CDA Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Keller seit 17.11.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lars Nickel | 51.00% |
| 49.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CDA GmbHSuhlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagenspiegel
AnhangAllgemeine Angaben und Erläuterungen Die CDA GmbH, Suhl, (Amtsgericht Jena, HRB 303981) (CDA) weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 3 HGB auf. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB). Von zulässigen Erleichterungen gemäß HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gem. § 248 Abs.2 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2a S. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 Jahren sowie bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software und -Lizenzen) werden im Zeitpunkt des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Übergangs zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer beträgt drei bis sieben Jahre. Die Sachanlagen werden im Zeitpunkt des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Übergangs zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer der Gebäude ist mit 18 Jahren, der technischen Anlagen und Maschinen mit fünf Jahren, die der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit drei bis 15 Jahren angesetzt. Selbst hergestellte Sachanlagen werden analog der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bewertet. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen werden zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Übergangs zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen (gleitender Durchschnitt) aktiviert. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Marktpreis vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen auch angemessene Teile der notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet werden. Darüber hinaus werden Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellkosten einbezogen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Soweit erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren Marktpreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind im Bedarfsfalle durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Fremdwährungsbestände wurden, sofern erforderlich, zum Stichtagskurs bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag entsprechend § 256 a HGB bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsguthaben werden ebenfalls zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt den Erfüllungsbetrag auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Rückstellungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs sind im Geschäftsjahr 2018 gebildet worden. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag entsprechend § 256 a HGB bewertet. Bilanzierungsgrundsätze zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bewertung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs gem. § 256a HGB. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahr 2020 ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die CDA hat im Jahr 2013 einen Leasingvertrag für die Betriebsimmobilie nebst Grundstück mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Das wirtschaftliche Eigentum der Immobilie ist der CDA zuzurechnen. Die Immobilie ist mit dem Barwert der Leasingverbindlichkeit aktiviert. Finanzanlagen Die CDA hat mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juli 2014 die Tochtergesellschaft CSI Semiconductor Private Ltd., Mumbai, Indien, (CSI) gegründet. An der CSI werden 50 % Beteiligung gehalten. Die CSI hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr und weist im letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von TINR 2.492 sowie ein Eigenkapital von TINR 29.029 aus. Die CDA hat mit Gesellschaftsvertrag vom 14. November 2014 die Tochtergesellschaft CDA-YOUSI Technology Co.Ltd., Shanghai, China, (CDA-YOUSI) gegründet, welche am 23. April 2015 ihre Geschäftslizenz erhalten hat. An der CDA-YOUSI werden 49 % Beteiligung gehalten. Die CDA-YOUSI weist im letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von TRMB 1.134 sowie ein Eigenkapital von TRMB 2.367 aus. Weiterhin ist die CDA als Kommanditist mit 99,9 % am Kommanditkapital der MOLGERBA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Albrechts KG, Düsseldorf, in Höhe von EUR 10.000,00 beteiligt. Die MOLGERBA ist zivilrechtliche Eigentümerin der von der CDA gemieteten Immobilie. Die MOLGERBA weist im letzten vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 146 sowie ein Eigenkapital von TEUR 1.001 aus. Die CDA hat am 15. August 2013 die Tochtergesellschaft CDA PTY Ltd. (CDA PTY) in Sydney, Australien, gegründet. An der CDA PTY wurden 100 % Beteiligung gehalten. Die Liquidation der Gesellschaft erfolgte in 2019. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird ein Darlehen an die Gesellschafterin CDA Invest GmbH, Suhl, (CDA Invest) über TEUR 1.200 (Laufzeit 6 Jahre) ausgewiesen. Daneben bestehen noch Forderungen an die Gesellschafterin aus kurzfristiger Finanzierung und Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von TEUR 4.694. Rückstellungen Für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bestehen unverändert Rückstellungen für vororganschaftliche Sachverhalte. Sonstige Rückstellungen (TEUR 1.168) wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs (TEUR 366), Kundenansprüche aus zu gewährenden Rabatten/Gutschriften (TEUR 62), Arbeitnehmeransprüche (TEUR 66), Raumkosten (TEUR 51), Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEUR 60), ausstehende Rechnungen (TEUR 307) und Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 34). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden solche gegenüber der MOLGERBA aus der Bilanzierung der Immobilie ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 1.510 ausgewiesen, für die hinsichtlich der mit den Verträgen beschafften Vermögensgegenstände ein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Unter den Miet-, Dienst- und Wartungsverträgen werden Leasingverträge mit einem gesamten Verpflichtungsvolumen in Höhe von TEUR 705 ausgewiesen. Die Leasingverträge betreffen im Wesentlichen Software, technische Anlagen und Maschinen sowie Fahrzeuge. Diese unterliegen den betriebsüblichen Risiken. Die CDA GmbH hat aufgrund verschiedener Vereinbarungen mit der EAST WEST Bank, Pasadena CA, (EWB) eine Garantie und weitere Sicherheiten in Form der Verpfändung von Bankkonten, Abtretung von Forderungen und Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen für Bankdarlehen der Muttergesellschaft CDA Invest gestellt. Diese Verbindlichkeiten valutierten zum Bilanzstichtag mit rd. 15,6 Mio. USD. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den gegebenen Sicherheiten hängt unverändert von der operativen Entwicklung der CDA-Gruppe ab und wird auf Grundlage der kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung von der Geschäftsführung als gering eingestuft. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammensetzung der Umsatzerlöse:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Corona-Hilfsmaßnahmen (TEUR 650), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 15) sowie Kursgewinne (TEUR 15) enthalten. Die Abschreibungen auf Sachanlagen beinhalten lineare, planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.108. Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen u. a. TEUR 648 auf Miet- und Raumkosten, TEUR 1.204 auf Rechts-, Beratungs-, Prüfungs- und Geschäftsbesorgungskosten, TEUR 249 auf EDV-Fremdleistungen, TEUR 341 auf Raum- und Grundstücksaufwendungen und TEUR 131 auf periodenfremde Aufwendungen. Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir die Umsatzziele im ersten Quartal 2021 nicht einstellen, erwarten aber einen Aufholeffekt im weiteren Jahresverlauf. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht. Anzahl der Beschäftigten Im Durchschnitt waren, entsprechend § 285 Nr. 7 HGB, im Geschäftsjahr 166 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt, davon 88 gewerbliche Arbeitnehmer sowie 12 Auszubildende. Angabe des Abschlussprüferhonorars Für das Geschäftsjahr 2020 wurde vom Abschlussprüfer insgesamt ein Honorar von TEUR 27 berechnet, welches sich in Abschlussprüferleistungen von TEUR 25 und sonstige Leistungen von TEUR 2 aufteilt. Geschäftsführung Als Geschäftsführer sind Herr Frank Hartwig und Herr André Keller bestellt. Die Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis. Die Geschäftsführer Frank Hartwig und André Keller haben keinen Anstellungsvertrag mit der CDA GmbH. Konzernverhältnisse Die CDA ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der CDA Invest. Im Verhältnis zu CDA Invest, CSI, CDA-YOUSI und MOLGERBA ist die CDA ein verbundenes Unternehmen. Der Jahresabschluss der CDA wird in den Konzernabschluss der CDA Invest, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird, als Mutterunternehmen mit dem größten Konsolidierungskreis einbezogen.
