Harzsparkasse
WernigerodeStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reiner Schomacker seit 22.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Haiko Elschner seit 13.3.2018 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
S-Baumanagement GmbH Sachsen-AnhaltAufgelöst | 11.11% |
| 9.10% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HarzsparkasseWernigerodeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang0. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Harzsparkasse wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (jeweils einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig von dem Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von zwölf Monaten (Zwölf-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnung entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlustes für einen Zwölfmonatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Nominalwerten vorgenommen worden. Wertpapiere Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwert erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagebestandes haben wir Abschreibungen vorgenommen, sofern die Wertminderungen dauerhaft erscheinen. Bei den Staatsanleihen und den gedeckten Bankschuldverschreibungen wurden vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Buchwerten lag. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktwert (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde lag. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert. Bei im Bestand gehaltenen Spezialfonds und Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei in Abwicklung befindlichen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage der Rücknahmepreise der Kapitalverwaltungsgesellschaft teilweise abzüglich eines Bewertungsabschlages. Bei von der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorübergehend geschlossenen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Beteiligungen Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen dauerhafter Wertminderungen vorgenommen worden. Soweit die Gründe für den niedrigeren Wertansatz am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, wurden im Jahresabschluss Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zum Zeitwert, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten, berücksichtigt. Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf der Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn bis fünfzig Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 bis 1.000,00 Euro wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG, erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gemäß § 7h EStG, erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i EStG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Auf Grund der - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 4 EGHGB - allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibung und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um etwa 27,0 Tsd. Euro über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln 2018 G ermittelt. Bei der Berechnung wurden künftige Gehalts- und Rententrends jeweils mit einer Steigerungsquote von 2,59% berücksichtigt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83%. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im Zinsergebnis ausgewiesen. Für Altersvorsorgezusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruches aus der Rückdeckungsversicherung angesetzt, soweit er den garantierten Versorgungszusagebetrag übersteigt. Ein Bilanzansatz ergab sich aufgrund der Verrechnung von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB nicht. In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.002,7 Tsd. Euro einbezogen. Deren beizulegender Zeitwert zum Bilanzstichtag betrug 1.011,1 Tsd. Euro. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde gemäß § 255 Abs. 4 HGB mit dem Marktpreis bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung zuzüglich Überschussbeteiligung. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug 1.011,1 Tsd. Euro. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Die übrigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen wegen der BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtung ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellung unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages der Verpflichtungen am Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB- Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, soweit dies von wesentlicher Auswirkung ist. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfanges; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden im Jahr 2015 Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.060,0 Tsd. Euro (Barwert) ausgewiesen. Außerdem wurden erstmals im Jahr 2023 Rückstellungen aufgrund der Übernahme einer unwiderruflichen Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß dem Beschluss des Verbandsvorstandes des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 16. November 2021 gebildet. Die Rückstellung wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.764,5 Tsd. Euro (Barwert) dotiert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Harzsparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt (Kasse) mit Sitz in Magdeburg. Die Kasse finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der Kasse ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5% der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01. Januar - 31. Dezember 4,8%. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4%. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4%. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Kasse, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Kasse im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 18.494,2 Tsd. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2023 727,1 Tsd. Euro. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der Kasse handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die Kasse hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n.F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EG- HGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EG- HGB anzugebene Betrag auf 19.176,2 Tsd. Euro. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der Kasse unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0% und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Kasse die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der Kasse in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Kasse. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente (Swaps, Renten-Futures) wurden zur Absicherung von Geschäften geschlossen. Sie wurden zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbuches (Bankbuch) einbezogen. Die gesicherten Bestände sowie die gegenläufigen derivativen Sicherungsinstrumente (Renten-Futures) wurden unter Beachtung des Grundsatzes der imparitätischen Bewertung nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften (in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung oder einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) abgebildet. Von der Möglichkeit zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch) Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen geschätzt. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergab sich kein Verpflichtungsüberschuss. Währungsumrechnung Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Ankaufskurs der HELABA am Bilanzstichtag umgerechnet. Das Ergebnis aus der Währungsumrechnung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. 2. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite: Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute In diesem Posten sind enthalten:
Posten 4: Forderungen an Kunden In diesem Posten sind enthalten: Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
durch Grundpfandrechte gesicherte Forderungen:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um festverzinsliche Staatsanleihen und gedeckte Bankschuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertänderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, da sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10% der Anteile:
Das dargestellte Investmentvermögen unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Posten 7: Beteiligungsspiegel
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für vier weitere Beteiligungen verzichtet. Darüber hinaus ist die Sparkasse unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 0,5 Tsd. Euro wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13: Sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Posten 9: Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden für die Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) gestellte Barsicherheiten in Höhe von 22,7 Tsd. Euro bilanziert. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Posten 15: Aktive latente Steuern Auf Grund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,82% (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Mehrere Posten betreffende Angaben:
Anlagenspiegel
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite: Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In diesem Posten sind enthalten:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden In diesem Posten sind enthalten: Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert
Posten 7: Rückstellungen Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i.H.v. 12.223,4 Tsd. Euro wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf der Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 12.369,9 Tsd. Euro. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach §253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 146,5 Tsd. Euro. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden. Passiva unter dem Strich: Eventualverbindlichkeiten Bei den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um von der Sparkasse übernommene Gewährleistungsbürgschaften. Für drohende Inanspruchnahmen aus diesen Verpflichtungen wurden in angemessenem Umfang Rückstellungen gebildet. Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. Nicht in der Bilanz enthaltene und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen- Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000 Euro pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.060,0 Tsd. Euro. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag für 2023 wurde erbracht. Für einen Betrag in Höhe von 1.060,0 Tsd. Euro wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2015 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 5.170 Tsd. Euro. Für einen Betrag in Höhe von 5.170 Tsd. Euro wurden erstmals aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird verwiesen. Nach § 12 Abs. 2 Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) sind Jahresbeiträge zum Restrukturierungsfonds zu leisten (EU-Bankenabgabe). Der Jahresbeitrag 2015 wurde in Höhe von 30% als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht, die im vollen Umfang durch eine gestellte Barsicherheit unterlegt ist. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Single Resolution Fund (SRF) betragen am Bilanzstichtag insgesamt 22,7 Tsd. Euro. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte/ derivative Finanzinstrumente Am Bilanzstichtag verteilen sich die gemäß § 36 RechKredV noch nicht abgewickelten Termingeschäfte auf zinsbezogene Termingeschäfte (Zinsswaps und Rentenfutures). Sämtliche Termingeschäfte sind Nichthandelsgeschäfte (Bankbuch) und dienen ausschließlich der Absicherung von Zinsschwankungen. Die am Bilanzstichtag insgesamt noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumente gemäß § 36 RechKredV gliedern sich wie folgt:
1) Positive und negative Zeitwerte enthalten
keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price)
Die ausgewiesenen beizulegenden Zeitwerte entsprechen bei börsengehandelten Produkten dem Marktwert. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Kurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden. Restlaufzeitengliederung Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. In dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 107.092,1 Tsd. Euro (Aktiva 5) fällig. Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 89.441,9 Tsd. Euro mit unbestimmter Laufzeit enthalten. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 5: Provisionserträge Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge In den Sonstigen betrieblichen Erträge sind Veräußerungsgewinne aus der Schließung von Absicherungspositionen für Finanzanlagen in Höhe von 1.482,7 Tsd. Euro sowie Auflösungen sonstiger Rückstellungen in Höhe von 3.222,7 Tsd. Euro enthalten. Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Veräußerungsverluste aus der Schließung von Absicherungspositionen für Finanzanlagen in Höhe von 3.377,6 Tsd. Euro enthalten. Posten 25: Jahresüberschuss Der Vorstand beabsichtigt dem Verwaltungsrat vorzuschlagen, den Jahresüberschuss vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. 4. Sonstige Angaben Den Organen der Sparkasse gehören an: Verwaltungsrat:
Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Vorstand:
Der Vorstandsvorsitzende ist Mitglied im Aufsichtsrat der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 71,7 Tsd. Euro. An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 556,2 Tsd. Euro gezahlt. Die Pensionsrückstellungen sowie ähnliche Verpflichtungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31. Dezember 2023 12.223,4 Tsd. Euro. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 367,5 Tsd. Euro und den Mitgliedern des Verwaltungsrates Kredite in Höhe von 764,0 Tsd. Euro gewährt. Mit nahestehenden Personen und Unternehmen haben wir ausschließlich Geschäfte zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Wernigerode, 28.05.2024 Der Vorstand Wilfried Schlüter Haiko Elschner Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung") Die Harzsparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Harzparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Harzsparkasse definiert den Umsatz aus der Summe der folgenden Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestandes (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 85.422,7 Tsd. Euro. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 345,42. Der Gewinn vor Steuern beträgt 12.589,9 Tsd. Euro. Die Steuern auf den Gewinn betragen 10.396,7 Tsd. Euro. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Harzsparkasse hat im Berichtsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Harzsparkasse Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Harzsparkasse - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Harzsparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume. b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft. c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. 2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei dem in Abwicklung befindlichen Investmentfonds erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte der Wertpapiere anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gunther Weihmann.
