden die Zielmärkte Fertigungsindustrie und Handel bedient. Darüber hinaus werden auch Kunden in weiteren Segmenten mit Lösungen bedient, die aus dem breiten Produktportfolio der MAIT Gruppe stammen.

MAIT betrachtet die Digitalisierung ganzheitlich und entwickelt mit seinen Kunden partnerschaftlich maßgeschneiderte und integrierte Lösungen für ERP, PLM und IT. Im Geschäftsbereich ERP werden die Lösungen zum Management der Kerngeschäftsprozesse ergänzt durch angrenzende Lösungen, wie z. B. Business Intelligence oder Datenmanagementsysteme. Bei den PLM-Lösungen liefert MAIT Lösungen zum Management des gesamten Produktlebenszyklus, von der Produktentstehung, über die Fertigung bis hin zum Service. IT-Lösungen sorgen zudem für ein optimales Zusammenspiel von leistungsstarker Infrastruktur und durchdachtem IT-Management. Alle Kundenanforderungen werden von der Beratung und Umsetzung bis hin zum langfristigen Betrieb und zur übergreifenden Steuerung über Managed Services betrachtet.

Ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse besteht langfristig durch einen hohen Anteil an wiederkehrenden Umsätzen durch mehrjährige Subscription-, Wartungs- und IT-Infrastruktur-Verträge.

MAIT agiert in einem attraktiven Markt, der voraussichtlich auch in Zukunft deutlich wachsen wird. Mittelständische Unternehmen investieren erheblich in die digitale Transformation, um ihre Prozesse effizienter und effektiver zu gestalten und so Wachstumschancen nutzen zu können. Wesentliche Treiber sind Megatrends wie IoT (Internet of Things) und Industrie 4.0. IoT meint hierbei "die umfassende Vernetzung von "Dingen" bzw. Objekten mit dem Internet und deren selbstständige Kommunikation miteinander".

Die Gruppe besteht zum Abschlussstichtag aus 13 Gesellschaften an 25 Standorten und gliedert sich in

MAIT Group GmbH, Rottweil, 100 %,

MAIT Verwaltung 1, Rottweil, 100 %,

MAIT Verwaltung 2, Rottweil, 100 %,

MAIT Holding GmbH, Rottweil, 100 %,

MAIT GmbH, Rottweil, 100 %,

MAIT Germany GmbH, Rottweil, 100 %, mit unselbstständigen Niederlassungen in Bielefeld, Bochum, Chemnitz, Düren, Ebersbach a. d. Fils, Freiburg, Hamburg, Hüfingen, Karben, Mettmann, Nürnberg, Pforzheim, Saerbeck, Tübingen,

etagis GmbH, Leverkusen, 100 %,

MAIT Swiss GmbH, St. Gallen, Schweiz, 100%, mit den unselbständigen Niederlassungen in Biel, Schwerzenbach, Spiegel b. Bern, Volketswil,

Quadrix AG, Flawil, Schweiz, 100 %,

MAIT Austria Holding GmbH, Linz, Österreich, 100 %,

MAIT Austria GmbH in Linz, Österreich, 100 %, mit den unselbständigen Niederlassungen in Wels und Wien, Österreich,

iTools Software GmbH in Linz, Österreich, 100 %, sowie

Nittmann & Pekoll GesmbH, Wien, Österreich, 100 %, mit der unselbständigen Niederlassung in Wels, Österreich.

Zu Angaben zur Entstehung und den Änderungen der Konzernstruktur im Berichtszeitraum wird auf den Konzernanhang verwiesen.

1.2. Ziele und Strategien

Die MAIT Gruppe verfügt über einen Gesellschafterkreis, der durch die Bereitstellung von Kapital, Expertise und Netzwerken in der Umsetzung wertsteigernder Strategien eine langfristige Planungssicherheit bietet.

MAIT plant zukünftig in den Zielmärkten der DACH-Region weiter zu wachsen und die bisher erfolgreiche Unternehmensstrategie kontinuierlich auszubauen. Zur Erreichung dieser Ziele wurden im abgelaufenen Jahr Maßnahmen für organisches Wachstum eingeleitet sowie Partnerschaften im Bereich des anorganischen Wachstums eingegangen, die in den Folgejahren ihre Wirkung entfalten werden. Darüber hinaus soll ab dem Geschäftsjahr 2024 eine Expansion über den DACH-Raum hinaus eingeleitet werden.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Geschäftsjahr 2023 war anfänglich geprägt von der Unsicherheit durch das hohe Inflationsniveau und die weiterhin konfliktreiche geopolitische Lage.

Die befürchtete Energieknappheit blieb aus, indem umfangreiche Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung wirkten und der Energiekonsum durch private Haushalte und gewerbliche Verbraucher insgesamt dazu führten, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen ausreichten. Zudem sorgten die milden Wintertemperaturen dafür, dass die notwendige Heizenergie auf geringem Niveau bleiben konnte. 1

Das Inflationsniveau lag Anfang 2023 deutlich über dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) verfolgten Inflationsziel von 2 % im Euroraum, sodass die EZB mit einer sukzessiven Erhöhung des Leitzinses von 0 auf 4,5 % bis zum Herbst 2023 dagegenwirkte. Die Inflation sollte durch die Erhöhung des Leitindexes gemildert werden. Im November 2023 lag der Verbraucherpreisindex in Deutschland, welcher die für den Euroraum maßgebliche Einflussgröße darstellt, bei rund 3,2 %. Durch das gestiegene Zinsniveau konnte zwar die Steigerung der Teuerungsrate gemildert werden, jedoch beeinflusst die Zinsanhebung die Finanzierungskosten in der Wirtschaft und somit die Investitionsfreude von Unternehmen. Die Nachfrage, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus und der allgemeinen Bauinvestitionen, ging 2023 deutlich zurück. 2 Auch die Investitionsfreude von Unternehmen, insbesondere in die IT-Infrastruktur oder neue Technologien, war zurückhaltend. Investitionen werden eher in die kommenden Jahre verschoben und sorgen somit für einen Investitionsstau. 3

Neben der Geldpolitik wirken sich auch die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine sowie seit Oktober 2023 zwischen Israel und Palästina auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und Europa aus. Die Bedrohung der Ausbreitung der Konflikte und der direkten Einbeziehung von NATO-Mitgliedern führen zu Produktionsverlagerungen und Marktunsicherheiten. Zudem ist die sichere Versorgung mit Rohöl aus dem Nahen Osten gefährdet.

Letztlich sorgt zum Jahresende der Haushalt der Bundesregierung für das Jahr 2024 für einen weiteren Unsicherheitsfaktor. Die geplante Transformation von Teilen der Staatsausgaben in ein Sondervermögen für die Stärkung der Wirtschaft und den Ausbau des Klimaschutzes wurde durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt. 4 Hierdurch gelten für das kommende Jahr Ausgabebeschränkungen und Kreditobergrenzen, die den erhofften Wachstumsschub für die Wirtschaft abbremsen.

Durch diese Faktoren konnte im Jahr 2023 ein leichter Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland von rund einem halben Prozent verzeichnet werden. Trotzdem steigt im Jahr 2023 die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um 0,8 %, bei einer geringen steigenden Arbeitslosenquote von 5,7 %. 5 Auch in der übergreifenden EMEA Region (Europa, Naher Osten und Afrika) entspannt sich der Ausblick auf dem Arbeits- und Fachkräftemarkt. Laut einer Arbeitsmarktstudie der ManpowerGroup6 habe sich das Angebot auf dem Arbeitsmarkt im letzten Quartal 2023 positiv entwickelt und lasse auf einen weiteren Aufwärtstrend im Jahr 2024 hoffen. Eine der besten Beschäftigungsprognosen habe demnach u. a. die IT- Branche.

Die österreichische Wirtschaft durchlebte im Jahr 2023 einige Herausforderungen und Turbulenzen. Nach einer Rekord-Inflationsrate von 8,7 Prozent im Jahr 2022 ging die Teuerungsrate nach Prognosen des Wifo und des IHS im Jahr 2023 auf 7,7 Prozent bzw. 7,8 Prozent zurück. Für die beiden Folgejahre sieht es jedoch besser aus: Bei einer geschätzten Inflationsrate von 4,1 Prozent soll die österreichische Wirtschaft im Jahr 2024 real um 1,0 Prozent wachsen. Im Jahr darauf wird mit einem Wachstum von 1,3 Prozent und einer Inflationsrate von 3,0 Prozent gerechnet. Die starken Energiepreissteigerungen führten 2023 sogar zu einer Rezession in den besonders von Energieimporten abhängigen Industrieländern Österreich und Deutschland. Die Auftragslage der heimischen Industrie blieb auf sehr niedrigem Niveau. Z Fachkräftemangel und wochenlange Streiks prägten den wirtschaftlichen Alltag in Osterreich 2023. Die Beschäftigtenzahl lag auf einem Rekordniveau und wird voraussichtlich weiter auf etwa 4,5 Millionen steigen. 8

Die Digitalisierung ist in Österreich ein wichtiges Thema, das sowohl von der Regierung als auch von der Gesellschaft aktiv vorangetrieben wird. Die österreichische Regierung hat die Digital Austria als strategische Dachmarke geschaffen, um die digitale Transformation zu fördern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, den Wohlstand, den Klimaschutz, die Gesundheit und die Kulturvermittlung zu stärken. Dabei arbeitet sieressortübergreifend mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen. Österreich investiert in die Förderung von digitalen Grundkompetenzen. Workshops wie "Digital Überall" sollen in allen Gemeinden stattfinden, um die Bevölkerung fit für die digitale Welt zu machen. 9 Insgesamt ist Österreich auf einem guten Weg, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Gesellschaft sowie die Wirtschaft fit für den digitalen Wandel zu machen. Diese Entwicklung unterstützt das Geschäftsmodell, welches MAIT verfolgt, und führt zu einer nachhaltigen Investitionsbereitschaft bei den Kunden.

Die Konjunktur in der Schweiz im Jahr 2023 verlief deutlich unterdurchschnittlich. Die Expertengruppe für Konjunkturprognosen erwartete ein Wachstum des bereinigten Bruttoinlandprodukts (BIP) von 1,1 % für 2023. Dieses verhaltene Wachstum wurde teilweise durch Risiken im Zusammenhang mit dem monetären Umfeld beeinflusst. 10 Im zweiten Quartal 2023 stagnierte die Schweizer Wirtschaft nach einem schwungvollen Jahresauftakt. Der private Konsum wuchs erneut solide, während der Dienstleistungssektor auf breiter Basis expandierte. Allerdings gingen die Investitionen sowie die Wertschöpfung im Industriesektor zurück. 11

2.2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2023 zeigte sich die MAIT Gruppe unbeeindruckt von der gesamtwirtschaftlichen und politischen Lage in Deutschland und in der DACH-Region und kann mit einem Umsatzwachstum von 11 % gegenüber dem Vorjahr den Wachstumskurs der Vorjahre fortsetzen. Das Wachstum, sowohl organisch als auch anorganisch durch den Zukauf weiterer Unternehmen zur Stärkung und Ergänzung des Produktportfolios, ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie der MAIT Gruppe. Mit nunmehr über 750 MAITs in 3 Ländern kann sich die MAIT Gruppe unter den Top 10- Unternehmen im IT-Sektor behaupten. 12

Wachstumstreiber im Jahr 2023 waren insbesondere das Dienstleistungs- und Vertragsgeschäft. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze durch langfristige Kundenverträge (Support und Subscription) ist von 49 % im Jahr 2022 auf 53 % im Jahr 2023 angestiegen.

Diese Entwicklung zeigt eine sichere Kundenbasis und eine hohe Planbarkeit des Geschäftserfolgs mit Hinblick auf Rentabilität und Liquidität.

Die allgemeine Resilienz des Geschäfts der MAIT Gruppe zeigt sich vor dem Hintergrund der krisenträchtigen Zeiten einmal mehr in der Entwicklung des Vertragsgeschäfts für Wartungs- und Subscription-Verträge. Dies betrifft die Erweiterung des Vertragsbestands bei Bestandskunden sowie die Gewinnung von Neukunden. Somit können kurzfristige Umsatzrückgänge im Projektgeschäft durch einen konstanten Vertragsumsatz und einen planbaren Cashflow kompensiert werden.

Das Dienstleistungsgeschäft mit insgesamt rd. 27 % vom Gesamtumsatz, verbunden mit einem hohen Auslastungsgrad unserer Mitarbeiter, reflektiert den Erfolg als Lösungsanbieter für viele Kundenprojekte im ERP- und PLM-Geschäft. Die Dienstleistungsumsätze wurden sowohl durch eigenes Personal als auch in Kooperation mit Drittdienstleistern gesteigert. Ein hoher Qualitätsanspruch und der Wille nach stetiger Verbesserung sollen auch in Zukunft die Basis der Kundenzufriedenheit und langjährigen Treue bilden. Mit einem Zuwachs von 46 FTE (Full Time Equivalent; bezogen auf die durchschnittlichen FTE im Jahresverlauf) gegenüber dem Vorjahr konnten wir auch mitarbeiterseitig ein erfreuliches Wachstum erzielen.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden vertriebliche und fachliche Fokusthemen in den einzelnen Geschäftsbereichen aufbereitet, die in den kommenden Jahren das organische Wachstum der MAIT Gruppe positiv beeinflussen sollen. Wichtige Bausteine stellen insbesondere die bereichsübergreifenden Managed Services dar, die eine permanente und proaktive Steuerung der Kundensysteme ermöglichen. Auch Produktneuerungen und Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen sollen die Kunden weiterhin bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Erfolgsstrategie unterstützen.

Der Betrieb eines eigenen Rechenzentrums war für MAIT bereits vor einigen Jahren ein wichtiger Meilenstein in der Unternehmensgeschichte. Die Kunden vertrauen auf den sicheren und zuverlässigen Betrieb ihrer Prozesse und Applikationen, indem ihre Daten nach deutschem Datenschutzrecht und gültigen Sicherheitsstandards verarbeitet werden. Durch die steigende Kundenzahl und zunehmenden Anforderungen an Systemsicherheit und - skalierbarkeit entschied sich MAIT im vergangenen Jahr zu einem Umzug der MAIT.Cloud in eine neue Location nach Frankfurt a. M. Damit soll der Betrieb der eigenen sowie der Kundensysteme auf zukünftiges Wachstum ausgerichtet und noch sicherer und performanter gewährleistet werden.

Der Umsatzstrom Hardware konnte gegenüber dem Vorjahr nahezu auf konstantem Niveau gehalten werden. Die Lieferkettenprobleme, die in den vergangenen Jahren durch die Auswirkung der Covid19-Pandemie spürbar waren, sind weitestgehend überwunden. Im Geschäftsjahr 2022 war im Hardwareumsatz noch ein Hardwareauftrag mit hohem Volumen enthalten, der im Jahr 2023 in dieser Form nicht wiederholt werden konnte. Dies konnte jedoch durch eine breite Kundenbasis kompensiert werden. Das ergänzende Geschäft mit Hard- und Software unterstützt den positiven Geschäftsverlauf, indem Lizenzen und notwendige Hardware zuverlässig installiert, eingesetzt und betrieben werden können.

Das Ergebnis der MAIT Gruppe wird maßgeblich durch die Personalkosten beeinflusst. Als dienstleistungsorientiertes Unternehmen nimmt diese Position - neben dem Bezug von Waren, Software und Wartung von den Herstellern - die größte Aufwandsposition ein. Die Personalkosten- bzw. Personalaufwandsquote liegt im Jahr 2023 durchschnittlich bei rund 35,5 % gegenüber einem Wert von rund 34,4 % im Jahr 2022. Dieser Anstieg der Personalkosten ist bedingt durch ein insgesamt gestiegenes Personalkostenniveau durch den Mangel an Fachkräften am Markt und die erhöhte Nachfrage nach IT-Experten. Darüber hinaus wurden in den administrativen Bereichen der MAIT Gruppe Funktionen eingerichtet und bestehende Abteilungen verstärkt, um den geplanten Wachstumspfad in den kommenden Jahren bewältigen zu können. Letztlich wurde eine zugesagte Inflationsausgleichsprämie an die MAITs der deutschen Gesellschaften ausbezahlt.

Die übrigen Kostenpositionen wurden insbesondere in den Raum- und Mietnebenkosten sowie den Fuhrparkkosten belastet. In diesen Positionen wird der inflationsbedingte Kostenanstieg sichtbar.

Einen weiteren Einflussfaktor auf den Geschäftsverlauf bildet die Integration übernommener Gesellschaften und Kundenstämme. Durch die zusätzlichen Kapazitäten für Entwicklung und Dienstleistung in einzelnen Units kann der Auftragsbestand durch weitere hochqualifizierte Mitarbeiter noch besser bewältigt werden. Weiterhin kann das Produktportfolio weiter ausgeweitet werden. Auf der Gegenseite bringt die Zinsentwicklung im Rahmen der Refinanzierung der MAIT Gruppe erhöhte Zinssätze mit sich, die zu einem insgesamt erhöhten Liquiditätsbedarf führen. Die Erhöhung des Zinsniveaus kann zum Teil durch Zinssicherungsgeschäfte kompensiert werden.

