Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 60350
Eingetragen
22.6.2006
Branche
Zahntechnische LaboratorienZahnarztpraxenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Der Betrieb von Dentallabors einschließlich der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Zahntechniker und Zahnärzte.

Historie

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Management

NameRolle
Mathias Gamper
seit 18.9.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Mathias Gamper
Carl-Bosch-Straße 15 b, 67117 Limburgerhof
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dentin GmbH

Frankenthal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 84.308,00 87.397,00
I. Sachanlagen 84.308,00 87.397,00
B. Umlaufvermögen 82.413,78 100.952,59
I. Vorräte 2.400,92 2.014,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.191,37 55.404,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.821,49 43.534,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.859,67 854,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 168.581,45 189.204,47

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 144.580,97 119.439,30
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Gewinnvortrag 93.939,30 65.646,76
III. Jahresüberschuss 25.141,67 28.292,54
B. Rückstellungen 8.955,00 10.090,00
C. Verbindlichkeiten 15.045,48 59.675,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 168.581,45 189.204,47

Anhang


I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Dentin GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften in der Fassung des vom Bundesrat am 03.04.2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen.

Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des Jahresabschlusses gem. §  264 Abs. 1 S. 3, § 266 Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem. § 267 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem. §§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der §§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264-283 HGB vorgenommen.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, welcher über 5 Jahre aufgelöst wird.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Diese beinhalten im Wesentlichen vorausbezahlte KFZ-Steuer, KFZ-Versicherungen und sonstige Versicherungsbeiträge.

Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Eintrag im Handelsregister, es ist voll einbezahlt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Abschlusskosten und Tantiemen gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr € 0,00 (im Vorjahr € 0,00).

IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.

Geschäftsführer waren während des Geschäftsjahres Herr Medchen, Zahntechniker, Herr Wittmann, Zahntechnikermeister und Herr Löhr, Zahntechniker. Sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.
 
Frankenthal, den 31.03.2011

gez. Albert Medchen, Geschäftsführer
gez. Stefan Wittmann, Geschäftsführer
gez. Markus Löhr, Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt.

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