Berlin, 31. Mai 2024 Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Wirtschaftsprüfer" Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Harzsparkasse in seiner Sitzung am 18. Juni 2024 festgestellt worden.
Wernigerode, 18 Juni 2024 Harzsparkasse Der Vorstand Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Wirtschaftsbericht B. Darstellung und Analyse der Lage C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht A. Wirtschaftsbericht 1. Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Das Arbeitnehmerentgelt ist gegenüber dem Vorjahr um 6,7 % gestiegen. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stieg um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Sparquote stieg gegenüber dem Vorjahr geringfügig auf 11,3 % und lag damit noch etwas über dem Vor-Corona-Niveau. Die Arbeitslosenquote in Deutschland lag bei 5,7 % (im Vorjahr 5,4 %). Der stärkste Zinsanstieg der vergangenen 25 Jahre prägt die derzeitige Phase des makrofinanziellen Umfelds und markiert einen Umbruch für das Finanzsystem. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte, ähnlich wie andere Notenbanken, angesichts der anhaltend hohen Inflationsraten ihre restriktive Geldpolitik im Jahr 2023 fort. In der Folge sind die Zinsen an den Geld- und Kapitalmärkten im Euroraum weiter außerordentlich stark gestiegen. Die Zinsdifferenzen gegenüber dem Vorjahresquartal bewegten sich im dritten Quartal 2023 auf vergleichsweise hohen Werten für die vergangenen 25 Jahre. Anstiege dieser Größenordnung waren in der Vergangenheit ein Bestandteil von Stresstest- Szenarien. Auch Realzinsen längerer Laufzeiten nahmen in Deutschland und im Euroraum ab Herbst 2022 weiter zu und liegen mittlerweile im positiven Bereich. Im März 2023 begann die EZB ihre Bilanz zu verkürzen und den Ausstieg aus den geldpolitischen Sondermaßnahmen voranzutreiben. Dieser Bilanzabbau des Eurosystems hat bisher die Liquidität an den Märkten für Staats- und Unternehmensanleihen nur geringfügig reduziert. Angesichts der nach wie vor hohen Inflation erwarten Marktteilnehmer nicht, dass das Zinsniveau kurzfristig deutlich sinkt. Im Euroraum erreichte die Inflation im Oktober 2022 wohl ihren Scheitelpunkt, blieb aber auf einem deutlich erhöhten Niveau. Aus Umfragen und Marktpreisen abgeleitete Inflationserwartungen zeigen, im Einklang mit der im September 2023 von der EZB veröffentlichten Projektion, dass die Inflation im Euroraum auch im kommenden Jahr merklich oberhalb des Inflationsziels von 2 % liegen dürfte. Für Deutschland erwartet die Bundesbank gemäß Juni-Prognose für die Jahre 2024 und 2025 weiterhin Inflationsraten von 3,1 % und 2,7 % und damit ebenfalls Werte oberhalb des Inflationsziels des Euroraums. Zudem bleibt die Kerninflation, bei der Preisveränderungen für Energie und Nahrungsmittel herausgerechnet werden, sowohl in Deutschland als auch im Euroraum hartnäckig auf einem erhöhten Niveau. Nicht allein aufgrund des Zinsanstiegs befindet sich die deutsche Wirtschaft derzeit in einer Transformationsphase. Der klimapolitisch vorgegebene Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft dürfte sich durch den starken Anstieg der Energiepreise noch beschleunigen. Zusätzlich wird der Strukturwandel geprägt vom demografischen Wandel und der tiefgreifenden Digitalisierung aller Lebensbereiche. (Deutsche Bundesbank Finanzstabilitätsbericht, 2023) 2. Marktumfeld im Geschäftsgebiet der Sparkasse Das Geschäftsgebiet der Harzsparkasse ist der Landkreis Harz. Er hat 209.228 Einwohner (Stand: 31. Oktober 2023). Die Bevölkerungsentwicklung im Geschäftsgebiet ist analog zu Sachsen-Anhalt seit Anfang der 90er Jahre rückläufig. Dabei ging die Einwohnerzahl des Landkreises seit dem 31. Dezember 1995 bis zum 31. Oktober 2023 um 60.646 Personen oder 22,5 % zurück. Im gleichen Zeitraum hatte das Land Sachsen-Anhalt einen Bevölkerungsrückgang von 20,3 % zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Harz liegt mit rund 5,2 % zum 31. Dezember 2023 leicht unter dem Vorjahresniveau von 5,3 %. Sie lag damit deutlich unter dem Landeswert von 7,5 % (Vorjahr 7,3 %) und entwickelte sich gegen den Landestrend. Die Kaufkraft pro Kopf im Landkreis Harz liegt mit 23.732 Euro pro Kopf (Vorjahr 22.057 Euro) leicht über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt mit 23.621 Euro (Vorjahr 22.200 Euro). Die Kaufkraft in Sachsen-Anhalt entspricht allerdings nur 87,9 % (Vorjahr 87,6 %) der Kaufkraft in Deutschland von 26.870 Euro pro Kopf (Vorjahr 25.331 Euro). 3. Geschäftsentwicklung 3.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Im Jahr 2023 ist das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zzgl. Eventualverbindlichkeiten und anderer Verpflichtungen) um 5,9 Mio. Euro auf 3.065,7 Mio. Euro gefallen. Die Bilanzsumme stieg dabei um 1,1 % auf 2.978,6 Mio. Euro. Die positive Entwicklung hat die Planangabe übertroffen. Die Sparkassen in Sachsen-Anhalt hatten im Durchschnitt eine geringere Steigerung der Bilanzsumme zu verzeichnen. 3.2 Barreserven Der Bestand an Barreserven liegt mit 106,3 Mio. Euro zum Bilanzstichtag fast auf dem Stand des Vorjahres (105,3 Mio. Euro). Die leichte Bestandserhöhung ist ausschließlich in der Entwicklung des Kassenbestandes begründet. In der Bilanzposition Barreserven wurde insgesamt mit weitestgehend konstanten Beständen geplant. Es wurde keine nennenswerte Planabweichung festgestellt. Insgesamt sind die Bestände in dieser Bilanzposition leicht gestiegen. 3.3 Forderungen an Kreditinstitute Der Bestand an Forderungen an Kreditinstitute liegt mit 208,6 Mio. Euro um 44,6 Mio. Euro bzw. 27,2 % über dem Vorjahreswert von 164,0 Mio. Euro. Der Grund hierfür liegt zum überwiegenden Teil in der Wiederanlage von liquiden Mitteln aus der Veräußerung oder Fälligkeit von Wertpapieren. Die Sparkassen in Sachsen-Anhalt hatten im Vergleich eine deutlich geringere Steigerung zu verzeichnen. 3.4 Kreditgeschäft Der Bestand an Forderungen an Kunden einschließlich Treuhandkredite liegt mit 1.488,3 Mio. Euro zum Bilanzstichtag um 56,5 Mio. Euro bzw. 3,9 % über dem Wert des Vorjahres (1.431,8 Mio. Euro). Der Bestand an Forderungen an Kunden steigerte sich um 57,4 Mio. Euro bzw. 4,0 %. Der wesentliche Grund für diese Entwicklung ist die Kreditnachfrage nach gewerblichen Finanzierungen und Kommunalkrediten. Hierbei ist festzustellen, dass sich die Bestandsausweitung zum überwiegenden Teil aus dem Abruf von unwiderruflichen Kreditzusagen speist. Der Bestand an Kommunalkrediten steigerte sich um 30,2 Mio. Euro bzw. 13,2 %. Die Treuhandkredite verringerten sich leicht um 0,9 Mio. Euro bzw. 12,9 %. Der Planwert im Kreditgeschäft (Steigerung um 4 %) mit privaten Darlehensnehmern im Bereich Wohnungsbau wurde nicht erreicht. Ferner wurde das Vermittlungsgeschäft mit dem S-Kreditpartner (SKP) weiter ausgebaut. Im Bereich des gewerblichen Kreditgeschäftes wurde das geplante Ergebnis (Steigerung um 2 %) übererfüllt. Den Schwerpunkt des Kreditportfolios bildet nach wie vor das Grundstücks- und Wohnungswesen. Die Entwicklung im Kreditgeschäft fiel insgesamt positiver aus als in den Sparkassen in Sachsen-Anhalt. 