FTMusicS GmbHLiquidiert

91056 Erlangen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 8887
Eingetragen
23.4.2002
Branche
Herstellung von MusikinstrumentenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenEinzelhandel mit Musikinstrumenten und Noten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung von Klangsynthese- und Klangbearbeitungsverfahren.

Historie

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Management

NameRolle
Rudolf Rabenstein
seit 12.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FTMusicS GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 95,00 481,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 94,00 480,00
B. Umlaufvermögen 10.440,37 12.793,01
I. Vorräte 613,70 613,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 257,36 328,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.569,31 11.850,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 95,00 89,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.630,37 13.363,01

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 9.891,10 12.795,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 24.560,00 24.560,00
III. Bilanzverlust 39.668,90 36.764,99
B. Rückstellungen 700,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 39,27 68,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 39,27 68,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.630,37 13.363,01

Anhang

Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff. und 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat erstmals die nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden Vorschriften angewendet. Die entsprechenden Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bis zum 31. Dezember 2009 zugegangene Wirtschaftsgüter, für die die degressive Abschreibungsmethode gewählt wurde, wird zur linearen Methode in dem Jahr übergegangen, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Alle übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150,00 EUR sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Neuangeschaffte geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 410,00 € sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens von über 410,00 € werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Vorräte werden nach Angaben der Geschäftsführung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen nach Angaben der Geschäftsführung Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen nach Angaben der Geschäftsführung alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. In Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten Wahlrechts wurden Rückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung beibehalten (Aufwandsrückstellungen).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen.
Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts, wenn keine passiven latenten Steuern auszuweisen sind.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten solche an Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR; diese werden mit 0 % p.a. verzinst.
Bilanzverlust
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von 36.764,99 EUR enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und Aufstellung des Jahresabschlusses gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,00 EUR und in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR.
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Prof. Dr. Rudolf Rabenstein und Herrn Dr. Lutz Trautmann geführt. Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.  
Nachrichtlich gemäß § 251 HGB:
Zum Bilanzstichtag bestanden nicht zu bilanzierende Bürgschaftsverpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von 0,00 €.
 

Erlangen, 03. Januar 2012
 
 
Geschäftsführung
 
 
Prof. Dr. Rudolf Rabenstein
 
 
Dr. Lutz T r a u t m a n n
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2012 festgestellt.

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