Clearsson
GmbH
Hürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.540,00 |
4.459,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.447,00 |
3.899,00 |
| II.
Sachanlagen |
93,00 |
560,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
307.483,98 |
547.165,07 |
| I.
Vorräte |
97.524,79 |
231.532,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.884,38 |
9.319,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
194.074,81 |
306.313,43 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
43.414,83 |
|
| Aktiva |
353.438,81 |
551.624,07 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
56.154,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.970,00 |
6.970,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
14.184,30 |
2.051,59 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
99.569,13 |
-12.132,71 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
43.414,83 |
|
| B.
Rückstellungen |
7.717,00 |
8.217,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
345.721,81 |
487.252,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
345.721,81 |
487.252,77 |
| Passiva |
353.438,81 |
551.624,07 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Name: Clearsson GmbH
Sitz: Hürth
Handelsregister: Köln
Nummer der Firma: HRB 75934
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es
wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet.
Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1
HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288
Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde gebrauch gemacht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Sämtliche Vermögengegenstände und
Schulden wurden zum 1. Januar 2021 aus der Bilanz des
Vorjahres übernommen.
Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen
den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238
ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
der §§ 264 ff. HGB. Aufgrund der Anwendung der
Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes
(BilRUG) bereits im Jahresabschluss 2015, ergaben sich
keine fehlende Vergleichsbarkeiten im Bereich der
Umsatzerlöse.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen für die beweglichen
Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
einem Wert bis zu Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten
gebildet, der über fünf Jahre linear
abgeschrieben wird. Die Vorräte wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine
Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurden die Forderungen von der
Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte
oder uneinbringliche Forderungen sind laut
Geschäftsleitung nicht vorhanden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen decken
nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen
Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
wurden von der Geschäftsführung verneint.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften
nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens
bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen,
wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch
keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft
hiervon nicht tangiert ist.
C. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum
Bilanzstichtag: 338.763,16 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug
zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 1.286,86 Euro.
Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse
und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Die Rückstellungen sind hauptsächlich
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.11.2022
beschlossen eine Eigenmarke abzuverkaufen. In diesem Zuge
kam es zu Sonderabschreibungen für unfertige
Erzeugnisse.
Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG
werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen
Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf
wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen.
Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.
Die Gesellschafterversammlung entscheidet nch
üebr die Verwendung des
Jahresfehlbetrages. Gemäß den §§ 268
Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu
machen.
D. Sonstige Angaben
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
An den maßgeblichen Abschluss - Stichtagen zum
31.12.2021 als auch dem 31.12.2022 werden keine der drei
Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB
überschritten:
- Die Bilanzsumme liegt an beiden
Stichtagen unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der
Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB)
- Die Umsatzerlöse betrugen im
Wirtschaftsjahr 2021 als auch im Wirtschaftsjahr 2022
weniger als Euro 12.000.000,00.
- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der
tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2021
als auch im Wirtschaftsjahr 2022 weniger als 50
Mitarbeiter.
Geschäftsführungsorgane
Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2022
wurde mir von Herrn Vitalij Gurkov erteilt. Es war im Jahr
2022 ein weitere Geschäftsführer bestellt, Herr
Oliver Gothe. Jeder Geschäftsführer vertrat die
Gesellschaft einzeln. Herr Oliver Gothe wurde mit
Gesellschafterbeschluss vom 23.11.2022 als
Geschäftsführer abberufen. Herr Vitalij Gurkov
ist folglich seit diesem Zeitpunkt alleiniger
Geschäftsführer.
Hürth, den 31.07.2023
Der Geschäftsführer:
Gez. Vitalij Gurkov
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsfüherer, Herr Vitalij
Gurkov
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2023 festgestellt.
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