3.5 Eigenanlagen Die Eigenanlagen in Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie in Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind um 71,4 Mio. Euro auf einen Bestand von 1.158,4 Mio. Euro gesunken. Im Bereich der Wertpapiereigenanlagen ist ein stärkerer Rückgang zu verzeichnen als im Durchschnitt der Sparkassen in Sachsen-Anhalt Für die Bilanzpositionen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurde insgesamt mit weitestgehend konstanten Beständen geplant. Insgesamt wurde dieses Ziel nicht erreicht. Die Bestandsverringerung wurde im Bereich der Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute kompensiert. 3.6 Beteiligungen Insgesamt hält die Sparkasse Beteiligungen mit einem Buchwert in Höhe von 5,6 Mio. Euro. Der Bestand ist gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. 3.7 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fielen um 3,7 Mio. Euro bzw. 5,3 % auf 67,6 Mio. Euro. 3.8 Einlagengeschäft Die Sparkasse refinanziert sich im Wesentlichen durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Kundeneinlagen stiegen um 13,8 Mio. Euro auf 2.530,2 Mio. Euro. Das entspricht einem Zuwachs um 0,5 %. Die Entwicklung in den einzelnen Positionen verlief unterschiedlich. Die Spareinlagen verringerten sich insgesamt um 147,4 Mio. Euro auf 1.036,4 Mio. Euro. Der Bestand an täglich fälligen Verbindlichkeiten stieg um 31,2 Mio. Euro auf 1.347,1 Mio. Euro. Die Bestände mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist stiegen um 129,9 Mio. Euro auf 146,7 Mio. Euro. Der Grund für die Bestandsveränderungen ist in der Zinssteigerung im Berichtsjahr und dem damit verbundenen Kundenverhalten zu suchen. Insgesamt wurde die geplante Entwicklung übertroffen. Die Sparkassen in Sachsen-Anhalt hatten im Vergleich eine leicht geringere Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zu verzeichnen. 3.9 Dienstleistungsgeschäft Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Wertpapierdienstleistungsgeschäft insgesamt gegenüber dem Vorjahr ausgeweitet. Der Bruttoabsatz durch die DekaBank betrug 118,8 Mio. Euro und lag damit um 17,9 Mio. Euro über dem Vorjahrwert von 100,9 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 17,7 %. Die Depotbestände bei der DekaBank entwickelten sich dabei von 361,6 Mio. Euro auf 440,4 Mio. Euro (Steigerung 21,8 %). Die Anzahl an DekaBank-Depots stieg um 1.006 Stück bzw. 6,8 % auf 15.883 Depots. Im Bereich der Kreditvermittlung über die SKP lag das Absatzvolumen, das sich auf 1.716 (Vorjahr 1.857) Verträge verteilte, bei 17,4 Mio. Euro (Vorjahr 22,8 Mio. Euro). Im Bereich des Vermittlungsgeschäftes, das sich aus der Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien und Krediten zusammensetzt, wurde ein Ertrag von 3,8 Mio. Euro (Vorjahr 3,6 Mio. Euro) erwirtschaftet. Die größte Ertragsquelle stellt der Bereich der Versicherungen dar. Der Planwert wurde damit übertroffen. 3.10 Giromarktanteil Es konnte ein Giromarktanteil in Höhe von 60,3 %, bezogen auf die Einwohner des Geschäftsgebietes (Giromarkterhebung 2022), erreicht werden. Im Vergleich zur Vorperiode (2021) wurde eine Steigerung von 0,8 % erreicht. 3.11 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr ist insgesamt günstig verlaufen. 4. Produktpolitik Die Basis der Produktpalette der Sparkasse bilden Konten für den Zahlungsverkehr (Girokonten) erweitert wird dieses Angebot um Produkte aus dem Spar-, Termin- und Darlehensbereich. Dies stellt die Grundlage dar, um das Geschäftsgebiet mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Wesentliche Veränderungen am Produktkatalog sind im Geschäftsjahr nicht erfolgt. 5. Organisationsstruktur Die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche unterliegt sie neben dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sparkassenrechtlichen Besonderheiten. Dazu gehören unter anderem das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Sparkassenverordnung sowie die Satzung der Sparkasse. Der Träger der Sparkasse ist der Landkreis Harz. Dieser ist mit dem Geschäftsgebiet der Sparkasse identisch. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) und Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des OSV. Dadurch ist sie dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Somit ist die Erfüllung sämtlicher fälliger Kundeneinlagen, z. B. aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, wie auch aller anderen Ansprüche in voller Höhe sichergestellt. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Per 31. Dezember 2023 verfügt die Sparkasse neben ihrer Hauptstelle über 25 Geschäftsstellen. In diesen bietet sie als Universalkreditinstitut alle üblichen Bank- und Finanzdienstleistungen an. 6. Personalbereich Die Gesamtzahl der Beschäftigten verringerte sich im Berichtszeitraum um sieben Mitarbeitende. Zum Bilanzstichtag beschäftigte die Sparkasse 401 Mitarbeitende, davon 190 Teilzeitmitarbeitende und 19 Auszubildende. Für das Erreichen der Unternehmensziele benötigt die Harzsparkasse gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um diese Ziele realisieren zu können, ist die Aus- und Weiterbildung in der Sparkasse von großer Bedeutung. Grundlage bildet grundsätzlich die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau. Ferner wurde im Berichtsjahr die Ausbildung um den Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement erweitert. Im Berichtsjahr konnten sieben Auszubildende ihre Ausbildung beenden und elf Auszubildende haben die Ausbildung begonnen. Drei Auszubildende haben die Sparkasse verlassen. B. Darstellung und Analyse der Lage 1. Vermögenslage Die Bilanzstruktur hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nur unwesentlich verändert. Die Ausleihungen an Kunden einschließlich der Treuhandkredite stellen mit 50,0 % (Vorjahr: 48,6 %) der Bilanzsumme und die Wertpapiere mit 38,9 % (Vorjahr: 41,7 %) der Bilanzsumme die bedeutendsten Aktiv-Posten dar. Auf der Passivseite dominieren die Kundeneinlagen unverändert mit 84,9% (Vorjahr 85,4 %) der Bilanzsumme. Mit 34,8 % der Bilanzsumme bilden die Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten und die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 45,2% % der Bilanzsumme den überwiegenden Anteil. Ergänzend verweisen wir auf die Restlaufzeitengliederung des Anhangs. Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich um 1,6 % auf 132,9 Mio. Euro. Zusätzlich erfolgte zur Stärkung des Kernkapitals eine im Plan nicht enthaltene Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB in Höhe von 15,0 Mio. Euro. Damit erhöht sich der Bestand auf 209,8 Mio. Euro. Die Kernkapitalquote gemäß der europäischen Verordnung Capital Requirements Regulation (CRR VO (EU) Nr. 575/2013) beträgt per 31. Dezember 2023 20,8 % (Vorjahr: 20,5 %). Sie liegt damit deutlich über der den gesetzlichen Anforderungen geforderten Kernkapitalquote von 11,17 %. Die Kernkapitalquote ergibt sich aus dem Kernkapital der Sparkasse, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags. Bei der Kernkapitalquote handelt es sich um einen bedeutsamen Leistungsindikator der Sparkasse. Sie übt durch ihre Begrenzungsfunktion einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung aus. Die Erfüllung der Mindestreserveanforderungen bei der Deutschen Bundesbank war im Jahr 2023 jederzeit gegeben. 2. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote [Liquidity Coverage Ratio (LCR)] mit einem Mindestniveau von 100 % wurde im Geschäftsjahr stets eingehalten. Bei der Sparkasse betrug sie zum Jahresende 446,0 %. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR), bei welcher ebenfalls ein Mindestniveau von 100 % einzuhalten ist, bewegte sich im Berichtsjahr in einer Bandbreite von 151,4 % bis 158,9 %. Zum Jahresende beläuft sich die von der Sparkasse gemeldete NSFR auf 158,9 %. Die eingeräumte Kreditlinie bei der Nord LB wurde einmalig im einstelligen Millionenbereich in Anspruch genommen. Die Finanzlage ist geordnet und die künftige Zahlungsfähigkeit ist gegeben. 3. Ertragslage Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Erfolgskomponenten stellen sich wie folgt dar:
