PRINZIP7 GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rudolf Leberfinger seit 22.1.2026 | Geschäftsführer |
Manuel Melic seit 2.5.2019 | Geschäftsführer |
Alexander Wass seit 19.11.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.58% | |
| 25.36% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TARA Systems GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Der Jahresabschluss der TARA Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt in der Bilanz aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach unserer voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen sowie der Goldbestand wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Rückstellungen für Fremdleistungen, die noch in Bezug auf das Jahr 2023 zu erbringen sind. Rechnungen für 2023, die erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor Bilanzerstellung ergangen sind, wurden ab 2023 als Verbindlichkeiten verbucht. In den Vorjahren erfolgte die Verbuchung als Rückstellungen. Leistungen, die bereits für Folgejahre abgerechnet wurden, sind als passive Rechnungsabgrenzung verbucht. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Es wurden Genussrechte ausgegeben, die als Eigenkapital auszuweisen sind. Die Berücksichtigung erfolgt wie im Vorjahr über 820. 2.3 Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet wurden. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). 3.2 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). 3.3 Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB ist nicht zu rechnen. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer lagen nicht vor. 4.2 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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