Insgesamt konnte das Jahr 2023 zufriedenstellend abgeschlossen werden. Das Umsatzwachstum liegt über dem geplanten Niveau und stellt auch für die zukünftigen Geschäftsjahre eine sichere Basis dar. Das geplante steuerungsrelevante Ergebnis (adjusted EBITDA) wurde erreicht. Darüber hinaus konnte die Ziel-Umsatzrendite von min. 10 % übertroffen werden.

2.3. Lage

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf den Berichtszeitraum des Konzernabschlusses vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 mit den Vorjahreswerten für das Geschäftsjahr 2022:

2.3.1. Ertragslage

Der MAIT Konzern erzielte im Berichtszeitraum einen konsolidierten Gesamtumsatz von 175.716 TEUR (Vorjahr: 158.857 TEUR).

Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) beträgt 49,8 % (Vorjahr: 52,6 %), die Personalkostenquote (Personalaufwand im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) 35,4 % (Vorjahr: 34,4 %).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Zinsen, Beteiligungserträgen und Abschreibungen (EBITDA) als Indikator der finanziellen Leistungsfähigkeit ohne Bereinigung von Sondereffekten beträgt 14.538 TEUR (Vorjahr: 9.312 TEUR). Es sind Aufwendungen (Transaktions- und Strukturkosten) für neue Akquisitionen, Personalmaßnahmen und Strukturänderungen in Höhe von 3.277 TEUR (Vorjahr: 3.620 TEUR) als Sondereffekte angefallen. Die auf das um Sondereffekte bereinigte (adjusted) EBITDA in Höhe von 17.815 TEUR (Vorjahr: 12.933 TEUR) bezogene Umsatzrendite (im Verhältnis zu Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) betrug im Berichtszeitraum 10,1 % (Vorjahr: 8,1 %).

Inklusive planmäßiger Geschäfts- oder Firmenwertabschreibungen auf Konzernebene in Höhe von 14.250 TEUR (Vorjahr: 12.477 TEUR) liegt der Konzernfehlbetrag im Berichtszeitraum bei -12.750 TEUR (Vorjahr: -12.491 TEUR).

2.3.2. Vermögens-, Finanzlage und Investitionen

Die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag beträgt 158.235 TEUR (Vorjahr: 160.276 TEUR) und ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Geschäfts- oder Firmenwerte aus Akquisitionen geprägt. Auf der Passivseite dominiert die Finanzierung über Eigenkapital und Fremdkapital.

Im immateriellen Anlagevermögen ist die Veränderung zum Vorjahr im Wesentlichen auf die Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwertes durch Neuakquisitionen und planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Zudem wurden stille Reserven in Form selbsterstellter Software im Rahmen des Erwerbs der etagis GmbH als Vermögensgegenstände aktiviert. Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht angestiegen. Investitionen wurden insbesondere in eine neue Ausstattung von Schulungsräumen und eine moderne Arbeitsumgebung in unseren Geschäftsstellen getätigt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 12.606 TEUR bzw. 8,0 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 14.062 TEUR bzw. 8,8 %) ausgewiesen. Dagegen stehen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten von 4.832 TEUR bzw. 3,1 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 5.898 TEUR bzw. 3,7 %).

Die Barliquidität liegt bei 10.823 TEUR (Vorjahr: 10.162 TEUR). Für Details verweisen wir auf die Konzernkapitalflussrechnung. In der Konzernkapitalflussrechnung werden in der Zeile für Zugänge zum Konsolidierungskreis der gezahlte Kaufpreis und zugehörige gezahlte Anschaffungsnebenkosten korrigiert um im Rahmen des Erwerbs übernommene Finanzmittel ausgewiesen.

Der Konzern verfügt zum 31. Dezember 2023 über ein bilanzielles Eigenkapital von 27.830 TEUR (Vorjahr: 41.381 TEUR), welches aus dem Stammkapital von 3.000 TEUR, der Kapitalrücklage von 55.308 TEUR, der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung sowie dem Bilanzverlust von -29.796 TEUR (Vorjahr: -17.046 TEUR) besteht. Im Bilanzverlust sind kumulierte Abschreibungen auf Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von insgesamt 28.543 TEUR enthalten. Darüber hinaus sind im Rahmen der Umrechnung von einbezogenen Abschlüssen von Tochterunternehmen in fremder Währung Differenzen in Höhe von -681 TEUR (Vorjahr: 119 TEUR) entstanden. Es ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 17,6 % (Vorjahr: 25,8 %). Zusätzlich besteht ein konvertibles Darlehen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.676 TEUR, welches der MAIT Gruppe langfristig zur Verfügung steht und grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden kann. Im Falle einer Umwandlung läge die Eigenkapitalquote bei ansonsten gleichen bilanziellen Bedingungen bei 22,4 % (Vorjahr: 30,6 %).

Der Konzern hat Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 93.015 TEUR (Vorjahr: 81.193 TEUR), im Wesentlichen resultierend aus einem Konsortialkreditvertrag, der zur Finanzierung der Akquisitionen der MAIT GmbH und ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen wurde. Zum Abschlussstichtag stehen nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 12.410 TEUR zur Verfügung. Ein Betrag in Höhe von 4.627 TEUR wurde im Rahmen einer kurzfristig ausgelegten Revolving Credit Facility (RCF) zum Zwecke einer Überbrückungsfinanzierung in Anspruch genommen und innerhalb des 1. Quartals 2024 an die Kreditgeber zurückgeführt.

Die sonstigen Rückstellungen haben ein Volumen von 5.883 TEUR (Vorjahr: 5.794 TEUR) und bestehen zum Großteil aus Personalrückstellungen. Nähere Angaben zur Zusammensetzung werden im Konzernanhang angegeben.

2.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

2.4.1. Finanzielle Leistungsindikatoren

MAIT verfügt über ein Berichtswesen, in welchem das Management regelmäßig über Kennzahlen informiert wird. Im Fokus stehen hierbei die steuerungsrelevanten KPI wie die Entwicklung des Umsatzes, adjusted EBITDA und der daraus resultierenden Umsatzrendite. Ergänzende KPI wie Working Capital und Eigenkapitalentwicklung geben darüber hinaus einen Überblick über die Kapitalstruktur der Gruppe. In diesem Berichtswesen werden Kennzahlen an externe sowie interne Stakeholder bereitgestellt. Eine kommentierte Berichterstattung erfolgt monatlich.

Die relevantesten, da steuerungsrelevanten, Kennzahlen bilden hierbei der Umsatz und das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis aus operativem Geschäftsbetrieb (abgebildet durch das adjusted EBITDA). Das Ergebnis wird dabei im internen Berichtswesen um bestimmte Aufwands- und Ertragsgrößen, die einmalige oder ungewöhnliche Sondereffekte darstellen, angepasst. Durch diese Anpassungen werden außergewöhnliche Einflüsse auf den Geschäftserfolg, die zu Ausreißern in der langfristigen Ergebnisreihe führen, eliminiert.

Der Umsatz und das adjusted EBITDA wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Im Vergleich zum Budget konnte das Umsatzziel übertroffen werden. Ergebnisseitig liegt die MAIT Gruppe auf dem geplanten Niveau. Diese Entwicklung bezieht sich beiderseits auf den Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, indem zusätzliche Gesellschaften akquiriert wurden, als auch auf den Vergleich zum Konsolidierungskreis zum diesjährigen Abschluss (sog. "Like-for-Like Vergleich").

Im Prognosebericht des Vorjahres wurde ein weiteres Wachstum der MAIT Gruppe durch erhöhte Auftragseingänge im Bestandskundengeschäft, zusätzliche Projekte durch Neukunden sowie anorganischem Wachstum durch Zukäufe von Unternehmen angenommen. Diese Prognose konnte bestätigt werden. Im adjusted EBITDA konnte ebenfalls ein Wachstum zum Vorjahr erreicht werden. Ein Treiber für dieses Wachstum war die im Vorjahr erwartete gute Projektauslastung und die Zunahme des Vertragsgeschäfts.

Die Umsatzrendite als Verhältniskennzahl konnte auf einem weitestgehend konstanten Niveau gehalten werden. Zwar sind die Personalkosten in den operativen Landesgesellschaften durch zusätzliche Personalkapazität und in der Holding durch Bündelung und Erweiterung von Funktionen angestiegen. Diese Investitionen sollen zu einer soliden Basis für zukünftiges Wachstum führen, damit die Umsatzrendite gestärkt werden kann. Demgegenüber haben Neuakquisitionen die Umsatzrendite der Gruppe nachhaltig gestärkt. Durch diesen Mix bleibt die Umsatzrendite konstant und soll zukünftig durch Nutzung von Synergieeffekten und einem konstanten Kostenniveau durch Prozessoptimierung und -automatisierung gesteigert werden. Erstmalig wurde eine Umsatzrendite von über 10 % erreicht. Dieses Niveau soll nachhaltig beibehalten bzw. gesteigert werden.

Beim Working Capital ist zu berücksichtigen, dass die Lieferantenverbindlichkeiten, die üblicherweise ein längeres Zahlungsziel im Vergleich zu den Kundenforderungen haben, in der Regel durch die vorab eingehenden Kundenzahlungen vorfinanziert werden. Die Beschaffung von Fertigprodukten im Vorratsvermögen findet größtenteils projekt- bzw. auftragsbezogen statt, wodurch kein hoher Lagerbestand in der Gruppe geführt wird. Ein wesentlicher Anteil des Vorratsvermögens bildet angearbeitete, jedoch noch nicht vollständig umgesetzte und abgenommene Dienstleistung. Diese werden durch Fertigstellung oder Abnahme des Kunden in kurzen Zeiträumen zu Umsatzerlösen generiert.

Die Eigenkapitalausstattung ist dem Umfang der externen Finanzierung angemessen und durch finanzkräftige Kapitalgeber gesichert. Durch langfristige Finanzierungsverträge und eine gleichmäßige Working Capital-Quote bewegt sich auch die Eigenkapitalentwicklung auf einem planbaren Niveau und wird lediglich durch das Ergebnis beeinflusst.

Es bestehen darüber hinaus umfangreiche Möglichkeiten, finanzielle Kennzahlen und Entwicklungen in Echtzeit tagesaktuell über Business Intelligence-Systeme zu analysieren.

2.4.2. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die nicht finanziellen Leistungsindikatoren sind nicht steuerungsrelevant, haben jedoch einen ergänzenden Charakter und können bei Bedarf zur Entscheidungsfindung oder strategischen Ausrichtung der Gruppe als zusätzliche Indikatoren dienen.

MAIT wird durch ein Managementteam geführt, welches aus qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern besteht.

Entsprechend der Wachstumspläne der MAIT Gruppe liegt ein Schwerpunkt der Aktivitäten darin, neue MAITs zu gewinnen und ein attraktives Umfeld für alle MAITs zu schaffen. Ein besonderer Schwerpunkt wurde im abgelaufenen Jahr auf die Gewinnung neuer Auszubildender und dualer Studenten gelegt. Zum Jahresende beschäftigten die Gesellschaften der MAIT Gruppe 756 Mitarbeiter, davon 53 Auszubildende und Studenten.

Kontinuierlich durchgeführte Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte erhöhen nachhaltig die Arbeitsqualität sowie -sicherheit und tragen maßgeblich zur positiven Unternehmenskultur bei. Dies zeigt sich vor allem durch gut motivierte Mitarbeiter und eine hohe Leistungsbereitschaft.

Die Auslastung der MAITs ist ein weiterer, wichtiger Baustein für die Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Gesundheit der Kollegen. So analysieren die Führungskräfte und Mitarbeitenden der Bereiche durch eine entsprechende Aufbereitung der zurückgemeldeten Stunden die Leistungserbringung und Auslastung laufend, um dauerhafte Überlastung zu vermeiden und für eine nachhaltige Leistungsfähigkeit der MAITs zu sorgen. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel und das steigende Geschäftsvolumen in der MAIT Gruppe ist eine steigende Belastung in den Teams zu beobachten.

Gegenmaßnahmen, wie z. B. die Intensivierung des Recruitings und die Nutzung externer Personaldienstleister, können hierbei dauerhaft zu einer Entlastung sorgen. Auch die Beauftragung externer Dienstleister oder die Akquisition weiterer Unternehmen mit der Übernahme der angestellten Dienstleister sind Teil der langfristigen Maßnahmenstrategie. Kurzfristig kann eine gezielte, systemgestützte Einsatzplanung dafür sorgen, dass Auslastungsspitzen auf die Projektdauer verteilt werden.

Zur Erhaltung des langfristigen Geschäftserfolgs ist ein ausreichend hoher Auftragsbestand mit einem kontinuierlichen Auftragseingang notwendig. Hierzu werden die Auftragseingänge systemseitig erfasst und auf die einzelnen Geschäftsbereiche und Revenue Streams (Hardware, Software, Dienstleistung, Subscription, Wartung) zugeordnet. Der daraus resultierende Auftragsbestand und eine entsprechend abgeleitete Projekt- und Auftragspipeline geben Aufschluss über die Reichweite vorhandener Aufträge. Mit dem Auftragsbestand zum Abschluss des Jahres 2023 können die Geschäftsbereiche auf ein vertrieblich erfolgreiches Jahr zurückblicken. Das durch Unsicherheiten geprägte Folgejahr 2024 kann nach heutigem Stand zu wesentlichen Teilen durch den bestehenden Auftragsbestand ausgelastet werden.

3. Chancen-, Risikobericht

3.1. Risikomanagementsystem und Maßnahmen zur Risikoreduktion

Die MAIT Gruppe arbeitet laufend an der Ausgestaltung und Optimierung eines strukturierten, gruppenweit zentral geführten Risikomanagementsystems. Ziel ist eine regelmäßige und übersichtliche Darstellung der für das Unternehmen relevanten Risiken über ein Risikoportfolio und eine Risikobewertung.

Die Etablierung eines Risikomanagementsystems bei MAIT basiert zunächst auf der Identifizierung möglicher Risiken für die MAIT Gruppe. Hierzu werden potenzielle Risikofaktoren in denen für MAIT wesentlichen Kategorien Personal, Vertrieb & Projektrealisierung, Finanzen und Volkswirtschaft gesammelt. Diese werden anschließend anhand Ihres Auswirkungsgrades auf die weitere Geschäftstätigkeit von MAIT, z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadenausmaß bei Eintritt, detaillierter analysiert und priorisiert. Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein Risikokatalog, welcher die relevanten Risiken für die MAIT Gruppe zusammenfasst und als Basis zur weiteren Bewertung und Früherkennung von Risiken und Chancen dient.

Darauf aufbauend erfolgt eine regelmäßige Abfrage zur Einschätzung der identifizierten Risiken in den jeweiligen betroffenen Verantwortungs- bzw. Fachbereichen. Die Ergebnisse der Risikobewertung werden dokumentiert und mit den Bereichen kommuniziert.

Folgende Risiken wurden im Rahmen der Bewertung im vergangenen Geschäftsjahr als geschäftskritisch eingestuft und thematisiert:

Ausstattung des Unternehmens mit ausreichend und hoch qualifizierten Fachkräften;

Mitarbeiterzufriedenheit und Auslastung;

Ausfall wichtiger Mitarbeiter, z. B. bedingt durch Krankheit;

Allgemeiner Anstieg der Personalkosten;

Wettbewerbsfähigkeit, Kundenbindung & Auftragsauslastung;

Kosten für vertriebene Produkte und interne Leistungserbringung;

Ausfallrisiken größerer Kundenforderungen durch drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz;

Liquidität;

Geopolitische und volkswirtschaftliche Risiken;

der Ausfall von eigenen und Kundensystemen durch Systemfehler oder externe Eingriffe, wie z. B. Malware und Hackerangriffe.

Diese Risiken werden zusätzlich in den relevanten Fachabteilungen laufend beobachtet und frühzeitig an das Management kommuniziert. Durch regelmäßige Wochen- oder Monatsgespräche zwischen dem Management und den Fachbereichen wird laufend über den aktuellen Risikostand berichtet. Durch den Einsatz entsprechender systemseitiger Monitoring-Systeme wird die Beobachtung und Überwachung von Systemen zusätzlich unterstützt.

Wesentliche Risiken sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Gegensteuerung werden innerhalb des Managements und mit den Gesellschaftern sowie dem Beirat regelmäßig in Geschäftsleitungssitzungen, Beiratssitzungen oder Jour Fixe-Terminen diskutiert.