* 1 Betriebsergebnis vor Bewertung =
Zinsüberschuss + Provisionsüberschuss + Sonstiger
ordentliche Ertrag - Personalaufwand - Sachaufwand -
Sonstiger ordentlicher Aufwand
Die durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) für 2023 betrug 2.976,1 Mio. Euro. Die Mittelzuflüsse im Bereich der Sicht- und Termineinlagen sowie der Eigenemissionen konnten den Mittelrückgang im Bereich der Spareinlagen überkompensieren. Auf der Aktivseite konnte der Zuwachs im Bereich der Kundenforderungen den Rückgang im Bereich Wertpapiere ebenfalls überkompensieren. Der Prognosewert (DBS) von 2.928,3 Mio. Euro wurde übertroffen. Der Zinsüberschuss stieg gegenüber der Prognose um 10,4 Mio. Euro auf 56,5 Mio. Euro. Er lag damit deutlich über dem geplanten Wert von 46,1 Mio. Euro. Der Zinsertrag ist von 47,5 Mio. Euro auf 61,9 Mio. Euro gestiegen. Der Grund hierfür ist der inflationsbedingt erfolgte Zinsanstieg. Die Steigerungen sind im Bereich der Forderungen an Kunden und den eigenen Wertpapieren begründet. Der Zinsertrag liegt damit über dem Prognosewert von 53,3 Mio. Euro. Die Veränderung gegenüber dem Prognosewert ist im Wesentlichen ebenfalls auf gestiegene Erträge im Bereich der eigenen Wertpapiere und der Forderungen an Kunden zurückzuführen. Der Zinsaufwand stieg um 3,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Grund hierfür ist der im Berichtsjahr erfolgte inflationsbedingte Zinsanstieg. Dieser führte im Bereich der Kundenverbindlichkeiten, auch bedingt durch den vorhandenen Marktdruck nach steigenden Zinsen, zu steigendem Aufwand. Mit 5,6 Mio. Euro liegt der Zinsaufwand unter dem Planwert von 7,2 Mio. Euro. Die Veränderung gegenüber dem Prognosewert ist im Wesentlichen in der nicht so starken Zinssteigerung sowie dem Rückgang im Bereich der Spareinlagen begründet. Der Provisionsüberschuss betrug 22,5 Mio. Euro und lag damit um 0,6 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Dies ist im Wesentlichen in einem Ansteigen der Erträge im Zahlungsverkehr aufgrund des Wirksamwerdens einer erfolgten Preisanpassung begründet. Der Planwert für den Provisionsüberschuss von 21,2 Mio. Euro wurde übererfüllt. Der wesentliche Grund hierfür liegt in höheren Erträgen im Bereich Giroverkehr und Vermittlungsgeschäft sowie in geringeren als geplanten Provisionsaufwendungen. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. Euro gestiegen. Die wesentliche Ursache für die Steigerung ist die tarifliche Regelung zum Inflationsausgleich. Der Planwert von 25,5 Mio. Euro wurde erreicht. Der Sachaufwand lag mit 13,8 Mio. Euro um 0,1 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Die Hauptursache dafür war der geringere Aufwand durch die geringere Bautätigkeit im Bereich der Grundstücke und Gebäude. Der Planwert von 15,0 Mio. Euro wurde nicht ausgeschöpft. Die wesentlichen Gründe hierfür liegen ebenfalls in einen geringeren Aufwand durch die geringere Bautätigkeit im Bereich der Grundstücke und Gebäude sowie in geringeren Aufwendungen für den Bereich IT. Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist um 10,9 Mio. Euro auf 40,3 Mio. Euro gestiegen. Die Steigerung des Zinsertrages (14,4 Mio. Euro) ist der wesentliche Grund für diese Entwicklung. Der Planwert von 27,3 Mio. Euro wurde daher deutlich übertroffen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stellt einen bedeutsamen Leistungsindikator der Sparkasse dar. Durch die Aufrechnung der Erträge mit den Aufwendungen erfolgt eine fokussierte Darstellung der betrieblichen Leistungsfähigkeit in einem absoluten Wert. Die Cost-Income-Ratio (CIR) betrug für das Jahr 2023 49,4 %. Sie lag damit sowohl unter dem Planwert von 59,8 % als auch unter dem Vorjahreswert von 56,6 %. Auch hier ist die positive Entwicklung des Zinsertrages bedingt durch die Zinssteigerungen im Berichtsjahr der wesentliche Grund. Die CIR stellt ebenfalls einen bedeutsamen Leistungsindikator der Sparkasse dar. Als Relation von Aufwand zum Ertrag gibt die Veränderung der CIR Aufschluss über Effizienzverbesserungen oder - verschlechterungen im operativen Geschäft der Sparkasse wieder. Das Bewertungsergebnis beläuft sich auf -25,2 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Bewertungsergebnis um 5,8 Mio. Euro erhöht. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft des Jahres 2023 fällt trotz der Belastungen durch die veränderten Rahmenbedingungen günstiger als erwartet aus und liegt leicht unter der ursprünglichen Planung (-0,07 % der DBS). Das im Jahr 2023 erzielte Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft fällt im Vergleich zur Planung (-0,09 % der DBS) aufgrund des deutlichen Anstiegs des Kapitalmarktzinsniveaus wesentlich besser aus. Wesentliche Treiber für die Entwicklung des Bewertungsergebnisses sind die Bildung von umfangreichen Reserven für allgemeine Bankrisiken, wie z. B. 15,0 Mio. Euro Reserven nach 340 g HGB. Ferner wurde das Bewertungsergebnis im Bereich der Kredite von 1,7 Mio. Euro durch das Bewertungsergebnis im Bereich der Wertpapiere überkompensiert. Der Planwert für das Bewertungsergebnis (ohne die Bildung von Reserven) reichte somit im Berichtsjahr aus. Das Geschäftsjahr 2023 mündete in einem Jahresergebnis von 2,1 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das Jahresergebnis um 0,7 Mio. Euro gestiegen. Das geplante Jahresergebnis von 11,9 Mio. Euro wurde unter Hinzurechnung der nicht geplanten, aber gebildeten Reserven nach § 340g HGB übertroffen. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,070 %. Im Vorjahr lag die Kapitalrendite bei 0,048 %. 4. Investitionen Bedeutende Investition wurde im Jahr 2023 nicht getätigt. Allerdings wurden die Planungen für den Umbau der Geschäftsstelle Quedlinburg Turnstraße weiter vorangetrieben. 5. Zusammenfassung Die wirtschaftliche Lage der Sparkasse wird zum Jahresabschluss 2023 als gut eingeschätzt. Die Kapitalausstattung der Sparkasse ist angemessen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Bestandsgefährdende Risiken Für die künftige Entwicklung der Sparkasse sehen wir zurzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. 