AFS
Software GmbH & Co. KG
Bad
Hersfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.054,28 |
35.133,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.196,28 |
3.196,28 |
| II.
Sachanlagen |
21.858,00 |
31.937,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
458.916,21 |
407.590,42 |
| I.
Vorräte |
4.050,00 |
1.930,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.609,89 |
79.641,47 |
| davon
gegen Gesellschafter |
8.647,27 |
10.335,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
305.256,32 |
326.018,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.883,38 |
5.989,83 |
| Aktiva |
489.853,87 |
448.713,53 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.451,68 |
20.451,68 |
| I.
Kapitalanteile |
20.451,68 |
20.451,68 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
20.451,68 |
20.451,68 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
177.905,50 |
173.610,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
236.434,40 |
208.235,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
236.434,40 |
208.235,75 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
165.912,76 |
136.770,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.062,29 |
46.416,10 |
| Passiva |
489.853,87 |
448.713,53 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs.
1a HGB)
Die AFS-Software GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in
Bad Hersfeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Bad Hersfeld unter HRA 807 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der AFS-Software GmbH & Co.
KG, Bad Hersfeld, wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kommanditgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 I,
288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software, Domains) wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern sie der Abnutzung unterliegen, erfolgen
die linearen Abschreibungen planmäßig über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden nicht aktiviert.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, die auch etwaige Nebenkosten umfassen,
im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen.
Dabei kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen,
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im
Anlagenspiegel gleichzeitig als Abgang erfasst, sofern ihre
jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro
800,00 nicht überstiegen.
Die
Vorräte, hier die fertigen Erzeugnisse und
Waren, wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten
angesetzt, soweit unter Beachtung des Niederstwertprinzips
nicht niedrigere Tageswerte am Bilanzstichtag
maßgebend waren.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen
berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert der
Guthaben angesetzt.
Aktive Rechnungsabrechnungsposten: Die Aufwendungen
wurden aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde
liegenden Verträge aufgeteilt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten. Ausgewiesen
werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag soweit sie Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
IV. Angaben zur Bilanz
1.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Das Unternehmen hat keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind zum Teil durch Eigentumsvorbehalte besichert.
V. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Für das Geschäftsjahr 2022 bestehen
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen i.H.v.
74 TEUR. In den Folgejahren werden
Verpflichtungen in entsprechender Höhe erwartet.
2.
Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
Bad Hersfeld, den 24. Juli
2024
gez.
Arno Freisinger, als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der AFS Software
Beteiligungs GmbH-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024
festgestellt.
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