Zur Überwachung komplexer oder fachlich spezifischer Risiken, z. B. in den Bereichen Finanzierung/Treasury oder Compliance, werden hochqualifizierte Experten herangezogen. So besteht ein regelmäßiger Austausch mit verschiedenen Fachanwälten oder den Banking Teams der Gesellschafter 3i aus London und Frankfurt a. M.

Die Risiken im operativen Geschäft und der internen Abwicklung werden durch kontinuierliche Prozessoptimierung und -monitoring bei MAIT auf einem niedrigen Niveau gehalten. Hierzu wurde im Jahr 2021 - zunächst beschränkt auf die deutsche Organisation in der Gruppe - ein Team innerhalb der Organisation etabliert, das mit Unterstützung externer Partner das Projekt- und Prozessmanagement in der MAIT Gruppe optimiert und für das künftige Wachstum ausrichtet. Die Organisationen in Österreich und der Schweiz sollen im Laufe des Jahres 2024 mit der Umsetzung dieses Projekts beginnen.

Unter dem Projektnamen "MAIT in motion" wurden im Jahr 2022 kleinere Organisationseinheiten gebildet, die sich unter Koordination des zentralen Projektteams innerhalb der Geschäftseinheiten mit der kontinuierlichen Verbesserung von Prozessabläufen beschäftigen. Die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb der sog. KVP-Teams (KVP: kontinuierlicher Verbesserungsprozess) wird durch Key User gesteuert, die innerhalb ihrer Fachbereiche Maßnahmen aufnehmen und zur Verbesserung umsetzen sollen. Aus diesem Gesamtprojekt heraus werden hinsichtlich des Risikomanagements frühzeitige Warnsignale gesendet, wenn innerhalb eines Projekts Prozessschritte, -lücken oder -fehler identifiziert werden, die zu einem Geschäftsrisiko führen können. Durch die Prozessoptimierung werden diese Risiken dann eliminiert.

Es besteht, wie schon immer bei unserem Geschäftsmodell als Lösungspartner zur Digitalisierung von Kernprozessen, eine Abhängigkeit von unseren Partnern. Wir sind auch weiterhin in gewissem Maße davon abhängig, dass die Software-Produkte unserer Lieferanten für den relevanten Markt attraktiv sind und längerfristig Bestand haben. Hier hat gerade das Management der jeweiligen Lieferanten eine besondere Bedeutung. Neben einer funktionalen Attraktivität der Produkte müssen diese preislich konkurrenzfähig sein und das gesamte Unternehmen muss eine langfristige Strategie vermitteln können. Umso mehr setzen wir weiterhin auf unsere Multiproduktstrategie und damit auf eine reduzierte Abhängigkeit bzw. Anfälligkeit. Durch Kooperationen mit Hochschulen, Anwendergruppen, Fachpresse und eigene Evaluationen prüfen wir zudem fortwährend neue Markt- und Technologieentwicklungen.

Über die Entwicklungen unserer Tochtergesellschaften sind wir durch unser Reporting- und Controllingsystem laufend informiert. Bereits das Onboarding der Gesellschaften und die Integration in die MAIT Gruppe werden von spezialisierten Fachkräften begleitet. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken ersichtlich werden, tragen wir diesen durch bilanzielle Vorsorge entsprechend Rechnung.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 konnten vermehrt Meldungen von Kunden über die Anmeldung von Insolvenzverfahren, Schutzschirmverfahren oder ähnlichen vorsorglichen Maßnahmen, insbesondere in Deutschland und Österreich, verzeichnet werden. Wesentliche Forderungsausfälle oder Vertragskündigungen hieraus gingen jedoch nicht einher. Ein wirtschaftlicher Schaden ist somit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht eingetreten. Trotzdem wird vor diesem Hintergrund das Debitorenmanagement weiter intensiviert und der proaktive Austausch mit den Kunden gesucht. Weitere potenzielle Insolvenzmeldungen von wesentlicher Bedeutung sind zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht bekannt.

Über die genannten Sachverhalte hinaus sind keine weiteren Risiken bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt.

Es bestehen keine Risiken aus operativen oder derivativen Finanzinstrumenten.

3.2. Chancen

Die klare Gliederung unserer Unternehmensstruktur und konsequente Ausrichtung der Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen sowie eine starke landesbezogene Leistungserbringung mit übergreifenden Teams werden weiterhin das organische Wachstumspotenzial der gesamten Unternehmensgruppe stärken. Es steht dabei im Vordergrund, die Adressierung und Umsetzung des Beratungsniveaus und des umfangreichen Produktportfolios weiter in den Markt zu transportieren und unseren Kunden noch deutlicher die entsprechenden Mehrwerte aufzuzeigen. Die Werte "auf Augenhöhe" und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie der Fokus auf die Chancen der Digitalisierung sind dabei wesentliche Treiber für zukünftigen Erfolg.

In der Kombination mit den thematisch spezialisierten Einheiten hat das Unternehmen die Chance vom produktneutralen Ansatz der Analyse und Beratung über die spezifische Einführung bis hin zur langfristigen Betreuung den Kunden zu begleiten. Der Bereich des Komplementärverkaufs (Cross Selling und Up Selling) bietet gemeinsam für die Gesellschaften der Gruppe herausragende Chancen, da ein bestehender Kundenzugang einen deutlich vereinfachten Vertriebsprozess ermöglicht.

Durch die getätigten Zukäufe im laufenden Geschäftsjahr und weiterer potenzieller Akquisitionsziele sieht das Management in der breiteren Präsenz im DACH-Gebiet gute Chancen eines weiteren Geschäftsausbaus, auch länderübergreifend. Für dieses Wachstum steht der MAIT Gruppe mit den Gesellschaftern 3i und dem Beirat eine Gruppe von Stakeholdern zur Seite, die neben dem fachlichen Austausch und der Diskussion notwendige finanzielle Mittel und organisatorische Strukturen mitbringen. Durch diesen Rückhalt ist es dem Management möglich, die Geschäftsentwicklung von MAIT im Sinne der Mitarbeiter, Kunden und Partner weiter auszurichten.

4. Nachhaltigkeitserklärung

Das Thema Nachhaltigkeit rückt im Zuge globaler Entwicklungen und Krisen zunehmend in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Steigende Regularien sowie Stakeholder erwarten eine integrierte Berichterstattung über die ökonomische und nachhaltige Wertschöpfung von Unternehmen. Zusätzlich bewegt sich MAIT als IT-Dienstleister in einem dynamischen Marktumfeld und beeinflusst die zukünftige Nachhaltigkeit durch innovative Technologien.

Um dem wachsenden Interesse und unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen, bieten die folgenden Angaben einen Überblick über die Leistungen von MAIT im sozialen, unternehmenspolitischen und ökologischen Kontext.

4.1. MAITs

Der Erfolg der MAIT Gruppe fußt auf der Zufriedenheit, dem Know-How und dem tatkräftigen Einsatz unserer Mitarbeitenden (MAITs). Eine entsprechende Unternehmenskultur, ausgerichtet auf Chancengleichheit, offener Kommunikation und respektvollem Umgang miteinander, bietet die notwendige Basis. Hierzu integriert MAIT als Arbeitgeber die Mitarbeiter in die Ausrichtung und Aktivitäten des Unternehmens und fördert durch diverse Maßnahmen die persönliche Weiterentwicklung, sowie Work-Life-Balance der Mitarbeiter. Nicht zuletzt sorgt ein verlässlicher Arbeitsschutz und der stetige Fokus auf die Gesundheit unserer MAITs für eine nachhaltige Personalbindung.

Unter Wesentlichkeitsaspekten ist es für MAIT als Dienstleistungsunternehmen selbstverständlich, dass ein Großteil der wesentlichen Handlungsfelder dem sozialen Komplex entstammen. MAIT ist auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen und wird somit extern durch den Fachkräftemangel beeinflusst. Zusätzlich trägt MAIT aber auch die Verantwortung für die Gestaltung eines Arbeitsumfeldes, in dem sich alle Mitarbeiter wohlfühlen und beeinflusst die eigene Akquisition von neuem Personal.

Die nachfolgend dargestellten Kernziele und Maßnahmen beziehen sich auf die identifizierten wesentlichen sozialen Themenbereiche Unternehmenskultur, sozialer Dialog, Mitarbeiterentwicklung, Gesundheit & Arbeitssicherheit, Kundenzufriedenheit & Produktinnovation sowie gesellschaftliches Engagement.

4.1.1. Unternehmenskultur

Für MAIT sind die Mitarbeitenden ein wertvolles Gut und der Schlüssel zum persönlichen und strategischen Erfolg. Zur Gewinnung und langfristigen Bindung kompetenter MAITs liegt ein Schwerpunkt der weiteren Unternehmensausrichtung auf der Etablierung einer Unternehmenskultur auf Augenhöhe. Die Vielfalt unserer Mitarbeiter, eine Kommunikation miteinander und die Förderung der persönlichen Weiterentwicklung werden hierbei als wesentliche Wert-treiber betrachtet.

Die Umsetzung einer ",MAIT-Kultur", mit der sich die Mitarbeiter identifizieren können, obliegt MAIT selbst. Extern wird MAIT durch den Fachkräftemangel (insbesondere in technischen Be-rufen) beeinflusst. Die Wesentlichkeit dieses Themas, sowie die der nachfolgenden Bestandteile der Unternehmenskultur sind für MAIT somit als hoch einzustufen.

4.1.2. Arbeitgeberattraktivität

Die Arbeitgeberattraktivität ist essenziell für den Erhalt, sowie Neuerwerb von Mitarbeitern. Die nachfolgenden Parameter bieten hierzu zunächst einen Überblick über den Status Quo unserer Mitarbeiterstruktur sowie der Fluktuation:

Um ein produktives Arbeitsumfeld, sowie die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern zu fördern legt MAIT einen großen Wert auf eine offene Bürogestaltung und bietet weitere zahlreiche Möglichkeiten sich untereinander auszutauschen. Dafür stehen den MAITs Aufenthaltsräume, kleinere Grünanlagen oder Kreativräume zur Verfügung. Moderne Kommunikationstechnologien ermöglichen ein mobiles und flexibles Arbeiten zur Förderung der Work-Life-Balance.

Um auch einen länder- und fachbereichsübergreifenden Austausch zu ermöglichen, wird jedes Jahr ein Sommerfest veranstaltet, bei dem MAITs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammenkommen und ihr Netzwerk erweitern. Regelmäßige nationale, sowie standortbezogene Veranstaltungen fördern zusätzlich eine positive Arbeitsatmosphäre vor Ort und bieten jedem MAIT die Möglichkeit die Unternehmenskultur aktiv mitzugestalten. Darüber hinaus wird der gegenseitige Austausch durch regelmäßige Online-Meetings gewährleistet, um einen laufenden Informationsfluss beizubehalten.

MAIT beteiligt sich regelmäßig an verschiedenen Projekten, um sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen zu unterstützen. Zu einem festen Bestandteil ist dabei die Restcent-Initiative geworden. Bei dieser freiwilligen Aktion werden die Cent-Beträge nach dem Komma der Gehaltsüberweisungen gesammelt und einem karitativen Zweck zur Verfügung gestellt. Dabei können alle teilnehmenden MAITs Spendenempfänger vorschlagen, die ihnen besonders am Herzen liegen. So wurden in den vergangenen Jahren Kinderhospiz-Einrichtungen, Tierschutzorganisationen oder weitere wohltätige Organisationen und Vereinigungen finanziell unterstützt.

Nicht zuletzt setzt MAIT auf das Konzept "Mitarbeiter werben Mitarbeiter". Hierbei haben die MAITs die Möglichkeit freiwillig selbst, gegen eine finanzielle Vergütung neues Personal anzuwerben. Die Unternehmenskultur wird somit transparent nach außen kommuniziert und sowohl MAIT als auch die Mitarbeiter selbst, profitieren von dieser Kooperation.

4.1.3. Sozialer Dialog

Der regelmäßige Austausch mit den Mitarbeitern unterstützt die laufende Optimierung der Unternehmenskultur. Ferner eröffnet es Anhaltspunkte für Maßnahmen zur Förderung positiver und Minimierung negativer Auswirkungen auf die eigene Belegschaft oder anderer Nachhaltigkeitsaspekte.

Insbesondere in Krisenzeiten, welche geprägt sind durch eine hohe wirtschaftliche Unsicherheit und Veränderungen für Mitarbeiter, ist eine offene Kommunikation unerlässlich, um das Vertrauen der Beschäftigten und auch der Kunden zu wahren. Dafür setzt die Geschäftsleitung gemeinsam mit der Personalabteilung auf eine Vielzahl von Kommunikationskanäle, um eine größtmögliche Transparenz im Unternehmen zu gewährleisten. Über wöchentliche Newsletter, dem Intranet oder über die Social-Media-Kanäle werden die MAITs über Neuerungen im Unternehmen, dem Aufbau eines neuen Standortes, neugewonnene Kunden oder neue Kollegen informiert. Darüber hinaus bieten Townhall Meetings im Unternehmen, die in der Regel einmal monatlich auf nationaler oder gruppenweiter Ebene stattfinden, die Möglichkeit sich untereinander über die aktuellen Themen auszutauschen und gegebenenfalls Rückfragen an die Geschäftsleitung zu stellen.

Seit 2023 werden zusätzlich regelmäßige anonymisierte Puls-Umfragen von der Personalabteilung durchgeführt, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter bezüglich der Arbeitsbedingungen zu messen. Die Ergebnisse werden anschließend evaluiert und transparent im Rahmen der Townhall Meetings sowie auf Teamebene kommuniziert. Dies gewährleistet eine gezieltere Verbesserung des Arbeitsumfeldes. Die Anonymität der Umfragen eröffnet außerdem eine offene Feedbackkultur, in welcher es jedem MAIT möglich ist, konstruktiv Kritik zu äußern.

4.1.4. Diversität

Diversität stärkt die Innovationskraft, fördert den Ideenaustausch und setzt das volle Potenzial der Beschäftigten frei, welches das Erarbeiten von Lösungen aus verschiedenen Blickwinkeln ermöglicht.

Aus diesem Grund setzt MAIT auf ein weltoffenes Miteinander, bei dem kein Platz für Diskriminierung ist. Ungeachtet der Merkmale Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sexuelle Orientierung und körperliche Möglichkeiten behandelt MAIT seine Mitarbeitenden gleich und bietet ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sowie eine Kultur der wechselseitigen Achtung und Wertschätzung.

Die Einhaltung der Diversität ist zentraler Bestandteil der Compliance Richtlinie, die unternehmensweit Gültigkeit hat. Sie kodifiziert die Anti- Diskriminierungskultur und fordert alle MAITs aktiv dazu auf, Chancengleichheit zu fördern und sich für einen respektvollen Umgang miteinander einzusetzen. Dabei wird jeder Form von Diskriminierung entschieden entgegengetreten und mittels Sanktionen geahndet. Ferner benennt die Richtlinie konkrete Kontaktdaten, Prozesse und Meldekanäle, an welche sich Betroffene und Hinweisgeber z.B. im Falle von Diskriminierung wenden können. Die Inhalte der Richtlinie, sowie Meldekanäle werden in Kapitel 4 näher beleuchtet. Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle von Diskriminierung und Belästigung gemeldet.

4.1.5. Mitarbeiterentwicklung

In Bezug auf die Wesentlichkeitsanalyse trägt MAIT mit einer Förderung der Mitarbeiter zur Ausbildung qualifizierter Fachkräfte in der Gesellschaft (insbesondere in Hinblick auf die Be-deutung von IT-Kenntnissen) bei. Ferner herrscht in technischen Berufen verstärkt ein Fachkräftemangel.

Um die eigenen hohen Qualitätsansprüche dauerhaft erfüllen zu können, setzt MAIT auf die eigene Ausbildung von Fachkräftenachwuchs. Ob klassische Ausbildung oder duales Studium. Bei MAIT werden aus Talenten echte Experten in der Softwareentwicklung, IT-Administration und weiteren Bereichen. Dabei haben sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Ausbildungsberufen und Studiengängen an mehreren Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 absolvieren XX Stuzubis (duale Studenten und Auszubildende) ihre Ausbildung bei MAIT.

Um die Schülerinnen frühzeitig von den zahlreichen Vorteilen einer Ausbildung oder eines dualen Studiums bei MAIT zu überzeugen, wurden in den vergangenen Jahren mehrere Schulkooperationen abgeschlossen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Mit den ersten Schulen konnten bereits Kooperations- und Praxisseminare durchgeführt werden, in denen die Absolventen, angeleitet von den dualen Studenten bei MAIT, beispielsweise ein ERP-System für einen fiktiven Kunden eingeführt haben. Während dieser Seminare können sich die Schüler digitale Kompetenzen aneignen und erlernen erste Projektmanagementfähigkeiten. Die Auszubildenden und Studierenden sammeln demgegenüber Erfahrung in der Projektleitung, Beratung und Wissensvermittlung. MAIT plant für die kommenden Jahre den Ausbau des Angebots dieser Seminare an weiteren Schulen.