2. Risikobericht 2.1 Risikomanagementziel Unser Bankgeschäft ist unabdingbar mit dem bewussten Eingehen von Risiken verbunden. Da die Sparkasse im Wesentlichen nicht mit eigenen Geldern, sondern mit den Einlagen der Kunden der Sparkasse arbeitet, ist ein funktionierendes Risikomanagement elementar. Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Sparkasse dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Das Risiko in der ökonomischen Perspektive stellt auf das Risiko als Verlust ab, d. h. als Quantil der Wertänderungsverteilung mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. In der normativen Perspektive liegt das Risiko in einer negativen Abweichung vom Planszenario. 2.2 Strategien und Prozesse Grundlage für das Risikomanagement ist die Strategie der Harzsparkasse. Darin ist unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit die strategische Ausrichtung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten festgelegt. Im Rahmen der Risikoidentifikation ist das Geschäftsmodell Ausgangsbasis für die Ermittlung des Risikoprofils, d. h. die für die Harzsparkasse tatsächlich relevanten Risikoarten (Risikoinventur). Das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse resultiert aus dem spezifischen Geschäftsmodell und den in der Geschäftsstrategie festgelegten Geschäftsaktivitäten. Zur weiteren Differenzierung werden die identifizierten Risikoarten weiter unterschieden in wesentliche und nicht wesentliche Risiken. Um sicherzustellen, dass die Sparkasse jederzeit in der Lage ist, die eingegangenen Risiken messen und beurteilen zu können, wurde ein Risikomanagementprozess installiert. Das Risikomanagement hat das vorrangige Ziel, Risiken des Sparkassenbetriebes transparent und dadurch steuerbar zu machen. 2.2.1 Struktur und Organisation des Risikomanagements Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sind in einem Risikohandbuch und in verschiedenen Organisationsrichtlinien und Konzepten dokumentiert. Die Sparkasse betrachtet die Risikotragfähigkeit in einer normativen Perspektive, die wesentlich die Erfüllung der regulatorischen und externen Beschränkungen im Fokus hat sowie in einer ökonomischen, welche marktwertbasiert konzipiert ist Die Risikotragfähigkeit bezeichnet im Rahmen des gesamtbankbezogenen Managementprozesses die Fähigkeit eines Institutes, die wesentlichen Risiken des Sparkassengeschäftes durch die vorhandenen Mittel zu decken. Für den Fall, dass Risiken schlagend werden, sollen die entstehenden Verluste durch diese Mittel aufgefangen werden. Den Ausgangspunkt bildet die Ermittlung des Risikodeckungspotentials. Das normative Risikodeckungspotenzial setzt sich zusammen aus den regulatorisch anrechenbaren Eigenmitteln und dem Thesaurierungspotenzial, das sich aus dem GuV-Ergebnis ableitet. Das ökonomische Risikodeckungspotenzial wird wertorientiert zum Stichtag ermittelt. Das wertorientierte Risikodeckungspotenzial stellt den Gesamtbestand an Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten einschließlich außerbilanzieller Positionen dar. Einbezogen werden nur Bestandsgeschäfte, wobei unwiderrufliche Zusagen unter die Bestandsdefinition fallen. Entsprechend seiner Risikopräferenz setzt der Gesamtvorstand den Anteil des ökonomischen Risikodeckungspotenzials, der zur Abdeckung der wesentlichen Risiken zur Verfügung steht, sowie die Limite für die bestehenden Risikoarten fest. Das Gesamtrisikotragfähigkeitslimit beträgt zum Stichtag 31.12.2023 60% des ökomischen Risikodeckungspotenzials. Die Limitierung in der normativen Perspektive erfolgt über die Einhaltung der aufsichtlichen Kapitalquoten. Die in einem gesonderten Konzept vom Vorstand festgelegten Einzelheiten der Risikotragfähigkeitskonzeption werden mindestens jährlich überprüft. Risiken werden in der Harzsparkasse mittels verschiedener Szenarien (Risikoszenario und Stressszenarien) betrachtet. Dabei finden die Konzepte der S Rating und Risikosysteme GmbH (SR) Anwendung. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand. Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Risikomanagements werden durch die Abteilung Unternehmenssteuerung, Gruppe Controlling, wahrgenommen. Sie ist auch für die konzeptionelle Weiterentwicklung des Risikomanagements verantwortlich. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion i. S. der MaRisk wird durch den Leiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar an den Vorstand. Die Compliance-Funktion i. S. der MaRisk, die den Risiken aus der Nichteinhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben entgegenwirken soll, wird durch den Leiter der Abteilung Marktfolge Aktiv ausgeübt. Auf allen Ebenen ist die aufsichtsrechtlich geforderte Funktionstrennung zwischen dem Markt- und dem Marktfolgebereich gewährleistet. Für den Abschluss von Geschäften bestehen eindeutige Kompetenzregelungen. Vor Einführung neuer Produkte und neuer Märkte sind die arbeitsanweislich geregelten Prozesse zu durchlaufen. Als wesentliche Risikoarten i. S. der MaRisk sind Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken im Rahmen der Risikoinventur identifiziert worden. Diese Risiken werden soweit möglich und sinnvoll im Rahmen der Risikotragfähigkeit limitiert. Die Einhaltung der Limite wird regelmäßig durch die Gruppe Controlling innerhalb der Abteilung Unternehmenssteuerung überwacht. Sofern Maßnahmen (z. B. Limit-Anpassungen, risikoreduzierende Maßnahmen, Änderungen Rahmenbedingungen) erforderlich sind, schlägt das Controlling diese vor und überwacht nach Beschlussfassung die Umsetzung. 2.2.2 Adressenausfallrisiko Unter dem Adressenausfallrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenausfallrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten. Ihrer Geschäftstätigkeit und strategischen Ausrichtung entsprechend, ist für die Sparkasse vor allem das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft von Bedeutung. Daneben sind die Adressenausfallrisiken bei Eigenanlagen (inkl. Forderungen an Kreditinstitute) zu berücksichtigen. Der regionale Schwerpunkt der Eigenanlagen liegt in Europa. Im Kundenkreditgeschäft stellt das Adressenausfallrisiko die wesentliche Risikoquelle dar. Durch die sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeits- und -fähigkeitsprüfung wird dieses Risiko in der Sparkasse begrenzt. Bei allen Kreditentscheidungen unseres Hauses stehen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer im Vordergrund. Zur erstmaligen und turnusmäßigen Bonitätsbeurteilung setzen wir je nach Kundengruppe die von der SR entwickelten Risikoklassifizierungsverfahren ein. Der Vergleich des Kundenkreditportfolios der Harzsparkasse mit der Kreditnehmerstatistik des OSV bzw. der Regionalstatistik Sachsen-Anhalts sowie der Bankenstatistik Deutschland zeigt eine ausgewogene Mischung des Portfolios. In Bezug auf die Sicherheitenarten existiert eine Konzentration im Bereich Immobilien, die sich aus unserem Geschäftsmodell ergibt. Für die Überwachung von Struktur- bzw. Sektorrisiken im Kreditgeschäft werden regelmäßig Analysen gefertigt, um bei auftretenden Strukturveränderungen gegebenenfalls steuernd einzugreifen. Als Grundlage hierfür dient die vom Vorstand beschlossene Strategie der Sparkasse, die turnusmäßig einer jährlichen Überprüfung unterliegt. Die Risikostruktur im Kundenkreditgeschäft besteht zu 79,9 % aus Beständen ohne erhöhtes Risiko (Ratingklassen 1 bis 5) bzw. 95,9 % aus Beständen ohne erhöhtes Risiko und mit leicht erhöhtem Risiko (Ratingklassen 1 bis 10). Die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft erfolgt unter Nutzung eines Kreditportfoliomodells (CreditPortfolioView CPV). Zur Messung der Portfoliorisiken verwendet CPV Monte-Carlo-Simulationen. Grundlage der Berechnungen sind die Standardmigrationsmatrizen der SR GmbH, ergänzt um weitere regelmäßig zu überprüfende Parameter wie Verwertungs- und Einbringungsquoten. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft für das Risikoszenario 11,6 Mio. Euro. Basis für diesen Wert bildet ein Konfidenzniveau von 99,9 %. Das Limit wurde im Jahresverlauf jederzeit eingehalten und ist zum Stichtag zu 64,4 % ausgelastet. Aufgrund der Umstellung der Verfahren zur Risikomessung auf die ökomische Perspektive sind die Risikowerte nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Im banküblichen Umfang machen wir von den Möglichkeiten der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft Gebrauch. Bei ausfallgefährdeten Engagements werden für den ungedeckten Teil des Engagements Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen gebildet. Für den nicht-ausfallgefährdeten Teil des Kundenkreditgeschäfts werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus existieren Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB. Dem Risiko des Adressenausfalls im sonstigen Kreditgeschäft wird bei der Limitvergabe durch eine Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Kreditnehmers Rechnung getragen. Die Risikostruktur im sonstigen Kreditgeschäft besteht zu 91,2 % aus Beständen ohne erhöhtes Risiko bzw. 97,3 % aus Beständen ohne erhöhtes Risiko und mit leicht erhöhtem Risiko. Zur Steuerung dieser Adressenausfallrisiken werden kreditnehmerbezogene Adressenausfalllimite sowie auf Ebene der Kreditnehmereinheiten Volumenlimite festgelegt. Die Limitfestlegung erfolgt unter Berücksichtigung der Vermögenslage und der Ertragskraft der Sparkasse. Die Einhaltung der Limite wird durch eine vom Markt unabhängige Stelle überwacht. Überschreitungen von Limiten werden zeitnah festgestellt und den Entscheidungsträgern der Sparkasse kommuniziert. Die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken im sonstigen Kreditgeschäft erfolgt ebenfalls unter Nutzung eines Kreditportfoliomodells (CPV). Die beim Kundenkreditgeschäft getroffenen Aussagen gelten analog. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Adressenausfallrisiko im sonstigen Kreditgeschäft für das Risikoszenario 10,0 Mio. Euro. Basis für diesen Wert bildet ein Konfidenzniveau von 99,9 %. Das Limit wurde im Jahresverlauf jederzeit eingehalten und ist zum Stichtag zu 55,6 % ausgelastet. Die Auswirkungen des Adressenausfallrisikos im Allgemeinen sowie möglicher Risikokonzentrationen werden in vierteljährlich durchgeführten Stresstests untersucht. Dabei erfolgt die Risikomessung über verschiedene Sensitivitäts- und Szenarioanalysen. Die Sparkasse hält das Adressenausfallrisiko insgesamt für vertretbar. Risiken aus der Zugehörigkeit der Sparkasse zur Sparkassen-Finanzgruppe hat die Sparkasse im Risikomanagementsystem durch entsprechende Überwachungs- und Controllingmaßnahmen erfasst. 2.2.3 Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als Risikofaktoren gelten hier Zinsen (risikolose Zinskurve), Spreads, Währungskurse, Aktienkurse und Immobilienpreise. Das Marktpreisrisiko ergibt sich aus der integrierten Berechnung des Zinsänderungs-, Spread- und Aktienkursrisikos (integriertes Marktpreisrisiko) zuzüglich der additiven Komponente Immobilienrisiko. Auf Ebene des relevanten Gesamtbestandes erfolgt die Messung des integrierten, wertorientierten Marktpreisrisikos mithilfe des Varianz-Kovarianz Ansatzes. Zusätzlich werden in der integrierten Berechnung aber auch die Risiken der einzelnen Risikokategorien Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko und Aktienrisiko als Brutto- und Nettorisiken ausgewiesen. Dabei stellen die Bruttorisiken die isoliert gerechneten Werte ohne Berücksichtigung von Korrelationen dar. Die Nettorisiken ergeben sich unter Berücksichtigung des Diversifikationseffekts. Bei der Messung der Marktpreisrisiken werden die Fonds in Durchschau berücksichtigt, d. h. die im Fonds enthaltenen Positionen werden den Risikokategorien des Adressenrisikos und des Marktpreisrisikos zugeordnet. Risiken aus Optionen im Kunden- und Eigengeschäft werden nicht separat betrachtet. Sie werden jeweils bei der entsprechenden Risikokategorie berücksichtigt. Ausgangspunkt der Messung des wertorientierten Marktpreisrisikos ist der Marktwert im Eigengeschäft bzw. der risikolose Barwert im Kundengeschäft. Für Marktpreisrisiken werden unter Berücksichtigung der Risikokategorien Limite und Toleranzgrenzen festgelegt, die unter Berücksichtigung der Vermögenslage und der Ertragskraft der Sparkasse abgeleitet werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Marktpreisrisiko für das Risikoszenario bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % 135,8 Mio. Euro. Das Limit wurde im Jahresverlauf jederzeit eingehalten und ist zum Stichtag zu 63,0 % ausgelastet. Aufgrund der Umstellung der Verfahren zur Risikomessung auf die ökomische Perspektive sind die Risikowerte nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos der Bestände von verzinsten Wertpapieren mit einer Restlaufzeit über 6 Jahre wurden BUND-Future und BOBL-Future abgeschlossen. Diese Absicherungsgeschäfte wurden kontinuierlich beobachtet und die vergebenen Limite überwacht. Daneben wurde zur Optimierung der Cash-Flow-Struktur der Harzsparkasse und der Reduzierung des Zinsänderungsrisikos ein Payer- Swap (Plain Vanilla) mit einer Laufzeit bis 2027 abgeschlossen. Der Zinsrisikokoeffizient beträgt 13,9 % per 31. Dezember 2023. 2.2.4 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachkommen zu können. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Die Sparkasse hat zur Überwachung und Steuerung dieses Risikos einen Liquiditätsmanagementprozess (ILAAP) installiert. Das Liquiditätsmanagement (i. S. der MaRisk) umfasst alle Maßnahmen, Verfahren und Prozesse, welche die jederzeitige Liquidität der Sparkasse sicherstellen bzw. das Liquiditätsrisiko begrenzen. Die Sparkasse hat Frühwarnindikatoren installiert, um frühzeitig auf sich ändernde Rahmenbedingungen im Bereich des Liquiditätsmanagements reagieren zu können. Zusätzlich werden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der §§ 11 und 45 KWG in Verbindung mit der LCR und der NSFR beachtet. Regelmäßig werden Stresstests für Liquiditätsrisiken durchgeführt, die u. a. auch unplanmäßige Entwicklungen einbeziehen. Der Fokus liegt auf den Veränderungen der Bilanzstruktur bzw. der liquiditätswirksamen Zahlungen, die sowohl interne als auch externe (marktweite) Ursachen haben können. Hierfür wurden geeignete Annahmen getroffen. Der Zeitraum, in dem die Sparkasse ohne zusätzliche finanzielle Mittel überleben würde (Survival Period) beträgt per 31. Dezember 2023 60 Monate. Kurzfristigen Liquiditätsbedarf kann die Sparkasse über den Geldmarkt abdecken. Ferner dient der umfangreiche Bestand der Eigenanlagen der Sicherung der Liquidität. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir durch die eher konservative Aufstellung der Sparkasse nur geringe Marktliquiditätsrisiken. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird aufgrund seiner Eigenart nicht in der Risikotragfähigkeit betrachtet. Eine Limitierung aus dem Risikodeckungspotenzial heraus ist hier nicht sinnvoll, stattdessen wurde eine Mindest-Überlebensdauer von 12 Monaten als Untergrenze festgelegt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt das Refinanzierungskostenrisiko für das Risikoszenario bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % 7,0 Mio. Euro. Das Limit wurde im Jahresverlauf jederzeit eingehalten und ist zum Stichtag zu 49,0 % ausgelastet. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Umstellung auf die ökomische Perspektive neu in der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. 2.2.5 Operationelle Risiken Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Den operationellen Risiken wird mit zahlreichen Maßnahmen entgegengewirkt. Branchentypisch werden hohe Anforderungen an die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme gestellt. Dies gilt für die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Daten im Rechenzentrum, für die in der Sparkasse betriebenen Systeme und für die betriebenen Netzwerke, und zwar sowohl für die Sicherheit des laufenden Betriebes als auch für die Notfallvorsorge. Im Hinblick auf einen Ausfall IT-technischer Einrichtungen hat die Sparkasse ein Notfallkonzept aufgestellt, das schwerwiegenden Störungen in den Abläufen aus Systemausfällen und Datenverlusten vorbeugen soll. Zur Regelung der Arbeitsabläufe in der Sparkasse bestehen zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen. Rechtliche Risiken werden durch Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsvordrucken begrenzt. Risiken im jeweiligen Sachgebiet werden begrenzt durch den Einsatz der - auch gesetzlich geforderten - Sicherheits-, Compliance- und Geldwäschebeauftragten. Schließlich werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter reduziert. Versicherbare Gefahrenpotentiale werden durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Im Rahmen der Risikoinventur sowie den daraus abgeleiteten Stresstests werden operationelle Risiken gemessen. Ex Post werden eingetretene Schadensfälle in der Schadensfalldatenbank gesammelt. Wesentliche Schadensfälle werden hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen zur zukünftigen Schadensvermeidung ergriffen. Der Ansatz zur wertorientierten Berechnung des operationellen Risikos setzt auf dem periodischen Risikowert auf. Im Quantilswert wird zusätzlich zum Jahresschaden des ersten Jahres (auf dem 99,9 % Konfidenzniveau) der erwartete Verlust der Folgejahre berücksichtigt. Damit wird der durch den Jahresschaden verursachten Erhöhung des Instituts-Medians in den Folgejahren Rechnung getragen, der wiederum zu einer Erhöhung der erwarteten Verluste führt. Die operationellen Risiken werden mit dem OpRisk-Schätzverfahren der SR GmbH ermittelt. Das OpRisk-Schätzverfahren basiert auf den institutsindividuellen historischen Schadensfällen sowie Pool-Parametern der SR GmbH. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt das operationelle Risiko für das Risikoszenario bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % 12,6 Mio. Euro. Das Limit wurde im Jahresverlauf jederzeit eingehalten und ist zum Stichtag zu 58,5 % ausgelastet. Aufgrund der Umstellung der Verfahren zur Risikomessung auf die ökomische Perspektive sind die Risikowerte nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. 2.3 Art und Umfang der Risikoberichterstattung Die Gruppe Controlling innerhalb der Abteilung Unternehmenssteuerung ist für die Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand verantwortlich. Der regelmäßige vierteljährliche Gesamtrisikobericht umfasst alle wesentlichen Risikoarten sowie die Risikotragfähigkeitsberechnung. Die vorgelegten Berichte enthalten neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risiken sowie bei Bedarf Maßnahmenvorschläge. Empfänger des Risikoberichts sind der Vorstand, die Interne Revision und alle verantwortlichen Abteilungsleiter. Der Verwaltungsrat wird durch den Vorstand im Rahmen der turnusmäßigen Sitzungen des Verwaltungsrats über die Risikosituation der Sparkasse unterrichtet. Bei unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen ist über die regelmäßige Berichterstattung hinaus im Rahmen der Ad-hoc-Berichterstattung eine unverzügliche Information des Vorstands, der Internen Revision sowie der betroffenen Abteilungsleiter geregelt. Darüber hinaus bestehen Regelungen zur Ad hoc Berichterstattung des Verwaltungsrats. 2.4 Zusammenfassung Die Sparkasse steuert ihre Risiken in einer Weise, die dem Geschäftsumfang und der Komplexität angemessen sind. Sie sieht sich durch das bestehende Risikomanagement sowie die für die folgenden Jahre geplanten Weiterentwicklungen für das bestehende Geschäft und für die kommenden Herausforderungen gut gerüstet. Die entstehenden Risiken können jederzeit mit dem vorhandenen Risikodeckungspotential abgedeckt werden. Als Risiken sehen wir unter anderem eine weiter stark steigende Zinsentwicklung oder unerwartete Verluste im Kreditgeschäft infolge ungünstiger Entwicklungen der Wirtschaft. Dies hätte negative Auswirkungen auf den Zinsüberschuss und das Bewertungsergebnis. Bestandsgefährdende Risiken sind zurzeit nicht zu erkennen. Dies trifft auch für die Simulationen im Risikoszenario zu. Die Risikolage schätzen wir insgesamt als vertretbar ein. Das Gesamtbanklimit ist zum Stichtag mit 61,6 % ausgelastet. 3. Chancenbericht Das Geschäftsmodell der Sparkassen, welches sich am Regionalprinzip orientiert, hat sich bewährt und als robust erwiesen. Wir konzentrieren uns auf das regionale Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Für dieses stellen wir die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicher. Ein angemessenes und wirtschaftliches Geschäftsstellennetz und die damit verbundene Kundennähe bilden nach wie vor ein bedeutendes geschäftspolitisches Ziel. In unseren Geschäftsstellen bieten wir die Produktvielfalt der gesamten Sparkassen-Finanzgruppe an. Diese Kundennähe stellt für die Sparkasse eine Chance dar, sich gegenüber Mitbewerbern aus dem Segment der Direktbanken zu profilieren. Ferner stellt sie auch ein Instrument dar, das Vertrauen zwischen Kunden und Kundenberater zu stärken und damit eine stärkere Abschirmung gegenüber dem Wettbewerb zu erreichen. Zur Sicherung der vorhandenen und Generierung weiterer Marktanteile beabsichtigen wir neben den Beratungen und Selbstbedienungsmöglichkeiten in den Geschäftsstellen aufgrund der steigenden Online-Affinität unserer Kunden und des Potenzials des Vertriebsweges Internet, auch die Möglichkeiten der Internetfiliale stärker zu nutzen. Damit verbunden ist die Chance für die Sparkasse auf allen Vertriebswegen der erste Ansprechpartner unserer Kunden zu sein. Unsere Sparkasse hat sich aufgrund ihres hohen und kontinuierlich anwachsenden Mittelaufkommens stets durch eine sehr gute Liquiditätsausstattung ausgezeichnet. Davon ist auch im Prognosezeitraum auszugehen. 