E & H Digital Services UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Baur seit 30.1.2024 | Liquidator |
Margita, geb. Huber Pothmann seit 20.11.2002 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 62.50% | |
| 37.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OCS Organisation Computersysteme und Softwareentwicklung GmbHFürth(vormals: Erlangen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011(Vorjahr zum Vergleich) AKTIVSEITE
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2011(§§ 284 ff. HGB) I. Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und der ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages erstellt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- einschließlich Nebenkosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode pro rata temporis zum Ansatz. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EURO 150,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Für Vermögensgegenstände die 2008 und 2009 zugegangen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EURO 150,00 bis EURO 1.000,00, wurde der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet und in die Handelsbilanz übernommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Zugang in 2010 und mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EURO 410,00 werden entsprechend der steuerlichen Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG auch in der Handelsbilanz im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen sind durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen. Der Rückstellungsbetrag ist als versicherungsmathematischer Barwert der Pensionsverpflichtung nach der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" berechnet. Als biometrische Berechnungsgrundlage dienen die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Des Weiteren liegen der Bewertung folgende Annahmen zugrunde:
Die Berechnung erfolgt mit Aktivenbestand. Die Invalidenrente geht zum Pensionsalter in die Altersrente über. Die Hinterbliebenenversorgung wurde individuell bewertet. Für Frau Margita Pothmann Die Rückstellung wurde im Wirtschaftsjahr 2011 vollständig aufgelöst, da Frau Pothmann aufgrund des Erreichens der Altersgrenze den Anspruch in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt bekommen hat. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 31.12.2010 eine einmalige Zuführung zur Gewinnrücklage i. H. v. EURO 844,00 gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Angaben zur BilanzFristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen stellen sich wie folgt dar:
Das gezeichnete Kapital beträgt EURO 41.200,00 und ist voll einbezahlt. Die Sonstigen Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EURO 246.058,00 (im Vorjahr EURO 0,00) enthalten. III. SONSTIGE ANGABENMitglieder der Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB generell befreit. Der vollständige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde mit Gesellschafterversammlung am 31. Juli 2012 gebilligt und festgestellt. |
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