Da die persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter für MAIT einen wichtigen Erfolgsfaktor darstellt, werden Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Dabei sind gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter fester Bestandteil der Personalentwicklung von MAIT. In jährlichen Mitarbeitergesprächen evaluieren die Vorgesetzten gemeinsam mit den Beteiligten die individuellen Leistungen und Entwicklungspläne. Auf dessen Basis werden neue Zielvereinbarungen getroffen, die durch das aktive Angebot von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten erreicht werden sollen. Neben den gängigen Seminaren zur Anwendung von Softwareprodukten wie Microsoft Excel und PowerPoint können sich geeignete MAITs auch zu von der RWTH Aachen zertifizierten Projektmanagern ausbilden lassen. Hier werden sowohl persönliche als auch methodische Kompetenzen vermittelt, die bei erfolgreicher Absolvierung unmittelbar im Projektalltag angewendet werden können.

Die kontinuierliche und gezielte Qualifizierung und Entwicklung der Mitarbeiterinnen können somit das Spektrum wichtiger Kompetenzen und Knowhow im Unternehmen erweitern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zur Arbeitsqualität und -sicherheit sowie einer positiven Unternehmenskultur leis-ten.

Auf Ebene der Führungskräfte finden mehrmals jährlich Workshops und Tagungen statt, in denen operative und strategische Maßnahmen erarbeitet werden.

4.1.6. Arbeitsschutz und Gesundheit

MAIT trägt mit einem guten Arbeitsschutz zu einer guten Unternehmenskultur und dem Erhalt von Mitarbeitern bei. Ferner ist MAIT auch auf gesunde Mitarbeiter angewiesen, da sich der Ausfall von Mitarbeitern auf den Erfolg von MAIT auswirkt.

MAIT unterstützt gesundheitsfördernde Aktivitäten und Mitgliedschaften für die Mitarbeiter. So werden Mitgliedschaften für Fitnessstudios finanziell gefördert oder das sog. JobRad-Leasing angeboten, bei dem Fahrräder oder e-Bikes über bestimmte Finanzierungsmodelle vorteilhaft erworben werden können.

Die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, z. B. ergonomische Bürogestaltung oder Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, ist eine Selbstverständlichkeit für MAIT. Diese wird durch regelmäßige gesetzliche sowie freiwillige Überprüfungen durch anerkannte Sach-verständige erfolgreich geprüft.

4.2. MAIT macht's digital: Nachhaltigkeit bei Kunden

Der zunehmende Digitalisierungsprozess, beschleunigt durch externe Faktoren wie beispielsweise der Corona-Pandemie, stellt Unternehmen aller Branchen vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig ergeben sich neue Potentiale, das bisherige Arbeiten in Unternehmen nachhaltiger zu gestalten.

Als IT-Unternehmen versteht sich MAIT in einer Schlüsselposition, die zukunftsorientierte Transformation unserer Kunden mittels innovativer Technologien zu begleiten. Der Einsatz ressourcenschonender und energieeffizienter Produkte verbessert die Arbeitsausstattung und Produktivität unserer Kunden. Ferner optimieren intelligente Lösungen und IT-Dienstleistungen ineffiziente Prozesse.

MAIT kodifiziert die Entwicklung umweltfreundlicher sowie sozialer und unternehmenspolitischer Standards entsprechender Technologien in seinem Verhaltenskodex für Lieferanten. Alle Zulieferer sind somit angehalten, Nachhaltigkeit entlang ihrer Produktkonzipierung zu berücksichtigen, um eine nachhaltige Wertschöpfung bis hin zum Endverbraucher zu gewährleisten.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen gehören die Einhaltung gültiger Gesetze sowie die Erfüllung bestimmter sozialer, ökologischer und unternehmenspolitischer Standards zum Selbstverständnis für MAIT. Dieses Verständnis fordert MAIT auch von jeglichen Geschäfts-partnern. Ferner ist es als IT-Unternehmen unabdingbar die Vertraulichkeit unserer Stakeholder mittels verlässlichen Datenschutzes und Informationssicherheit zu wahren. Letzteres betrifft direkt das Geschäftsmodell von MAIT und hätte im Falle unzureichender strategischer Beachtung Auswirkungen auf den Erfolg sowie die Reputation von MAIT.

4.2.1. Compliance & Konfliktprävention

Compliance bedeutet die Einhaltung geltenden Rechts und Vorschriften, unternehmensinterner Regelungen sowie der bewusste, respektvolle Umgang miteinander und mit Kunden, Dienstleistern und Lieferanten. Zur Einhaltung und Regelung der Compliance wurden die bisher lokal geltenden Regelungen in einer ab dem 1. Januar 2023 unternehmensweit gültigen Richtlinie zusammengefasst. Die Inhalte der Richtlinie sind von allen MAITs verpflichtend zu befolgen.

Übergreifendes Ziel bildet die Gewährleistung des bestmöglichen Arbeitsumfelds für alle MAITs. Hierzu umfasst die Richtlinie einen allgemeinen Verhaltenskodex und Regelungen zum Umgang mit Bestechung, Korruption oder Kartellrecht. Ferner werden eine Prozessbeschreibung sowie Meldekanäle und mögliche Kontaktstellen im Falle eines Compliance-Verstoßes genannt.

Alle MAITs halten sich an ethische Grundsätze und pflegen einen respektvollen Umgang mit-einander. Hierzu gehören insbesondere eine Null-Toleranz gegenüber Diskriminierung und die aktive Förderung von Chancengleichheit. MAIT positioniert sich klar für die Beachtung international anerkannter Menschenrechte, die Vereinigungsfreiheit und eine angemessene Vergütung. Jegliche Form von Bestechung, Korruption oder wettbewerbsschädigenden Verhaltens wird abgelehnt und durch Leitlinien, z. B. zum Umgang mit Geschenken oder ",Branchenlösungen", antizipiert. Interessenkonflikte, insbesondere zwischen beruflichem und privatem Umfeld, sind zu vermeiden. Potenzielle Interessenkonflikte sind offenzulegen.

Zusätzlich wird die Einhaltung bestimmter Umweltstandards, sowie Normen bezüglich der Arbeitssicherheit und Datenschutz verlangt. Diese werden separat an relevanter Stelle der Nachhaltigkeitserklärung näher betrachtet.

Im Falle von Compliance-Verstößen sorgen Compliance-Beauftragte in den Landesgesellschaften in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung und ggf. weiteren Funktionen für eine ausführliche Aufarbeitung der Vorfälle und entsprechende Sanktionierung. Letztere orientieren sich am Schweregrad des Vorfalls, welcher anhand definierter Kriterien bewertet wird. Die Complianceverstöße und daraus resultierende Maßnahmen werden vertraulich behandelt.

Zur Meldung unrechtmäßiger Handlungen und zur Befolgung der landesspezifischen Hinweisgeberschutzgesetze werden entsprechende Meldekanäle bereitgestellt. Ferner bietet die Compliance Organisation eine zentrale, landesspezifische Anlaufstelle per Mail.

Zur Bewusstseinsschaffung der Compliance-Regelungen im Unternehmen und zur Gewährleistung der Einhaltung der Richtlinie werden bedarfsorientiert Schulungen veranstaltet.

Die Compliance Funktion bei MAIT setzt sich aus den Geschäftsführern und den jeweiligen Compliance Beauftragten der Landesgesellschaften zusammen.

4.2.2. Lieferanten

Um die Berücksichtigung gewisser Nachhaltigkeitsstandards entlang der vorgelagerten Wert-schöpfungskette sicherzustellen, hat MAIT zu Beginn 2022 einen Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct) verabschiedet.

Dieser veranlasst die Einhaltung sozialer und unternehmenspolitischer Kriterien, sowie einen bewussten Umgang mit der Umwelt bei der Errichtung neuer Lieferantenbeziehungen bzw. bestehenden Geschäftspartnern. Die Kriterien basieren auf der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen.

Innerhalb der ökologischen Dimension sind Hersteller dazu angehalten nachhaltige Produkte zu entwickeln, sowie sich ressourcenschonender Produktionsabläufe zu bedienen. Fener wird auf die Gewährleistung eines optimalen Umweltschutzes in Zusammenhang mit einer Minde-rung negativer Auswirkungen auf die Umwelt verwiesen. Soziale Kriterien beinhalten die Beachtung geltender Menschenrechte, des Vereinigungsrechts, Förderung der Gesundheit und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter, sowie das Leben einer Anti-Diskriminierungskultur. Die Lieferanten haben sich selbstverständlich compliance-konform zu verhalten und pflegen einen sensiblen und rechtsentsprechenden Umgang mit Datenschutz.

Die externen Partner sind verpflichtet die Befolgung des Lieferantenkodizes zu bestätigten. Anlassbezogen ergreift MAIT tiefergehende Maßnahmen z.B. Audits, um die Befolgung des Kodex zu realisieren.

4.2.3. Informationssicherheit und Datenschutz

Der Datenschutz wird bei MAIT im Rahmen einer Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinie reguliert. Die Richtlinie ist in Verbindung mit dem internen Datenschutz-Handbuch anzuwenden. Die Kenntnis sowie Einhaltung der bestehenden Regelungen ist verpflichtend von allen MAITs zu bestätigen.

Die Richtlinie beinhaltet Grundsätze zur sicheren Datenverarbeitung, wie z. B. Speicherorte und Umgang mit nicht mehr benötigten Daten. Ferner werden Hinweise zur datenschutzkonformen Kommunikation von Daten, Sensibilisierung für Schadsoftware und Verhinderung des Zugangs unbefugter Personen zu Daten gegeben. Weiterhin regelt sie die Nutzung mobiler Geräte und von IT im privaten Umfeld. Abschließend verpflichtet die Richtlinie auf das Datengeheimnis und zur Einhaltung sonstiger datenschutzbetreffender Gesetze. Das Datenschutzhandbuch bietet ergänzend einen detaillierten Überblick über alle zu beachtenden Regularien im Zuge des Datenschutzes und gewährleistet somit ein umfassendes Know-How zum Umgang mit Informationssicherheit.

Die interne Richtlinie gibt zusätzlich Informationen über Anlaufstellen und Kontaktdaten bei Verstößen und garantiert einen vertraulichen Umgang mit den entsprechenden Meldungen. Datenschutzrelevante Vorfälle sind umgehend dem internen Datenschutzkoordinator, sowie den Geschäftsführern der MAIT-Gruppe mitzuteilen. Hierzu existiert ein gruppenweiter Meldekanal.

Grundsätzlich liegt der Datenschutz in der Verantwortung der einzelnen MAITs. Der Daten-schutz wird durch einen gruppenweit verantwortlichen Datenschutzbeauftragten sowie landes-verantwortliche Koordinatoren für die Umsetzung und Überwachung von Datenschutzmaß-nahmen gesteuert.

4.3. Umwelt

Der Bereich Umwelt wurde für MAIT als Dienstleistungsunternehmen nicht als auswirkungsintensives Handlungsfeld im Nachhaltigkeitskontext identifiziert. Trotzdem versucht MAIT insgesamt den schadhaften Einfluss von Reisetätigkeiten durch unsere Mitarbeiter und den Energieverbrauch der Standorte auf ein ordentliches Maß zu beschränken.

Der Fuhrpark unterliegt einer unternehmensweit gültigen Dienstwagenregelung. Hierin ist auch eine funktionsabhängige maximal zulässige CO 2 - Emmissionsgrenze vorgeschrieben, die den gesamten CO 2 -Ausstoß der Fahrzeuge eindämmen soll. Langfristig soll die Elektromobilität in der MAIT Gruppe ausgebaut werden. Hierzu wurden bereits einige Standorte mit Ladesäulen ausgestattet. Durch Lieferschwierigkeiten von Elektrofahrzeugen und mangelnder Bestellmöglichkeit neuer Fahrzeuge ist die Umstellung der Flotte zeitlich verschoben worden. Erste Fahrer haben jedoch bereits ihr neues "E-Auto" in Empfang genommen. Zusätzlich bietet MAIT durch die bereits in Kapitel 3 beschriebene Möglichkeit zum JobRad-Leasing eine umweltschonende Mobilitätsalternative.

Die Standorte wurden, in Zusammenarbeit mit den Vermietern, teilweise mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet, die neben dem Stromverbrauch der Gebäude selbst auch Strom für die umliegenden Gegenden in das Netz einspeisen. Ferner werden regelmäßig Energiesparmaß-nahmen erarbeitet, die zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs und gleichzeitig zu einer Kostensenkung führen.

Die internen Regelungen zum Umwelt- und Ressourcenschutz sind im Rahmen der Compliance-Richtline für unsere Mitarbeiter und im Lieferantenkodex kodifiziert und folglich verpflichtend umzusetzen.

5. Prognosebericht

Trotz der derzeitigen konjunkturellen Rahmenbedingungen erwartet die Geschäftsführung der MAIT Gruppe auch für das kommende Geschäftsjahr eine Fortsetzung des Wachstums im Jahr 2024. Ein wesentlicher Teil des Wachstums soll durch den weiterhin konsequenten Fokus auf den Ausbau der Bestandskunden und die Gewinnung von Neukunden gebildet werden. Dabei sollen vertriebliche und fachliche Fokusthemen zielgerichtet platziert werden, um den Kunden weiterhin maximale Unterstützung bei der Erreichung des Geschäftserfolgs anzubieten.

Wir erwarten, dass die Kunden weiterhin Priorität auf die Steigerung der Produktivität, jedoch, verstärkt durch die erwartet mittelfristig anhaltende Inflation, auch auf Kosteneinsparung legen. Für beide Schwerpunkte bietet MAIT Lösungen an, indem effizienzsteigernde Produkte im PLM-Bereich sowie effiziente ERP-Lösungen zur Prozess- und Organisationsoptimierung angeboten werden. Wir gehen davon aus, dass es im Bereich der Bestandswartung gegenüber dem Vorjahr zu keiner erhöhten Kündigungsrate kommt. Ausgehend von dem fortdauernden positiven Auftragseingang, insbesondere im Bereich der Softwarelizenzen für Neueinführungen im ERP-Bereich, erwarten wir eine gute Projektauslastung und eine kontinuierliche Zunahme des Wartungs- und Supportgeschäfts. Um die Kundenbindung zu intensivieren, wird der vertriebliche Fokus vermehrt auf die Individualisierung der Kundenlösungen gelegt. Hierzu werden die sog. "MAIT Module", d. h. durch MAIT eigenentwickelte Ergänzungen der Produkte unserer Partner und erweiternde Module, stärker bei den Kunden eingesetzt. Diese Module bilden für MAIT ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.

Zusätzlich werden die Systeme unserer Bestandskunden, die bisher in unserem Rechenzentrum in Pforzheim betrieben wurden, in eine neue Location nach Frankfurt a. M. umgezogen. Mit diesem Umzug und der damit einhergehenden Partnerschaft mit dem Betreiber des Rechenzentrums schaffen wir eine noch sicherere und flexiblere Umgebung für die Systeme unserer Kunden. In den kommenden Jahren soll die Anzahl der Kunden im Rechenzentrum signifikant gesteigert werden, um wirtschaftliches Wachstumspotenzial zu generieren und gleichzeitig den Kunden ein breiteres Portfolio durch den Einsatz verschiedener Managed Services anzubieten.

Im Bereich der für uns wichtigen Partner ABAS, Comarch, HPE, PTC und Siemens erwarten wir eine weiterhin vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit, die auf langfristigen beiderseitigen Erfolg ausgerichtet ist.

Aus heutiger Sicht ist eine Steigerung der Mitarbeiteranzahl im ERP-, IT- und PLM-Geschäft vorgesehen. Die Gewinnung und Bindung neuer MAITs bleibt wesentlicher Wertschöpfungsfaktor und wird durch gezielte Maßnahmen begleitet. Der hohe Wettbewerbsdruck am Fachkräftemarkt, insbesondere im IT-Sektor, und der zunehmend stärker ausgeprägte Bewerbermarkt stellen große Herausforderungen für das Recruiting dar. Hierzu wurde die Kapazität in der Gruppe verstärkt, um noch gezieltere Maßnahmen umsetzen zu können.

Auch die Ausbildung neuer MAITs ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunft. Mittlerweile werden diverse Studiengänge und Ausbildungszweige angeboten, um junge Bewerber anzusprechen und MAIT als Arbeitgeber attraktiv zu machen. In den vergangenen Jahren konnten somit über alle Fachbereiche wertvolle MAITs gewonnen werden.