4. Voraussichtliche Entwicklung 2024 bis 2026 Die nachfolgenden Aussagen spiegeln die Prognose der wirtschaftlichen Rahmendaten wider. Die Prognosegüte kann durch die Auswirkungen der weltweiten Konfliktschauplätze und den damit verbundenen wirtschaftlichen Verwerfungen beeinflusst werden. Die wesentliche Quelle für die Beschreibung der zukünftigen Entwicklung der Sparkasse ist die mittelfristige Unternehmensplanung. Diese stützt sich im Wesentlichen auf das Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute. Als Grundannahmen für die Erstellung der mittelfristigen Unternehmensplanung 2024 wurden folgende Parameter verwendet: Für das Jahr 2024 liegt die Prognose der Institute der Gemeinschaftsdiagnose bei 1,3% und damit 0,2 Prozentpunkte unter der Frühjahrsprognose. Für 2025 wird ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 1,5% erwartet. Gemäß den Inflationserwartungen der EZB dürften die Preissteigerungsraten 2025 auf die Zielmarke von zwei Prozent zurückgehen. Die Phase der Zinsanhebungen dürfte damit langsam zu Ende gehen. Die Kapitalmarktteilnehmer haben diese Prognose bereits eingepreist, wodurch sich Kapitalmarktzinsen ergeben, die aktuell unter den Geldmarktsätzen liegen. Es ergibt sich eine inverse Zinsstrukturkurve, die gemäß unseren Erwartungen bis Ende 2025 in eine flache Zinsstrukturkurve übergeht. Die Wirtschaft leidet weiter unter Fach- bzw. Arbeitskräftemangel und den weiterhin relativ hohen Kosten / Inflation. Die Insolvenzen könnten hierdurch leicht ansteigen. Investitionen werden insgesamt nur zurückhaltend getätigt. Auch für die nächsten Jahre erwarten wir im Landkreis Harz weiter rückläufige Bevölkerungszahlen und stabile Arbeitslosenzahlen. In den Planungen gehen wir aufgrund der oben beschriebenen wirtschaftlichen Rahmenentwicklungen davon aus, dass sich das Geschäftsvolumen nicht wesentlich verändern wird. Der Kreditbestand soll ausgebaut werden. Insbesondere im privaten Wohnungsbau und bei gewerblichen Darlehen erwarten wir ein Wachstum. Gemäß Strategie soll das Wachstum mindestens 2,5 % p.a. bei den Wohnungsbaukrediten bzw. 4% p.a. bei den gewerblichen Darlehen betragen. Bei S-Privatkrediten wird aufgrund der Vermittlung an die S-Kreditpartner (SKP) ein Rückgang der bilanziellen Position erwartet. Die Fälligkeiten in den bilanziellen Eigenanlagen sollen grundsätzlich wieder angelegt werden. Des Weiteren werden Fälligkeiten aus Schuldscheindarlehen in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet und Termingelder prolongiert, so dass der gesamte Eigenanlagenbestand etwa konstant bleibt. Für die im Rahmen der Neuausrichtung des Harzfonds übernommenen Aktienpositionen wurden bis zum Ende des Planungshorizonts monatliche Zukäufe berücksichtigt. Liquiditätsschwankungen werden über Forderungen gegenüber Kreditinstituten ausgeglichen. Die sonstigen Positionen der Aktivseite sollen im Wesentlichen konstant gehalten werden. Bei den Kundenverbindlichkeiten erwarten wir stichtagsbezogen ein Wachstum in Höhe von rund 130 Mio. Euro. Etwa die Hälfte des Wachstums machen die privaten (+40 Mio. Euro) und gewerblichen (+30 Mio. Euro) Sichteinlagen aus. Hierfür ist auch das zum November 2023 wieder eingeführte Tagesgeldkonto verantwortlich. Die sonstigen Kundenverbindlichkeiten steigen aufgrund von Umschichtungen in festverzinsliche Passiveinlagen ebenfalls merklich (+58 Mio. Euro) an. Langfristige institutionelle Refinanzierungen sollen nicht eingegangen werden. Die sonstigen Positionen der Passiva werden etwa konstant erwartet. Das Eigenkapital steigt aufgrund der Zuführung der Vorjahresgewinne. Im Prognosezeitraum steigt die Jahresdurchschnittsbilanzsumme über die für die aufsichtliche Einstufung der institute-relevanten Größe von 3 Mrd. Euro für FINREP Meldepflichten. Damit werden erweiterte Meldepflichten für die Harzsparkasse relevant. Der prognostizierte Zinsüberschuss wird auf Grund der erwarteten Entwicklung der Bilanzstruktur sowie der prognostizierten Geld- und Kapitalmarktzinsen in den Jahren 2024 bis 2026 steigen. Der Provisionsüberschuss wird in den Jahren 2024 bis 2026 steigen. Im Personalaufwand gehen wir bis 2026 aufgrund tarifbedingter Steigerungen von einem steigenden Niveau aus. Der Sachaufwand wird in den Jahren 2024 und 2025 als ansteigend und im Jahr 2026 als leicht fallend prognostiziert. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung wird auf Basis unserer Planungen im Geschäftsjahr 2024 ein Wert von 37,7 Mio. Euro (1,22 % der Durchschnittsbilanzsumme), in 2025 41,6 Mio. Euro (1,31 % der Durchschnittsbilanzsumme) und in 2026 46,7 Mio. Euro (1,44 % der Durchschnittsbilanzsumme) prognostiziert. Die Sparkasse prognostiziert für die Cost-Income-Ratio (CIR) im Jahr 2024 ein leichtes ansteigen auf 53,55, um im Jahr 2025 auf 51,63 und 2026 auf 48,59 zu sinken. Die erwarteten Bewertungsaufwendungen werden in allen Planjahren durch das Betriebsergebnis vor Bewertung abgedeckt. Auf Basis unserer Prognoserechnungen ist die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im Planungszeitraum jederzeit gegeben. Regelmäßig zum Jahresabschluss erfolgt eine Überprüfung der Kapitalplanung. Ziel ist es zu prüfen, ob die Eigenmittel ausreichen, um die geplante Geschäftsentwicklung darstellen zu können. Die Überprüfung erfolgte auf Basis der Planannahmen und ergab, dass kein Kapitalbedarf besteht. Im Planungszeitraum bis 2026 wird eine Kernkapitalquote zwischen 21,8 % und 22,4 % sowie eine Gesamtkapitalquote zwischen 23,0 % und 23,6 % erwartet, die für die Sparkasse als ausreichend angesehen wird. Mit diesen Werten ist sichergestellt, dass die Vorgaben der Mindestkernkapitalquote von zurzeit 10,25 % jederzeit eingehalten werden. Zusammengefasst und komprimiert münden diese Erwartungen in folgender konkreter Prognose:
* 1 bedeutsamer Leistungsindikator
Zusammenfassend erwarten wir zurzeit für die Sparkasse eine gleichbleibende Entwicklung der Vermögenslage. Die Ertragslage und Finanzlage sind auskömmlich. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte sind schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge des Kriegs in der Ukraine kann es zu weiteren erheblichen negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen.
Wernigerode, 28. Mai 2024 Harzsparkasse Der Vorstand Wilfried Schlüter Haiko Elschner Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2023 der Harzsparkasse Der Verwaltungsrat der Harzsparkasse hat am 18.06.2024 folgendes entschieden: Der Verwaltungsrat beschließt, den Jahresüberschuss gemäß § 27 Abs. 3 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wernigerode, 18.06.2024 Harzsparkasse Der Vorstand |
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