Dentin
GmbH
Frankenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
84.308,00 |
87.397,00 |
| I.
Sachanlagen |
84.308,00 |
87.397,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
82.413,78 |
100.952,59 |
| I.
Vorräte |
2.400,92 |
2.014,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.191,37 |
55.404,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.821,49 |
43.534,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.859,67 |
854,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
168.581,45 |
189.204,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
144.580,97 |
119.439,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
93.939,30 |
65.646,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.141,67 |
28.292,54 |
| B.
Rückstellungen |
8.955,00 |
10.090,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.045,48 |
59.675,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
168.581,45 |
189.204,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Dentin GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften in der Fassung des vom Bundesrat am
03.04.2009 verabschiedeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
vorgenommen.
Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des
Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 1 S. 3, §
266 Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und
bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem.
§ 267 HGB.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
§§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die
Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der
§§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den
§§ 264-283 HGB vorgenommen.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den
immateriellen Vermögensgegenständen und
Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter im
Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter bis € 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet, welcher über 5 Jahre
aufgelöst wird.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, wurden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben entsprechen
den Nominalwerten.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Diese
beinhalten im Wesentlichen vorausbezahlte KFZ-Steuer,
KFZ-Versicherungen und sonstige Versicherungsbeiträge.
Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag
und dem Eintrag im Handelsregister, es ist voll einbezahlt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die sonstigen
Rückstellungen sind im Wesentlichen für
Abschlusskosten und Tantiemen gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr €
0,00 (im Vorjahr € 0,00).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.
Geschäftsführer waren während des
Geschäftsjahres Herr Medchen, Zahntechniker, Herr
Wittmann, Zahntechnikermeister und Herr Löhr,
Zahntechniker. Sie können von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit werden. Außer den
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
Frankenthal, den 31.03.2011
gez. Albert Medchen, Geschäftsführer
gez. Stefan Wittmann, Geschäftsführer
gez. Markus Löhr, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt.
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