Zusammenfassend wird für das Geschäftsjahr 2024 insgesamt mit einem weiteren organischen Anstieg (ohne zusätzliche Akquisitionen) der Umsatzerlöse gerechnet. Der Fokus liegt hierbei auf einem nachhaltig ausgerichteten Wachstum, insbesondere durch zusätzliche wiederkehrende Umsatzerlöse aus Support- oder Subscriptionverträgen (Recurring Revenues). Das geplante Umsatzwachstum für das Jahr 2024 liegt leicht unter dem Niveau der Vorjahre, da keine Hardware- oder Softwareprojekte mit hohem Umsatzvolumen geplant sind. Vielmehr soll der Dienstleistungsumsatz, für den tendenziell eine höhere Marge erzielt werden kann, und die Recurring Revenues erhöht werden.

Das steuerungsrelevante Ergebnis (adjusted EBITDA) soll moderat verbessert werden, indem die Ergebnismarge (adjusted EBITDA / Gesamtleistung) auf einem Niveau oberhalb von 10 % gehalten wird.

In der dargestellten Betrachtung wird zunächst nur das organische Geschäftswachstum berücksichtigt. Anorganische Unternehmenskäufe sind in der dargestellten Planung zwar nicht enthalten, jedoch wurde im Geschäftsjahr 2024 bereits eine Akquisition durchgeführt. Weitere Unternehmenserwerbe sind in Planung. Das anorganische Wachstum folgt einem langfristig ausgerichteten Wachstums- und Entwicklungsplan für die MAIT Gruppe.

 

Rottweil, 29. April 2024

Geschäftsführung

Philipp Närdemann

Stefan Niehusmann

Axel Schmied

1 vgl. IW-Konjunkturprognose Winter 2023, Köln 2023.
2 ebd.
3 vgl. Gartner in: "2024 mehr als fünf Billionen Dollar IT-Investitionen - aber nicht bei Gen-KI", abrufbar unter: https://heise.de/-9346723, letzter Abruf: 31.12.2023.
4 Bundesverfassungsgericht, 2023, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig, Pressemitteilung, Nr. 101/2023, 15.11.2023.
5 vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1224/umfrage/arbeitslosenquote-in-deutschland-seit-1995/, letzter Abruf: 11.04.2024.
6 vgl. ManpowerGroup Arbeitsmarktbarometer für das 1. Quartal 2024, abrufbar unter: https://www.manpowergroup.de/de/insights/studien-und-research/studien/2023/12/10/23/20/arbeitsmarktbarometer-meos-q1-2024, letzter Abruf: 11.04.2024.
7 Vgl. https://industriemagazin.at/news/oesterreichs-wirtschaft-2023-ein-turbulentes-jahr/, letzter Abruf: 11.04.2024.
8 Vgl. https://www.statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetige-merkmale, letzter Abruf: 11.04.2024.
9 Vgl. https://www.digitalaustria.gv.at/WissensWert/E-Gov-A-Z/Digitalisierungsstrategien.html, letzter Abruf: 11.04.2024.
10 Vgl. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/wirtschaftslage-wirtschaftspolitik/Wirtschaftslage/konjunkturprognosen.html, letzter Abruf: 11.04.2024.
11 Vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97779.html, letzter Abruf: 11.04.2024.
12 Laut Lünendonk-Liste 2023: "Führende mittelständische IT-Beratungs- und Systemintegrations- Unternehmen in Deutschland"
13 Dieses Kapitel dient der Darstellung von Maßnahmen und Initiativen, die MAIT in Bezug auf ESG unternimmt. Die Beachtung der Vollständigkeit oder bestimmungsgemäßen Anwendung von Standards ist nicht Inhalt der Konzernabschlussprüfung. Das gesamte Kapitel 4 des Lageberichts ist nicht Gegenstand der Konzernabschlussprüfung.

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte 367.637 333.994
2. Entgeltlich erworbene Rechte und Lizenzen 6.930.724 3.595.504
3. Geschäfts- oder Firmenwert 115.375.562 117.951.102
4. Entgeltliche erworbene Kundenstämme und -verträge 1.263.018 1.856.245
5. Geleistete Anzahlungen 430.277 0
124.367.219 123.736.845
II. Sachanlagen
1. Einbauten auf fremden Grundstücken 107.336 121.979
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.159.538 1.759.915
3. Geleistete Anzahlungen 0 89.202
2.266.873 1.971.096
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 15.917
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 103.907 101.566
103.907 117.483
126.737.999 125.825.424
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. In Arbeit befindliche, unfertige Leistungen 866.681 127.560
2. Warenbestand 686.095 842.322
1.552.776 969.881
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.606.297 14.062.045
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.413.101 2.812.800
14.019.399 16.874.846
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.823.138 10.161.825
26.395.312 28.006.552
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.747.467 4.775.838
D. Aktive latente Steuern 354.283 1.668.328
158.235.062 160.276.143

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000 3.000.000
II. Kapitalrücklage 55.307.900 55.307.900
III. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung -681.286 119.299
IV. Verlustvortrag -17.046.268 -4.555.249
V. Konzernjahresfehlbetrag -12.750.206 -12.491.019
27.830.140 41.380.931
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 964.400 1.548.350
2. Steuerrückstellungen 1.176.504 763.797
3. Sonstige Rückstellungen 5.883.179 5.793.861
8.024.083 8.106.007
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 93.015.124 81.192.946
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.403.843 1.737.583
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.832.441 5.897.765
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7.676.021 7.668.352
5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.397.033 7.583.138
davon aus Steuern EUR 2.415.444 (Vj: TEUR 2.597)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 187.622 (Vj: TEUR 266)
113.324.463 104.079.784
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.322.501 6.118.521
E. Passive latente Steuern 2.733.874 590.900
158.235.062 160.276.143

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 175.715.891 158.857.230
2. Erhöhung bzw. Verminderung (Vj. Verminderung) des Bestands an Waren bzw. unfertigen Leistungen 582.895 -46.027
3. Aktivierte Eigenleistungen 89.526 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.911.693 3.691.103
179.300.004 162.502.306
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren -18.674.368 -21.119.533
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -69.124.014 -62.429.854
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -51.221.278 -44.634.360
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung EUR -156.555 (Vj. TEUR -80) -11.164.063 -9.929.563
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -16.741.209 -14.974.558
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.577.831 -15.076.843
-181.502.762 -168.164.710
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.087.727 75.742
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.785.189 -5.821.708
-6.697.462 -5.745.966
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.849.857 -1.069.805
davon Aufwand (Vj. Ertrag) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR -1.985.139 (Vj. TEUR 617)
12. Ergebnis nach Steuern -12.750.077 -12.478.176
13. Sonstige Steuern -129 -12.843
14. Konzernjahresfehlbetrag -12.750.206 -12.491.019

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis -12.750.206 -12.491.019
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 16.741.209 14.974.558
Abnahme/Zunahme der sonstigen oder Pensionsrückstellungen -511.681 163.106
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen -19.437 7.661
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 4.237.174 -6.904.854
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -5.131.412 -5.340.891
Verlust aus Anlageabgängen 81.780 107.444
Zinsaufwendungen abzgl. Zinserträge 6.697.462 5.745.966
Ertragsteueraufwand 1.864.718 1.069.805
Ertragsteuerzahlungen -1.521.013 1.313.928
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 9.688.594 -1.354.295
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -618.596 -598.836
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.274.899 -1.147.236
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 15.917 15.000
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -12.433.874 -25.904.050
Erhaltene Zinsen 1.087.727 69.783
Erhaltene Erträge aus Wertpapieren 0 5.958
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -13.223.726 -27.559.380
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 11.822.178 35.592.946
Gezahlte Zinsen -7.785.189 -5.603.359
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 4.036.989 29.989.587
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 - 3) 501.858 1.075.912
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 159.455 -14.407
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 10.161.825 9.100.320
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.823.138 10.161.825
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 10.823.138 10.161.825
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.823.138 10.161.825

Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2023

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Verlustvortrag
EUR EUR EUR
01.01.2023 3.000.000 55.307.900 -17.046.268
Währungsumrechnung 0 0 0
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0
31.12.2023 3.000.000 55.307.900 -17.046.268
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernjahresfehlbetrag Konzerneigenkapital
EUR EUR EUR
01.01.2023 119.299 0 41.380.931
Währungsumrechnung -800.585 0 -800.585
Konzernjahresfehlbetrag 0 -12.750.206 -12.750.206
31.12.2023 -681.286 -12.750.206 27.830.140

Vorjahr:

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Verlustvortrag
EUR EUR EUR
01.01.2022 3.000.000 55.307.900 -4.555.249
Währungsumrechnung 0 0 0
Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0
31.12.2022 3.000.000 55.307.900 -4.555.249
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernjahresfehlbetrag Konzerneigenkapital
EUR EUR EUR
01.01.2022 46.700 0 53.799.351
Währungsumrechnung 72.599 0 72.599
Konzernjahresfehlbetrag 0 -12.491.019 -12.491.019
31.12.2022 119.299 -12.491.019 41.380.931

Konzernanhang für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben und Hinweise

Die MAIT Group GmbH mit Sitz in Rottweil ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 782677 eingetragen.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Stichtag der Konzernbilanz und der einbezogenen Unternehmen ist einheitlich der 31. Dezember 2023. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Aus rechentechnischen Gründen können in der Darstellung der Zahlen Rundungsdifferenzen resultieren.

B. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze

Im Geschäftsjahr 2023 sind folgende Veränderungen auf gesellschaftsrechtlicher Ebene vorgenommen worden:

Mit Verschmelzungsvertrag vom 9. Februar 2023 wurde die Infolutions GmbH, Köniz, Schweiz, auf die MAIT Swiss GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 13. März 2023.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 1. März 2023 wurde die Scirotec GmbH auf die MAIT Germany GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 5. April 2023.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 1. März 2023 wurde die MAIT Consulting GmbH auf die MAIT Germany GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 26. April 2023.

Mit Verschmelzungsvertrag vom 6. März 2023 wurde die bytics Cytrus AG, Volketswil, Schweiz, auf die MAIT Swiss GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 31. März 2023. Zuvor wurde die Cytrus AG auf die bytics Cytrus AG, beide ansässig in Volketswil, Schweiz, mit Eintragung in das Handelsregister am 31. März 2023 verschmolzen.

Mit Kaufvertrag vom 29. Juni 2023 wurden die Geschäftsanteile der etagis GmbH mit Sitz in Leverkusen von der MAIT GmbH übernommen. Der Vollzug des Kaufs und somit die Übertragung der Anteile erfolgten mit Zahlung des Kaufpreises am 29. Juni 2023. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der etagis GmbH wurde auf den 1. Juli 2023 festgelegt.

Mit Kaufvertrag vom 2. Oktober 2023 wurden die Geschäftsanteile der Quadrix AG, Flawil, Schweiz, durch die MAIT Swiss GmbH erworben. Der Vollzug der Transaktion erfolgte zum 2. Oktober 2023. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der Gesellschaft wurde auf den 1. Oktober 2023 festgelegt.

Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist grundsätzlich das Datum, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 2 HGB geworden sind.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 umfasst neben der MAIT Group GmbH (Mutterunternehmen) somit folgende Tochterunternehmen gemäß § 294 Abs. 1 HGB:

Beteiligungsquote % Konsolidierungsstatus
MAIT Verwaltung 1 GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Verwaltung 2 GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Holding GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
MAIT Germany GmbH, Rottweil 100,0 voll konsolidiert
etagis GmbH, Leverkusen 100,0 voll konsolidiert
MAIT Swiss GmbH, St. Gallen, Schweiz 100,0 voll konsolidiert
Quadrix AG, Flawil, Schweiz 100,0 voll konsolidiert
MAIT Austria Holding GmbH, Linz, Österreich 100,0 voll konsolidiert
MAIT Austria GmbH, Linz, Österreich 100,0 voll konsolidiert
iTools Software GmbH, Linz, Österreich 100,0 voll konsolidiert
Nittmann & Pekoll GesmbH, Wien, Österreich 100,0 voll konsolidiert

Dieser Konzernabschluss hat befreiende Wirkung nach § 264 Abs. 3 HGB für die genannten Tochtergesellschaften mit Sitz im Inland bezüglich der Erstellung eines Lageberichtes sowie der Offenlegung und Prüfung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023. Die Befreiungsvoraussetzung des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB wird erfüllt durch die Existenz von Ergebnisabführungsverträgen oder harten Patronatserklärungen zwischen den Gesellschaften.

Die Kapitalkonsolidierung für vollkonsolidierte Gesellschaften wurde für Zwecke der Erstkonsolidierung auf den jeweiligen Zeitpunkt der Einbeziehung der Tochtergesellschaften in den Konsolidierungskreis gemäß § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten entspricht.

Der Wert der ermittelten und als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesenen aktiven Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung zum 31. Dezember 2023 beträgt 115.376 TEUR und setzt sich aus dem Erwerb der MAIT GmbH mit ihren Tochtergesellschaften im Jahr 2021 sowie den seitdem vorgenommenen Unternehmenserwerben zusammen. Stille Reserven in Form von Lizenzrechten wurden in Höhe von 4.400 TEUR im Jahr 2021 bei der MAIT Austria GmbH und in Höhe von 4.748 TEUR im Jahr 2023 bei der etagis GmbH aufgedeckt und als Vermögensgegenstände angesetzt. Die Rechte werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.

Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 303 HGB), Umsätze, Aufwendungen und Erträge (§ 305 HGB) zwischen den Konzerngesellschaften wurden aufgerechnet. Mangels entsprechender Sachverhalte war eine Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) nicht vorzunehmen.

Die MAIT Group GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Die Aufstellung von (Teil-)Konzernabschlüssen unterhalb der MAIT Group GmbH kann nach § 291 HGB unterbleiben. Jedoch wird ein freiwilliger Teilkonzernabschluss auf Ebene der MAIT Verwaltung 2 GmbH erstellt.

C. Rechnungslegungsgrundsätze

Für die Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 waren grundsätzlich die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der MAIT Group GmbH erstellt.

Soweit Angaben entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Soweit Positionen in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst dargestellt werden, werden diese im Anhang erläutert.

I. Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Ausweis selbst geschaffener und entgeltlich erworbener Vermögenswerte separiert, um ein zutreffenderes Bild der Vermögenslage darzustellen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwerte werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben; diese Nutzungsdauer ist durch langfristig bestehende, wichtige Absatz- und Beschaffungsverträge sowie lange Lebenszyklen der Produkte begründet.

Finanzanlagen werden mit Ausnahme des mit den Pensionsrückstellungen verrechneten Deckungsvermögens und des Vermögens zur Deckung von Zweitwertguthaben zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Das zu verrechnende Deckungsvermögen für Pensionen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB; Wertpapiere des Anlagevermögens) und das Vermögens zur Deckung von Zeitwertguthaben wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden grundsätzlich nur bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen vorgenommen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

II. Vorratsvermögen

Die Bewertung der unfertigen Leistungen aus Projekten erfolgt über die angearbeiteten Dienstleisterstunden und einen internen Tagessatz. Dieser Tagessatz wird jährlich unter Berücksichtigung von direkten und indirekten Kostenbestandteilen ermittelt.

Die Bewertung der Handelswaren (Hardware oder Software) auf Lager erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei ggf. für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden.

III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet.

Verpfändete Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen wurden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und mit den Erfüllungsbeträgen der zugehörigen Pensionsrückstellungen saldiert (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Deckungsvermögen für Zeitwertkonten in deutschen Gesellschaften bilanziert. Das Deckungsvermögen wird nicht mit den bilanzierten Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen saldiert. Der Ansatz des Deckungsvermögens erfolgt zum Zeitwert der angesparten Vermögen zum Bilanzstichtag.

IV. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt. Sie unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

V. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

VI. Latente Steuern

Latente Steuern wurden für temporäre oder quasi permanente Differenzen nach § 274 HGB sowie nach § 306 HGB gebildet. Die nach § 306 HGB entstandenen latenten Steuern werden mit den nach § 274 HGB entstandenen latenten Steuern additiv zusammengefasst.

Die Ermittlung der latenten Steuern wird anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände sowie Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren.

Die latenten Steuern werden mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zudem werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß §§ 300 bis 305 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden, sofern sie auf einbezogene Unternehmen aus dem gleichen Land bzw. Organkreis entfallen, verrechnet.

VII. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die ausgewiesene Kapitalrücklage betrifft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB freiwillige Zuzahlungen in das Eigenkapital.

VIII. Rückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen für deutsche Gesellschaften der Gruppe werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten ("Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Pensionsrückstellungen bestehen ausschließlich für ehemalige Mitarbeiter. Verpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitern bestehen nicht.

Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde für Deutschland in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % bis 1,83 %; es wurden Rententrends zwischen 0,0 % und 1,5 % für die jeweils Pensionsberechtigten angenommen. Weitere Bewertungsparameter waren für das Bewertungsverfahren nicht zu berücksichtigen (Gehaltstrend: 0,0 %, Fluktuation: 0,0 %).

Die Pensionsverpflichtungen wurden im Ausweis mit den beizulegenden Zeitwerten des zu verrechnenden Planvermögens (Aktivwerte Rückdeckungsversicherung und Wertpapiere des Anlagevermögens) saldiert, sofern dieses Planvermögen ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen ist (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB).