Suhl, 01. März 2021 Frank Hartwig, Geschäftsführer André Keller, Geschäftsführer Lagebericht 20201. Grundlagen des Unternehmens Die CDA GmbH ist ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit Sitz in Suhl. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Datenträgern und Kunststoffbauteilen mit Mikrostrukturen, ferner der Erwerb von Wirtschaftsgütern zur Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der CDA Konzern wechselte mit dem 29.05.2019 den Besitzer. Die CDA Invest GmbH, ansässig in Suhl, kaufte 100% der Geschäftsanteile der CDA Gruppe von der CDA Inc., Charlotte North Carolina. Die Gesellschaft hat Tochterunternehmen an den Standorten Shanghai, China und Mumbai, Indien zur Sicherstellung der Bedarfe global agierender Kunden. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die für die CDA GmbH relevanten Märkte waren im Geschäftsjahr 2020 stark von den durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Nachfragerückgängen betroffen. In der Automobilbranche sind die Absatzzahlen durch die zur Eindämmung des Infektionsverlaufes angeordneten Schließungen von Autohäusern sowie den durch die Störung der Logistikkette verursachten Produktionsstillegungen im zweiten und dritten Quartal deutlich eingebrochen. Der Markt für "μFunctional Solutions" zeigt breite Anwendungsfelder in den Bereichen Automotive, Industrieanwendungen sowie Consumer-Electronics und darüber hinaus ein hohes Entwicklungspotenzial. Allerdings waren in 2020 auch hier deutliche negative Auswirkungen der Pandemie aufgrund von weltweiten temporären Schließungen von Produktionsstätten und Entwicklungseinrichtungen zu verzeichnen. Die Bedarfe für optische Datenträger haben sich nach den Verkaufseinschränkungen während des ersten Lock-downs im dritten und vierten Quartal 2020 erholt und stabilisiert. Umsatz- und Ergebnisentwicklung Das Geschäftsjahr 2020 lag deutlich unter den Erwartungen. Die Umsätze im Unternehmensbereich "Flash Media Solutions" sind nach einem planmäßigen Start ab März 2020 deutlich eingebrochen. Ursache waren die durch die Pandemie bedingten temporären Werksschließungen aller großen deutschen Automobilhersteller für mehrere Wochen. Die Umsatzverluste konnten wir ergebnisseitig durch Preisnachverhandlungen und interne Kosteneinsparungen abmildern, allerdings im Jahresverlauf nicht mehr kompensieren. Das Geschäftsfeld "μFunctional Solutions" war ebenfalls durch die weltweiten Pandemie-bedingten Störungen der Geschäftsabläufe betroffen. Insbesondere in dem für uns wichtigen chinesischen Markt waren die Einschränkungen schon ab Mitte Januar 2020 beträchtlich. In der Vorserienfertigung konnten wir unsere Planziele übertreffen. Allerdings wurden Serienprojekte, z.B. für Gesichtserkennungssysteme, ausgesetzt. Dadurch konnten wir nur eine unterdurchschnittliche Kapazitätsauslastung erreichen. Die Neukundengewinnung haben wir weiter fokussiert, allerdings wurde auch diese durch die Reisebeschränkungen beeinträchtigt. Der Geschäftsbereich "ImPressing Solutions" hat sich insgesamt stabil entwickelt. Durch Kostenoptimierungen konnten wir dessen Profitabilität gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessern. Zusammenfassend hat die CDA GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr einem Umsatz von TEUR 23.873 erzielen können. Die Abweichung zu den Planzielen (TEUR 43.114) wurde im Wesentlichen durch die Corona-Pandemie bedingten Nachfragerückgänge, Einschränkungen und Produktionsstörungen verursacht. Durch massive Kosteneinsparungen konnten die Ergebnisauswirkungen des Umsatzrückganges deutlich abgemildert werden. Das EBITDA lag bei TEUR 1.017 (Plan TEUR 6.416). Durch die in 2020 erfolgte weitere Optimierung und Verschlankung der Organisation sieht sich die Gesellschaft gut für die Erreichung der Planziele 2021 aufgestellt Investitionen Im Berichtszeitraum wurden insgesamt TEUR 799 investiert, davon TEUR 12 in immaterielle Vermögensgegenstände sowie TEUR 787 in Maschinen und Anlagen. Der Schwerpunkt der Investitionen lag in dem Bereich "µFunctional Solutions". Daneben wurden in geringem Umfang Ersatz- und Rationalisierungsinvestitionen in dem Bereich "ImPressing Solutions" sowie für die IT-Infrastruktur durchgeführt. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 14.838 (-32,3%). Dem kurzfristigen Fremdkapital in Höhe von TEUR 4.751 stehen kurzfristige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 9.249 gegenüber. Das mittel- und langfristige Vermögen wird vollständig durch Eigenkapital sowie langfristiges Fremdkapital gedeckt. Die Eigenkapitalquote hat sich auf 41,0% erhöht (Vorjahr 27,7%). Finanz- und Liquiditätslage Die Liquidität der CDA GmbH war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Der operative Cashflow vor Ergebnisabführung betrug in 2020 TEUR 2.554. 3. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die CDA GmbH braucht strategisch eine stabile Auslastung und Kundenbasis. Dazu wird insbesondere der Geschäftsbereich "μFunctional Solutions" durch organisches Wachstum aber auch weitere Allianzen und ggf. Unternehmenszukäufe sukzessive ausgebaut. Die durch die Corona-Pandemie bestehenden wirtschaftlichen Einschränkungen können die Ertragslage der Gesellschaft auch im Geschäftsjahr 2021 beeinträchtigen. Spezielle Risiken, die die betrieblichen Abläufe auf der Beschaffungs- oder Absatzseite beeinträchtigen, haben wir allerdings nicht identifiziert. Finanzierung der Gesellschaft Die CDA GmbH haftet aufgrund verschiedener Vereinbarungen mit der EAST WEST Bank für Darlehen der Muttergesellschaft CDA Invest GmbH. Die Sicherstellung des Kapitaldienstes hängt im Wesentlichen von einer entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklung der CDA Gruppe ab. Zur Liquiditätssicherung aufgrund der sich aus der Corona-Pandemie ergebenden Umsatzverschiebungen haben wir ein KfW-Darlehen aufgenommen. Rechtliche Risiken Es bestehen keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten. 4. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten dienen hauptsächlich der Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Das Unternehmen verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Die CDA GmbH ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit üblichen Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehen sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit ausgesetzt. Dem Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begegnet die CDA GmbH mit entsprechenden Verfahren und Kontrollen. Kreditgrenzen werden für sämtliche Kunden basierend auf internen Risikoeinstufungsmerkmalen festgelegt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt. Weiterhin werden mit Kunden angemessene Anzahlungen auf Bestellungen vereinbart. Die Geschäftsführung schätzt das Ausfallrisiko auf Basis der Kundenstruktur als gering ein. Fremdwährungsrisiko Dem bestehenden Fremdwährungsrisiko begegnet die Geschäftsführung durch die gezielte Steuerung von Fremdwährungseinnahmen und Fremdwährungsverbindlichkeiten. Um das Wechselkursrisiko EURO zu USD zu begrenzen ist mit den entsprechenden Hauptkunden als Abrechnungs- und Bezahlwährung USD als die Währung vereinbart, in der auch der wesentliche Einkauf für diese Aufträge erfolgt. Zinsänderungsrisiko Die Geschäftsführung sieht zurzeit kein wesentliches Zinsänderungsrisiko. 5. Voraussichtliche Entwicklung Für das Jahr 2021 werden folgende Aktivitäten fokussiert: Für den Geschäftsbereich " μ-Functional Solutions" erwarten wir in 2021 durch bestehende, in der Vorserienfertigung 2020 initialisierte und neu anlaufende Serienfertigungen für Großkunden ein deutliches Umsatz- und Ergebniswachstum. Die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten ist durch die Überführung von im Bereich "Im-Pressing Solutions" beschäftigten Personals und dort genutzter Infrastruktur sowie mittelfristig geplanter Investitionen in Equipment gewährleistet. Im Geschäftsfeld "Flash Media Solutions" ist ein rückläufiger Umsatz- und Ergebnisbeitrag für die in den bestehenden Nominierungen etablierten Formfaktoren geplant. Der Focus der Entwicklung des Bereiches liegt mittelfristig auf der Erschließung weiterer Anwendungsfelder von Flashspeicherbausteinen und damit zusammenhängender Serviceleistungen. Für die Sparte "ImPressing Solutions" besteht die Zielstellung in der Stabilisierung der Profitabilität durch kurz- und mittelfristige Kosteneinsparungen. In den Hauptgeschäftsbereichen ist vorgesehen, die Wertschöpfungskette und -tiefe auszubauen. Potenziale zur Kostensenkungen und deren Realisierung werden durch Six Sigma Projekte permanent identifiziert und unterstützt. Die Sicherung unserer Qualität und Dienstleistungen stehen dabei im Vordergrund. Die Jahresplanung 2021 sieht einen Umsatz von TEUR 25.000 und ein EBITDA von TEUR 3.500 vor. Dieser Planung liegen die zuvor beschriebenen Prämissen zugrunde. Durch die erneuten Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen werden wir im ersten Quartal 2021 die geplanten Umsätze nicht einstellen können. Wir gehen allerdings davon aus, dass ein Anteil dieser Umsätze durch verschobene Nachfrage im weiteren Jahresverlauf kompensiert werden kann. Den Umsatzeinbußen sind wir durch geeignete Kostensenkungsmaßnahmen begegnet so dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine nennenswerte Ergebnisabweichung gegenüber Plan erwarten.
Suhl, 01. März 2021 Frank Hartwig, Geschäftsführer André Keller, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CDA GmbH, Suhl Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CDA GmbH, Suhl, - bestehend aus der Bilanz zum 31.Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CDA GmbH, Suhl, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung Stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 30. April 2021 Warth
& Klein Grant Thornton AG
Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer Peter Ebert, Wirtschaftsprüfer |
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