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 18 TEUR (Vorjahr: 85 TEUR).

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in österreichischen Gesellschaften wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren berechnet. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %), einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 1,25 % (Vorjahr 1,25 %) bzw. der im Vertrag vereinbarten fixen Pensionssteigerung von 2 % sowie des gesetzlichen Pensionsantrittsalters unter Zugrundelegung der Berechnungstafeln "AVÖ 2018-P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung". Es wurde keine Fluktuationswahrscheinlichkeit berücksichtigt. Entsprechend AFRAC 27 wird die Pensionsverpflichtung mit dem dafür gebildeten Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung saldiert ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind - soweit bilanziert - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

In den sonstigen Rückstellungen werden ab diesem Geschäftsjahr Verpflichtungen aus Zeitwertkontenmodellen mit Mitarbeitenden bilanziert. Der Ansatz der Verpflichtungen erfolgt kongruent zum gebildeten Deckungsvermögen für diese Verträge.

IX. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die erhaltenen Anzahlungen enthalten vereinnahmte Erlöse im Rahmen von Releasewechseln, die über eine Ansparphase eingenommen werden. Hierbei wurde den Kunden vertraglich im Rahmen von Wartungsverträgen zugesichert, dass sie während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit haben, einen eventuellen Releasewechsel vornehmen zu lassen.

Es besteht eine verzinsliche Wandelschuldverschreibung (Convertible Loan) mit einer Laufzeit von insgesamt 10 Jahren. Die Mittel wurden nicht am öffentlichen Markt aufgenommen und sind endfällig zu tilgen. Der Zinsanteil im Geschäftsjahr beträgt 8 TEUR. Die Wandelschuldverschreibung wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Umwandlung in insgesamt 1,6 Mio.

A-Anteile der MAIT Group GmbH. Für diesen Posten erfolgt ein Ausweis in der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Ein Ausweis innerhalb des Eigenkapitals wurde nach Ermessen der Gesellschaft nicht gewählt. Nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB könnte der Vorteil aus einer möglichen Unterverzinslichkeit des Darlehens bis zum frühestmöglichen Wandlungszeitpunkt der Schuldverschreibung in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Das generelle Vorliegen und die Werthaltigkeit eines wesentlichen Vorteils können jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmt werden. Der Eintritt der Bedingungen für eine Ausübung des Wandlungsrechts kann zeitlich nicht genau eingeschätzt werden, da die Ausübung grundsätzlich jederzeit vollzogen werden kann.

X. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

XI. Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse im Bereich der Hardware und Software werden grundsätzlich im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung realisiert. Dies ist typischerweise der Übergang der Verfügungsmacht der Ware an den Kunden.

Umsatzerlöse aus Supportverträgen werden über die jeweilige Vertragsdauer periodisch abgegrenzt und somit über die Vertragslaufzeit gleichmäßig verteilt vereinnahmt.

Die Subscription (Mietlizenz) bildet eine weitere Vertragsart, aus der Umsatzerlöse erzielt werden. Beim Verkauf von Subscription werden die Umsätze zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden realisiert, da ab diesem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über die zugrunde liegende Software, beschränkt auf die Vertragslaufzeit, an den Kunden übergeht.

Dienstleistungen werden nach Abnahme durch den Kunden bzw. Erfüllung der Leistungsverpflichtung als Umsatzerlöse realisiert. Beim Abschluss von Werkverträgen führen die Gesellschaften eine Teilgewinnrealisierung durch, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:

Es handelt sich um eine langfristige Fertigung (Fertigungsprozess dauert mehr als ein Jahr);

Die langfristigen Fertigungen müssen einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten des Unternehmens darstellen;

Die Abrechnung des Auftrags führt zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Ertragslage;

Der Gewinn muss sicher ermittelt werden können und es dürfen keine Risiken ersichtlich sein, dies das erwartete Ergebnis wesentlich beeinträchtigen können;

Für unvorhersehbare Garantieleistungen und Nachbesserungen müssen vorsichtig bemessene Beträge berücksichtigt werden;

Die Gesamtleistung muss in kalkulatorisch abgrenzbare Teilleistungen zerlegt werden können;

Es darf allenfalls der auf die Teilleistungen entfallende Gewinn vereinnahmt werden;

Es liegen keine Teilleistungen vor, die wesentlich höhere Ist-Kosten ausweisen, die nicht durch entsprechende Erlöse gedeckt werden;

Es dürfen keine Anzeichen dafür vorliegen, dass der Abnehmer Einwendungen erheben kann, die sich negativ auf das Ergebnis auswirken.

Der größere Anteil der Dienstleistungserlöse im Konzern wird mit Dienstleistungsverträgen erwirtschaftet.

XII. Fremdwährungsumrechnung

Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Die Währungsumrechnung der Posten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen wurde gemäß § 308a HGB vorgenommen. Demnach wurden die Aktiv- und Passivposten der Bilanz, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs in Euro am Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres bzw. dem Durchschnittskurs für den Zeitraum der Einbeziehung in den Konzern in Euro umgerechnet.

Sich bei der Umrechnung ergebende Umrechnungsdifferenzen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen.

D. Erläuterungen zur Konzernbilanz

I. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist Bestandteil des Anhangs.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Kosten für selbstentwickelte Softwarebausteine aktiviert. Die angefallenen Stunden wurden zum internen Tagessatz bewertet und als Vermögensgegenstand aktiviert. Die Abschreibungsdauer beträgt 5 Jahre.

Forschungskosten sind nicht angefallen.

Die Bilanz enthält erworbene Kundenstämme im Rahmen von Asset Deals, deren Ansatz zu Anschaffungskosten erfolgte. Die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände beträgt 5 Jahre.

Zum Stichtag werden geleistete Anzahlungen auf ein im Aufbau befindliches Data Warehouse für die MAIT Gruppe bilanziert. Es handelt sich hierbei um bezogene Dienstleistungen, die somit Anschaffungskosten darstellen. Die bezogenen Leistungen werden bei Inbetriebnahme in den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert und über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2024 geplant.

Auf die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung der einbezogenen Gesellschaften sind im Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen von insgesamt 13.627 TEUR angefallen.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuerforderungen. Dieser Posten enthält außerdem ab diesem Geschäftsjahr ein Deckungsvermögen für Zeitwertkontenmodelle. Im Rahmen dieses Modells zahlen die Mitarbeitenden einen Teil ihres Entgelts in ein Deckungsvermögen ein, um zukünftige Freistellungszeiten abzudecken.

III. Aktive Rechnungsabgrenzung

Im Wesentlichen beinhaltet der Posten erfasste Ausgaben für Lizenzverträge vor dem Stichtag, die für die Wartung kundenspezifischer Softwareprodukte nach dem Stichtag anfallen.

Darüber hinaus besteht aus dem Jahr 2021 ein Zinssicherungsgeschäft zur Zinsfixierung mit einer Nominalprämie von 328 TEUR und einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Prämie wird nach § 250 HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und über die Laufzeit ergebniswirksam aufgelöst. Zum Bilanzstichtag beträgt der Wert 159 TEUR.

IV. Eigenkapital

Der Konzernjahresfehlbetrag des Konzernabschlusses der MAIT Group GmbH beträgt -12.750 TEUR. Hierin sind Abschreibungen auf Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung von 13.627 TEUR enthalten.

Der Konzernverlustvortrag von -17.046 TEUR enthält aufgelaufene Abschreibungen auf Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung von insgesamt 13.540 TEUR.

Für die Konzernmutter, die MAIT Group GmbH, wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis des Berichtsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Pensionsrückstellungen und Deckungsvermögen

Die Pensionsrückstellungen sind für Zwecke des Konzernabschlusses mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Unterschiedsbeträge nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bestehen in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr: 53 TEUR). Die Erfüllungsbeträge der Pensionsverpflichtungen sowie die Angaben zu den Deckungsvermögen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtung Deckungsvermögen verrechnet Deckungsvermögen AHK
MAIT Germany GmbH 3.688 2.840 2.605
MAIT Austria GmbH 453 336 366

Das verrechnete Deckungsvermögen wurde zum Bilanzstichtag mit den beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Bewertung des zu verrechnenden Deckungsvermögens erfolgte für Wertpapiere mit dem Kurswert zum Bilanzstichtag und für Rückdeckungsversicherungen mit dem Deckungskapital zuzüglich Gewinnguthaben und Schlussbonus.

Insgesamt wurden Aufwendungen in Höhe von 36 TEUR (Vorjahr: 117 TEUR) aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen im Zinsaufwand sowie 47 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR) im sonstigen Aufwand und Aufwendungen aus der Abwertung von Deckungsvermögen in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) im Finanzergebnis verrechnet.

VI. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (4.078 TEUR; Vorjahr: 3.750 TEUR) und ausstehende Rechnungen (1.213 TEUR; Vorjahr: 559 TEUR). Die übrigen Sachverhalte betreffen überwiegend Abschluss- und Prüfungskosten.

VII. Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von
bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 93.015.124 4.627.294 88.387.830 0
Vorjahr 81.192.946 0 81.192.946 81.192.946
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.403.843 1.403.843 0 0
Vorjahr 1.737.583 1.737.583 0 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.832.441 4.832.441 0 0
Vorjahr 5.897.765 5.897.765 0 0
4. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 7.676.021 0 7.676.021 7.676.021
Vorjahr 7.668.352 0 7.668.352 7.668.352
5. sonstige Verbindlichkeiten 6.397.033 4.211.522 2.185.511 0
Vorjahr 7.583.138 6.417.139 1.165.998 0
- davon aus Steuern 2.415.444 2.415.444 0 0
Vorjahr 2.596.737 2.596.737 0 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 187.622 187.622 0 0
Vorjahr 266.070 266.070 0 0
Summe 113.324.463 15.075.102 98.249.362 7.676.021
Vorjahr 104.079.784 14.052.487 90.027.297 88.861.299

In der Darstellung der Fristigkeiten der Verbindlichkeiten wurde der Vorjahresausweis der sonstigen Verbindlichkeiten für das Vorjahr gegenüber dem veröffentlichten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 angepasst.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber einer Kredit- und Private Debt Management Gesellschaft (Debt Funds) mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, die endfällig zu tilgen sind. Die Verbindlichkeiten wurden nicht über einen öffentlichen Markt bezogen und sind zweckgebunden. Der Debt Funds stellt ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar, indem es Bankgeschäfte (u. a. Gewährung von Gelddarlehen) gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Ausweis erfolgt nach § 266 HGB.

Diese Verbindlichkeiten sind durch Verpfändungsansprüche für Bankkonten, Geschäftsanteile, Intercompany Forderungen und Forderungen auf Dividenden durch die zum Kreditvertrag beigetretenen Gesellschaften besichert.

Zusätzlich bestehen nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei Kreditinstituten, die in Ermangelung der Passivierungsfähigkeit nicht in der Bilanz enthalten sind.

Darüber hinaus wird eine verzinsliche Wandelschuldverschreibung (Convertible Loan) mit einer Laufzeit von insgesamt 10 Jahren bilanziert. Die Mittel wurden nicht am öffentlichen Markt aufgenommen und sind endfällig zu tilgen. Der Zinsanteil im Geschäftsjahr beträgt 8 TEUR. Die Wandelschuldverschreibung wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Umwandlung in insgesamt 1,6 Mio. A-Anteile der MAIT Group GmbH.

VIII. Latente Steuern

In der Konzernbilanz werden folgende latente Steuern angesetzt:

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Grundlage
MAIT Verwaltung 1 GmbH 803 TEUR Steuerlatenz auf Ergebnisvorträge
MAIT Austria GmbH 203 TEUR unterschiedliche Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz aus Pensionsrückstellungen
Konzernebene 151 TEUR 1.931 TEUR Neubewertung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Erstkonsolidierung

Die Neubewertung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Erstkonsolidierung hat zur Aufdeckung von stillen Reserven in Höhe 4.400 TEUR bei der MAIT Austria GmbH und in Höhe von 4.748 TEUR bei der etagis GmbH geführt, auf die erfolgsneutral passive latente Steuern in Höhe von 1.100 TEUR bzw. 1.472 TEUR gebildet wurden. Die Steuerlatenzen wurden mit jeweils gültigen inländischen Steuersätzen der Gesellschaften bzw. Organschaften von 25 % bis 31 % berechnet. Für den Ausweis in der Konzernbilanz wurden aktive und passive latente Steuern, die jeweils den gleichen Steuersubjekten bzw. Organkreisen zuzuordnen sind, gemäß § 306 S. 6 HGB zusammengefasst und saldiert. Im Laufe des Geschäftsjahres haben sich die aktiven latenten Steuern um 1.314 TEUR reduziert und die passiven latenten Steuern um 2.143 TEUR erhöht.

E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:

2023 2022
TEUR % TEUR %
Hardware 22.919 13% 25.490 16%
Software / Lizenzen 13.073 7% 14.981 9%
Dienstleistungen 46.939 27% 40.736 26%
Subscription 43.382 25% 34.240 22%
Support / RZ-Leistungen 49.210 28% 43.061 27%
Sonst. betriebl. Erlöse 191 0% 349 0%
Gesamt 175.715 100% 158.857 100%

Die Umsatzerlöse des Konzerns werden mit einem Anteil von rund 60 % (Vorjahr: 61 %) in Deutschland erbracht. Die übrigen Umsatzerlöse werden in der EU mit einem Anteil von 28 % (Vorjahr: 27 %) und in Drittländern mit einem Anteil von 12 % (Vorjahr: 12 %) erbracht.

II. Zinserträge und -aufwendungen

Die Zinserträge resultieren im Wesentlichen aus einem Zinssicherungsgeschäft (954 TEUR), der Wertsteigerung von Wertpapieren zur Absicherung zukünftiger Verpflichtungen (65 TEUR) und der Verzinsung von Festgeldern (57 TEUR).

Die Zinsaufwendungen entstehen aus der Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung von Unternehmenserwerben im Rahmen der M&A-Strategie. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert sowohl aus zusätzlich aufgenommenen Darlehen als auch aus der Erhöhung des Zinsniveaus auf dem Finanzmarkt.

III. Währungskursgewinne und -Verluste

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungskursgewinne von 75 TEUR (Vorjahr: 178 TEUR) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Währungskursverluste von 60 TEUR (Vorjahr: 200 TEUR) enthalten.

IV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

Die periodenfremden Erträge betragen 281 TEUR und resultieren aus den Auflösungen von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie Auflösungen von Rückstellungen. Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 133 TEUR sind aus Buchungen im Rahmen des Erwerbs von Tochtergesellschaften sowie aus Steuerzahlungen für zurückliegende Perioden angefallen.

V. Sondereffekte

Sondereffekte, die im Hinblick auf die Kennzahl adjusted EBITDA adjustiert werden, betreffen aus Sicht der Gesellschaft die Transaktions- und Reorganisationskosten von 3.277 TEUR (Vorjahr: 3.620 TEUR). Diese Kosten betreffen für das Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Finanzierungskosten sowie Integrationsaufwendungen im Zusammenhang mit Akquisitionstätigkeit (1.483 TEUR), einmalig anfallende Kosten für den Umzug des Rechenzentrums (611 TEUR), Prozess- und Strukturierungskosten (473 TEUR), Kosten für Gesellschafter und den Beirat (449 TEUR) sowie Kosten im Personalbereich (241 TEUR).

F. Sonstige Angaben

I. Personal

Im Berichtsjahr waren am Abschlussstichtag insgesamt 756 Mitarbeitende (Vorjahr: 645) beschäftigt. Im Durchschnitt des Berichtszeitraums waren 728 Mitarbeitende (Vorjahr: 618) in einem Anstellungsverhältnis sowie 26 Auszubildende (Vorjahr: 23) beschäftigt.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungen aus Wechselobligo, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen und treuhänderischen Verpflichtungen bestehen nicht.

III. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen von Fahrzeugen, Hardwarekomponenten sowie weiteren Geschäften in Höhe von 4.598 TEUR. Diese Verträge haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren. Die Operating-Leasingverträge tragen zur Verringerung der Kapitalbindung bei. Das Investitionsrisiko verbleibt beim Leasinggeber. Risiken bestehen in dem künftigen Liquiditätsabfluss sowie in der Bindung über die jeweils vereinbarte fixe Grundmietzeit.

Die Verpflichtungen aus Gebäudemieten und ähnlichen Verträgen betragen zum Bilanzstichtag 6.080 TEUR und haben eine Restlaufzeit von bis zu 9 Jahren.

IV. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds wurde definiert als Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten wurden nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen.

V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag mit Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2023 liegen nicht vor.

Während der Erstellung dieses Konzernabschlusses wurde die Quadrix AG auf die Muttergesellschaft MAIT Swiss GmbH verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 19. Februar 2024.

Zudem wurde die MAIT Benelux B.V. mit Sitz in Leusden, Niederlande, am 3. April 2024 gegründet. Die Gesellschaft soll zunächst als Vertriebsgesellschaft für ein bestimmtes Produktportfolio dienen und langfristig als Landesgesellschaft aufgebaut werden.

Mit Kaufvertrag vom 3. April 2024 wurden die Geschäftsanteile der CAD 'N ORG

ENGINEERING AND CONSULTING GMBH mit Sitz in Rüsselsheim von der MAIT GmbH übernommen.

VI. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzern beträgt 162 TEUR und entfällt mit 156 TEUR auf Abschlussprüfungsleistungen sowie 6 TEUR auf sonstige Bestätigungsleistungen.

VII. Organe der Gesellschaft

Zu Geschäftsführern der Muttergesellschaft sind bestellt:

 

Stefan Niehusmann, Dipl.-Oec., Geschäftsführer

 

Axel Schmied, Dipl.-Ing. (FH), Geschäftsführer

 

Oliver Spölgen, Geschäftsführer, bis 30. April 2023

 

Mag. Kurt Gürtler, Geschäftsführer, bis 30. April 2023

 

Philipp Närdemann, LL. M., Geschäftsführer, ab 1. Mai 2023

Die Geschäftsführertätigkeit bei der Muttergesellschaft sowie in der MAIT Gruppe wird hauptberuflich ausgeübt.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1.067 TEUR.

Die Bezüge der Beiratsmitglieder betragen im Berichtszeitraum insgesamt 263 TEUR und betreffen Leistungen im Rahmen der Beiratstätigkeit in Höhe von 170 TEUR und ergänzende Beratungsleistungen in Höhe von 93 TEUR.

 

Rottweil, 29. April 2024

Geschäftsführung

Philipp Närdemann

Stefan Niehusmann

Axel Schmied

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises Zugänge
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte 1.036.420 0 89.526
2. Entgeltlich erworbene Rechte und Lizenzen 6.475.633 4.748.000 98.793
3. Geschäfts- oder Firmenwert 132.876.857 10.821.529 220.552
4. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 3.344.209 0 0
5. Geleistete Anzahlungen 0 0 430.277
143.733.119 15.569.529 839.148
II. Sachanlagen
1. Einbauten auf fremden Grundstücken 292.304 0 11.757
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.513.405 31.790 1.263.143
3. Geleistete Anzahlungen 89.202 0 0
7.894.911 31.790 1.274.899
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.917 0 0
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 116.169 0 0
132.086 0 0
151.760.116 15.601.320 2.114.048
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abgänge Umbuchungen Anpassungen aus Währungsumrechnung
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte 0 0 0
2. Entgeltlich erworbene Rechte und Lizenzen 80.194 0 -13.253
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 9.009 -9.397
4. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 0 0 25.268
5. Geleistete Anzahlungen 0 0 0
80.194 9.009 2.619
II. Sachanlagen
1. Einbauten auf fremden Grundstücken 0 0 -13.704
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 780.099 0 -41.030
3. Geleistete Anzahlungen 80.193 -9.009 0
860.292 -9.009 -54.734
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.917 0 0
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0 0
15.917 0 0
956.403 0 -52.116
Kumulierte Abschreibungen
31.12.2023 01.01.2023 Zugänge
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte 1.125.946 702.426 55.883
2. Entgeltlich erworbene Rechte und Lizenzen 11.228.979 2.880.129 1.499.179
3. Geschäfts- oder Firmenwert 143.918.550 14.925.756 13.626.630
4. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und - verträge 3.369.477 1.487.964 623.638
5. Geleistete Anzahlungen 430.277 0 0
160.073.230 19.996.274 15.805.330
II. Sachanlagen
1. Einbauten auf fremden Grundstücken 290.356 170.325 24.410
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.987.210 5.753.490 911.469
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0
8.277.566 5.923.816 935.879
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 116.169 14.602 0
116.169 14.602 0
168.466.964 25.934.692 16.741.209
Kumulierte Abschreibungen
Abgänge Anpassungen aus Währungsumrechnung 31.12.2023
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte 0 0 758.309
2. Entgeltlich erworbene Rechte und Lizenzen 80.187 -866 4.298.254
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 -9.397 28.542.989
4. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und - verträge 0 -5.143 2.106.459
5. Geleistete Anzahlungen 0 0 0
80.187 -15.406 35.706.011
II. Sachanlagen
1. Einbauten auf fremden Grundstücken 0 -11.714 183.021
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 785.187 -52.101 5.827.672
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0
785.187 -63.815 6.010.693
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.341 0 12.261
2.341 0 12.261
867.715 -79.221 41.728.965
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte 367.637 333.994
2. Entgeltlich erworbene Rechte und Lizenzen 6.930.724 3.595.504
3. Geschäfts- oder Firmenwert 115.375.562 117.951.102
4. Entgeltlich erworbene Kundenstämme und -verträge 1.263.018 1.856.245
5. Geleistete Anzahlungen 430.277 0
124.367.219 123.736.845
II. Sachanlagen
1. Einbauten auf fremden Grundstücken 107.336 121.979
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.159.538 1.759.915
3. Geleistete Anzahlungen 0 89.202
2.266.873 1.971.096
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 15.917
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 103.907 101.566
103.907 117.483
126.737.999 125.825.424

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MAIT Group GmbH, Rottweil

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MAIT Group GmbH, Rottweil, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAIT Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den Abschnitt "V. Nachhaltigkeitserklärung" des Konzernlageberichts haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des oben genannten Abschnitts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Abschnitt "IV. Angaben zur Nachhaltigkeit (ESG)" des Konzernlageberichts als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, den 29. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefan Wienands, Wirtschaftsprüfer

ppa. Ronald Koch, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde am 28.05.2024 gebilligt.

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT VERWALTUNG 1 GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT VERWALTUNG 1 GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267721

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Beiratsbeschluss der MAIT Group GmbH vom 29.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Group GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT VERWALTUNG 2 GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT VERWALTUNG 2 GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267904

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Verwaltung 1 GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Verwaltung 1 GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT HOLDING GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT HOLDING GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267922

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Verwaltung 2 GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Verwaltung 2 GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 765991

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Holding GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Holding GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT GERMANY GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT GERMANY GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 771841

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER ETAGIS GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

ETAGIS GMBH

mit dem Sitz in Leverkusen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Köln unter HRB 110511

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT GmbH

Gesellschafter:

Niehusmann

Närdemann

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG PROFIT POOLING AGREEMENT
zwischen between
MAIT Verwaltung 2 GmbH MAIT Verwaltung 2 GmbH
mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 267904 with registered seat in Munich, registered with the commercial register at the local court of Munich under HRB 267904
- nachstehend "Organträgerin" genannt - - hereinafter referred to as "Parent Company" -
und and
MAIT Holding GmbH MAIT Holding GmbH
mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 267922 with registered seat in Munich, registered with the commercial register at the local court of Munich under HRB 267922
- nachstehend "Organgesellschaft" genannt - - hereinafter referred to as "Subsidiary Company" -
1. Gewinnabführung 1. Transfer of Profits
1.1. Die Organgesellschaft verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Vertrages, der gemäß § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag. 1.1. The Subsidiary Company is obliged during the term of this agreement to transfer its entire profits to the Parent Company. Subject to the setting up or dissolution of reserves in accordance with Sections 1.2 and 1.3 of this agreement, the Subsidiary Company shall transfer the maximum amount permitted pursuant to Section 301 German Stock Corporation Act (AktG) as amended from time to time.
1.2. Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus ihrem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 1.2. The Subsidiary Company is entitled, subject to the prior approval of the Parent Company, to transfer parts of its annual net profit (Jahresüberschuss) to the revenue reserves (Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB)) to the extent permitted pursuant to commercial law and commercially justified based on reasonable commercial judgment.
1.3. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und als Gewinn abzuführen (§ 301 Satz 2 AktG). 1.3. Any revenue reserves pursuant to Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB) created during the term of this agreement shall be dissolved upon demand of the Parent Company and distributed as profit (Section 301 sentence 2 German Stock Corporation Act (AktG)).
1.4. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, oder von Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), ist ausgeschlossen. 1.4. The distribution of amounts resulting from the dissolution of any other revenue reserves pursuant to Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB), which were created prior to the term of this agreement, or of capital reserves (Section 272 para. 2 no. 4 of the German Commercial Code (HGB)), is excluded.
2. Verlustübernahme 2. Assumption of Losses
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend. The provisions of Sec. 302 Stock Corporation Act (AktG) in its relevant applicable version shall apply mutatis mutandis.
3. Wirksamkeit und Vertragsdauer 3. Effectiveness and Term
3.1. Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin und der Organgesellschaft abgeschlossen. Er wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser in das Handelsregister der Organgesellschaft eingetragen wird. 3.1. This agreement is concluded subject to the consent of the shareholder meetings of the Parent Company and the Subsidiary Company. This agreement will become effective upon its registration with the commercial register of the registered office of the Subsidiary Company and shall apply retrospective from the beginning of the financial year of the Subsidiary Company in which this agreement was registered with the commercial register of the Subsidiary Company.
3.2. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten von jeder Vertragspartei zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das mindestens fünf vollen Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft endet, in dem der Vertrag gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG wirksam geworden ist. 3.2. This agreement is concluded for an indefinite time period. The agreement can be terminated in writing by either of the contracting parties with a notice period of two months to the end of the respective financial year of the Subsidiary Company, but at the earliest to the end of the financial year of the Subsidiary Company which ends at least five full years after the beginning of the financial year of the Subsidiary Company, in which this agreement became effective pursuant to Section 14 para. 1 sentence 1 no. 3 Corporate Tax Act (KStG).
3.3. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß § 297 AktG bleibt für beide Parteien unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, 3.3. The right to terminate this agreement for important reason without observance of a notice period pursuant to Section 297 German Stock Corporation Act (AktG) remains unaffected for both parties. In particular, the parties shall have the right to terminate for important reason
1. wenn die Organträgerin infolge einer Anteilsübertragung der gehaltenen Anteile an der Organgesellschaft oder aus einem anderen Grund nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft verfügt; 1. if the Parent Company ceases to hold the majority of the voting rights in the shareholder meeting of the Subsidiary Company as a result of a transfer of the shares in the Subsidiary Company or for any other reason;
2. im Fall der Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation einer der Parteien; oder 2. in case of a transformation, merger, demerger or liquidation of one of the parties to this agreement; or
3. aus irgendeinem anderen Grund, der zum Wegfall der steuerlichen Organschaft zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft führt. 3. in any other event which results in the termination of the fiscal unity between the Parent Company and the Subsidiary Company.
3.4. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen. 3.4. The notice of termination must be in writing.
3.5. Endet dieser Vertrag während eines laufenden Geschäftsjahres, so ist die Organträgerin lediglich zum Ausgleich des anteiligen Verlustes der Organgesellschaft bis zum Zeitpunkt der Beendigung verpflichtet. 3.5. If this agreement ends during the period of a financial year, the Parent Company is only obliged to assume the losses of the Subsidiary Company incurred until the date of termination.
4. Schriftform 4. Written Form
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Any modifications or amendments to this agreement must be in writing to be effective. This also applies for changes of this written form clause.
5. Schlussbestimmungen 5. Final Provisions
5.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so werden die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. 5.1. Should any provision of this agreement be or become ineffective or unenforceable or should be a gap in the agreement, the other provisions hereof shall remain in force and effect. In such case, the parties are obliged to replace such ineffective or unenforceable provision by such effective or enforceable provision, which is economically closest to the ineffective or unenforceable provision respectively the parties are obliged to fulfill the gap by a provision, which had been agreed by the parties in order to fulfill the economic purpose of the provision if they had been aware of this aspect.
5.2. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung maßgebend. 5.2. In case of any inconsistencies between the English and the German wording of this agreement the German wording shall prevail.
5.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ist in Übereinstimmung mit deutschem Recht anzuwenden und auszulegen. Bei Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechende Nachfolgeregelung zu beachten. 5.3. This contract is subject to German law. It is to be applied and interpreted in accordance with German law. When interpreting individual terms of this contract, the provisions of Sections 14 and 17 KStG as amended from time to time or, if applicable, the corresponding successor provision shall be observed.

 

,den 4. November 2021

MAIT Verwaltung 2 GmbH

vertreten durch

Geschäftsführer

Geschäftsführer

MAIT Holding GmbH

vertreten durch

Geschäftsführer

Geschäftsführer

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG PROFIT POOLING AGREEMENT
zwischen between
MAIT Verwaltung 1 GmbH MAIT Verwaltung 1 GmbH
mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 267721 with registered seat in Munich, registered with the commercial register at the local court of Munich under HRB 267721
- nachstehend "Organträgerin" genannt - - hereinafter referred to as "Parent Company" -
und and
MAIT Verwaltung 2 GmbH MAIT Verwaltung 2 GmbH
mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 267904 with registered seat in Munich, registered with the commercial register at the local court of Munich under HRB 267904
- nachstehend "Organgesellschaft" genannt - - hereinafter referred to as "Subsidiary Company" -
1. Gewinnabführung 1. Transfer of Profits
1.1. Die Organgesellschaft verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Vertrages, der gemäß § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag. 1.1. The Subsidiary Company is obliged during the term of this agreement to transfer its entire profits to the Parent Company. Subject to the setting up or dissolution of reserves in accordance with Sections 1.2 and 1.3 of this agreement, the Subsidiary Company shall transfer the maximum amount permitted pursuant to Section 301 German Stock Corporation Act (AktG) as amended from time to time.
1.2. Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus ihrem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 1.2. The Subsidiary Company is entitled, subject to the prior approval of the Parent Company, to transfer parts of its annual net profit (Jahresüberschuss) to the revenue reserves (Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB)) to the extent permitted pursuant to commercial law and commercially justified based on reasonable commercial judgment.
1.3. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und als Gewinn abzuführen (§ 301 Satz 2 AktG). 1.3. Any revenue reserves pursuant to Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB) created during the term of this agreement shall be dissolved upon demand of the Parent Company and distributed as profit (Section 301 sentence 2 German Stock Corporation Act (AktG)).
1.4. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, oder von Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), ist ausgeschlossen. 1.4. The distribution of amounts resulting from the dissolution of any other revenue reserves pursuant to Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB), which were created prior to the term of this agreement, or of capital reserves (Section 272 para. 2 no. 4 of the German Commercial Code (HGB)), is excluded.
2. Verlustiibernahme 2. Assumption of Losses
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend. The provisions of Sec. 302 Stock Corporation Act (AktG) in its relevant applicable version shall apply mutatis mutandis.
3. Wirksamkeit und Vertragsdauer 3. Effectiveness and Term
3.1. Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin und der Organgesellschaft abgeschlossen. Er wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser in das Handelsregister der Organgesellschaft eingetragen wird. 3.1. This agreement is concluded subject to the consent of the shareholder meetings of the Parent Company and the Subsidiary Company. This agreement will become effective upon its registration with the commercial register of the registered office of the Subsidiary Company and shall apply retrospective from the beginning of the financial year of the Subsidiary Company in which this agreement was registered with the commercial register of the Subsidiary Company.
3.2. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten von jeder Vertragspartei zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das mindestens fünf vollen Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft endet, in dem der Vertrag gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG wirksam geworden ist. 3.2. This agreement is concluded for an indefinite time period. The agreement can be terminated in writing by either of the contracting parties with a notice period of two months to the end of the respective financial year of the Subsidiary Company, but at the earliest to the end of the financial year of the Subsidiary Company which ends at least five full years after the beginning of the financial year of the Subsidiary Company, in which this agreement became effective pursuant to Section 14 para. 1 sentence 1 no. 3 Corporate Tax Act (KStG).
3.3. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß § 297 AktG bleibt für beide Parteien unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, 3.3. The right to terminate this agreement for important reason without observance of a notice period pursuant to Section 297 German Stock Corporation Act (AktG) remains unaffected for both parties. In particular, the parties shall have the right to terminate for important reason
1. wenn die Organträgerin infolge einer Anteilsübertragung der gehaltenen Anteile an der Organgesellschaft oder aus einem anderen Grund nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft verfügt; 1. if the Parent Company ceases to hold the majority of the voting rights in the shareholder meeting of the Subsidiary Company as a result of a transfer of the shares in the Subsidiary Company or for any other reason;
2. im Fall der Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation einer der Parteien; oder 2. in case of a transformation, merger, demerger or liquidation of one of the parties to this agreement; or
3. aus irgendeinem anderen Grund, der zum Wegfall der steuerlichen Organschaft zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft führt. 3. in any other event which results in the termination of the fiscal unity between the Parent Company and the Subsidiary Company.
3.4. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen. 3.4. The notice of termination must be in writing.
3.5. Endet dieser Vertrag während eines laufenden Geschäftsjahres, so ist die Organträgerin lediglich zum Ausgleich des anteiligen Verlustes der Organgesellschaft bis zum Zeitpunkt der Beendigung verpflichtet. 3.5. If this agreement ends during the period of a financial year, the Parent Company is only obliged to assume the losses of the Subsidiary Company incurred until the date of termination.
4. Schriftform 4. Written Form
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Any modifications or amendments to this agreement must be in writing to be effective. This also applies for changes of this written form clause.
5. Schlussbestimmungen 5. Final Provisions
5.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so werden die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. 5.1. Should any provision of this agreement be or become ineffective or unenforceable or should be a gap in the agreement, the other provisions hereof shall remain in force and effect. In such case, the parties are obliged to replace such ineffective or unenforceable provision by such effective or enforceable provision, which is economically closest to the ineffective or unenforceable provision respectively the parties are obliged to fulfill the gap by a provision, which had been agreed by the parties in order to fulfill the economic purpose of the provision if they had been aware of this aspect.
5.2. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung maßgebend. 5.2. In case of any inconsistencies between the English and the German wording of this agreement the German wording shall prevail.
5.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ist in Übereinstimmung mit deutschem Recht anzuwenden und auszulegen. Bei Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechende Nachfolgeregelung zu beachten. 5.3. This contract is subject to German law. It is to be applied and interpreted in accordance with German law. When interpreting individual terms of this contract, the provisions of Sections 14 and 17 KStG as amended from time to time or, if applicable, the corresponding successor provision shall be observed.

 

,den/the 4. November 2021

MAIT Verwaltung 1 GmbH

vertreten durch: / represented by: Name:

Geschäftsführer / Managing Director

Geschäftsführer / Managing Director

 

den/the 4. November 2021

MAIT Verwaltung 2 GmbH

vertreten durch: / represented by:

Geschäftsführer / Managing Director

Geschäftsführer / Managing Director

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG

Klarstellung zum gültigen EAV vom 12.11.2013

zwischen

MAIT GmbH

Berner Feld 10, 78628 Rottweil

- im Folgenden "Mutter" genannt -

und

MAIT Germany GmbH

Berner Feld 10, 78628 Rottweil

- im Folgenden "Tochter" genannt -

Mutter und Tochter werden im Folgenden gemeinsam als "Gesellschaften" oder im Einzelnen als "Gesellschaft" bezeichnet.

1. VORBEMERKUNG

Zwischen den Gesellschaften besteht ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) vom 12.11.2013. Dieser Vertrag wurde zwischen der ComputerKomplett Holding GmbH und der ComputerKomplett ASCAD GmbH, den jeweiligen Vorgängergesellschaften der heutigen MAIT GmbH und MAIT Germany GmbH, abgeschlossen. Im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Änderungen und damit einhergehender Rechtsnachfolge blieb der Vertrag bestehen und hat bis heute grundsätzlich Gültigkeit.

2. KLARSTELLUNG

Im Sinne einer einheitlichen Dokumentenstruktur und der einfacheren Nachvollziehbarkeit wird diese Vereinbarung verfasst. Diese dient der Klarstellung und ersetzt nicht den ursprünglichen Vertrag.

Bestehende Regelungen aus dem ursprünglichen Vertrag bleiben bestehen. Eine Neufassung des Vertrages sowie eine Beurkundung oder erneute Eintragung in das Handelsregister sind nicht notwendig.

Der ursprüngliche Vertrag vom 12.11.2013 ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt.

3. UNTERSCHRIFTEN

 

Rottweil, 11.12.2023

Für MAIT GmbH

Stefan Niehusmann, Geschäftsführer

Philipp Närdemann, Geschäftsführer

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

zwischen der ComputerKomplett Holding GmbH,

mit dem Sitz in Rottweil,

vertreten durch den Geschäftsführer

Herrn Stefan Niehusmann,

und den Prokuristen

Herrn Dieter Stuch

- Organträgerin -

und der ComputerKomplett ASCAD GmbH,

mit dem Sitz in Bochum,

vertreten durch die Geschäftsführer,

Herrn Oliver Spölgen,

und Herrn Franco Vit

- Organgesellschaft -

Vorbemerkung

Zwischen der SteinhilberSchwehr AG, jetzt ComputerKomplett SteinhilberSchwehr GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 470897 und der Firma ASCAD GmbH, jetzt ComputerKomplett ASCAD GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 7522 wurde am 26.03.2010 mit Wirkung zum 01.07.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Mit Spaltung- und Übernahmevertrag vom 19.12.2012 wurde die Beteiligung an der ComputerKomplett ASCAD GmbH von ihrer bisherigen Muttergesellschaft der SteinhilberSchwehr GmbH auf die Computer- Komplett Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 40562, mit Wirkung zum 01.01.2013 (steuerliche Übertragungsstichtag 31.12.2012) abgespalten. Gegenstand der Abspaltung im Rahmen der partiellen Gesamtrechtsnachfolge war ebenfalls der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gilt daher ab dem 01.01.2013 zwischen der ComputerKomplett Holding und der ComputerKomplett ASCAD GmbH fort. Aufgrund der geänderten steuerlichen Rechtslage ist es notwendig, eine Anpassung hinsichtlich der Verlustübernahme vorzunehmen. Die Parteien haben sich daher dazu entschlossen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wie folgt abzuschließen. Dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist als Änderung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zu qualifizieren.

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

§1

Leitung

Die ComputerKomplett ASCAD GmbH unterstellt sich der Leitung der ComputerKomplett Holding GmbH.

§ 2

Weisungsrecht

1. Die ComputerKomplett Holding GmbH ist berechtigt, der Geschäftsführung der ComputerKomplett ASCAD GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft allgemein und/oder auf Einzelfälle bezogene Weisungen zu erteilen.

2. Die Geschäftsführer der ComputerKomplett ASCAD GmbH sind gegenüber der ComputerKomplett Holding GmbH verpflichtet, deren Weisungen zu folgen.

§3

Einsichts- und Auskunftsrecht

Die Organträgerin ist berechtigt, jederzeit die Bücher und Schriften der Organgesellschaft einzusehen und Auskünfte insbesondere über die rechtlichen, geschäftlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten von der Organgesellschaft durch deren Geschäftsführung zu verlangen.

§4

Gewinnabführung, Verlustübernahme

1. Die Organgesellschaft verpflichtet sich, ihren gesamten Jahresüberschuss an die Organträgerin abzuführen, erstmals für das ab dem 01.01.2013 beginnende Geschäftsjahr der Organgesellschaft.

2. Die Organträgerin ist verpflichtet, entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Organgesellschaft auszugleichen.

§5

Feststellung des Jahresabschlusses

1. Der Jahresabschluss der ComputerKomplett ASCAD GmbH ist vor dem Jahresabschluss der ComputerKomplett Holding GmbH aufzustellen und festzustellen.

2. Das zu übernehmende Ergebnis der ComputerKomplett ASCAD GmbH ist im Jahresabschluss der ComputerKomplett Holding GmbH für das Geschäftsjahr zu berücksichtigen, das zugleich mit dem der ComputerKomplett ASCAD GmbH oder später endet. Dies gilt auch für Rumpfwirtschaftsjahre.

§6

Dauer und Beendigung des Vertrags

1. Dieser Vertrag wird ab Beginn dieses Geschäftsjahres wirksam.

2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist jedoch nicht vor Ablauf von fünf Jahren zum Ende des ersten auf den Ablauf der Fünfjahresfrist folgenden Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

3. Soweit der Vertrag nicht gekündigt wird, wird er auf unbestimmte Dauer fortgesetzt. Die Kündigungsbestimmungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§7

Zustimmungs- und Eintragungsvorbehalte

1. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin sowie der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft.

2. Der Vertrag wird unabhängig von § 6 erst wirksam, wenn das Bestehen dieses Vertrags in das Handelsregister eingetragen ist. In diesem Fall gilt er jedoch für das in § 6 Ziff. 1 vereinbarte Wirtschaftsjahr.

§8

Schlussbestimmungen

1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sie verpflichten sich, den Vertrag jeweils gemäß den steuerlichen Bestimmungen für Organschaftsverhältnisse anzupassen, soweit dies gemäß den jeweiligen Bestimmungen des Körperschaftsteuerrechts und der Körperschaftsteuerrichtlinien notwendig ist.

2. Sollten Vorschriften dieses Vertrags unwirksam sein, so sollen die übrigen Vorschriften gleichwohl wirksam bleiben. Die Parteien dieses Vertrags treten in einem solchem Fall in Verhandlungen miteinander ein mit dem Ziel, die unwirksame Vertragsvorschrift durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die am besten geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel zu erreichen.

 

Mettmann, den 12.11.2013

ComputerKomplett Holding GmbH

ComputerKomplett ASCAD GmbH

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG PROFIT POOLING AGREEMENT
zwischen between
MAIT Holding GmbH MAIT Holding GmbH
mit Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 783568 with registered seat in Rottweil, registered with the commercial register at the local court of Stuttgart under HRB 783568
- nachstehend "Organträgerin" genannt - - hereinafter referred to as "Parent Company" -
und and
MAIT GmbH MAIT GmbH
mit Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 765991 with registered seat in Rottweil, registered with the commercial register at the local court of Stuttgart under HRB 765991
- nachstehend "Organgesellschaft" genannt - - hereinafter referred to as "Subsidiary Company" -
1. Gewinnabführung 1. Transfer of Profits
1.1. Die Organgesellschaft verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Ziffern 1.2 und 1.3 dieses Vertrages, der gemäß § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag. 1.1. The Subsidiary Company is obliged during the term of this agreement to transfer its entire profits to the Parent Company. Subject to the setting up or dissolution of reserves in accordance with Sections 1.2 and 1.3 of this agreement, the Subsidiary Company shall transfer the maximum amount permitted pursuant to Section 301 German Stock Corporation Act (AktG) as amended from time to time.
1.2. Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus ihrem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. 1.2. The Subsidiary Company is entitled, subject to the prior approval of the Parent Company, to transfer parts of its annual net profit (Jahresüberschuss) to the revenue reserves (Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB)) to the extent permitted pursuant to commercial law and commercially justified based on reasonable commercial judgment.
1.3. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Organträgerin aufzulösen und als Gewinn abzuführen (§ 301 Satz 2 AktG). 1.3. Any revenue reserves pursuant to Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB) created during the term of this agreement shall be dissolved upon demand of the Parent Company and distributed as profit (Section 301 sentence 2 German Stock Corporation Act (AktG)).
1.4. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, oder von Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), ist ausgeschlossen. 1.4. The distribution of amounts resulting from the dissolution of any other revenue reserves pursuant to Section 272 para. 3 of the German Commercial Code (HGB), which were created prior to the term of this agreement, or of capital reserves (Section 272 para. 2 no. 4 of the German Commercial Code (HGB)), is excluded.
2. Verlustübernahme 2. Assumption of Losses
Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend. The provisions of Sec. 302 Stock Corporation Act (AktG) in its relevant applicable version shall apply mutatis mutandis.
3. Wirksamkeit und Vertragsdauer 3. Effectiveness and Term
3.1. Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin und der Organgesellschaft abgeschlossen. Er wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Organgesellschaft wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft, in dem dieser in das Handelsregister der Organgesellschaft eingetragen wird. 3.1. This agreement is concluded subject to the consent of the shareholder meetings of the Parent Company and the Subsidiary Company. This agreement will become effective upon its registration with the commercial register of the registered office of the Subsidiary Company and shall apply retrospective from the beginning of the financial year of the Subsidiary Company in which this agreement was registered with the commercial register of the Subsidiary Company.
3.2. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten von jeder Vertragspartei zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ende desjenigen Geschäftsjahres der Organgesellschaft, das mindestens fünf vollen Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft endet, in dem der Vertrag gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG wirksam geworden ist. 3.2. This agreement is concluded for an indefinite time period. The agreement can be terminated in writing by either of the contracting parties with a notice period of two months to the end of the respective financial year of the Subsidiary Company, but at the earliest to the end of the financial year of the Subsidiary Company which ends at least five full years after the beginning of the financial year of the Subsidiary Company, in which this agreement became effective pursuant to Section 14 para. 1 sentence 1 no. 3 Corporate Tax Act (KStG).
3.3. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß § 297 AktG bleibt für beide Parteien unberührt. Insbesondere sind die Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, 3.3. The right to terminate this agreement for important reason without observance of a notice period pursuant to Section 297 German Stock Corporation Act (AktG) remains unaffected for both parties. In particular, the parties shall have the right to terminate for important reason
1. wenn die Organträgerin infolge einer Anteilsübertragung der gehaltenen Anteile an der Organgesellschaft oder aus einem anderen Grund nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft verfügt; 1. if the Parent Company ceases to hold the majority of the voting rights in the shareholder meeting of the Subsidiary Company as a result of a transfer of the shares in the Subsidiary Company or for any other reason;
2. im Fall der Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation einer der Parteien; oder 2. in case of a transformation, merger, demerger or liquidation of one of the parties to this agreement; or
3. aus irgendeinem anderen Grund, der zum Wegfall der steuerlichen Organschaft zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft führt. 3. in any other event which results in the termination of the fiscal unity between the Parent Company and the Subsidiary Company.
3.4. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen. 3.4. The notice of termination must be in writing.
3.5. Endet dieser Vertrag während eines laufenden Geschäftsjahres, so ist die Organträgerin lediglich zum Ausgleich des anteiligen Verlustes der Organgesellschaft bis zum Zeitpunkt der Beendigung verpflichtet. 3.5. If this agreement ends during the period of a financial year, the Parent Company is only obliged to assume the losses of the Subsidiary Company incurred until the date of termination.
4. Schriftform 4. Written Form
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Any modifications or amendments to this agreement must be in writing to be effective. This also applies for changes of this written form clause.
5. Schlussbestimmungen 5. Final Provisions
5.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so werden die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. 5.1. Should any provision of this agreement be or become ineffective or unenforceable or should be a gap in the agreement, the other provisions hereof shall remain in force and effect. In such case, the parties are obliged to replace such ineffective or unenforceable provision by such effective or enforceable provision, which is economically closest to the ineffective or unenforceable provision respectively the parties are obliged to fulfill the gap by a provision, which had been agreed by the parties in order to fulfill the economic purpose of the provision if they had been aware of this aspect.
5.2. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Fassung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung maßgebend. 5.2. In case of any inconsistencies between the English and the German wording of this agreement the German wording shall prevail.
5.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Er ist in Übereinstimmung mit deutschem Recht anzuwenden und auszulegen. Bei Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechende Nachfolgeregelung zu beachten. 5.3. This contract is subject to German law. It is to be applied and interpreted in accordance with German law. When interpreting individual terms of this contract, the provisions of Sections 14 and 17 KStG as amended from time to time or, if applicable, the corresponding successor provision shall be observed.

 

Rottweil, den/the 13. Mai/May 2022

MAIT Holding GmbH

vertreten durch: / represented by:

Stefan Niehusmann, Geschäftsführer / Managing Director

Oliver Spölgen, Geschäftsführer / Managing Director

MAIT GmbH

vertreten durch: / represented by:

Stefan Niehusmann, Geschäftsführer / Managing Director

Oliver Spölgen, Geschäftsführer / Managing Director

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT VERWALTUNG 1 GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT VERWALTUNG 1 GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267721

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Beiratsbeschluss der MAIT Group GmbH vom 29.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Group GmbH

Gesellschafter

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT VERWALTUNG 2 GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT VERWALTUNG 2 GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267904

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Verwaltung 1 GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Verwaltung 1 GmbH

Gesellschafter

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT HOLDING GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT HOLDING GMBH mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 267922

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Verwaltung 2 GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Verwaltung 2 GmbH

Gesellschafter

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 765991

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT Holding GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT Holding GmbH

Gesellschafter

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER MAIT GERMANY GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

MAIT GERMANY GMBH

mit dem Sitz in Rottweil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 771841

("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT GmbH

Gesellschafter

Niehusmann

Närdemann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS DER ETAGIS GMBH

Die unterzeichnete Alleingesellschafterin der

ETAGIS GMBH mit dem Sitz in Leverkusen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Köln unter HRB 110511 ("Gesellschaft")

beschließt hiermit, bevollmächtigt durch den Gesellschafterbeschluss der MAIT GmbH vom 30.05.2024, unter Verzicht auf sämtlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Frist- und Formvorschriften hinsichtlich der Einberufung, Abhaltung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung einstimmig und mit allen Stimmen was folgt:

Beschluss 1:

 

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird festgestellt.

Beschluss 2:

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 3:

 

Den im Jahr 2023 amtierenden Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

Beschluss 4:

 

Die Gesellschaft nimmt die Befreiung zur Offenlegung des Jahresanschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Beschluss 5:

 

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, entsprechende gleichlautende Beschlüsse für alle Tochtergesellschaften zu fassen,

Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle notwendige Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zu unternehmen. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet.

 

Rottweil, den 30.05.2024

MAIT GmbH

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Närdemann

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